Aufgrund sonderbarer und nicht nachvollziehbarer akustischer Ampelschaltungen für Blinde und Sehbehinderte habe ich eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetzes an die Stadt Linz geschickt. Die Anfrage und die Antworten findet ihr nachfolgend.
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Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz: Steuerung und Signalphasen akustisch-taktiler Signalanlagen (ATAS) für blinde und sehbehinderte Menschen im Stadtgebiet Linz
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortliche!
unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz – IFG) richte ich ein höfliches Auskunftsbegehren an die zuständigen Stellen der Stadt Linz. Dieses betrifft die spezifische technische Umsetzung und softwareseitige Steuerung von akustisch-taktilen Signalanlagen (ATAS) an mehreren Kreuzungen im Linzer Stadtgebiet.
Sachverhalt und Problemstellung:
Im Zuge der Nutzung des Handfunksenders zur Aktivierung der akustischen und taktilen Signalanlagen an Fußgängerampeln lässt sich an ausgewählten Kreuzungen eine systemtechnische Besonderheit beobachten. Nach der Aktivierung der Anlage erhalten blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer abweichende Signalphasen im Vergleich zu sehenden Fußgängern.
Während für die visuelle Signalisierung regulär die Grünphase freigegeben wird – sodass sehende Personen die Fahrbahn unmittelbar queren können –, verbleibt das akustisch-taktile Signal für blinde und sehbehinderte Menschen in der Sperrphase (Rot). Dies führt dazu, dass die betroffene Personengruppe gezwungen ist, einen weiteren Signalumlauf abzuwarten, um ein akustisches Freigabesignal zu erhalten.
Diese zeitlich versetzte bzw. verzögerte Freigabe betrifft nachweislich unter anderem folgende Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet Linz:
- Kreuzung Garnisonstraße – Prinz-Eugen-Straße
- Kreuzung Bahnhofstraße – Wiener Straße (Bereich Musiktheater)
- Kreuzung Mozartstraße – Eisenhandstraße
- Kreuzung Gruberstraße – Weißenwolfstraße (Bereich ÖGK / SMS)
Die beschriebenen Abweichungen in den Ampelschaltungen wurden dokumentiert und stehen zur Veranschaulichung des Sachverhalts unter der folgenden Webadresse zur Verfügung:
Anmerkung: Aus Datenschutzgründen sind diese Videos hier nicht abrufbar!
Aus Sicht der Betroffenen ist diese programmierte Verzögerung weder verkehrstechnisch nachvollziehbar noch barrierefrei. Sie führt im Alltag zu erheblichen Einschränkungen und Irritationen:
- Soziale Stigmatisierung und Benachteiligung: Blinde und sehbehinderte Menschen sind gezwungen, grundlos länger am Fahrbahnrand zu verbleiben, während der übrige Fußgängerverkehr (einschließlich Personen mit Mobilitätshilfen wie Rollatoren oder Rollstühlen) die Kreuzung bereits quert. Dies erzeugt fälschlicherweise den Eindruck von Hilflosigkeit und führt zu wiederholten, gut gemeinten, aber unnotwendigen Interventionsversuchen durch Passanten.
- Irritation des Individualverkehrs: Rechtsabbiegende Fahrzeugführer (Pkw, Busse sowie Lkw), welche die visuelle Grünphase der Fußgänger wahrnehmen, halten korrekterweise an, um Fußgängern Vorrang zu gewähren. Das Stehenbleiben der blinden Person trotz freier Gegenfahrbahn führt zu Unklarheiten und potenziellen Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich.
- Fehlannahmen zur Mobilität: Die separate Schaltung impliziert fälschlicherweise eine generell verminderte Gehgeschwindigkeit blinder und sehbehinderter Menschen, was einer sachlichen Grundlage entbehrt und als diskriminierend (Ableismus) wahrgenommen wird.
Vor diesem Hintergrund und zur Klärung der verkehrsplanerischen sowie rechtlichen Grundlagen dieser Schaltungslogik bitte ich im Rahmen des gesetzlichen Auskunftsanspruchs um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes sehe ich einer zeitnahen Erteilung der Auskunft entgegen.
Entsprechend § 6 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) ist jede Behörde verpflichtet bei ihr eingehende Informationen an die zuständige Behörde (dem zuständigen Magistrat / Bezirkshauptmannschaft) zur Bearbeitung weiterzuleiten.
Für Ihre Unterstützung und die Bereitstellung der Informationen danke ich Ihnen im Voraus und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung: Ab hier findet Ihr die Fragen zu meiner Anfrage und anschließend die jeweilige Antwort der Stadt Linz.
Gerhard Hojas
Steuerung und Signalphasen akustisch-taktiler Signalanlagen
für blinde und sehbehinderte Menschen
Informationsbegehren
Sehr geehrter Herr Hojas!
Wir haben den Antrag auf Zugang zu Information zur Steuerung von akustisch-taktilen
Signalanlagen an mehreren Kreuzungen im Stadtgebiet am 22. Juni 2026 erhalten.
