Beihilfen & Förderungen

Fördermöglichkeiten, Beihilfen, Unterstützungen und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen  in Oberösterreich und Österreich!

 

Die persönliche Assistenz

Was ist das?

Durch die Persönliche Assistenz werden Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten, bei der Bewältigung von Alltagssituationen unterstützt und in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.
Es können auch Kinder und Erwachsene, die der Zielgruppe entsprechen und im Familienverband leben, diese Leistung in Anspruch nehmen. Die Menschen mit Beeinträchtigungen bestimmen als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber selbst den Ort und den Inhalt der Assistenz sowie die Person, welche die Assistenzleistung erbringen soll. Die Assistentinnen und Assistenten verfügen über keine spezielle Ausbildung.

Wie komme ich zu einer persönlichen Assistenz?

Persönliche Assistenz GmbH – OÖ

Edlbacherstraße 13

4020 Linz

Telefon: 0732 / 711621
Fax: 0732 / 711621-20
eMail: ta.znetsissa-ehcilneosrep@oreub
Web: www.persoenliche-assistenz.at

 

Persönliche Assistenz – Auftraggebermodell des Landes OÖ

Informationen zu Unterstützungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen, die zu Hause bzw. in der eigenen Wohnung wohnen.

Link zur Infoseite des Landes OÖ: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/39549.htm

ULF – Unabhängiges LandesFreiwilligenzentrum Linz / Oberösterreich

Definition Freiwilligenarbeit:

Freiwilligenarbeit hat heute viele Namen – Ehrenamt, freiwilliges oder bürgerschaftliches Engagement, freiwillige Mitarbeit sind nur einige davon. In der fachlichen Auseinandersetzung gibt es verschiedene Definitionen für Freiwilligenarbeit. Freiwilligenarbeit als „eine Leistung, die freiwillig und ohne Bezahlung für Personen außerhalb des eigenen Haushaltes erbracht wird“, ist eine Definition, die auch in der Studie „Struktur und Volumen der Freiwilligenarbeit in Österreich“ (Statistik Austria, 2007) zur Anwendung kommt.

„Freiwillig“ meint dabei ohne gesetzliche Verpflichtung – aus freiem Willen. Freiwilligenarbeit ist deshalb von anderen unbezahlten Tätigkeiten (z.B. Zivildienst) zu unterscheiden.

„Unbezahlt“ bedeutet, dass diese Leistung ohne Entgelt erbracht wird. Ausgenommen sind davon aber Aufwandsentschädigungen (z.B. Telefonkosten, Reisekosten, Porto).

„Außerhalb des eigenen Haushalts“ heißt, dass die Leistung zum Nutzen des Gemeinwesens bzw. anderer haushaltsfremder Personen erbracht wird. Demnach sind Haus- und Familienarbeit und die bloße Mitgliedschaft in einem Verein nicht einzubeziehen.

Eine weitere Unterscheidung wird in „formelle“ und „informelle“ Freiwilligenarbeit getroffen. Formelle Freiwilligenarbeit meint das Engagement im Rahmen einer Organisation oder eines Vereins. Informelle Freiwilligenarbeit hingegen erfolgt ohne institutionellen Rahmen und wird oft als „Nachbarschaftshilfe“ bezeichnet.

Text – Quelle: ULF Linz

Link zum ULF

Soziale Rehabilitation – Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln – Formular SGD – So/E-25

Informationen über Hilfsmittel und Heilbehelfe sowie Leistungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, schwer gehbeeinträchtigte sowie gehörlose oder blinde Menschen.

Link Übersicht Förderungen des Landes OÖ für Menschen mit Behinderung: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/39577.htm

Link zum Formular SGD – So/E-25: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/form_gesellschaftundsoziales/SGD_So_E25_SozialeRehabilitation.pdf

Adresse:

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Soziales und Gesundheit

Abteilung Soziales

Bahnhofplatz 1

4021 Linz

 

Sozialministerium Service

Link zu den Formularen des Sozialministerium Service: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Downloads/?method=searchPublicationAndDownloads&category=value_08&query=&button1id=Downloads+suchen#

Weitere Fördermöglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen!

