Monatliches Archiv: September 2025

Linz – Blaulichtorganisationen und der Euro-Key! Wenn der Notruf vor verschlossener Tür endet!

Ein weiterer Erfahrungsbericht aus Linz. Die Geschichte wiederholt sich.

 

Eigentlich können Sekunden über Leben und Tod entscheiden.

 

Diese Botschaft wurde in letzter Zeit sehr gerne von Blaulichtorganisationen in sämtlichen Medien verbreitet.

 

Was passiert, wenn Einsatzkräfte von Rettung, Feuerwehr und Polizei zu einem Notruf bei einem öffentlichen Behinderten-WC in Linz gerufen werden – und feststellen müssen, dass sie die Tür nicht öffnen können, weil der erforderliche Euro-Key fehlt? Und schlimmer noch: Niemand weiß, was ein Euro-Key überhaupt ist?

 

Unvorstellbar? Leider nicht. In Linz, Oberösterreich, sind solche Situationen keine Seltenheit und auch keine Einzelfälle.

 

Ein konkreter Vorfall ereignete sich bereits am 23. Juli 2023 bei der Straßenbahnhaltestelle Unionkreuzung im Mittelgeschoss. Ich kam zufällig vorbei, als gerade ein Einsatz stattfand: Ein Notruf war aus der dortigen barrierefreien WC-Anlage abgesetzt worden. Vor Ort standen Einsatzkräfte der Rettung, Feuerwehr und Polizei – ratlos vor der verschlossenen Tür. Keiner von ihnen hatte einen Euro-Key dabei, um Zugang zu erhalten.

 

Da ich selbst auf dem Weg zu diesem WC war und glücklicherweise einen Euro-Key besitze, konnte ich die Tür öffnen und die Situation rasch klären. Zum Glück befand sich niemand in der Anlage.

 

Trotzdem hinterließ dieses Erlebnis ein mulmiges Gefühl. Was wäre, wenn ich selbst einmal in einer Notlage in einer öffentlichen WC-Anlage der Stadt Linz wäre – und die Einsatzkräfte stünden hilflos vor der Tür, weil ihnen der passende Schlüssel fehlt? Und der zuständige Mitarbeiter der Stadt mit dem Euro-Key ist gerade nicht erreichbar? Oder er kommt zu spät!

 

Damals war der Samariterbund für den Einsatz verantwortlich. Mein Ansprechpartner, Herr Preslmair (Einsatzleitung Rettungsdienst, Samariterbund Linz), versicherte mir, sich der Sache anzunehmen.

 

Auch bei späteren Nachfragen bei verschiedenen Polizeiinspektionen erhielt ich stets dieselbe Antwort: Der Euro-Key sei unbekannt und auf den Einsatzfahrzeugen nicht vorhanden. Das hat sich bis September 2025 nicht geändert!

 

Es gab damals auch eine Antwort der Stadt Linz von der Abteilung Gebäudemanagement und Tiefbau :

 

Mail der Stadt Linz:

 

Sehr geehrter Herr Hojas!

Wir haben Ihre Eingabe unverzüglich einer genauen Überprüfung unterzogen. Wie wir in Erfahrung bringen konnten, hat sich der Vorfall am 23.7.2023 wie folgt ereignet:

Vom öffentl. Behinderten-WC Unionkreuzung wurde ein Notruf an die LinzAG Leitzentrale abgeschickt, welche ihren Revierfahrer verständigten. Auch wurde von der LinzAG-Zentrale die Rettung kontaktiert. Die Rettung war zuerst vor Ort, konnte jedoch mangels Euro-Key nicht öffnen und verständigte die Polizei. Auch die Polizei hatte keinen Euro-Key im Streifenwagen, so musste gewartet werden, bis der LinzAG-Revierfahrer eintraf. Genau in diesem Zeitfenster haben Sie die WC-Anlage aufgesucht.

Weshalb die Rettungsorganisationen und in diesen Fall auch die Polizei über keinen Euro-Key verfügten, entzieht sich unserer Beurteilung. Wir haben jedoch bereits mit den Rettungsorganisationen Kontakt aufgenommen.

