Verkehr

Was kann man in Linz mit dem Funkhandsender nach ÖNORM V 2103 alles aktivieren?

Informationen zum Funkhandsender nach ÖNORM V 2103.

 

In Linz kann man mit Hilfe eines Funkhandsenders nach ÖNORM V 2103 verschiedene Einrichtungen der Stadt Linz und der Linz AG für Blinde und Sehbehinderte Menschen aktivieren.

 

Diese Einrichtungen sind:

 

ATAS – Akustisch taktile Signalanlagen:

 

In Linz sind die akustisch taktilen Signalanlagen für Blinde und Sehbehinderte nicht immer aktiv. Man muss sie mit einem Funkhandsender aktivieren.

 

Vorteil:

 

  • Da die Akustik bei den Ampelanlagen nicht ständig aktiv ist, kommt es auch zu keiner übermäßigen Lärmbelästigung für die Anrainer.
  • Nach Aktivierung der Akustik dient sie auch zum Auffinden der Kreuzung.

 

Nachteil:

 

  • Man muss immer einen funktionierenden Funkhandsender dabei haben.
  • Da es meistens nur einem Empfänger für das Funksignal bei einer Verkehrslichtsignalanlage mit einer ATAS gibt, kommt es zu Problemen beim Aktivieren. Meistens sind mehrerer Versuche notwendig. So kann es vorkommen, dass man die Akustik schon aus 60 bis 70 Metern aktivieren kann. Aber bei anderen Kreuzungen bis auf einige Meter herangehen muss.

 

Hörbeispiele: nach Aktivierung durch Funkhandsender:

 

Hörbeispiel Kreuzung Herz Jesu Kirche: http://www.hojas.co.at/extern/audio/ATAS_Nach_Aktivierung_HJK.MP3

 

Hörbeispiel Bulgariplatz (Hier sind 2 Anmeldetableaus auf einem Ampelmast montiert (Um 90 Grad versetzt): : http://www.hojas.co.at/extern/audio/ATAS_2_Anmeldetableaus.MP3

 

LISA – Liniensprachansage:

 

An den Haltestellen der Linz AG Linien können Blinde und Sehbehinderte mit Hilfe eines Funkhandsenders nach ÖNORM V 2103 die LISA – (Liniensprachansage) bei Straßenbahnen und Bussen aktivieren. Man erfährt über Außenlautsprecher am Fahrzeug die Liniennummer und das Endziel.

 

Die LISA steht in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN (ausgenommen Pöstlingbergbahn und Stadtteilbusse) zur Verfügung

 

Am besten funktioniert die LISA, wenn man am Noppenfeld, also bei der ersten Tür des Fahrzeuges steht.

 

Mit dem Funkhandsender wird beim jeweiligen Fahrzeug nur die LISA aktiviert. Ansonsten sind mit dem Drücken des Funkhandsenders keiner weiteren Funktionen möglich. Es wird also kein Auffindungssignal für die Türen aktiviert. Es wird auch keine oder mehrere Türen geöffnet. Das Öffnen der ersten Tür beim Fahrzeug erfolgt auf Sicht durch das Fahrpersonal oder durch die Fahrgäste selber. Hierfür sind für ‚blinde und sehbehinderte Fahrgäste bei der ersten Tür oberhalb und unterhalb des Türöffners gut spürbare Streifen aufgeklebt. Sie sollen das Auffinden des Türöffners erleichtern.

 

Vorteil:

 

  • Man kann mit Hilfe des Funkhandsenders die Liniennummer und das Endziel des in der Haltestelle stehendem Fahrzeuges abrufen.
  • Man kann auch im Fahrzeuginneren die LISA aktivieren. So kann man feststellen ob man sich auch im richtigen Fahrzeug befindet. Das ist dann wichtig, wenn sich die Fahrtstrecken teilen.

 

Nachteil:

 

  • Die LISA ist nicht immer aktiviert. Das hängt vom Fahrpersonal ab.
  • Man muss immer einen funktionierenden Funkhandsender dabei haben.
  • Es gibt keinen Auffindungston für die Türen.
  • Es werden keine Türen automatisch geöffnet.
  • Man sollte immer im vorderen Bereich der Haltestelle auf dem Noppenfeld stehen um die LISA zu aktivieren. Manchmal funktioniert die LISA über die gesamte Länge des Fahrzeugs.
  • Wenn man z. B. am Ende der Straßenbahn oder des Busses ankommt, dann funktioniert die LISA oft nicht und man muss wieder andere Fahrgäste nach der Linie fragen. Oder man hat die Zeit, um in den vorderen Bereich der Haltestelle zu gehen.
  • Wenn es beim Aussteigen ein Vorteil wäre, bei Fahrtantritt bei der letzten Tür einzusteigen, muss man trotzdem wieder in den vorderen Bereich der Haltestelle gehen um die LISA zu aktivieren. In Linz verkehren Cityrunner mit einer Länge von 40 Metern.

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Die Idee und das System der LISA funktioniert auch. Aber man könnte es Erweitern. Z. B. mit dem aktivieren von Türauffindungssignalen oder zum Öffnen von Türen bei Bussen, Straßenbahnen oder Zügen.

 

Hörbeispiele LISA:

 

Hörbeispiel Straßenbahnlinie 1: http://www.hojas.co.at/extern/audio/LISA_Linie_1.MP3

 

Hörbeispiel Straßenbahnlinie 2: http://www.hojas.co.at/extern/audio/LISA_Linie_2.MP3

 

 

DISA – Digitale Sprachausgabe an den Haltestellen der Linz AG Linien.

 

Seit März 2004 ist die DISA in Linz im Betrieb und dient als akustische Unterstützung für #blinde und Sehbehinderte bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Die Sprachelektronik gibt die Informationen der DFI (Digitale Fahrgastinformation) als Audioausgabe aus. Mit dem Funkhandsender nach ÖNORM V 2103 oder Taste an der Infosäule kann die Sprachausgabe aktiviert werden.

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Die Lautstärke sollte sich nach dem Lärmpegel der Umgebung regeln. Was ich persönlich nicht bestätigen kann.

 

Mit Hilfe des Funkhandsenders kann man die DISA aus der Ferne aktivieren und sie somit auch als Auffindungssignal für eine Haltestelle verwenden. Ebenso kann man die DISA manuell per Hand direkt an der Säule, auf dem die DFI montiert ist, aktivieren.

 

Nach aktivieren der DISA wird die Liniennummer, das Fahrziel und die Zeit, bis wann das Fahrzeug eintrifft, angesagt. Es werden alle Fahrzeuge, die auf der DFI zum Ablesen sind, auch per Sprachausgabe bekanntgegeben. Sortiert nach Zeit und nicht nach Linien. Es werden auch Störungen oder Schienenersatzverkehre per Sprachausgabe durchgegeben, aber das funktioniert nicht besonders optimal.

 

Bei der Straßenbahnhaltestelle Herz Jesu Kirche ist der Aktivierungsknopf für die DISA im Notruf- und Infoboard integriert.

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Leider wurde die DISA bei den Straßenbahnhaltestellen am Hauptbahnhof und bei der Unionkreuzung deaktiviert. Gerade dort. Wo sehr viele blinde und Sehbehinderte ankommen und unterwegs sind.

 

Dieses System hat keine Nachteile. Leider wird die DISA von der Linz AG nicht weiter ausgebaut.

 

Hörbeispiele DISA:

 

Hörbeispiel DISA mit Ansage der Ankunftszeiten: http://www.hojas.co.at/extern/audio/DISA_Ansage.MP3

 

Hörbeispiel DISA als Auffindungssignal bei der Haltestelle: http://www.hojas.co.at/extern/audio/DISA_Auffindungsignal.MP3

 

Akustische Auffindungsbojen:

 

Ebenfalls kann man in Linz mit Hilfe eines Funkhandsender nach ÖNORM V 2103-Auffindungsbojen aktivieren. Das hat den Vorteil, dass man mit Hilfe der Akustik an ein bestimmtes Ziel geleitet wird. Meistens sind das Eingänge zu Banken, Einkaufszentren oder zu diversen Spielstätten.

 

In Linz kann man durch aktivieren solcher Auffindungsbojen z. B. den Eingang zum Musiktheater am Volksgarten aktivieren und somit den Haupteingang leichter auffinden. So ist auch der Eingang auf der Südseite des Musiktheaters mit einer solchen Auffindungsboje ausgestattet.

 

Ebenfalls kann man mit Hilfe einer Auffindungsboje in der Ziegelleistraße in Linz den Eingang eines Supermarktes leicht auffinden. Genauso ist es mit Bankfiliale in der Linzer Landstraße.

 

Weiters findet man diese Auffindungsbojen bei der Blindenpastoral in der Kapuzinerstraße und beim LSZ für Hör- und Sehbildung. Ebenfalls in der Kapuzinerstraße.

 

Natürlich muss man auch hier immer einen funktionierenden Funkhandsender dabei haben.

 

Hörbeispiel akustische Auffindungsboje Musiktheater Linz: http://www.hojas.co.at/extern/audio/Auffindungsboje_Musiktheater_Linz.MP3

 

Die Einsatzgebiete solcher Funkhandsender sind für Menschen mit Behinderung sehr umfangreich und sehr ausbaufähig.

 

Wo bekommt man in Linz solche Funkhandsender?

 

  • Beim Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich (BSV OÖ) bekommt man einen Funkhandsender kostenlos wenn man Mitglied wird. Ansonsten kann man solche Funkhandsender sicher käuflich erwerben.
  • Auch als Mitglied der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs am Standort Linz in der Anzengruberstraße bekommt man die Funkhandsender als Mitglied sicher kostenlos.

    Anmerkung Gerhard Hojas: Die Hilfsgemeinschaft bekam entsprechende Funkhandsender für ihre Mitglieder von mir zur Verfügung gestellt.

  • VKT – Verkehrs- und Kommunikationstechnik, Wiener Straße 213, 4020 Linz (etwa 38,– Euro).
  • YUNEX TRAFFIC Austria GmbH, Wolfgang-Pauli-Straße 2, 4020 Linz (2 verschiedene Varianten und dementsprechend auch unterschiedliche Preise)..

 

Wo gibt es diese Funkhandsender in Linz kostenlos und ohne Mitgliedschaft?

 

  • Gratis und ohne Mitgliedschaft gibt es solche Funkhandsender bei freiraum-europa in der Krausstraße 10, 4020 Linz.
  • Sowie beim Westshop der Westbahn am Hauptbahnhof Linz. Diese Gratisfunkhandsender sind für Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher gedacht und werden von freiraum-europa und mir zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Vorlage des Behindertenpasses mit den entsprechenden Eintragungen.

 

Gutes Beispiel für barrierefreies Reisen:

 

Als Gutes Beispiel für barrierefreies Reisen finde ich das Auffindungssignal bei den Türen der Zuggarnituren der Westbahn. Das Hörbeispiel wurde am Hauptbahnhof Linz aufgenommen.

 

Hörbeispiel Auffindungssignal bei Zügen der Westbahn: http://www.hojas.co.at/extern/audio/westbahn.MP3

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Alle Hörbeispiele sind im MP3-Format und wurden mit dem Milestone aufgenommen. Weiters erheben diese gesammelten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

© August 2023 by Gerhard Hojas

Austausch über Barrierefreiheit in Graz und Linz.

Am Mittwoch, 28.06.2023 ging es mit der ÖBB von Linz nach Graz. Menschen im Elektrorollstuhl, Blinde und die entsprechende Assistenz wollten die Barrierefreiheit in der steirischen Landeshauptstadt kennenlernen. Referenten und Behindertenvertreter von freiraum-europa und von der IVMB (Vereinigung der Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigungen in OÖ) machten sich auf der Südbahnstrecke auf dem Weg in einer der südlichsten Landeshauptstädte Österreichs.

 

Anmerkung: Die IVMB ist die gewählte Vertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich.

 

Deshalb gehörte das Einsteigen mit der Ein- und Umstiegshilfe der ÖBB am HBF Linz schon zum Projekt „Erfahrungsaustausch in Graz“. Das funktionierte auch Problemlos und wir saßen in einen komfortablen Abteil. Mit dem üblichen Bordservice wardie Fahrt kurzweilig und nach 3 Stunden waren wir in Graz.

 

Auch hier funktionierte das Aussteigen mit Hilfe der ÖBB reibungslos und wir betraten Grazer Boden. Eigentlich nichts Besonderes, da ich einige Tage zuvor auch schon in Graz war. Somit kein großer Schritt für die Menschheit.

 

Das nächste Ziel war der Behindertenparkplatz vor dem Spar. Hier sollte etwas warten, was es in Linz nicht gibt. Eines von mehreren Behindertentaxis. Aber Fehlanzeige, die Behindertenparkplätze waren zwar da, aber kein Taxi. Da es aber die Smartphones gibt war diese Angelegenheit auch sehr schnell geregelt. Der Fahrer stand am falschen Ort. Beim Hotel Daniel, nur einige Minuten Gehzeit entfernt. So war er sofort beim vereinbarten Treffpunkt und ab ging es in die Schlossallee zum Cafe Eggenberg. Das Cafe ist auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar, aber wir wollten das Behindertentaxi kennenlernen und damit fahren. Dieses Fahrzeug war sehr komfortabel. Da konnten neben Rollstühlen auch mehrere Personen mitfahren.

 

Anmerkung: Wenn in Zukunft in Österreich Taxikonzessionen vergeben werden, dann sollte das zusätzliche Betreiben von Behindertentaxis eine Voraussetzung zum Erhalt der Lizenz werden. Aber es hindert niemand eine behindertenfreundliche Stadt daran, dass von Taxibetreibern zu verlangen.

 

Auch das Cafe Eggenberg ist eine Augenweide. Es ist nicht nur groß, es ist riesengroß. Und hat auch einen riesigen und wunderschönen Gastgarten. Sollte es auch sein, schließlich ist das bekannte Schloss Eggenberg mit seinem wunderschönen Park nicht weit entfernt.

