Fördermöglichkeiten, Beihilfen, Unterstützungen und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich und Österreich!
Österreich – Unter stützungs fonds der ÖGK.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten und bietet deshalb freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an.
Bei finanziellen Belastungen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, können Sie einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds stellen. Dabei werden Ihre Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben.
Voraussetzungen
Finanzielle Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds sind grundsätzlich nur für jene Leistungen möglich, für die die ÖGK zuständig ist. Folgendes können Sie zum
Heilbehelfe und Hilfsmittel
Zahnersätze
Zahnspangen
Krankenhauskosten für Angehörige
Die Kosten müssen insgesamt mindestens EUR 40,00 betragen und können auch gesammelt eingereicht werden.
Nicht einreichen können Sie zum Beispiel:
Aufzahlungen für persönlich gewünschte Ausführungen von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (Hörgeräte etc.)
Bestattungskosten
Kosten für Rehabilitations-, Erholungs- oder Kuraufenthalte
Kostenbeiträge für Spitalsaufenthalte
Umbau- oder Lebenserhaltungskosten
Antrag stellen
Link zu den Antragsformularen für jedes Bundesland (Nicht barrierefrei): https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870700&portal=oegkportal
Bewilligungsverfahren
Der Landesstellenausschuss entscheidet über die Gewährung von finanziellen Zuschüssen aus dem Unterstützungsfonds.
Die Unterstützungen werden anhand der österreichweit einheitlichen Richtlinien (403 KB) im Einzelfall festgelegt. Dabei werden Ihre finanziellen Verhältnisse geprüft. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich an Ihrem Netto-Einkommen; zudem wird auch das Einkommen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
Über das Ergebnis informieren wir Sie schriftlich.
Dateien zum Herunterladen:
Richtlinien Unterstützungsfonds (403 KB): https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.763148&version=1736500734
Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen in Form von finanziellen Zuschüssen aus dem Unterstützungsfonds der Österreichischen Gesundheitskasse
Informationsblatt Unterstützungsfonds (102 KB): https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.753841&version=1650350995
Link zur Seite ÖGK Unterstützungsfonds: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870473
© März 2025 by Gerhard Hojas
Die persönliche Assistenz
Was ist das?
Durch die Persönliche Assistenz werden Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten, bei der Bewältigung von Alltagssituationen unterstützt und in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.
Es können auch Kinder und Erwachsene, die der Zielgruppe entsprechen und im Familienverband leben, diese Leistung in Anspruch nehmen. Die Menschen mit Beeinträchtigungen bestimmen als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber selbst den Ort und den Inhalt der Assistenz sowie die Person, welche die Assistenzleistung erbringen soll. Die Assistentinnen und Assistenten verfügen über keine spezielle Ausbildung.
Wie komme ich zu einer persönlichen Assistenz?
Persönliche Assistenz GmbH – OÖ
Edlbacherstraße 13
4020 Linz
Telefon: 0732 / 711621
Fax: 0732 / 711621-20
eMail: ta.znetsissa-ehcilneosrep@oreub
Web: www.persoenliche-assistenz.at
Persönliche Assistenz – Auftraggebermodell des Landes OÖ
Informationen zu Unterstützungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen, die zu Hause bzw. in der eigenen Wohnung wohnen.
Link zur Infoseite des Landes OÖ: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/39549.htm
ULF – Unabhängiges LandesFreiwilligenzentrum Linz / Oberösterreich
Definition Freiwilligenarbeit:
Freiwilligenarbeit hat heute viele Namen – Ehrenamt, freiwilliges oder bürgerschaftliches Engagement, freiwillige Mitarbeit sind nur einige davon. In der fachlichen Auseinandersetzung gibt es verschiedene Definitionen für Freiwilligenarbeit. Freiwilligenarbeit als „eine Leistung, die freiwillig und ohne Bezahlung für Personen außerhalb des eigenen Haushaltes erbracht wird“, ist eine Definition, die auch in der Studie „Struktur und Volumen der Freiwilligenarbeit in Österreich“ (Statistik Austria, 2007) zur Anwendung kommt.
