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Mobile Freiheit durch behindertengerechte Fahrzeuge

Herzlich Willkommen bei MOBILE FREIHEIT!

Sie haben ein bestehendes Fahrzeug, dass Sie behindertengerecht umbauen möchten? Oder sind Sie auf der Suche nach einem behindertengerechten Gebrauchtfahrzeug/Neufahrzeug? In beiden Fällen sind wir Ihr langjähriger und kompetenter Partner für behindertengerechte Fahrzeuge.

Unser Schwerpunkt beim behindertengerechten Fahrzeugumbau ist die Rollstuhlrampe, der Drehsitz und der Handgas-Umbau bei Automatikfahrzeugen. Wir bauen auch Ihr Fahrzeug behindertengerecht um, oder liefern Ihnen ein maßgeschneidertes behindertengerechtes Gebrauchtfahrzeug/Neufahrzeug. Bei MOBILE FREIHEIT finden Sie auch ständig mehrere neuwertige behindertengerechte Gebrauchtfahrzeuge.

Kontakt:

MOBILE FREIHEIT
Handelsagentur Glöckl GmbH
Ansprechpartner: Werner Glöckl
Kaiserstraße 71-73
A-1070 Wien
Tel: +43 664 108 3000
E-Mail: office@mobile-freiheit.at

 

Link zur Internetseite Mobile Freiheit: https://mobile-freiheit.at/

 

Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Wann kommt der Behindertenbeirat der Stadt Linz?

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortliche!

 

Anfrage zum aktuellen Status und zur Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2024 bezüglich der Einrichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Linz.

 

im Rahmen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes ersuche ich höflich um Auskunft und Beantwortung der Fragen über den Stand zur Schaffung und Einsetzung eines Behindertenbeirates durch die Stadt Linz!

 

Ein Behindertenbeirat soll die offizielle Stimme für die Anliegen von Menschen mit Behinderung in einer Gemeinde oder Stadt sein.  Er soll dafür sorgen, dass die Interessen von Betroffenen direkt in die Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung einfließen.

 

Das übergeordnete Ziel ist die Gleichstellung und vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

im Dezember 2024 wurde im Gemeinderat der Stadt Linz von allen Fraktionen einstimmig die Einsetzung eines Behindertenbeirates beschlossen. Seit diesem Beschluss sind nunmehr eineinhalb Jahre vergangen, ohne dass seither substanzielle Informationen oder Fortschritte bezüglich der tatsächlichen Konstituierung dieses Gremiums an die Öffentlichkeit gelangt sind.

 

Da es sich hierbei um ein wesentliches gesellschaftspolitisches Anliegen für Menschen mit Behinderung in Linz handelt, bitte ich hiermit höflich um eine detaillierte und transparente Beantwortung der folgenden Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes:

 

 

Die Beantwortung meiner Fragen:

 

Sehr geehrter Herr Hojas!

 

Bezüglich Ihrer Anfrage zum aktuellen Status und zur Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2024 bezüglich der Einrichtung eines

Behindertenbeirates der Stadt Linz dürfen wir nachfolgende Informationen übermitteln. Die Beantwortung erfolgt im Einklang mit den Richtlinien zum Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes.

 

1. Zeitpunkt Beginn der Sitzungen des Behindertenbeirates:

 

Frage: Gründe für die Verzögerung: Welche konkreten Ursachen haben dazu geführt, dass die Umsetzung und Einsetzung des Behindertenbeirates seit dem Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2024 stagniert bzw. sich verzögert haben?

 

Antwort: Hinweis – Im angesprochenen Gemeinderatsbeschluss ist kein Startbeginn festgelegt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnten keine Budgets für die Umsetzung präliminiert werden. Nunmehr sind jedoch sämtliche erforderlichen Vorbereitungsschritte für die Einrichtung des Beirates (vor allem die Budgetplanung, Projektplanung und

Projektorganisation) abgeschlossen. Seite 2 linz.at

 

2. Zuständigkeiten im Magistrat:

 

Frage: Wer trägt die politische und administrative Hauptverantwortung innerhalb der Stadt Linz für das Projekt „Schaffung des Behindertenbeirates“?

 

Antwort: Wesentliche Entscheidungen bezüglich der Einrichtung des Behindertenbeirates werden von den politischen Gremien der Stadt Linz (Gemeinderat, Stadtsenat, Ausschüsse zur Beratung des Gemeinderates etc.) getroffen.

 

Frage: Welche Abteilungen, Dienststellen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats Linz sind operativ mit der Ausarbeitung und Umsetzung betraut?

 

Antwort: Dem*der Beauftragten der Stadt Linz für Menschen mit Behinderung obliegt künftig die inhaltliche und organisatorisch- administrative Vorbereitung und Leitung der Beiratssitzungen.

 

3. Einbindung externer Akteure:

 

Frage: Welche Personen, Vereine oder Organisationen außerhalb des Magistrats Linz werden in den aktuellen Gründungsprozess einbezogen?

 

Antwort: Im Gründungsprozess gab es zahlreiche Kontakte mit externen Organisationen und Fachleuten, Behindertenverbänden, Behindertenbeiräten in Österreich und Süddeutschland etc.

 

4. Auswahl- und Qualifikationskriterien externer Stellen:

 

Frage: Sofern externe Personen oder Organisationen beigezogen werden: Auf welcher Rechtsgrundlage und durch wen erfolgt deren Auswahl bzw. Nominierung ?

 

Antwort: Die Festlegung der genauen Anzahl und Auswahl der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des für soziale Angelegenheiten zuständigen Stadtsenatsmitglieds. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch den*die Bürgermeister*in.

