Alles rund um die LINZ AG LINIEN
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Verkehr der LINZ AG LINIEN. Wir hoffen, Sie werden hier bei Ihrem Anliegen fündig. Sollten Sie wichtige Fragen & Antworten vermissen, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen gerne.
Aktuelle Corona-Maßnahmen
Maske tragen kommt an
Gerade in Zeiten wie diesen ist es noch wichtiger zusammen zu halten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zum persönlichen Schutz wurden die bestehenden Regeln, insbesondere die Maskenfplicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit Montag, 25. Jänner 2021 verschärft. So sind Sie weiterhin sicher unterwegs mit den LINZ AG LINIEN.
In allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen zuzüglich deren Verbindungsbauwerken ist seit Montag, 25. Jänner 2021 das Tragen einer FFP2-Maske (Mund und Nase bedeckend) ohne Ausatemventil verpflichtend! Diese dienen zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz der anderen Fahrgäste.
Besteht aktuell eine Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?
Ja. Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken verpflichtend.
Gibt es Ausnahmen von der Tragepflicht?
Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.
Warum muss ich in den Öffis einen Mund-Nasenschutz tragen?
Aufgrund der Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken die FFP2-Maskenpflicht seit Montag, 25. Jänner 2021.
Welche Art von Maske muss verwendet werden?
Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.
Gilt die Mund-Nasenschutz-Pflicht auch für das Fahrpersonal/ Fahrscheinkontrollservice-Personal?
Während der Fahrt besteht für das Fahrpersonal keine Mund-Nasenschutz-Pflicht (aufgrund der geschlossenen Fahrerkabine). Sobald dieses den Fahrgastraum betritt, ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Die Kontrolleure der LINZ AG LINIEN tragen ebenfalls eine FFP2-Maske.
Gibt es eine Maskenkontrolle in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?
, das Fahrscheinkontrollservice-Personal ist täglich im Netz der LINZ AG LINIEN unterwegs und weist Fahrgäste ohne FFP2-Maske auf das verpflichtende Tragen hin. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt zusätzlich die Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Fahrscheinkontrollservice-Personal der LINZ AG LINIEN wird zusätzlich zum Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt.
Warum wird in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN nicht mehr kontrolliert?
Da zum Beispiel zu Stoßzeiten rund 150 Fahrzeuge im Streckennetz der LINZ AG LINIEN unterwegs sind und es fast 900 Haltepunkte gibt, wo ein-/ausgestiegen wird, können die Kollegen nicht auf jeder Linie in jedem Fahrzeug gleichzeitig kontrollieren.
Was passiert, wenn Personen ohne FFP2-Maske angetroffen werden?
Die Fahrscheinkontrolleure weisen selbstverständlich regelmäßig auf die von der Bundesregierung verordnete verschärfte Maskenpflicht hin. Personen, die sich nicht an diese Maskenpflicht halten (ausgenommen der von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommenen Personen), werden bei Fahrscheinkontrollen zum Verlassen der Fahrzeuge aufgefordert. Wer den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals der LINZ AG LINIEN nicht nachkommt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.
Sind für die Umsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht die LINZ AG LINIEN zuständig?
Laut dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) sind die Verkehrsbetriebe für die aktive Information über die Maskenpflicht zuständig. Die Umsetzung und Einhaltung obliegt den Fahrgästen.
Nähere Informationen zu den Vorgaben des BMK finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.
https://www.bmk.gv.at/service/corona/faq/masken_oeffis.html
Welche Maßnahmen werden seitens der LINZ AG LINIEN gesetzt, um auf die Mund-Nasenschutz-Pflicht hinzuweisen?
Die LINZ AG LINIEN informieren verstärkt auf allen Kanälen über die FFP2-Maskenpflicht, insbesondere in den Fahrzeugen durch regelmäßige Durchsagen und Infoscreen-Einblendungen sowie an den Haltestellen mittels Aufklebern. Aktuelle Informationen werden natürlich auch über die Social-Media Kanäle kommuniziert.
Befindet sich die Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN?
In den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN ist die Mund-Nasenschutz-Pflicht unter Punkt E (Verhalten der Fahrgäste) angeführt.
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Hier können Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN einsehen. PDF-Format.
