Monatliches Archiv: Juli 2021

Coronainfo: IOS- und Androidapp zum grünen Pass

Die österreichische App zum Grünen Pass ermöglicht die sichere Speicherung von Zertifikaten mit EU-konformem QR-Code aus Österreich am Mobiltelefon und erleichtert das Vorweisen bei einer Kontrolle von 3-G-Nachweisen und im internationalen Reiseverkehr.

So funktioniert die App.

Laden Sie die App im iOS App Store oder Google Play Store herunter. Dann scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Zertifikat oder fügen das PDF über das Teilen-Menü zu der App hinzu.

So haben Sie Ihr Zertifikat immer in der Hosentasche dabei, auch ohne Internetverbindung. Die Zertifikate sind nur lokal auf Ihrem Smartphone hinterlegt.

Ihr Zertifikat erhalten Sie auf gesundheit.gv.at nach dem Login mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte. Weitere Wege zu Ihrem Zertifikat finden Sie auf www.gruenerpass.gv.at.

Link zu Google Play grüner Pass: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.gv.brz.wallet

Link zum Appstore Grüner Pass App: https://appstore.com/brzgmbh/gruenerpass

Wenn man den QR-Code testen möchte, kann man  das mit der Internetseite „GreenCheck“ tun. Als Ergebnis bekommt man seinem Namen, das Geburtsdatum und zum Beispiel einen grünen Kreis mit weißem Häckchen.

Link zur Prüf-Anwendung „GreenCheck“: https://greencheck.gv.at/

Deshalb wichtig: Der QR-Code ist nur mit Lichtbildausweis gültig!

Almsommer am Hochgründeck. Die Fußwallfaht 2021 der Blindenpastoral Linz.

Nach fast genau 5 Jahren (02.07.2016) war es wieder so weit. Monika Aufreiter, Leiterin der Blindenpastoral in Linz, organisierte zusammen mit tatkräftiger Unterstützung von Alfons Aufreiter die Fußwallfahrt auf das Hochgründeck in St. Johann im Pongau (Salzburg).

Am Samstag, 10.07.2021 trafen sich 14 gutgelaunte Pilger beim Treffpunkt für Blinde und Sehbehinderte am Hauptbahnhof Linz. Sie fuhren mit dem Zug bis nach Salzburg und stiegen dort in die Zuggarnitur nach St. Johann um. Dort erwartete uns schon eine fünfköpfige Pilgergruppe aus der Steiermark (Graz und Leoben) die mit auf das Hochgründeck marschierte. Außerdem erwartete uns Robert und seine Freunde von der Bergrettung St. Johann im Pongau, die uns die 2 Tage kräftigst unterstützten.

Es ist die Fußwallfahrt 2016 auf das Hochgründeck noch allen in Erinnerung. Damals attackierte beim Abstieg eine Mutterkuh 5 Teilnehmer der Pilgergruppe und verletzte dem Blindensellsorger Franz.

Nachdem das Gepäck für das Heinrich Kiener Haus am Hochgründeck im Fahrzeug der Bergrettung verstaut war und sie uns einige Höhenmeter nach oben fuhren, konnte die Wanderung beginnen. Zwischen St. Johann im Pongau und den Heinrich Kiener Haus besteht doch ein Höhenunterschied von ungefähr 1.200 Meter.

Der Wettergott meinte es am Samstag sehr gut mit uns und wir hatten den ganzen Tag Sonnenschein. Die Strecke ist doch sehr anspruchsvoll. Aber auf dem Forststraßen und sschattenspendenden Waldpassagen war das Marschieren keine so große Anstrengung.

Außerdem wartete Robert immer bei Ausstiegen aus Waldpassagen auf die Gruppe um zu sehen, ob alles in Ordnung ist und ob vielleicht einige ein Stück des Weges fahren möchten.

Nachdem alle das Heinrich Kiener Haus am Hochgründeck, ein Grasberg, erreicht hatten war eine gemütliche Rast angesagt. Und man konnte die grandiose Aussicht auf 300 Berggipfel oder in die sehr tief untenliegenden Täler genießen.

Das Heinrich-Kienerhaus liegt auf 1.800 m Seehöhe umgeben von Almweiden auf dem Hochgründeck, das zu den am höchsten bewaldeten Bergen Europas und den schönsten Aussichtsbergen Österreichs zählt.