 

Hier trafen wir uns mit Robert und seiner Assistenz von SL Steiermark (Selbstbestimmt leben Steiermark) zum Essen. Da man sich in der Steiermark befindet und am Salat kein Kernöl möchte, sollte man das bei der Bestellung bekanntgeben. In der Steiermark ist das Kernöl Standard.

 

Das Büro von SL Steiermark befindet sich nur einige Meter vom Cafe entfernt. Man muss nur über einen schönen Innenhof auf die andere Seite wechseln. Besser kann ein Büro gar nicht liegen.

 

Hier trafen wir auch die Experten aus Graz, die extra von SL STMK für uns eingeladen wurden.

 

Frau Dr. Jutta Hochstein. Verantwortlich für Servicequalität & Innovation bei der Holding Graz. In Linz ist das die Linz AG.

Frau Dipl. Ing. Constanze Koch-Schmuckerschlag. Zuständig bei der Stadt Graz für das Referat barrierefreies Bauen bei der Stadtbaudirektion.

Herr Mag. Wolfgang Palle, Behindertenbeauftragter der Stadt Graz.

 

Und Herr Robert Konegger, Obmannstellvertreter von Selbstbestimmt Leben Steiermark ((SL-Stmk). Er organisierte und moderierte dieses Treffen.

 

Bei den Gesprächen stellten sich bald die Unterschiede zwischen Graz und Linz bezüglich Barrierefreiheit im öffentlichen Raum heraus. So gibt es einen Unterschied bei den akustisch taktilen Signalanlagen (ATAS). In Graz, so wie auch in anderen Städten in Österreich sind die ATAS in einem gewissen Zeitfenster immer aktiv. In Linz kann und muss man die ATAS mit einem Funkhandsender aktivieren. Ich kann mit beiden Systemen leben.

 

Wenn in Graz eine neue Kreuzung errichtet wird oder bestehende Kreuzungen erneuert werden, werden sie automatisch mit ATAS ausgerüstet. Was eigentlich der Sinn von Barrierefreiheit darstellt. In Linz ist das nicht der Fall. In Linz wird der BSV OÖ gefragt, ob etwas für Blinde getan werden muss (Typisches Beispiel: Die Ampel am Pfarrplatz für 70.000 Euro. Sie zeigt die Sekunden für die sehenden Fußgänger an, wann es Grün wird. Die Akustik für Blinde und Sehbehinderte wird aber nicht installiert. Wird nicht benötigt, obwohl hier der Verein Miteinander ansässig ist). Genauso ist es bei der Errichtung von taktilen Bodeninformationen. Aus Graz kommt auch das bekannte Grazer – T. Hier können bei Kreuzungen Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwägen oder Rollatoren, sowie Blinde und Sehbehinderte ohne Behinderung durch Kanten, die Straße queren.

 

Ebenso erfuhren wir einiges über dem öffentlichem Verkehr der Holding Graz. Das im Jahr 2022 120 neue Fahrerinnen und Fahrer für die Busse und Straßenbahnen eingestellt wurden und über die Trainings dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So arbeiten sie mit dem Alterssimulationsanzug „Gert“ und werden dadurch um 30 Jahre älter. Und können dadurch ein Verständnis für das älter werden bekommen und wie sich solche Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln fühlen.

 

Anmerkung: Der Alters­simulations­anzug GERT bietet die Möglichkeit, die typischen Einschränkungen älterer Menschen auch für Jüngere erlebbar zu machen.

 

Die altersbedingten Einschränkungen sind:

 

■  Eintrübung der Augenlinse

■  Einengung des Gesichtsfeldes

■  Hochtonschwerhörigkeit

■  Einschränkung der Kopfbeweglichkeit

■  Gelenkversteifung

■  Kraftverlust

■  Einschränkung des Greifvermögens

■  Einschränkung des Koordinationsvermögens

 

Der Preis für solche Alterssimulationsanzüge liegt bei etwa 1400 Euro. Solche Anzüge sollten eigentlich alle Verkehrsunternehmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Programm haben.

 

Link zu einem Alterssimulationsanzug: https://www.produktundprojekt.de/alterssimulationsanzug/?gclid=CjwKCAjwzJmlBhBBEiwAEJyLu8oO29oDMMok3q3cDTU-BxOlPwrKC7HFwWvluPGCw8vcwBA6mrbyPRoCOnsQAvD_BwE

 

Als ich von den eigenartigen „selbstdefinierten Linzer Standards“ erzählte, löste das einiges Schmunzeln aus. Es gibt die „Austrian Standards“ also die sogenannten Ö-Normen. Linz hält sich nicht an diese Normen, schließlich haben sie dem „Standard Linz“. Wenn also die Lautstärke bei akustisch taktilen Signalanlagen nicht der Ö-Norm entspricht, greift sofort der „Linzer Standard“ und es passt wieder alles. Das ist kein Scherz.

 

Anschließend ging es mit Frau Dr. Jutta Hochstein von der Holding Graz zum Praxistest durch ihre Stadt. Hier konnten die Fahrerinnen und Fahrer zeigen was sie bei den Trainings gelernt haben.

 

In Graz können die Aufmerksamkeitsfelder oder Einstiegsfelder von allen Menschen mit Behinderung genützt werden. Bei diesem großen, genoppten Feldern bleiben die öffentlichen Verkehrsmittel mit der ersten Tür stehen. Wenn nun eine als Beeinträchtigt  erkennbare Person (Rollstuhl, Blindenstock, Rollator, Gehhilfen etc.) auf diesem Feld steht, wird vom Fahrpersonal Hilfe angeboten. In Graz wurden bei unseren Fahrten immer die entsprechenden Unterstützungen angeboten. Schließlich brauchten wir für den Elektrorollstuhl die Rampe zum Ein- und Aussteigen. Beim Aussteigen war das Fahrpersonal sofort zur Stelle und bot die Unterstützung an. In Graz gibt es zwei Arten von Rampen. Eine, die wie in Linz, im Boden eingelassen ist und die zweite Variante befindet sich in einer Seitenwand bei der Tür.

 

Die letzte Fahrt an diesem Tag in Graz führte uns zurück zum Hauptbahnhof. Die Straßenbahnhaltestelle beim HBF ist sehr groß und es bleiben sehr oft mehrere Straßenbahnzüge hintereinander stehen. Was passiert, wenn ganz vorne am Noppenfeld eine Person mit Behinderung Steht?

 

Die nachfolgenden Straßenbahnen oder Busse müssen beim Noppenfeld anhalten, die Tür öffnen und die wartende Person fragen, wohin sie fahren will. Das ist übrigens eine Dienstanweisung an das Fahrpersonal. Das könnte man in Linz auch so handhaben. Passiert wahrscheinlich aber nicht. Zumindest habe ich davon noch nichts bemerkt. Bei den Bushaltestellen Kärntnerstraße, Taubenmarkt oder Goethekreuzung wäre so eine Maßnahme sinnvoll.

 

So wie in Linz, gibt es auch am HBF in Graz einen Sparmarkt. Auch hier gibt es merkliche Unterschiede im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Der Umgang in Graz beim Sparmarkt ist um einiges freundlicher und kompetenter als am HBF Linz. Auch wenn viel Betrieb ist, nehmen sich die Angestellten Zeit für dich und führen dich durch das Geschäft. Und man merkt, dass hier ein langjähriges Personal im Einsatz ist, die schon oft mit Menschen mit Behinderung ihre runden im Geschäft gezogen haben. Mir wurde auch die Bedienung der Selbstbedienungskasse gezeigt und vorgeführt. Wenn der Touchscreenmonitor nicht wäre, wäre dieses System auch für Blinde und Sehbehinderte zu bedienen. Man würde etwas länger brauchen. Und was mich überrascht und gefreut hat, war die Bedienung bei der Fleischtheke. Nachdem ich meine Bestellung erhalten hatte, wurde ich von der Dame hinter der Theke gefragt, ob ich noch etwas brauche und ob sie mich begleiten kann?

 

Wird mir zur Zeit in Linz am HBF sicher nicht passieren. Jedenfalls sind mir Beschwerden von Blinden und Sehbehinderten bekannt, die mit dem Umgang mit ihnen nicht bis gar nicht zufrieden sind. Das hängt vielleicht auch mit der Fluktuation des Personals zusammen. Vielleicht könnte hier ein geballtes Auftreten von Menschen mit Behinderung ein Umdenken bewirken. Funktioniert ja im Billa bei der Herz Jesu Kirche hervorragend. Durch die Nähe zum RISS und BBRZ haben sie ständig Kontakt mit dieser Personengruppe und das bewirkt automatisch einiges. Natürlich gehört die soziale Kompetenz jeder einzelnen Person auch dazu. Wenn man es nicht drauf hat, dann hilft auch keine Schulung. Ich habe diesbezüglich keine Probleme beim Einkaufen. Wenn ich zum Beispiel in meinem Stammgeschäft Hilfe brauche, dann läute ich bei der Flaschenrückgabe und warte auf das Personal.

 

Was am HBF Graz genauso gut funktioniert wie am HBF Linz ist der Umgang mit erkennbaren Blinden und Sehbehinderten. In der Kassenhalle kommt das ÖBB-Personal eigentlich schnell auf dich zu und bringt dich zu deiner gewünschten Ansprechstelle und begleitet dich wieder raus. Das funktioniert in Linz auch sehr gut.

 

Aufgefallen ist mir auch, dass in Graz bei den Haltestellen keine gelbe oder weiße Sicherheitsmarkierung angebracht ist. Die Erklärung ist ganz einfach. Den Grund haben die historische Semmeringbahn und die traditionsreiche Grazer Altstadt gemeinsam. Sie sind UNESCO Weltkulturerbe. Und da wären nur sehr helle graue Markierungen erlaubt. Was Sehbehinderte nichts bringt und für Blinde eh sinnlos ist.

 

Und was noch besonders auffällt. In Graz wird ein anderer Umgang mit Menschen mit Behinderung gepflegt. Freundlich, nett und hilfsbereit. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass Graz eine sehr alte Universitätsstadt, die immer sehr viele junge Menschen in die Stadt bringt, ist. Wogegen Linz eine Arbeiterstadt ist und immer bleiben wird. Was aber nicht heißen soll, dass es in Linz keine netten, freundlichen und hilfsbereiten Menschen gibt. Aber es ist ein anderes „Auf dich zukommen“.

 

Was es in Graz noch gibt, ist die Möglichkeit, nicht barrierefreie Gehsteige bei der Stadt Graz zu melden.  Sollte es in jeder Stadt geben.

 

Um 16:56 Uhr ging es dann zurück nach Linz. Und jetzt gab es ein Problem. Das Zugabteil mit dem barrierefreien Stellplatz war nicht vorhanden. Trotz Hinweis in der App Scotty. Es wurde ein Wagen der Schweizer Bahn angehängt. Da es aber nicht unser Problem war, mussten sich die Fahrgäste beim breiten Elektrorollstuhl vorbeischieben. Da half auch das Spiel mit den Rangierproblemen am Bahnhof. Wer kann sich noch daran erinnern?

 

Jedenfalls verlief die Rückreise nach Linz auch wieder sehr schnell und wir kamen pünktlich am HBF Linz an. Wir nahmen viele positive Erkenntnisse aus Graz mit. Besonders, das Graz im Bezug auf Barrierefreiheit gegenüber Linz um Jahre voraus ist. Das hängt natürlich mit den handelten Personen zusammen. Die hier ihre Ideen, ihre Erfahrungen einbringen. Die den Mut haben etwas neues zu probieren und auch den Mut haben, gegen den Strom zu schwimmen. Und die eine aufgeschlossene und mutige Bürgermeisterin haben.

 

Ich persönlich bin dafür und werde mich dafür auch stark machen, dass zum Beispiel der nächste Behindertenbeauftragte der Stadt Linz eine „weisungsungebundene“ Person sein muss. Ein pragmatisierter Magistratsmitarbeiter ist für solche wichtigen Tätigkeiten völlig ungeeignet. Schließlich handelt er wahrscheinlich im Sinne des Arbeitgebers und nicht im Sinne der Behinderten. Und wenn er faul oder inkompetent ist, kann ihm auch nichts passieren.

 

Wir bedanken uns bei Selbstbestimmt Leben Steiermark und den Expertinnen und Experten der Stadt Graz, dass sie sich die Zeit für uns genommen und viele positive Einblicke in ihre Stadt gegeben haben. Die wir auch nach Linz tragen werden. Vielleicht wird es Widerstand geben, auch von Behinderteneinrichtungen, die bis jetzt eine ruhige Kugel geschoben haben. Mut kann man sich halt nicht kaufen.

 

So gibt es für mich keine Aufmerksamkeits- oder Einstiegsfelder, sondern nur mehr Noppenfelder. Und die sind nicht nur für blinde und Sehbehinderte, sondern für alle Menschen, die die entsprechende Hilfe beim Ein- und Aussteigen in die Öffis benötigen.

 

Die Idee zu dieser Grazfahrt kam mir, als ich im Internet auf das Handbuch „Bus und Bim für alle“ der Holding Graz gestoßen bin. Eine umfangreiche und auch barrierefreie Broschüre über das öffentliche Verkehrsnetz in Graz. So etwas umfangreiches und übersichtliches findet man natürlich in Linz auch nicht. Und da war meine Frage: Was können die in Graz, was man in Linz nicht kann?  Die Linz AG und die Stadt Linz können mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

 

Jedenfalls gehört die Behindertenarbeit in Linz und in OÖ komplett neu aufgestellt und aufgebaut. Hier wurde in den letzten Jahren nichts weitergebracht. Da muss man sich jetzt ein Beispiel an Graz nehmen. Ich erinnere mich noch an die Zeit, als eine betrügerische Dame die SLI OÖ in den Ruin getrieben hat und damit viele positive Ideen und Projekte mitgenommen hat. So wurde damals auch die inklusive . Theatergruppe „ESSELLISSIMO“ mitgerissen.