Barrierefrei unterwegs
Stets mobil mit den LINZ AG LINIEN
Einsteigen mit dem Rollstuhl ist in den neuen Cityrunnern kein Problem.
Mobil zu sein und notwendige Wege bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch eine Reihe von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die LINZ AG LINIEN sind bestrebt, diesen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu bieten.
Vorstandsdirektor DI Erich Haider, MBA: „Als größtes Verkehrsunternehmen in Oberösterreich übernehmen die LINZ AG LINIEN eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Es ist uns ein besonderes Anliegen allen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu ermöglichen. Mit der Entwicklung der neuen Liniensprachansage für blinde und sehbehinderte Personen leisten die LINZ AG LINIEN ein wichtigen Beitrag zur Förderung der Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs in Österreich.“
Liniensprachansage (LiSA)
Alle Fahrzeuge der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Fahrzeuge auf der Pöstlingbergbahn und Stadtteilbusse) sind mit einer Fahrzeug-Außenansage für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgerüstet. An Haltestellen im Netz der LINZ AG LINIEN kann mittels Aktivierung durch Blindenhandsender die Liniennummer und das Endziel der Straßenbahn oder des Busses über die Außenlautsprecher am Fahrzeug abgerufen werden.
Rollstuhlfreundliche Niederflurtechnik
Unsere Fahrzeuge in Niederflurtechnik sorgen dafür, dass ein durchgängiger, behindertenfreundlicher Betrieb gewährleistet ist. Auch die Pöstlingbergbahn kann von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei genutzt werden. Darüber hinaus verfügen alle Niederflurfahrzeuge über eine Behindertenrampe, die bei Bedarf ausgeklappt werden kann.
Hilfreiche Tips für eine sichere Fahrt mit Kinderwagen & Co:
Türöffner mit blauem Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen:
- Benutzen Sie die für den Einstieg vorgesehenen Türen und drücken Sie bei Bedarf den Türöffner mit dem blauen Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen. So bleibt die Tür länger geöffnet und Sie können problemlos einsteigen. Wenn nötig, wird für Rollstuhlfahrer die Rampe ausgelegt.
Kinderwagen& Co richtig „parken“:
- Beim Einstieg mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator Türöffner mit blauem Symbol benutzen.
- Kinderwagen oder Rollstuhl in der vorgesehenen Abstellfläche abstellen
- Richtige „Parkposition“ einnehmen und Feststellbremse aktivieren
- Mit Haltegurt zusätzlich sichern
- Während der Fahrt den Rollator nicht als Sitzplatz verwenden
Fahrscheinautomaten
Touchscreen-Fahrscheinautomaten
Einfache Bedienweise zeichnet die Fahrscheinautomaten aus.
Die LINZ AG LINIEN verfügen über ca. 450 Touchscreen-Fahrscheinautomaten, die am neuesten Stand der Technik und einfach zu bedienen sind.
Funktionen Touchscreen-Fahrscheinautomaten:
die Automaten sind leicht zugänglich und einfach zu bedienen
sie verfügen über einen „Text to speech“, der Blinden und Sehbehinderten den Ticketkauf wesentlich erleichtert
mit dem Barcode-Scan wird Ihr Ticketkauf noch schneller und einfacher:
Einmal das gewünschte Ticket im normalen Verkaufsvorgang erwerben.
Bei jedem weiteren Kauf brauchen Sie nur noch in der Startmaske den Barcode-Scan auswählen, den Code auf ihrem aktuellen Ticket scannen und schon befinden Sie sich direkt im Bezahlvorgang. Alle zusätzlichen Eingaben, wie z. B. Ihre Ausweisnummer, werden automatisch übernommen.
Bezahlungsarten:
Barzahlung mit Wechselgeldrückgabe.
Bargeldlose Bezahlung mit Bankomat-, Kreditkarte (akzeptierte Kreditkarten: Mastercard, Visa)
NFC (kontaktlose Bezahlung)
Bitte beachten Sie, dass Zeitkarten (Monats- und Wochenkarten) ab dem Kaufzeitpunkt gültig sind.
Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Bedienung der Fahrscheinautomaten. Sie können zudem mit ausgewählten Produkten den Kaufvorgang testen.