Es ist weithin bekannt für seinen überwältigenden Panoramarundblick. Über das Salzachtal mit Hochkönig ,Tennengebirge und Berchtesgadener Alpen, den Hohen Tauern mit dem Großglockner,dem Dachsteingebirge bis zu den Kärntner Gipfeln erfasst das Auge über dreihundert Bergspitzen.

Ein besonderes Erlebnis sind hier die Sonnenauf und -untergänge.

Jetzt hieß es auch Abschied nehmen vom Komfort von zu Hause. Jetzt war kaltes Wasser zum Waschen, Stockbetten und ökologisches Plumsklo, ohne Herzerl in der Tür, angesagt. Schließlich waren wir ja eine Pilgergruppe und 2 Tage Schlichtheit sollte uns nicht schaden. .

Das Heinrich Kiener Haus zählt zu den ökologischsten Häusern in den Alpen.

Der Strom wird nicht, wie zumeist auf Schutzhütten üblich, von einem Stromaggregat, sondern mittels Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen und einem Windkraftwerk gewonnen. Der so erzeugte Strom wird in Batterien gespeichert. Somit ist auch in Schlechtwetterzeiten die Hütte stets bestens versorgt.

Mittels Solarluftkollektoren wird das Haus stets mit Frischluft versorgt. Im Winter wird so die Hütte vor starkem Ausfrieren geschützt, im Sommer das Raumklima in Gaststube und Küche verbessert.

Im Dachboden befindet sich ein 500-Liter-Hygienepuffer, der für hygienisches Heißwasser sorgt. Eine weitere Energiequelle ist der Küchenheizungsherd. Die überschüssige Wärme, die beim Arbeiten in der Küche entsteht, wird in den Puffer gespeist. Erreicht der Puffer die Höchsttemperatur, so geht die Wärme in den Heizkreislauf. So sind auch die Zimmer und Lager stets beheizt.

Eine bahnbrechende Erfindung des Hüttenwirtes sind die „Komposttoiletten“ in der Hütte und zusätzlich im Freien. Die Komposttoilette ist eine Toilettenanlage, die sich im Haus befindet und in der auch Küchenabfälle mitkompostiert werden können. Die Rotte, die in der Anlage entsteht, wird als Dünger für die Forstkulturen verwendet und als Schutz für die Bäume vor Verbiss von Schafen und Wild. Außerdem entwickelte der Wirt eine „Grauwasseranlage“, in der die Abwässer aus Küche und Waschraum in sieben Stufen gereinigt werden.

Später versammelten sich alle beim Gipfelkreuz (1.827 m) und der Blindenseelsorger Franz hielt eine Andacht, die zum Nachdenken anregte. Es war ein besonderes Erlebnis am Gipfel zu stehen und Franz zuzuhören. Umgeben von Almweiden auf dem Hochgründeck, das zu den am höchsten bewaldeten Bergen Europas und den schönsten Aussichtsbergen Österreichs zählt. Dazu kam noch die wunderbare Stille der Alpen.

Abends, in der gemütlichen und geheizten Stube der Schutzhütte wurden 3 Sechziger nachgefeiert. 1961 scheint ein guter Jahrgang gewesen zu sein. Bis Jahresende kommen noch weitere Sechziger dazu. Und wer diese Gruppe kennt, der weiß auch, wer das Licht abgedreht hat.

Das Wetter meinte es am Sonntag nicht so gut mit uns. Das merkten schon die Frühaufsteher, die den Sonnenaufgang am Gipfel miterleben wollten. Sie marschierten um 04:40 Uhr los und waren nach 15 Minuten schon wieder zurück. Jedenfalls konnten sie es sich bis zum Frühstück um 8 Uhr im Bett noch gemütlich machen.

Im leichten Regen marschierten wir zur St. Vinzenz Friedenskirche. Sie ist die Privatkapelle des Heinrich-Kiener-Hauses und liegt unweit des Gipfels oberhalb der Hütte auf 1.808 m Seehöhe. Dort wurde um 10:00 Uhr mit Blindenseelsorger Franz die Eucharistie gefeiert. Dabei wurde auch an die Gedacht, die nicht mehr dabei sein konnten. Anschließend erzählte der Erbauer der Holzkirche, Hermann Hinterhölzl sen. Die Geschichte seiner Kirche und man spürte, dass man einen besonderen Menschen vor sich hat.

Die Geschichte der St. Vinzenz Friedenskirche am Hochgründeck.

