{"id":2,"date":"2013-04-26T05:40:35","date_gmt":"2013-04-26T05:40:35","guid":{"rendered":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/?page_id=2"},"modified":"2019-06-09T21:31:45","modified_gmt":"2019-06-09T19:31:45","slug":"beispiel-seite","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/beispiel-seite\/","title":{"rendered":"Soziales"},"content":{"rendered":"<h3>Parkerleichterungen mit einem \u00a7 29b StVO Ausweis im Detail<\/h3>\n<p>Allgemeine Informationen<\/p>\n<p>Die Erleichterungen beim Halten und Parken im Stra\u00dfenverkehr gelten auch f\u00fcr Lenker von Fahrzeugen, w\u00e4hrend sie eine dauerhalft mobilt\u00e4tseingeschr\u00e4nkte Person bef\u00f6rdern.<\/p>\n<h3>Wo mit dem Parkausweis das Halten zum Ein- und Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der n\u00f6tigen Behelfe (zB Rollstuhl) erlaubt ist:<\/h3>\n<ul>\n<li>Auf Stra\u00dfenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht<\/li>\n<li>NEU! seit 6.10.2015: auf Stra\u00dfenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Bodenmarkierung (am Fahrbahnrand angebrachte gelbe Linie) kundgemacht ist<\/li>\n<li>In zweiter Spur (dh Abstellen eines Fahrzeuges am Rand der Fahrbahn)<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Wo mit dem Parkausweis das Parken zul\u00e4ssig ist:<\/h3>\n<ul>\n<li>Auf Stra\u00dfenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht<\/li>\n<li>NEU! seit 6.10.2015: auf Stra\u00dfenstellen an denen ein Parkverbot durch Bodenmarkierung (am Fahrbahnrand angebrachte gelbe Linie) kundgemacht ist<\/li>\n<li>In einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschr\u00e4nkung<\/li>\n<li>In einer Fu\u00dfg\u00e4ngerzone w\u00e4hrend der Zeit, in der eine Ladet\u00e4tigkeit vorgenommen werden darf<\/li>\n<li>NEU! seit 6.10.2015: in einer Fu\u00dfg\u00e4ngerzone w\u00e4hrend der Zeit, in der eine Fu\u00dfg\u00e4ngerzone befahren werden darf. Das Befahren von Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen kann dauernd oder zu bestimmten Zeiten beh\u00f6rdlich erlaubt werden, wenn sich dort entsprechende Einrichtungen (zB \u00c4rztezentren, Ambulatorien, Sozialversicherungseinrichtungen) befinden, vgl. \u00a7 76a Abs 2a StVO &#8211; BGBl I Nr. 123\/2015<\/li>\n<li>Auf Behindertenparkpl\u00e4tzen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Inanspruchnahme der erw\u00e4hnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen und beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen.<\/p>\n<h2>Achtung<\/h2>\n<p>Ob eine <a href=\"https:\/\/www.oesterreich.gv.at\/themen\/menschen_mit_behinderungen\/kfz_und_behinderung\/1\/Seite.1260102.html\">Parkgeb\u00fchr<\/a> zu bezahlen ist, obliegt der Gemeinde. In den meisten Bundesl\u00e4ndern ist das Parken f\u00fcr Inhaberinnen\/Inhaber eines Parkausweises f\u00fcr Behinderte nach \u00a7 29b StVO jedoch kostenlos.<br \/>\nDiese Bestimmungen gelten auch f\u00fcr Lenkerinnen\/Lenker von Fahrzeugen, w\u00e4hrend sie einen Menschen mit Behinderung, der einen\u00a0Parkausweis besitzt, bef\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Quelle: \u00d6sterreich.gv.at<\/p>\n<p>Link zu \u00d6sterreich.gv.at: <a href=\"https:\/\/www.oesterreich.gv.at\/themen\/menschen_mit_behinderungen\/kfz_und_behinderung\/Seite.1260200.html\">https:\/\/www.oesterreich.gv.at\/themen\/menschen_mit_behinderungen\/kfz_und_behinderung\/Seite.1260200.html<\/a><\/p>\n<h2>Das Schlichtungsverfahren<\/h2>\n<h4>Informationen zum Schlichtungsverfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BGSTG<\/h4>\n<p>Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz f\u00fcr Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des t\u00e4glichen Lebens. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Dazu z\u00e4hlt:<\/p>\n<ul>\n<li>unmittelbare Diskriminierung \u2013 zum Beispiel die Verweigerung des Eintritts in ein Lokal und<\/li>\n<li>mittelbare Diskriminierung \u2013 zum Beispiel durch bauliche Barrieren<\/li>\n<\/ul>\n<p><a href=\"https:\/\/www.sozialministeriumservice.at\/site\/Menschen_mit_Behinderung\/Gleichstellung\/Schlichtung\/\">Link zu den Infos Schlichtungsverfahren<\/a><\/p>\n<h2>Beratungenvon \u00d6ZIV in Linz<\/h2>\n<p>Jeden 1. Dienstag im Monat findet im Volkshaus Keferfeld-Oed\u00a0 ein Stammtisch mit Beratung von O\u00d6ZIV statt.<\/p>\n<p>Bei Vorliegen von chronischen Krankheiten (zB Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs, &#8230;) oder den unterschiedlichsten Arten von Behinderungen gibt es M\u00f6glichkeiten von Unterst\u00fctzungen oder Erleichterungen.<\/p>\n<p>\u00d6ZIV informiert\/ber\u00e4t Dich gerne unter anderem bei Fragen\/Antr\u00e4gen zu:<\/p>\n<p>Arbeitnehmerveranlagungen (fr\u00fcher Lohnsteuerausgleich)<\/p>\n<p>Ausgleichszulage<\/p>\n<p>Ausweise<\/p>\n<p>Befreiungen von Geb\u00fchren oder Leistungen<\/p>\n<p>Behinderteneinstellungsgesetz<\/p>\n<p>Behindertenpass<\/p>\n<p>Einstufung des Grades der Behinderung<\/p>\n<p>Erh\u00f6hte Kinderbeihilfe<\/p>\n<p>Euro-Key (Euroschl\u00fcssel)<\/p>\n<p>Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigungen<\/p>\n<p>Fahrtkostenzuschuss<\/p>\n<p>Freibetr\u00e4ge im Steuerrecht<\/p>\n<p>GIS-Geb\u00fchrenbefreiung<\/p>\n<p>Gratisvignette f\u00fcr Autobahnben\u00fctzug<\/p>\n<p>Gratiswindeln f\u00fcr Kinder<\/p>\n<p>Heizkostenzuschuss<\/p>\n<p>Invalid\u00e4tspension<\/p>\n<p>Mauterm\u00e4\u00dfigungen<\/p>\n<p>Mitversicherung in der Krankenversicherung<\/p>\n<p>Mobilit\u00e4tszuschuss<\/p>\n<p>Motorbezogene