 

Und das positivste Erlebnis kommt zum Schluss. Es kam zu einem Wiedersehen nach fast 40 Jahren.

 

Beim Essen im Cafe Eggenberg stellte sich heraus, dass Robert Konegger und ich von 1984 bis 1986 im BBRZ Linz die Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert haben. Wir waren im selben Lehrgang, aber in Parallelklassen. So konnten wir uns schon einmal über unsere ehemaligen Lehrer austauschen. Jedenfalls haben wir unsere Berufung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung gefunden. Und man trifft sich im Leben immer zwei Mal.

 

Link zum Bericht bei SL Steiermark: https://www.sl-stmk.at/de/aktuelles/meldungen/2023-06-28-Gaeste-Linz-Barrierefreiheit.php

 

Fotos gibt es auf Facebook: https://www.facebook.com/hojager

 

© Juli 2023 by Gerhard Hojas

Fortbewegung in Wien – Defizite aus Sicht von sehbehinderten und blinden sowie mobilitätsbehinderten Personen.

Vortrag vom 4. April 2023 auf YouTube:

Wolfgang Kremser, Verein Blickkontakt, Betroffener, blind

Richard Jäkel, Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, NÖ und Bgld., Trainer für Orientierung und Mobilität

Probleme im öffentlichen Raum und öffentlichen Verkehr.

Scooter, Baustellen, Hindernisse im öffentlichen Raum, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Link zum Vortrag auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=W-q58i9b5WU

Ein Rundgang mit Blinden, Sehbehinderten und Begleitpersonen am HBF Linz

Nach fast genau 3 Jahren war es wieder so weit. freiraum-europa und die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs führten gemeinsam eine Führung für Blinde, Sehbehinderte und dessen Begleitpersonen am Hauptbahnhof Linz durch.

Eine ansehnliche Gruppe traf sich an einem Mittwochnachmittag bei der Säule mit dem Blindenlogo und harrte der Dinge, die auf sie zukommen werden. Hier befindet sich auch der Infopoint der ÖBB sowie die vier Lifte, die in die obere Ebene und nach unten zur Straßenbahn führen.

Der HBF Linz besteht aus 3 Ebenen. Die erste Ebene ist der Haupteingang mit dem Bahnhofsvorplatz und den Taxiständen. Hier befindet sich auch der Terminaltower. Mit 98,5 Metern, nach dem Mariendom, das zweithöchste Gebäude in Linz. In der untersten Ebene befinden sich die Straßenbahnhaltestellen der Linz AG. Und in der mittleren Ebene spielt sich am HBF Linz alles ab.

Der Bahnhof Linz ist komplett barrierefrei. Man kommt entweder auf Stiegen, Rolltreppen oder Liften an sein gewünschtes Ziel.

Es gibt einige wichtige Einrichtungen, die ein Bahnhof unbedingt haben soll. Darunter fallen ganz besonders die Einrichtungen zum Erwerb der Fahrkarten. Am HBF Linz kann man sich die Fahrkarten in der Kassenhalle der ÖBB, beim Westshop der Westbahn und in den Trafiken für FlixBus und den Linz AG Linien holen.

In der Kassenhalle der ÖBB gibt es ein besonderes Service für Blinde und Sehbehinderte. Ungefähr 2 Meter nach dem Eingang befindet sich eine taktile Auffanglinie. Die „gekennzeichnete“ Blinde oder Sehbehinderte Person braucht bei dieser Linie nur warten und wird von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Bahn abgeholt und auch wieder nach draußen begleitet. Dieses Service funktioniert hervorragend. Eine weitere Möglichkeit, als Blinde oder Sehbehinderte Person an eine Fahrkarte zu kommen, sind die 6 Fahrscheinautomaten in der Halle direkt beim Infopoint. Alle Fahrscheinautomaten der ÖBB sind mit einer taktilen Telefonnummer und einer Automatennummer beschriftet. Diese Hinweise sind auch in Blindenschrift vorhanden. Die Blinde oder Sehbehinderte Person ruft unter der angegebenen ‚Telefonnummer an, gibt die Automatennummer und das Fahrziel bekannt und das Servicepersonal der Bahn bedient diesen Automaten. Nachdem man bezahlt hat, wird die Karte ausgedruckt. Das funktioniert auf allen Bahnhöfen der ÖBB. Einer dieser Automaten ist für Menschen im Rollstuhl und für kleinwüchsige Menschen tiefer gesetzt.

Man soll sich überlegen, wo man sich Fahrkarten kauft. Wer die Möglichkeit hat, soll sich die Karten entweder am Computer oder am Smartphone per App kaufen. Das kann einen großen Preisunterschied ausmachen. Für eine Fahrt nach Graz hätte ich in einer Trafik 25 Euro bezahlt, über die App am Smartphone hat mir die Fahrt nur 9 Euro gekostet.

Eine weitere wichtige Einrichtung für Blinde und Sehbehinderte sind die Bankomaten mit Sprachausgabe. Es befinden sich fünf Stück davon im und beim Bahnhof. Auf der Seite der Lifte oder der Kassenhalle befindet sich eine taktile Bodeninformation (TBI) die mich in westliche Richtung zum Spar führt.  Auf dieser Seite befindet sich das Foyer der Sprdabank. Hier befinden sich zwei Bankomaten mit Sprachausgabe.  Die Funktionsweise wurde mit einem angeschlossenen Lautsprecher demonstriert. Da bei der Eingabe die Pin nicht gesprochen wird, konnte sogar ein Geldbetrag abgehoben werden.

Anmerkung: Der kleine Lautsprecher in Form eines Fasses war bereits 2015 bei der Anton Bruckner Sinfoniewanderung von Ansfelden nach St.Florian dabei. Und bei jeder Stadion erklangen die entsprechenden Stücke von Bruckner.

Auch das AMS (Arbeitsmarktservice) hat im Hauptbahnhof eine Außenstelle. Außer einer Beratung kann man alle sonstigen Services in Anspruch nehmen. Arbeitssuche, Bewerbungen schreiben, Lebensläufe und andere Dokumente kontrollieren lassen.

Auf der westlichen Seite, beim Spar, befindet sich ein Zugang zu den Bahnsteigen. Hier befinden sich die Zugänge mit den Rolltreppen. Außerdem findet man hier auch einen Wartebereich mit Sitzmöglichkeiten.

Wir gingen von dieser Seite bei den Bahnsteigen 5 und 6 zurück zum östlichen Zugang. Hier befinden sich die Lifte. Auf dieser Seite befinden sich bei der Stiege auch sehr tiefhängende Ankunfts- und Abfahrtsmonitore mit sehr großer Schrift. Ebenfalls befinden sich auf dieser Seite die Notrufsäulen. Helmut erklärte uns bei den Handläufen die Bedeutung der taktilen Schriftzeichen. Jedenfalls erkennt man an dieser Beschriftung für die Blinden und Sehbehinderten, in welcher Richtung man zur Bahnhofshalle kommt.

Beim Zugang zu den Bahnsteigen auf der östlichen Seite befindet sich der Westshop der Westbahn und zwei weitere Geldautomaten mit Sprachausgabe. Diese Automaten werden von der Raika betrieben und sind mit NFC-Lesern ausgestattet. Ich persönlich finde diese Automaten für Blinde und Sehbehinderte zum Abheben sicherer, da doch immer Personal von der Westbahn in der Nähe ist. Beim Westshop können Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher kostenlos einen Funkhandsender abholen.

Ebenfalls auf der östlichen Seite befindet sich eine WC-Anlage mit einem Behinderten-WC, dass man mit dem Euro-Key aufsperren kann. Außerdem befindet sich auch ein Rufknopf bei der Tür. Falls man einmal den Schlüssel vergessen hat.

Gegenüber der WC-Anlage befinden sich die Schließfächer, die aber für Blinde nicht barrierefrei sind.

Wenn man hier weitergeht kommt man zum Busterminal, zu den Bahnsteigen 1, 2, 21 und 22 sowie zum Zugang zur Tiefgarage mit sehr vielen Behindertenparkplätzen. Wenn man hier mit einem Taxi ankommt, ist man sofort in der Bahnhofshalle und man erspart sich sehr viel Zeit. Hier sind auch Ankunfts- und Abfahrtsmonitore mit sehr großer Schrift montiert. Hier befinden sich weitere Schließfächer, die ebenfalls für Blinde und Sehbehinderte untauglich sind.

Vor dem Zugang zu den WC-Anlagen und den Schließfächern befindet sich links ein McDonalds. Daran kann man sich orientieren, dann kommt man auch zur Stiege und den Rolltreppen für die Straßenbahnhaltestelle Richtung Stadteinwärts.

Ebenfalls kommt man hier entlang der TBI zur Kärntnerstraße. Links befindet sich die People Bar und rechts das seit 2015 geschlossene Lokal Drehscheibe. Nach

den automatischen Türen steht man vor dem Lift, der Stiege oder den Rolltreppen  um zum Landesdienstleistungszentrum (LDZ) oder zur Bushaltestelle Kärntnerstraße der Linz AG Linien zu gelangen.

Wenn man sich hier am unteren Ende bei der Stiege und den Rolltreppen befindet, hat man die Möglichkeit zu den Straßenbahnhaltestellen in beide Fahrtrichtungen zu gelangen. Es befinden sich links und rechts Türen, die zu einer Stiege und dann in den Haltestellenbereich führen. Das hat den Vorteil, wenn es zum Schienenersatzverkehr kommt, kann man von der Bushaltestelle Kärntnerstraße direkt zu den Straßenbahnhaltestellen gelangen und man muss nicht durch die Bahnhofshalle. Und man erspart sich sehr viel Zeit. Wenn man von der Bushaltestelle Kärntnerstraße kommt und man fährt mit der Straßenbahn Richtung Traun oder Auwiesen, muss man den rechten Stiegenabgang nehmen. Man kommt dann ans Ende der Straßenbahn.

Man kann von dieser Seite auch die Kärntnerstraße unterqueren und kommt zum Lift oder zur Stiege Richtung Böhmerwaldstraße und ist direkt bei der Bushaltestelle Kärntnerstraße Richtung Froschberg. Man erspart sich dadurch die Querung der starkbefahrenen Kärntnerstraße.

So fuhren wir mit der Rolltreppe nach oben und standen vor dem Landesdienstleistungszentrum (LDZ). Von dieser Stelle erreicht man die einige Meter entfernte Bushaltestelle Kärntnerstraße, die bei einem Schienenersatzverkehr angefahren wird. Ebenfalls kommt man von hier zum Wissensturm, zum Hotel Ibis und zum Hotel zur Lokomotive. Direkt beim Wissensturm befindet sich die Haltestelle von FlixBus. Weiters befindet sich hier die Kreuzung Kärntnerstraße – Postzufahrt. Diese Kreuzung ist mit einer ATAS ausgestattet. Wenn man sich genau in die entgegengesetzte Richtung bewegt kommt man nach einigen Metern zur Kreuzung Kärntnerstraße – Buszufahrt LDZ. Hier fahren die Busse in das Busterminal. Auch als Fußgänger kommt man hier zum Busterminal. Ebenfalls ist diese Kreuzung mit einer ATAS ausgestattet. Weiters kommt man von hier in wenigen Minuten zum Volksgarten und zum Musiktheater.

Der Aufgang zum Eingang des LDZ ist imponierend. Die breite und lange Stiege, die zwei langen Rolltreppen und der Lift locken die Kunden und Gäste zum Hochkommen ein. Der Blickpunkt ist die Schlange aus Metall, die sich auf der Stiege schlängelt. Das war auch das Ziel. Diese Schlange wurde genau über einer TBI aufgestellt, wodurch dieses logischerweise unterbrochen wurde. Diesbezüglich war am Tag der Sehbehinderung 2018 ein Bericht in den OÖ Nachrichten. (Drüberspringen kann ich nicht!). Weder das Land OÖ noch der Künstler haben darauf reagiert. Es ist noch nicht so lange her, da konnte man diesem Bereich jederzeit betreten. Da die Menschen hier aber ihren Mist nicht mitgenommen haben und dementsprechend alles verdreckt und vermüllt wurde, wurde der Zugang mit einem Glasverbau verkleidet und man kann nur mehr zu dem Öffnungszeiten diesem Bereich betreten.

Vom LDZ kommt man wieder direkt zum östlichen Eingang beim Bahnhof.  Hier befindet sich der fünfte Bankomat mit Sprachausgabe. Er ist im Außenbereich bei der Hypo angebracht. Kann ich aber nicht empfehlen, da hier doch einige zwielichtige Gestalten herumlaufen. Links kommt man wieder zum Busterminal und rechts geht es zum Eingang in das Bahnhofsgebäude. Auf dieser Seite, beim Restaurant „Stellwerk“, früher war hier das Cafe Paris, befindet sich der östliche Eingang in das Bahnhofsgebäude auf der oberen Ebene. Hier findet man wieder eine TBI, die mich zu den Liften führt. Da auf dieser Ebene kein geschlossener Boden vorhanden ist, kann man auf die untere Ebene blicken. Es ist alles mit einem Geländer umgeben. An diesem Geländer kann man sich gut orientieren und sich mit einer Hand am Geländer entlang führen lassen.

Auf meine Frage: „Wer weiß, warum dieses Geländer „ballig“ ist?“, gab es keine Antwort. Weil sie mit „ballig“ nichts anfangen konnten. „Bauchig“ wurde dann verstanden. Ich kenne „ballig“ seit meiner Lehrzeit als Maschinenschlosser und da war „bauchig“ kein Fachbegriff. Der Grund des bauchigen Geländers ist ganz einfach. Man kann darauf nichts abstellen und somit kann auch nichts auf die darunter befindlichen Personen fallen.

Auf dieser Seite beim Restaurant befindet sich das zweite Behinderten-WC.  Man geht vom Eingang bis zur gegenübeliegenden Wand. Links befindet sich eine Tür mit dem Zeichen „Eintritt verboten“ und da muss man rein. In diesem Bereich befanden sich einmal ein Sexshop und ein Wettbüro.

