Linz

Gratisfunkhandsender für blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher.

Ein Service von freiraum-europa und der  Westbahn für Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher

 

„Die Welt lebt von jenen, die mehr tun als sie müssten!“

 

Zum Tag der Sehbehinderten, der immer am 6. Juni abgehalten wird, hat freiraum-europa zusammen mit der Westbahn für Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher gemeinsam eine Aktion gestartet.

Der Sehbehindertentag dient dazu, auf Bedürfnisse und Probleme von Menschen mit Sehbehinderungen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig wird auf bestehende Probleme aufmerksam gemacht, die eine kulturelle, mediale oder soziale Teilhabe Sehgeschädigter erschweren.

In Linz hat man als Blinde oder Sehbehinderte Person einige sehr gute Einrichtungen  um sich Barrierefrei im öffentlichen Raum zu bewegen.

 

Das wären einmal die akustisch taktilen Ampeln (ATAS). Mit deren Hilfe können Blinde und Sehbehinderte Kreuzungen sicher und ohne fremde Hilfe queren.

 

Ebenso kann man an den Haltestellen der Linz AG Linien mit Hilfe der  DISA (Dynamische Sprachansage), akustisch erfahren wann die nächste Straßenbahn oder der nächste Bus in die Haltestelle einfährt. Ebenso kann die DISA Blinden und Sehbehinderten helfen, eine Haltestelle leichter aufzufinden.

 

Eine weitere, und sehr hilfreiche Funktion ist die LISA (Liniensprachansage). Damit erfährt man akustisch, welche Straßenbahnlinie oder Buslinie gerade vor mir steht.

 

Weiters gibt es zum Beispiel beim Musiktheater in Linz oder anderen Einrichtungen (Einkaufsmärkte, Banken) sogenannte Auffindungsbojen. Mit deren akustischer Unterstützung können auch hier die Blinden und Sehbehinderten die Eingänge leichter auffinden.

 

Alle diese Einrichtungen haben eines gemeinsam. Sie sind nicht ständig aktiv und können manuell durch einem kleinen Funkhandsender bei Bedarf aktiviert werden.

 

Viele Blinde und Sehbehinderte aus Linz und Oberösterreich haben, durch ihre Mitgliedschaften bei diversen Vereinen, solche Funkhandsender.

 

Dann gibt es die Gruppe der Blinden und Sehbehinderten, die nur kurz in Linz sind und solche Sender logischerweise nicht mitführen und somit diese praktischen Einrichtungen nicht nützen können.

 

Ab 06. Juni 2022, dem Tag der Sehbehinderten, können Blinde und Sehbehinderte LinzbesucherInnen, am Hauptbahnhof Linz einen Funkhandsender abholen und sich damit Barrierefrei und Eigenständig durch Linz bewegen.

 

Die Sender stellt der Verein freiraum-europa gratis zur Verfügung und holen kann man sie beim Westshop der Westbahn am Hauptbahnhof Linz.

 

Bei den Funkhandsendern von freiraum-europa sind die Tasten A und B mit der entsprechenden Frequenz belegt und können somit die oben genannten Einrichtungen aktivieren.

 

Voraussetzung für dem Erhalt eines Senders:

 

Vorlage des Behindertenpasses mit dem Eintrag:

Hochgradig sehbehindert oder;

Blind oder;

Taubblind;

Persönliches Erscheinen und je berechtigte Person nur ein Funkhandsender!

 

Wo befindet sich der Westshop der Westbahn am HBF Linz?

 

Auf der Ostseite der Halle im Mittelgeschoss (Info der ÖBB). Sofort Rechts beim Zugang zu den Bahnsteigen. Geöffnet ist der Westshop täglich von 07:30 Uhr bis 17:45 Uhr. In dieser Zeit kann man auch die Sender abholen.

 

Diese Sender müssen „NICHT“ zurückgegeben werden und man kann sie gerne als Souvenier behalten. Vielleicht kommt man wieder nach Linz. Außerdem ist es nicht Voraussetzung, mit der Westbahn zu fahren.

 

Anmerkung: Die Funkhandsender wurden mit dem Logo von freiraum-europa versehen. Das Logo ist eingraviert und somit nicht zu entfernen. Man kann die Sender gerne weiterschenken aber keinen Profit daraus ziehen.

 

Weiters kann man diese Funkhandsender auch direkt im Büro von freiraum-europa in der Krausstraße 10, 4020 Linz (150 Meter vom BSV OÖ entfernt), abholen. Auch diese Sender sind gratis.

 

Und bei mir gibt es diese Sender natürlich auch gratis. Mail oder Anruf genügt.

 

Fairerweise sollen bitte die blinden und sehbehinderten Linzerinnen und Linzer, die einen Sender möchten, diesen direkt bei freiraum-europa oder bei mir holen und die Sender bei der Westbahn denen überlassen, die nach Linz auf Besuch kommen.

 

DANKE!

 

freiraum-europa und ich bedanken sich bei der Westbahn, dass sie es mit dem Westshop in Linz ermöglichen, diese Sender an die Blinden und Sehbehinderten Linzbesucherinnen und -besucher abzugeben. Damit wird in Linz ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit und Selbständigkeit von Blinden und Sehbehinderten von unterschiedlichen Einrichtungen gemeinsam unterstützt.

