{"id":1674,"date":"2021-07-03T09:41:18","date_gmt":"2021-07-03T07:41:18","guid":{"rendered":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/?p=1674"},"modified":"2021-07-03T09:41:18","modified_gmt":"2021-07-03T07:41:18","slug":"elektro-roller-in-linz-und-der-verhaltenskodex","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/elektro-roller-in-linz-und-der-verhaltenskodex\/","title":{"rendered":"Elektro-Roller in Linz und der Verhaltenskodex."},"content":{"rendered":"<p>Seit M\u00e4rz 2019 sind in Linz mehrere Anbieter von &#8222;free-floating&#8220; (also frei im Stadtgebiet, an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen verf\u00fcgbaren) Elektro-Rollern aktiv. Die Roller k\u00f6nnen meist von Personen (kostenpflichtig) ausgeliehen werden, meist \u00fcber Smartphone-App-Systeme. Die Mieter m\u00fcssen bei den meisten Anbietern vollj\u00e4hrig sein. Abgerechnet wird typischerweise \u00fcber eine Kreditkarte oder online-Bezahlsysteme.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr den Betrieb gelten die gleichen Regelungen wie f\u00fcr Radfahrer. Dies wurde durch eine Novelle der Stra\u00dfenverkehrsordnung klar gestellt, die mit 1. Juni 2019 in Kraft trat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Linz will mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen reagieren. Dieser Verhaltenskodex soll f\u00fcr mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Stra\u00dfenverkehr sorgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Verhaltenskodex ist eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit Unternehmen, die in Linz ein Verleihsystem f\u00fcr E-Scooter anbieten m\u00f6chten. Es wird dadurch eine gemeinsame Grundlage f\u00fcr die sinnvolle Einbindung von E-Scootern im Stadtverkehr geschaffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Insgesamt besteht der Verhaltenskodex aus elf Punkten \u2013 auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet. Die Gebote umfassen unter anderem die Themen Qualit\u00e4t und Sicherheit. So verpflichten sich die Betreiber, die Geschwindigkeit der Scooter auf 20 km\/h zu reduzieren \u2013 in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km\/h.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu geh\u00f6rt beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkpl\u00e4tzen\/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gef\u00e4hrlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weiters haben oder h\u00e4tten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radst\u00e4ndern, in Warteh\u00e4usern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch bei der Nachtruhe gab es Beschwerden. So wurde nun explizit geregelt, dass bei der Abholung die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Pers\u00f6nliche Anmerkung: Das ein Verhaltenskodex dazu f\u00fchren soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, k\u00f6nnen aber nur sehr naive Menschen annehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zur Zeit aktive Anbieter von E-Scootern in Linz:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Tier Mobility (seit M\u00e4rz 2019)<\/p>\n<p>Kiwiride (seit Juni 2020)<\/p>\n<p>Lime (R\u00fcckzug im J\u00e4nner 2020, R\u00fcckkehr im Mai 2021)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch in den sozialen Medien mehren sich Berichte und Beschwerden \u00fcber nicht korrekt abgestellte E-Scooter oder Elektro-Roller. Diese, irgendwo in der Gegend, abgestellten Fortbewegungsmittel stellen eigentlich f\u00fcr alle eine Gefahr dar. Aber ganz besonders f\u00fcr Blinde und Sehbehinderte Menschen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Obwohl es in Linz seit August 2019 gekennzeichnete Abstellpl\u00e4tze f\u00fcr E-Scooter gibt, stehen sie mitten am Gehsteig, manchmal auch quer \u00fcber den Gehsteig, stehen auf TBI\u00b4s (taktile Bodeninformationen f\u00fcr Blinde und