Info: Die Tarifangaben in dieser Beschreibung sind willkürlich gewählt. Die aktuellen Tarife finden Sie unter „Tickets und Tarife“ oder direkt beim Ticketkauf im Kaufmenü der Fahrscheinautomaten.
Sollte ein Fahrscheinautomat defekt sein, so bitten wir Sie, dies dem Fahrer/der Fahrerin der Straßenbahn oder des Busses zu melden. Diese/r kann die Information gleich an die zuständige Abteilung weiterleiten. So wird eine rasche Instandsetzung ermöglicht.
Fundsachen
Das Fundbüro der Stadt Linz
Gegenstände, die in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN gefunden worden sind, werden nicht im LINZ AG-Kundenzentrum abgegeben und verwaltet, sondern im Fundbüro der Stadt Linz.
Sie haben in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN etwas verloren oder gefunden? Von den verlorenen oder vergessenen Gegenständen werden leider nur etwa zehn Prozent abgegeben. Der Rest verschwindet aus den Fahrzeugen, bevor der Wagenführer an der Endhaltestelle nachsehen kann, ob sich noch Gegenstände im Fahrzeug befinden.
Gefundene Dinge werden mit einem Fundzettel versehen, in den diversen Endhaltestellen oder in der Autobusgarage abgegeben und am nächsten Arbeitstag dem Fundbüro übergeben.Werden die Gegenstände erst in der Nacht bei der Fahrzeugreinigung entdeckt, verfügt das Fundbüro darüber erst am übernächsten Tag.
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 13.30 Uhr
Fundbüro der Stadt Linz
Hauptstraße 1 – 5
4041 Linz
Tel. 0732/7070-0
Fahrscheinkontrollservice
Allgemeine Infos
Die gesamte Abwicklung von der Fahrscheinkontrolle bis zur Klärung etwaiger Reklamationen wird von den LINZ AG LINIEN und ihren bestens geschulten Mitarbeiter/innen durchgeführt.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr
LINZ AG LINIEN – Fahrscheinkontrollservice
Landstraße 119, 4020 Linz
Telefon: 0732/3400-7474
E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at
Unsere Bankverbindung:
Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)
Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109
BIC: ASPKAT2LXXX
FAQ rund um die Fahrscheinkontrolle
Muss ich dem Kontrolleur meine Personalien bekanntgeben?
Wenn Sie ohne Ticket angetroffen werden und das erhöhte Beförderungsentgelt sofort bezahlen, brauchen Sie keinen Ausweis vorzeigen. Wenn Sie nicht sofort zahlen können, müssen Sie sich gegenüber den Kontrollorganen der LINZ AG LINIEN mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Im Fall der Weigerung wird die Polizei zur Legitimierung hinzugezogen.
Dürfen mich Kontrolleure festhalten?
Wenn Sie ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen Sie an der nächsten Station mit den Kontrolleuren aussteigen. Wenn Sie nicht kooperieren und versuchen wegzulaufen, oder ihren Ausweis nicht vorzeigen möchten, dürfen die Kontrolleure Sie festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Dürfen mich die Kontrolleure nach dem Ausstieg noch kontrollieren?
Eine Fahrscheinkontrolle kann auch nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug durchgeführt werden (z.B. im Haltestellenbereich), wenn Sie im Vorfeld nachweislich eine Beförderungsleistung in Anspruch genommen haben.
Muss ich mein Ticket bei einer Kontrolle aushändigen?
Laut Beförderungsbedingungen sind die Fahrausweise unseren Mitarbeitern bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen und erforderlichenfalls zur Prüfung zu übergeben. Dies gilt auch für elektronische Tickets, also zum Beispiel bei einem mobilen Ticket (Smartphone-App). Wichtig ist auch, jene Personen, die im Zuge der Mitnahmeberechtigung mit Ihnen reisen, sofort bei der Kontrolle zu benennen.
Wie erfolgt die Kontrolle des MEGA-Tickets?
Bei der Kontrolle des MEGA-Tickets wird die Karte gescannt. Durch das Scannen wird festgestellt, ob das Ticket gültig ist. Es erfolgt dabei keine Abfrage personenbezogener Daten.