 

freiraum-europa: Nicht das „Erzählte“ reicht, sondern das „Erreichte“ zählt!

 

Dieses Mail darf gerne weitergeleitet werden!

 

Beste Grüße und viel Spaß in Linz wünschen freiraum-europa, die Westbahn und

E-Scooterproblematik für Menschen mit Behinderung in Linz.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klaus Luger,

sehr geehrter Herr Mobilitätsreferent Martin Hajart,

sehr geehrte Damen und Herren!

Zum Thema E-Scooterproblematik in Linz habe ich als schwerst sehbehinderte und somit betroffene Person meine eigene Meinung. Die sich nicht mit der euphorischen Meinung, wie auf der Homepage der Stadt Linz, deckt. Aber vielleicht kann man in den nächsten Wochen ja positiv überrascht werden. Jedenfalls habe ich das subjektive Empfinden, dass man schon wieder auf die Menschen mit Behinderung vergessen hat.

 

Ich habe mich im Jahr 2021 mit den Betreibern der E-Scooter in Verbindung gesetzt und auf die Probleme der Blinden und Sehbehinderten Menschen durch die wild abgestellten E-Scooter hingewiesen. So habe ich mich z. B. mit Herrn Martin  Skerlan von der Firma Tier getroffen und über die Probleme der Menschen mit Behinderung gesprochen.

 

Ich kann anmerken, dass die Scooter der Firma Tier in Linz die wenigsten Probleme machen. Das können sie in meiner Bildergalerie, die bereits 340 Fotos von wild abgestellten E-Scootern in Linz zeigen, feststellen.

 

Für mich ist der Verhaltenskodex der Stadt Linz, so wie er zur Zeit praktiziert wird, in voller Länge „GESCHEITERT“.

 

Mir sind Blinde Personen bekannt, die über solche wild abgestellten E-Scooter gestolpert und grfallen sind, sich auch schwer verletzt haben und sich entsprechend im Krankenhaus oder beim Arzt behandeln haben lassen.

 

Leider haben diese Personen keine Anzeige erstattet. Es ist immer die gleiche Begründung. „Es ist alles so aufwendig und kompliziert“. Das kann man Blinden und Sehbehinderten Menschen sicher nachvollziehen, dass sie keine Fotos machen oder Zeugen zusammentrommeln oder einen Unfallbericht verfassen können. Auch hier gehört eine Verbesserung für diese Personengruppe hergestellt. Dann gäbe es mehr Anzeigen.

 

Weiters scheint auch nicht bekannt zu sein, dass es in Linz im öffentlichen Raum Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt, die freigehalten werden „MÜSSEN“. Das steht auch so in der Straßenverkehrsordnung unter § 24.

 

Dazu gehören die taktilen Bodeninformationen (TBI), diese berühmten Rillen im #boden. Die für Blinde die Orientierung mit dem Blindenstock darstellen. Weiters gibt es diese Anmeldetableaus an bestimmten Kreuzungen, die sogenannten akustisch taktilen Signalanlagen (ATAS). Die haben die Aufgabe, Blinde und Sehbehinderte Menschen sicher über die Straße zu bringen. Entweder mit Akustik oder mit Vibration. Auf der Oberseite dieser Tableaus befindet sich ein Richtungspfeil, an dem sich die Blinde Person orientiert, in welche Richtung sie gehen muss. Auf der Unterseite befindet sich ein Vibrationstaster. Der zeigt der ‚Blinden Person durch vibrieren an, ob sie die Grünphase hat. Man brauch dadurch nicht immer die Akustik aktivieren und die Anrainer nerven. Weiters befindet sich auf dem Tableau eine taktile Querungsstrecke. Damit ertastet man, wieviel Fahrstreifen, Rad- oder Straßenbahngleise man queren muss. Die Blinde oder Sehbehinderte Person muss somit diese Anmeldetableaus ungehindert erreichen können.

 

Alle diese, für Blinde und Sehbehinderte, wichtige Einrichtungen werden und wurden von wild abgestellten E-Scootern blockiert. Womit sie diese Gruppe enorm gefährden. Außerdem blockieren sie, von Blinden, im Mobilitätstraining einstudierte Wege.

 

Weiters orientieren sich Blinde und Sehbehinderte Menschen auch an Hausmauern und Gehsteigkanten. Auch hier gibt es bezüglich der E-Scooterfahrerinnen und ‚E-Scooterfahrer keine Disziplin.

 

Ebenso werden die E-Scooter bei Liftzugängen, bei Rolltreppen und bei Stiegen achtlos abgestellt. Man stellt sich die Blinde Person vor, wenn sie den Lift betreten will und einScooter blockiert die Tür. Ebenso zum großen Problem wird es für Blinde, wenn sie die Rolltreppen oder Stiegen benützen und ein Scooter steht direkt beim Zugang..

 

Solche Probleme treten immer bei der Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche oder beim H’BF Linz auf.

 

Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder mit Kinderwagen sind das lästige Behinderungen auf ihrem Weg. Für Blinde und Sehbehinderte Menschen stellt das aber eine Stolper- und Sturzgefahr da. Besonders wenn es nach unten geht.

 

Ebenso schreibt die Stadt Linz auf ihrer Homepage, dass man das wilde Abstellen der Scooter direkt in Haltestellenbereichen und/oder bei Schulen, in der Umgebung von Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, wo mit vulnerablem Fußgeherverkehr zu rechnen ist, einzuschränken.