Sehbehinderte) und gef\u00e4hrden dadurch Menschen mit einer Behinderung, lehnen an Hausmauern, Blumenk\u00fcbeln, Ampeln mit einer ATA (akustisch taktilen Ampel) und behindern dadurch Blinde und Sehbehinderte eine Kreuzung ordnungsgem\u00e4\u00df zu queren und setzten sie dadurch einer gro\u00dfen Gefahr aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sie stehen bei Haltestellen und behindern Menschen beim Aus- und Einsteigen, sie stehen auch in Warteh\u00e4uschen, vor Hauszug\u00e4ngen und sogar bei Kreuzungen. Sie stehen in Haltebuchten von Autobussen und machen ein barrierefreies Aus- und Einsteigen unm\u00f6glich. Sie stehen direkt vor Liftt\u00fcren und Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderw\u00e4gen k\u00f6nnen nicht ohne Probleme aus- oder einsteigen. Sie stehen auch in Unterf\u00fchrungen und, und, und\u2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die E-Scooter stehen oder liegen aber auch in der Natur herum. Da wird anscheinend gefahren bis der Akku leer ist und dann werden die Scooter einfach stehen gelassen. Ich habe schon einige auf den Spazierwegen in Ebelsberg irgendwo in der Pampa (Ebene oder Feld) aufgefunden. Sogar in die Wiese wurden sie geworfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Dinger stehen eigentlich \u00fcberall, wo sie nicht stehen sollen. Da es mit der Disziplin einiger Benutzerinnen und Benutzer dieser Elektro-Roller nicht so weit her ist, hilft kein markierter Abstellplatz und schon gar kein Verhaltenskodex f\u00fcr E-Scooter-Verleiher und E-Scooterbenutzer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie meine Bildergalerie (achtlos abgestellte E-Scooter in Linz und Umgebung) eindrucksvoll zeigt, bringt ein Verhaltenskodex f\u00fcr Menschen mit Behinderung eigentlich nichts. Und ohne Strafen wird man gegen disziplinlose und respektlose Mitmenschen nicht ankommen. Wenn es keine Regelungen f\u00fcr das Parken von Autos g\u00e4be, dann w\u00fcrde Chaos in den St\u00e4dten herrschen! Link zur Bildergalerie am Ende des Textes!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Technisch w\u00e4re es m\u00f6glich, dass bei nicht korrekt abgestellten E-Scootern die Uhr weiterl\u00e4uft und somit das Bankkonto des E-Scooterbenutzers schrumpft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>So sollen laut Verhaltenskodex unsachgem\u00e4\u00df abgestellte E-Scooter innerhalb von 3 Stunden von den Anbietern entfernt werden. Nur kennt fast niemand der B\u00fcrger von Linz die Kontaktdaten der Anbieter. Au\u00dfer der Polizei und sicher die Verkehrsabteilung der Stadt Linz. Da kann man sich eine blinde und sehbehinderte Person vorstellen, die verzweifelt versucht das Firmenlogo am E-Scooter zu erkennen. Wenn man bei der Polizei anruft, wird man sicher nach dem Anbieter fragen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei alle 3 Anbieter anruft und somit wird die Meldung einer blinden Person im Sande verlaufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Verhaltenskodex f\u00fcr Linz:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kodex enth\u00e4lt in Form von 11 Punkten die \u201eDos\u201c und \u201eDon\u2018ts\u201c sowie die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Verleihfirmen. Der von den Betreiberfirmen unterzeichnete Verhaltenskodex beinhaltet sowohl die Pflichten f\u00fcr die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrst\u00fcchtige Scooter, als auch eine Limitierung der Geschwindigkeit auf 20 km\/h bzw. 10 km\/h in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in den Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Vereinbarungen im Detail:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die unterzeichnenden Betreiber verpflichten sich zur verbindlichen Einhaltung nachstehender Regelungen beim Betrieb eines E-Scooterverleihs:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Verwendete E-Scooter: Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Anforderungen und Normen (StVO, KFG, usw.) entsprechen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Wartung und Qualit\u00e4tskontrolle: Die Betreiber stellen eine fach- und sachgerechte Wartung und Qualit\u00e4tskontrolle der verwendeten E-Scooter mit eigenem Personal vor Ort sicher. Aus Gr\u00fcnden des Arbeitnehmerschutzes und der \u00f6ffentlichen Sicherheit (z. B. Brandgefahr in Privatr\u00e4umlichkeiten) verzichten die Betreiber auf ein sogenanntes Freelancer-Modell.