Es wurde leider festgestellt, dass Menschen mit Behinderung, mit Behindertenpässen unterwegs sind, die nicht am aktuellen Stand bei dem Zusatzeintragungen sind.

Die entsprechenden Behindertenpässe wurden schon vor sehr langer Zeit ausgestellt und anscheinend seitdem nicht mehr aktualisiert. Wenn man bei Kontrollen feststellt, dass zum Beispiel der Eintrag für eine Begleitperson fehlt, dann hilft auch keine Diskussion. Auch die Bemerkung: „Ich fahre schon 30 Jahre mit dem Behindertenpass!“ hilfreich ist, bezweifle ich. Das kann sehr teuer kommen!

Deshalb ist es immer sehr hilfreich, wenn man von Zeit zu Zeit seine Dokumente kontrolliert und auf Aktualität prüft.

Diese Zusatzeinträge können im Behindertenpass eingetragen sein:

Zusatzeintragungen mit Piktogramm.

Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung.

Der Inhaber/die Inhaberin des Passes…

kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

bedarf einer Begleitperson.

ist überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen.

ist schwer hörbehindert.

ist hochgradig sehbehindert.

Ist blind.

Ist gehörlos.

Ist taubblind.

benötigt einen Assistenzhund (Blindenführ-, Service- oder Signalhund)

Gesundheitschädigung gern. § 2 Abs.1 erster Teilstrich VO 303/196 liegt vor.

Gesundheitschädigung gern. § 2 Abs.1 zweiter Teilstrich VO 303/196 liegt vor.

Gesundheitschädigung gern. § 2 Abs.1 driter Teilstrich VO 303/196 liegt vor.

Zusatzeintragungen ohne Piktogramm

ist Epileptiker/Epileptikerin.

ist Träger/in von Osteosynthesematerial.

ist Träger/in einer Prothese.

ist „Träger/in eines Cochlearimplantates“.

ist Träger/in einer Orthese.