Wenn man sich rechts weiterbewegt, mit der Hand am bauchigen Geländer, kommt man zur ersten Auffanglinie für die beiden Lifte in die mittlere Ebene und zur Straßenbahnhaltestelle Stadteinwärts. Die nächste Auffanglinie zeigt mir die beiden Lifte für die Straßenbahnhaltestelle Richtung Süden und Traun an.

Anmerkung: taktile Bodeninformationen führen mich bei Liften immer zu den Rufknöpfen und bei Stiegen immer zu den Geländern. Wenn alles fachmännisch ausgeführt wurde.

Jetzt kann man schon das Blumengeschäft riechen. Hier befindet man sich in der Mitte der Bahnhofshalle in der oberen Ebene. Nach rechts kommt man zum Haupteingang und zum Bahnhofsvorplatz, wo die zwei Löwen aufgestellt sind. Weiters führen hier zwei Stiegen in die mittlere Ebene. Ebenfalls gibt es hier zwei Rolltreppen.  Wenn man das Gebäude betritt, führt die linke Rolltreppe nach unten und ich bin genau bei der Kassenhalle, oder dort, wo unsere Führung begann. Die gegenübeliegende Rolltreppe führt von unten nach oben.

Genau gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein Warteraum für die ÖBB-Kunden. Dieser Raum ist sehr ruhig und angenehm. Er ist um einiges gemütlicher, als der Wartebereich in der mittleren Ebene auf Höhe des Spar. Dieser Warteraum ist auch an eine TBI angebunden.

Wenn man jetzt weitergeht, muss man sich am Geländer orientieren. Das soll aber kein Problem sein, da keine Stolperfallen im Weg sind. So könnte man die obere Ebene problemlos umrunden. Jedenfalls kommt man an einem Frisörgeschäft und einer Apotheke vorbei. Am Ende auf der westlichen Seite befindet sich links das Fundbüro der ÖBB. Hier kann man die Fundsachen, die man in den Zügen oder im Bahnhofsgebäude gefunden hat, abgeben. Andere Fundsachen muss man zum Wissensturm bringen.

An dieser Stelle sollte man aufpassen, da sich hier auch ein Zugang zur Polizeiinspektion befindet. Da können die Einsatzkräfte schon mit einem „Hurra“ herausstürmen.

Auf dieser Seite befand sich auch einmal eine Filiale der Spardabank. Genau darunter befindet sich der Supermarkt Spar. Und hier befindet sich auch der westliche Aus- und Eingang zum Bahnhof. Wenn man hier vor das Gebäude tritt, kommt man links zum Terminaltower mit dem Finanzamt und der Pensionsversicherungsanstalt. Weiters kommt man zum Postamt.

Ebenfalls, nur einige Meter entfernt, befindet sich der Eingang zur Polizeiinspektion. Die Tür ist links und rechts mit schweren und dicken Säulen abgesichert. Der Grund ist eigentlich sehr simpel. Wenn Passanten hier vorbeikommen, müssen sie der Tür weit ausweichen. Und wenn die Polizei bei einem Einsatz die Tür schnell aufreißen muss, kann sie niemanden treffen. Logischerweise muss die Tür nach außen aufgehen.

Anmerkung: Bei meiner Tätigkeit in der Erwachsenenbildung war ich auch sehr lange in der Muldenstraße tätig. Dieser alte Vierkanter hat sehr viele schmale Gänge und alle Türen gehen nach außen auf. Bei einer Pause riss ein Teilnehmer die Tür auf und man hörte nur mehr ein krachen. Einige Personen standen verdattert herum und einer lag wie ein Käfer am Boden. Neben meinem EDV-Raum befand sich die Übungsfirma und die wurde gerne von ausländischen Schulungseinrichtungen besucht. Der Käfer am Boden war der Gewerkschaftsboss von Moskau. Unser Betriebsrat ist damals viele Tode gestorben. Damals ist der Begriff „Getürlt“ entstanden und hat sich bis heute gehalten. Und damit bei der Polizeiinspektion beim Bahnhof niemand „Getürlt“ wird, ist die Tür abgesichert.

Wenn man vom westlichen Zugang bei der TBI nach rechts geht, kommt man zu einem sehr großen Aufmerksamkeitsfeld. Bei diesem Feld steht das erste Taxi beim Haupteingang. Hier befindet sich auch eine Notrufsäule.

Somit sind wir wieder beim Haupteingang und an Ende der Führung angelangt.

Diese Führung war auch eine gute Gelegenheit, sich kennenzulernen. Schließlich haben sich hier verschiedene Einrichtungen getroffen um gemeinsam vielleicht etwas neues kennenzulernen. Waren doch freiraum-europa, die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, die Blindenpastoral, das RISS und Mitglieder des BSV vertreten.

Da wir uns auch als Botschafter der Blinden und Sehbehinderten verstehen, gab es anschließend auch einen gemütlichen Abschluss in der People Bar. Da in diesem Lokal oft Blinde und Sehbehinderte verkehren, ist hier der Umgang mit dieser Gruppe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Problem. Das gilt auch für das Stellwerk oder die Bäckerei Kandur. Auch hier sind Blinde und Sehbehinderte als Brückenbauer unterwegs. Nur so kann man die Öffentlichkeit sensibilisieren. Die Blinden und Sehbehinderten müssen zu den Menschen gehen und nicht umgekehrt. Wir wollen doch etwas von ihnen.

Ich werde bei meinen Veranstaltungen dieses Konzept beibehalten. Es funktioniert sehr gut.

Wir bedanken uns bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Veranstaltung und hoffen, es hat ihnen genauso viel Spaß gemacht wie uns.

© Juli 2022 by Gerhard Hojas

Gratisfunkhandsender für blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher.

Ein Service von freiraum-europa und der  Westbahn für Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher

 

„Die Welt lebt von jenen, die mehr tun als sie müssten!“

 

Zum Tag der Sehbehinderten, der immer am 6. Juni abgehalten wird, hat freiraum-europa zusammen mit der Westbahn für Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher gemeinsam eine Aktion gestartet.

Der Sehbehindertentag dient dazu, auf Bedürfnisse und Probleme von Menschen mit Sehbehinderungen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig wird auf bestehende Probleme aufmerksam gemacht, die eine kulturelle, mediale oder soziale Teilhabe Sehgeschädigter erschweren.

In Linz hat man als Blinde oder Sehbehinderte Person einige sehr gute Einrichtungen  um sich Barrierefrei im öffentlichen Raum zu bewegen.

 

Das wären einmal die akustisch taktilen Ampeln (ATAS). Mit deren Hilfe können Blinde und Sehbehinderte Kreuzungen sicher und ohne fremde Hilfe queren.

 

Ebenso kann man an den Haltestellen der Linz AG Linien mit Hilfe der  DISA (Dynamische Sprachansage), akustisch erfahren wann die nächste Straßenbahn oder der nächste Bus in die Haltestelle einfährt. Ebenso kann die DISA Blinden und Sehbehinderten helfen, eine Haltestelle leichter aufzufinden.

 

Eine weitere, und sehr hilfreiche Funktion ist die LISA (Liniensprachansage). Damit erfährt man akustisch, welche Straßenbahnlinie oder Buslinie gerade vor mir steht.

 

Weiters gibt es zum Beispiel beim Musiktheater in Linz oder anderen Einrichtungen (Einkaufsmärkte, Banken) sogenannte Auffindungsbojen. Mit deren akustischer Unterstützung können auch hier die Blinden und Sehbehinderten die Eingänge leichter auffinden.

 

Alle diese Einrichtungen haben eines gemeinsam. Sie sind nicht ständig aktiv und können manuell durch einem kleinen Funkhandsender bei Bedarf aktiviert werden.

 

Viele Blinde und Sehbehinderte aus Linz und Oberösterreich haben, durch ihre Mitgliedschaften bei diversen Vereinen, solche Funkhandsender.

 

Dann gibt es die Gruppe der Blinden und Sehbehinderten, die nur kurz in Linz sind und solche Sender logischerweise nicht mitführen und somit diese praktischen Einrichtungen nicht nützen können.

 

Ab 06. Juni 2022, dem Tag der Sehbehinderten, können Blinde und Sehbehinderte LinzbesucherInnen, am Hauptbahnhof Linz einen Funkhandsender abholen und sich damit Barrierefrei und Eigenständig durch Linz bewegen.

 

Die Sender stellt der Verein freiraum-europa gratis zur Verfügung und holen kann man sie beim Westshop der Westbahn am Hauptbahnhof Linz.

 

Bei den Funkhandsendern von freiraum-europa sind die Tasten A und B mit der entsprechenden Frequenz belegt und können somit die oben genannten Einrichtungen aktivieren.

 

Voraussetzung für dem Erhalt eines Senders:

 

Vorlage des Behindertenpasses mit dem Eintrag:

Hochgradig sehbehindert oder;

Blind oder;

Taubblind;

Persönliches Erscheinen und je berechtigte Person nur ein Funkhandsender!

 

Wo befindet sich der Westshop der Westbahn am HBF Linz?

 

Auf der Ostseite der Halle im Mittelgeschoss (Info der ÖBB). Sofort Rechts beim Zugang zu den Bahnsteigen. Geöffnet ist der Westshop täglich von 07:30 Uhr bis 17:45 Uhr. In dieser Zeit kann man auch die Sender abholen.

 

Diese Sender müssen „NICHT“ zurückgegeben werden und man kann sie gerne als Souvenier behalten. Vielleicht kommt man wieder nach Linz. Außerdem ist es nicht Voraussetzung, mit der Westbahn zu fahren.

 

Anmerkung: Die Funkhandsender wurden mit dem Logo von freiraum-europa versehen. Das Logo ist eingraviert und somit nicht zu entfernen. Man kann die Sender gerne weiterschenken aber keinen Profit daraus ziehen.

 

Weiters kann man diese Funkhandsender auch direkt im Büro von freiraum-europa in der Krausstraße 10, 4020 Linz (150 Meter vom BSV OÖ entfernt), abholen. Auch diese Sender sind gratis.

 

Und bei mir gibt es diese Sender natürlich auch gratis. Mail oder Anruf genügt.

 

Fairerweise sollen bitte die blinden und sehbehinderten Linzerinnen und Linzer, die einen Sender möchten, diesen direkt bei freiraum-europa oder bei mir holen und die Sender bei der Westbahn denen überlassen, die nach Linz auf Besuch kommen.

 

DANKE!

 

freiraum-europa und ich bedanken sich bei der Westbahn, dass sie es mit dem Westshop in Linz ermöglichen, diese Sender an die Blinden und Sehbehinderten Linzbesucherinnen und -besucher abzugeben. Damit wird in Linz ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit und Selbständigkeit von Blinden und Sehbehinderten von unterschiedlichen Einrichtungen gemeinsam unterstützt.

 

freiraum-europa: Nicht das „Erzählte“ reicht, sondern das „Erreichte“ zählt!

 

Dieses Mail darf gerne weitergeleitet werden!

 

Beste Grüße und viel Spaß in Linz wünschen freiraum-europa, die Westbahn und

E-Scooterproblematik für Menschen mit Behinderung in Linz.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klaus Luger,

sehr geehrter Herr Mobilitätsreferent Martin Hajart,

sehr geehrte Damen und Herren!

Zum Thema E-Scooterproblematik in Linz habe ich als schwerst sehbehinderte und somit betroffene Person meine eigene Meinung. Die sich nicht mit der euphorischen Meinung, wie auf der Homepage der Stadt Linz, deckt. Aber vielleicht kann man in den nächsten Wochen ja positiv überrascht werden. Jedenfalls habe ich das subjektive Empfinden, dass man schon wieder auf die Menschen mit Behinderung vergessen hat.

 

Ich habe mich im Jahr 2021 mit den Betreibern der E-Scooter in Verbindung gesetzt und auf die Probleme der Blinden und Sehbehinderten Menschen durch die wild abgestellten E-Scooter hingewiesen. So habe ich mich z. B. mit Herrn Martin  Skerlan von der Firma Tier getroffen und über die Probleme der Menschen mit Behinderung gesprochen.

 

Ich kann anmerken, dass die Scooter der Firma Tier in Linz die wenigsten Probleme machen. Das können sie in meiner Bildergalerie, die bereits 340 Fotos von wild abgestellten E-Scootern in Linz zeigen, feststellen.

 

Für mich ist der Verhaltenskodex der Stadt Linz, so wie er zur Zeit praktiziert wird, in voller Länge „GESCHEITERT“.

 

Mir sind Blinde Personen bekannt, die über solche wild abgestellten E-Scooter gestolpert und grfallen sind, sich auch schwer verletzt haben und sich entsprechend im Krankenhaus oder beim Arzt behandeln haben lassen.

 

Leider haben diese Personen keine Anzeige erstattet. Es ist immer die gleiche Begründung. „Es ist alles so aufwendig und kompliziert“. Das kann man Blinden und Sehbehinderten Menschen sicher nachvollziehen, dass sie keine Fotos machen oder Zeugen zusammentrommeln oder einen Unfallbericht verfassen können. Auch hier gehört eine Verbesserung für diese Personengruppe hergestellt. Dann gäbe es mehr Anzeigen.

 

Weiters scheint auch nicht bekannt zu sein, dass es in Linz im öffentlichen Raum Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt, die freigehalten werden „MÜSSEN“. Das steht auch so in der Straßenverkehrsordnung unter § 24.

 

Dazu gehören die taktilen Bodeninformationen (TBI), diese berühmten Rillen im #boden. Die für Blinde die Orientierung mit dem Blindenstock darstellen. Weiters gibt es diese Anmeldetableaus an bestimmten Kreuzungen, die sogenannten akustisch taktilen Signalanlagen (ATAS). Die haben die Aufgabe, Blinde und Sehbehinderte Menschen sicher über die Straße zu bringen. Entweder mit Akustik oder mit Vibration. Auf der Oberseite dieser Tableaus befindet sich ein Richtungspfeil, an dem sich die Blinde Person orientiert, in welche Richtung sie gehen muss. Auf der Unterseite befindet sich ein Vibrationstaster. Der zeigt der ‚Blinden Person durch vibrieren an, ob sie die Grünphase hat. Man brauch dadurch nicht immer die Akustik aktivieren und die Anrainer nerven. Weiters befindet sich auf dem Tableau eine taktile Querungsstrecke. Damit ertastet man, wieviel Fahrstreifen, Rad- oder Straßenbahngleise man queren muss. Die Blinde oder Sehbehinderte Person muss somit diese Anmeldetableaus ungehindert erreichen können.

