Monatliches Archiv: Oktober 2025

taktiles Leitsystem und das neue Informationsfreiheitsgesetz!

Zur Erinnerung:

 

Im Frühjahr 2018 fiel mir als stark sehbehinderte Person auf, dass in der Stadt Traun mehrere Blindenleitsysteme nicht nachvollziehbar und teils äußerst gefährlich gestaltet waren. Besonders im Bereich der Kreuzung Kremstalstraße – Fabrikstraße, bei der Straßenbahnhaltestelle Schloss Traun (Linie 4), führte das taktile Leitsystem nicht zum Schutzweg, sondern direkt in die Kreuzung. Dies stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hätte im schlimmsten Fall tödliche Folgen für Betroffene haben können.

 

Nach öffentlicher Thematisierung dieses Missstands in verschiedenen Medien wurde das betreffende Leitsystem entschärft.

 

Auf meine damaligen Nachfragen bei der Stadt Traun, wer eigentlich für diese Missstände zuständig ist wurde ich immer auf den Datenschutz verwiesen. Bis im September 2025 das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten ist.

 

Somit erging am 03.09.2025 an die Stadt Traun folgende Anfrage im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes bezüglich der damaligen Situation:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Auskunft gemäß dem neuen Informationsfreiheitsgesetz – Taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Personen in der Stadt Traun**

 

Im Rahmen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes ersuche ich höflich um Auskunft zu den taktilen Bodeninformationen (TBI), vormals als Blindenleitsystem bezeichnet, für blinde und sehbehinderte Menschen in der Stadt Traun.

 

Im Frühjahr 2018 fiel mir als stark sehbehinderte Person auf, dass in der Stadt Traun mehrere Blindenleitsysteme nicht nachvollziehbar und teils äußerst gefährlich gestaltet waren. Besonders im Bereich der Kreuzung Kremstalstraße – Fabrikstraße, bei der Straßenbahnhaltestelle Schloss Traun (Linie 4), führte das taktile Leitsystem nicht zum Schutzweg, sondern direkt in die Kreuzung. Dies stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hätte im schlimmsten Fall tödliche Folgen für Betroffene haben können.

 

Nach öffentlicher Thematisierung dieses Missstands in verschiedenen Medien wurde das betreffende Leitsystem entschärft.

 

Ein entsprechendes Video zur damaligen Situation finden Sie unter folgendem Link: https://www.youtube.com/watch?v=GFaWZoKMj_0

 

Trotz mehrfacher Nachfrage wurde mir damals von Frau Heike Sachse, meiner Ansprechpartnerin bei der Stadt Traun, keine Auskunft darüber erteilt, welche Personen für die Planung und Umsetzung des Leitsystems verantwortlich waren. Ebenso blieb unklar, wer die Abnahme des Systems in dieser gefährlichen Ausführung genehmigt hat.

 

Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie nun, gestützt auf das neue Informationsfreiheitsgesetz, um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wer war für die Planung der taktilen Bodeninformationen verantwortlich? Gab es externe Beraterinnen oder Berater?
  2. Welche Stelle oder Person hat diese Planung genehmigt?
  3. Wer hat die fertige Ausführung des Leitsystems überprüft und als korrekt abgenommen?
  4. In welchem Ausmaß war der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich, insbesondere Herr Thomas Menrath als Verkehrsreferent, in die Planung oder Umsetzung involviert?

 

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre zeitnahe und zielgerichtete Rückmeldung und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Am 02.10.2025 um 10:23 erhielt ich vom Stadtamt Traun folgende Zwischenantwort:

Sehr geehrter Herr Hojas,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3. September 2025 wird Ihnen innerhalb offener Frist mitgeteilt, dass wir die Frist auf insgesamt 8 Wochen verlängern.

 

Dies ist aufgrund umfassender Recherchen, sowie dem Umstand, dass es sich um fast 10 Jahre zurückliegende Informationen handelt und eine datenschutzrechtliche Abklärung notwendig ist, erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Präsidial- und Polizeiabteilung, Rathaus Traun.

