taktiles Leitsystem und das neue Informationsfreiheitsgesetz!

Zur Erinnerung:

 

Im Frühjahr 2018 fiel mir als stark sehbehinderte Person auf, dass in der Stadt Traun mehrere Blindenleitsysteme nicht nachvollziehbar und teils äußerst gefährlich gestaltet waren. Besonders im Bereich der Kreuzung Kremstalstraße – Fabrikstraße, bei der Straßenbahnhaltestelle Schloss Traun (Linie 4), führte das taktile Leitsystem nicht zum Schutzweg, sondern direkt in die Kreuzung. Dies stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hätte im schlimmsten Fall tödliche Folgen für Betroffene haben können.

 

Nach öffentlicher Thematisierung dieses Missstands in verschiedenen Medien wurde das betreffende Leitsystem entschärft.

 

Auf meine damaligen Nachfragen bei der Stadt Traun, wer eigentlich für diese Missstände zuständig ist wurde ich immer auf den Datenschutz verwiesen. Bis im September 2025 das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten ist.

 

Somit erging am 03.09.2025 an die Stadt Traun folgende Anfrage im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes bezüglich der damaligen Situation:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Auskunft gemäß dem neuen Informationsfreiheitsgesetz – Taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Personen in der Stadt Traun**

 

Im Rahmen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes ersuche ich höflich um Auskunft zu den taktilen Bodeninformationen (TBI), vormals als Blindenleitsystem bezeichnet, für blinde und sehbehinderte Menschen in der Stadt Traun.

 

Im Frühjahr 2018 fiel mir als stark sehbehinderte Person auf, dass in der Stadt Traun mehrere Blindenleitsysteme nicht nachvollziehbar und teils äußerst gefährlich gestaltet waren. Besonders im Bereich der Kreuzung Kremstalstraße – Fabrikstraße, bei der Straßenbahnhaltestelle Schloss Traun (Linie 4), führte das taktile Leitsystem nicht zum Schutzweg, sondern direkt in die Kreuzung. Dies stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hätte im schlimmsten Fall tödliche Folgen für Betroffene haben können.

 

Nach öffentlicher Thematisierung dieses Missstands in verschiedenen Medien wurde das betreffende Leitsystem entschärft.

 

Ein entsprechendes Video zur damaligen Situation finden Sie unter folgendem Link: https://www.youtube.com/watch?v=GFaWZoKMj_0

 

Trotz mehrfacher Nachfrage wurde mir damals von Frau Heike Sachse, meiner Ansprechpartnerin bei der Stadt Traun, keine Auskunft darüber erteilt, welche Personen für die Planung und Umsetzung des Leitsystems verantwortlich waren. Ebenso blieb unklar, wer die Abnahme des Systems in dieser gefährlichen Ausführung genehmigt hat.

 

Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie nun, gestützt auf das neue Informationsfreiheitsgesetz, um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wer war für die Planung der taktilen Bodeninformationen verantwortlich? Gab es externe Beraterinnen oder Berater?
  2. Welche Stelle oder Person hat diese Planung genehmigt?
  3. Wer hat die fertige Ausführung des Leitsystems überprüft und als korrekt abgenommen?
  4. In welchem Ausmaß war der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich, insbesondere Herr Thomas Menrath als Verkehrsreferent, in die Planung oder Umsetzung involviert?

 

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre zeitnahe und zielgerichtete Rückmeldung und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Am 02.10.2025 um 10:23 erhielt ich vom Stadtamt Traun folgende Zwischenantwort:

Sehr geehrter Herr Hojas,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3. September 2025 wird Ihnen innerhalb offener Frist mitgeteilt, dass wir die Frist auf insgesamt 8 Wochen verlängern.

 

Dies ist aufgrund umfassender Recherchen, sowie dem Umstand, dass es sich um fast 10 Jahre zurückliegende Informationen handelt und eine datenschutzrechtliche Abklärung notwendig ist, erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Präsidial- und Polizeiabteilung, Rathaus Traun.

 

Eine Antwort auf dieses Schreiben der Stadt Traun erfolgte am 10:10.2025:

 

Sehr geehrte Frau Mag. S.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Leider habe ich den Eindruck, dass sich die Bearbeitung meiner Anfrage erneut verzögert. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Traun ihre Unterlagen ordnungsgemäß führt und diese daher ohne größeren Aufwand im Archiv auffindbar sein sollten. Ein digital geführtes Archiv würde die Recherche zusätzlich beschleunigen.

 

Sollte von Ihrer Seite keine oder lediglich eine unvollständige Antwort erfolgen, sehe ich mich veranlasst, gemäß § 11 IFG einen formellen Bescheid zu verlangen. Dieser hat nachvollziehbar zu begründen, aus welchen rechtlichen Gründen die angefragten Informationen nicht oder nur teilweise herausgegeben werden.