 

Alle diese, für Blinde und Sehbehinderte, wichtige Einrichtungen werden und wurden von wild abgestellten E-Scootern blockiert. Womit sie diese Gruppe enorm gefährden. Außerdem blockieren sie, von Blinden, im Mobilitätstraining einstudierte Wege.

 

Weiters orientieren sich Blinde und Sehbehinderte Menschen auch an Hausmauern und Gehsteigkanten. Auch hier gibt es bezüglich der E-Scooterfahrerinnen und ‚E-Scooterfahrer keine Disziplin.

 

Ebenso werden die E-Scooter bei Liftzugängen, bei Rolltreppen und bei Stiegen achtlos abgestellt. Man stellt sich die Blinde Person vor, wenn sie den Lift betreten will und einScooter blockiert die Tür. Ebenso zum großen Problem wird es für Blinde, wenn sie die Rolltreppen oder Stiegen benützen und ein Scooter steht direkt beim Zugang..

 

Solche Probleme treten immer bei der Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche oder beim H’BF Linz auf.

 

Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder mit Kinderwagen sind das lästige Behinderungen auf ihrem Weg. Für Blinde und Sehbehinderte Menschen stellt das aber eine Stolper- und Sturzgefahr da. Besonders wenn es nach unten geht.

 

Ebenso schreibt die Stadt Linz auf ihrer Homepage, dass man das wilde Abstellen der Scooter direkt in Haltestellenbereichen und/oder bei Schulen, in der Umgebung von Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, wo mit vulnerablem Fußgeherverkehr zu rechnen ist, einzuschränken.

 

Warum wurden schon wieder die Menschen mit Behinderung vergessen?

 

Es gibt in Linz einige Einrichtungen, wo sich sehe viele Menschen mit Behinderung aufhalten. Und hier besonders viele Blinde und Sehbehinderte. Im Umfeld Unionkreuzung bis Bulgariplatz befinden sich das BBRZ, das RISS, freiraum-europa, der BSV OÖ und demnächst eröffnet die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ihr Kompetenzzentrum bei der Kreuzung Wiener Straße – Anzengruberstraße. Auch dadurch ist in dieser Gegend ein vermehrtes Aufkommen von Blinden und Sehbehinderten zu rechnen.

 

Weiters befinden sich in der Kapuzinerstraße das Blindenpastoral der Diözese Linz und das LSZ für Hör- und Sehbildung. Wurden auch alle diese Einrichtungen in die Überlegungen einbezogen?

 

Im Anhang finden sie eine Sammlung von Fotos von nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern im Umfeld der Unionkreuzung bis zum Bulgariplatz, Makartstraße, Raimundstraße, Krausstraße und Lissagasse. In diesem Bereich sind eben sehr viele Menschen mit Behinderung unterwegs. Diese Aufnahmen entstanden in einem sehr kurzen Zeitraum.

 

Falls der Anhang nicht geöffnet werden kann, finden Sie hier einen Link zum Download: http://www.hojas.co.at/extern/E-Scooterproblematik.pdf

 

Für mich als fast blinde Person habe ich meine Vorstellungen und Ideen, wo man E-Scooter nicht oder  niemals abstellen darf. Jedenfalls wäre technisch schon sehr viel möglich. Es ist nur eine Frage des „WOLLESNS“.

 

Für mich wären verbotene Zonen in Linz:

 

  • Kreuzungsbereiche mit akustisch taktilen Ampeln. In Linz zum Beispiel müssten nicht alle Kreuzungen mit ATAS als Verbotszone definiert werden. Hier reichen die Kreuzungen im Innenstadtbereich und im Umfeld von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Ein- und Ausgänge zu Liften im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Rolltreppen (Unionkreuzung, HBF Linz Bereich Kärntnerstraße etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Stiegen im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz, Hauptplatz Linz, Umfeld Schloss etc.);
  • In Haltestellenbereichen und in Wartehäuschen;
  • Im Umfeld von taktilen Bodeninformationen,
  • Im Umfeld zu Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden etc..

 

  • Wenn man die oben genannten Örtlichkeiten als Zonen definieren könnte, an denen E-Scooter nicht oder nur sehr schwer abgestellt werden können, dann wäre schon einmal ein bisserl mehr Sicherheit für Menschen mit einer Behinderung gegeben.

 

Weiters sollten die E-Scooter mit einem leicht auffindbaren QR- oder NFC-Code, mit dem der Scooter eindeutig identifiziert  werden kann, gekennzeichnet werden. Damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bekommen sollen, solche Scooter zu melden oder bei Unfällen eine entsprechende Anzeige machen zu können. Das wird natürlich nicht für Alle nützlich sein, aber wenn es einige verwenden können, dann hat es schon geholfen. Bis jetzt können Blinde und Sehbehinderte wild abgestellte Scooter nicht melden. (Es wurde immer nach der Firma gefragt).

 

Ebenso sollten die Polizei und eventuelle Stadtwachen besser in Bezug auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum geschult werden. Wie ich persönlich schon erfahren durfte, haben viele im Polizeibereich und besonders bei der Linzer Stadtwache keine Ahnung von einer TBI, einer ATAS oder einem Aufmerksamkeitsfeld und das diese Einrichtungen frei gehalten werden müssen. Somit ist es für sie kein Problem, auf einer TBI neben einem Scooter zu stehen, ohne zu reagieren. So passiert z. B. Am 01. Mai bei der Goethekreuzung. Da stand ein Scooter auf einer TBI. Daneben stand ein Polizeiauto und die 2 Beamten starrten durch die Windschutzscheibe fasziniert auf die TBI und dem Scooter. Auf die Frage, warum sie eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung nicht frei machen?, kam die Antwort: „Wo denn diese Einrichtung sei?

 

Auch hier gehört angesetzt. Es bringt ja nichts, wenn die Stadtwache und die Polizei durch die Straßen marschieren und nicht wissen, was Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum eigentlich sind.

 

Ich bin kein Gegner des Fortschrittes und wenn es mein gesundheitlicher Zustand es zulassen würde, wäre ich sicher auch mit einem E-Scooter unterwegs. Als Kinder hatten wir ja noch die Roller mit Fußantrieb. Ich bin mir sicher, dass man in Linz zu einer, für alle brauchbaren Lösung kommen wird. Man muss immer wieder an den berühmten Rädchen drehen. So könnte Linz sogar ein Vorzeigemodell werden.

 

Vielleicht könnten sie meine Ideen und Vorschläge in Ihre Überlegungen einbeziehen. Es geht um die Sicherheit und Gesundheit von den Blinden und Sehbehinderten Menschen in Linz.

 

Meine Bildergalerie der wild abgestellten E-Scooter in Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

E-Scooter – Die Rückkehr der Plagen.

Durch die milden Temperaturen im  Winter waren sie auch in dieser Jahreszeit nicht gänzlich aus Linz verschwunden. Die E-Scooter, die derzeitige Geißel der Menschheit und die Plagen für behinderte und ältere Menschen.

Jetzt, zur warmen Jahreszeit kommen sie wieder vermehrt zum Vorschein und stehen überall dort, wo man sie nicht braucht und wo sie auch niemals hingehören. Mitten am Gehsteig, an Hausmauern angelehnt, auf taktilen Bodeninformationen, an akustisch taktilen Ampeln, bei Zebrastreifen, bei Stiegenauf- und abgängen, bei Rolltreppen, bei Lifttüren, bei Hausein- und ausfahrten, mitten im Gebüsch, mitten auf Parkwegen, bei Haltestellen, in Wartehäuschen und noch einigen weiteren Plätzen.

Linz reagierte mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen. Dieser Verhaltenskodex sollte für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen.

Insgesamt besteht dieser Verhaltenskodex aus elf Punkten – auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet.

Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu gehört beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkplätzen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gefährlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.

Anmerkung: Woher wissen die Betreiber, wo die Scooter gefährlich abgestellt wurden? Weiters ist „gefährlich“ ein sehr flexibler Begriff. Schließlich kann „gefährlich“ für Blinde etwas anderes als für Sehende bedeuten.

Weiters haben oder hätten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radständern, in Wartehäusern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

Anmerkung: Wenn man ausgeschlossen wird, dann wechselt man den Anbieter oder verwendet eine andere Kreditkarte. Somit hat das keinen Erziehungseffekt.

Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen. Warum sollten Menschen, die bei Rot die Kreuzung queren, ständig auf ihre Smartphones gaffen, Behinderten in den Öffis die Sitzplätze wegnehmen, ihren Mühl nicht ordnungsgemäß entsorgen können, ein proletenhaftes Verhalten an dem Tag legen, plötzlich die E-Scooter „umsichtig“ abstellen?

Meine damalige Meinung zum Verhaltenskodex: „Das ein Verhaltenskodex dazu führen soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, können aber nur sehr naive und lebensferne Menschen annehmen“.

 

Link zum Verhaltenskodex der Stadt Linz: http://hojas.co.at/blog/elektro-roller-in-linz-und-der-verhaltenskodex/

 

Leider hatte ich Recht und man sollte davon ausgehen, dass dieser Verhaltenskodex in Linz gescheitert ist. Gescheitert sind bei der E-Scooterproblematik für mich nicht nur die Politik, sondern auch die meisten Schönwettervereine und Schönwetterverbände, die sich angeblich für die Belange der Menschen mit Behinderung einsetzen. Da fehlt es meiner Meinung an der fachlichen Kompetenz, was mit der heutigen Technik bereits möglich wäre. Wenn man von QR-Code, NFC , Apps´s oder GPS keine Ahnung hat, sollte sich auch bei E-Scootern nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Was haben sie in den letzten Jahren im Bezug der E-Scooter alles unternommen? Ich meine hiermit, etwas vernünftiges und nachhaltiges? Eine Schleife mit Hinweisen, wie man die Scooter sicher abstellen sollte, wie zum Beispiel in Wien passiert, finde ich für sinnlos. Die Aufschriften müssten in mehreren Sprachen erfolgen. Außerdem will man Scooterfahren und nicht lesen. Weiters ist es den Disziplinlosen ziemlich egal was auf so einer Schleife steht. Ich lese solche Schleifen nur, wenn sie an Kränzen befestigt sind. Ebenfalls würde ich keinen Scooter angreifen um eine solche Schleife anzubringen. Man könnte dann immer behaupten, ich hätte das Ding beschädigt. Ich sehe auch hier keinen Erziehungseffekt.

Wer beispielsweise mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist und dann auch noch auf schlampig abgestellte E-Scooter auf schmalem Gehsteigen trifft, hat logischerweise ein größeres Problem. Genauso hat diese Gruppe auch dann ein Problem, wenn solche Scooter genau bei Lifttüren oder Rolltreppen stehen. Diese Gruppe ist hauptsächlich durch die E-Scooter behindert.

Die Gruppe der Blinden und Sehbehinderten ist durch die E-Scooter auch noch der Gefahr des Stolperns und Stürzens ausgesetzt. Weiters werden bekannte und eintrainierte Wege verstellt. Scooter, die auf einer taktilen Bodeninformation oder an einer akustisch taktilen Ampel abgestellt oder angelehnt werden, sind weitere Hindernisse und Gefahren. Die Blinde oder Sehbehinderte Person kann das Anmeldetableau am Ampelmasten nicht mehr erreichen. Ebenso geht eine Gefahr von Scootern aus, die an Hausmauern oder bei Gehsteigkanten abgestellt werden. Auch das sind Mobilitätshilfen für die Blinden und Sehbehinderten.

In den sozialen Netzwerken häufen sich die Berichte über die schlampig abgestellten oder herumliegenden E-Scootern. Sei es nun Facebook, Whatsapp oder andere Messengerdienste, Newsletter oder E-Mails. Es sind immer die Gleichen Probleme und es betrifft aber nicht nur Österreich.

Sogar auf der Meldeplattform von „Schau auf Linz“ beschweren sich die sehenden Landsleute bereits über die Scooter. Die immer gleich bleibende Antwort des SAL-Teams: „Wir haben die Betreiber informiert!“.

Ich habe in meiner Bildergalerie „Blind in Linz“, in der Gruppe „E-Scooter“ bereits über 340 Fotos über die nicht ordnungsgemäß abgestellten Plagen eingestellt. Jetzt höre ich damit auf, da es in letzter Zeit zu einer Inflation gekommen ist.

 

Link zur Bildergalerie für Sehende: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

Beispiele aus Linz:

Am 30. April bin ich in Linz vom Schillerpark zur Goethekreuzung spaziert. Das sind 2 Straßenbahnhaltestellen. Dazwischen bin ich auf 8 wild abgestellte E-Scooter gestoßen. 3 davon standen auf einer TB>I oder dicht daneben. Entlang der Wiener Straße 1 bis zur Herz Jesu Kirche standen 10 Stück herum. Auch hier war die TBI blockiert. Beim Billa bei der Herz Jesu Kirche gibt es eine Hausein- und ausfahrt. Eine Autofahrerin stieg wütend aus ihrem Wagen und musste 2 Scooter wegräumen um die Durchfahrt nützen zu können. Sie hat die Scooter ganz brav auf die vorbeiführende TBI gestellt.