Franz Honauer Blindenstiftung

Neues Rathaus

Hauptstraße 1-5

4041 Linz

Telefon: 07070/2777

 

Licht ins Dunkel

Kramergasse 1

1010 Wien

Telefon: 01/5338688

Es gibt ein Antragsformular

 

Niederösterreich und Wien

 

Maria Theresia Wittke

Privatstiftung

Karlsgasse 15/9

1040 Wien

 

Es gibt ein Antragsformular (Ja keine Vorfinanzierung)

 

Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde

Landhausplatz 1

3109 St. Pölten

Oder

Landskrongasse 5

1010 Wien

 

Aktivpass der Stadt Linz

Der Stadt Linz ist es ein Anliegen, dass auch einkommensschwächere LinzerInnen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Daher wurde der Aktivpass ins Leben gerufen, mit dem bei zahlreichen Einrichtungen Ermäßigungen in Anspruch genommen werden können.

Link zur Infoseite Aktivpass der Stadt Linz: https://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121421

 

LINZ AG LINIEN – Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung

Link zur Linz Linien AG: https://www.linzag.at/portal/de/privatkunden/unterwegs/tickets___tarife/ermaessigungen#

 

Beratung von ÖZIV in Linz

Jeden 1. Dienstag im Monat findet im Volkshaus Keferfeld-Oed  ein Stammtisch mit Beratung von OÖZIV statt.

 

Bei Vorliegen von chronischen Krankheiten (zB Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs, …) oder den unterschiedlichsten Arten von Behinderungen gibt es Möglichkeiten von Unterstützungen oder Erleichterungen.

 

ÖZIV informiert/berät Dich gerne unter anderem bei Fragen/Anträgen zu:

Arbeitnehmerveranlagungen (früher Lohnsteuerausgleich)

Ausgleichszulage

Ausweise

Befreiungen von Gebühren oder Leistungen

Behinderteneinstellungsgesetz

Behindertenpass

Einstufung des Grades der Behinderung

Erhöhte Kinderbeihilfe

Euro-Key (Euroschlüssel)

Fahrpreisermäßigungen

Fahrtkostenzuschuss

Freibeträge im Steuerrecht

GIS-Gebührenbefreiung

Gratisvignette für Autobahnbenützug

Gratiswindeln für Kinder

Heizkostenzuschuss

Invalidätspension

Mautermäßigungen

Mitversicherung in der Krankenversicherung

Mobilitätszuschuss

Motorbezogene Versicherungssteuer

Parkausweis (§29b StVO Ausweis)

Pensionsangelegenheiten

Pflegegeld

PKW-Benützung und rechtliche Erleichterungen

Rezeptgebührenbefreiung

Sachwalterschaft und Alternative

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines Kinder mit Behinderung

Unterstützung der Sozialversicherung (Kranken-, Pensionsversicherung)

Unterstützung für pflegende Angehörige

Unterstützungsfonds

Verschiedenste Förderungen und Zuschüsse

Waisenpension

Zuschüsse zu Ankauf/Umbau eines PKWs

Zuschüsse zu Umbau/Adaptierung von Wohnung/Haus

und vieles andere mehr

 

Wie komme ich zum Volkshaus Keferfeld-Oed:Mit der Buslinie 12 bis zur Haltestelle Megauerstraße. Das Volkshaus liegt direkt bei der Bushaltestelle.