 

Eine Antwort auf dieses Schreiben der Stadt Traun erfolgte am 10:10.2025:

 

Sehr geehrte Frau Mag. S.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Leider habe ich den Eindruck, dass sich die Bearbeitung meiner Anfrage erneut verzögert. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Traun ihre Unterlagen ordnungsgemäß führt und diese daher ohne größeren Aufwand im Archiv auffindbar sein sollten. Ein digital geführtes Archiv würde die Recherche zusätzlich beschleunigen.

 

Sollte von Ihrer Seite keine oder lediglich eine unvollständige Antwort erfolgen, sehe ich mich veranlasst, gemäß § 11 IFG einen formellen Bescheid zu verlangen. Dieser hat nachvollziehbar zu begründen, aus welchen rechtlichen Gründen die angefragten Informationen nicht oder nur teilweise herausgegeben werden.

 

Sollte ein solcher Bescheid unterbleiben, werde ich eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

 

Selbstverständlich ist das Recht auf Datenschutz ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut – ebenso wie das Recht auf Informationsfreiheit. Eine Berufung auf den Datenschutz ist nur dann zulässig, wenn im konkreten Fall überwiegende schutzwürdige Interessen betroffen sind, etwa im Bereich der Privatsphäre, der nationalen Sicherheit oder des geistigen Eigentums. Da man beim Planen von taktilen Leitsystemen nach Normen vorgeht scheint hier kein geistiges Eigentum vorhanden zu sein!  Außer, man hat überhaupt keine Ahnung und plant ein für Blinde und Sehbehinderte ein „lebensgefährliches Leitsystem“.

 

Nach meiner Einschätzung trifft dies auf die von mir angefragten Informationen nicht zu. So würde das z. B. einen Verkehrsreferenten des BSV OÖ sicher nicht betreffen. Schließlich  steht er regelmäßig in der Öffentlichkeit und ist unter anderem für die Belange taktiler Leitsysteme zuständig. Auch die verantwortlichen Planer solcher Konzepte agieren in einem öffentlichen Kontext. Daher sehe ich in der Berufung auf den Datenschutz keine sachlich gerechtfertigte Grundlage, sondern vielmehr eine Verzögerungstaktik.

 

Ich ersuche daher um eine zeitnahe und inhaltlich zielgerichtete Antwort auf meine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Am 28.10.2025 bekam ich die umfangreichen Antworten auf meine Fragen vom 03.09.2025:

 

Sehr geehrter Herr Hojas!

 

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail übermitteln wir Ihnen nachstehend die gewünschten Informationen:

 

  1. Wer war für die Planung der taktilen Bodeninformationen verantwortlich? Gab es externe Beraterinnen oder Berater?

 

Der Auftraggeber für die Planung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 SRTT StadtRegio Traun Leonding – Pasching – Traun war die Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz.

Die Planung erfolgte durch die Generalplaner – PG – SRT Traun SZ Schimetta Ziviltechnik, Landwiedstraße 23, 4020 Linz und BHM Ingenieure, Europaplatz 4, 4020 Linz.

Auftraggeber für den Zusatzauftrag für die Gestaltung der Anschlussbereiche an die SRTT StadtRegio Traun vom Hauptplatz bis Schloss Traun war die Stadt Traun.

Die Planung erfolgte durch die BHM Ingenieure, Europaplatz 4, 4020 Linz.

Die Planung der entsprechenden Bereiche umfasste jeweils auch die Planung taktiler Bodeninformationen.

 

  1. Welche Stelle oder Person hat diese Planung genehmigt?

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 8,030 bis km 9,650 – 3. Teilbescheid GZ: Verk-740.035/68-2015-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 9,650 bis km 9,837 – 4. Teilbescheid GZ: Verk-740.035/72-2015-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

  1. Wer hat die fertige Ausführung des Leitsystems überprüft und als korrekt abgenommen?

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Genehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 8,030 bis km 9,837 – (Trauner Kreuzung bis Schloss Traun) – Betriebsbewilligung GZ: Verk-740.035/89-2016-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz

Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

  1. In welchem Ausmaß war der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich, insbesondere Herr Thomas Menrath als Verkehrsreferent, in die Planung oder Umsetzung involviert?

 

Dazu liegen keine Informationen vor.