Am 01. Mai war ich wider in der Linzer Landstraße unterwegs. Bei der Goethekreuzung bei der ‚Adresse Landstraße 86 stellt man die Scooter gerne ab. Obwohl hier ein Fahrrad- und E-Scooterabstellplatz vorhanden sind, werden auch hier Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt. Es führt eine TBI von der Kreuzung bis zur Hausmauer. Und da stehen sie meistens. Am 01. Mai ist aber auch noch ganz etwas anderes bei dieser Ecke gestanden. Ein Polizeiauto. Darin saßen 2 Polizisten und starrten fasziniert auf die TBI und dem Scooter. Sonst passierte nichts. Als ich an die Seitenscheibe klopfte, wurde diese vorsichtig nach unten gelassen. Auf meine Frage, warum sie eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung nicht freihalten?, kam die Gegenfrage, wo denn diese Einrichtung sei! Jedenfalls stellte es sich wieder einmal heraus, dass Polizisten keine TBI kennen. Die 2 waren der Meinung, diese Rillen dienen dazu, dass das Wasser besser von der Hausmauer abgeleitet wird. Jedenfalls bat ich die Beamten, sie sollen den Scooter entfernen. Als ich nach etwa einer Stunde zurückkam waren die Polizisten verschwunden. Der Scooter stand aber immer noch da.

Auch zwischen Unionkreuzung und Herz Jesu Kirche standen sie wieder wild herum. Direkt beim BFI standen 2 auf der TBI. Beim Zugang zum RISS in der Raimundstraße standen gleich 3 hintereinander.

Auch im Umfeld zum BSV OÖ und zu freiraum-europa machen die E-Scooter nicht halt. Ob sie nun bei der Kreuzung Makartstraße – Lissagasse – Krausstraße oder wie vor einigen Wochen direkt am ‚Gehsteig vor dem BSV OÖ standen oder bei Liftzugängen und bei der Unionkreuzung direkt bei den Rolltreppen. Sie stehen eigentlich schon überall herum.

Jedenfalls wird diese Problematik auch das neue Kompetenzzentrum der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs in Linz bei der Kreuzung Wiener Straße – Anzengruberstraße betreffen. Es ist zwar nur eine sehr kurze Strecke von der Unionkreuzung bis zum Standort (etwa 200 Meter) , aber es befinden sich einige Lokale mit Schanigärten entlang des Weges. Und da stellt man schon gerne seinen Scooter ab um seinen Döner zu verzehren.

Man darf nicht alle Benützerinnen und Benützer von E-Scootern in einen Topf werfen, Es ist ein kleiner Anteil dieser Gruppe. Deshalb halte ich den Vorschlag, die Betreiber der E-Scooter dafür zur Verantwortung zu ziehen, ein bisserl sehr weltfremd und auch sehr lebensfern. Warum soll ich mich also an Regeln halten, wenn ich nicht zur Verantwortung gezogen werde. Auch das hat keinen Erziehungseffekt und man kann davon ausgehen, dass die Scooter noch wilder herumstehen. Es zahlt schließlich auch kein Autohändler die Strafen für Schnellfahren für seine Kunden.

Meine persönliche Erfahrung sagt mir, man muss die Menschen dort treffen, wo es ihnen weh tut. Und das ist nun mal in der Geldbörse. Das habe ich bei den arbeitsunwilligen Langzeitarbeitslosen gelernt. Wenn es um ihr Geld ging, dann konnten sie rennen. Genau so sehe ich das auch mit den E-Scooterfahrerinnen und E-Scooterfahrern. Die sollen dafür auch verantwortlich gemacht werden. Wenn man mit keinen Konsequenzen rechnen muss, dann brauche ich mich auch an keine Regeln halten. Und noch weniger an einen Verhaltenskodex.

Technisch wäre das kein Problem. Man weiß ja, wer die Scooter nutzt. Welche Strecke gefahren wurde und wo sie abgestellt werden. Schließlich wird ja danach abgerechnet. Genauso gibt es vordefinierte Haltebereiche. Und wenn es bestimmte Haltebereiche mit GPS-Daten gibt, dann kann man auch Bereiche definieren, an denen man Scooter nicht abstellen darf. Und wer das nicht tut und seinen Scooter an nicht definierten Orten abstellt, dann soll die Uhr und somit der Euro weiterzählen. Das wurde schon getestet und es funktioniert. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die verbotenen Zonen definiert sind. Und natürlich eine Frage des „WOLLENS“. Jedenfalls könnte man Google Maps oder Open’StreetMap dazu nützen.

Für mich wären verbotene Zonen in Linz:

 

  • Kreuzungsbereiche mit akustisch taktilen Ampeln. In Linz zum Beispiel müssten nicht alle Kreuzungen mit ATAS als Verbotszone definiert werden. Hier reichen die Kreuzungen im Innenstadtbereich und im Umfeld von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Ein- und Ausgänge zu Liften im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Rolltreppen (Unionkreuzung, HBF Linz Bereich Kärntnerstraße etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Stiegen im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz, Hauptplatz Linz, Umfeld Schloss etc.);
  • In Haltestellenbereichen und in Wartehäuschen;
  • Im Umfeld von taktilen Bodeninformationen,
  • Im Umfeld zu Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden etc..

 

  • Wenn man die oben genannten Örtlichkeiten als Zonen definieren könnte, an denen E-Scooter nicht oder nur sehr schwer abgestellt werden können, dann dann wäre schon einmal ein bisserl mehr Sicherheit für Menschen mit einer Behinderung vorhanden.

Weiters sollten die E-Scooter mit einem leicht auffindbaren QR- oder NFC-Code, mit dem der Scooter eindeutig identifiziert  werden kann, gekennzeichnet werden. Damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bekommen sollen, solche Scooter zu melden oder bei Unfällen eine entsprechende Anzeige machen zu können. Das wird natürlich nicht für Alle nützlich sein, aber wenn es einige verwenden können, dann hat es schon geholfen.

Weiters sollten die Polizei und eventuelle Stadtwachen besser im Bezug auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum geschult werden. Wie ich persönlich schon erfahren durfte, haben viele im Polizeibereich und besonders bei der Linzer Stadtwache keine Ahnung von einer TBI, einer ATAS oder einem Aufmerksamkeitsfeld und das diese Einrichtungen frei gehalten werden müssen. Somit ist es für sie kein Problem, auf einer TBI neben einem Scooter zu stehen, ohne zu reagieren.

Was mich besonders stört, ist die Tatsache, wenn sich Blinde oder Sehbehinderte bei nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern verletzen und in ärztliche Behandlung müssen, keine Anzeige machen. Die Begründung ist eigentlich immer die Gleiche: „Es ist ja alles so kompliziert und aufwendig und das tue ich mir nicht an“. Das stimmt so schon, aber wenn sich niemand dafür die Mühe und den Aufwand macht, dann wird sich auch hier niemand Verantwortlich fühlen und es wird sich nie etwas ändern. Leider sieht man diese Personen dann noch Wochen später herumhinken. Mein Mitleid hält sich aber in Grenzen.

Zum Abschluss noch etwas über die Polizei in Linz und die taktilen Bodeninformationen. Leider scheinen diese Rillen im Boden bei der Polizei in Linz noch nicht angekommen zu sein. Wie bereits im Bericht erwähnt, musste ich auch bei anderen Gelegenheiten die Unwissenheit unserer Beschützer zur Kenntnis nehmen.

Ebenfalls am 01. Mai 2022 standen 2 Polizeiautos am Schillerplatz bei den 2 Würstelständen. Auch diese beiden standen direkt über der TBI, obwohl genügend Platz vorhanden war. Auch diese Besatzungen hatten von einer TBI keine Ahnung.

Auch bei den Polizeiinspektionen im Lenaupark oder in Pichling in der Solarcity ist das Wissen von taktilen Hilfslinien für Blinde begrenzt bis gar nicht vorhanden.

Ein besonderes Erlebnis hatte ich schon vor längerer Zeit mit 5 Polizisten am Weihnachtsmarkt am Linzer Volksgarten. Das war gerade der Zeitpunkt, als Alexander Gaisch, jener Polizist, der einem Kollegen die „Wadln virerichten“ wollte, weil dieser ihn nicht erkannte.

Auch hier wurde das Polizeiauto bei der Goethekreuzung auf die TBI (damals noch Blindenleitsystem) gestellt und die Polizisten standen auf der anderen Straßenseite. Als ich sie auf ihr Verhalten aufmerksam machte kristallisierte sich sofort ein Rädelsführer heraus und der versuchte mir eine wilde Geschichte zu erzählen. Er fing damit an, dass diese Polizeieinsätze bis ins kleinste Detail geplant sind. So wird zum Beispiel genau festgelegt, wie ein Polizeiauto wo zu stehen hat. Das wird alles in einem Plan eingezeichnet und so müssen sie dann ihr Auto im Einsatz hinstellen. Und somit dürfen sie das Auto auch auf ein Blindenleitsystem stellen. Weil es ja so im Plan vorgesehen ist. Mich hat dann dieser Plan interessiert und wollte ihn auch gerne sehen. Natürlich dürfen sie diese wichtigen Unterlagen im Einsatz nicht mitnehmen, sondern sie müssen sich das alles einprägen. Deshalb waren sie sicher als Gruppe unterwegs. Jeder wusste ein Viertel vom Plan und der Fünfte wusste wo der Plan versteckt ist. Außerdem seien sie von der Polizei und sie dürfen doch einiges mehr als der Normalbürger. Und somit ihr heiliges Auto auf das Blindenleitsystem stellen.

Mich erinnerte dieser Trupp an Kottan und seine Mitstreiter (Schramml, Schremser, Pilch etc.). Sicher waren sie davon überzeugt, mich Normalbürger überzeugt oder gerollt zu haben. Ich war versucht, in der Polizeidirektion anzurufen und diesen tapferen Beamten durch „Alexander Gaisch“ die „Wadln virerichten“ zu lassen.

Ich kann aber auch sagen, dass es sehr viele nette Polizistinnen und Polizisten gibt, die wenn man sie auf solche Missgeschicke hinweist, sich entschuldigen und wenn es möglich ist, das Auto umstellen. Das wird aber niemand verlangen, wenn sie gerade einen größeren Einsatz haben. Aber man hat sie auf eine TBI aufmerksam gemacht und vielleicht hatte es einen Lerneffekt.

Was mich aber schon etwas verwundert, ist die Tatsache, dass der aktuelle Obmann des Blinden- und Sehbehindertenverbandes OÖ, Dr. Niederwimmer ja Pressesprecher der Polizei war. Anscheinend war zu dieser Zeit ein „kompetenter Umgang mit Menschen mit Behinderung“ nicht sein Kompetenz- und Aufgabenbereich. Würde für mich persönlich aber einiges erklären.

Gefährlicher Hauptplatz für Blinde und Sehbehinderte in Linz (OÖ)

Antwort der Stadt Linz auf Anfragen bezüglich barrierefreien und verkehrssicheren Hauptplatz für Blinde und Sehbehinderte in Linz

Anmerkung: Die Peer-Gruppe „Bestimmt Selbstbestimmt!“ und Ich haben an den Behindertenbeauftragten der Stadt Linz und an die Linz AG einige Anregungen bezüglich eines barrierefreien und verkehrssicheren Hauptplatzes in Linz vorgebracht. Die Antworten waren für mich dann doch etwas überraschend. Blinden- und Sehbehindertenorientiert sieht eigentlich doch anders aus! Noch dazu, weil der Experte für Verkehr und Infrastruktur des BSV OÖ mitgewirkt hat.

Antwortschreiben Beginn:

An BT/Hrn. Ing. R.

Anregungen zur barrierefreie und verkehrssichere Gestaltung des Hauptplatzes von der

Peer-Gruppe „Bestimmt Selbstbestimmt!“ und Hr. Hojas

Sehr geehrter Herr R,

im folgenden erhalten Sie die Stellungnahme der Abteilung Verkehrsplanung zu den angefragten Punkten.

Stellungnahme

Ausgangssituation

Aufgrund einer Anfrage, die an den Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen des Magistrat Linz, Herrn Ing. R MAS MSc, gerichtet wurde, wurde die Verkehrsplanung des Magistrat Linz von ihm beauftragt folgende Punkte zu prüfen und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

  • Errichtung einer Querungseinrichtung von Straßenbahnhaltestelle zum Hauptplatzbereich, die für blinde bzw. sehbeeinträchtigte Menschen gefahrlose benutzt werden kann.
  • Anbringen einer akustischen Auffindungsboje, die mit Handfunksender aktiviert wird, im Eingangsbereich der Linz AG, Hauptplatz 34.
  • Errichtung/ Anbringen von taktilen Leitsystemen am Hauptplatz, farblichen Abgrenzungen zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich, farblichen Markierung der Straßenbahnhaltestelle zur Straßenseite hin.
  • Querungsstelle an der Rathausgasse/Hauptplatz gerade für blinde und sehbehinderte Menschen verkehrssicherer gestalten.

Beurteilung

Unter Einbeziehung und in Abstimmung mit Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen des Magistrat Linz, der Linz AG und dem Referenten für Mobilität und Infrastruktur des Blindenverbands OÖ und Durchführung eines Ortsaugenscheins wird folgende Stellungnahme zu den angeführten Punkten abgegeben.

Die Errichtung einer Querungseinrichtung für blinde bzw. sehbeeinträchtigte Menschen ist aufgrund der verkehrstechnisch ungünstigen Lage der Straßenbahnhaltestelle schwierig umzusetzen. Dies wurde bereits in der Vergangenheit untersucht und es wurde keine Verbesserung zum aktuellen Zustand gefunden. Es werden aktuell Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation durch die Verkehrsplanung des Magistrat Linz auf Machbarkeit geprüft.

Aktuell ist der Bereich bereits mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h teils verkehrsberuhigt. Des Weiteren ist das Ziel der sich bereits im Bau befindlichen Westtangente einen möglichst autofreien Hauptplatz durch entsprechende verkehrsberuhigende Maßnahmen unter Berücksichtigung von blinden bzw. sehbeeinträchtigten Menschen zu ermöglichen.