Gleich oberhalb der Hütte steht auf dem Westgipfel, einem geomantischen Kraftplatz die baulich interessante Friedenskirche. Bis ins Detail symbolisch gestaltet soll diese Kirche die Vision umfassenden Friedens zwischen Menschen aller Völker und Religionen in Harmonie mit der Schöpfung sichtbar machen.

Im Sommer 2003 begann der Hüttenwirt des Heinrich Kiener Hauses, Hermann Hinterhölzl sen. mit dem Bau der Friedenskirche am Hochgründeck. Sie wurde von ihm in Eigenarbeit nach eigenem Entwurf, ganz aus Holz in Ständerbauweise errichtet. Das Holz, als Symbol der Schöpfung, stammt aus der unmittelbaren Umgebung. Der Bau entstand aus einem Miteinander vieler Menschen, die durch Arbeitsleistung oder Spenden zur Errichtung beitrugen.

Am 5. September 2004 wurde die Kirche von Erzbischof Alois Kothgasser im Rahmen einer feierlichen Bergmesse dem heiligen Vinzenz, dem Patron der Forstleute, geweiht.

Die Kirche ist bis ins kleinste Detail der Form und der Maße symbolisch gestaltet. Sie hat den Grundriss in Form eines gleichseitigen Kreuzes. Diese Kreuzesform hat, zählt man Innen- und Außenwinkel, zwölf Eckpunkte. Die Zahl zwölf steht für die zwölf Apostel als Fundamentsteine der christlichen Gemeinschaft. Ihre Namen sind in die Wände eingeschnitzt. Ebenso steht die Zahl zwölf für die zwölf Stämme Israels, deren Namen in die tragenden Außensäulen der Kirche eingekerbt sind.

Die Mitte des Raumes öffnet sich nach oben in den mit einem Kreuz gekrönten Turm. Hier hängt eine der größten Glocken des Salzburger Landes mit einem Gewicht von 1.040 kg.

Der Altar besteht aus einer 365 kg. schweren Granitplatte, die auf drei Granitfindlingen ruht. In den Altar eingelassen ist eine Reliquie der Heiligen Edith Stein.

Die Bestuhlung ist aus fünf verschiedenen Hölzern, als Symbol für die Bewohner der fünf Erdteile und Hautfarben, gefertigt. Das rötliche Apfelbaumholz für die Ureinwohner Amerikas, die braune Eiche für die Aborigines Australiens, der dunkle Nussbaum für die Afrikaner, die gelbliche Bergulme für die Asiaten, der weiße Ahorn für die Europäer.

Die Kirche steht an einem Platz mit einem außergewöhnlichen Panoramarundblick. Sie steht immer offen und wird von vielen Gästen und Einheimischen besucht. Sie ist Station des St. Rupert Pilgerweges.

Leider ist die Kirche auch Ziel von Menschen, die nichts Gutes im Schilde führen. Es wurden schon einige Gegenstände aus der Kirche gestohlen.

Dann begann der große Aufbruch und die Pilger machten sich auf dem Heimweg. Die guten Marschierer gingen direkt vom Schutzhaus Richtung Vogei Hütte los und die anderen wurden ein Stück nach unten gefahren. Es kamen alle durchnässt aber glücklich und zufrieden bei der Vogei Hütte an. Die Vogei Hüttn befindet sich an der Bergstation des ehemaligen Hahnbaum-Sesselliftes auf 1 130 m Seehöhe.

Bei der Vogei Hütte wartete bereits Robert und nach einer kleinen Rast wurden die Pilger zurück zum Bahnhof in St. Johann im Pongau gefahren. Die Fußwallfahrt endete am Sonntag mit der Ankunft am Linzer Hauptbahnhof um 19:28 Uhr.

Ein ganz großes Lob gebührt Elisabeth aus Graz. Die mit 84 Lebensjahren diese Wallfahrt mitgemacht und sehr viel positives in die Gruppe gebracht hat.

Ein großes Danke an die Begleitpersonen, ohne denen ein solches Unternehmen nicht möglich wäre.

Weiters ein großes Danke an Robert und seinen Freunden von der Bergrettung St. Johann im Pongau. Ohne deren Unterstützung wäre eine solche Wallfahrt für einige nicht möglich gewesen. Sie hatten immer ein Auge auf uns.

Ein großes Danke an das tolle Team vom Heinrich-Kiener-Haus mit Hermann Hinterhölzl jun. als Chef.

Und natürlich auch an Monika und Alfons ein großes Danke. Ohne deren Engagement wäre ein solches Unternehmen nicht zustande gekommen.