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>III. Sicherheitsma\u00dfnahmen: Die Betreiber empfehlen ihren Nutzern unmissverst\u00e4ndlich, Helme zu verwenden und die Verkehrsregeln sowie die Sicherheit von Fu\u00dfg\u00e4ngern zu beachten. Die Betreiber kommunizieren den Benutzern fortlaufend, wo die Nutzung von E-Scootern in Linz untersagt ist. Alle registrierten Unf\u00e4lle mit Personenschaden werden der Stadt Linz innerhalb zwei Wochen zu statistischen Zwecken und zur Gew\u00e4hrleistung der langfristigen Sicherheit gemeldet.<\/p>\n<p>Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern<\/p>\n<ol>\n<li>in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km\/h sowie<\/li>\n<li>im \u00fcbrigen Stadtgebiet auf 20 km\/h.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die besonders sensiblen Bereiche werden seitens der Stadt festgelegt. Derzeit sind dies Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen und s\u00e4mtliche innerst\u00e4dtische Parkanlagen, sofern dort die Nutzung nicht ohnehin untersagt ist. Insbesondere davon betroffen sind der Volksgarten, Schillerpark, Hessenpark, Stadtpark, Schlosspark, Bauernbergpark, Andreas-Hofer-Park und KUK-MedCampus-Park.<\/p>\n<p>Die Betreiber verpflichten sich zur Entfernung der E-Scooter bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen von einer gr\u00f6\u00dferen Menschenansammlung auszugehen ist. Bei welchen Veranstaltungen und in welchem Ausma\u00df die Entfernung notwendig ist, wird im Vorfeld vom Stadtpolizeikommando Linz festgelegt. (z. B. Linzer Krone-Fest, Linz Marathon, Sparkasse City Night Run, Linzer Altstadt-Weinfest \u201eWein &amp; Kunst\u201c und Linzer Genusslandstra\u00dfe)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse: Die Betreiber weisen die strukturelle und wirtschaftliche F\u00e4higkeit nach, auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu k\u00f6nnen. (z. B. Ansammlung einer gro\u00dfen Anzahl von E-Scootern an einer bestimmten Stelle, Behinderung von wichtigen Verkehrswegen, etc.).<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Verteilung und Nachtruhe: Die Betreiber verpflichten sich, dass je Standort maximal f\u00fcnf E-Scooter pro Betreiber aufgestellt werden. Im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr darf sowohl bei der Abholung wie auch bei der Verteilung zu den Verleihstandorten die Nachtruhe nicht gest\u00f6rt werden. Bei der Verteilung der E-Scooter verpflichten sich die Betreiber, zur Einhaltung folgender Vorgaben:<\/li>\n<li>kein Abstellen in Radabstellanlagen<\/li>\n<li>kein Abstellen vor Zug\u00e4ngen\/Einfahrten<\/li>\n<li>kein Abstellen in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen<\/li>\n<li>kein Abstellen auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite<\/li>\n<li>kein Abstellen auf taktilen Einrichtungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Nutzungsrate: Die Betreiber geben die allgemeinen \u00f6rtlichen Beschr\u00e4nkungen ihres Systems und die Anzahl von verwendeten E-Scootern bekannt. Weiters geben sie etwaige Planungen f\u00fcr die Ausweitung des Systems, die beabsichtigte Zielauslastung (z. B. mindestens 1 Fahrt pro E-Scooter und Tag) sowie den Verteilungsplan bekannt. Die \u00dcbermittlung der Daten erfolgt viertelj\u00e4hrlich durch die Betreiber an die Stadt Linz oder wenn diese die Be-treiber dazu entsprechend auffordert. Wenn ein Betreiber die angestrebten Ziele nicht erreicht, ergreift er umgehend Ma\u00dfnahmen. (z. B. Anzahl der E-Scooter begrenzen, Umverteilung verbessern, Marketing optimieren).