Versicherungssteuer<\/p>\n<p>Parkausweis (\u00a729b StVO Ausweis)<\/p>\n<p>Pensionsangelegenheiten<\/p>\n<p>Pflegegeld<\/p>\n<p>PKW-Ben\u00fctzung und rechtliche Erleichterungen<\/p>\n<p>Rezeptgeb\u00fchrenbefreiung<\/p>\n<p>Sachwalterschaft und Alternative<\/p>\n<p>Selbstversicherung in der Pensionsversicherung f\u00fcr Zeiten der Pflege eines Kinder mit Behinderung<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzung der Sozialversicherung (Kranken-, Pensionsversicherung)<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzung f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzungsfonds<\/p>\n<p>Verschiedenste F\u00f6rderungen und Zusch\u00fcsse<\/p>\n<p>Waisenpension<\/p>\n<p>Zusch\u00fcsse zu Ankauf\/Umbau eines PKWs<\/p>\n<p>Zusch\u00fcsse zu Umbau\/Adaptierung von Wohnung\/Haus<\/p>\n<p>und vieles andere mehr<\/p>\n<p>Wie komme ich zum Volkshaus Keferfeld-Oed:Mit der Buslinie 12 bis zur Haltestelle Megauerstra\u00dfe. Das Volkshaus liegt direkt bei der Bushaltestelle.<\/p>\n<p>Link zur Homepage von Behindertenservice.at: <a href=\"https:\/\/www.behindertenservice.at\/\">https:\/\/www.behindertenservice.at\/<\/a><\/p>\n<h2><strong>Pendlerpauschale f\u00fcr Menschen mit Behinderung<\/strong><\/h2>\n<p>Pendlerrechner des BMF<\/p>\n<p>Link zum Pendlerrechner: <a href=\"https:\/\/pendlerrechner.bmf.gv.at\/pendlerrechner\/\">https:\/\/pendlerrechner.bmf.gv.at\/pendlerrechner\/<\/a><\/p>\n<p>L 34, Erkl\u00e4rung zur Ber\u00fccksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab 01.01.2013 \u2013 Barrierefrei f\u00fcr Blinde und Sehbehinderte<\/p>\n<p>Link zum barrierefreien Formular Pendlerpauschale: <a href=\"https:\/\/formulare.bmf.gv.at\/service\/formulare\/inter-Steuern\/wai\/2013\/L34.htm\">https:\/\/formulare.bmf.gv.at\/service\/formulare\/inter-Steuern\/wai\/2013\/L34.htm<\/a><\/p>\n<p>Link zum Formular L34 f\u00fcr die Pendlerpauschale: <a href=\"https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?s=L34\">https:\/\/service.bmf.gv.at\/service\/anwend\/formulare\/show_mast.asp?s=L34<\/a><\/p>\n<h2>Vorarlberg &#8211; Alle Leistungen f\u00fcr Menschen mit Behinderung im \u00dcberblick<\/h2>\n<p><b>Mit dem neuen, barrierefreien Webportal &#8222;Info-Pool f\u00fcr Menschen mit Behinderung &#8211; www.behinderung-vorarlberg.at&#8220; l\u00e4sst das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Institut f\u00fcr Sozialdienste (ifs) eine Vision zur Realit\u00e4t werden. Nun gibt es einen Ort, an welchem mit wenigen Klicks alle Informationen rund um die Thematik &#8222;Menschen mit Behinderung in Vorarlberg&#8220; gefunden werden k\u00f6nnen.<\/b><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.behinderung-vorarlberg.at\/Seiten\/Home.aspx\">Link zum Info-Pool f\u00fcr Menschen mit Behinderung in Vorarlberg<\/a><\/p>\n<h2>Die Soziallandkarte Ober\u00f6sterreich<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/sozialplattform.at\/soziallandkarte.html\">Link zur Soziallandkarte Ober\u00f6sterreich<\/a><\/p>\n<h2>Das Pflegegeld<\/h2>\n<div class=\"post-content\">\n<div class=\"post-entry-content\">\n<h4>Anspruchsberechtigte \u2013 Voraussetzungen \u2013 Antrag \u2013 Ruhen<\/h4>\n<p>Quelle WKO \u2013 Stand: 01.01.2017<\/p>\n<p>Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebed\u00fcrftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern und f\u00fcr sie die M\u00f6glichkeit zu schaffen, ein selbstbestimmtes, bed\u00fcrfnisorientiertes Leben zu f\u00fchren.<\/p>\n<h3>Anspruchsberechtigter Personenkreis<\/h3>\n<p>Anspruchsberechtigt nach dem Bundespflegegesetz sind unter anderem<\/p>\n<ul>\n<li>Bezieher einer Vollrente aus der Unfallversicherung,<\/li>\n<li>Bezieher einer Pension (ausgenommen die Knappschaftspension) nach dem ASVG, GSVG, BSVG etc.,<\/li>\n<li>Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses nach dem Pensionsgesetz, dem Landeslehrerdienstrechtsgesetz etc., auch wenn die Pension ruht oder weggefallen ist.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Anspruchsvoraussetzungen<\/h3>\n<p>Das Pflegegeld geb\u00fchrt bei Zutreffen der \u00fcbrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn aufgrund einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der st\u00e4ndige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird oder w\u00fcrde.<\/p>\n<h3>H\u00f6he des Pflegegeldes<\/h3>\n<h4>Pflegegeldstufe<\/h4>\n<h4>Pflegebedarf<\/h4>\n<h4>Pflegegeld<\/h4>\n<p>Stufe 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mehr als 65 Stunden\/Monat \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u20ac 157,30<\/p>\n<p>Stufe 2 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mehr als 95 Stunden\/Monat \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u20ac 290,00<\/p>\n<p>Stufe 3 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mehr als 120 Stunden\/Monat \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u20ac 451,80<\/p>\n<p>Stufe 4 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mehr als 160 Stunden\/Monat \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u20ac 677,60<\/p>\n<p>Stufe 5 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mehr als 180 Stunden\/Monat und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Pflegeaufwand\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u20ac 920,30<\/p>\n<p>Stufe 6 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mehr als 180 Stunden\/Monat und dauernde Beaufsichtigung\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u20ac 