Seitens der Stadt Traun liegen keinerlei Aufträge im Zusammenhang mit dem Zusatzauftrag für die Gestaltung der Anschlussbereiche an SRTT StadtRegio Traun vom Hauptplatz bis Schloss Traun an den Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich oder von Herrn Menrath vor.

Die Stadt Traun verfügt über keine Informationen, ob und in welchem Ausmaß der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich oder Herr Menrath in die Planung oder Umsetzung der angeführten Aufträge von Dritten involviert war.

 

 

Beste Grüße

Geschäftsgruppenleiterin der Bauverwaltung, Rathaus Traun

 

Anmerkung: Das neue Informationsfreiheitsgesetz bringt erhebliche Vorteile mit sich. Als Bürgerin oder Bürger hat man nun die Möglichkeit, gezielt Informationen anzufordern, die zuvor nicht zugänglich waren. Ich habe bereits weitere Anfragen in Vorbereitung. Besonders interessiert mich, welche öffentlichen Fördermittel bestimmte Vereine in Linz erhalten – und welche Gegenleistungen dafür erwartet werden. Vom Land Oberösterreich habe ich bereits Zugriff auf relevante Datenbanken erhalten, über die sich gezielte Abfragen durchführen lassen. Ein besonderes Augenmerk lege ich derzeit auf die Coronahilfen für ein bestimmtes Restaurant in der Makartstraße, über das kolportierte Summen im Umlauf sind. Selbstverständlich werde ich die Ergebnisse meiner Recherchen öffentlich machen. Schließlich sind diese Daten in den entsprechenden Datenbanken frei zugänglich und stehen allen Interessierten offen.

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas

Österreich – Infos zur Datenschutz-Grundverordnung!

In Österreich haben Bürgerinnen und Bürger  gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein umfassendes Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten.

 

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen alle Verantwortlichen, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine Auskunft erteilen – unabhängig davon, ob es sich um ein gewinnorientiertes Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder eine Non-Profit-Organisation handelt.

 

Wer ist auskunftspflichtig laut DSGVO?

 

  • Private Unternehmen: Vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern – sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO.
  • Öffentliche Stellen: Behörden, Schulen, Universitäten etc. sind ebenfalls verpflichtet, Auskunft zu erteilen.
  • Non-Profit-Organisationen: Auch gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits müssen die DSGVO einhalten, wenn sie z. B. Mitgliederlisten, Spenderdaten oder Teilnehmerinformationen verarbeiten

 

Fazit

 

Auch Non-Profit-Organisationen sind vollumfänglich zur Auskunft verpflichtet, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO macht hier keine Ausnahme – Datenschutz gilt für alle gleichermaßen.

 

Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

 

Was kann abgefragt werden?

 

Du kannst grundsätzlich alle personenbezogenen Daten abfragen, die ein Unternehmen über dich verarbeitet. Dazu zählen:

  • Stammdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • Vertragsdaten: Bestellungen, Rechnungen, Lieferinformationen
  • Kommunikationsdaten: E-Mails, Chatverläufe, Anrufprotokolle
  • Tracking- und Nutzungsdaten: Cookies, IP-Adressen, Standortdaten
  • Audio- und Videoaufnahmen: Wenn du z. B. in einem Geschäft oder Callcenter aufgenommen wurdest, fallen diese unter personenbezogene Daten

 

Was müssen Unternehmen herausgeben?

 

Unternehmen sind verpflichtet, dir folgende Informationen bereitzustellen:

  • Ob sie personenbezogene Daten von dir verarbeiten
  • Welche Daten konkret verarbeitet werden
  • Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage
  • Wer die Empfänger der Daten sind (z. B. Dienstleister)
  • Wie lange die Daten gespeichert werden
  • Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung (z. B. Profiling) stattfindet

 

Auch Audio- und Videoaufnahmen müssen herausgegeben werden, sofern du darauf identifizierbar bist und keine berechtigten Interessen (z. B. Schutz von Dritten) dagegensprechen

.

Wie erfolgt eine Datenschutzabfrage?

 

Die Anfrage kann formlos gestellt werden – schriftlich per E-Mail, Brief oder auch mündlich. Wichtig ist:

  • Du musst klar angeben, dass du eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangst
  • Unternehmen dürfen einen Identitätsnachweis verlangen (z. B. Ausweiskopie)
  • Die Auskunft muss innerhalb eines Monats kostenlos erteilt werden
  • Bei komplexen Fällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden (mit Begründung)

 

Was tun bei Problemen?