Wir kommen Ihrem Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen nach (§ 8 Abs. 1 IFG)
Die Fragen beziehen sich in erster Linie auf die Ampelschaltungen an folgenden Kreuzungen:
Prinz-Eugen-Straße – Garnisonstraße, Wiener Straße – Blumauerstraße (Musiktheater),
Mozartstraße – Eisenhandstraße und Gruberstraße – Weissenwolffstraße.
1. Welche verkehrstechnischen, sicherheitsrelevanten oder softwareseitigen Gründe und Kriterien führen dazu, dass an den genannten Kreuzungen die akustisch-taktile Grünphase nicht
synchron mit der visuellen Grünphase für Fußgänger freigegeben wird?
Antwort: Gemäß ÖNORM V 2101 ist das Freigabesignal für akustisch-taktile Grünphasen so zu schalten, dass Fußgänger die gesamte Fahrbahnbreite mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s überqueren können. Gemäß RVS 05.04.32 sollte die Mindestfreigabezeit so bemessen sein, dass
während der Freigabezeit das Überschreiten der ganzen Fahrbahn möglich ist.
Zur Berücksichtigung dieser Vorgaben und da es sich in Linz bewährt hat, aus Sicherheitsgründen parallel geführte Schutzwege mit gleichen Akustiken zu versehen, werden, falls notwendig, eigene Sonderprogramme geschaltet. In den Sonderprogrammen wird die akustisch-taktile Grünphase synchron mit der visuellen Grünphase freigegeben. Der Umstieg in die Sonderprogramme ist vom jeweiligen Programmablauf abhängig.
2. Liegen dieser asynchronen Schaltung spezifische Richtlinien, Verordnungen oder Richtlinien für den Straßenverkehr (RVS) zugrunde, die eine solche Verzögerung vorschreiben oder
begründen?
Antwort: s. Pkt. 1.
Anmerkung Gerhard Hojas: RVS steht für Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen
3. Wurden die Interessenvertretungen der blinden und sehbehinderten Menschen (z. B. der Blinden- und Sehbehindertenverband OÖ, die Hilfsgemeinschaft oder freiraum-europa) in die Planung und Programmierung dieser spezifischen Ampelsteuerungen eingebunden? Wenn ja, wie gestaltete sich diese Abstimmung?
Antwort: In die direkten Ampelsteuerungen werden keine Interessensvertretungen eingebunden. Neuplanungen oder Umplanungen von Blindenakustiken werden in der Regel mit dem BSVOÖ abgestimmt.
4. Wenn der BSVOÖ diesen besonderen Ampelschaltungen zugestimmt hat, mit welchen Begründungen? Wer war für dem BSVOÖ die zuständige und verantwortliche Person bei diesen Projekten?
Antwort: Ist nicht zu beantworten, da keine Zustimmung seitens der BSVOÖ erfolgte.
5. Wurden bei der Planung und Umsetzung dieser Ampelschaltungen auch Mobilitätstrainer für Blinde und Sehbehinderte eingebunden? Wenn nein, warum wurden diese Experten, von denen es in Linz durch das RISS einige gibt nicht eingebunden? Schließlich sind das die Experten, die Täglich mit ihren blinden und sehbehinderten Klienten zu Fuß in Linz Unterwegs sind.
Antwort: Es wurden keine Mobilitätstrainer eingebunden, da dies nicht üblich ist. Spezifische Anforderungen
können über den Bürgerservice eingemeldet werden.
6. Gibt es seitens der Stadt Linz beziehungsweise der zuständigen Verkehrsbehörde Pläne, diese Schaltungen zu überprüfen und eine synchrone Freigabe für alle Fußgänger – unabhängig von einer Sehbehinderung – einzurichten, um eine vollständige Barrierefreiheit im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) zu gewährleisten? Oder sind weitere Kreuzungen mit derartigen Ampelschaltungen in der Stadt Linz geplant? Falls ja, welche?
Antwort: Alle Ampelschaltungen in Linz werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Möglichkeit einer direkten, synchronen Freigabe ist abhängig von der jeweiligen Ampelschaltung, die von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Die örtlichen Gegebenheiten sind auch bei Neuplanungen zu berücksichtigen, wodurch jede Ampelschaltung individuell zu planen ist. Derzeit sind keine Neuplanungen von Blindenakustiken bekannt.
Freundliche Grüße
Der Direktor:
Dr. HansXXXXXX
Mein Resümee:
Die bisherigen Antworten lassen nicht erkennen, warum es in Linz diese sonderbaren akustischen Ampelschaltungen für die blinde und sehbehinderte Community überhaupt gibt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier lebensfremde und lebensferne sehende Ingenieure der Stadt Linz den blinden und sehbehinderten Menschen vorschreiben wollen, wie sie sich im öffentlichen Raum zu verhalten haben.
Wohlgemerkt: Dies betrifft nur diese eine Gruppe. Für mich ist das ein Lehrbeispiel für eine schwere Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
Ein Beispiel:
Ich überquere häufig die Blumauerstraße beim Musiktheater, um in Richtung Herz-Jesu-Kirche zu gehen. Ich aktiviere die ATAS mit meinem Handfunksender. Das akustische Signal weist mich an zu warten. Links von mir steht eine Person mit einem Fahrrad, rechts von mir sammeln sich einige Fußgänger an, darunter auch Kinder. Auch sie haben das visuelle Rotsignal und müssen warten.