Der Wunsch zur Anbringung einer akustischen Auffindungsboje im Eingangsbereich der Linz AG, Hauptplatz 34, wurde mit der Linz AG abgeklärt. Aktuell wird das Anbringen einer Auffindungsboje im Eingangsbereich als Serviceleistung zur besseren Auffindbarkeit nicht vorgesehen.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass es bereits verschiedene Möglichkeiten gibt Tickets unabhängig von einer Einrichtung der Linz AG am Hauptplatz zu erhalten. So ist es möglich über den Blindenverband eine Jahreskarte / Klimaticket zu erhalten, in Trafiken sind beispielsweise Tages- bzw. Monatskarte erhältlich, über die Linz AG erhält man, wenn man das möchte, automatisch ein Folgeticket. Wenn ein Besuch in ein Kundenzentrum der Linz AG notwendig sein sollte und das Kundenzentrum der Linz AG am Hauptplatz nicht gewählt wird, ist ein Besuch des Kundenzentrums in der Wienerstraße, wo ein Blindenleitsystem vorhanden ist, möglich.

Der Wunsch nach einem taktilen Leitsystem am Hauptplatz, einer farblichen Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich bzw. farblichen Markierung der Straßenbahnhaltestelle zur Straßenseite wurde geprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass für ortskundige die aktuelle Situation am Hauptplatz als aktuell ausreichend angesehen wird, um sich auf dem Hauptplatz zu orientieren (rechteckige Struktur des Platzes).  Die farbliche Kennzeichnung der Straßenbahnhaltestelle wird von der Linz AG aktuell auch als ausreichend erachtet.

Die Querungsstelle an der Rathausgasse/Hauptplatz wurde im Rahmen des Ortsaugenscheins mitbegutachtet. Durch die klare Gebäudekante wird diese Querung von den Beteiligten nicht als unsichere Querungsstelle angesehen. Aus diesem Grund werden dort aktuell keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Zukünftig werden jedoch bei baulichen Maßnahmen taktile Leitsysteme mitberücksichtigt und diese in Abstimmung u.a. mit dem Behindertenkoordinator konzipiert.

Wenn es zukünftig zu Problemen bei den angeführten Punkten kommen sollte bzw. sich die Situation ändert, werden wir eine Neubewertung der Situation durchführen und entsprechende Maßnahmen planen.

Freundliche Grüße

OBR DI G. K.

elektronisch beurkundet

Sachgebiet : 006-06 Stellungnahmen interne und externe Sachverständige

Akt : 0125178/2021 PTU –  Hauptplatz

Barrierefreie und verkehrssichere Gestaltung

Peer-Gruppe

EE-Name : 2-0125178/2021

Beste Grüße

Antwortschreiben Ende:

Anmerkungen:

Der Hauptplatz von Linz ist für Menschen mit einer Sehbehinderung eine einzige graue Fläche. Man erkennt keine Unterschiede zwischen Gehsteig, Haltestellenbereich, Straße, Querungen, Stiegen oder Stufen. Trotzdem ist das für die Stadt Linz und des Experten des Blindenverbandes kein Grund, gut sichtbare Markierungslinien anzubringen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Haltestellenbereich der Straßenbahnhaltestelle. Auf der Seite der Schienen ist eine gut sichtbare gelbe Linie aufgebracht. Zur Straßenseite hin, die man dann queren „MUSS“ ist keine sichtbare Abgrenzung erkennbar. Es gibt nicht einmal einen Schutzweg.

Bei der Bushaltestelle Kärntnerstraße beim HBF Linz gab es das selbe Problem. Keine sichtbare Abgrenzung des Haltestellenbereiches zur Straße in beide Fahrtrichtungen. Dort wurden nach meiner Anregung entsprechende gut erkennbare weiße Linien aufgebracht. Am Hauptplatz ist das aber ein großes Problem. Der Unterschied aber ist, bei der Kärntnerstraße war der Experte des BSV OÖ nicht dabei. Da habe ich mich mit Mitarbeitern der Linz AG alleine unterhalten.

Es wurde auch zum Thema Bushaltestelle Kärntnerstraße eine Dokumentation mit Fotos erstellt.

Link zur Bildergalerie Blind in Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/52

Anscheinend ist es von der Linz AG nicht „erwünscht“, dass Menschen mit Behinderung – und hier ganz besonders Blinde und Sehbehinderte – bei ihnen am Hauptplatz 34 (deshalb auch Kundencenter) vorbeikommen. Für Blinde und Sehbehinderte ist diese Adresse noch schwerer aufzufinden. Es gibt keine Anhaltspunkte und auch keine taktilen Bodeninformationen, die mich zum Eingang des Kundencenters leiten. Eine akustische Auffindungsboje, wie sie z. B. beim Musiktheater vorhanden ist, wäre eine einfache, schnelle und kostengünstige Lösung.

Aber auf diese Serviceleistung wird gerne verzichtet, weil:

Man kann seine Tages- oder Monatskarte in der Trafik kaufen,

Laut der oben angeführten Antwort, soll man über den BSV OÖ das Klimaticket erhalten? Anscheinend wissen das aber die Mitglieder des BSV OÖ nicht. Außerdem ist nicht bekannt, dass ein privater Verein das Klimaticket ausgeben darf. Wie soll das auch funktionieren. Diese Info ist reine Desinformation der Stadt Linz oder des Experten des BSV OÖ.

Am Mittwoch, 02.03.2022 war ich im Kundencenter der Linz AG in der Wiener Straße. Die TBI ist vorhanden und man kommt damit bis zur Info. Ich wollte gerne den „Ermäßigungsausweis für Menschen mit Behinderung“.  Die Antwort bei der Info: „Den gibt es hier nicht, da müssen sie zum Kundencenter am Hauptplatz!“. Mir war das bekannt, wollte mir nur die Bestätigung einholen. Die nächste Desinformation der Stadt Linz an Blinde und Sehbehinderte. Oder des Experten.

Blinde und Sehbehinderte müssen zur Linz AG am Hauptplatz, wenn sie einen Ermäßigungsausweis erhalten möchten. Was nun wiederrum nicht so einfach ist, da man dort nicht barrierefrei hinkommt.

Blinde und Sehbehinderte Kunden der Linz AG sind nicht nur auf Fahrkarten zu reduzieren. Sie sind Strom- und Internetkunden, Haben Beschwerden bezüglich der öffentlichen Verkehrsmittel. Haben vielleicht Beschwerden über DISA und LISA oder das Fahrpersonal. Und die sollen nicht in das Kundencenter am Hauptplatz kommen? Die aus Urfahr kommenden Blinden sollen am Kundencenter am Hauptplatz vorbeifahren, 20 Minuten bis zur Haltestelle WIFI weiterfahren, dort die stark befahrene Wiener Straße mit 5 Fahrspuren (ATAS vorhanden) queren, um zu erfahren: „Ermäßigungsausweis? Hier nicht“.

Bei der Rathausgasse ging es nicht darum, ob ich mich an irgendwelchen Häuserkanten orientieren kann, sondern das ich diese Straße sicher über einem Schutzweg queren kann. Für die sehenden Experten ist das sicher kein Problem. Aber für schwerst Sehbehinderte ist es ein Problem.

Leider sind das wieder einmal typische Beispiele dafür, wie „Sehende“ bestimmen, wie Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Raum zu funktionieren haben. Und wenn dann auch noch die „Bin gut Freund der Stadt Linz“ mitspielen, kann das für die Stadt nur positiv ausgehen. Wenn der „sehende?“ Vertreter der Blinden die Meinung vertritt, die Blinden brauchen das nicht, dann sollte man weder einmal auf die für Blinde fast „tödliche“ TBI bei der Straßenbahnhaltestelle beim Schloss Traun hinweisen.

Lebensgefährliche TBI in Traun: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/7

Link Youtubevideo über die lebensgefährliche TBI in Trau.: https://www.youtube.com/watch?v=GFaWZoKMj_0

Für die Personen, die sich für die Belange der Menschen mit Behinderung einsetzen, sind solche Bewertungen frustrierend. Und sie überlegen sich, warum sich die Menschen mit Behinderung das eigentlich alles gefallen lassen? Vielleicht geht es ihnen zu gut.

Bedauerlicherweise passieren am Hauptplatz immer wieder Unfälle mit Verletzungen durch die fehlenden Bodenmarkierungen. Das betrifft logischerweise die Sehbehinderten. Sehr viele ältere Menschen mit einer Sehbehinderung sind keine Mitglieder des BSV OÖ und trotzdem gehören auch diese Personen geschützt. Leider wird bei entsprechenden Unfällen keine Anzeige erstattet. Wenn das passieren würde, dann würden sicher auch die Verantwortlichen einmal anders über diese Problematik denken.

Link zur Bildergalerie Hauptplatz Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/33

Infos zum Klimaticket

 

Mit dem KlimaTicket ist es ab 26. Oktober erstmals möglich , mit einem einzigen Ticket alle Züge, Busse und Straßenbahnen des öffentlichen Nahverkehrs in allen Bundesländern und auch in der Westbahn und den ÖBB zum Fixpreis zu fahren.

Teilnehmende Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften

Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH www.vmobil.at

Verkehrsverbund Tirol GesmbH www.vvt.at

Salzburger Verkehrsverbund GmbH www.salzburg-verkehr.at

OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG www.ooevv.at

Verkehrsverbund Steiermark GmbH www.verbundlinie.at

Verkehrsverbund Kärnten GmbH www.kaerntner-linien.at

Verkehrsverbund Ost-Region GmbH www.vor.at

Teilnehmende Eisenbahnverkehrsunternehmen

ÖBB-Personenverkehr AG

WESTbahn Management GmbH

Salzburger Lokalbahn (SLB)

Pinzgauer Lokalbahn (PLB)

Montafonerbahn AG (MBS)

Zilltertaler Verkehrsbetriebe AG (ZVB)

Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH

Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H.

Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH

Steiermarkbahn (StB)

Raaberbahn AG

Wiener Lokalbahnen GmbH (WLB)

Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsges.mbH (NÖVOG)

(Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen)

Wo kann ich das Klimaticket kaufen?

Das KlimaTicket kann ab 1. Oktober sowohl online auf

www.klimaticket.at

als auch bei den Schaltern der teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gekauft werden (d.h. alle Schalter der ÖBB und Westbahn in ganz Österreich sowie alle Schalter der Verkehrsverbünde).

  • Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
  • Kärnten Bus GmbH
  • ÖBB-Personenverkehr AG
  • OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG
  • Österreichische Postbus AG
  • Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation
  • Salzburger Verkehrsverbund GmbH
  • Verkehrsverbund Tirol GesmbH
  • Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH
  • WESTbahn Management GmbH

Es gilt ab einem frei wählbaren Datum frühestens ab dem 26. Oktober und kann maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.

Was heißt Behinderung? Habe ich Anspruch auf Ermäßigung?

Anspruch auf Ermäßigung haben Menschen mit Behinderung, wenn in deren Österreichischem Behindertenpass ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder der Vermerk „Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ enthalten ist, oder Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis, Inhaber und Inhaberinnen von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz.

Welche Dokumente brauche ich beim Kauf des KlimaTicket

Beim Kauf des KlimaTicket sind keine Dokumente (wie z.B. Führerschein oder Meldenachweis) notwendig. Bei einer Kontrolle ist das Ticket in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, e-card mit Foto(!), Reisepass, etc.) gültig.

Hinweis: Beim Kauf des Tickets beim Schalter ist der entsprechende Nachweis der Behinderung vorzuweisen. Weiters werden die Bankdaten benötigt.

Welche Zahlungsmodalitäten gibt es für das KlimaTicket ?

Das KlimaTicket  kann in monatlichen Raten (ohne Aufschlag) bezahlt werden oder es wird beim Erwerb der gesamte Betrag (949 Euro ohne bzw. 699 Euro (Anmerkung: bis 31.10.2021) mit Ermäßigung) bezahlt. Bei monatlicher Abbuchung sind die ersten zwei Monatsraten sofort bei der Bestellung zu bezahlen. Die Abbuchung des Restbetrags erfolgt ab dem dritten Gültigkeitsmonat mittels SEPA-Lastschrift in zehn gleichen Monatsraten innerhalb der ersten fünf Werktage jedes Kalendermonats.

Ist der Gültigkeitsbeginn des KlimaTicket frei wählbar?

Der erste Tag der Gültigkeit kann ab dem 26. Oktober 2021 frei gewählt werden (muss also nicht z.B. der Monatserste sein) und das KlimaTicket kann max. vier Wochen im Voraus gekauft werden. Beim Onlinekauf kann das KlimaTicket frühestens 15 Tage nach dem Kauf genutzt werden, beim Kauf am Schalter kann man sofort mit dem vorläufigen Ticket losfahren.

Wie und wann bekommt man das KlimaTicket zugestellt?

Beim Kauf am Schalter bekommt man ein vorläufiges Ticket ausgedruckt oder wenn gewünscht per Email, das sofort genutzt werden kann. Beim Onlinekauf kann das Klimaticket frühestens 15 Tage nach Kauf genutzt werden. In beiden Fällen wird das KlimaTicket nach wenigen Wochen im Scheckkartenformat per Post zugeschickt.

Gibt es eine App o.ä. für das KlimaTicket, wo man das Ticket digital verfügbar hat?

Nein, derzeit gibt es noch keine App für das KlimaTicket , d.h. im Verkehrsmittel muss die Plastikkarte vorgezeigt werden.

Kann ich das KlimaTicket kündigen?

Ja. Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem 7. Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Dabei ist eine Monatsrate als Kündigungsentgelt zu zahlen. Im Falle von Umzug, mehr als dreimonatige Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder Todesfall kann das Ticket jederzeit und ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden.

Wird es ein Angebot für die Mitnahme von Kindern geben?

Die aktuellen Tarifbestimmungen des KlimaTicket sehen vor, dass es gegen einen pauschalen Aufpreis von 110 Euro möglich sein wird, das ganze Jahr bis zu vier Kinder zwischen 6 und 15 Jahren mitzunehmen. Die Kinder müssen nicht mit dem Inhaber oder der Inhaberin des KlimaTicket verwandt sein. Kinder von 0 bis 5 Jahren reisen wie bisher kostenlos gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Diese Variante ist für viele Verkehrsmittel eine neue und

kundenfreundliche Lösung.