1.285,20<\/p>\n<p>Stufe 7 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mehr als 180 Stunden\/Monat und Bewegungsunf\u00e4higkeit\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u20ac 1.688,90<\/p>\n<h3>Mindesteinstufung<\/h3>\n<p>F\u00fcr folgende Personen ist (ohne Pr\u00fcfung des Pflegebedarfs) eine Mindesteinstufung vorgesehen:<\/p>\n<ul>\n<li>Rollstuhlfahrer mit bestimmten Diagnosen und abh\u00e4ngig von weiteren Einschr\u00e4nkungen (Stufe 3 \u2013 5)<\/li>\n<li>hochgradig sehbehinderte Personen (Stufe 3)<\/li>\n<li>blinde Personen (Stufe 4)<\/li>\n<li>taubblinde Personen (Stufe 5)<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Antrag<\/h3>\n<p>Das Pflegegeld ist beim zust\u00e4ndigen Versicherungstr\u00e4ger zu beantragen. Es geb\u00fchrt ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten. Dies gilt auch f\u00fcr die Erh\u00f6hung des Pflegegeldes. Zur Antragstellung sind der Anspruchswerber, der gesetzliche Vertreter oder sein Sachwalter und seit 1.1.1999 auch ein Familienangeh\u00f6riger oder sonstige Haushaltsangeh\u00f6rige berechtigt.<\/p>\n<h3>Ruhen des Pflegegeldes<\/h3>\n<p>Das Pflegegeld ruht u.a. w\u00e4hrend des station\u00e4ren Aufenthaltes in einer Krankenanstalt auf \u00fcberwiegende Kosten eines Sozialversicherungstr\u00e4gers, einer Krankenf\u00fcrsorgeanstalt oder des Bundes. Das Ruhen beginnt ab dem Tag, der auf die Aufnahme folgt.<\/p>\n<h4>Tipp!<\/h4>\n<p>In bestimmten F\u00e4llen kann auf Antrag das Pflegegeld w\u00e4hrend des station\u00e4ren Aufenthaltes weitergeleistet werden.<\/p>\n<h3>Sachleistungen anstelle von Pflegegeld<\/h3>\n<p>Wird der durch das Pflegegeld angestrebte Zweck nicht erreicht, so ist das gesamte Pflegegeld oder Teile des Pflegegeldes in Form von Sachleistungen zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Beiziehung einer Vertrauensperson<\/p>\n<p>Auf Wunsch des Pflegebed\u00fcrftigen ist bei der Untersuchung die Anwesenheit und die Anh\u00f6rung einer Vertrauensperson zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Einkommensteuer- und Geb\u00fchrenfreiheit<\/p>\n<p>Das Pflegegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die zur Durchf\u00fchrung des Bundespflegegesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von den Stempelgeb\u00fchren, Verwaltungsabgaben sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgeb\u00fchren befreit.<\/p>\n<p><strong>Vorsicht!<\/strong><br \/>\nGegen Ablehnungsbescheide der Sozialversicherungstr\u00e4ger (anderer Entscheidungstr\u00e4ger) betreffend Zuerkennung oder Erh\u00f6hung von Pflegegeld kann eine Klage beim zust\u00e4ndigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Die Klagefrist betr\u00e4gt 3 Monate.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Mobil mit dem Behindertenpass<\/h2>\n<p>Diese Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass beim Reisen in \u00d6sterreich!<\/p>\n<p>Egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Auto unterwegs sind \u2013 mit einem Behindertenpass und dem Eintrag \u201estark sehbehindert\u201c oder \u201eblind\u201c k\u00f6nnen Sie einige Verg\u00fcnstigungen in Anspruch nehmen, die Sie in Ihrer Mobilit\u00e4t ma\u00dfgeblich unterst\u00fctzen werden. Der BSV\u00d6 hat f\u00fcr Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie zu einem Behindertenpass kommen und welche Vorteile Sie damit nutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der zum Nachweis einer Behinderung dient. Anspruch darauf haben alle Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 50 % mit Wohnsitz in \u00d6sterreich.Ausgestellt wird der Behindertenpass vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt). Welche Unterlagen Sie daf\u00fcr brauchen und wie diese einzureichen sind, erfahren Sie auf der <a href=\"https:\/\/www.sozialministeriumservice.at\/%5e\">Homepage des Sozialministeriumservice<\/a> oder telefonisch bei Ihrer \u00a0<a href=\"https:\/\/www.sozialministeriumservice.at\/site\/Ueber_uns\/Sozialministeriumservice\/Kontakt\/\">Landesstelle des Sozialministeriumservice<\/a>.<\/p>\n<p>Welche Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel?<\/p>\n<p>Zug- und Busfahrten:<\/p>\n<p>Bei der Westbahn kann gegen Vorlage des Behindertenausweises eine Begleitperson\/ein Blindenf\u00fchrhund oder Assistenzhund kostenlos mit Ihnen mitfahren.<\/p>\n<p>Bei den \u00d6BB haben Sie Anspruch auf eine Fahrpreis- und Reservierungserm\u00e4\u00dfigung sowie eine kostenlose Fahrkarte f\u00fcr Ihre Begleitperson und\/oder Ihren Blindenf\u00fchrhund oder Assistenzhund. Je nach Bundesland profitieren Sie davon auch bei der Nutzung regionaler \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel.<\/p>\n<p>Autofahrten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei bestimmten Beeintr\u00e4chtigungen, darunter hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit, erhalten Sie einen Eintrag im Behindertenpass, dass die Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist.<\/p>\n<p>Mit diesem Eintrag erhalten Sie z.B. eine kostenlose Autobahnvignette. Au\u00dferdem wird es damit in Zukunft m\u00f6glich sein, mit einem Auto, in dem Sie mitfahren, auf Behindertenparkpl\u00e4tzen zu parken, indem Sie einen Parkausweis nach StVO \u00a7 29 b beantragen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem haben \u00a0Sie mit dem Behindertenpass \u2026<\/p>\n<p>Anspruch auf einen pauschalisierten Steuerfreibetrag haben,<\/p>\n<p>eventuell Anspruch auf Befreiung von Studiengeb\u00fchren,<\/p>\n<p>die M\u00f6glichkeit,den \u201eEuro-Key\u201c zu bestellen, der die Nutzung von \u00f6ffentlichen barrierefreien WCs, Schr\u00e4gaufz\u00fcgen etc. erm\u00f6glicht, <a href=\"http:\/\/www.behindertenrat.at\/barrierefrei-leben\/mobilitat-und-verkehr\/euro-key\/euro-key\">Link zum bestellen des Euro-Keys!