Muss ich noch ein Ticket lösen, nachdem ich beanstandet wurde?
Haben Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt beziehungsweise eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie Ihre Fahrt noch fortsetzen, da mit einer Beanstandung für die betreffende Fahrt ein Fahrschein mit dem erhöhten Fahrgeld mitverrechnet wurde.
Dürfen Kontrolleure meinen Aktivpass einziehen?
Wenn der Aktivpass ungültig geworden ist (z.B. durch Überschreitung des Ablaufdatums), haben die Kontrolleure den Auftrag des Magistrats der Stadt Linz, diesen einzuziehen. Das Foto wird Ihnen auf Wunsch gerne ausgehändigt. Den eingezogenen Aktivpass dürfen wir auch im Büro nicht mehr zurückgeben, da wir diesen dem Magistrat aushändigen müssen.
Wann muss ich meine Fahrkarte kaufen oder entwerten?
Bei den LINZ AG LINIEN muss bereits beim Einstieg in ein Fahrzeug ein gültiger Fahrschein vorhanden sein. Sollte der Fahrscheinautomat einmal nicht funktionieren, teilen Sie dies bitte gleich dem Fahrpersonal mit.
Ausnahme: Bei den Stadtteillinien (in den kleinen Citybussen) befinden sich die Fahrscheinautomaten im Inneren des Fahrzeugs, um Fahrscheine kaufen und entwerten zu können. Der Kauf, bzw. die Entwertung des Fahrscheins muss jedoch unmittelbar nach dem Einsteigen erledigt werden.
Kann ich meinen Fahrschein nachträglich vorzeigen?
Nur ein personenbezogenes Ticket, das zum Zeitpunkt der Kontrolle nachweislich für Sie gültig war, kann nachträglich innerhalb von 7 Tagen, aber frühestens am nächsten Werktag, im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, vorgezeigt werden. Anstelle des erhöhten Beförderungsentgelts wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da wir nicht nachvollziehen können, ob dieser Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle von einer anderen Person verwendet wurde.
TIPP: Heben Sie sich die Fahrkarte bzw. den Ausweis der beanstandet wurde auf um bei der nachträglichen Bearbeitung alles besser nachvollziehen zu können.
Müssen auch unmündige Minderjährige das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?
! Auch unmündige Minderjährige (ab 7 Jahren) dürfen alterstypische Geschäfte in geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens abschließen. Dazu zählt z.B. der Erwerb eines Fahrscheins und somit das Abschließen eines Beförderungsvertrages.
Die rechtliche Grundlage ist das ABGB § 170 Abs.3.
Woran erkenne ich, dass es sich um einen echten Fahrscheinkontrolleur handelt?
Die Mitarbeiter der Fahrscheinkontrolle sind zumeist in ziviler Kleidung im Einsatz. Bei Kontrollen weisen die Kontrolleure ihren Dienstausweis vor. Auf diesem Ausweis finden sich die Dienstnummer sowie ein Lichtbild des Mitarbeiters.
Im Zweifelfall kontaktieren Sie den Lenker des öffentlichen Verkehrsmittels.
Was kann ich tun, wenn ich den Beanstandungsbeleg verloren habe?
Wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
LINZ AG LINIEN Fahrscheinkontrollservice
Landstraße 119, 4020 Linz
Tel.: 0732/ 3400 7474
E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at
Warum habe ich eine Mahnung von den LINZ AG LINIEN oder eine Rechnung von einem Inkassobüro bekommen?
Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 7 Tage Zeit diese zu bezahlen. Wenn Sie nicht, oder nicht rechtzeitig bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von den LINZ AG LINIEN. Wenn dann nach weiteren 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:
Inkasso Haydn GmbH
Enzmüllnerweg 10, 4040 Linz
Tel.: 0732/ 25 06 21-0
E-Mail: office@inkasso-haydn.at
Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Wie kann ich dieses bezahlen?
Bitte richten Sie alle Zahlungen an:
Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)
Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109
BIC: ASPKAT2LXXX
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Vorgangsnummer an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.
Eine Bar- oder Bankomatkartenzahlung im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, ist ebenfalls möglich. Wenn nötig bieten wir auch eine Ratenzahlung an. Die Mindestrate beträgt dabei € 20,00
Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollten sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.
