Für die Ausübung der reglementierten Gesundheitsberufe
- Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe
- Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe
- Musiktherapeutin/Musiktherapeut
- Psychotherapeutin/Psychotherapeut
ist eine Eintragung in die jeweilige Berufsliste als Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung erforderlich.
Für Trainingstherapeutinnen/Trainingstherapeuten ist der Eintrag in die Berufsliste als Berechtigungsnachweis für die Berufsausübung anzusehen.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz führt folgende Berufslisten:
- Link zu den Berufslisten: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Medizin_und_Berufe/Berufe/Berufslisten/