Ergänzend darf festgehalten werden, dass bei den zuletzt errichteten bzw. renovierten öffentl. WC-Anlagen (Volksgarten, Promenade, Grüne Mitte, Lindbauer, Südbahnhof, Hauptplatz, Donaupark) eine Notrufleitung von der Behinderten-Toilette zur 24 Stunden durchgängig besetzten Portierstelle im Alten Rathaus besteht. Im Notfall suchen Mitarbeiter*innen der Stadt umgehend die WC-Anlage auf, außerhalb der Dienstzeiten übernimmt das die Fa. ÖWD. In beiden Fällen ist selbstverständlich ein Euro-Key vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort Stadt Linz Mailende:

 

Erfahrungsbericht: Wiederholung eines bekannten Problems in Linz

 

Leider hat sich in den vergangenen zwei Jahren in Linz hinsichtlich der Barrierefreiheit und des Umgangs mit Behinderten-WCs nichts verbessert oder verändert.

 

Am Dienstag, dem 09.09.2025, um 17:45 Uhr, erlebte ich exakt dieselbe Situation wie damals – erneut beim Behinderten-WC an der Unionkreuzung. Wieder wurde ein Notruf abgesetzt, und die Tür zum WC war verschlossen.

 

Als ich dort eintraf, standen Sanitäter und Feuerwehr ratlos vor Ort. Ein Feuerwehrmann kniete vor der Tür, ein großer Werkzeugkoffer neben sich, und wollte gerade mit „Einbrechermanier“ versuchen, die Tür gewaltsam zu öffnen. Ich ersparte der heldenhaften Feuerwehr diese Mühe und öffnete die Tür kurzerhand mit dem Euro-Key.

 

Auch diesmal konnte ich nicht erkennen, welche Rettungseinheit vor Ort war.

 

Begleitet wurde mein Eingreifen von der wenig hilfreichen Bemerkung: „Sie sollten sich beeilen – es geht hier schließlich um Menschenleben!“ Ironischerweise war es genau dieser Feuerwehrmann, der offenbar nicht wusste, dass es den Euro-Key überhaupt gibt – geschweige denn, dass er selbst ohne diesen Schlüssel keine Hilfe leisten konnte. Nebenbei bemerkt: Ich war mit einem Blindenstock eindeutig als sehbehinderte Person erkennbar. In solchen Situationen wären weniger voreilige und unqualifizierte Kommentare angebracht.

 

Die Lage konnte auch diesmal rasch geklärt werden – es handelte sich erneut um einen Fehlalarm. Die „verhinderten Lebensretter“ verschwanden daraufhin ebenso schnell, wie sie gekommen waren.

 

Wieder einmal wurde deutlich: Keine der beiden Blaulichtorganisationen war mit dem Euro-Key vertraut. Und wie bereits vor zwei Jahren war keine verantwortliche Person der Stadt Linz vor Ort. Vermutlich befand sie sich – wie damals – gerade auf dem Weg zur Toilette, und ich bin ihr erneut zufällig zuvorgekommen.

 

Mein Vertrauen in die Verantwortlichen der Stadt Linz ist endgültig erschüttert – insbesondere, wenn es um die Rettung von Menschen mit Behinderung geht. Ich musste persönlich feststellen, dass die zuständigen Stellen der Stadt Linz offenbar stets die Letzten wären, die bei einem Notfall eintreffen würden. Und das betrifft ausgerechnet jene, die Zugang zum lebensrettenden Euro-Key haben sollten.

 

Im vergangenen Jahr waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes zu einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen eingeladen, um über Notrufarmbänder zu informieren. Im Zuge dieser Veranstaltung sprach ich die Referentinnen und Referenten auf den Euro-Key an und übergab ihnen auch ein Exemplar. Auch ihnen war dieser Schlüssel nicht bekannt, und in den Einsatzfahrzeugen des Roten Kreuzes ist er ebenfalls nicht vorhanden.

 

Zufällig hatte ich bereits vor dem Vorfall am 09.09.2025 beim Behinderten-WC an der Unionkreuzung, nämlich am 18.08.2025, E-Mails mit dem Betreff „Euro-Key und Blaulichtorganisationen“ an BIZEPS, den ÖZIV Burgenland sowie den Österreichischen Behindertenrat gesendet. Im Mittelpunkt stand der Vorfall vom 23.07.2023. Ich wollte in diesem Zusammenhang erfahren, welche Entwicklungen seitdem bei den großen Behinderteneinrichtungen im Hinblick auf den Euro-Key sowie die Zusammenarbeit mit Blaulichtorganisationen stattgefunden haben.“

 

Ich habe umgehend Rückmeldungen von BIZEPS und ÖZIV erhalten – beide lauteten übereinstimmend: Zuständig sei der Österreichische Behindertenrat.