Die Pilger freuen sich schon auf ein Wiedersehen am Hochgründeck. Schließlich wollen sie das Hüttenfeeling genießen und einige haben die Hoffnung nicht aufgegeben, doch noch den Sonnenaufgang am Hochgründeck zu erleben.

© Juli 2021 Gerhard Hojas

Elektro-Roller in Linz und der Verhaltenskodex.

Seit März 2019 sind in Linz mehrere Anbieter von „free-floating“ (also frei im Stadtgebiet, an öffentlichen Plätzen verfügbaren) Elektro-Rollern aktiv. Die Roller können meist von Personen (kostenpflichtig) ausgeliehen werden, meist über Smartphone-App-Systeme. Die Mieter müssen bei den meisten Anbietern volljährig sein. Abgerechnet wird typischerweise über eine Kreditkarte oder online-Bezahlsysteme.

 

Für den Betrieb gelten die gleichen Regelungen wie für Radfahrer. Dies wurde durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung klar gestellt, die mit 1. Juni 2019 in Kraft trat.

 

Linz will mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen reagieren. Dieser Verhaltenskodex soll für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen.

 

Dieser Verhaltenskodex ist eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit Unternehmen, die in Linz ein Verleihsystem für E-Scooter anbieten möchten. Es wird dadurch eine gemeinsame Grundlage für die sinnvolle Einbindung von E-Scootern im Stadtverkehr geschaffen.

 

Insgesamt besteht der Verhaltenskodex aus elf Punkten – auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet. Die Gebote umfassen unter anderem die Themen Qualität und Sicherheit. So verpflichten sich die Betreiber, die Geschwindigkeit der Scooter auf 20 km/h zu reduzieren – in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h.

 

Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu gehört beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkplätzen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gefährlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.

 

Weiters haben oder hätten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radständern, in Wartehäusern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

 

Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen.

 

Auch bei der Nachtruhe gab es Beschwerden. So wurde nun explizit geregelt, dass bei der Abholung die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten ist.

 

Persönliche Anmerkung: Das ein Verhaltenskodex dazu führen soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, können aber nur sehr naive Menschen annehmen.

 

Zur Zeit aktive Anbieter von E-Scootern in Linz:

 

Tier Mobility (seit März 2019)

Kiwiride (seit Juni 2020)

Lime (Rückzug im Jänner 2020, Rückkehr im Mai 2021)

 

Auch in den sozialen Medien mehren sich Berichte und Beschwerden über nicht korrekt abgestellte E-Scooter oder Elektro-Roller. Diese, irgendwo in der Gegend, abgestellten Fortbewegungsmittel stellen eigentlich für alle eine Gefahr dar. Aber ganz besonders für Blinde und Sehbehinderte Menschen.

 

Obwohl es in Linz seit August 2019 gekennzeichnete Abstellplätze für E-Scooter gibt, stehen sie mitten am Gehsteig, manchmal auch quer über den Gehsteig, stehen auf TBI´s (taktile Bodeninformationen für Blinde und Sehbehinderte) und gefährden dadurch Menschen mit einer Behinderung, lehnen an Hausmauern, Blumenkübeln, Ampeln mit einer ATA (akustisch taktilen Ampel) und behindern dadurch Blinde und Sehbehinderte eine Kreuzung ordnungsgemäß zu queren und setzten sie dadurch einer großen Gefahr aus.

 

Sie stehen bei Haltestellen und behindern Menschen beim Aus- und Einsteigen, sie stehen auch in Wartehäuschen, vor Hauszugängen und sogar bei Kreuzungen. Sie stehen in Haltebuchten von Autobussen und machen ein barrierefreies Aus- und Einsteigen unmöglich. Sie stehen direkt vor Lifttüren und Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwägen können nicht ohne Probleme aus- oder einsteigen. Sie stehen auch in Unterführungen und, und, und…

 

Die E-Scooter stehen oder liegen aber auch in der Natur herum. Da wird anscheinend gefahren bis der Akku leer ist und dann werden die Scooter einfach stehen gelassen. Ich habe schon einige auf den Spazierwegen in Ebelsberg irgendwo in der Pampa (Ebene oder Feld) aufgefunden. Sogar in die Wiese wurden sie geworfen.

 

Diese Dinger stehen eigentlich überall, wo sie nicht stehen sollen. Da es mit der Disziplin einiger Benutzerinnen und Benutzer dieser Elektro-Roller nicht so weit her ist, hilft kein markierter Abstellplatz und schon gar kein Verhaltenskodex für E-Scooter-Verleiher und E-Scooterbenutzer.