Plötzlich bemerke ich, dass sich die Personen um mich herum in Bewegung setzen und die Straße überqueren. Die Fußgängerampel ist für sie auf Grün gesprungen. Nur ich als blinde bzw. sehbehinderte Person stehe alleine am Ampelmast, weil das akustische Signal noch immer auf Rot geschaltet ist. Von der anderen Seite kommt mir sogar ein Fußgänger entgegen und ruft mir zu, dass die Ampel bereits grün zeigt und ich doch gehen könne.
Nach einer weiteren Grünphase an der anderen Querung der Wiener Straße bin schließlich auch ich an der Reihe und darf die Bahnhofstraße überqueren. Von einer längeren oder speziell angepassten Grünphase ist dabei jedoch nichts zu bemerken. Ich erreiche gerade einmal die Mitte der fünfspurigen Straße, als die Ampel bereits zu blinken beginnt – was ich auch am akustischen Signal feststelle. Mich persönlich stört das zwar nicht allzu sehr, da man ohnehin eine längere Räumphase hat und im Zweifelsfall die Autos, Busse und Lkw eben warten müssen, aber ideal ist es nicht.
Eine weitere Situation:
Ich warte an der Wiener Straße. Das akustische Signal zeigt Rot, während die visuelle Fußgängerampel bereits auf Grün geschaltet hat. Autofahrer aus der Bahnhofstraße, die rechts in die Wiener Straße einbiegen, bleiben ordnungsgemäß stehen, weil ja laut der visuellen Ampel ein Fußgänger die Straße überqueren möchte. Die Autofahrer wissen natürlich nicht, dass die blinde oder sehbehinderte Person noch gar keine Grünphase hat. Ich will mir gar nicht ausmalen, was diese Verkehrsteilnehmer über jemanden denken, der scheinbar völlig orientierungslos am Zebrastreifen stehen bleibt.
Fazit:
Was unterscheidet Blinde und Sehbehinderte eigentlich von allen anderen Verkehrsteilnehmern? Bis auf diese Gruppe dürfen nämlich alle anderen Menschen bei der ersten Grünphase für Fußgänger gehen:
die Jungen, die Älteren, die Dame mit dem Rollator, der Herr mit dem Stock, die Frau mit den zwei Einkaufswägen, der Zuhälter mit seinem Dobermann, der Achtjährige auf seinem Scooter, die Person im Rollstuhl, kognitiv eingeschränkte Menschen, schwer Alkoholabhängige oder auch Drogenabhängige. Und auch Mandy, der schwer Gehbehinderte, den ich in der Linzer Landstraße immer überhole, darf gehen. .
Alle dürfen sie die Straße überqueren – nur der blinde und sehbehinderte Mensch muss stehen bleiben.
Warum? Sind wir für die für mich vermutlich lebensfernen und lebensfremden aber sehenden Verkehrsplaner der Stadt Linz vielleicht die „dummen und unmündigen Hascherl“, die nichts auf die Reihe bekommen und denen wir sagen müssen wann und wie sie im Leben zurechtkommen müssen??
Wie auf der Homepage des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Oberösterreich ersichtlich, ist ihnen diese wahrscheinliche Diskriminierung ihrer Mitglieder auch bekannt. Vermutlich ist ihnen das aber egal.
Auch bei der auf der Internetseite angegebenen Kreuzung Garnisonstraße – Prinz-Eugen-Straße steht man als blinde und sehbehinderte Person minutenlang herum während alle anderen Fußgänger die Straße queren dürfen.
Link zur Verkehrsseite des BSVOÖ: https://www.blindenverband-ooe.at/aktuelles/akustische-verkehrsampeln-in-linz/
Beschämend ist für mich auch die Untätigkeit der zweiten Einrichtung für Blinde und Sehbehinderte in Linz. Die haben anscheinend noch gar nichts mitbekommen! Schließlich haben sie vermutlich zur Zeit andere Probleme in Linz.
Ein Klugschiss zum Schluss:
Unterschied Lebensfern und lebensfremd
Obwohl beide Begriffe den fehlenden Bezug zur Alltagswirklichkeit beschreiben, unterscheiden sie sich in ihrer Intensität.
„Lebensfern“ beschreibt Dinge, die sehr theoretisch oder abstrakt sind und deshalb im praktischen Alltag kaum eine Rolle spielen.
„Lebensfremd“ geht einen Schritt weiter und bezeichnet Einstellungen oder Regeln, die den eigentlichen Bedürfnissen der Menschen und dem gesunden Menschenverstand völlig widersprechen.
Zusammenfassend fehlt dem Lebensfernen lediglich die praktische Anwendbarkeit, während das Lebensfremde die eigentliche Natur des Lebens ignoriert.
© August 2026 by Gerhard Hojas, Linz / Ebelsberg