 

Leider habe ich vom ÖBR noch keine Antwort erhalten. Immerhin ist der ÖBR auch für die Verteilung des Euro-Key verantwortlich oder zuständig. Da sollte er sich auch dazu äußern!

 

Auch Nachfragen bei Polizeiinspektionen verliefen ergebnislos. Es scheint, als gäbe es in den Einsatzfahrzeugen keinerlei Vorkehrungen bezüglich des Euro-Keys. Ein Defibrillator im Polizeiauto mag lebensrettend sein – doch nützt er wenig, wenn die Tür zur barrierefreien Toilette verschlossen bleibt.

 

Dieses Problem betrifft nicht nur die Stadt Linz, sondern sicher ganz Oberösterreich und vermutlich ganz Österreich. Es wäre dringend notwendig, zu hinterfragen, wie das System rund um den Euro-Key bei Blaulichtorganisationen funktioniert. Was passiert, wenn ein Notruf aus einer barrierefreien öffentlichen Toilette eingeht? Wie sind die Abläufe geregelt? Die Beispiele aus Linz zeigen deutlich, dass die Stadt hier den „schwarzen Peter“ trägt – sie war nie dort präsent, wo Hilfe gebraucht wurde. Obwohl es so kommuniziert wird.

 

Die Verantwortung liegt klar bei den zuständigen Stellen – insbesondere beim Gesundheitsstadtrat und der Sozialstadträtin der Stat Linz. Vielleicht könnten sie nach Jahren aktiv werden.

 

Ich engagiere mich seit 2014 als Behindertenaktivist in Linz und habe in dieser Zeit bedeutende Fortschritte für die blinde und sehbehinderte Community erzielt. Dennoch muss ich leider feststellen, dass Linz nach wie vor die behindertenfeindlichste Stadt Österreichs ist – und das hat sich bis heute nicht geändert.

 

Diese Situation hängt maßgeblich mit den handelnden Personen in der Stadtverwaltung sowie mit den wenig durchsetzungsfähigen Behindertenvereinen vor Ort zusammen. Solange Fördermittel von der Stadt fließen, scheint Kritik unerwünscht – man beißt eben nicht die Hand, die einen füttert.

 

Besonders eindrücklich ist mir eine Aussage eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin der Stadt Linz im Gedächtnis geblieben, obwohl sie bereits vor über zehn Jahren getätigt wurde: „Die Behinderten sollen doch zu Hause bleiben!“ Diese Haltung scheint bis heute tief verankert zu sein – zumindest ist das mein persönlicher Eindruck.

 

Mit der Einrichtung eines Inklusionsbeirats könnte sich vieles zum Positiven verändern. Doch bislang bleibt abzuwarten, ob dieser tatsächlich einen spürbaren Wandel bewirken wird.

 

© September 2025 by G. Hojas

Fragen zur Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Fahrgäste in den Bussen des OÖVV und dem neuen Busterminal!

Anmerkung Gerhard Hojas: Im Text kann mit den Navigationstasten für Screenreader navigiert werden. Der Inhalt besteht aus Überschriften und Text!

 

Vor einigen Tagen wandte ich mich mit Fragen zur Barrierefreiheit an den Oberösterreichischen Verkehrsverbund (OÖVV). Konkret interessierte mich, wie die Mitnahme von Menschen mit Behinderung in den Bussen des OÖVV geregelt ist und wie barrierefrei das neu gestaltete Busterminal am Linzer Hauptbahnhof künftig sein wird.

 

Die Rückmeldung erfolgte erfreulich schnell und war inhaltlich sehr aufschlussreich.

 

Die Antworten wurden direkt in meinem ursprünglichen Fragenkatalog innerhalb der E-Mail ergänzt.

