Monatliches Archiv: Januar 2024

Pflegegeld, Richtsätze 2024

Das Pflegegeld gibt es 12  mal jährlich.

Stufe, Pflege-/Betreuungsbedarf, Höhe  des Pflegegeldes

Stufe 1, mehr als 65 Stunden pro Monat,

€ 192,-

Stufe 2, mehr als 95 Stunden pro Monat,

€ 354 ,-

Stufe 3, mehr als 120 Stunden pro Monat,

€ 551,60

Stufe 4, mehr als 160 Stunden pro Monat, €

827,10

Stufe 5, mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist,

€ 1.123,50

Stufe 6, mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder     die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben is,

€ 1.568,90

Stufe 7, mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn     keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

€ 2.061,90

Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)

Link zur Seite wien.gv.at: https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2101750

Details zum Pflegegeld: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4.html#contentA

Quelle: wien.gv.at

Was ist eine Blindensendung?

Bei Blindensendungen handelt es sich um Sendungen mit Behelfen, Dokumente etc. für Blinde, die von Blinden, Blindenanstalten und Unternehmen die Blinde unterstützen, versandt werden oder an diese adressiert sind.

Über die österreichische Post können diese kostenlos versendet werden. Blindensendungen sollen nicht geschlossen aufgegeben werden um den Inhalt leichter prüfen zu können.

Was darf als Blindensendung versendet werden?

Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift)

für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen und Magnetträger

Literatur

Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift

Geräte oder Materialien jeglicher Art, welche zur Unterstützung bzw. Überwindung der Blindheit dienen (Speziell angepasste CDs, Blindenschriften, Ausrüstung, Blindenuhren, (weiße) Blindenstöcke, Aufnahmegeräte)

Was darf nicht als Blindensendung versendet werden?

Werbebriefe (Direct Mail)

Persönliche Briefe

Wertgegenstände

Kennzeichnung und Zusatzvermerk

Kennzeichnung:

Auf der Anschriftsseite ist in der Freimachungszone der Vermerk

„Blindensendung“ oder „Envois pour les aveugles“ anzubringen.

Zusatzvermerk:

Werden keine zusätzlichen Leistungen wie z.B. Einschreiben ausgewählt, ist die Sendung rechts oben mit dem Vermerk „Nicht stempeln“ zu versehen.

Gewicht und Format der Blindensendung.

Format: Gleiche Bestimmungen wie für Briefsendungen!

Gewicht: Maximal 7000 Gramm

Link zur Seite der Post AG (Blindensendung): https://www.post.at/g/c/blindensendung-geschaeftlich

Quelle: Österreichische Post AG