 

Sollte ein solcher Bescheid unterbleiben, werde ich eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

 

Selbstverständlich ist das Recht auf Datenschutz ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut – ebenso wie das Recht auf Informationsfreiheit. Eine Berufung auf den Datenschutz ist nur dann zulässig, wenn im konkreten Fall überwiegende schutzwürdige Interessen betroffen sind, etwa im Bereich der Privatsphäre, der nationalen Sicherheit oder des geistigen Eigentums. Da man beim Planen von taktilen Leitsystemen nach Normen vorgeht scheint hier kein geistiges Eigentum vorhanden zu sein!  Außer, man hat überhaupt keine Ahnung und plant ein für Blinde und Sehbehinderte ein „lebensgefährliches Leitsystem“.

 

Nach meiner Einschätzung trifft dies auf die von mir angefragten Informationen nicht zu. So würde das z. B. einen Verkehrsreferenten des BSV OÖ sicher nicht betreffen. Schließlich  steht er regelmäßig in der Öffentlichkeit und ist unter anderem für die Belange taktiler Leitsysteme zuständig. Auch die verantwortlichen Planer solcher Konzepte agieren in einem öffentlichen Kontext. Daher sehe ich in der Berufung auf den Datenschutz keine sachlich gerechtfertigte Grundlage, sondern vielmehr eine Verzögerungstaktik.

 

Ich ersuche daher um eine zeitnahe und inhaltlich zielgerichtete Antwort auf meine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Am 28.10.2025 bekam ich die umfangreichen Antworten auf meine Fragen vom 03.09.2025:

 

Sehr geehrter Herr Hojas!

 

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail übermitteln wir Ihnen nachstehend die gewünschten Informationen:

 

  1. Wer war für die Planung der taktilen Bodeninformationen verantwortlich? Gab es externe Beraterinnen oder Berater?

 

Der Auftraggeber für die Planung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 SRTT StadtRegio Traun Leonding – Pasching – Traun war die Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz.

Die Planung erfolgte durch die Generalplaner – PG – SRT Traun SZ Schimetta Ziviltechnik, Landwiedstraße 23, 4020 Linz und BHM Ingenieure, Europaplatz 4, 4020 Linz.

Auftraggeber für den Zusatzauftrag für die Gestaltung der Anschlussbereiche an die SRTT StadtRegio Traun vom Hauptplatz bis Schloss Traun war die Stadt Traun.

Die Planung erfolgte durch die BHM Ingenieure, Europaplatz 4, 4020 Linz.

Die Planung der entsprechenden Bereiche umfasste jeweils auch die Planung taktiler Bodeninformationen.

 

  1. Welche Stelle oder Person hat diese Planung genehmigt?

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 8,030 bis km 9,650 – 3. Teilbescheid GZ: Verk-740.035/68-2015-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 9,650 bis km 9,837 – 4. Teilbescheid GZ: Verk-740.035/72-2015-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

  1. Wer hat die fertige Ausführung des Leitsystems überprüft und als korrekt abgenommen?

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Genehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 8,030 bis km 9,837 – (Trauner Kreuzung bis Schloss Traun) – Betriebsbewilligung GZ: Verk-740.035/89-2016-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz

Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

  1. In welchem Ausmaß war der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich, insbesondere Herr Thomas Menrath als Verkehrsreferent, in die Planung oder Umsetzung involviert?

 

Dazu liegen keine Informationen vor.

Seitens der Stadt Traun liegen keinerlei Aufträge im Zusammenhang mit dem Zusatzauftrag für die Gestaltung der Anschlussbereiche an SRTT StadtRegio Traun vom Hauptplatz bis Schloss Traun an den Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich oder von Herrn Menrath vor.

Die Stadt Traun verfügt über keine Informationen, ob und in welchem Ausmaß der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich oder Herr Menrath in die Planung oder Umsetzung der angeführten Aufträge von Dritten involviert war.

 

 

Beste Grüße

Geschäftsgruppenleiterin der Bauverwaltung, Rathaus Traun

 

Anmerkung: Das neue Informationsfreiheitsgesetz bringt erhebliche Vorteile mit sich. Als Bürgerin oder Bürger hat man nun die Möglichkeit, gezielt Informationen anzufordern, die zuvor nicht zugänglich waren. Ich habe bereits weitere Anfragen in Vorbereitung. Besonders interessiert mich, welche öffentlichen Fördermittel bestimmte Vereine in Linz erhalten – und welche Gegenleistungen dafür erwartet werden. Vom Land Oberösterreich habe ich bereits Zugriff auf relevante Datenbanken erhalten, über die sich gezielte Abfragen durchführen lassen. Ein besonderes Augenmerk lege ich derzeit auf die Coronahilfen für ein bestimmtes Restaurant in der Makartstraße, über das kolportierte Summen im Umlauf sind. Selbstverständlich werde ich die Ergebnisse meiner Recherchen öffentlich machen. Schließlich sind diese Daten in den entsprechenden Datenbanken frei zugänglich und stehen allen Interessierten offen.

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas

Schreibe einen Kommentar