 

Warum wurden schon wieder die Menschen mit Behinderung vergessen?

 

Es gibt in Linz einige Einrichtungen, wo sich sehe viele Menschen mit Behinderung aufhalten. Und hier besonders viele Blinde und Sehbehinderte. Im Umfeld Unionkreuzung bis Bulgariplatz befinden sich das BBRZ, das RISS, freiraum-europa, der BSV OÖ und demnächst eröffnet die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ihr Kompetenzzentrum bei der Kreuzung Wiener Straße – Anzengruberstraße. Auch dadurch ist in dieser Gegend ein vermehrtes Aufkommen von Blinden und Sehbehinderten zu rechnen.

 

Weiters befinden sich in der Kapuzinerstraße das Blindenpastoral der Diözese Linz und das LSZ für Hör- und Sehbildung. Wurden auch alle diese Einrichtungen in die Überlegungen einbezogen?

 

Im Anhang finden sie eine Sammlung von Fotos von nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern im Umfeld der Unionkreuzung bis zum Bulgariplatz, Makartstraße, Raimundstraße, Krausstraße und Lissagasse. In diesem Bereich sind eben sehr viele Menschen mit Behinderung unterwegs. Diese Aufnahmen entstanden in einem sehr kurzen Zeitraum.

 

Falls der Anhang nicht geöffnet werden kann, finden Sie hier einen Link zum Download: http://www.hojas.co.at/extern/E-Scooterproblematik.pdf

 

Für mich als fast blinde Person habe ich meine Vorstellungen und Ideen, wo man E-Scooter nicht oder  niemals abstellen darf. Jedenfalls wäre technisch schon sehr viel möglich. Es ist nur eine Frage des „WOLLESNS“.

 

Für mich wären verbotene Zonen in Linz:

 

  • Kreuzungsbereiche mit akustisch taktilen Ampeln. In Linz zum Beispiel müssten nicht alle Kreuzungen mit ATAS als Verbotszone definiert werden. Hier reichen die Kreuzungen im Innenstadtbereich und im Umfeld von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Ein- und Ausgänge zu Liften im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Rolltreppen (Unionkreuzung, HBF Linz Bereich Kärntnerstraße etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Stiegen im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz, Hauptplatz Linz, Umfeld Schloss etc.);
  • In Haltestellenbereichen und in Wartehäuschen;
  • Im Umfeld von taktilen Bodeninformationen,
  • Im Umfeld zu Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden etc..

 

  • Wenn man die oben genannten Örtlichkeiten als Zonen definieren könnte, an denen E-Scooter nicht oder nur sehr schwer abgestellt werden können, dann wäre schon einmal ein bisserl mehr Sicherheit für Menschen mit einer Behinderung gegeben.

 

Weiters sollten die E-Scooter mit einem leicht auffindbaren QR- oder NFC-Code, mit dem der Scooter eindeutig identifiziert  werden kann, gekennzeichnet werden. Damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bekommen sollen, solche Scooter zu melden oder bei Unfällen eine entsprechende Anzeige machen zu können. Das wird natürlich nicht für Alle nützlich sein, aber wenn es einige verwenden können, dann hat es schon geholfen. Bis jetzt können Blinde und Sehbehinderte wild abgestellte Scooter nicht melden. (Es wurde immer nach der Firma gefragt).

 

Ebenso sollten die Polizei und eventuelle Stadtwachen besser in Bezug auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum geschult werden. Wie ich persönlich schon erfahren durfte, haben viele im Polizeibereich und besonders bei der Linzer Stadtwache keine Ahnung von einer TBI, einer ATAS oder einem Aufmerksamkeitsfeld und das diese Einrichtungen frei gehalten werden müssen. Somit ist es für sie kein Problem, auf einer TBI neben einem Scooter zu stehen, ohne zu reagieren. So passiert z. B. Am 01. Mai bei der Goethekreuzung. Da stand ein Scooter auf einer TBI. Daneben stand ein Polizeiauto und die 2 Beamten starrten durch die Windschutzscheibe fasziniert auf die TBI und dem Scooter. Auf die Frage, warum sie eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung nicht frei machen?, kam die Antwort: „Wo denn diese Einrichtung sei?

 

Auch hier gehört angesetzt. Es bringt ja nichts, wenn die Stadtwache und die Polizei durch die Straßen marschieren und nicht wissen, was Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum eigentlich sind.

 

Ich bin kein Gegner des Fortschrittes und wenn es mein gesundheitlicher Zustand es zulassen würde, wäre ich sicher auch mit einem E-Scooter unterwegs. Als Kinder hatten wir ja noch die Roller mit Fußantrieb. Ich bin mir sicher, dass man in Linz zu einer, für alle brauchbaren Lösung kommen wird. Man muss immer wieder an den berühmten Rädchen drehen. So könnte Linz sogar ein Vorzeigemodell werden.

 

Vielleicht könnten sie meine Ideen und Vorschläge in Ihre Überlegungen einbeziehen. Es geht um die Sicherheit und Gesundheit von den Blinden und Sehbehinderten Menschen in Linz.

 

Meine Bildergalerie der wild abgestellten E-Scooter in Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

E-Scooter – Die Rückkehr der Plagen.