 

Wenn ein Unternehmen nicht reagiert oder die Auskunft verweigert, kannst du dich an die Datenschutzbehörde wenden:

 

Muster und Vorschlag für eine formelle Auskunftsanfrage gemäß Art. 15 DSGVO, idealerweise per E-Mail oder Einschreiben:

 

Hinweis: Man sollte eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sofort mitsenden um eine unnötige Verzögerung zu vermeiden!

 

Mustertext:

Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit ersuche ich Sie gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten Sie über mich verarbeiten.

 

Ich bitte um folgende Informationen:

 

  1. Welche personenbezogenen Daten Sie über mich gespeichert haben
  2. Zu welchen Zwecken diese Daten verarbeitet werden
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt
  4. Die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden
  5. Die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für deren Festlegung
  6. Informationen über die Herkunft der Daten, sofern diese nicht direkt bei mir erhoben wurden (z. B. Brunner Andrea oder weitergeleitete E-Mails, die nicht von mir persönlich stammen!)
  7. Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet

 

Ich ersuche insbesondere um Auskunft zu folgenden Datenarten, sofern vorhanden:

 

– E-Mail-Korrespondenz

– Gesprächsprotokolle

– Chatverläufe

– Audioaufzeichnungen (z. B. Telefonate, Chataufzeichnungen)

– Videoaufzeichnungen (z. B. Veranstaltungen oder Besuche)

 

Bitte stellen Sie mir die Auskunft in elektronischer Form zur Verfügung.

 

Um Verzögerungen auszuschließen finden Sie im Anhang eine Kopie meines Passes um meine Identität nachzuweisen.

 

Sollten Sie meiner Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nachkommen, behalte ich mir vor, mich an die Datenschutzbehörde zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen  (Eigener Name)

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas

Informationen zum neuen Busterminal am HBF Linz.

Haltestellen im Busterminal im HBF Linz

 

Abfahrt der OÖVVRegionalbusse und der  Stadtbusse der LINZ AG LINIEN.

 

Infos zum neuen Busterminal:

 

Die Zugänge zum Busterminal haben sich durch den Umbau nicht verändert. Es ist weiterhin wie zuvor erreichbar, und auch die Position der drei Bahnsteige (A, B und C) blieb unverändert.

 

Das neue Busterminal wurde mit kontrastreichen, taktilen Bodeninformationen ausgestattet. Zusätzlich wurden an den Übergängen mit Zebrastreifen taktile Leitlinien eingefräst, um die Orientierung zu erleichtern.

 

Die Info- und Notrufboards auf den Bahnsteigen A und C sind über die taktilen Leitlinien auffindbar. Das Leitsystem führt außerdem zu den einzelnen Wartehäuschen und dort direkt zu einer akustischen Ansage der jeweiligen Busabfahrtszeiten. Bitte beachten: Der entsprechende Druckknopf muss für mindestens drei Sekunden gedrückt gehalten werden.

 

Dank einer neuen Beleuchtung ist das Busterminal nun deutlich heller und freundlicher gestaltet.

 

Seit dem 01.09.2025 sorgt ein eigens eingerichteter Sicherheitsdienst für zusätzliche Sicherheit vor Ort. Zudem wurde ein Facility Management während der Bürozeiten in den laufenden Betrieb integriert.

 

Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, das Busterminal frei von E-Scootern zu halten.

 

Bahnsteige:

 

Bahnsteig A

 

A1 – LINZ AG LINIEN

 

Linien Richtung:

 

46 Hafenportal

 

N83 Hafenportal

 

N83 Neue Heimat

 

A2 – LINZ AG LINIEN

 

Linien Richtung:

 

45, 45a Stieglbauernstraße

 

A3 – LINZ AG LINIEN

 

Linien Richtung:

 

72* Schiffswerft

 

A4a – Zentralraum Süd OÖVV

Linien Richtung:

 

410, 411, 412 –  St. Florian, Niederneukirchen, Hofkirchen im Traunkreis, Wolfern, Steyr, Sierning

 

A4b – Zentralraum Südost LINZ AG LINIEN – OÖVV

 

