Allgemein

Die NOVA entfällt für Blinde – Novelle im NoVAG (Paragraf 3 Z 5)!

Wer die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit im Behindertenpass eingetragen hat, bzw. einen Parkausweis besitzt, ist ab heute von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit!

Novelle im NoVAG (Paragraf 3 Z 5)

Auszug bei ÖAMTC:

Die NoVA wird nicht fällig, wenn

es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, das von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet wird, sofern der Mensch mit Behinderungen eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird. Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960,  nachzuweisen

Link zum ÖAMTC: https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-18177294

Serviceportal des Sozialministeriums, wurde neu gestaltet

Infoservice, das Serviceportal des Sozialministeriums, wurde im Sinne der Bürgernähe und Kundenfreundlichkeit für Sie neu gestaltet.

Auf dieser Website finden Sie vielfältige Informationen über Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen der öffentlichen und privaten Wohlfahrt.

Bei der von Ihnen gewünschten Auskunft können Sie sowohl nach individuellen Suchbegriffen, als auch nach jeweiliger Lebenssituation sowie Kategorien von Themengruppen suchen.

Link zum Serviceportal des Sozialministeriums: https://www.infoservice.sozialministerium.at

Tag des Sehens – Jeden zweiten Donnerstag im Oktober

 

Tag des Sehens – Jeden zweiten Donnerstag im Oktober

Jeden zweiten Donnerstag im Oktober ist der Welttag des Sehens. Auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation gibt es an diesem Donnerstag, heuer ist es der 10. Oktober, das weltweite Aktionsprogramm VISION 2020 – das Recht auf Augenlicht.

Weltweit gibt es derzeit rund 36 Millionen blinde Menschen. Die Zahl der Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung ist noch viel höher. Und dennoch fallen die meisten dieser Menschen, abgesehen sie tragen eine gelbe Armschleife mit 3 Punkten und weißen Langstock, auf den ersten Blick nicht auf.

Ein sehbehinderter Mensch kann sein vorhandenes Sehvermögen bestmöglich ausnützen. Das kann spezielle Trainings geschult werden. Wird ein Sinn, in diesem Fall der Sehsinn, reduziert, gleicht der Mensch dies durch eine vermehrte Nutzung der anderen Sinne und seines Gedächtnisses sowie seiner Vorstellungskraft aus. Hinzu kommt, dass sehbehinderte Menschen ihr Leben wesentlich strukturierter führen, d.h., viele Dinge des Alltages haben ihren fixen Platz.

Gerade weil Sehbehinderung so viele Varianten aufweisen kann, glaubt man Widersprüchliches zu erkennen. Es gibt Menschen mit Sehbehinderung, die mit dem weißen Langstock unterwegs sind, aber ein Buch lesen können. Andere können beim Linienbus, der eine große Nummer auf der Anzeige hat, diese nicht erkennen und müssen nachfragen. Es gibt Menschen mit Nachtblindheit, die ab der Dämmerung einen Blindenstock in der Hand haben, tagsüber aber ohne auskommen. Beispiele wie diese ließen sich in vielen Varianten aufzählen.

Das Sehvermögen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Rechtlich gilt, dass ein Mensch, wenn er unter 2% Sehkraft eines Menschen mit voller Sehkraft hat, als blind gilt. Bei weniger als 5% gilt er als hochgradig sehbehindert. Aber auch Menschen mit 40 – 60% Sehkraft stehen im Alltag vor großen Herausforderungen.

Wie ein sehbehinderter Mensch seine Umgebung wahrnimmt, hängt von der Funktionalität seiner Augen ab. Augenerkrankungen sind die häufigste Ursache. Hier ist in erster Linie der Graue Star zu nennen. Weil die Linse im Auge getrübt ist, erscheint die Sicht wie durch einen Schleier.

Augenerkrankungen können auch zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes, also jenes Bereiches, den man bewegungslos überblicken kann, führen. Spricht man von einer altersabhängigen Makula-Degeneration, meint man den Verlust der Sehschärfe, der von der Mitte des Gesichtsfeldes ausgeht. Der Grüne Star wiederum verursacht fortschreitende Ausfälle des Gesichtsfeldes. Ohne Behandlung kann es zur vollständigen Erblindung führen.