Link zur Homepage von Behindertenservice.at: https://www.behindertenservice.at/

 

Pflegegeld

Anspruchsberechtigte – Voraussetzungen – Antrag – Ruhen

Quelle WKO – Stand: 01.01.2017

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern und für sie die Möglichkeit zu schaffen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Link zu weiteren Informationen zum Pflegegeld: http://hojas.co.at/blog/das-pflegegeld/

Behindertenparkplatz und Parkausweis nach § 29b StVO

 

Er ist heiß begehrt und doch nicht für jeden – der Behindertenparkplatz. Mittlerweile gibt es eine übersichtliche Anzahl dieser speziell gekennzeichneten Stellflächen in jeder Stadt (aber nicht in Linz, da wird gestrichen wo es nur geht). Praktisch sind sie schon: Sie sind direkt am Eingang öffentlicher Gebäude oder auch bei Lebensmittelläden zu finden. Den Verlockungen des Behindertenparkplatzes sind schon viele Autofahrer erlegen. Wer hat nicht schon einmal einen Autofahrer ohne Behinderung gesehen, der „nur mal eben schnell“ dort geparkt hat, um sich einen womöglich langen Weg zum Laden zu sparen? Für Menschen mit Behinderungen ist das ein Ärgernis. Sie müssen auf normale Parkplätze ausweichen, und können unter Umständen nur erschwert das Auto verlassen, da solche Stellflächen nicht genug Platz für Rollstühle oder andere Gehhilfen vorsehen.

Link zu weiteren Infos über den Parkausweis: http://hojas.co.at/blog/behindertenparkplatz-und-parkausweis-nach-%c2%a7-29b-stvo/

Andere Befreiungen und Zuschüsse

Befreiung / Zuschuss – Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, Ökostrompauschale

Link zur Infoseite der ‚GIS: https://www.gis.at/befreiung

 

Rezeptgebührenbefreiung

Link zur Infoseite von help.gv.at: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693901.html

Link zur Infoseite der OÖGKK: https://www.ooegkk.at/portal27/ooegkkportal/content?contentid=10007.705003&viewmode=content

Man kann sich diese Infos auch bei der jeweiligen Krankenkasse einholen.

Kulturpass – Mehrere Bundesländer

Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst & Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.
Die Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ wurde 2003 von Schauspielhaus Wien in Kooperation mit der Armutskonferenz initiiert, um die Türen und Tore zu Kunst & Kultur auch für sozial benachteiligte Menschen zu öffnen.

Aktuell gibt es diese Initiative in 7 Bundesländern – Wien, Steiermark, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg – sowie in Tulln, Mödling und dem westlichen Niederösterreich.

Link zur Infoseite Kulturpass: https://www.hungeraufkunstundkultur.at/jart/prj3/hakuk/main.jart?rel=de&content-id=1482242680726

Orts-, Kurtaxe oder Tourismusabgabe für Menschen mit Behinderung

Im Burgenland und Kärnten bezahlen Menschen mit einer Behinderung  keine Orts-, Kurtaxe oder Tourismusabgabe.

Burgenland

  1. Wer ist von der Zahlung der Ortstaxe befreit?

Die Ausnahmebestimmung des § 28 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 lautet: „(3) Von der Zahlung der Ortstaxe sind befreit:

  1. Personen unter 14 Jahren,
  2. alle Personen, die sich vorübergehend und ausschließlich zum Zwecke der Schul- und Berufsausbildung im Bundesland aufhalten, mit Ausnahme von Nächtigungen im Rahmen von Kongressen, Tagungen, Seminaren und dergleichen,
  3. alle Pfleglinge der öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten sowie Patienten in Krankenanstalten, mit Ausnahme von ortsfremden Personen, die aus Anlass der medizinischen Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge in einer Sonderkrankenanstalt gemäß dem Burgenländischen Krankenanstaltengesetz 2000 – Bgld. KAG 2000, LGBl. Nr. 52/2000, oder einer Kuranstalt oder Kureinrichtung gemäß dem Bgld. HeiKuG nächtigen,
  4. schwer Behinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 90 % und Blinde und
  5. Begleitpersonen von schwer Behinderten und Blinden, sofern die obgenannten Personen laut ärztlicher Bescheinigung völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.
  6. Personen, die aus Anlass des Besuches eines Musikfestivals im Sinne des Bgld. Veranstaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 2/1994, in der jeweils geltenden Fassung, für die Dauer der Veranstaltung im Bereich der Veranstaltungsstätte nächtigen, sofern die Nächtigung nicht in einem Beherbergungsbetrieb oder in einer vom Veranstalter oder in seinem Zusammenwirken von einem Dritten dem Besucher entgeltlich zur Verfügung gestellten Unterkunft (wie z.B. im Mietzelt) erfolgt.