<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>VII. Parkpl\u00e4tze\/-zonen: Ausgewiesene Parkpl\u00e4tze\/Parkzonen sowie Parkverbotszonen k\u00f6nnen jederzeit seitens der Stadt Linz vorgegeben werden, wenn dies f\u00fcr notwendig erachtet wird. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass sie eine daf\u00fcr notwendige Funktion zur Anzeige von Parkpl\u00e4t-zen\/Parkzonen sowie Parkverbotszonen jederzeit in ihrer Applikation imple-mentieren k\u00f6nnen. Die Einrichtung von Parkpl\u00e4tzen\/Parkzonen sowie Park-verbotszonen in der Applikation erfolgt binnen 14 Tage nach Bekanntgabe der Stadt Linz durch die Betreiber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>VIII. Sitz &amp; Ansprechpartner: Die Betreiber m\u00fcssen dauerhaft in \u00d6sterreich niedergelassen sein. Eine verantwortliche Person vertritt den Betrieb in \u00d6sterreich und ist f\u00fcr die Diskussion und Behebung von Problemen, welche die Stadt gegen\u00fcber dem Betreiber aufzeigt, erreichbar. Amtssprache f\u00fcr alle Gespr\u00e4che mit dem Betreiber ist deutsch. Der Betreiber gibt \u00fcberdies einen Ansprechpartner bekannt (samt Telefonnummer und E-Mailadresse), an den die Stadt Linz und die Polizei Anfragen von B\u00fcrgern bzw. Nutzern direkt weitergeben darf. Dieser Ansprechpartner hat f\u00fcr Anliegen der Stadt sowie f\u00fcr B\u00fcrgerbeschwerden jedenfalls zwischen 6 Uhr und 18 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Datenaustausch: Die Unternehmen stellen der Stadt Nutzungsdaten (z. B. Heatmap, gefahrene Kilometer oder Anzahl Entlehnungen) in anonymisierter Form auf deren Anfrage f\u00fcr Planungszwecke zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Vermeidung von Missst\u00e4nden: Es liegt in der Verantwortung der Unter-nehmen, die E-Scooter-Nutzer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen (z. B. keine Gehsteige zu befahren). Ziel der Betreiber ist es, den Nut-zern das Fahren und Parken von E-Scooter zu erleichtern, indem sie Aufkl\u00e4rungsma\u00dfnahmen ergreifen und nicht konformes Parken sanktionieren. Solche Ma\u00dfnahmen sollten tunlichst in die Nutzungsbedingungen der Applikation aufgenommen werden. Insbesondere haben die betreibenden Unterneh-mer die Nutzer in diesem Zusammenhang mittels Applikation auf das richtige Abstellen hinzuweisen (keine Sicherheitsgef\u00e4hrdung, kein \u00f6ffentliches \u00c4rgernis, m\u00f6glichst platzsparend) und bei einer fortgesetzten Missachtung von einer Nutzung auszuschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind vom Betreiber binnen drei Stunden nach Meldung zu entfernen. Bei Gefahr in Verzug oder Nichteinhaltung obiger Frist k\u00f6nnen E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers durch die Stadt Linz entfernt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar wer-den, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dieses Verhaltenskodex am n\u00e4chsten kommt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Link zum Verhaltenskodex: <a href=\"https:\/\/www.linza.at\/scooter-kodex\/\">https:\/\/www.linza.at\/scooter-kodex\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Link zur Bildergalerie von nicht umsichtig abgestellten E-Scootern: <a href=\"http:\/\/hojas.co.at\/blindinlinz\/index.php?\/category\/6\">http:\/\/hojas.co.at\/blindinlinz\/index.php?\/category\/6<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit M\u00e4rz 2019 sind in Linz mehrere Anbieter von &#8222;free-floating&#8220; (also frei im Stadtgebiet, an \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen verf\u00fcgbaren) Elektro-Rollern aktiv. 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