Bei Blindensendungen handelt es sich um Sendungen mit Behelfen, Dokumente etc. für Blinde, die von Blinden, Blindenanstalten und Unternehmen die Blinde unterstützen, versandt werden oder an diese adressiert sind.
Über die österreichische Post können diese kostenlos versendet werden. Blindensendungen sollen nicht geschlossen aufgegeben werden um den Inhalt leichter prüfen zu können.
Was darf als Blindensendung versendet werden?
Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift)
für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen und Magnetträger
Literatur
Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift
Geräte oder Materialien jeglicher Art, welche zur Unterstützung bzw. Überwindung der Blindheit dienen (Speziell angepasste CDs, Blindenschriften, Ausrüstung, Blindenuhren, (weiße) Blindenstöcke, Aufnahmegeräte)
Was darf nicht als Blindensendung versendet werden?
Werbebriefe (Direct Mail)
Persönliche Briefe
Wertgegenstände
Kennzeichnung und Zusatzvermerk
Kennzeichnung:
Auf der Anschriftsseite ist in der Freimachungszone der Vermerk
„Blindensendung“ oder „Envois pour les aveugles“ anzubringen.
Zusatzvermerk:
Werden keine zusätzlichen Leistungen wie z.B. Einschreiben ausgewählt, ist die Sendung rechts oben mit dem Vermerk „Nicht stempeln“ zu versehen.
Gewicht und Format der Blindensendung.
Format: Gleiche Bestimmungen wie für Briefsendungen!
Gewicht: Maximal 7000 Gramm
Link zur Seite der Post AG (Blindensendung): https://www.post.at/g/c/blindensendung-geschaeftlich
Quelle: Österreichische Post AG