 

Wie meine Bildergalerie (achtlos abgestellte E-Scooter in Linz und Umgebung) eindrucksvoll zeigt, bringt ein Verhaltenskodex für Menschen mit Behinderung eigentlich nichts. Und ohne Strafen wird man gegen disziplinlose und respektlose Mitmenschen nicht ankommen. Wenn es keine Regelungen für das Parken von Autos gäbe, dann würde Chaos in den Städten herrschen! Link zur Bildergalerie am Ende des Textes!

 

Technisch wäre es möglich, dass bei nicht korrekt abgestellten E-Scootern die Uhr weiterläuft und somit das Bankkonto des E-Scooterbenutzers schrumpft.

 

So sollen laut Verhaltenskodex unsachgemäß abgestellte E-Scooter innerhalb von 3 Stunden von den Anbietern entfernt werden. Nur kennt fast niemand der Bürger von Linz die Kontaktdaten der Anbieter. Außer der Polizei und sicher die Verkehrsabteilung der Stadt Linz. Da kann man sich eine blinde und sehbehinderte Person vorstellen, die verzweifelt versucht das Firmenlogo am E-Scooter zu erkennen. Wenn man bei der Polizei anruft, wird man sicher nach dem Anbieter fragen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei alle 3 Anbieter anruft und somit wird die Meldung einer blinden Person im Sande verlaufen.

 

Der Verhaltenskodex für Linz:

 

Der Kodex enthält in Form von 11 Punkten die „Dos“ und „Don‘ts“ sowie die Rahmenbedingungen für die Verleihfirmen. Der von den Betreiberfirmen unterzeichnete Verhaltenskodex beinhaltet sowohl die Pflichten für die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrstüchtige Scooter, als auch eine Limitierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in den Fußgängerzonen.

 

Die Vereinbarungen im Detail:

 

Die unterzeichnenden Betreiber verpflichten sich zur verbindlichen Einhaltung nachstehender Regelungen beim Betrieb eines E-Scooterverleihs:

 

  1. Verwendete E-Scooter: Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und Normen (StVO, KFG, usw.) entsprechen.

 

  1. Wartung und Qualitätskontrolle: Die Betreiber stellen eine fach- und sachgerechte Wartung und Qualitätskontrolle der verwendeten E-Scooter mit eigenem Personal vor Ort sicher. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und der öffentlichen Sicherheit (z. B. Brandgefahr in Privaträumlichkeiten) verzichten die Betreiber auf ein sogenanntes Freelancer-Modell.

 

III. Sicherheitsmaßnahmen: Die Betreiber empfehlen ihren Nutzern unmissverständlich, Helme zu verwenden und die Verkehrsregeln sowie die Sicherheit von Fußgängern zu beachten. Die Betreiber kommunizieren den Benutzern fortlaufend, wo die Nutzung von E-Scootern in Linz untersagt ist. Alle registrierten Unfälle mit Personenschaden werden der Stadt Linz innerhalb zwei Wochen zu statistischen Zwecken und zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit gemeldet.

Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern

  1. in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h sowie
  2. im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h.

Die besonders sensiblen Bereiche werden seitens der Stadt festgelegt. Derzeit sind dies Fußgängerzonen und sämtliche innerstädtische Parkanlagen, sofern dort die Nutzung nicht ohnehin untersagt ist. Insbesondere davon betroffen sind der Volksgarten, Schillerpark, Hessenpark, Stadtpark, Schlosspark, Bauernbergpark, Andreas-Hofer-Park und KUK-MedCampus-Park.

Die Betreiber verpflichten sich zur Entfernung der E-Scooter bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen von einer größeren Menschenansammlung auszugehen ist. Bei welchen Veranstaltungen und in welchem Ausmaß die Entfernung notwendig ist, wird im Vorfeld vom Stadtpolizeikommando Linz festgelegt. (z. B. Linzer Krone-Fest, Linz Marathon, Sparkasse City Night Run, Linzer Altstadt-Weinfest „Wein & Kunst“ und Linzer Genusslandstraße)

 

  1. Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse: Die Betreiber weisen die strukturelle und wirtschaftliche Fähigkeit nach, auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können. (z. B. Ansammlung einer großen Anzahl von E-Scootern an einer bestimmten Stelle, Behinderung von wichtigen Verkehrswegen, etc.).