„Freiwillig“ meint dabei ohne gesetzliche Verpflichtung – aus freiem Willen. Freiwilligenarbeit ist deshalb von anderen unbezahlten Tätigkeiten (z.B. Zivildienst) zu unterscheiden.
„Unbezahlt“ bedeutet, dass diese Leistung ohne Entgelt erbracht wird. Ausgenommen sind davon aber Aufwandsentschädigungen (z.B. Telefonkosten, Reisekosten, Porto).
„Außerhalb des eigenen Haushalts“ heißt, dass die Leistung zum Nutzen des Gemeinwesens bzw. anderer haushaltsfremder Personen erbracht wird. Demnach sind Haus- und Familienarbeit und die bloße Mitgliedschaft in einem Verein nicht einzubeziehen.
Eine weitere Unterscheidung wird in „formelle“ und „informelle“ Freiwilligenarbeit getroffen. Formelle Freiwilligenarbeit meint das Engagement im Rahmen einer Organisation oder eines Vereins. Informelle Freiwilligenarbeit hingegen erfolgt ohne institutionellen Rahmen und wird oft als „Nachbarschaftshilfe“ bezeichnet.
Text – Quelle: ULF Linz
Soziale Rehabilitation – Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln – Formular SGD – So/E-25
Informationen über Hilfsmittel und Heilbehelfe sowie Leistungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, schwer gehbeeinträchtigte sowie gehörlose oder blinde Menschen.
Link Übersicht Förderungen des Landes OÖ für Menschen mit Behinderung: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/39577.htm
Link zum Formular SGD – So/E-25: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/form_gesellschaftundsoziales/SGD_So_E25_SozialeRehabilitation.pdf
Adresse:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Sozialministerium Service
Link zu den Formularen des Sozialministerium Service: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Downloads/?method=searchPublicationAndDownloads&category=value_08&query=&button1id=Downloads+suchen#
Weitere Fördermöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen!
Franz Honauer Blindenstiftung
Neues Rathaus
Hauptstraße 1-5
4041 Linz
Telefon: 07070/2777
Licht ins Dunkel
Kramergasse 1
1010 Wien
Telefon: 01/5338688
Es gibt ein Antragsformular
Niederösterreich und Wien
Maria Theresia Wittke
Privatstiftung
Karlsgasse 15/9
1040 Wien
Es gibt ein Antragsformular (Ja keine Vorfinanzierung)
Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Oder
Landskrongasse 5
1010 Wien
Aktivpass der Stadt Linz
Der Stadt Linz ist es ein Anliegen, dass auch einkommensschwächere LinzerInnen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Daher wurde der Aktivpass ins Leben gerufen, mit dem bei zahlreichen Einrichtungen Ermäßigungen in Anspruch genommen werden können.
Link zur Infoseite Aktivpass der Stadt Linz: https://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121421
LINZ AG LINIEN – Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung
Link zur Linz Linien AG: https://www.linzag.at/portal/de/privatkunden/unterwegs/tickets___tarife/ermaessigungen#
Beratung von ÖZIV in Linz
Jeden 1. Dienstag im Monat findet im Volkshaus Keferfeld-Oed ein Stammtisch mit Beratung von OÖZIV statt.
Bei Vorliegen von chronischen Krankheiten (zB Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs, …) oder den unterschiedlichsten Arten von Behinderungen gibt es Möglichkeiten von Unterstützungen oder Erleichterungen.