Durch die milden Temperaturen im  Winter waren sie auch in dieser Jahreszeit nicht gänzlich aus Linz verschwunden. Die E-Scooter, die derzeitige Geißel der Menschheit und die Plagen für behinderte und ältere Menschen.

Jetzt, zur warmen Jahreszeit kommen sie wieder vermehrt zum Vorschein und stehen überall dort, wo man sie nicht braucht und wo sie auch niemals hingehören. Mitten am Gehsteig, an Hausmauern angelehnt, auf taktilen Bodeninformationen, an akustisch taktilen Ampeln, bei Zebrastreifen, bei Stiegenauf- und abgängen, bei Rolltreppen, bei Lifttüren, bei Hausein- und ausfahrten, mitten im Gebüsch, mitten auf Parkwegen, bei Haltestellen, in Wartehäuschen und noch einigen weiteren Plätzen.

Linz reagierte mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen. Dieser Verhaltenskodex sollte für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen.

Insgesamt besteht dieser Verhaltenskodex aus elf Punkten – auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet.

Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu gehört beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkplätzen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gefährlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.

Anmerkung: Woher wissen die Betreiber, wo die Scooter gefährlich abgestellt wurden? Weiters ist „gefährlich“ ein sehr flexibler Begriff. Schließlich kann „gefährlich“ für Blinde etwas anderes als für Sehende bedeuten.

Weiters haben oder hätten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radständern, in Wartehäusern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

Anmerkung: Wenn man ausgeschlossen wird, dann wechselt man den Anbieter oder verwendet eine andere Kreditkarte. Somit hat das keinen Erziehungseffekt.

Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen. Warum sollten Menschen, die bei Rot die Kreuzung queren, ständig auf ihre Smartphones gaffen, Behinderten in den Öffis die Sitzplätze wegnehmen, ihren Mühl nicht ordnungsgemäß entsorgen können, ein proletenhaftes Verhalten an dem Tag legen, plötzlich die E-Scooter „umsichtig“ abstellen?

Meine damalige Meinung zum Verhaltenskodex: „Das ein Verhaltenskodex dazu führen soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, können aber nur sehr naive und lebensferne Menschen annehmen“.

 

Link zum Verhaltenskodex der Stadt Linz: http://hojas.co.at/blog/elektro-roller-in-linz-und-der-verhaltenskodex/

 

Leider hatte ich Recht und man sollte davon ausgehen, dass dieser Verhaltenskodex in Linz gescheitert ist. Gescheitert sind bei der E-Scooterproblematik für mich nicht nur die Politik, sondern auch die meisten Schönwettervereine und Schönwetterverbände, die sich angeblich für die Belange der Menschen mit Behinderung einsetzen. Da fehlt es meiner Meinung an der fachlichen Kompetenz, was mit der heutigen Technik bereits möglich wäre. Wenn man von QR-Code, NFC , Apps´s oder GPS keine Ahnung hat, sollte sich auch bei E-Scootern nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Was haben sie in den letzten Jahren im Bezug der E-Scooter alles unternommen? Ich meine hiermit, etwas vernünftiges und nachhaltiges? Eine Schleife mit Hinweisen, wie man die Scooter sicher abstellen sollte, wie zum Beispiel in Wien passiert, finde ich für sinnlos. Die Aufschriften müssten in mehreren Sprachen erfolgen. Außerdem will man Scooterfahren und nicht lesen. Weiters ist es den Disziplinlosen ziemlich egal was auf so einer Schleife steht. Ich lese solche Schleifen nur, wenn sie an Kränzen befestigt sind. Ebenfalls würde ich keinen Scooter angreifen um eine solche Schleife anzubringen. Man könnte dann immer behaupten, ich hätte das Ding beschädigt. Ich sehe auch hier keinen Erziehungseffekt.

Wer beispielsweise mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist und dann auch noch auf schlampig abgestellte E-Scooter auf schmalem Gehsteigen trifft, hat logischerweise ein größeres Problem. Genauso hat diese Gruppe auch dann ein Problem, wenn solche Scooter genau bei Lifttüren oder Rolltreppen stehen. Diese Gruppe ist hauptsächlich durch die E-Scooter behindert.

Die Gruppe der Blinden und Sehbehinderten ist durch die E-Scooter auch noch der Gefahr des Stolperns und Stürzens ausgesetzt. Weiters werden bekannte und eintrainierte Wege verstellt. Scooter, die auf einer taktilen Bodeninformation oder an einer akustisch taktilen Ampel abgestellt oder angelehnt werden, sind weitere Hindernisse und Gefahren. Die Blinde oder Sehbehinderte Person kann das Anmeldetableau am Ampelmasten nicht mehr erreichen. Ebenso geht eine Gefahr von Scootern aus, die an Hausmauern oder bei Gehsteigkanten abgestellt werden. Auch das sind Mobilitätshilfen für die Blinden und Sehbehinderten.

In den sozialen Netzwerken häufen sich die Berichte über die schlampig abgestellten oder herumliegenden E-Scootern. Sei es nun Facebook, Whatsapp oder andere Messengerdienste, Newsletter oder E-Mails. Es sind immer die Gleichen Probleme und es betrifft aber nicht nur Österreich.

Sogar auf der Meldeplattform von „Schau auf Linz“ beschweren sich die sehenden Landsleute bereits über die Scooter. Die immer gleich bleibende Antwort des SAL-Teams: „Wir haben die Betreiber informiert!“.