 

Frage: Welche spezifischen Qualifikationen und Fachkompetenzen müssen diese Akteure vorweisen?

 

Antwort: Mitglieder des Beirats sind grundsätzlich die jeweils im Behindertenbereich aktiv tätigen Organisationen, für die bei Bestellung jeweils ein*e Vertreter*in bzw. ein*e Ersatzvertreter*in teilnimmt. Vorrausetzung für die zur Auswahl stehenden Mitglieder ist bei Vereinen eine offizielle Meldung im Vereinsregister, verbunden mit einer mindestens dreijährige Vereinsaktivität und der vorwiegende Bezug der Vereinstätigkeit zu

Behindertenthemen. Dies gilt auch für Institutionen und Gesellschafften als juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

 

5. Zusammensetzung des Beirates:

 

Frage: Aus wie vielen Mitgliedern (Personen und Organisationen) soll sich der künftige Behindertenbeirat zusammensetzen und welche Vereine oder Einzelpersonen stehen zum aktuellen Zeitpunkt bereits fest?

 

Antwort: Es werden maximal 25 Verteter:innen von Behinderten-Organisationen nominiert.

 

6. Interessenkonflikte und Objektivität:

 

Frage: Befinden sich unter den potenziellen Mitgliedern oder beratenden Organisationen auch solche, die finanzielle Fördermittel durch die Stadt Linz beziehen (wie beispielsweise

der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich)?

 

Antwort: Dieses Kriterium wird bei der Auswahl nicht überprüft.

 

Frage: Durch welche Compliance-Regeln oder strukturellen Maßnahmen stellt die Stadt Linz sicher, dass die Befangenheit bzw. Abhängigkeit geförderter Organisationen ausgeschlossen wird und eine objektive, kritische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist?

 

Antwort: Diese Konstruktion einer Befangenheit in Bezug auf die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der am Beirat tätigen Vertreter ist organisational nicht nachvollziehbar.

 

Hinweis: Diesbezüglich Vorwürfe ohne konkrete Nachweise würden strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

7. Regionalitätsprinzip:

 

Frage: Ist die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat an den Hauptwohnsitz bzw. den Vereinssitz in der Stadt Linz gebunden?

 

Antwort: Sitz bzw. Tätigkeit des Vereins sollen in Linz sein.

 

8. Aufgaben, Ziele und Transparenz:

 

Frage: Welche konkreten satzungsgemäßen Aufgaben, Kompetenzen und Ziele werden dem Behindertenbeirat übertragen?

 

Antwort: Durch die Tätigkeit des Beirats wird der Stadtsenat, der Gemeinderat und die Stadtverwaltung bei Themen, die Menschen mit Behinderung in Linz betreffen, informiert, beraten und unterstützt. Dies betrifft jedoch ausschließlich Sachverhalte, bei denen eine tatsächliche, normative Zuständigkeit bzw. Handlungskompetenz der Stadt Linz besteht. Dazu gibt der Beirat Anregungen und gibt Empfehlungen ab.

 

Frage: In welcher Form (z. B. öffentliche Protokolle, Tätigkeitsberichte) wird die Arbeit des Beirates für die Bevölkerung transparent gemacht?

 

Antwort: Protokolle von Sitzungen von Beiräten der Stadt Linz sind generell nicht öffentlich. Es ist beabsichtigt, nach den Sitzungen Mitteilungen über wesentlich besprochenen Inhalten

zu informieren.

 

9. Unabhängigkeit:

 

Frage: Wie wird die organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit sowie die Weisungsfreiheit des Beirates gegenüber der Stadtpolitik und dem Magistrat rechtlich verankert?

 

Antwort: Die organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit wird in einer Geschäftsordnung/Satzung verankert.

 

Zusätzliche Fragen:

 

1. Frage: Welches Budget und welche Ressourcen (z. B. Budget für Barrierefreiheit, Aufwandsentschädigungen, Dolmetsch Dienste) werden dem Behindertenbeirat von der Stadt Linz dauerhaft zur Verfügung gestellt, um eine handlungsfähige Arbeit zu garantieren?

 

Antwort: Das Budget für die Umsetzung des Behindertenbeirates wird periodisch mit dem Finanzbereich der Stadt Linz verhandelt.

 

2. Frage: Besitzt der künftige Behindertenbeirat ein formelles Antrags-, Reden- oder zumindest Anhörungsrecht im Gemeinderat bzw. in den relevanten Ausschüssen, oder hat das Gremium rein beratenden Charakter ohne politische Durchsetzungskraft?

 

Antwort: Im Beirat können Fragen und Vorschläge direkt an die relevanten Politiker:innen bzw. Verwaltungsmitarbeiter:innen gestellt werden. Es gibt verbindliche Fristen für die

Beantwortung der dabei gestellten Fragen.

 

3. Frage: Liegt bereits ein konkreter Entwurf für die Geschäftsordnung oder das Statut des Beirates vor? Wenn ja, wann wird dieser Entwurf den Betroffenen zur Begutachtung vorgelegt?

 

Antwort: Ja, Entwurf/Satzung liegt vor und wird dem Beirat in der konstituierenden Sitzung vorgelegt. Eine Begutachtung ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Wie übrigens bei allen Behindertenbeiräten, mit denen Kontakt aufgenommen wurde.

 

4. Frage: Welcher verbindliche Zeitplan (Meilensteine bis zur konstituierenden Sitzung) ist für die finale Umsetzung des Beschlusses nun vorgesehen?