ÖZIV informiert/berät Dich gerne unter anderem bei Fragen/Anträgen zu:
Arbeitnehmerveranlagungen (früher Lohnsteuerausgleich)
Ausgleichszulage
Ausweise
Befreiungen von Gebühren oder Leistungen
Behinderteneinstellungsgesetz
Behindertenpass
Einstufung des Grades der Behinderung
Erhöhte Kinderbeihilfe
Euro-Key (Euroschlüssel)
Fahrpreisermäßigungen
Fahrtkostenzuschuss
Freibeträge im Steuerrecht
GIS-Gebührenbefreiung
Gratisvignette für Autobahnbenützug
Gratiswindeln für Kinder
Heizkostenzuschuss
Invalidätspension
Mautermäßigungen
Mitversicherung in der Krankenversicherung
Mobilitätszuschuss
Motorbezogene Versicherungssteuer
Parkausweis (§29b StVO Ausweis)
Pensionsangelegenheiten
Pflegegeld
PKW-Benützung und rechtliche Erleichterungen
Rezeptgebührenbefreiung
Sachwalterschaft und Alternative
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines Kinder mit Behinderung
Unterstützung der Sozialversicherung (Kranken-, Pensionsversicherung)
Unterstützung für pflegende Angehörige
Unterstützungsfonds
Verschiedenste Förderungen und Zuschüsse
Waisenpension
Zuschüsse zu Ankauf/Umbau eines PKWs
Zuschüsse zu Umbau/Adaptierung von Wohnung/Haus
und vieles andere mehr
Wie komme ich zum Volkshaus Keferfeld-Oed:Mit der Buslinie 12 bis zur Haltestelle Megauerstraße. Das Volkshaus liegt direkt bei der Bushaltestelle.
Link zur Homepage von Behindertenservice.at: https://www.behindertenservice.at/
Pflegegeld
Anspruchsberechtigte – Voraussetzungen – Antrag – Ruhen
Quelle WKO – Stand: 01.01.2017
Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern und für sie die Möglichkeit zu schaffen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Link zu weiteren Informationen zum Pflegegeld: http://hojas.co.at/blog/das-pflegegeld/
Behindertenparkplatz und Parkausweis nach § 29b StVO
Er ist heiß begehrt und doch nicht für jeden – der Behindertenparkplatz. Mittlerweile gibt es eine übersichtliche Anzahl dieser speziell gekennzeichneten Stellflächen in jeder Stadt (aber nicht in Linz, da wird gestrichen wo es nur geht). Praktisch sind sie schon: Sie sind direkt am Eingang öffentlicher Gebäude oder auch bei Lebensmittelläden zu finden. Den Verlockungen des Behindertenparkplatzes sind schon viele Autofahrer erlegen. Wer hat nicht schon einmal einen Autofahrer ohne Behinderung gesehen, der „nur mal eben schnell“ dort geparkt hat, um sich einen womöglich langen Weg zum Laden zu sparen? Für Menschen mit Behinderungen ist das ein Ärgernis. Sie müssen auf normale Parkplätze ausweichen, und können unter Umständen nur erschwert das Auto verlassen, da solche Stellflächen nicht genug Platz für Rollstühle oder andere Gehhilfen vorsehen.
Link zu weiteren Infos über den Parkausweis: http://hojas.co.at/blog/behindertenparkplatz-und-parkausweis-nach-%c2%a7-29b-stvo/
Andere Befreiungen und Zuschüsse
Befreiung / Zuschuss – Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale
Link zur Infoseite der ‚GIS: https://www.gis.at/befreiung
Rezeptgebührenbefreiung
Link zur Infoseite von help.gv.at: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693901.html
Link zur Infoseite der OÖGKK: https://www.ooegkk.at/portal27/ooegkkportal/content?contentid=10007.705003&viewmode=content
Man kann sich diese Infos auch bei der jeweiligen Krankenkasse einholen.
Kulturpass – Mehrere Bundesländer
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst & Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.
Die Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ wurde 2003 von Schauspielhaus Wien in Kooperation mit der Armutskonferenz initiiert, um die Türen und Tore zu Kunst & Kultur auch für sozial benachteiligte Menschen zu öffnen.
Aktuell gibt es diese Initiative in 7 Bundesländern – Wien, Steiermark, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg – sowie in Tulln, Mödling und dem westlichen Niederösterreich.
Link zur Infoseite Kulturpass: https://www.hungeraufkunstundkultur.at/jart/prj3/hakuk/main.jart?rel=de&content-id=1482242680726
Orts-, Kurtaxe oder Tourismusabgabe für Menschen mit Behinderung
Im Burgenland und Kärnten bezahlen Menschen mit einer Behinderung keine Orts-, Kurtaxe oder Tourismusabgabe.
Burgenland
- Wer ist von der Zahlung der Ortstaxe befreit?