Ich habe in meiner Bildergalerie „Blind in Linz“, in der Gruppe „E-Scooter“ bereits über 340 Fotos über die nicht ordnungsgemäß abgestellten Plagen eingestellt. Jetzt höre ich damit auf, da es in letzter Zeit zu einer Inflation gekommen ist.

 

Link zur Bildergalerie für Sehende: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

Beispiele aus Linz:

Am 30. April bin ich in Linz vom Schillerpark zur Goethekreuzung spaziert. Das sind 2 Straßenbahnhaltestellen. Dazwischen bin ich auf 8 wild abgestellte E-Scooter gestoßen. 3 davon standen auf einer TB>I oder dicht daneben. Entlang der Wiener Straße 1 bis zur Herz Jesu Kirche standen 10 Stück herum. Auch hier war die TBI blockiert. Beim Billa bei der Herz Jesu Kirche gibt es eine Hausein- und ausfahrt. Eine Autofahrerin stieg wütend aus ihrem Wagen und musste 2 Scooter wegräumen um die Durchfahrt nützen zu können. Sie hat die Scooter ganz brav auf die vorbeiführende TBI gestellt.

Am 01. Mai war ich wider in der Linzer Landstraße unterwegs. Bei der Goethekreuzung bei der ‚Adresse Landstraße 86 stellt man die Scooter gerne ab. Obwohl hier ein Fahrrad- und E-Scooterabstellplatz vorhanden sind, werden auch hier Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt. Es führt eine TBI von der Kreuzung bis zur Hausmauer. Und da stehen sie meistens. Am 01. Mai ist aber auch noch ganz etwas anderes bei dieser Ecke gestanden. Ein Polizeiauto. Darin saßen 2 Polizisten und starrten fasziniert auf die TBI und dem Scooter. Sonst passierte nichts. Als ich an die Seitenscheibe klopfte, wurde diese vorsichtig nach unten gelassen. Auf meine Frage, warum sie eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung nicht freihalten?, kam die Gegenfrage, wo denn diese Einrichtung sei! Jedenfalls stellte es sich wieder einmal heraus, dass Polizisten keine TBI kennen. Die 2 waren der Meinung, diese Rillen dienen dazu, dass das Wasser besser von der Hausmauer abgeleitet wird. Jedenfalls bat ich die Beamten, sie sollen den Scooter entfernen. Als ich nach etwa einer Stunde zurückkam waren die Polizisten verschwunden. Der Scooter stand aber immer noch da.

Auch zwischen Unionkreuzung und Herz Jesu Kirche standen sie wieder wild herum. Direkt beim BFI standen 2 auf der TBI. Beim Zugang zum RISS in der Raimundstraße standen gleich 3 hintereinander.

Auch im Umfeld zum BSV OÖ und zu freiraum-europa machen die E-Scooter nicht halt. Ob sie nun bei der Kreuzung Makartstraße – Lissagasse – Krausstraße oder wie vor einigen Wochen direkt am ‚Gehsteig vor dem BSV OÖ standen oder bei Liftzugängen und bei der Unionkreuzung direkt bei den Rolltreppen. Sie stehen eigentlich schon überall herum.

Jedenfalls wird diese Problematik auch das neue Kompetenzzentrum der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs in Linz bei der Kreuzung Wiener Straße – Anzengruberstraße betreffen. Es ist zwar nur eine sehr kurze Strecke von der Unionkreuzung bis zum Standort (etwa 200 Meter) , aber es befinden sich einige Lokale mit Schanigärten entlang des Weges. Und da stellt man schon gerne seinen Scooter ab um seinen Döner zu verzehren.

Man darf nicht alle Benützerinnen und Benützer von E-Scootern in einen Topf werfen, Es ist ein kleiner Anteil dieser Gruppe. Deshalb halte ich den Vorschlag, die Betreiber der E-Scooter dafür zur Verantwortung zu ziehen, ein bisserl sehr weltfremd und auch sehr lebensfern. Warum soll ich mich also an Regeln halten, wenn ich nicht zur Verantwortung gezogen werde. Auch das hat keinen Erziehungseffekt und man kann davon ausgehen, dass die Scooter noch wilder herumstehen. Es zahlt schließlich auch kein Autohändler die Strafen für Schnellfahren für seine Kunden.

Meine persönliche Erfahrung sagt mir, man muss die Menschen dort treffen, wo es ihnen weh tut. Und das ist nun mal in der Geldbörse. Das habe ich bei den arbeitsunwilligen Langzeitarbeitslosen gelernt. Wenn es um ihr Geld ging, dann konnten sie rennen. Genau so sehe ich das auch mit den E-Scooterfahrerinnen und E-Scooterfahrern. Die sollen dafür auch verantwortlich gemacht werden. Wenn man mit keinen Konsequenzen rechnen muss, dann brauche ich mich auch an keine Regeln halten. Und noch weniger an einen Verhaltenskodex.