(4) Personen, die eine Ausnahme von der Abgabenpflicht nach Abs. 3 beanspruchen, haben die hierfür maßgebenden Umstände nachzuweisen.“ Dazu wird unter Verweis auf die bisherige Rechtslage, die in

Link zur Info Kurtaxe Burgenland als PDF:

https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Tourismus/Ortstaxe/Brief_TG_2014.Durchfuehrungserlass.Ortstaxen.Abgaben.Gemeinden.April2015_sig.pdf

 

Auch in Kärnten bezahlt man ab einer Beeinträchtigung ab 50% und deren Begleitung keine Kurtaxe.

Die Befreiungsbestimmung für Menschen mit Behinderung sowie gegebenenfalls eine Begleitperson  finden Sie in § 3 Abs. 3 Z 8 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 lit. b .

 

8) Menschen mit Behinderung, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt, sowie eine Begleitperson.

(4) Personen, die eine Ausnahme von der Abgabepflicht gemäß Abs. 3 geltend machen, haben die dafür maßgeblichen Umstände nachzuweisen. Dies hat in den Fällen des a) Abs. 3 Z 7 vorletzter Halbsatz (Schul- und schulbezogene Veranstaltungen) durch Vorlage einer Bestätigung der Schulleitung und b) Abs. 3 Z 8 durch Vorlage eines von einer staatlichen Behörde ausgestellten Ausweises zu erfolgen.

Link zum Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz in der geltenden Fassung: http://www.hojas.co.at/extern/info/taxe-kaernten.pdf

 

RISS – Rehabilitation und Integration für späterblindete und sehbehinderte Personen

Seit 1988 bietet das BBRZ am Standort Linz professionelle Unterstützung für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen an. Diese RISS-Angebote können Sie gerne in Absprache mit Ihren AMS- bzw. PVA-BeraterInnen, BedarfskoordinatorInnen und AnsprechpartnerInnen anderer Sozialversicherungsträger von ganz Österreich aus in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns dann für Sie um eine Wohnheimunterbringung. Neben der RISS Grundrehabilitation – ein an die Lebenssituation angepasstes Trainingsprogramm, das sich an Ihren Kompetenzen und Zielen orientiert,bieten wir Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation an. Der Unterricht findet einzeln oder in Kleingruppen statt – vorwiegend in den RISS Räumlichkeiten, die für blinde und sehbehinderte Personen extra adaptiert sind. Wir begleiten Sie aber auch gerne an Ihrem Wohnort oder an Ihrem Arbeitsplatz! Die Trainings der RISS Grundrehabilitation werden als Einzelsetting angeboten, die Maßnahmen der RISS Beruflichen Rehabilitation finden in Kleingruppen unter Verwendung sehbehinderten bzw. Blindenspezifischer Hilfsmittel statt. Speziell adaptierte Lern- und Arbeitsunterlagen, individuell gestaltete Schulungsarbeitsplätze bilden die Basis für eine gelungene Realisierung Ihrer neuen beruflichen Perspektive. Unsere RISS-Angebote für Sie reichen von einem Training zum (Wieder-)Erwerb Ihrer lebenspraktischen Mobilität und Kommunikationsfertigkeiten in der sogenannten RISS Grundrehabilitation über die Entwicklung und Vorbereitung neuer beruflicher Perspektiven für Sie aufgrund unserer Angebote der RISS-Beruflichen Rehabilitation bis zu Ihrer Unterstützung und Begleitung bei der Integration am Arbeitsmarkt im Rahmen der RISS-Arbeitsassistenz.