Die Ausnahmebestimmung des § 28 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 lautet: „(3) Von der Zahlung der Ortstaxe sind befreit:
- Personen unter 14 Jahren,
- alle Personen, die sich vorübergehend und ausschließlich zum Zwecke der Schul- und Berufsausbildung im Bundesland aufhalten, mit Ausnahme von Nächtigungen im Rahmen von Kongressen, Tagungen, Seminaren und dergleichen,
- alle Pfleglinge der öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten sowie Patienten in Krankenanstalten, mit Ausnahme von ortsfremden Personen, die aus Anlass der medizinischen Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge in einer Sonderkrankenanstalt gemäß dem Burgenländischen Krankenanstaltengesetz 2000 – Bgld. KAG 2000, LGBl. Nr. 52/2000, oder einer Kuranstalt oder Kureinrichtung gemäß dem Bgld. HeiKuG nächtigen,
- schwer Behinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 90 % und Blinde und
- Begleitpersonen von schwer Behinderten und Blinden, sofern die obgenannten Personen laut ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.
- Personen, die aus Anlass des Besuches eines Musikfestivals im Sinne des Bgld. Veranstaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 2/1994, in der jeweils geltenden Fassung, für die Dauer der Veranstaltung im Bereich der Veranstaltungsstätte nächtigen, sofern die Nächtigung nicht in einem Beherbergungsbetrieb oder in einer vom Veranstalter oder in seinem Zusammenwirken von einem Dritten dem Besucher entgeltlich zur Verfügung gestellten Unterkunft (wie z.B. im Mietzelt) erfolgt.
(4) Personen, die eine Ausnahme von der Abgabenpflicht nach Abs. 3 beanspruchen, haben die hierfür maßgebenden Umstände nachzuweisen.“ Dazu wird unter Verweis auf die bisherige Rechtslage, die in
Link zur Info Kurtaxe Burgenland als PDF:
Auch in Kärnten bezahlt man ab einer Beeinträchtigung ab 50% und deren Begleitung keine Kurtaxe.
Die Befreiungsbestimmung für Menschen mit Behinderung sowie gegebenenfalls eine Begleitperson finden Sie in § 3 Abs. 3 Z 8 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 lit. b .
8) Menschen mit Behinderung, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt, sowie eine Begleitperson.
(4) Personen, die eine Ausnahme von der Abgabepflicht gemäß Abs. 3 geltend machen, haben die dafür maßgeblichen Umstände nachzuweisen. Dies hat in den Fällen des a) Abs. 3 Z 7 vorletzter Halbsatz (Schul- und schulbezogene Veranstaltungen) durch Vorlage einer Bestätigung der Schulleitung und b) Abs. 3 Z 8 durch Vorlage eines von einer staatlichen Behörde ausgestellten Ausweises zu erfolgen.
Link zum Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz in der geltenden Fassung: http://www.hojas.co.at/extern/info/taxe-kaernten.pdf
RISS – Rehabilitation und Integration für späterblindete und sehbehinderte Personen
Seit 1988 bietet das BBRZ am Standort Linz professionelle Unterstützung für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen an. Diese RISS-Angebote können Sie gerne in Absprache mit Ihren AMS- bzw. PVA-BeraterInnen, BedarfskoordinatorInnen und AnsprechpartnerInnen anderer Sozialversicherungsträger von ganz Österreich aus in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns dann für Sie um eine Wohnheimunterbringung. Neben der RISS Grundrehabilitation – ein an die Lebenssituation angepasstes Trainingsprogramm, das sich an Ihren Kompetenzen und Zielen orientiert,bieten wir Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation an. Der Unterricht findet einzeln oder in Kleingruppen statt – vorwiegend in den RISS Räumlichkeiten, die für blinde und sehbehinderte Personen extra adaptiert sind. Wir begleiten Sie aber auch gerne an Ihrem Wohnort oder an Ihrem Arbeitsplatz! Die Trainings der RISS Grundrehabilitation werden als Einzelsetting angeboten, die Maßnahmen der RISS Beruflichen Rehabilitation finden in Kleingruppen unter Verwendung sehbehinderten bzw. Blindenspezifischer Hilfsmittel statt. Speziell adaptierte Lern- und Arbeitsunterlagen, individuell gestaltete Schulungsarbeitsplätze bilden die Basis für eine gelungene Realisierung Ihrer neuen beruflichen Perspektive. Unsere RISS-Angebote für Sie reichen von einem Training zum (Wieder-)Erwerb Ihrer lebenspraktischen Mobilität und Kommunikationsfertigkeiten in der sogenannten RISS Grundrehabilitation über die Entwicklung und Vorbereitung neuer beruflicher Perspektiven für Sie aufgrund unserer Angebote der RISS-Beruflichen Rehabilitation bis zu Ihrer Unterstützung und Begleitung bei der Integration am Arbeitsmarkt im Rahmen der RISS-Arbeitsassistenz.