 

Meine Fragen und Vorschläge:

 

Im Zusammenhang mit der Mitnahme von Menschen mit Behinderung – insbesondere von blinden und sehbehinderten Personen – in den Verkehrsmitteln des OÖVV habe ich einige Fragen, die mir sehr am Herzen

liegen:

 

Sitzplätze für Blinde und Sehbehinderte:

 

Stimmt es, dass sich die reservierten Sitzplätze für gekennzeichnete blinde und sehbehinderte Fahrgäste direkt in der ersten Reihe beim Einstieg befinden?

 

Antwort OÖVV:

 

Dies ist nach Fahrzeugtyp unterschiedlich. Die Sitzplätze für ältere oder beeinträchtigte Personen befinden sich aber in der Regel in der ersten Reihe oder bei den Viererplätzen (2. und 3. Reihe). Bei den meisten Fahrzeugen sind diese Sitzplätze entsprechend gekennzeichnet und es befindet sich dort auch eine eigene Stopptaste.

 

Akustische Haltestellenansage:

 

Wer ist für die Funktion und Lautstärke der automatischen akustischen Haltestellenansage zuständig? In der ersten Sitzreihe ist die Ansage oft nur schwer oder gar nicht verständlich. Teilweise ist sie sogar komplett ausgeschaltet. Liegt die Verantwortung für die Aktivierung und korrekte Lautstärke beim Fahrpersonal?

 

Antwort OÖVV:

 

Es gibt keine genauen Vorgaben (zB Mindest-Dezibel) zu den Haltestellenansagen. Die Ansage sollte aber bei normaler Geräuschkulisse hörbar sein. Bei manchen Unternehmen wird die Lautstärke zentral gesteuert. Bei anderen kann das Lenkpersonal sehr wohl die Lautstärke beeinflussen. Die Haltestellenansage hat grundsätzlich immer in Betrieb zu sein.

 

Radio während der Fahrt:

 

Darf das Fahrpersonal während der Fahrt Radio hören? Dies erschwert zusätzlich das Verstehen der Haltestellenansage, insbesondere für blinde und sehbehinderte Fahrgäste in der ersten Reihe.

 

Antwort OÖVV:

 

Es gibt kein diesbezügliches Verbot.

 

Hinweis zum hinteren Ausstieg:

 

In einigen Bussen hängt im Fahrerbereich ein DIN-A4-Zettel mit dem Hinweis, dass Fahrgäste ausschließlich hinten aussteigen sollen. Diese Aushänge wirken nicht offiziell – es fehlt ein Logo oder Schriftzug des OÖVV. Handelt es sich hierbei um eine offizielle Vorgabe? Ich persönlich empfinde solche Hinweise als eine unnötige Erschwernis, insbesondere für blinde und sehbehinderte Personen, die dadurch gezwungen werden, sich zum hinteren Ausstieg zu begeben. Ich persönlich finde das eine Schikane und halte mich auch nicht daran.

 

So wurde mir berichtet, dass ältere Fahrgäste in diesem Zusammenhang vom Fahrpersonal regelrecht bedrängt wurden. Das lässt auf ein mangelndes Maß an Empathie und Sensibilität schließen.

 

Antwort OÖVV:

 

Es gibt keine Regelung, dass Fahrgäste nur hinten aussteigen dürfen. Für den Fahrgastfluss ist ein Ausstieg hinten allerdings sinnvoll.

 

 

Fragen zum neuen Busterminal beim Hauptbahnhof Linz:

 

Das neue Busterminal beim HBF Linz wird bald in Betrieb genommen. Am Bussteig C sind bereits erste Neuerungen erkennbar. Auch auf den Social-Media-Kanälen des OÖVV wurden einige Informationen veröffentlicht. So wurde etwa bekanntgegeben, dass die Wartehäuschen künftig farblich unterschiedlich gestaltet werden, um bestimmte Fahrtrouten zu kennzeichnen.

 

Für blinde und sehbehinderte Menschen sind solche Farbkennzeichnungen jedoch wenig hilfreich.

 

Zusätzliche Hilfen für Blinde und Sehbehinderte:

 

Welche weiteren akustischen und taktilen Orientierungshilfen – abgesehen von Bodenleitsystemen und Einstiegsfeldern – sind am neuen Busterminal vorgesehen?

 

Antwort OÖVV:

 

Es sind am Busterminal Linz zukünftig zwei Infopoints mit Braille-Schrift vorgesehen. Weiters gibt es in den Wartemöbeln Text-to-Speech Ausgaben, wobei wir das bereits in Linz bekannte Text-to-Speech-System erweitert haben.

