Österreich – Infos zur Datenschutz-Grundverordnung!

In Österreich haben Bürgerinnen und Bürger  gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein umfassendes Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten.

 

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen alle Verantwortlichen, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine Auskunft erteilen – unabhängig davon, ob es sich um ein gewinnorientiertes Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder eine Non-Profit-Organisation handelt.

 

Wer ist auskunftspflichtig laut DSGVO?

 

  • Private Unternehmen: Vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern – sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO.
  • Öffentliche Stellen: Behörden, Schulen, Universitäten etc. sind ebenfalls verpflichtet, Auskunft zu erteilen.
  • Non-Profit-Organisationen: Auch gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits müssen die DSGVO einhalten, wenn sie z. B. Mitgliederlisten, Spenderdaten oder Teilnehmerinformationen verarbeiten

 

Fazit

 

Auch Non-Profit-Organisationen sind vollumfänglich zur Auskunft verpflichtet, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO macht hier keine Ausnahme – Datenschutz gilt für alle gleichermaßen.

 

Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

 

Was kann abgefragt werden?

 

Du kannst grundsätzlich alle personenbezogenen Daten abfragen, die ein Unternehmen über dich verarbeitet. Dazu zählen:

  • Stammdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • Vertragsdaten: Bestellungen, Rechnungen, Lieferinformationen
  • Kommunikationsdaten: E-Mails, Chatverläufe, Anrufprotokolle
  • Tracking- und Nutzungsdaten: Cookies, IP-Adressen, Standortdaten
  • Audio- und Videoaufnahmen: Wenn du z. B. in einem Geschäft oder Callcenter aufgenommen wurdest, fallen diese unter personenbezogene Daten

 

Was müssen Unternehmen herausgeben?

 

Unternehmen sind verpflichtet, dir folgende Informationen bereitzustellen:

  • Ob sie personenbezogene Daten von dir verarbeiten
  • Welche Daten konkret verarbeitet werden
  • Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage
  • Wer die Empfänger der Daten sind (z. B. Dienstleister)
  • Wie lange die Daten gespeichert werden
  • Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung (z. B. Profiling) stattfindet

 

Auch Audio- und Videoaufnahmen müssen herausgegeben werden, sofern du darauf identifizierbar bist und keine berechtigten Interessen (z. B. Schutz von Dritten) dagegensprechen

.

Wie erfolgt eine Datenschutzabfrage?

 

Die Anfrage kann formlos gestellt werden – schriftlich per E-Mail, Brief oder auch mündlich. Wichtig ist:

  • Du musst klar angeben, dass du eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangst
  • Unternehmen dürfen einen Identitätsnachweis verlangen (z. B. Ausweiskopie)
  • Die Auskunft muss innerhalb eines Monats kostenlos erteilt werden
  • Bei komplexen Fällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden (mit Begründung)

 

Was tun bei Problemen?

 

Wenn ein Unternehmen nicht reagiert oder die Auskunft verweigert, kannst du dich an die Datenschutzbehörde wenden:

 

Muster und Vorschlag für eine formelle Auskunftsanfrage gemäß Art. 15 DSGVO, idealerweise per E-Mail oder Einschreiben:

 

Hinweis: Man sollte eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sofort mitsenden um eine unnötige Verzögerung zu vermeiden!

 

Mustertext:

Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit ersuche ich Sie gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten Sie über mich verarbeiten.

 

Ich bitte um folgende Informationen:

 

  1. Welche personenbezogenen Daten Sie über mich gespeichert haben
  2. Zu welchen Zwecken diese Daten verarbeitet werden
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt
  4. Die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden
  5. Die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für deren Festlegung
  6. Informationen über die Herkunft der Daten, sofern diese nicht direkt bei mir erhoben wurden (z. B. Brunner Andrea oder weitergeleitete E-Mails, die nicht von mir persönlich stammen!)
  7. Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet

 

Ich ersuche insbesondere um Auskunft zu folgenden Datenarten, sofern vorhanden:

 

– E-Mail-Korrespondenz

– Gesprächsprotokolle

– Chatverläufe

– Audioaufzeichnungen (z. B. Telefonate, Chataufzeichnungen)

– Videoaufzeichnungen (z. B. Veranstaltungen oder Besuche)

 

Bitte stellen Sie mir die Auskunft in elektronischer Form zur Verfügung.

 

Um Verzögerungen auszuschließen finden Sie im Anhang eine Kopie meines Passes um meine Identität nachzuweisen.

 

Sollten Sie meiner Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nachkommen, behalte ich mir vor, mich an die Datenschutzbehörde zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen  (Eigener Name)

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas

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