<\/a><\/p>\n<p>bei der Gewerblichen Sozialversicherung eine Befreiung vom Selbstbehalt erhalten,<\/p>\n<p>Bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen kann man nach Vorlage des Behindertenpasses eine Preiserm\u00e4\u00dfigung bekommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei vielen \u00f6ffentlichen und privaten Stellen gibt es f\u00fcr Behinderte Erm\u00e4\u00dfigungen. Dar\u00fcber eine \u00dcbersicht zu bewahren hat sich als nicht durchf\u00fchrbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.<\/p>\n<p>Aber es ist oft sehr hilfreich wenn man beim Erwerb des\/der Tickets sagt \u201eBlind mit Begleitung\u201c. Dann sieht man ja was passiert Und immer den Behindertenpass parat halten!<\/p>\n<p>Da die unvollst\u00e4ndigen und oft nicht mehr aktuellen Angaben auf meiner Homepage Anlass f\u00fcr Beschwerden waren, habe ich sie gel\u00f6scht.<\/p>\n<h1>Erm\u00e4\u00dfigungen mit Behindertenausweis \u2013 Stand J\u00e4nner 2016<\/h1>\n<ol>\n<li><strong> \u00d6BB Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Menschen mit Behinderung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. J\u00e4nner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 % Erm\u00e4\u00dfigung auf \u00d6BB Standard-Einzelfahrkarten \u2013 damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbesch\u00e4digt.<\/p>\n<p>Einzige Voraussetzung f\u00fcr die Erm\u00e4\u00dfigung: Ein \u00f6sterreichischer Behindertenpass oder ein \u00f6sterreichischer Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk \u201eDer\/die InhaberIn kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201c. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.<\/p>\n<p>Personen mit einem Pflegegeldbezug, denen kein Behindertenpass ausgestellt werden kann, erhalten vom Bundessozialamt eine Bescheinigung, dass sie zur Inanspruchnahme der Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung berechtigt sind.<\/p>\n<p>Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllen, k\u00f6nnen wie bisher folgende Vorteile nutzen:<\/p>\n<p>Rabatt von 50 % auf \u00d6BB-Standard-Einzelfahrkarten f\u00fcr Reisende, Sitzplatzreservierung gratis, Rollstuhlplatz gratis<\/p>\n<p>Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im \u00d6BB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass \u201eBedarf einer Begleitperson\u201c als Nachweis.<\/p>\n<p>Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen kann. Als Nachweis daf\u00fcr gilt der Eintrag im Behindertenpass \u201estark sehbehindert\u201c oder \u201eBlind\u201c oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Menschen mit Behinderung und Blinde bekommen Ihre VVV Jahreskarte zum Sparpreis. Voraussetzung ist der Nachweis der Behinderung von 70% bzw. 1\/25 der normalen Sehsch\u00e4rfe. Zu jeder Jahreskarte kann der\/die im selben Haushalt lebende PartnerIn dieselbe oder eine g\u00fcnstigere Jahreskarte zum Sparpreis erwerben. Ist der\/die PartnerIn ebenfalls k\u00f6rperlich beeintr\u00e4chtigt oder blind (70% bzw. 1\/25), zahlt auch er\/sie f\u00fcr die maximo Jahreskarte nur 192 Euro. Erh\u00e4ltlich in allen Servicestellen mit Foto, Ausweis und den entsprechenden Nachweisen. Bei Partnerkarte zus\u00e4tzlich eine Meldebest\u00e4tigung beider Partner (darf nicht \u00e4lter als 6 Monate alt sein).<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Verkehrsverbund Tirol (VVT)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbesch\u00e4digte fahren erm\u00e4\u00dfigt und eine Begleitperson f\u00e4hrt gratis mit Voraussetzung: \u00d6sterreichischer Behindertenpass (Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mind. 70 % oder Eintrag am Behindertenpass: \u201cDer Inhaber\/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201d), Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis (beide erh\u00e4ltlich beim Bundessozialamt) oder die \u00d6BB VorteilsCard \u201cSpezial\u201d bzw. \u201cBlind\u201d.<\/p>\n<p>F\u00fcr Innsbruck (Kernzone) erhalten Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbesch\u00e4digte zus\u00e4tzlich erm\u00e4\u00dfigte 5-Fahrten-Tickets. Weitere Infos gibt es auf www.ivb.at und im IVB-Kundencenter (Stainerstra\u00dfe 2, 6020 Innsbruck).<br \/>\nEinzel- und Tages-Tickets sind erh\u00e4ltlich bei allen Ticketautomaten, Bahnh\u00f6fen, BusfahrerInnen sowie bei den VVT und IVB-Vorverkaufsstellen im Gro\u00dfraum Innsbruck. Hinweis: Auf den Linien 4, D, E, S, T und A nur Einzel-Tickets.<br \/>\nAuf allen Stadtverkehrslinien der IVB gibt es ausschlie\u00dflich Einzel-Tickets f\u00fcr Innsbruck (Kernzone).<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Salzburger Verkehrsverbund (SVV)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2013 Inhaber einer g\u00fcltigen \u00d6BB-\u00d6STERREICHCARD Spezial.<br \/>\n\u2013 Eine Begleitperson und\/oder ein Service-, Signal-oder Blindenf\u00fchrhund wird\/werden unentgeltlich bef\u00f6rdert, sofern die behinderte Person im Rollstuhl f\u00e4hrt bzw. deren Behindertenpass den Vermerk \u201cDer Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson\u201d aufweist. B\u00fcrger anderer Staaten sind, wenn sie einen dem Behindertenpass gleichzuhaltenden Ausweis vorlegen aus dem Vor- und Zunamen, Wohnort, Geburtsdatum sowie eine Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70 % ersichtlich ist, ebenfalls Minimum-Tarif berechtigt.<br \/>\n\u2013 Enth\u00e4lt der Behindertenpass gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Bundesbehindertengesetz den Vermerk \u201eDer Inhaber\/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201c vorweisen, erh\u00e4lt der Inhaber des Behindertenpasses den Minimum-Tarif. Ein Minimum GdB (Grad der Behinderung) ist hier nicht vorausgesetzt.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Verbund Linie Steiermark<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit der entsprechenden VORTEILScard gibt es Erm\u00e4\u00dfigung<br \/>\nBlinde*, behinderte Menschen* und Schwerkriegsbesch\u00e4digte* erhalten alle 1-bis-5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent g\u00fcnstiger.<\/p>\n<p>Blinde, Menschen mit Behinderung: Als Berechtigungsnachweis wird der orangef\u00e4rbige Behindertenpass ben\u00f6tigt. Der Grad der Behinderung muss mindestens 70% betragen oder es muss der Eintrag \u201cDer\/Die Inhaber\/in des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.\u201d vorhanden sein.<br \/>\nSchwerkriegsbesch\u00e4digte: Als Berechtigungsnachweis dient der orangef\u00e4rbige Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis.<\/p>\n<p>Gratis-Mitnahmem\u00f6glichkeit<br \/>\nBlinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbesch\u00e4digte d\u00fcrfen mit jeder Verbundfahrkarte und dem entsprechenden Berechtigungsausweis eine Begleitperson und einen Assistenzhund gratis mitnehmen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Der Verkehrsverbund Ober\u00f6sterreich (O\u00d6VV)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Behinderte, Schwerkriegsbesch\u00e4digte und Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises f\u00fcr Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein \u00f6sterreichischer Behindertenausweis oder Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: \u201eDer\/Die Inhaber\/in des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201c anerkannt.<\/p>\n<p>In Umlauf befindliche VORTEILScard Produkte der \u00d6BB gelten jeweils bis zu deren G\u00fcltigkeitsende und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.<\/p>\n<p>Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund<br \/>\nEine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund wird\/werden unentgeltlich bef\u00f6rdert, wenn die behinderte Person im Rollstuhl f\u00e4hrt, bzw. dessen Behindertenpass den Vermerk \u201eDer\/Die Inhaber\/in des Passes bedarf einer Begleitperson\u201c aufweist. Der zu Begleitende ben\u00f6tigt in diesem Fall keinerlei zus\u00e4tzliche Bescheinigung, wie zum Beispiel \u00d6BB VORTEILScard Spezial f\u00fcr Behinderte. Die unentgeltliche Bef\u00f6rderung f\u00fcr Begleitpersonen und\/oder Assistenzhund ist unabh\u00e4ngig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.<\/p>\n<p>Blinde mit Begleitperson und \/oder Assistenzhund<br \/>\nEine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund eines Blinden Menschen wird\/werden unentgeltlich bef\u00f6rdert. Die unentgeltliche Bef\u00f6rderung f\u00fcr Begleitpersonen und\/oder Assistenzhund ist unabh\u00e4ngig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.<\/p>\n<p>Schwerkriegsbesch\u00e4digte<br \/>\nIm Regionalverkehr wird\/werden eine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund von Schwerkriegsbesch\u00e4digten unentgeltlich bef\u00f6rdert. Die unentgeltliche Bef\u00f6rderung f\u00fcr Begleitpersonen und\/oder Assistenzhund ist unabh\u00e4ngig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.<\/p>\n<p>Schwerkriegsbesch\u00e4digte ab einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis der Serie C mit der Eintragung \u201cUnentgeltliche Bef\u00f6rderung im Stra\u00dfenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen\u201c vorweisen k\u00f6nnen, haben Anspruch auf unentgeltliche Bef\u00f6rderung auf Stra\u00dfenbahnen und auf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden. Eine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund wird\/werden ebenfalls unentgeltlich bef\u00f6rdert.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> K\u00e4rnter Linien<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.<\/p>\n<p>Bei Personen, die in ihrem \u00d6sterreichischen Behindertenpass den \u201cBegleitpersonen-Vermerk\u201d eingetragen haben, sowie bei Personen im Rollstuhl, wird eine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund untentgeltlich mitbef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fahrten ausschlie\u00dflich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt\u00a0 werden erm\u00e4\u00dfigte Fahrkarten im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.<\/p>\n<p>Als Berechtigungsausweis gilt:<br \/>\nEin \u00f6sterreichischer Behindertenausweis gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann.<\/p>\n<p>G\u00fcltigkeit: Die hier dargestellte Erm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschlie\u00dflichkeit des Verbundtarifes vorliegt.<br \/>\nZivilblinde:<\/p>\n<p>Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich bef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fahrten ausschlie\u00dflich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden Erm\u00e4\u00dfigungen nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.<\/p>\n<p>Als Berechtigungsausweis wird von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen der \u00f6sterreichische Behindertenausweis mit dem Zusatz \u201cBLIND\u201d, gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann, anerkannt.<\/p>\n<p>G\u00fcltigkeit: Die hier dargestellte Blinden-Erm\u00e4\u00dfigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Blinden-Erm\u00e4\u00dfigung anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschlie\u00dflichkeit des Verbundtarifes vorliegt.<\/p>\n<p>Eine solche Ausnahme liegt bis auf Weiteres insbesondere f\u00fcr die Freifahrt f\u00fcr \u201cVollblinde\u201d der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt f\u00fcr den Kauf erm\u00e4\u00dfigter Fahrkarten anerkannt. Vollblinde erhalten bei den STW eine personenbezogene Kundenkarte aus der hervorgeht, dass bei Ben\u00fctzung der \u00d6ffentlichen Verkehrsmittel der STW diese Person und gegebenenfalls auch einschlie\u00dflich einer Begleitperson in dieser Funktion kostenlos bef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Verkehrsverbund Nieder\u00f6sterreich und Burgenland (VVNB):<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine 40%-Erm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr folgende Fahrg\u00e4ste: Personen, die eine erh\u00f6hte Familienbeihilfe gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunf\u00e4higkeit festgestellt wurde; Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften,<\/p>\n<p>Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70%; Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70%; beg\u00fcnstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70%.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Wiener Linien<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Seit 1. J\u00e4nner 2014 k\u00f6nnen Begleitpersonen von behinderten Menschen die \u00d6ffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR).<\/p>\n<p>G\u00fcltig ist diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen f\u00fcr Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwerkriegsbesch\u00e4digten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur \u00d6ffi-Ben\u00fctzung ben\u00f6tigen. Im \u2013 gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten \u00f6sterreichischen \u2013 Behindertenpass muss der Hinweis \u201cDer Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson\u201d explizit festgehalten sein. Dar\u00fcber hinaus gibt es bei den Wiener Linien sonst keine Erm\u00e4\u00dfigungen mit dem Behindertenausweis!<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Parkausweis gem\u00e4\u00df \u00a7 29 b StVO<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ab 1.1.2014 ist das Bundesssozialamt auch f\u00fcr die Ausstellung des Parkausweises gem\u00e4\u00df \u00a7 29 b StVO zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Voraussetzung<\/p>\n<p>Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung auf Grund einer Behinderung\u201c<\/p>\n<p>Die bis 31.12.2013 eingetragene Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel\u201c gilt weiterhin.<\/p>\n<p>Erforderliche Unterlagen<\/p>\n<p>Antragsformular \u201eParkausweis\u201c<\/p>\n<p>1 aktuelles Passfoto<\/p>\n<p>Die Ausstellung des Parkausweises ist\u00a0 geb\u00fchrenfrei.<\/p>\n<p>Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, m\u00fcssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt \u201eBehindertenpass\u201c).<\/p>\n<p>Ausweise der Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)<\/p>\n<p>Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre G\u00fcltigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung f\u00fcr die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung auf Grund einer Behinderung\u201c (oder \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel\u201c) ist.<\/p>\n<p>Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Die Ausstellung eines Duplikates und die Ab\u00e4nderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013 von einer Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht m\u00f6glich. Auch in diesen F\u00e4llen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung auf Grund einer Behinderung\u201c (oder \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel).<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Sonstige Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Behinderte<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei vielen privaten Stellen gibt es f\u00fcr Behinderte Erm\u00e4\u00dfigungen. Dar\u00fcber eine \u00dcbersicht zu bewahren ist sehr schwierig. Vollst\u00e4ndigkeit darf daher nicht erwartet werden und wurde auch nicht angestrebt. Die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes hat dazu eine Brosch\u00fcre herausgegeben, die allerdings dem Stand von 2010 entspricht. Hier wird eine teilweise Aktualisierung versucht. In jedem Fall empfiehlt sich eine Nachfrage bei dem jeweiligen Anbieter oder ein Nachsehen auf der (jeweils angegebenen) Homepage. Bei Musen, Theatern, Konzerten, Zoos, Besichtigungen von Kulturdenkm\u00e4lern immer mit dem Behindertenpass fragen, ob es Erm\u00e4\u00dfigungen gibt!<\/p>\n<p>Quelle: ARGE Niere<\/p>\n<p>Link zum Originaltext: <a href=\"http:\/\/argeniere.at\/blog\/2016\/01\/27\/ermaessigungen-mit-behindertenausweis\/\">http:\/\/argeniere.at\/blog\/2016\/01\/27\/ermaessigungen-mit-behindertenausweis\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<h2>Behindertenparkplatz und Parkausweis nach \u00a7 29b StVO<\/h2>\n<p>Er ist hei\u00df begehrt und doch nicht f\u00fcr jeden \u2013 der Behindertenparkplatz. Mittlerweile gibt es eine \u00fcbersichtliche Anzahl dieser speziell gekennzeichneten Stellfl\u00e4chen in jeder Stadt (aber nicht in Linz, da wird gestrichen wo es nur geht). Praktisch sind sie schon: Sie sind direkt am Eingang \u00f6ffentlicher Geb\u00e4ude oder auch bei Lebensmittell\u00e4den zu finden. Den <strong>Verlockungen des Behindertenparkplatzes<\/strong> sind schon viele Autofahrer erlegen. Wer hat nicht schon einmal einen Autofahrer ohne Behinderung gesehen, der \u201enur mal eben schnell\u201c dort geparkt hat, um sich einen wom\u00f6glich langen Weg zum Laden zu sparen? F\u00fcr Menschen mit Behinderungen ist das ein \u00c4rgernis. Sie m\u00fcssen auf normale Parkpl\u00e4tze ausweichen, und k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden nur erschwert das Auto verlassen, da solche Stellfl\u00e4chen nicht genug Platz f\u00fcr Rollst\u00fchle oder andere Gehhilfen vorsehen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich haben diese Behindertenparkpl\u00e4tze einen Sinn. Sie sind breiter als gew\u00f6hnliche Parkpl\u00e4tze und der Weg zum Ziel ist barrierefrei. Behindertenparkpl\u00e4tze wurden als <strong>Nachteilsausgleich im Personenverkehr<\/strong> geschaffen. Menschen mit schweren Behinderungen sind h\u00e4ufig im Alltag benachteiligt. Niederflurbusse, Niederflurstra\u00dfenbahnen und akustische Fu\u00dfg\u00e4ngerampeln sind weitere Beispiele, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.<\/p>\n<h2>Parken nur mit blauem EU-Parkausweis<\/h2>\n<p>Als Tr\u00e4ger eines Behindertenausweises liegt es nahe, sich einfach auf den Behindertenparkplatz zu stellen. Doch weit gefehlt: Nicht der Behindertenausweis berechtigt zum Parken, sondern ein <strong>blauer EU-Parkausweis<\/strong>. Dieser Ausweis ist seit J\u00e4nner 2014 beim Sozialministeriumservice erh\u00e4ltlich und muss stets gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe angebracht werden, wenn das Auto auf einem speziell gekennzeichneten Behindertenparkplatz abgestellt wird. Mit einem Rollstuhl-Aufkleber besteht daher ebenso wenig Anspruch auf solch eine Stellfl\u00e4che.<\/p>\n<p>Wie vielleicht schon vermutet, hat nicht jeder Mensch mit einer Behinderung Anspruch auf den blauen Ausweis. Voraussetzung f\u00fcr die Erlangung eines derartigen Parkausweises ist seit 1. J\u00e4nner 2014 ein vom Sozialministeriumservice (fr\u00fcher: Bundessozialamt) ausgestellter Behindertenpass mit der Zusatzeintragung:<\/p>\n<p>&#8222;Unzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung aufgrund einer Behinderung&#8220;.<\/p>\n<p>Deshalb sind Behindertenparkpl\u00e4tze ab 1. J\u00e4nner 2014 nicht mehr ausschlie\u00dflich f\u00fcr dauernd stark gehbehinderte Personen reserviert, sondern auch z.B. f\u00fcr Sehbehinderte oder blinde Personen und psychisch Kranke. \u201ePsychisch krank\u201c kann sein, dass jemand in voll besetzten Z\u00fcgen oder Bussen \u201ePanikattacken\u201c bekommt.<\/p>\n<p>Was darf man mit dem Ausweis nach \u00a7 29b StVO (Stra\u00dfenverkehrsordnung)?<\/p>\n<p>Parkausweis f\u00fcr Menschen mit Behinderung \u2013 Informationsblatt als PDF<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.help.gv.at\/linkaufloesung\/applikation-flow?flow=FO&amp;quelle=HELP&amp;leistung=LA-HP-GL-ParkausweisfuerMenschenmitBehinderungInformationsblatt\">https:\/\/www.help.gv.at\/linkaufloesung\/applikation-flow?flow=FO&amp;quelle=HELP&amp;leistung=LA-HP-GL-ParkausweisfuerMenschenmitBehinderungInformationsblatt<\/a><\/p>\n<p>Halten und Parken verboten \u2013 Link zu einer guten Beschreibung: <a href=\"http:\/\/www.fuerboeck.at\/verkehrsrecht\/verkehrszeichen\/verbote\/halteverbot\/\">http:\/\/www.fuerboeck.at\/verkehrsrecht\/verkehrszeichen\/verbote\/halteverbot\/<\/a><\/p>\n<p>Aber immer Wichtig! Bei Inanspruchnahme der erw\u00e4hnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim <strong>Parken<\/strong> den <strong>Ausweis im Kraftfahrzeug<\/strong> hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen und beim <strong>Halten auf Verlangen<\/strong> vorzuzeigen.<\/p>\n<h2>Zus\u00e4tzliche Informationen<\/h2>\n<p>Der Parkausweis kann unter gewissen Bedingungen\u00a0auch in anderen EU-Staaten verwendet werden. Um den \u00f6rtlichen Beh\u00f6rden zu erl\u00e4utern, dass die Parkverg\u00fcnstigungen f\u00fcr Menschen mit Behinderung EU-weit gelten, stellt das Sozialministeriumservice (fr\u00fcher: Bundessozialamt) einen mehrsprachigen Folder zur Verf\u00fcgung, der neben dem Parkausweis hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden kann.<\/p>\n<p>Brosch\u00fcre &#8222;Parkausweis f\u00fcr Personen mit Behinderungen in der Europ\u00e4ischen Union&#8220; als PDF<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.help.gv.at\/linkaufloesung\/applikation-flow?flow=LO&amp;quelle=HELP&amp;leistung=LA-HP-GL-Parkausweis_Behinderung_EU_Broschuere\">https:\/\/www.help.gv.at\/linkaufloesung\/applikation-flow?flow=LO&amp;quelle=HELP&amp;leistung=LA-HP-GL-Parkausweis_Behinderung_EU_Broschuere<\/a><\/p>\n<p>Mehrsprachiger Folder zur Verwendung des Parkausweises in anderen EU-Staaten als PDF<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.help.gv.at\/linkaufloesung\/applikation-flow?flow=LO&amp;quelle=HELP&amp;leistung=LA-HP-GL-Folder_Parken_Behinderung_EU\">https:\/\/www.help.gv.at\/linkaufloesung\/applikation-flow?flow=LO&amp;quelle=HELP&amp;leistung=LA-HP-GL-Folder_Parken_Behinderung_EU<\/a><\/p>\n<p>Hinweis: Habe ich zum Beispiel beim Sozialministeriumservice in Linz bekommen!