Fast Food und Fertiggerichte enthalten Zucker. Ein dauernder Zuckerkonsum kann zu Diabetes und infolge auch zu einer Diabetischen Netzhauterkrankung führen. Einzelne Abschnitte des Gesichtsfeldes fallen aus, hinzu kommt ein getrübtes Sehen. Am Ende steht die Erblindung.

Wir alle kennen den Begriff des Tunnelblicks. Damit bezeichnet man einen Ausfall des äußeren Bereiches des Gesichtsfeldes. Der Sehbereich ist eingeengt und es kommt zu einem Verlust der Sehschärfe. Der Tunnelblick ist eine erbliche Erkrankung.

Haben zwei Menschen die gleiche Augenerkrankung, kann das Sehvermögen jedoch sehr unterschiedlich sein. Nicht nur die Augenerkrankung selbst ist ausschlaggebend, sondern auch die Lebensumstände und die seelische sowie körperliche Verfassung.

Jeder Sehbehinderte versucht sein vorhandenes Sehvermögen so optimal wie möglich auszunutzen. Dafür gibt es Trainings und Schulungen. Eine große Unterstützung sind auch Hilfsmittel wie Lupenbrillen, Monokulare oder Kantenfiltergläser, um ein paar zu nennen.

Mit Bildschirmlesegeräte lässt sich Gedrucktes lesen oder Scanner lesen ein Schriftstück ein und eine Software spricht den Text.

80% der menschlichen Wahrnehmung erfolgt über die Augen. Es gibt kaum Situationen und Dinge im Leben, für die wir die Augen nicht brauchen: Augenkontakt, Orientierung, Kleiderauswahl, Surfen im Internet, Spazierengehen u.v.a.m.

Sehbehinderte Menschen müssen ihr tägliches Leben daher ganz anders organisieren. Sie müssen spezielle Hilfsmittel verwenden, vieles an ihre Situation anpassen und gegebenenfalls Mitmenschen um Hilfe bitten. Computer, Internet und Smartphones mit zahlreichen Apps gestalten das Leben der sehbehinderten Menschen leichter. Smartphones reagieren auf Sprachbefehle und informieren über den Standort. Über das Internet sucht man barrierefreie Webseiten auf und bekommt so wichtige Informationen.

Trotzdem gibt es tägliche Herausforderungen: im öffentlichen Verkehr, in der Ausbildung, im Berufsleben oder in öffentlichen Gebäuden. 2005 hat der Nationalrat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Einfach ausgedrückt soll mit Hilfe dieses Gesetzes die Diskriminierung von behinderten Menschen vermieden werden. Dieses Gesetz ist leider sehr zahnlos, nach wie vor gibt es Einrichtungen, die Menschen mit Sehbehinderung vor große Probleme stellen.

Gerade Non-Profit-Organisationen wie freiraum-europa weisen Politik und öffentliche Administration immer wieder auf die Notwendigkeit eines barrierefreien Arbeits- und Lebensbereiches hin. Die Situation verbessert sich aber nur sehr langsam – die Barrieren in den Köpfen der Menschen sind sehr stark.

 

WC – Anlagen in Linz / OÖ (Öffentliche)

WC-Anlagen in Linz (öffentliche)

WC-Anlagen (mit Personalbesetzung):
Hauptplatz (Altes Rathaus) – barrierefrei
Südbahnhofmarkt (an Markttagen: Dienstag, Freitag, Samstag) – barrierefrei