Technisch wäre das kein Problem. Man weiß ja, wer die Scooter nutzt. Welche Strecke gefahren wurde und wo sie abgestellt werden. Schließlich wird ja danach abgerechnet. Genauso gibt es vordefinierte Haltebereiche. Und wenn es bestimmte Haltebereiche mit GPS-Daten gibt, dann kann man auch Bereiche definieren, an denen man Scooter nicht abstellen darf. Und wer das nicht tut und seinen Scooter an nicht definierten Orten abstellt, dann soll die Uhr und somit der Euro weiterzählen. Das wurde schon getestet und es funktioniert. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die verbotenen Zonen definiert sind. Und natürlich eine Frage des „WOLLENS“. Jedenfalls könnte man Google Maps oder Open’StreetMap dazu nützen.

Für mich wären verbotene Zonen in Linz:

 

  • Kreuzungsbereiche mit akustisch taktilen Ampeln. In Linz zum Beispiel müssten nicht alle Kreuzungen mit ATAS als Verbotszone definiert werden. Hier reichen die Kreuzungen im Innenstadtbereich und im Umfeld von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Ein- und Ausgänge zu Liften im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Rolltreppen (Unionkreuzung, HBF Linz Bereich Kärntnerstraße etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Stiegen im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz, Hauptplatz Linz, Umfeld Schloss etc.);
  • In Haltestellenbereichen und in Wartehäuschen;
  • Im Umfeld von taktilen Bodeninformationen,
  • Im Umfeld zu Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden etc..

 

  • Wenn man die oben genannten Örtlichkeiten als Zonen definieren könnte, an denen E-Scooter nicht oder nur sehr schwer abgestellt werden können, dann dann wäre schon einmal ein bisserl mehr Sicherheit für Menschen mit einer Behinderung vorhanden.

Weiters sollten die E-Scooter mit einem leicht auffindbaren QR- oder NFC-Code, mit dem der Scooter eindeutig identifiziert  werden kann, gekennzeichnet werden. Damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bekommen sollen, solche Scooter zu melden oder bei Unfällen eine entsprechende Anzeige machen zu können. Das wird natürlich nicht für Alle nützlich sein, aber wenn es einige verwenden können, dann hat es schon geholfen.

Weiters sollten die Polizei und eventuelle Stadtwachen besser im Bezug auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum geschult werden. Wie ich persönlich schon erfahren durfte, haben viele im Polizeibereich und besonders bei der Linzer Stadtwache keine Ahnung von einer TBI, einer ATAS oder einem Aufmerksamkeitsfeld und das diese Einrichtungen frei gehalten werden müssen. Somit ist es für sie kein Problem, auf einer TBI neben einem Scooter zu stehen, ohne zu reagieren.

Was mich besonders stört, ist die Tatsache, wenn sich Blinde oder Sehbehinderte bei nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern verletzen und in ärztliche Behandlung müssen, keine Anzeige machen. Die Begründung ist eigentlich immer die Gleiche: „Es ist ja alles so kompliziert und aufwendig und das tue ich mir nicht an“. Das stimmt so schon, aber wenn sich niemand dafür die Mühe und den Aufwand macht, dann wird sich auch hier niemand Verantwortlich fühlen und es wird sich nie etwas ändern. Leider sieht man diese Personen dann noch Wochen später herumhinken. Mein Mitleid hält sich aber in Grenzen.

Zum Abschluss noch etwas über die Polizei in Linz und die taktilen Bodeninformationen. Leider scheinen diese Rillen im Boden bei der Polizei in Linz noch nicht angekommen zu sein. Wie bereits im Bericht erwähnt, musste ich auch bei anderen Gelegenheiten die Unwissenheit unserer Beschützer zur Kenntnis nehmen.

Ebenfalls am 01. Mai 2022 standen 2 Polizeiautos am Schillerplatz bei den 2 Würstelständen. Auch diese beiden standen direkt über der TBI, obwohl genügend Platz vorhanden war. Auch diese Besatzungen hatten von einer TBI keine Ahnung.

Auch bei den Polizeiinspektionen im Lenaupark oder in Pichling in der Solarcity ist das Wissen von taktilen Hilfslinien für Blinde begrenzt bis gar nicht vorhanden.

Ein besonderes Erlebnis hatte ich schon vor längerer Zeit mit 5 Polizisten am Weihnachtsmarkt am Linzer Volksgarten. Das war gerade der Zeitpunkt, als Alexander Gaisch, jener Polizist, der einem Kollegen die „Wadln virerichten“ wollte, weil dieser ihn nicht erkannte.

Auch hier wurde das Polizeiauto bei der Goethekreuzung auf die TBI (damals noch Blindenleitsystem) gestellt und die Polizisten standen auf der anderen Straßenseite. Als ich sie auf ihr Verhalten aufmerksam machte kristallisierte sich sofort ein Rädelsführer heraus und der versuchte mir eine wilde Geschichte zu erzählen. Er fing damit an, dass diese Polizeieinsätze bis ins kleinste Detail geplant sind. So wird zum Beispiel genau festgelegt, wie ein Polizeiauto wo zu stehen hat. Das wird alles in einem Plan eingezeichnet und so müssen sie dann ihr Auto im Einsatz hinstellen. Und somit dürfen sie das Auto auch auf ein Blindenleitsystem stellen. Weil es ja so im Plan vorgesehen ist. Mich hat dann dieser Plan interessiert und wollte ihn auch gerne sehen. Natürlich dürfen sie diese wichtigen Unterlagen im Einsatz nicht mitnehmen, sondern sie müssen sich das alles einprägen. Deshalb waren sie sicher als Gruppe unterwegs. Jeder wusste ein Viertel vom Plan und der Fünfte wusste wo der Plan versteckt ist. Außerdem seien sie von der Polizei und sie dürfen doch einiges mehr als der Normalbürger. Und somit ihr heiliges Auto auf das Blindenleitsystem stellen.