 

Antwort: Die erste Sitzung wird im Herbst 2026 stattfinden. Die Terminabstimmung mit allen Beteiligten wird bereits vorgenommen.

 

5. Frage: Wie wird die Barrierefreiheit der Beiratssitzungen selbst (z. B. durch Gebärdensprachdolmetschen, leichte Sprache, bauliche Barrierefreiheit, Bereitstellung von Unterlagen in Screenreader-tauglichen Formaten) baulich und organisatorisch sichergestellt?

 

Antwort: Die erforderlichen Vorkehrungen dazu werden in Abstimmung mit den Teilnehmer:innen selbstverständlich getroffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Freundliche Grüße

Der Direktor:

Dr.

elektronisch beurkundet

Sachgebiet : IFG-Verfahren

Akt : 0044251/2026 PTU – Gerhard Hojas

Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Wann kommt der Behindertenbeirat der Stadt Linz?

Informationsbegehren

EE-Name : 2-0044251/2026

 

 

– Spezialfahräder für Menschen mit Beeinträchtigung. Clever Cycling in Traun:

Das Unternehmen wurde am 1. August 2012 von Rudolf Jordan gegründet. Es startete als Vertrieb für Spezialfahrräder und hat sich seitdem als Generalvertrieb für die renommierte Marke Van Raam in Österreich etabliert.

 

Es handelt sich um einen spezialisierten Fachbetrieb und Partner des namhaften Herstellers Van Raam sowie von Hase Bikes. Jedes Fahrzeug wird dort individuell auf die Kundenbedürfnisse angepasst, konfiguriert und aufgebaut – insbesondere im Bereich von Mobilitätseinschränkungen, therapeutischem Nutzen oder für das gemeinsame Fahrvergnügen.

 

Welche Spezialräder erzeugen bzw. vertreiben sie?

 

Clever Cycling ist kein klassischer Eigenproduzent, sondern der österreichische Generalimporteur und Premium-Händler für den niederländischen Spezialrad-Hersteller Van Raam. Daneben führen sie auch Produkte von Marken wie Conniehansen und Di Blasi.

 

Die Produktpalette ist speziell auf Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Senioren, Menschen mit Gleichgewichtsstörungen oder für therapeutische Zwecke ausgelegt. Fast alle Modelle können individuell angepasst und optional mit einem Elektromotor (als E-Bike) ausgestattet werden.

 

Das Sortiment umfasst:

 

Dreiräder für Erwachsene: Sesseldreiräder (wie das beliebte Modell Easy Rider), Tiefeinsteiger oder klassische Dreiräder, die maximale Stabilität und Sicherheit beim Stehen und Fahren bieten.

 

Tandems & Paralleltandems: Klassische Tandems hintereinander oder sogenannte „Side-by-Side“-Tandems (Fun2Go), bei denen man nebeneinander sitzt. Perfekt für Ausflüge, bei denen eine Person die Lenkung übernimmt, während beide unabhängig voneinander treten können.

 

Rollstuhlräder & Rollfiets: Fahrräder, bei denen im vorderen Bereich ein Rollstuhl integriert ist (O-Pair) oder bei denen eine Transportplattform für den eigenen Rollstuhl vorhanden ist (VeloPlus).

 

Therapie- und Behindertenfahrräder: Speziell angepasste Fahrzeuge für Kinder und Erwachsene zur Bewegungsförderung.

 

Seniorenräder: Komfortable Fahrräder mit tiefem Einstieg, bei denen man im Sitzen jederzeit problemlos mit beiden Beinen den Boden erreicht.

 

Kompakte Lastenräder & Klappräder: Zum Transport von Lasten oder faltbare Spezialräder (z. B. von Di Blasi) für den einfachen Transport im Auto.

 

Kontaktdaten und Informationen

 

Unternehmen: Clever Cycling (vanRaam Spezialfahrräder)

Adresse: Kremstalstraße 93, 4050 Traun (Österreich)

Telefon: +43 (0)670 600 6008 oder +43 (0)664 819 3548

E-Mail: office@3rad.cc

Webseiten: www.clevercycling.at

Und & www.3rad.cc

 

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch: Das Unternehmen hat keine klassischen, frei zugänglichen Ladenöffnungszeiten für Laufkundschaft. Beratungstermine, Besichtigungen und ausführliche Probefahrten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten, damit die Spezialräder individuell für Sie vorbereitet und eingestellt werden können.

 

Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?

 

Das Geschäft befindet sich in der Kremstalstraße 93, 4050 Traun. Es ist sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Linz/Traun angebunden:

 

Straßenbahn: Die Linie 4 der Linz AG verbindet den Linzer Hauptbahnhof direkt mit Traun. Die Haltestellen Mitterfeldstraße oder Trauner Kreuzung befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Kremstalstraße und sind in wenigen Gehminuten erreichbar.

 

Bus: Zudem ist der Standort über regionale Buslinien des OÖVV (wie die Stadtbus-Linie 633 über die Haltestelle Trauner Kreuzung) erreichbar.

 

© Juni 2026 by Gerhard Hojas, Linz / Ebelsberg

Youtubevideo Abschluss-Aufführung vom Impro-Theater-Workshop Improtheater für Alle im Empowerment-Center in Linz. Leitung Elisabeth Langwieser vom Theater für Alle.

Worum ging es beim Impro-Theater-Workshop?

 

Es ging darum, Theaterspielen einfach einmal selbst auszuprobieren. Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen können miteinander auf der Bühne stehen und spielen miteinander Theater.