Produktblätter als PDF downloadenhttp://www.bbrz.at/fuer-erwachsene/fuer-sehbeeintraechtigte-und-neurologisch-erkrankte/rehabilitation-und-integration-fuer-spaeterblindete-und-sehbehinderte-menschen.html Link zur Homepage des BBRZ Linz: http://www.bbrz.at/ Quelle:

BBRZ Linz Persönliche Anmerkung: Das RISS in Linz ist für Sehbehinderte, Späterblindete und Geburtsblinde die erste und beste Anlaufstelle, wenn es um kompetente Beratung für Reha, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, individuelle Schulungen; Unterstützung bei Ämtern, Ärzten und Behörden oder bei Beratungen für Hilfsmittel im Arbeitsleben oder im privaten Bereich geht. Die Angebote reichen bis zum Hometeaching in anderen Bundesländern. Diese Angebote werden in den Schulferien von Schülern und Jugendlichen gernegenutzt.

Aber man hat auch in der Pension diese Möglichkeiten. Zum Lernen und neues kennenlernen ist es nie zu spät. Und in Linz und Oberösterreich ist nun mal das „RISS“ die kompetente Stelle für uns Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung.

 

Angebote der Autofahrerklubs für Menschen mit Behinderung

Man kann auch als Blinder oder Sehbehinderter Motorrad- oder Autobesitzer sein. Und diese Fahrzeuge können auch auf Blinde und Sehbehinderte zugelassen sein.

Link zu einer Übersicht der Automobil- und Verkehrsklubs: http://www.auto.at/contator/auto/info.asp?nnr=17014

Link zur Info beim ÖZIV: https://www.oeziv.org/angebote/rechtsdatenbank/auto-und-oeffentliche-verkehrsmittel/angebote-der-autofahrerclubs-arboe-und-oeamtc-fuer-koerperbehinderte-menschen/

 

Pendlerpauschale für Menschen mit Behinderung

Pendlerrechner des BMF

Link zum Pendlerrechner: https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/

 

L 34, Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab 01.01.2013 – Barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte

Link zum barrierefreien Formular Pendlerpauschale: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/wai/2013/L34.htm

 

Link zum Formular L34 für die Pendlerpauschale: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=L34

 

Euro-Key

Der Schlüssel sperrt WCs, Schrägaufzüge und mehr. Er ist unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos erhältlich.

 

Laufend werden barrierefreie öffentliche WCs in Städten und Gemeinden sowie jene an den Autobahnraststätten mit dem sogenannten Euro-Zylinderschloss ausgestattet – nur einer der Vorteile des euro-key.

 

Das bedeutet, dass nur mehr jener Personenkreis Zutritt haben wird, der diese WCs dringend braucht.

Link zur Infoseite Euro-Key: https://www.behindertenrat.at/barrierefreiheit/mobilitaet-und-verkehr/euro-key/

Österreichweite Ermäßigungen und finanzielle Unterstützungen auf help.gv.at

Link zur Infoseite auf help-.gv.at

Schulstartpaket

Der Schulstart stellt viele Familien vor hohe finanzielle Belastungen. Ganz besonders betrifft das all jene Haushalte, in denen Mindestsicherung beziehen. Die Folge davon tragen die Kinder: Benachteiligungen im Lernalltag und soziale Ausgrenzung. Genau hier setzt das Schulstartpaket des Sozialministeriums an, das seit 2015 aus Mitteln des Europäischen Hilfsfonds „FEAD“ finanziert wird. Das Ziel ist es, diese Belastung am Anfang des Schuljahres auszugleichen, einkommensschwachen Haushalten zu helfen und gleichzeitig positiv zur Motivation der Kinder und Jugendlichen beizutragen. In Form und Größe war das Projekt in Österreich bisher einzigartig. Die Evaluierung (siehe Downloads) stellt dem Schulstartpaket ein hervorragendes Zeugnis aus, zeigt was besonders gut gelaufen ist und aus welchen Erfahrungen man lernen sollte.