 

Orientierung an den Bussteigen:

 

Wie können blinde und sehbehinderte Fahrgäste die jeweiligen Abfahrtstellen und Bussteige zuverlässig finden?

 

Antwort OÖVV:

 

Für sehbeeinträchtige Menschen wird ein komplett neues Wegeleit-Konzept umgesetzt. Mit diesem taktilen Leitsystem werden die jeweiligen Abfahrtstellen und Bussteige zuverlässig zu finden sein.

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Um die Fahrbahnen sicherer zu überqueren wurden auch hier taktile Leitlinien in den Boden eingefräst.

 

Sprachausgabe bei Monitoren:

 

Antwort OÖVV:

 

Siehe dazu oben bereits die Information zu den Text-To-Speech- Ausgaben in den Wartemöbeln.

 

Verfügen die Abfahrtsmonitore oder digitalen Anzeigen über eine Sprachausgabe oder sonstige akustische Hilfestellung?

 

Antwort OÖVV:

 

Siehe dazu oben bereits die Information zu den Text-To-Speech- Ausgaben in den Wartemöbeln.

 

Schulung des Fahrpersonals:

 

Wird das Fahrpersonal speziell geschult, damit es bei den Einstiegsfeldern für blinde und sehbehinderte Personen mit der ersten Tür anhält? Bisher funktioniert dies leider nicht zuverlässig.

 

Antwort OÖVV:

 

Ein wichtiger Aspekt für barrierefreies, sicheres und problemloses Ein- und Aussteigen ist die Neupositionierung der Busstände unter Verwendung der sogenannten Kasseler Sonderboards (Randstein). Diese ermöglichen die komplett bordsteinkantige Zufahrt für alle Regionalbusse und damit eine barrierefreie Zustiegsmöglichkeit für die Fahrgäste und eine weitaus bessere räumliche Ausnützung der Busbuchten.  Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen wie z. B. ältere Mitbürger, Eltern mit Kinderwagen und kleine Kinder.

 

Im gesamten Areal wurde dabei auf die maximal mögliche Höhe der Bordsteinkante geachtet. Dies wurde auch mit dem dazu geometrisch am ungünstigsten ausgestatteten Bus live vor Ort getestet.

 

Es wird für das einfahrende Buslenkpersonal eigene Schulungen für die Anfahrt zu den neuen Kasseler Sonderboards sowie auch zur richtigen Positionierung im Aufmerksamkeitsfeld von Sehbehinderten Personen geben. Diese Schulung wird gerade vorbereitet.

 

Gibt es auch Maßnahmen für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator und auch für Eltern mit Kinderwägen um sicher und einfacher in den Bussen ein- oder auszusteigen?

 

Antwort OÖVV:

 

Siehe dazu die Antwort in der vorherigen Frage.

Generell gilt: Unsere Busse sind entweder in Niederflurbauweise mit Rampe oder mit einem Hublift ausgestattet. Sollte ein Fahrgast beim Ein-/Aussteigen Hilfe benötigen, so ist das Lenkpersonal verpflichtet zu helfen.

 

Vorschlag: Sperrzone für E-Scooter im gesamten Busterminal.

Heute, am Dienstag, musste ich leider feststellen, dass am Bussteig C ein E-Scooter abgestellt wurde. Für blinde und sehbehinderte Menschen stellt dies eine erhebliche Stolper- und Sturzgefahr dar. Um die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten, wäre die Einrichtung einer Sperrzone für E-Scooter im gesamten Bereich des Busterminals aus unserer Sicht äußerst hilfreich. Es wäre wünschenswert, zu prüfen, ob eine solche Regelung umgesetzt werden kann.

 

Antwort OÖVV:

 

Es ist eine Haus- und Betriebsordnung gemeinsam mit dem Eigentümer in Ausarbeitung, in der auch ein Abstellverbot für E-Scooter, Fahrräder, etc. festgelegt sein wird.

Die Einhaltung der Haus- und Betriebsordnung wird in Zukunft über den seit 1. September 2025 eingesetzten Sicherheitsdienst kontrolliert.

 

© September 2025 by Gerhard Hojas