Kann das Fahren ohne Fahrschein weitreichende Konsequenzen haben?
Ja! Sollte es im Zuge einer Beanstandung in weiterer Folge zu einer Anzeige kommen, kann dies verwaltungs- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Anmerkung: Mir ist ein Fall bekannt, da wurde eine Person wegen wiederholtem Schwarzfahrens für 6 Monate ins Gefängnis gesteckt. (Gewerbsmäßiges Schwarzfahren)!
Werden immer alle Fahrgäste im Abteil kontrolliert?
Zwar kommt es gelegentlich zu anlassbezogenen Kontrollen, doch grundsätzlich sind vor dem Fahrausweisprüfer alle Fahrgäste gleich. Bei den LINZ AG LINIEN etwa heißt es dazu ausdrücklich: „Bei der Kontrolle wird grundsätzlich nicht nach Geschlecht, Alter oder Herkunft unterschieden, alle Fahrgäste sind gleichermaßen zu prüfen“. Das klappt in der Praxis aber nicht immer. Wenn die Prüfer einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt haben, steigen sie gemeinsam mit ihm aus – auch dann, wenn einige Fahrgäste noch keine Fahrkarte vorgezeigt haben.
Handgepäck, Tiere & Co
Mitnahme von Hunden, Kinderwagen & Co.
Auch mit dem Kinderwagen ist man in den LINZ AG LINIEN gut aufgehoben.
Mitnahme von Sachen, Rollstühlen, Kinderwägen und Fahrrädern
Der Fahrgast ist berechtigt, leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitzuführen. Kinderwagen, Kindertragtaschen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert. Fahrgäste, die in Begleitung von Kleinkindern sind und Kinderwägen mit sich führen, sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihnen beim Ein- und Aussteigen von anderen Fahrgästen Hilfestellung geleistet wird. Der Fahrer ist nicht zur Leistung von Hilfestellung verpflichtet. Für die Sicherung von mitgeführten Kinderwägen und Rollstühlen mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen im Wageninneren hat der Fahrgast selbst oder die Begleitperson zu sorgen. Eine Haftung der LINZ LINIEN für Schäden, die anderen Fahrgästen durch mitgeführte Sachen entstehen, besteht nicht.
Mitnahme von Fahrrädern,Segways usw.
Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.
Mitnahme von lebenden Tieren
Die Mitnahme von lebenden Tieren, die für sich allein oder mangels geeigneter Verwahrung oder geeigneten Tierhalters eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen können, kann vom Betriebspersonal abgelehnt werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung sowie für sonstige Verunreinigungen und Beschädigungen aufgrund der Mitnahme des Tieres ist das in den Tarifbestimmungen festgelegte Reinigungsentgelt bzw. das Entgelt wegen Missbrauchs von Einrichtungen zu bezahlen.
Hunde werden nur unter Aufsicht eines hierzu geeigneten Hundehalters befördert. Hunde sind, soweit sie nicht in dafür vorgesehenen verschlossenen Transportkörben mitgenommen werden, an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten Beißschutz zu tragen. Assistenz- und Partnerhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen.
Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen, auch wenn dieser in einem Hundebuggy befördert wird. Nur kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden, sowie Assistenz- und Partnerhunde von behinderten Personen werden unentgeltlich befördert. Für die ordnungsgemäße Haltung und Sicherung des Hundes im Fahrzeug sowie im Haltestellenbereich ist der Hundehalter verantwortlich, eine Haftung der LINZ LINIEN gegenüber einem anderen Fahrgast für durch einen Hund verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
Sonstige Kleintiere, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt, können ohne gesondertes Entgelt in dafür vorgesehenen Transportkörben, die am Boden abzustellen sind, mitgenommen werden.
Sicherheit/Videoüberwachung
Videoüberwachung
Videoüberwachung in der LINZ AG LINIEN
Videoüberwachung in 29 Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN
Mit der Videoüberwachung wird dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr Rechnung getragen. Die Fahrgäste werden durch Aufkleber bei allen Einstiegstüren auf die Videoaufzeichnung im Fahrzeuginnenraum hingewiesen. Eine Auswertung der aufgezeichneten Daten erfolgt nur bei behördlichen Anfragen im Zuge polizeilicher Ermittlungen bzw. bei Vorfällen mit Verdacht auf strafrechtliche Relevanz. Ansonsten werden die Aufzeichnungen ohne Einsichtnahme automatisch überschrieben.