Mich erinnerte dieser Trupp an Kottan und seine Mitstreiter (Schramml, Schremser, Pilch etc.). Sicher waren sie davon überzeugt, mich Normalbürger überzeugt oder gerollt zu haben. Ich war versucht, in der Polizeidirektion anzurufen und diesen tapferen Beamten durch „Alexander Gaisch“ die „Wadln virerichten“ zu lassen.

Ich kann aber auch sagen, dass es sehr viele nette Polizistinnen und Polizisten gibt, die wenn man sie auf solche Missgeschicke hinweist, sich entschuldigen und wenn es möglich ist, das Auto umstellen. Das wird aber niemand verlangen, wenn sie gerade einen größeren Einsatz haben. Aber man hat sie auf eine TBI aufmerksam gemacht und vielleicht hatte es einen Lerneffekt.

Was mich aber schon etwas verwundert, ist die Tatsache, dass der aktuelle Obmann des Blinden- und Sehbehindertenverbandes OÖ, Dr. Niederwimmer ja Pressesprecher der Polizei war. Anscheinend war zu dieser Zeit ein „kompetenter Umgang mit Menschen mit Behinderung“ nicht sein Kompetenz- und Aufgabenbereich. Würde für mich persönlich aber einiges erklären.

Formulare des Landes Oberösterreich

Oberösterreich – Formulare des Landes Oberösterreich nach Leistungsgruppen geordnet.

Formulare

 

Auf dieser Internetseite sind sämtliche Formulare des Landes Oberösterreich nach Leistungsgruppen geordnet erhältlich.

 

Leistungsgruppen

Bauen und Wohnen

Bildung und Forschung

Gesellschaft und Soziales

In Gesellschaft und Soziales gibt es die Formulare für:

Ältere Menschen.

Beihilfen.

Familie.

Frauen.

Hilfe für das Ausland.

Kinder und Jugendliche.

Menschen in besonderen sozialen Lagen.

Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der Gruppe „Menschen mit Beeinträchtigungen“ gibt es das Formular: Soziale Rehabilitation (SGD-So/E-25) auch in leichter Sprache. Mit diesem Formular kann man Schulungen, Hilfsmittel etc.. beantragen.

Gesundheit

Kultur

Land- und Forstwirtschaft

Sicherheit und Ordnung

Sport und Freizeit

Umwelt und Natur

Verkehr

Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Link zur Seite des Landes Oberösterreich (Formulare): https://www.land-oberoesterreich.gv.at/formulare.htm

© April 2022 by Gerhard J. Hojas

Gefährlicher Hauptplatz für Blinde und Sehbehinderte in Linz (OÖ)

Antwort der Stadt Linz auf Anfragen bezüglich barrierefreien und verkehrssicheren Hauptplatz für Blinde und Sehbehinderte in Linz

Anmerkung: Die Peer-Gruppe „Bestimmt Selbstbestimmt!“ und Ich haben an den Behindertenbeauftragten der Stadt Linz und an die Linz AG einige Anregungen bezüglich eines barrierefreien und verkehrssicheren Hauptplatzes in Linz vorgebracht. Die Antworten waren für mich dann doch etwas überraschend. Blinden- und Sehbehindertenorientiert sieht eigentlich doch anders aus! Noch dazu, weil der Experte für Verkehr und Infrastruktur des BSV OÖ mitgewirkt hat.

Antwortschreiben Beginn:

An BT/Hrn. Ing. R.

Anregungen zur barrierefreie und verkehrssichere Gestaltung des Hauptplatzes von der

Peer-Gruppe „Bestimmt Selbstbestimmt!“ und Hr. Hojas

Sehr geehrter Herr R,

im folgenden erhalten Sie die Stellungnahme der Abteilung Verkehrsplanung zu den angefragten Punkten.

Stellungnahme

Ausgangssituation

Aufgrund einer Anfrage, die an den Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen des Magistrat Linz, Herrn Ing. R MAS MSc, gerichtet wurde, wurde die Verkehrsplanung des Magistrat Linz von ihm beauftragt folgende Punkte zu prüfen und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

  • Errichtung einer Querungseinrichtung von Straßenbahnhaltestelle zum Hauptplatzbereich, die für blinde bzw. sehbeeinträchtigte Menschen gefahrlose benutzt werden kann.
  • Anbringen einer akustischen Auffindungsboje, die mit Handfunksender aktiviert wird, im Eingangsbereich der Linz AG, Hauptplatz 34.
  • Errichtung/ Anbringen von taktilen Leitsystemen am Hauptplatz, farblichen Abgrenzungen zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich, farblichen Markierung der Straßenbahnhaltestelle zur Straßenseite hin.
  • Querungsstelle an der Rathausgasse/Hauptplatz gerade für blinde und sehbehinderte Menschen verkehrssicherer gestalten.

Beurteilung

Unter Einbeziehung und in Abstimmung mit Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen des Magistrat Linz, der Linz AG und dem Referenten für Mobilität und Infrastruktur des Blindenverbands OÖ und Durchführung eines Ortsaugenscheins wird folgende Stellungnahme zu den angeführten Punkten abgegeben.