Linien Richtung:

 

77 JKU/Universität

 

400 Asten, Enns, Kronstorf, Steyr

 

Bahnsteig B

 

B1 – Mühlviertel Nordwest OÖVV

 

Linien Richtung:

 

208 Linz voestalpine

 

215 Lembach

 

230, 231 Rohrbach-Berg, Ulrichsberg

 

B2 – Mühlviertel Mitte OÖVV

 

Linien Richtung:

 

260, 300, 309 Kirchschlag, Hellmonsödt, Reichenthal

 

265, 267 Zwettl/Rodl, Helfenberg

 

270 Bad Leonfelden

 

305, 306 Altenberg, Reichenau im Mühlkreis, Linz Elmberg

 

B3 – Zentralraum West OÖVV

 

Linien Richtung:

 

600, 609 Hörsching, Marchtrenk, Wels

 

601 Pasching, Flughafen Linz

 

610, 612 Traun

 

Bahnsteig C

 

C1 – Nur Ausstieg

 

C2 – Mühlviertel Nordost OÖVV

 

Linien Richtung:

 

310, 312, 314 Freistadt, Alberndorf

 

339 Gallneukirchen

 

311 Hagenberg

 

340, 341, 343, 349 Pregarten, Gutau, Königswiesen, Unterweißenbach

 

C3 – Hansbergland OÖVV

 

Linien Richtung:

 

250, 251 St. Peter/Wimberg

 

C4 – Donauraum OÖVV

 

Linien Richtung:

 

200, 201 Ottensheim, Feldkirchen/D., Aschach/D.

 

345 Katsdorf, Wartberg/Aist

 

360, 361, 362 Mauthausen670 Eferding, Hartkirchen

 

Linien, die außerhalb des Busterminals starten bzw. enden

 

Linien Richtung:

 

315 Linz/Donau Volksgartenstraße Gallneukirchen, Engerwitzdorf

 

252 Linz/Donau Hessenplatz Zwettl a. d. Rodl

 

240 Linz/Donau Untere Donaulände St. Peter am Wimberg

 

Was tun bei Problemen im Busterminal?

 

Bei Problemen direkt an das OÖVV Kundencenter wenden! Gilt natürlich auch für Anregungen!

 

Servicezeiten:

 

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

Freitag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

 

Telefon: +43 732 66 10 10 66

Mail: kundencenter@ooevv.at

 

Volksgartenstraße 23

4020 Linz

 

Sämtliche Infos gibt es auf der Internetseite des OÖVV:

 

https://www.ooevv.at/de/busterminal-linz.html

 

Fahrplanauskunft mit Echtzeitinformation in der OÖVV Routenplaner-App:

OÖVV Routenplaner App IOS:

https://apps.apple.com/at/app/o%C3%B6vv-routenplaner/id971793228

 

OÖVV Routenplaner App Android:

 

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.ooevv&hl=de_AT

 

 

Stand: 05.10.2025

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas

 

Wer wird im Behinderten-WC schon gerne mit heruntergelassener Hose erwischt?

…das kann dir zumindest in Linz auf Behinderten-WC´s schon einmal passieren!  Und nicht nur in Linz. Eigentlich überall!

 

Am 17.09.2025 erschien im Donaukurier eine Aussendung mit dem Betreff: „Blaulichtorganisationen und der Euro-Key. Wenn der Notruf vor verschlossener Tür endet!“

 

In der Aussendung ging es darum, dass es einen Notruf aus einen Behinderten-WC (Straßenbahnhaltestelle Unionkreuzung) gab und weder Feuerwehr oder Sanitäter die Tür öffnen konnten weil kein entsprechender Schlüssel vorhanden war.

 

Ich kam zu dieser Zeit zufällig vorbei und öffnete dann mit meinem Eujro-Key die Tür. Zum Glück war es ein Fehlalarm und die Anlage war nicht besetzt.

 

Daraufhin bekam ich von Herrn Jürgen S. eine Rückmeldung mit folgendem Inhalt:

 

„Du konntest die Tür ja lediglich deshalb öffnen, weil die Toilette nicht besetzt war. Hätte – wer auch immer – die Tür von innen abgesperrt, wärst Du so hilflos wie die Rettungskräfte gewesen.“

 

Wenn alles so funktioniert wie es eigentlich funktionieren sollte dann hätte Jürgen Recht behalten. Aber nicht in diesem Fall.