Obusse und neue Hybridelektro-Busse sind mit Videoaufzeichnung ausgestattet
Die Doppelgelenk-E-Obusse sowie auch die neuen Hybridelektro-Busse sind ebenfalls mit einer Videoaufzeichnung ausgestattet.
In den Cityrunnern-1 und in den Gas-Autobussen der LINZ AG LINIEN bleiben die bestehenden Sicherheits- und Notfallmaßnahmen unverändert aufrecht.
Rücksicht kommt besser an
Rücksicht in den Verkehrsmitteln
Rollstuhlfahrer steigt in Bus ein.
- Bitte beachten Sie die Vorrangregeln beim Ein- und Aussteigen. Erst aussteigen lassen, dann einsteigen. Blockieren Sie nicht die Türen. Denn können diese nicht geschlossen werden, bedeutet dies Zeitverlust und ein anderer Fahrgast verpasst dann vielleicht seinen Anschluss bei einer anderen Linie.
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Gegenüber, Ihre Sitznachbarin oder Ihren Sitznachbarn in Bus, Bim und Haltestelle. Laute Musik oder anregende Telefongespräche sind nicht für jeden angenehm, ebenso wie der Geruch einer schmackhaften Jause. Es ist nur fair dem anderen Fahrgast gegenüber auf Essen, laut telefonieren oder lärmende Geräte hören zu verzichten.
- Rauchen ist in Bussen und Straßenbahnen ausnahmslos verboten. Bitte beachten Sie auch das Rauchverbot in den Haltestellen.
- Müll an den Haltestellen und in den Fahrzeugen muss nicht sein. Lassen Sie ihn nicht liegen, sondern entsorgen Sie den Müll in den Abfalleimern in den Haltestellen.
- Hunde dürfen nur mit Beißkorb und Leine transportiert werden.
- Bitte überlassen Sie die Sitzplätze den Fahrgästen, die ihn notwendiger als Sie benötigen: Ältere oder gebrechliche Personen, schwangere Frauen oder Fahrgäste mit kleinen Kindern, aber auch Fahrgäste mit Seh- oder körperlicher Beeinträchtigung.
- Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.
- Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.
WLAN in den Fahrzeugen
Gratis Surfen in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN
Von Jänner 2011 bis 2013 wurde Gratis-WLAN bereits in allen 62 Linzer Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN realisiert, sodass den Fahrgästen im gesamten Streckennetz seither ein kostenloser Internetzugang zur Verfügung steht.
Das Surf-Angebot wurde mit dem Ankauf der neuen 24-m-Doppelgelenk-Obusse um weitere 20 Fahrzeuge ausgebaut.
Derzeit ist in 99 Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN WLAN für die Fahrgäste verfügbar. Mit dem Austausch der Gasbusse auf die modernen Elektrohybrid-Busse von MAN wird auch die letzte Lücke noch geschlossen. Somit ist es ab 2024 in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Pöstlingbergbahnen) möglich, während der Öffi-Fahrt im Internet zu surfen.
Die mit WLAN ausgestatteten Fahrzeuge sind mit Aufklebern an den Türen gekennzeichnet. Zum Einsatz kommt das Hotspot-System „CityWave“ der Linz AG Telekom. Das System ermöglicht dem Hotspotnutzer direkten Internetzugriff über WLAN. Über eine Mobilfunkanbindung wird ein VPN-Tunnel zum Carriernetz der LINZ AG aufgebaut.
So funktioniert’s:
Der Einstieg in das WLAN-Netz ist leicht und praktisch: Der Hotspot heißt in jedem Fahrzeug „LINZ AG LINIEN“. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung und Sie können ohne Passwort und ohne Anmeldung lossurfen. Der Jugendschutz ist durch sich ständig aktualisierende Filter garantiert.
Link zur Homepage Verkehrs-ABC der Linz AG Linien:
Beste Grüße