 

Improvisationstheater ist weit mehr als nur „lustig sein auf Knopfdruck“. Für blinde und sehbehinderte Menschen bietet es einen geschützten Raum, in dem visuelle Barrieren wegfallen und die eigenen Stärken ins Rampenlicht rücken.

 

Hier sind einige der wichtigsten Gründe, warum ein Impro-Workshop den Selbstwert massiv steigern kann:

 

Fokus auf andere Sinne und Talente:

 

In einer Welt, die extrem visuell ausgerichtet ist, fühlen sich Menschen mit Sehbeeinträchtigung oft im Nachteil. Beim Impro-Theater verschiebt sich der Fokus:

 

Stimme und Sprache: Präzise Artikulation und stimmliche Varianz werden zu den Hauptwerkzeugen.

 

Zuhören: „Deep Listening“ ist die Basis der Improvisation. Blinde Menschen haben hier oft einen natürlichen Vorsprung, was im Workshop als echte Kompetenz erlebt wird.

 

Die „Ja, genau!“-Mentalität:

 

Das Grundprinzip der Improvisation lautet: „Ja, und…“. Jedes Angebot wird angenommen und weitergeführt.

 

Fehler gibt es nicht: Jedes Stolpern oder jedes missverstandene Wort wird als kreatives Geschenk behandelt.

 

Validierung: Diese radikale Akzeptanz führt dazu, dass Teilnehmer sich sicher fühlen, ihre eigenen Ideen zu äußern, ohne Angst vor Bewertung oder Korrektur zu haben.

 

Körperpräsenz und Raumorientierung:

 

Sich sicher im Raum zu bewegen, ist für sehbehinderte Menschen oft eine Herausforderung.

 

Selbstbewusste Körperhaltung: Durch die Verkörperung verschiedener Rollen (vom König bis zum Bettler) lernt man, wie die eigene Haltung auf andere wirkt.

 

Raumgreifend agieren: Die Bühne bietet die Chance, sich bewusst Platz zu nehmen und die eigene physische Präsenz zu spüren, anstatt sich vorsichtig „klein zu machen“.

 

Spontaneität als Alltagstraining:

 

Das Leben mit Sehbehinderung erfordert oft viel Planung und Vorausdenken. Improvisation ist das genaue Gegenteil.

 

Souveränität in Unsicherheit: Wer lernt, auf der Bühne mit dem Unerwarteten umzugehen, entwickelt auch im Alltag mehr Vertrauen in die eigene Fähigkeit, unvorhersehbare Situationen zu meistern.

 

Schlagfertigkeit: Das Training schärft den Geist und gibt Sicherheit in sozialen Interaktionen.

 

Begegnung auf Augenhöhe:

 

In einer gemischten Gruppe (oder auch innerhalb der Community) bricht Improvisation Hierarchien auf.

 

Humor als Brücke: Gemeinsames Lachen baut Barrieren ab.

 

Inklusion durch Aktion: Es geht nicht um die Behinderung, sondern um die gemeinsame Geschichte, die gerade im Moment entsteht.

 

Fazit: Ein Impro-Workshop verwandelt das Gefühl, „anders“ zu sein, in die Erfahrung, „einzigartig und wichtig für das Team“ zu sein. Es macht die Teilnehmer von passiv Reagierenden zu aktiv Gestaltenden.

 

Zum Vormerken: Der nächste Workshop für das Improtheater ist für Herbst 2026 schon geplant.

 

Link zum Video: https://youtu.be/JKstcfazr88?is=scEtrRD0_CiMOaZz

Link zu Theater für Alle: https://www.theaterfueralle.at/

© Mai 2026 by Gerhard Hojas, Linz / Ebelsberg

Techniktipp für Blinde und Sehbehinderte – Unterschied Physische SIM-Karte und eSIM!

Der Hauptunterschied: Materie vs. Software

 

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Hauptunterschied die Haptik und die Handhabung.

 

Physische SIM: Ein winziges Stück Plastik mit Metallchip. Sie muss händisch in einen oft sehr schmalen Schlitten gefummelt werden, den man mit einem spitzen Werkzeug öffnen muss. Das erfordert viel Feinmotorik.

 

eSIM: Es gibt keinen physischen Gegenstand mehr. Die SIM ist ein fest verbauter Chip im Telefon. Die Aktivierung erfolgt rein digital, meist über eine App oder das Scannen eines QR-Codes.

 

Das „e“  steht für „embedded“ und bedeutet übersetzt „eingebettet“ oder „fest verbaut“. Bei einer eSIM (embedded SIM) bedeutet das schlichtweg, dass kein physisches Plastikkärtchen mehr in das Handy geschoben werden muss. Stattdessen ist der SIM-Chip bereits als winziges Bauteil direkt auf der Hauptplatine des Geräts verlötet.

 

AnmerkungDas Tauschen der SIM-Karten kann man auch bei seinen Telefonanbieter oder in jedem Handyshop durchführen lassen.

 

Vorteile der eSIM (Besonders für Blinde)

 

Kein Gefummel: Das Einlegen einer physischen SIM-Karte ist Schwerstarbeit für die Feinmotorik. Man muss die richtige Ecke finden und den Schlitten exakt treffen. Bei der eSIM entfällt das komplett.

 

Sofort startklar: Du kannst einen Vertrag online abschließen und bist Minuten später verbunden. Du musst nicht auf die Post warten oder in einen Laden gehen.

 

Sicherheit: Wenn dein Handy gestohlen wird, kann niemand die SIM-Karte einfach rausnehmen und wegwerfen. Der Dieb bleibt mit deinem Account „getrackt“.

 

Mehrere Nummern: Du kannst oft mehrere Tarife gleichzeitig auf dem Chip speichern (z. B. Privat und Geschäftlich), ohne zwei Karten im Handy zu haben. Oder ein privates und ein Diensthandy zu besitzen.

 

Wenn man ein Smartphone besitzt, dass für alle Tarifanbieter offen ist, kann man auch unterschiedliche Telefonanbieter mit deren Nummer aktivieren.

 

Im Urlaub spontan einen lokalen Datentarif dazubuchen, ohne die Heimat-SIM zu entfernen.

 

Nachteile der eSIM:

 

Gerätewechsel: Wenn du ein neues Handy kaufst, kannst du die Karte nicht einfach „umstecken“. Du musst das Profil auf dem alten Handy löschen und auf dem neuen meist über das Kundenportal des Anbieters neu aktivieren.

 

Abhängigkeit von Technik: Wenn das Handy komplett kaputt geht (z. B. das Display oder die Software), kannst du die Karte nicht mal eben in ein Ersatzhandy schieben, um erreichbar zu bleiben.

 

Nicht für alte Handys: Ältere Modelle unterstützen die eSIM noch nicht.

 

Kann ich gleichzeitig eine eSIM und physische SIM mit der gleichen Nummer nutzen?

Jein. Das hängt von deinem Mobilfunkanbieter ab (Stichwort: MultiSIM oder OneNumber).

 

Technisch möglich: Ja, viele Anbieter erlauben es, dass zwei Karten die gleiche Nummer haben.

 

Gleichzeitige Nutzung: In der Regel klingeln dann beide „Karten“ gleichzeitig, wenn jemand anruft. Das ist ideal, wenn du z. B. dein Handy und eine Smartwatch mit dem gleichen Vertrag nutzt.

 

Wichtig: Du musst bei deinem Anbieter explizit eine „Zusatzkarte“ (Multi-SIM) bestellen. Man kann nicht einfach eine vorhandene SIM-Karte „klonen“.

 

Ein kleiner Tipp für den Alltag: Wenn du als blinder Nutzer eine eSIM einrichtest, lass dir den QR-Code zur Aktivierung am besten einmal als PDF schicken oder speichere ihn digital ab. So kannst du ihn bei einem Handywechsel (mit Hilfe von Screenreadern oder Assistenz-Apps wie „Be My Eyes“) leichter wiederfinden, ohne ein Stück Papier suchen zu müssen.

 

© April 2026 by Gerhard Hojas – Linz / Ebelsberg

 

Einladung zum Workshop: Improtheater für Alle. Ab Montag, 20.04.2026.

Worum geht es?

 

Es geht darum, Theaterspielen einfach einmal selbst auszuprobieren. Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen können miteinander auf der Bühne stehen und spielen miteinander Theater.

 

Was lernen Sie?

 

  • Wir wärmen unseren Körper und unsere Stimme auf.
  • Wir bewegen uns durch den Raum und spüren uns und die Gruppe.
  • Wir schlüpfen in verschiedene Rollen.
  • Wir lernen die 3 W´s des Schauspiels:

Wahrnehmung, Wirkung und Wunsch.

  • Wir improvisieren und spielen kleine Geschichten.
  • Und wir haben viel Spaß….

 

Für wen ist der Workshop?

 

Für Menschen mit und ohne Behinderungen.

 

Der Workshop ist nicht in leichter Sprache!

 

Wer leitet den Workshop?

 

Elisabeth Langwieser

 

Wann ist der Workshop?

 

  • Montag, 20. April 2026 und
  • Montag, 27. April 2026 und
  • Montag, 04. Mai 2026 und
  • Montag, 11. Mai 2026 und
  • Montag, 18. Mai 2026

von 16:30 bis 18:30 Uhr.

 

Achtung: Erster Termin (Montag, 20.04.2026) 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr!

 

Anmeldung:

 

Das Anmelde-Formular finden Sie unter folgendem Link:

 

https://www.ki-i.at/fileadmin/documents/anmeldeformular_weiterbildungen_ki-i_ll-2.pdf

 

Schicken Sie uns das ausgefüllte Anmelde-Formular

per E-Mail an:

 

anmeldung@emc.ki-i.at

 

Wenn Sie noch Fragen haben,

rufen Sie uns an unter 0732 272862.

 

 

Wo ist der Workshop?

Empowerment-Center

Bethlehemstraße 3 / 2. Stock

4020 Linz

 

Wie viel kostet der Workshop?

 

88 Euro inklusive 10 Prozent Umsatzsteuer

 

Die Begleitperson bezahlt nichts.

 

 

Erreichbarkeit EMC in der Bethlehemstraße 3:

 

Straßenbahn- und Bushaltestelle Taubenmarkt, ungefähr 1 Minute Fußmarsch Richtung Passagekaufhaus, dann links in die Bethlehemstraße. Weitergehen bis zur Marienstraße (erste Straße Links). Das sind etwa 3 Minuten Gesamtgehzeit. Links in der Marienstraße befindet sich der Eingang zum EMC.

 

Auf der rechten Seite beim Eingang befindet sich am Klingelbrett im unteren Bereich ein länglicher Türöffner für die automatische Tür. Der Lift befindet sich gleich beim Eingang auf der linken Seite. Er ist mit taktilen Zeichen und mit Braille beschriftet.  Der Eingang zum EMC im 2. Stock befindet sich auf der linken Seite vom Lift und es ist auch hier ein Türöffner vorhanden. Das EMC ist die einzige Einrichtung im 2. Stock.

 

Ortstaxe, Kurtaxe, Gästetaxe, Tourismusabgabe, Nächtigungsabgabe in Österreich.

In Österreich sind die Regelungen zu den Tourismusabgaben (Ortstaxe, Nächtigungstaxe, Kurtaxe) Ländersache. Daher gibt es neun verschiedene Landesgesetze mit unterschiedlichen Befreiungsgründen.

 

Die folgende Aufstellung ist speziell für Screenreader optimiert. Sie beginnt mit den Bundesländern, in denen Menschen mit Behinderung explizit von der Abgabe befreit sind. Diese Aufstellung enthält die Überschriften 1, 2 und 3, Texte und Links.

 

Hinweis: Mit der Suchfunktion (STRG + f) kann man mit den Suchbegriffen „Befreiung, Nicht abgabepflichtig oder auch Abgabepflicht ausgenommen“ auf den entsprechenden Internetseiten nach den betreffenden Passagen suchen!

 

Bundesländer mit Befreiung für Menschen mit Behinderung

 

In diesen Bundesländern sieht das Landesgesetz eine spezifische Befreiung für Menschen mit Behinderung vor.

 

Burgenland:

 

Anmerkung: Im Burgenland beträgt die Nächtigungsabgabe aktuell 4,50 Euro.

Befreite Personen:

 

Menschen mit einer Behinderung von mindestens 50 % sowie blinde Personen. Ebenfalls befreit sind Begleitpersonen, wenn die ständigeBegleitung ärztlich bescheinigt ist.

 

Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Patienten in Krankenanstalten (außer bei Reha/Kur).

 

Rechtsgrundlage:  Burgenländisches Tourismusgesetz 2021, § 20.:

 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20001302

Kärnten:

 

Befreite Personen:

 

Menschen mit Behinderung, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, sowie eine Begleitperson.

 

Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden; Pfleglinge in Krankenanstalten; Nächtigungen in alpinen Schutzhütten.

 

Rechtsgrundlage: Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz (K-ONTG), § 3.

 

https://www.jusline.at/gesetz/k-ontg/gesamt

 

Salzburg:

 

Befreite Personen:

 

Personen mit Behinderungen, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, sowie einer Begleitperson.

 

Personen die sich zur Berufsausübung mehr als zwei Wochen im Gemeindegebiet aufhalten; eine kurzfristige, vorübergehende Rückkehr (Wochenende) an den Ort der Unterkunft der dem dauernden Wohnbedarf dient, gilt nicht als Unterbrechung des Aufenthaltes; Info dazu: Nicht unter Berufsausübung fallen Berufsfort-bildungsveranstaltungen, auch wenn diese vom Arbeitgeber vorgeschrieben und/oder bezahlt werden;

 

Nächtigungen im Rahmen des Besuchs von Messen, Kongressen oder Tagungen.

 

Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr;

 

Personen die sich im Rahmen des Schulunterrichtes im Gemeindegebiet aufhalten

 

Die maßgeblichen Umstände für eine Befreiung sind von den Personen die eine Ausnahme geltend machen nachzuweisen (wie Arbeitsbestätigung, Schulbesuchsbestätigung, Kopie des Behindertenausweises etc.). Eine Liste mit den Befreiungen ist der Abgabenerklärung beizufügen.

 

Rechtsgrundlage: Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, § 4.

 

https://www.stadt-salzburg.at/naechtigungsabgabeerklaerung

 

Bundesländer ohne explizite allgemeine Behindertenbefreiung:

 

In diesen Bundesländern richtet sich die Befreiung meist nach dem Alter oder dem Zweck des Aufenthalts (z. B. Arbeit, Ausbildung). Eine Behinderung führt hier nicht automatisch zu einer Befreiung, sofern sie nicht unter „Krankenanstaltenaufenthalt“ fällt.

 

Oberösterreich:

 

Befreite Personen:

 

Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;

 

Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemein bildenden höheren oder berufsbildenden Schule, einer Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr- und Zivildienstes nächtigen;

 

Personen, die als Teilnehmer:innen an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder von Kinder- und Jugendverbänden im Gebiet der Veranstaltungsgemeinde nächtigen;

 

Personen, die in Ausübung ihres Berufes als Buslenker:in oder Reiseleiter:in eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen;

 

Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen;

 

Rechtsgrundlage: : Oö. Tourismusgesetz 2018, § 48.

 

https://www.oberoesterreich-tourismus.at/meldewesen/ortstaxe.html

 

Wien:

 

Befreite Personen:

 

Minderjährige (bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 15 werden);

 

Schüler und Studierende an Wiener Bildungseinrichtungen;

 

Personen, die in Heimen für Schulpflichtige, Lehrlinge oder bedürftige Personen nächtigen.

 

Hinweis: Eine generelle Befreiung nur aufgrund einer Behinderung ist im Wiener Ortstaxegesetz nicht vorgesehen.

 

Rechtsgrundlage: Wiener Ortstaxegesetz, § 2.

 

https://www.wko.at/wien/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/aktuelle-ortstaxe-wien

 

Steiermark:

 

Befreite Personen:

 

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;

 

Schüler und (Begleit-)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z. B. Schulschikurse, Schulausflüge, Lehrkurse) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung Unterkunft nehmen,

 

Studenten und Lehrpersonen einer Hochschule oder Fachhochschule mit einem vorübergehenden Wohnsitz am Studienort;

 

Nächtigende und Pfleglinge sowie das Personal in

Krankenanstalten im Sinne des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999, LGBl.

Und noch einige weitere….

 

Rechtsgrundlage:  Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz 1980, § 2.

 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000711

 

Tirol:

 

Befreite Personen:

 

Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen

■ im Rahmen von lehrplanmäßigen Veranstaltungen von öffentlichen Schulen,

Hochschulen oder Universitäten (Schulbestätigung)

 

Nächtigungen von Personen bis zum

Ende des Kalenderjahres, in dem sie das

  1. Lebensjahr vollenden

 

Nächtigungen im Rahmen der Ausübung

einer Erwerbstätigkeit, sofern der un-

unterbrochene Aufenthalt mehr als zehn

Nächtigungen dauert

 

Rechtsgrundlage: Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003, § 2.

 

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/tourismus/tourismusabteilung/Aufenthaltsabgaben/Aufenthaltsabgabe-Folder_.pdf

 

Vorarlberg:

 

Befreite Personen:

 

Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr; Schüler und Lehrlinge; Dienstboten und Arbeitskräfte.

 

Rechtsgrundlage: Tourismusgesetz Vorarlberg, § 15.

 

https://amkumma.at/app/uploads/sites/4/2022/03/Tourismusgesetz-Fassung-vom-08.03.2022.pdf

 

Niederösterreich:

 

Befreite Personen:

 

Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr;

 

Schüler und Lehrlinge zum Zwecke der Ausbildung;

 

Personen in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten.

 

Rechtsgrundlage: NÖ Tourismusgesetz 2023, § 13.

 

https://www.noe.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Informationen_zur_Naechtigungstaxe_fuer_Unterkunftgeber_ab_1.pdf

 

Wichtiger Hinweis: Befreiungen müssen fast immer vor Ort durch entsprechende Dokumente (Behindertenpass, Schülerausweis etc.) nachgewiesen werden. Da sich Gesetze ändern können, empfiehlt sich vor der Buchung ein kurzer Blick auf die Website der jeweiligen Gemeinde oder des Tourismusverbandes.

 

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

© März 2026 by Gerhard Hojas, Linz / Ebelsberg

ORF Gebühren – Online-Befreiungsrechner. Befreiung, Zuschuss & Deckelung

Die ORF-Beitrags Service GmbH ist gesetzlich beauftragt, Befreiungen und Zuschussleistungen abzuwickeln. Sie prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

 

Die Aufgaben erfolgen im Auftrag von drei Ministerien. Alle Anträge werden zentral bearbeitet. Diese klare Zuständigkeit sorgt für ein einheitliches, transparentes und korrektes Verfahren. Damit erfüllt die OBS eine wichtige sozialstaatliche Aufgabe.

Tipp:

Ein aktueller OBS-Bescheid (z. B. ORF-Beitrag, EAG-Kosten oder Fernsprechentgelt-Zuschuss) kann bei anderen Stellen als Nachweis dienen, da bestimmte Voraussetzungen (z. B. geringes Haushaltseinkommen, Anspruchsgruppe) bereits geprüft wurden. Ob er anerkannt wird, hängt aber von der jeweiligen Stelle ab.

 

Link öffnet Online-Befreiungsrechner: https://www.obs.at/befreiungsrechner

 

Jetzt Anspruch prüfen & Antrag online ausfüllen.

 

Der Online-Befreiungsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht. Sie erhalten Ihren persönlichen Befreiungsantrag, eine Checkliste und das Ergebnis direkt zum Download.

 

Je nach Lebenssituation kann eine Befreiung, ein Zuschuss oder eine Deckelung für Sie in Frage kommen.

 

Link zur Seite von ORF-Beitrags Service GmbH: https://www.obs.at/befreiung?fbclid=IwY2xjawP5ksxleHRuA2FlbQIxMABicmlkETBFWURFWktGRGo5RldlSU1Mc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHuBqYD95GeZktWKykudxTxpHMVqm45mHTnZbJ4JFGESqriiYqg5vI2QLAfK3_aem_xCbHnS522yPkauF74uqHuA

 

Quelle: ORF-Beitrags Service GmbH

 

© Februar 2026 by Gerhard Hojas

ME/CFS – Die unheimliche Krankheit.

Anmerkung:

 

Über die Krankheit ME/CFS gibt es einige sehr interessante Podcasts von verschiedenen Quellen. Ihr findet sie am Ende des Berichtes.

Diese Podcasts werden über die Appleplattform abgespielt. Wenn ihr die entsprechenden Suchbegriffe bei anderen Plattformen eingebt, werdet ihr diese Folgen auch dort finden!

Ich weise aber darauf hin, dass einige Folgen sehr in Details gehen und auch Selbstmord eine Rolle spielt.

Was ist ME/CFS?

ME/CFS ist eine schwere chronische Erkrankung, bei der Betroffene nach kleinster körperlicher oder geistiger Anstrengung extrem erschöpft sind und sich kaum erholen können. Das Hauptmerkmal ist die sogenannte Post-Exertional Malaise (PEM) – eine deutliche Verschlechterung der Symptome nach Belastung

 

ME/CFS Einfach erklärt:

ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom.