 

  1. Verteilung und Nachtruhe: Die Betreiber verpflichten sich, dass je Standort maximal fünf E-Scooter pro Betreiber aufgestellt werden. Im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr darf sowohl bei der Abholung wie auch bei der Verteilung zu den Verleihstandorten die Nachtruhe nicht gestört werden. Bei der Verteilung der E-Scooter verpflichten sich die Betreiber, zur Einhaltung folgender Vorgaben:
  2. kein Abstellen in Radabstellanlagen
  3. kein Abstellen vor Zugängen/Einfahrten
  4. kein Abstellen in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen
  5. kein Abstellen auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite
  6. kein Abstellen auf taktilen Einrichtungen

 

  1. Nutzungsrate: Die Betreiber geben die allgemeinen örtlichen Beschränkungen ihres Systems und die Anzahl von verwendeten E-Scootern bekannt. Weiters geben sie etwaige Planungen für die Ausweitung des Systems, die beabsichtigte Zielauslastung (z. B. mindestens 1 Fahrt pro E-Scooter und Tag) sowie den Verteilungsplan bekannt. Die Übermittlung der Daten erfolgt vierteljährlich durch die Betreiber an die Stadt Linz oder wenn diese die Be-treiber dazu entsprechend auffordert. Wenn ein Betreiber die angestrebten Ziele nicht erreicht, ergreift er umgehend Maßnahmen. (z. B. Anzahl der E-Scooter begrenzen, Umverteilung verbessern, Marketing optimieren).

 

VII. Parkplätze/-zonen: Ausgewiesene Parkplätze/Parkzonen sowie Parkverbotszonen können jederzeit seitens der Stadt Linz vorgegeben werden, wenn dies für notwendig erachtet wird. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass sie eine dafür notwendige Funktion zur Anzeige von Parkplät-zen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen jederzeit in ihrer Applikation imple-mentieren können. Die Einrichtung von Parkplätzen/Parkzonen sowie Park-verbotszonen in der Applikation erfolgt binnen 14 Tage nach Bekanntgabe der Stadt Linz durch die Betreiber.

 

VIII. Sitz & Ansprechpartner: Die Betreiber müssen dauerhaft in Österreich niedergelassen sein. Eine verantwortliche Person vertritt den Betrieb in Österreich und ist für die Diskussion und Behebung von Problemen, welche die Stadt gegenüber dem Betreiber aufzeigt, erreichbar. Amtssprache für alle Gespräche mit dem Betreiber ist deutsch. Der Betreiber gibt überdies einen Ansprechpartner bekannt (samt Telefonnummer und E-Mailadresse), an den die Stadt Linz und die Polizei Anfragen von Bürgern bzw. Nutzern direkt weitergeben darf. Dieser Ansprechpartner hat für Anliegen der Stadt sowie für Bürgerbeschwerden jedenfalls zwischen 6 Uhr und 18 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.

 

  1. Datenaustausch: Die Unternehmen stellen der Stadt Nutzungsdaten (z. B. Heatmap, gefahrene Kilometer oder Anzahl Entlehnungen) in anonymisierter Form auf deren Anfrage für Planungszwecke zur Verfügung.

 

  1. Vermeidung von Missständen: Es liegt in der Verantwortung der Unter-nehmen, die E-Scooter-Nutzer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen (z. B. keine Gehsteige zu befahren). Ziel der Betreiber ist es, den Nut-zern das Fahren und Parken von E-Scooter zu erleichtern, indem sie Aufklärungsmaßnahmen ergreifen und nicht konformes Parken sanktionieren. Solche Maßnahmen sollten tunlichst in die Nutzungsbedingungen der Applikation aufgenommen werden. Insbesondere haben die betreibenden Unterneh-mer die Nutzer in diesem Zusammenhang mittels Applikation auf das richtige Abstellen hinzuweisen (keine Sicherheitsgefährdung, kein öffentliches Ärgernis, möglichst platzsparend) und bei einer fortgesetzten Missachtung von einer Nutzung auszuschließen.

E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind vom Betreiber binnen drei Stunden nach Meldung zu entfernen. Bei Gefahr in Verzug oder Nichteinhaltung obiger Frist können E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers durch die Stadt Linz entfernt werden.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar wer-den, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dieses Verhaltenskodex am nächsten kommt.

 

Link zum Verhaltenskodex: https://www.linza.at/scooter-kodex/

 

Link zur Bildergalerie von nicht umsichtig abgestellten E-Scootern: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6