Link zu der Seite Schulstartpaket.at

Steiermark

Urlaubsaktion für SeniorInnen

Steirische SeniorInnen sollen sich Urlaub mit „Tapetenwechsel“ leisten können, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Deshalb gibt es in der Steiermark die SeniorInnenurlaubsaktion, je zur Hälfte finanziert vom Land Steiermark und den Sozialhilfeverbänden (Gemeinden ausser Graz). Unterkunft und Mahlzeiten während des Aufenthalts sind in ausgewählten steirischen Gasthöfen somit für die TeilnehmerInnen kostenlos.

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vollendung des 60. Lebensjahres, eine EWR-Staatsbürgerschaft, ein Hauptwohnsitz in der Steiermark ausserhalb von Graz und ein Nettohaushaltseinkommen unter € 1.000,00 für allein lebende Personen sowie unter € 1.500,00 für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften.

Ihren Antrag auf Teilnahme an der steirischen SeniorInnenurlaubsaktion nimmt Ihre Wohnsitzgemeinde entgegen. Dort hilft man Ihnen natürlich auch gerne beim Ausfüllen der Formulare oder bei der Klärung offener Fragen. Die Anträge für den ersten Turnus (von 08. bis 15. Mai) müssen spätestens bis Ende März 2018 gestellt werden, alle weiteren spätestens vier Wochen vor Turnusbeginn.

Die Turnuszeiten sind:

  • 1. Turnus :   Dienstag,  08. Mai   2018    bis    Dienstag,  15. Mai    2018
  • 2. Turnus:    Dienstag,  22. Mai   2018    bis    Dienstag,  29. Mai    2018
  • 3. Turnus:    Dienstag,  05. Juni   2018    bis    Dienstag,  12. Juni    2018
  • 4. Turnus:    Dienstag,  19. Juni   2018     bis    Dienstag,  26. Juni    2018
  • 5. Turnus:    Dienstag,  11. Sept.  2018    bis    Dienstag,  18. Sept.  2018

Jeder Turnus beginnt mit dem Mittagessen des Anreisetages und endet mit dem Frühstück des Abreisetages.

Um Wartezeiten beim Beantragen der Teilnahme an der steirischen SeniorInnenurlaubsaktion gering halten zu können, bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen schon mit, die Formulare können Sie hier herunterladen oder bei den Antragsstellen entnehmen.

oder wenden Sie sich telefonisch unter 0316/877-3347 bzw. per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.

Link zum Sozialserver des Landes Steiermark

Vorarlberg

Webpotal Infopool

Mit dem barrierefreien Webportal „Info-Pool für Menschen mit Behinderung“ lässt das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Institut für Sozialdienste (ifs) eine Vision zur Realität werden. Nun gibt es einen Ort, an welchem mit wenigen Klicks alle Informationen rund um die Thematik „Menschen mit Behinderung in Vorarlberg“ gefunden werden können.

Link zum Webportal Infopool

Wohn-, Mietbeihilfen und Heizkostenzuschüsse

In einigen Bundesländern gibt es Wohn- oder Mietbeihilfen und Heizkostenzuschüsse. Zuständig sind die einzelnen Gemeinden der jeweiligen Bundesländer.

Weitere Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung

Bei vielen öffentlichen und privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren hat sich als nicht durchführbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.

Man hat als „Mensch mit einer Behinderung“ aber nicht automatisch Anspruch auf Ermäßigungen und Unterstützungen!