WC-Anlagen (ohne Personalbesetzung):
Afritschweg (Wohnanlage Kastgründe) – barrierefrei
Auf der Gugl (Parkanlage Bauernberg)
Auhof (LinzAG Umkehrschleife) – barrierefrei
Bergschlößlpark (Pförtnergebäude-Bergschlößlgasse) – barrierefrei
Bindermichl (Stadlerstraße) – barrierefrei
Domplatz (Eingang Garage, 1. Untergeschoß) – barrierefrei
Donaupark (Rückseite Parkbad) – barrierefrei
Freinberg Kürnbergweg (bei Restaurant Wienerwald) – barrierefrei
Friedhof Kleinmünchen (Friedhofsgebäude)
Gasthaus Lindbauer
Grüne Mitte, Edeltraud-Hofer-Straße 12
Grünmarkt Urfahr – barrierefrei
Hessenplatz (Parkanlage) – barrierefrei
Hummelhofwald (Parkanlage beim Hummelhofbad) – barrierefrei
Im Haidgattern (Parkanlage Neue Heimat)
Ing.-Stern-Park (Parkgelände)
Lentos Kunstmuseum (bei der Donauseite) – barrierefrei
Lißfeld (Wasserwald)
Munschgasse (Wasserwald) – barrierefrei
Negrelliweg (Parkanlage Kinderbad) – barrierefrei
Neues Rathaus – barrierefrei
Promenade (gegenüber Sparkasse im Untergeschoss) – barrierefrei
Pöstlingberg (beim Parkplatz) – barrierefrei
Sonnensteinstraße (LinzAG Umkehrschleife) – barrierefrei
Steinmetzplatzl (Donaustrand Urfahr) – barrierefrei
Südbahnhofmarkt (Einfahrt Garage) – barrierefrei
Unionkreuzung (im Untergeschoß Straßenbahnhaltestelle) – barrierefrei
Urfahrmarkt – barrierefrei
Volksgarten – barrierefrei
Volkshaus Auwiesen
Volkshaus Bindermichl
Volkshaus Dornach
Volkshaus Ebelsberg
Volkshaus Ferdinand-Marklstraße
Volkshaus Franckviertel
Volkshaus Froschberg
Volkshaus Harbach
Volkshaus Kandlheim
Volkshaus Keferfeld
Volkshaus Kleinmünchnerhof
Volkshaus Neue Heimat
Volkshaus Pichling
Werndlstraße (bei Tankstelle) – barrierefrei

Ziegeleistraße (Parkanlage Spielplatz) – barrierefrei

Mir bekannte WC Anlagen in Linz (nicht öffentlich)

Alle Gesundheitseinrichtungen der OÖ GKK – barrierefrei
Alle Kinos
Alle Krankenhäuser
Arbeitsmarktservice Bulgariplatz – barrierefrei
Ärztezentrum Süd –  Straßenbahnhaltestelle Saporoshjestraße – barrierefrei
Bahnhof Ebelsberg – barrierefrei
BFI Bulgariplatz (Laguna) – barrierefrei
Blinden- und Sehbehindertenverband OÖ – barrierefrei
Einkaufszentrum Atrium – Mozartkreuzung – barrierefrei – Eurokey
Eurospar (Kunden WC) – Straßenbahnhaltestelle Saporoshjestraße
Hauptbahnhof Linz  – barrierefrei 2 WC mit Eurokey
Musiktheater Volksgarten
Mühlkreisbahnhof – barrierefrei
Passage – barrierefrei – Eurokey
Pensionsversicherungsanstalt beim HBF Linz – barrierefrei
Sozialministeriumservice Gruberstraße – barrierefrei
WIFI – barrierefrei
Wissensturm beim HBF – barrierefrei

Sozialratgeber 2018 – Land Oberöstereich

Sozialratgeber 2018

Der Sozialratgeber gibt Informationen zu Hilfe und Unterstützung in Oberösterreich.

Die Broschüre umfasst 200 Seiten und bietet Informationen zu Geld- und Sachleistungen und Angeboten in Beratung und Betreuung. Die Broschüre beinhaltet außerdem viele Adressen von sozialen Organisationen, Behörden und Ämtern in ganz Oberösterreich.

Herausgeberin: Sozialplattform OÖ in Zusammenarbeit mit dem Land OÖ – Abteilung Soziales, der Arbeiterkammer OÖ und der KirchenZeitung Linz.

Link zum Download des Sozialratgebers 2018 als PDF