Gilt das KlimaTicket auch für das deutsche Eck bzw. Grenzbahnhöfe?

Das Klimaticket gilt auch auf bestimmten Strecken zwischen Halten in Österreich und den gemeinsam mit anderen Bahnen betriebenen Gemeinschaftsbahnhöfen im Ausland, nämlich Buchs SG, St. Margarethen, Lindau (Bodensee) Reutin, Passau Hbf, Tarvisio Bosco Verde, San Candido/Innichen Brennero/Brenner und Sopron, sowie auf bestimmten Strecken im Ausland, nämlich auf dem deutschen Abschnitt zwischen Salzburg Hauptbahnhof und Kufstein (sogenanntes deutsches Eck), bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich; auf dem liechtensteinische Abschnitt zwischen Tisis und Buchs (SG); auf dem italienischen Abschnitt zwischen Sillian und Brenner mit Umstieg in Franzensfeste, bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich und auf dem deutschen Abschnitt zwischen Scharnitz und Ehrwald mit Umstieg in

Garmisch-Partenkirchen, bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich.

Link zur Homepage von Klimaticket: https://www.klimaticket.at/de/

Elektro-Roller in Linz und der Verhaltenskodex.

Seit März 2019 sind in Linz mehrere Anbieter von „free-floating“ (also frei im Stadtgebiet, an öffentlichen Plätzen verfügbaren) Elektro-Rollern aktiv. Die Roller können meist von Personen (kostenpflichtig) ausgeliehen werden, meist über Smartphone-App-Systeme. Die Mieter müssen bei den meisten Anbietern volljährig sein. Abgerechnet wird typischerweise über eine Kreditkarte oder online-Bezahlsysteme.

 

Für den Betrieb gelten die gleichen Regelungen wie für Radfahrer. Dies wurde durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung klar gestellt, die mit 1. Juni 2019 in Kraft trat.

 

Linz will mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen reagieren. Dieser Verhaltenskodex soll für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen.

 

Dieser Verhaltenskodex ist eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit Unternehmen, die in Linz ein Verleihsystem für E-Scooter anbieten möchten. Es wird dadurch eine gemeinsame Grundlage für die sinnvolle Einbindung von E-Scootern im Stadtverkehr geschaffen.

 

Insgesamt besteht der Verhaltenskodex aus elf Punkten – auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet. Die Gebote umfassen unter anderem die Themen Qualität und Sicherheit. So verpflichten sich die Betreiber, die Geschwindigkeit der Scooter auf 20 km/h zu reduzieren – in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h.

 

Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu gehört beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkplätzen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gefährlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.

 

Weiters haben oder hätten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radständern, in Wartehäusern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

 

Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen.

 

Auch bei der Nachtruhe gab es Beschwerden. So wurde nun explizit geregelt, dass bei der Abholung die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten ist.

 

Persönliche Anmerkung: Das ein Verhaltenskodex dazu führen soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, können aber nur sehr naive Menschen annehmen.

 

Zur Zeit aktive Anbieter von E-Scootern in Linz:

 

Tier Mobility (seit März 2019)

Kiwiride (seit Juni 2020)

Lime (Rückzug im Jänner 2020, Rückkehr im Mai 2021)

 

Auch in den sozialen Medien mehren sich Berichte und Beschwerden über nicht korrekt abgestellte E-Scooter oder Elektro-Roller. Diese, irgendwo in der Gegend, abgestellten Fortbewegungsmittel stellen eigentlich für alle eine Gefahr dar. Aber ganz besonders für Blinde und Sehbehinderte Menschen.

 

Obwohl es in Linz seit August 2019 gekennzeichnete Abstellplätze für E-Scooter gibt, stehen sie mitten am Gehsteig, manchmal auch quer über den Gehsteig, stehen auf TBI´s (taktile Bodeninformationen für Blinde und Sehbehinderte) und gefährden dadurch Menschen mit einer Behinderung, lehnen an Hausmauern, Blumenkübeln, Ampeln mit einer ATA (akustisch taktilen Ampel) und behindern dadurch Blinde und Sehbehinderte eine Kreuzung ordnungsgemäß zu queren und setzten sie dadurch einer großen Gefahr aus.

 

Sie stehen bei Haltestellen und behindern Menschen beim Aus- und Einsteigen, sie stehen auch in Wartehäuschen, vor Hauszugängen und sogar bei Kreuzungen. Sie stehen in Haltebuchten von Autobussen und machen ein barrierefreies Aus- und Einsteigen unmöglich. Sie stehen direkt vor Lifttüren und Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwägen können nicht ohne Probleme aus- oder einsteigen. Sie stehen auch in Unterführungen und, und, und…

 

Die E-Scooter stehen oder liegen aber auch in der Natur herum. Da wird anscheinend gefahren bis der Akku leer ist und dann werden die Scooter einfach stehen gelassen. Ich habe schon einige auf den Spazierwegen in Ebelsberg irgendwo in der Pampa (Ebene oder Feld) aufgefunden. Sogar in die Wiese wurden sie geworfen.

 

Diese Dinger stehen eigentlich überall, wo sie nicht stehen sollen. Da es mit der Disziplin einiger Benutzerinnen und Benutzer dieser Elektro-Roller nicht so weit her ist, hilft kein markierter Abstellplatz und schon gar kein Verhaltenskodex für E-Scooter-Verleiher und E-Scooterbenutzer.

 

Wie meine Bildergalerie (achtlos abgestellte E-Scooter in Linz und Umgebung) eindrucksvoll zeigt, bringt ein Verhaltenskodex für Menschen mit Behinderung eigentlich nichts. Und ohne Strafen wird man gegen disziplinlose und respektlose Mitmenschen nicht ankommen. Wenn es keine Regelungen für das Parken von Autos gäbe, dann würde Chaos in den Städten herrschen! Link zur Bildergalerie am Ende des Textes!

 

Technisch wäre es möglich, dass bei nicht korrekt abgestellten E-Scootern die Uhr weiterläuft und somit das Bankkonto des E-Scooterbenutzers schrumpft.

 

So sollen laut Verhaltenskodex unsachgemäß abgestellte E-Scooter innerhalb von 3 Stunden von den Anbietern entfernt werden. Nur kennt fast niemand der Bürger von Linz die Kontaktdaten der Anbieter. Außer der Polizei und sicher die Verkehrsabteilung der Stadt Linz. Da kann man sich eine blinde und sehbehinderte Person vorstellen, die verzweifelt versucht das Firmenlogo am E-Scooter zu erkennen. Wenn man bei der Polizei anruft, wird man sicher nach dem Anbieter fragen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei alle 3 Anbieter anruft und somit wird die Meldung einer blinden Person im Sande verlaufen.

 

Der Verhaltenskodex für Linz:

 

Der Kodex enthält in Form von 11 Punkten die „Dos“ und „Don‘ts“ sowie die Rahmenbedingungen für die Verleihfirmen. Der von den Betreiberfirmen unterzeichnete Verhaltenskodex beinhaltet sowohl die Pflichten für die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrstüchtige Scooter, als auch eine Limitierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in den Fußgängerzonen.

 

Die Vereinbarungen im Detail:

 

Die unterzeichnenden Betreiber verpflichten sich zur verbindlichen Einhaltung nachstehender Regelungen beim Betrieb eines E-Scooterverleihs:

 

  1. Verwendete E-Scooter: Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und Normen (StVO, KFG, usw.) entsprechen.

 

  1. Wartung und Qualitätskontrolle: Die Betreiber stellen eine fach- und sachgerechte Wartung und Qualitätskontrolle der verwendeten E-Scooter mit eigenem Personal vor Ort sicher. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und der öffentlichen Sicherheit (z. B. Brandgefahr in Privaträumlichkeiten) verzichten die Betreiber auf ein sogenanntes Freelancer-Modell.

 

III. Sicherheitsmaßnahmen: Die Betreiber empfehlen ihren Nutzern unmissverständlich, Helme zu verwenden und die Verkehrsregeln sowie die Sicherheit von Fußgängern zu beachten. Die Betreiber kommunizieren den Benutzern fortlaufend, wo die Nutzung von E-Scootern in Linz untersagt ist. Alle registrierten Unfälle mit Personenschaden werden der Stadt Linz innerhalb zwei Wochen zu statistischen Zwecken und zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit gemeldet.

Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern

  1. in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h sowie
  2. im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h.

Die besonders sensiblen Bereiche werden seitens der Stadt festgelegt. Derzeit sind dies Fußgängerzonen und sämtliche innerstädtische Parkanlagen, sofern dort die Nutzung nicht ohnehin untersagt ist. Insbesondere davon betroffen sind der Volksgarten, Schillerpark, Hessenpark, Stadtpark, Schlosspark, Bauernbergpark, Andreas-Hofer-Park und KUK-MedCampus-Park.

Die Betreiber verpflichten sich zur Entfernung der E-Scooter bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen von einer größeren Menschenansammlung auszugehen ist. Bei welchen Veranstaltungen und in welchem Ausmaß die Entfernung notwendig ist, wird im Vorfeld vom Stadtpolizeikommando Linz festgelegt. (z. B. Linzer Krone-Fest, Linz Marathon, Sparkasse City Night Run, Linzer Altstadt-Weinfest „Wein & Kunst“ und Linzer Genusslandstraße)

 

  1. Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse: Die Betreiber weisen die strukturelle und wirtschaftliche Fähigkeit nach, auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können. (z. B. Ansammlung einer großen Anzahl von E-Scootern an einer bestimmten Stelle, Behinderung von wichtigen Verkehrswegen, etc.).

 

  1. Verteilung und Nachtruhe: Die Betreiber verpflichten sich, dass je Standort maximal fünf E-Scooter pro Betreiber aufgestellt werden. Im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr darf sowohl bei der Abholung wie auch bei der Verteilung zu den Verleihstandorten die Nachtruhe nicht gestört werden. Bei der Verteilung der E-Scooter verpflichten sich die Betreiber, zur Einhaltung folgender Vorgaben:
  2. kein Abstellen in Radabstellanlagen
  3. kein Abstellen vor Zugängen/Einfahrten
  4. kein Abstellen in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen
  5. kein Abstellen auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite
  6. kein Abstellen auf taktilen Einrichtungen

 

  1. Nutzungsrate: Die Betreiber geben die allgemeinen örtlichen Beschränkungen ihres Systems und die Anzahl von verwendeten E-Scootern bekannt. Weiters geben sie etwaige Planungen für die Ausweitung des Systems, die beabsichtigte Zielauslastung (z. B. mindestens 1 Fahrt pro E-Scooter und Tag) sowie den Verteilungsplan bekannt. Die Übermittlung der Daten erfolgt vierteljährlich durch die Betreiber an die Stadt Linz oder wenn diese die Be-treiber dazu entsprechend auffordert. Wenn ein Betreiber die angestrebten Ziele nicht erreicht, ergreift er umgehend Maßnahmen. (z. B. Anzahl der E-Scooter begrenzen, Umverteilung verbessern, Marketing optimieren).

 

VII. Parkplätze/-zonen: Ausgewiesene Parkplätze/Parkzonen sowie Parkverbotszonen können jederzeit seitens der Stadt Linz vorgegeben werden, wenn dies für notwendig erachtet wird. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass sie eine dafür notwendige Funktion zur Anzeige von Parkplät-zen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen jederzeit in ihrer Applikation imple-mentieren können. Die Einrichtung von Parkplätzen/Parkzonen sowie Park-verbotszonen in der Applikation erfolgt binnen 14 Tage nach Bekanntgabe der Stadt Linz durch die Betreiber.

 

VIII. Sitz & Ansprechpartner: Die Betreiber müssen dauerhaft in Österreich niedergelassen sein. Eine verantwortliche Person vertritt den Betrieb in Österreich und ist für die Diskussion und Behebung von Problemen, welche die Stadt gegenüber dem Betreiber aufzeigt, erreichbar. Amtssprache für alle Gespräche mit dem Betreiber ist deutsch. Der Betreiber gibt überdies einen Ansprechpartner bekannt (samt Telefonnummer und E-Mailadresse), an den die Stadt Linz und die Polizei Anfragen von Bürgern bzw. Nutzern direkt weitergeben darf. Dieser Ansprechpartner hat für Anliegen der Stadt sowie für Bürgerbeschwerden jedenfalls zwischen 6 Uhr und 18 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.

 

  1. Datenaustausch: Die Unternehmen stellen der Stadt Nutzungsdaten (z. B. Heatmap, gefahrene Kilometer oder Anzahl Entlehnungen) in anonymisierter Form auf deren Anfrage für Planungszwecke zur Verfügung.

 

  1. Vermeidung von Missständen: Es liegt in der Verantwortung der Unter-nehmen, die E-Scooter-Nutzer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen (z. B. keine Gehsteige zu befahren). Ziel der Betreiber ist es, den Nut-zern das Fahren und Parken von E-Scooter zu erleichtern, indem sie Aufklärungsmaßnahmen ergreifen und nicht konformes Parken sanktionieren. Solche Maßnahmen sollten tunlichst in die Nutzungsbedingungen der Applikation aufgenommen werden. Insbesondere haben die betreibenden Unterneh-mer die Nutzer in diesem Zusammenhang mittels Applikation auf das richtige Abstellen hinzuweisen (keine Sicherheitsgefährdung, kein öffentliches Ärgernis, möglichst platzsparend) und bei einer fortgesetzten Missachtung von einer Nutzung auszuschließen.

E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind vom Betreiber binnen drei Stunden nach Meldung zu entfernen. Bei Gefahr in Verzug oder Nichteinhaltung obiger Frist können E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers durch die Stadt Linz entfernt werden.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar wer-den, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dieses Verhaltenskodex am nächsten kommt.

 

Link zum Verhaltenskodex: https://www.linza.at/scooter-kodex/

 

Link zur Bildergalerie von nicht umsichtig abgestellten E-Scootern: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6