 

Es sagte ja schon 1983 Fred Sinowatz: Es ist alles sehr kompliziert.“

 

Ich habe mich inzwischen näher mit dem Euro-Key-System beschäftigt und dabei einige interessante Informationen entdeckt.

 

Wie kann man in einen Behinderten-WC einen Notruf aktivieren oder absetzen?

 

Besonders für Blinde und Sehbehinderte sind solche Lebensrettenten Einrichtungen oft gar nicht erkenn- oder wahrnehmbar. Deshalb sollte man sich auch im WC solche Funktionen genauer ansehen oder ertasten!

 

Behinderten-WCs sind mit einem Notrufsystem ausgestattet – meist ein Schnurtaster oder ein Knopf in Bodennähe. Wenn dieser ausgelöst wurde, sollte automatisch eine Verbindung zur zuständigen Stelle (z. B. Sicherheitsdienst, Facility Management oder Feuerwehr) hergestellt werden

 

Im „Haus der Schlösser“ wurde mir erklärt, dass man dort sowohl Schlösser als auch Schließsysteme für den Euro-Key erwerben kann. Das gilt selbstverständlich auch für andere Anbieter entsprechender Produkte. Die Euro-Key-Schlösser sind in Varianten erhältlich, bei denen entweder nur eine Seite oder beide Seiten gesperrt werden können. Die Preise liegen je nach Ausführung zwischen etwa 540 und 600 Euro. Somit besteht auch für Privatpersonen die Möglichkeit, ein solches Schloss oder Schließsystem zu erwerben.

 

Wichtig: Die passenden Schlüssel sind beim Kauf jedoch nicht enthalten. Diese sogenannten Euro-Keys erhält man ausschließlich über den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR). Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Kriterien erfüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des ÖBR:

 

https://www.behindertenrat.at/ueber-uns/euro-key/

 

Zugangssysteme für Behinderten-WCs in Linz

 

In Linz gibt es verschiedene Möglichkeiten, Behinderten-WCs zu öffnen und zu verschließen. Im Folgenden sind einige Beispiele aus öffentlichen Einrichtungen aufgeführt:

 

Hauptbahnhof Linz:

 

Am Hauptbahnhof Linz befinden sich zwei barrierefreie WC-Anlagen:

Zugang von außen: Mit dem Euro-Key.

Verschluss von innen: Über einen Drehknauf.

Besonderheit: Schloss und Drehknauf sind nicht auf gleicher Höhe angebracht.

Zusätzlicher Zugang: Unter dem Euro-Key-Schloss befindet sich ein weiteres Schloss, das vom Sicherheitspersonal mit einem Spezialschlüssel geöffnet werden kann.

Komfort: Die Tür lässt sich auch per automatischem Türöffner bedienen. Kann im Notfall wichtig sein!

 

Öffentliches WC im Volksgarten und Altes Rathaus am Hauptplatz:

 

Zugang von außen: Mit dem Euro-Key.

Verschluss von innen: Ebenfalls mit dem Euro-Key..

Hinweis: Wenn der Schlüssel innen steckt, kann außen kein weiterer Schlüssel eingesteckt werden.

Sicherheitsöffnung: Auch hier befindet sich unter dem Euro-Key-Schloss ein separates Schloss für Notöffnungen.

 

Stadtbibliothek am Schillerplatz:

 

Zugang und Verschluss: Beides erfolgt über dasselbe Euro-Key-Schloss.

Problem im Notfall: Steckt der Schlüssel innen, ist die Tür von außen nicht mehr zugänglich – ein Aufbrechen wäre die einzige Option.

 

Passage-Kaufhaus (Untergeschoss):

 

Zugang von außen: Mit dem Euro-Key.

Verschluss von innen: Über einen separaten Verschlussmechanismus, der von außen nicht erreichbar ist.

Notfallzugang: Auch hier müsste die Tür im Ernstfall gewaltsam geöffnet werden.

