Das Pflegegeld gibt es 12 mal jährlich.
Stufe, Pflege-/Betreuungsbedarf, Höhe des Pflegegeldes
Stufe 1, mehr als 65 Stunden pro Monat,
€ 192,-
Stufe 2, mehr als 95 Stunden pro Monat,
€ 354 ,-
Stufe 3, mehr als 120 Stunden pro Monat,
€ 551,60
Stufe 4, mehr als 160 Stunden pro Monat, €
827,10
Stufe 5, mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist,
€ 1.123,50
Stufe 6, mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben is,
€ 1.568,90
Stufe 7, mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
€ 2.061,90
Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)
Link zur Seite wien.gv.at: https://www.wien.gv.at/sozialinfo/content/de/10/InstitutionDetail.do?it_1=2101750
Details zum Pflegegeld: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4.html#contentA
Quelle: wien.gv.at