<\/p>\n<p>Gut zu wissen:<\/p>\n<p>F\u00fcr den EU-Parkausweis muss man weder ein Auto noch einen eigenen F\u00fchrerschein besitzen. Eltern, Kinder, Betreuer oder auch Freunde, die den Halter fahren, d\u00fcrfen den Ausweis an ihrem Auto anbringen und so den Behindertenparkplatz nutzen. Der Parkausweis ist n\u00e4mlich <strong>nicht fahrzeuggebunden<\/strong>. Wichtig ist, dass der Zweck der Autofahrt dem Transport der Person mit Behinderung dienen muss. Ein einfaches \u201eAusleihen\u201c um selbst von den Vorteilen zu profitieren, gilt daher als falsche Verwendung und kann unter Umst\u00e4nden sogar als Missbrauch von Ausweispapieren gewertet werden.<\/p>\n<p>Beispiel aus Deutschland<\/p>\n<p>Parkt man in Deutschland ohne EU-Parkausweis auf dem Behindertenparkplatz, drohen Strafen. Da das Auto unberechtigt abgestellt wurde, werden gem\u00e4\u00df der <a href=\"https:\/\/www.bussgeldkatalog.org\/halten-parken\/behindertenparkplatz\/#unbefugte_nutzung_vom_einem_behindertenparkplatz_in_der_stvo_geregelt\">Stra\u00dfenverkehrsordnung<\/a> 35 Euro <strong>Bu\u00dfgeld <\/strong>f\u00e4llig. Steht das Auto l\u00e4nger als drei Minuten, sprich, es ist offiziell geparkt, kann es kostenpflichtig abgeschleppt werden. Aufmerksame B\u00fcrger k\u00f6nnen einfach beim Ordnungsamt anrufen oder das B\u00fcrgertelefon der Polizei nutzen, um widerrechtlich geparkte Autos zu melden.<\/p>\n<h3>ETWAS PERS\u00d6NLICHES<\/h3>\n<p>Also, jede Person mit der Eintragung der &#8222;Unzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel&#8220; erh\u00e4lt automatisch, also auch ohne dauernde starke Gehbehinderung,\u00a0 einen \u00a7 29b-Ausweis. Chronisch Kranke, Blinde, Transplantierte, Menschen mit Panikattacken usw. jubeln, dass sie in Zukunft auf den ohnehin sp\u00e4rlich ges\u00e4ten breiten Behindertenparkpl\u00e4tzen stehen bleiben d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Auch aus der Sicht von auf einen Rollstuhl angewiesenen Menschen oder Personen mit Gehbehelfen ist es absolut begr\u00fc\u00dfenswert, dass ab 2014 jede Person mit einer Beeintr\u00e4chtigung zeitlich unbegrenzt und kostenlos parken kann und dass in Zukunft die Parkausweise nur mehr von den neun Bundessozial\u00e4mtern ausgestellt werden und somit die Willk\u00fcr der Ausstellung einged\u00e4mmt wird. Aber es ist absolut nicht begr\u00fc\u00dfenswert, dass man keine Gehbehinderung mehr haben muss, um einen breiten Behindertenparkplatz nutzen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Damit die f\u00fcr Rollstuhlfahrer bzw. stark Gehbehinderte errichteten breiteren Parkpl\u00e4tze auch in Zukunft von der eigentlichen Zielgruppe verwendet werden k\u00f6nnen, muss an das Verst\u00e4ndnis der k\u00fcnftigen \u00a7 29b-Ausweis-Besitzer ohne Gehbehinderung appelliert werden: Besitzer eines \u00a7 29b-Ausweises, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen oder schwer gehbehindert sind, k\u00f6nnen unentgeltlich und zeitlich unbeschr\u00e4nkt in der normalen Kurzparkzone halten und parken. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehbehelfen aber sind auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen!<\/p>\n<p>Ich habe schon einige durchtrainierte Blinde geh\u00f6rt, die \u00fcbergl\u00fccklich sind wenn sie auf \u00fcberbreiten Behindertenparkpl\u00e4tzen vorgefahren werden und dann aussteigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Liebe Blinde, Sehbehinderte und andere nicht Gehbehinderte! Ihr k\u00f6nnt \u00fcberall Parken und Halten, also \u00fcberl\u00e4sst diese breiten Behindertenparkpl\u00e4tze auch denen, die sie auch brauchen. Habt ihr Euch auch schon einmal \u00fcberlegt, was es f\u00fcr einen Betreuer bedeutet, wenn er einen Auftraggeber in einen Rollstuhl heben muss? Und wenn dann der Rollstuhl auch noch erh\u00f6ht auf einen Gehsteig steht? Ihr braucht den breiten Behindertenparkplatz beim Hofer oder Billa nicht! Andere haben ihn aber viel n\u00f6tiger. Denkt immer daran!<\/p>\n<p>Weitere Infos auf der Beh\u00f6rdenseite von help.gv.at: <a href=\"https:\/\/www.help.gv.at\/Portal.Node\/hlpd\/public\/content\/126\/Seite.1260200.html\">https:\/\/www.help.gv.at\/Portal.Node\/hlpd\/public\/content\/126\/Seite.1260200.html<\/a><\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Parkerleichterungen mit einem \u00a7 29b StVO Ausweis im Detail Allgemeine Informationen Die Erleichterungen beim Halten und Parken im Stra\u00dfenverkehr gelten auch f\u00fcr Lenker von Fahrzeugen, w\u00e4hrend sie eine dauerhalft mobilt\u00e4tseingeschr\u00e4nkte&#8230; <a class=\"read-more-button\" href=\"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/beispiel-seite\/\">Lesen Sie mehr &gt;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"spay_email":""},"jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/PawkJb-2","_links":{"self":[{"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2"}],"collection":[{"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2"}],"version-history":[{"count":30,"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1370,"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions\/1370"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}