Schließmechanismen von Behinderten-WCs im öffentlichen Raum in Linz (Die häufigste Variante):

 

In Linz sind im öffentlichen Raum häufig Behinderten-WCs mit einem Schließsystem ausgestattet, bei dem sich das Schloss zum Öffnen der Anlage auf gleicher Höhe wie der Drehknauf zum Verriegeln von innen befindet. Wird das WC von innen mit dem Drehknauf abgeschlossen, lässt es sich dennoch von außen mit einem Euro-Key öffnen. Dies kann zu heiklen Situationen führen – etwa wenn die Tür geöffnet wird, während sich eine Person im Inneren befindet, möglicherweise mit heruntergelassener Kleidung.

Besonders problematisch ist dies für blinde oder sehbehinderte Menschen, die nicht bemerken, wenn jemand von außen die Tür entriegelt. In solchen Fällen besteht sogar die Gefahr von Diebstahl. Zwar handelt es sich hierbei um hypothetische Szenarien, doch sie sind nicht gänzlich auszuschließen.

 

Bei meinen Beobachtungen in Linz ist mir zudem aufgefallen, dass auch Personen im Besitz eines Euro-Keys sind, bei denen fraglich erscheint, wie sie diesen erhalten haben. Dies wirft berechtigte Fragen zur Vergabe und Kontrolle dieser Schlüssel auf.

 

Wichtig: Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) steht für mich in dieser Angelegenheit keineswegs in der Kritik – im Gegenteil: Der ÖBR agiert hier vorbildlich und mit großer Sorgfalt. Dennoch muss realistisch betrachtet werden, dass es auch im Zusammenhang mit den Euro-Keys Fälle von Missbrauch und Schwarzhandel gibt. Es wäre naiv und weltfremd anzunehmen, dass Menschen mit Behinderung per se über einen tadellosen Charakter verfügen. Wie in jeder Bevölkerungsgruppe gibt es auch hier individuelle Unterschiede.

 

Viele öffentliche Toiletten, die ich kenne, lassen sich auch von außen mit dem Euro-Key öffnen – selbst dann, wenn sie von innen über den drehbaren Türknauf verriegelt wurden. Ich habe außerdem erfahren, dass solche Schließmechanismen auch im Ausland verbreitet sind.

 

Volkshaus Pichling:

 

Hier befinden sich 2 Behinderten-WCs. Diese waren lange auf der Außenseite mit einer Türschnalle ausgestattet. Wenn man das WC nach den Verlassen nicht abgeschlossen hat, konnte Jeder die Anlage benützen. Bis ein Türknauf montiert wurde.

 

Straßenbahnhaltestelle Unionkreuzung:

 

Bei dieser WC-Anlage kam es zweimal zu Situationen, in denen Einsatzkräfte nach einem Notruf hilflos und ohne klaren Plan vor Ort standen. Auch hier war das Behinderten-WC lange mit einer Türschnalle ausgestattet. Da sich in unmittelbarer Nähe ein bekannter Drogenhotspot befindet, wurden das Herren- und Damen-WC mit spezieller Antidrogenbeleuchtung versehen – das Behinderten-WC jedoch nicht.

Durch die leicht zugängliche Türschnalle war das Behinderten-WC auch für Drogenkonsumenten offen, was sich deutlich im Zustand der Anlage widerspiegelte: starke Verschmutzung, unhygienische Zustände und potenzielle Gefahren für blinde und sehbehinderte Personen, etwa durch herumliegende Spritzen. Erst nach dem Austausch der Türschnalle durch einen Türknauf konnte die Situation verbessert werden.

 

Frauen kann ich diese Anlage nicht empfehlen!

 

Tiefgarage beim Mariendom:

 

Auch hier hatte ich ein besonderes Erlebnis beim Aufschließen der WC-Anlage. An einem Sonntagvormittag bemerkte ich nach dem Öffnen der Tür einen ungewöhnlichen Belag auf dem Boden. Ein junges, obdachloses Paar hatte sich über das Wochenende dort häuslich eingerichtet und den Boden mit Kartons ausgelegt. Sie verfügten ebenfalls über einen Euro-Key zum Öffnen der Tür und kannten offenbar die Dienstzeiten des Reinigungspersonals. Daher wussten sie genau, wann sie am Montag das WC wieder verlassen mussten. Für blinde und sehbehinderte Menschen können solche Situationen mitunter riskant sein, da man nie weiß, auf wen man trifft.

