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Projekt Banken für Alle – Bank4all


Bank4all

Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen die vielen verschiedenen Geräte sowie die unterschiedlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung von Geldausgabeautomaten ein großes Problem dar.

 

Ziel des Projekts Bank4all ist es, sehbehinderten und blinden Menschen die barrierefreie Bedienung von Geldausgabeautomaten in ganz Österreich zu ermöglichen.

Über die Standortabfrage können Bankomaten in ganz Österreich gesucht werden, die mit Sprachausgabe bzw. einer vergrößerten, gut kontrastierenden Bildschirmanzeige ausgestattet sind.

Die wichtigsten Kriterien im Überblick:

• Mindestens ein Geldausgabeautomat pro Filiale muss barrierefrei ausgestattet, zugänglich und auffindbar sein.

• Vorläufig müssen zumindest die Transaktionen „Bargeldbehebung“ und „Kontostandabfrage“ barrierefrei durchführbar sein.

• Diese Transaktionen müssen sowohl per Sprachausgabe (für blinde Menschen) als auch in einem vergrößerten Kontrastmodus (für sehbehinderte Menschen) verfügbar sein.

• Der Sprachausgabe-Modus wird mit Einstecken der selbst mitgebrachten Kopfhörer aktiviert. Er muss dieselben Optionen bieten wie der Normalmodus (z. B. Stückelung der Banknoten) und muss ausschließlich über den Ziffernblock und die vier daneben liegenden Funktionstasten steuerbar sein.

• Der vergrößerte Kontrastmodus muss nach Einstecken der Bankkarte optional

Persönliche Anmerkung: Der Hauptbahnhof Linz ist diesbezüglich schon sehr gut ausgestattet. Nicht nur ein Automat der Raika ist barrierefrei sondern auch einige Automaten der Sparda Bank. Die Suche auf der Homepage funktioniert am PC sehr gut. Eine App würde das Ganze noch abrunden!

Link zur Homepage Bank4all: http://www.bank4all.at/startseite

Fachbegriffe erklärt – Was versteht man unter Blindheit?

 

Fachbegriffe erklärt – Was versteht man unter Blindheit?

Und welche Fachbegriffe gibt es dafür?

Unter Blindheit versteht man die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem visuellen Wahrnehmungsvermögen eines oder beider Augen.

Sie kann angeboren (Geburtsblindheit) oder erworben sein.

Die Aussichten auf eine Verbesserung oder gar Heilung sind abhängig von Krankheitsbeginn und Ursachen sehr gering bis meist unmöglich. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Erkrankungen, für die es keinen wirksamen therapeutischen Ansatz gibt, und die deshalb als unheilbar gelten. Wenn eine Blindheit beide Augen betrifft, ist sie eine schwere Behinderung.

Nicht zur Blindheit zählt die Farbenblindheit rot/grün (Achromatopsie) oder die Nachtblindheit (Hemeralopie).

Von gesetzlicher Blindheit spricht man:

Wenn trotz Korrektur die zentrale Sehschärfe weniger als 1/50 beträgt, das bedeutet ein genormtes Sehzeichen, das ein ”normal” Sehender auf 50 m Entfernung noch erkennt, ein „Blinder“ erst auf einen Meter wahrnehmen kann.

Zur Veranschaulichung:

Eine Sehschärfe (Visus) von 1/50 = 0,02 welche Blindheit bedeutet, bedeutet, dass die gerade lesbaren Sehzeichen das 50-fache von 5 haben. Dies sind 4,17 Sehwinkelgrad, was ca. einer Schriftgröße von 2,2 cm bei 30 cm Leseentfernung entspricht.

Fachbezeichnungen:

Visus „Sehschärfe“ von 0,02 = 2 % Sehfähigkeit

Visus „Sehschärfe“ von 0,01 = 1 % Sehfähigkeit

Visus FW = Fingerwacheln = Farbkleckse die sich vor dem Gesicht bewegen werden wahrgenommen

Visus HBW = Handbewegungen die sich vor dem Gesicht bewegen werden wahrgenommen

Visus FZ = Finger können wenn sie vor das Gesicht gehalten werden gerade noch gezählt werden

Visus LE = Lichtempfindung
GF = Gesichtsfeld

 

Bei relativ guter zentraler Sehschärfe das Gesichtsfeld auf ein Minimum eingeschränkt ist.

 

Nicht mit sehenden Methoden (Schreiben, Lesen, Orientieren in fremden Räumen) effektiv gearbeitet werden kann.

 

90% der Blinden verfügen zumindest über ein Hell/Dunkelsehen.

 

Viele Blinde haben ein mehr oder minder ausgeprägtes Sehvermögen (Low Vision), Farbflecken, Farbbewegungen, Schwarz/Weiß, Lichterkennung welche jedoch nicht dazu führt Gegenstände in ihrer Vollständigkeit wahrzunehmen.

 

Amaurose = Vollblindheit „Schwarzblind“
Ist die vollständig fehlende Lichtscheinwahrnehmung eines oder beider Augen bei Verlust jeglicher optischer Reizverarbeitung.

 

90 % der blinden Menschen sind gesetzlich blind,

 

nur 10 % von ihnen sind Vollblind.

 

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Blind leben in Linz

Blind leben in Linz!

Eine Gruppe Blinder und Sehbehinderter, sowie Begleitpersonen aus Linz und OÖ besuchten die Medienwerkstatt im Linzer Wissensturm und produzierten eine Radiosendung.

Unser Ziel war: Gemeinsame Produktion eines sendefähigen Radiobeitrags, Einblick in die Radioproduktion, Durchführung von Interviews, Kennenlernen der Aufnahmetechnik im Studio, Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse der Radioproduktion.

Das Thema war: Wie kommt man Blind und Sehbehindert durch Linz.

Link zur Radiosendung