Es ist keine normale Müdigkeit, sondern eine neuroimmunologische Multisystemerkrankung, die den ganzen Körper betrifft

Hauptsymptom: Schon kleine Anstrengungen (z. B. Treppensteigen, konzentriertes Lesen) können zu starker Verschlechterung führen – Betroffene brauchen oft Tage oder Wochen, um sich davon zu erholen

Weitere Symptome sind Schlafstörungen, Schmerzen, Konzentrationsprobleme, Kreislaufprobleme und eine insgesamt stark eingeschränkte Belastbarkeit

Die Krankheit kann so schwer sein, dass viele nicht mehr arbeiten können und manche sogar bettlägerig sind
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Zahlen und Fakten:

Weltweit sind über 40 Millionen Menschen betroffen

In Deutschland schätzt man etwa 650.000 Erkrankte, darunter auch Kinder und Jugendliche

In Österreich sind Schätzungen zufolge zwischen 26.000 und 80.000 Menschen von ME/CFS betroffen. Neuere Berichte sprechen von mindestens 74.000 Erkrankten, von denen rund 15.000 so schwer betroffen sind, dass sie ihr Zuhause kaum verlassen können

Österreich hat rund 9 Millionen Einwohner. Das bedeutet, dass etwa 0,3–0,9 % der Bevölkerung von ME/CFS betroffen sein könnten. Damit liegt die Häufigkeit im internationalen Vergleich im üblichen Bereich (weltweit wird von 0,2–0,4 % ausgegangen).

Die WHO führt ME/CFS seit 1969 als neurologische Erkrankung unter dem ICD-Code G93.3

 

Wichtig zu wissen:

ME/CFS wird oft missverstanden, weil der Begriff „Fatigue“ nur nach Müdigkeit klingt. Tatsächlich handelt es sich um eine schwere Krankheit, die das Leben massiv einschränkt

Heilung gibt es bisher nicht, aber Symptome können gelindert werden, wenn Betroffene ihre Kräfte sehr sorgfältig einteilen.

Besonders problematisch:

Fehlende Versorgung. Es gibt bislang keine flächendeckenden spezialisierten Behandlungsstellen, weshalb Betroffene oft auf Selbsthilfegruppen angewiesen sind

Wichtig für Betroffene:

Viele Erkrankte erhalten keine korrekte Diagnose, was zu Unterversorgung führt.

Die Krankheit ist chronisch und bislang unheilbar, aber eine bessere Versorgung und Forschung sind dringend notwendig.

Durch die Nähe zu Long Covid hat ME/CFS in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit bekommen, was auch die Zahlen transparenter macht.

Verschiedene Podcasts über ME/CFS:

 

Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast:

Podcast #260 Schafft Wissen. ME/CFS: Eine verdrängte Realität:

https://podcasts.apple.com/at/podcast/260-schafft-wissen-me-cfs-eine-verdr%C3%A4ngte-realit%C3%A4t/id1675090032?i=1000737720555

Podcast #110 Über Leben. Long Covid – Evas Leben ist zerstört:

https://podcasts.apple.com/at/podcast/110-%C3%BCber-leben-long-covid-evas-leben-ist-zerst%C3%B6rt/id1675090032?i=1000671625286

Wiener Wissen: ME/CFS verstehen: Wenn der Körper nicht mehr kann:

https://podcasts.apple.com/at/podcast/me-cfs-verstehen-wenn-der-k%C3%B6rper-nicht-mehr-kann/id1806576639?i=1000725175486

Quarks Science Cops: Die Akte Long Covid 1: Warum findet keiner die Ursache?

https://podcasts.apple.com/at/podcast/die-akte-long-covid-1-warum-findet-keiner-die-ursache/id1542972491?i=1000727589896

Quarks Science Cops: Die Akte Long Covid 2: Welche Therapien wirklich helfen könnten:

 

https://podcasts.apple.com/at/podcast/die-akte-long-covid-2-welche-therapien-wirklich-helfen/id1542972491?i=1000730034258

PLOT HOUSE: #16 Lebendig begraben – (K)ein Leben mit ME/CFS:

https://podcasts.apple.com/at/podcast/16-lebendig-begraben-k-ein-leben-mit-me-cfs/id1775202581?i=1000708534808

© November 2025 by Gerhard Hojas, Linz / EbelsbergH

Gesundheit – Leitfäden bei Krankheiten für Erwachsene und Kinder im Internet.

Die Webseite leitfaden-krankheiten.at hilft Menschen in Österreich dabei, schnell zu entscheiden, wohin sie sich bei gesundheitlichen Beschwerden wenden sollten. Sie erklärt leicht verständlich, wann ein Hausarztbesuch sinnvoll ist und wann man besser die Notaufnahme aufsucht. Zu vielen häufigen Symptomen gibt es kurze Infos und Videos. Zusätzlich bietet die Seite einen Leitfaden zum Download und eine Ordinationssuche. Sie ist besonders nützlich für alle, die im Krankheitsfall rasch Orientierung brauchen.

 

https://www.leitfaden-krankheiten.at/

 

Diese Seite gibt es auch für Kinderkrankheiten.

 

Die Seite leitfaden‑kinderkrankheiten.at hilft Eltern in Österreich schnell einzuschätzen, ob ihr krankes Kind zum Kinderarzt oder in die Notaufnahme sollte. Sie erklärt typische Symptome, wichtige Warnzeichen und gibt kurze, leicht verständliche Empfehlungen. Zu vielen Kinderkrankheiten gibt es kompakte Infos und Videos. Ein PDF‑Leitfaden und eine Ordinationssuche unterstützen zusätzlich. Ideal für Eltern, die im Akutfall rasch Orientierung brauchen.

 

https://www.leitfaden-kinderkrankheiten.at/

 

© Jänner 2026 by Gerhard Hojas, Linz / Ebelsberg