Produktblätter als PDF downloadenhttp://www.bbrz.at/fuer-erwachsene/fuer-sehbeeintraechtigte-und-neurologisch-erkrankte/rehabilitation-und-integration-fuer-spaeterblindete-und-sehbehinderte-menschen.html Link zur Homepage des BBRZ Linz: http://www.bbrz.at/ Quelle:
BBRZ Linz Persönliche Anmerkung: Das RISS in Linz ist für Sehbehinderte, Späterblindete und Geburtsblinde die erste und beste Anlaufstelle, wenn es um kompetente Beratung für Reha, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, individuelle Schulungen; Unterstützung bei Ämtern, Ärzten und Behörden oder bei Beratungen für Hilfsmittel im Arbeitsleben oder im privaten Bereich geht. Die Angebote reichen bis zum Hometeaching in anderen Bundesländern. Diese Angebote werden in den Schulferien von Schülern und Jugendlichen gernegenutzt.
Aber man hat auch in der Pension diese Möglichkeiten. Zum Lernen und neues kennenlernen ist es nie zu spät. Und in Linz und Oberösterreich ist nun mal das „RISS“ die kompetente Stelle für uns Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung.
Angebote der Autofahrerklubs für Menschen mit Behinderung
Man kann auch als Blinder oder Sehbehinderter Motorrad- oder Autobesitzer sein. Und diese Fahrzeuge können auch auf Blinde und Sehbehinderte zugelassen sein.
Link zu einer Übersicht der Automobil- und Verkehrsklubs: http://www.auto.at/contator/auto/info.asp?nnr=17014
Link zur Info beim ÖZIV: https://www.oeziv.org/angebote/rechtsdatenbank/auto-und-oeffentliche-verkehrsmittel/angebote-der-autofahrerclubs-arboe-und-oeamtc-fuer-koerperbehinderte-menschen/
Pendlerpauschale für Menschen mit Behinderung
Pendlerrechner des BMF
Link zum Pendlerrechner: https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/
L 34, Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab 01.01.2013 – Barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte
Link zum barrierefreien Formular Pendlerpauschale: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/wai/2013/L34.htm
Link zum Formular L34 für die Pendlerpauschale: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=L34
Euro-Key
Der Schlüssel sperrt WCs, Schrägaufzüge und mehr. Er ist unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos erhältlich.
Laufend werden barrierefreie öffentliche WCs in Städten und Gemeinden sowie jene an den Autobahnraststätten mit dem sogenannten Euro-Zylinderschloss ausgestattet – nur einer der Vorteile des euro-key.
Das bedeutet, dass nur mehr jener Personenkreis Zutritt haben wird, der diese WCs dringend braucht.
Link zur Infoseite Euro-Key: https://www.behindertenrat.at/barrierefreiheit/mobilitaet-und-verkehr/euro-key/
Österreichweite Ermäßigungen und finanzielle Unterstützungen auf help.gv.at
Link zur Infoseite auf help-.gv.at
Schulstartpaket
Der Schulstart stellt viele Familien vor hohe finanzielle Belastungen. Ganz besonders betrifft das all jene Haushalte, in denen Mindestsicherung beziehen. Die Folge davon tragen die Kinder: Benachteiligungen im Lernalltag und soziale Ausgrenzung. Genau hier setzt das Schulstartpaket des Sozialministeriums an, das seit 2015 aus Mitteln des Europäischen Hilfsfonds „FEAD“ finanziert wird. Das Ziel ist es, diese Belastung am Anfang des Schuljahres auszugleichen, einkommensschwachen Haushalten zu helfen und gleichzeitig positiv zur Motivation der Kinder und Jugendlichen beizutragen. In Form und Größe war das Projekt in Österreich bisher einzigartig. Die Evaluierung (siehe Downloads) stellt dem Schulstartpaket ein hervorragendes Zeugnis aus, zeigt was besonders gut gelaufen ist und aus welchen Erfahrungen man lernen sollte.