 

Einkaufszentrum Atrium (Mozartstraße):

 

Bei dieser WC-Anlage ist der Euro-Key gleich dreimal erforderlich. Zunächst muss man mit dem Schlüssel eine Klapptür öffnen, um überhaupt in den Bereich der Anlage zu gelangen. Alle anderen Nutzer müssen für den Zugang bezahlen. Anschließend ist das Behinderten-WC mit dem Euro-Key aufzuschließen – und nach der Benutzung auch wieder zu verschließen. Das ist ein Nachteil der hier verbauten Türschnalle.

 

Vor der Renovierung war diese barrierefreie WC-Anlage mit einem Wickelraum kombiniert. Häufig wurde das Wickelbrett nicht hochgeklappt, was die Nutzung für Rollstuhlfahrer erheblich erschwerte. Auch für blinde und sehbehinderte Personen stellte das heruntergeklappte Brett ein Hindernis dar – buchstäblich im Gesichtsfeld. Zudem befand sich der Windelbehälter direkt daneben. Glücklicherweise wurde der Wickelbereich inzwischen ausgelagert. Die Anlage präsentiert sich heute sehr sauber und deutlich benutzerfreundlicher.

 

Auch zu dieser Anlage habe ich eine besondere Anekdote: Als ich das WC einmal aufschließen wollte, hörte ich aus dem Inneren ein hysterisches Kreischen und lautes Geplärre – für mich ein eindeutiges Zeichen, dass die Kabine besetzt war. Ich wartete einige Minuten. Dann wurde von innen aufgesperrt. Die Tür öffnete sich einen Spalt, und wie bei einer Schildkröte schob sich langsam ein Kopf hindurch. Der Kopf drehte sich nach links, dann nach rechts, dann wieder nach links – und verschwand ebenso langsam wieder hinter der Tür. Anschließend wurde erneut abgeschlossen. Man muss schon sehr neugierig sein, wenn man in diesem Moment „abzwickt und dazwischen späht“, um zu sehen, wer draußen steht oder sitzt. Diese Dame hätte ich dabei wohl in einem recht kompromittierenden Moment (die heruntergelassene Hose) erwischt.

 

Südbahnmarkt:

 

Auf der Herrentoilette befindet sich ein Behinderten-WC. Ob es auf der Damentoilette auch eines gibt kann ich nicht sagen. Diese Anlage ist zeitweise mit Personal besetzt.

 

Kultureinrichtungen der Stadt Linz:

 

Auch in zahlreichen Kultureinrichtungen der Stadt Linz lassen sich die Behinderten-WCs von außen öffnen – selbst wenn sie von innen verriegelt wurden.

 

 

Viele Behinderten-WCs in Unternehmen oder Einrichtungen lassen sich auch von außen mit einer Münze öffnen – zum Beispiel im Ärztezentrum Süd in der Saporoshestraße. Dort ist das Behinderten-WC stets geöffnet, sehr sauber und mit einer speziellen Antidrogenbeleuchtung ausgestattet.

 

Wie man sieht, ist ein Behinderten-WC nicht gleich ein Behinderten-WC. Offenbar wissen viele Betroffene, und hier besonders Blinde und Sehbehinderte  nicht, dass es unterschiedliche Mechanismen zum Öffnen und Schließen solcher Anlagen gibt. Darauf sollte man künftig mehr achten! Für blinde und sehbehinderte Personen wäre es besonders wichtig, sich die Funktionen des Notrufsystems erklären und zeigen zu lassen. Im Ernstfall zählt jede Sekunde – und es ist besser, einmal zu viel einen Notruf abzusetzen als einmal zu wenig. Ein Notfall muss ja nicht mich selbst betreffen!

 

So gut die Idee des Euro-Keys ist, ist sie anscheinend noch nicht zu Ende gedacht.

 

Auf meine Meldung bezüglich der Notrufsysteme und der überforderten Blaulichtorganisationen in Linz habe ich bislang weder von der Stadt Linz noch von den Einsatzkräften eine Rückmeldung erhalten. Sie tun offenbar das, was sie am besten können: „Abtauchen und die Füße stillhalten.“

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas