{"id":927,"date":"2017-07-13T14:59:01","date_gmt":"2017-07-13T12:59:01","guid":{"rendered":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/?p=927"},"modified":"2017-07-13T14:59:01","modified_gmt":"2017-07-13T12:59:01","slug":"ermaessigungen-mit-behindertenausweis-stand-jaenner-2016","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/hojas.co.at\/blog\/ermaessigungen-mit-behindertenausweis-stand-jaenner-2016\/","title":{"rendered":"Erm\u00e4\u00dfigungen mit Behindertenausweis \u2013 Stand J\u00e4nner 2016"},"content":{"rendered":"<h4>Erm\u00e4\u00dfigungen mit Behindertenausweis \u2013 Stand J\u00e4nner 2016<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong> \u00d6BB Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Menschen mit Behinderung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. J\u00e4nner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 % Erm\u00e4\u00dfigung auf \u00d6BB Standard-Einzelfahrkarten \u2013 damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbesch\u00e4digt.<\/p>\n<p>Einzige Voraussetzung f\u00fcr die Erm\u00e4\u00dfigung: Ein \u00f6sterreichischer Behindertenpass oder ein \u00f6sterreichischer Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk \u201eDer\/die InhaberIn kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201c. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.<\/p>\n<p>Personen mit einem Pflegegeldbezug, denen kein Behindertenpass ausgestellt werden kann, erhalten vom Bundessozialamt eine Bescheinigung, dass sie zur Inanspruchnahme der Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung berechtigt sind.<\/p>\n<p>Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllen, k\u00f6nnen wie bisher folgende Vorteile nutzen:<\/p>\n<p>Rabatt von 50 % auf \u00d6BB-Standard-Einzelfahrkarten f\u00fcr Reisende, Sitzplatzreservierung gratis, Rollstuhlplatz gratis<\/p>\n<p>Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im \u00d6BB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass \u201eBedarf einer Begleitperson\u201c als Nachweis.<\/p>\n<p>Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen kann. Als Nachweis daf\u00fcr gilt der Eintrag im Behindertenpass \u201estark sehbehindert\u201c oder \u201eBlind\u201c oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Menschen mit Behinderung und Blinde bekommen Ihre VVV Jahreskarte zum Sparpreis. Voraussetzung ist der Nachweis der Behinderung von 70% bzw. 1\/25 der normalen Sehsch\u00e4rfe. Zu jeder Jahreskarte kann der\/die im selben Haushalt lebende PartnerIn dieselbe oder eine g\u00fcnstigere Jahreskarte zum Sparpreis erwerben. Ist der\/die PartnerIn ebenfalls k\u00f6rperlich beeintr\u00e4chtigt oder blind (70% bzw. 1\/25), zahlt auch er\/sie f\u00fcr die maximo Jahreskarte nur 192 Euro. Erh\u00e4ltlich in allen Servicestellen mit Foto, Ausweis und den entsprechenden Nachweisen. Bei Partnerkarte zus\u00e4tzlich eine Meldebest\u00e4tigung beider Partner (darf nicht \u00e4lter als 6 Monate alt sein).<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Verkehrsverbund Tirol (VVT)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbesch\u00e4digte fahren erm\u00e4\u00dfigt und eine Begleitperson f\u00e4hrt gratis mit Voraussetzung: \u00d6sterreichischer Behindertenpass (Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mind. 70 % oder Eintrag am Behindertenpass: \u201cDer Inhaber\/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201d), Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis (beide erh\u00e4ltlich beim Bundessozialamt) oder die \u00d6BB VorteilsCard \u201cSpezial\u201d bzw. \u201cBlind\u201d.<\/p>\n<p>F\u00fcr Innsbruck (Kernzone) erhalten Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbesch\u00e4digte zus\u00e4tzlich erm\u00e4\u00dfigte 5-Fahrten-Tickets. Weitere Infos gibt es auf www.ivb.at und im IVB-Kundencenter (Stainerstra\u00dfe 2, 6020 Innsbruck).<br \/>\nEinzel- und Tages-Tickets sind erh\u00e4ltlich bei allen Ticketautomaten, Bahnh\u00f6fen, BusfahrerInnen sowie bei den VVT und IVB-Vorverkaufsstellen im Gro\u00dfraum Innsbruck. Hinweis: Auf den Linien 4, D, E, S, T und A nur Einzel-Tickets.<br \/>\nAuf allen Stadtverkehrslinien der IVB gibt es ausschlie\u00dflich Einzel-Tickets f\u00fcr Innsbruck (Kernzone).<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Salzburger Verkehrsverbund (SVV)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2013 Inhaber einer g\u00fcltigen \u00d6BB-\u00d6STERREICHCARD Spezial.<br \/>\n\u2013 Eine Begleitperson und\/oder ein Service-, Signal-oder Blindenf\u00fchrhund wird\/werden unentgeltlich bef\u00f6rdert, sofern die behinderte Person im Rollstuhl f\u00e4hrt bzw. deren Behindertenpass den Vermerk \u201cDer Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson\u201d aufweist. B\u00fcrger anderer Staaten sind, wenn sie einen dem Behindertenpass gleichzuhaltenden Ausweis vorlegen aus dem Vor- und Zunamen, Wohnort, Geburtsdatum sowie eine Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70 % ersichtlich ist, ebenfalls Minimum-Tarif berechtigt.<br \/>\n\u2013 Enth\u00e4lt der Behindertenpass gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Bundesbehindertengesetz den Vermerk \u201eDer Inhaber\/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201c vorweisen, erh\u00e4lt der Inhaber des Behindertenpasses den Minimum-Tarif. Ein Minimum GdB (Grad der Behinderung) ist hier nicht vorausgesetzt.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Verbund Linie Steiermark<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit der entsprechenden VORTEILScard gibt es Erm\u00e4\u00dfigung<br \/>\nBlinde*, behinderte Menschen* und Schwerkriegsbesch\u00e4digte* erhalten alle 1-bis-5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent g\u00fcnstiger.<\/p>\n<p>Blinde, Menschen mit Behinderung: Als Berechtigungsnachweis wird der orangef\u00e4rbige Behindertenpass ben\u00f6tigt. Der Grad der Behinderung muss mindestens 70% betragen oder es muss der Eintrag \u201cDer\/Die Inhaber\/in des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.\u201d vorhanden sein.<br \/>\nSchwerkriegsbesch\u00e4digte: Als Berechtigungsnachweis dient der orangef\u00e4rbige Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis.<\/p>\n<p>Gratis-Mitnahmem\u00f6glichkeit<br \/>\nBlinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbesch\u00e4digte d\u00fcrfen mit jeder Verbundfahrkarte und dem entsprechenden Berechtigungsausweis eine Begleitperson und einen Assistenzhund gratis mitnehmen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Der Verkehrsverbund Ober\u00f6sterreich (O\u00d6VV)<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Behinderte, Schwerkriegsbesch\u00e4digte und Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises f\u00fcr Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein \u00f6sterreichischer Behindertenausweis oder Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: \u201eDer\/Die Inhaber\/in des Passes kann die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen\u201c anerkannt.<\/p>\n<p>In Umlauf befindliche VORTEILScard Produkte der \u00d6BB gelten jeweils bis zu deren G\u00fcltigkeitsende und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.<\/p>\n<p>Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund<br \/>\nEine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund wird\/werden unentgeltlich bef\u00f6rdert, wenn die behinderte Person im Rollstuhl f\u00e4hrt, bzw. dessen Behindertenpass den Vermerk \u201eDer\/Die Inhaber\/in des Passes bedarf einer Begleitperson\u201c aufweist. Der zu Begleitende ben\u00f6tigt in diesem Fall keinerlei zus\u00e4tzliche Bescheinigung, wie zum Beispiel \u00d6BB VORTEILScard Spezial f\u00fcr Behinderte. Die unentgeltliche Bef\u00f6rderung f\u00fcr Begleitpersonen und\/oder Assistenzhund ist unabh\u00e4ngig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.<\/p>\n<p>Blinde mit Begleitperson und \/oder Assistenzhund<br \/>\nEine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund eines Blinden Menschen wird\/werden unentgeltlich bef\u00f6rdert. Die unentgeltliche Bef\u00f6rderung f\u00fcr Begleitpersonen und\/oder Assistenzhund ist unabh\u00e4ngig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.<\/p>\n<p>Schwerkriegsbesch\u00e4digte<br \/>\nIm Regionalverkehr wird\/werden eine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund von Schwerkriegsbesch\u00e4digten unentgeltlich bef\u00f6rdert. Die unentgeltliche Bef\u00f6rderung f\u00fcr Begleitpersonen und\/oder Assistenzhund ist unabh\u00e4ngig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.<\/p>\n<p>Schwerkriegsbesch\u00e4digte ab einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbesch\u00e4digtenausweis der Serie C mit der Eintragung \u201cUnentgeltliche Bef\u00f6rderung im Stra\u00dfenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen\u201c vorweisen k\u00f6nnen, haben Anspruch auf unentgeltliche Bef\u00f6rderung auf Stra\u00dfenbahnen und auf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden. Eine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund wird\/werden ebenfalls unentgeltlich bef\u00f6rdert.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> K\u00e4rnter Linien<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.<\/p>\n<p>Bei Personen, die in ihrem \u00d6sterreichischen Behindertenpass den \u201cBegleitpersonen-Vermerk\u201d eingetragen haben, sowie bei Personen im Rollstuhl, wird eine Begleitperson und\/oder ein Assistenzhund untentgeltlich mitbef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fahrten ausschlie\u00dflich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt\u00a0 werden erm\u00e4\u00dfigte Fahrkarten im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.<\/p>\n<p>Als Berechtigungsausweis gilt:<br \/>\nEin \u00f6sterreichischer Behindertenausweis gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann.<\/p>\n<p>G\u00fcltigkeit: Die hier dargestellte Erm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschlie\u00dflichkeit des Verbundtarifes vorliegt.<br \/>\nZivilblinde:<\/p>\n<p>Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich bef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fahrten ausschlie\u00dflich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden Erm\u00e4\u00dfigungen nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.<\/p>\n<p>Als Berechtigungsausweis wird von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen der \u00f6sterreichische Behindertenausweis mit dem Zusatz \u201cBLIND\u201d, gem\u00e4\u00df Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann, anerkannt.<\/p>\n<p>G\u00fcltigkeit: Die hier dargestellte Blinden-Erm\u00e4\u00dfigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Blinden-Erm\u00e4\u00dfigung anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschlie\u00dflichkeit des Verbundtarifes vorliegt.<\/p>\n<p>Eine solche Ausnahme liegt bis auf Weiteres insbesondere f\u00fcr die Freifahrt f\u00fcr \u201cVollblinde\u201d der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt f\u00fcr den Kauf erm\u00e4\u00dfigter Fahrkarten anerkannt. Vollblinde erhalten bei den STW eine personenbezogene Kundenkarte aus der hervorgeht, dass bei Ben\u00fctzung der \u00d6ffentlichen Verkehrsmittel der STW diese Person und gegebenenfalls auch einschlie\u00dflich einer Begleitperson in dieser Funktion kostenlos bef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Verkehrsverbund Nieder\u00f6sterreich und Burgenland (VVNB):<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine 40%-Erm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr folgende Fahrg\u00e4ste: Personen, die eine erh\u00f6hte Familienbeihilfe gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunf\u00e4higkeit festgestellt wurde; Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften,<\/p>\n<p>Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70%; Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit von mindestens 70%; beg\u00fcnstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70%.<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Wiener Linien<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Seit 1. J\u00e4nner 2014 k\u00f6nnen Begleitpersonen von behinderten Menschen die \u00d6ffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR).<\/p>\n<p>G\u00fcltig ist diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen f\u00fcr Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwerkriegsbesch\u00e4digten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur \u00d6ffi-Ben\u00fctzung ben\u00f6tigen. Im \u2013 gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten \u00f6sterreichischen \u2013 Behindertenpass muss der Hinweis \u201cDer Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson\u201d explizit festgehalten sein. Dar\u00fcber hinaus gibt es bei den Wiener Linien sonst keine Erm\u00e4\u00dfigungen mit dem Behindertenausweis!<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Parkausweis gem\u00e4\u00df \u00a7 29 b StVO<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ab 1.1.2014 ist das Bundesssozialamt auch f\u00fcr die Ausstellung des Parkausweises gem\u00e4\u00df \u00a7 29 b StVO zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Voraussetzung<\/p>\n<p>Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung auf Grund einer Behinderung\u201c<\/p>\n<p>Die bis 31.12.2013 eingetragene Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel\u201c gilt weiterhin.<\/p>\n<p>Erforderliche Unterlagen<\/p>\n<p>Antragsformular \u201eParkausweis\u201c<\/p>\n<p>1 aktuelles Passfoto<\/p>\n<p>Die Ausstellung des Parkausweises ist\u00a0 geb\u00fchrenfrei.<\/p>\n<p>Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, m\u00fcssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt \u201eBehindertenpass\u201c).<\/p>\n<p>Ausweise der Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)<\/p>\n<p>Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre G\u00fcltigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung f\u00fcr die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung auf Grund einer Behinderung\u201c (oder \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel\u201c) ist.<\/p>\n<p>Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Die Ausstellung eines Duplikates und die Ab\u00e4nderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013 von einer Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht m\u00f6glich. Auch in diesen F\u00e4llen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung auf Grund einer Behinderung\u201c (oder \u201eUnzumutbarkeit der Ben\u00fctzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel).<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Sonstige Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Behinderte<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei vielen privaten Stellen gibt es f\u00fcr Behinderte Erm\u00e4\u00dfigungen. Dar\u00fcber eine \u00dcbersicht zu bewahren ist sehr schwierig. Vollst\u00e4ndigkeit darf daher nicht erwartet werden und wurde auch nicht angestrebt. Die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes hat dazu eine Brosch\u00fcre herausgegeben, die allerdings dem Stand von 2010 entspricht. Hier wird eine teilweise Aktualisierung versucht. In jedem Fall empfiehlt sich eine Nachfrage bei dem jeweiligen Anbieter oder ein Nachsehen auf der (jeweils angegebenen) Homepage. Bei Musen, Theatern, Konzerten, Zoos, Besichtigungen von Kulturdenkm\u00e4lern immer mit dem Behindertenpass fragen, ob es Erm\u00e4\u00dfigungen gibt!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quelle: ARGE Niere<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Link zum Originaltext: <a href=\"http:\/\/argeniere.at\/blog\/2016\/01\/27\/ermaessigungen-mit-behindertenausweis\/\">http:\/\/argeniere.at\/blog\/2016\/01\/27\/ermaessigungen-mit-behindertenausweis\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erm\u00e4\u00dfigungen mit Behindertenausweis \u2013 Stand J\u00e4nner 2016 &nbsp; \u00d6BB Fahrpreiserm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. 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