Link zu der Seite Schulstartpaket.at
Steiermark
Urlaubsaktion für SeniorInnen
Steirische SeniorInnen sollen sich Urlaub mit „Tapetenwechsel“ leisten können, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Deshalb gibt es in der Steiermark die SeniorInnenurlaubsaktion, je zur Hälfte finanziert vom Land Steiermark und den Sozialhilfeverbänden (Gemeinden ausser Graz). Unterkunft und Mahlzeiten während des Aufenthalts sind in ausgewählten steirischen Gasthöfen somit für die TeilnehmerInnen kostenlos.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vollendung des 60. Lebensjahres, eine EWR-Staatsbürgerschaft, ein Hauptwohnsitz in der Steiermark ausserhalb von Graz und ein Nettohaushaltseinkommen unter € 1.000,00 für allein lebende Personen sowie unter € 1.500,00 für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften.
Ihren Antrag auf Teilnahme an der steirischen SeniorInnenurlaubsaktion nimmt Ihre Wohnsitzgemeinde entgegen. Dort hilft man Ihnen natürlich auch gerne beim Ausfüllen der Formulare oder bei der Klärung offener Fragen. Die Anträge für den ersten Turnus (von 08. bis 15. Mai) müssen spätestens bis Ende März 2018 gestellt werden, alle weiteren spätestens vier Wochen vor Turnusbeginn.
Die Turnuszeiten sind:
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1. Turnus : Dienstag, 08. Mai 2018 bis Dienstag, 15. Mai 2018
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2. Turnus: Dienstag, 22. Mai 2018 bis Dienstag, 29. Mai 2018
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3. Turnus: Dienstag, 05. Juni 2018 bis Dienstag, 12. Juni 2018
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4. Turnus: Dienstag, 19. Juni 2018 bis Dienstag, 26. Juni 2018
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5. Turnus: Dienstag, 11. Sept. 2018 bis Dienstag, 18. Sept. 2018
Jeder Turnus beginnt mit dem Mittagessen des Anreisetages und endet mit dem Frühstück des Abreisetages.
Um Wartezeiten beim Beantragen der Teilnahme an der steirischen SeniorInnenurlaubsaktion gering halten zu können, bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen schon mit, die Formulare können Sie hier herunterladen oder bei den Antragsstellen entnehmen.
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Ihr Meldezettel (und des/der EhegattIn/LebensgefährtIn)
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Einkommensnachweise (z. B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
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eventuell Bestätigung über Pflegegeld
oder wenden Sie sich telefonisch unter 0316/877-3347 bzw. per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.
Link zum Sozialserver des Landes Steiermark
Vorarlberg
Webpotal Infopool
Mit dem barrierefreien Webportal „Info-Pool für Menschen mit Behinderung“ lässt das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Institut für Sozialdienste (ifs) eine Vision zur Realität werden. Nun gibt es einen Ort, an welchem mit wenigen Klicks alle Informationen rund um die Thematik „Menschen mit Behinderung in Vorarlberg“ gefunden werden können.
Wohn-, Mietbeihilfen und Heizkostenzuschüsse
In einigen Bundesländern gibt es Wohn- oder Mietbeihilfen und Heizkostenzuschüsse. Zuständig sind die einzelnen Gemeinden der jeweiligen Bundesländer.
Weitere Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung
Bei vielen öffentlichen und privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren hat sich als nicht durchführbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.
Man hat als „Mensch mit einer Behinderung“ aber nicht automatisch Anspruch auf Ermäßigungen und Unterstützungen!