Die Errichtung einer Querungseinrichtung für blinde bzw. sehbeeinträchtigte Menschen ist aufgrund der verkehrstechnisch ungünstigen Lage der Straßenbahnhaltestelle schwierig umzusetzen. Dies wurde bereits in der Vergangenheit untersucht und es wurde keine Verbesserung zum aktuellen Zustand gefunden. Es werden aktuell Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation durch die Verkehrsplanung des Magistrat Linz auf Machbarkeit geprüft.

Aktuell ist der Bereich bereits mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h teils verkehrsberuhigt. Des Weiteren ist das Ziel der sich bereits im Bau befindlichen Westtangente einen möglichst autofreien Hauptplatz durch entsprechende verkehrsberuhigende Maßnahmen unter Berücksichtigung von blinden bzw. sehbeeinträchtigten Menschen zu ermöglichen.

Der Wunsch zur Anbringung einer akustischen Auffindungsboje im Eingangsbereich der Linz AG, Hauptplatz 34, wurde mit der Linz AG abgeklärt. Aktuell wird das Anbringen einer Auffindungsboje im Eingangsbereich als Serviceleistung zur besseren Auffindbarkeit nicht vorgesehen.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass es bereits verschiedene Möglichkeiten gibt Tickets unabhängig von einer Einrichtung der Linz AG am Hauptplatz zu erhalten. So ist es möglich über den Blindenverband eine Jahreskarte / Klimaticket zu erhalten, in Trafiken sind beispielsweise Tages- bzw. Monatskarte erhältlich, über die Linz AG erhält man, wenn man das möchte, automatisch ein Folgeticket. Wenn ein Besuch in ein Kundenzentrum der Linz AG notwendig sein sollte und das Kundenzentrum der Linz AG am Hauptplatz nicht gewählt wird, ist ein Besuch des Kundenzentrums in der Wienerstraße, wo ein Blindenleitsystem vorhanden ist, möglich.

Der Wunsch nach einem taktilen Leitsystem am Hauptplatz, einer farblichen Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich bzw. farblichen Markierung der Straßenbahnhaltestelle zur Straßenseite wurde geprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass für ortskundige die aktuelle Situation am Hauptplatz als aktuell ausreichend angesehen wird, um sich auf dem Hauptplatz zu orientieren (rechteckige Struktur des Platzes).  Die farbliche Kennzeichnung der Straßenbahnhaltestelle wird von der Linz AG aktuell auch als ausreichend erachtet.

Die Querungsstelle an der Rathausgasse/Hauptplatz wurde im Rahmen des Ortsaugenscheins mitbegutachtet. Durch die klare Gebäudekante wird diese Querung von den Beteiligten nicht als unsichere Querungsstelle angesehen. Aus diesem Grund werden dort aktuell keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Zukünftig werden jedoch bei baulichen Maßnahmen taktile Leitsysteme mitberücksichtigt und diese in Abstimmung u.a. mit dem Behindertenkoordinator konzipiert.

Wenn es zukünftig zu Problemen bei den angeführten Punkten kommen sollte bzw. sich die Situation ändert, werden wir eine Neubewertung der Situation durchführen und entsprechende Maßnahmen planen.

Freundliche Grüße

OBR DI G. K.

elektronisch beurkundet

Sachgebiet : 006-06 Stellungnahmen interne und externe Sachverständige

Akt : 0125178/2021 PTU –  Hauptplatz

Barrierefreie und verkehrssichere Gestaltung

Peer-Gruppe

EE-Name : 2-0125178/2021

Beste Grüße

Antwortschreiben Ende:

Anmerkungen:

Der Hauptplatz von Linz ist für Menschen mit einer Sehbehinderung eine einzige graue Fläche. Man erkennt keine Unterschiede zwischen Gehsteig, Haltestellenbereich, Straße, Querungen, Stiegen oder Stufen. Trotzdem ist das für die Stadt Linz und des Experten des Blindenverbandes kein Grund, gut sichtbare Markierungslinien anzubringen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Haltestellenbereich der Straßenbahnhaltestelle. Auf der Seite der Schienen ist eine gut sichtbare gelbe Linie aufgebracht. Zur Straßenseite hin, die man dann queren „MUSS“ ist keine sichtbare Abgrenzung erkennbar. Es gibt nicht einmal einen Schutzweg.

Bei der Bushaltestelle Kärntnerstraße beim HBF Linz gab es das selbe Problem. Keine sichtbare Abgrenzung des Haltestellenbereiches zur Straße in beide Fahrtrichtungen. Dort wurden nach meiner Anregung entsprechende gut erkennbare weiße Linien aufgebracht. Am Hauptplatz ist das aber ein großes Problem. Der Unterschied aber ist, bei der Kärntnerstraße war der Experte des BSV OÖ nicht dabei. Da habe ich mich mit Mitarbeitern der Linz AG alleine unterhalten.

Es wurde auch zum Thema Bushaltestelle Kärntnerstraße eine Dokumentation mit Fotos erstellt.

Link zur Bildergalerie Blind in Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/52

Anscheinend ist es von der Linz AG nicht „erwünscht“, dass Menschen mit Behinderung – und hier ganz besonders Blinde und Sehbehinderte – bei ihnen am Hauptplatz 34 (deshalb auch Kundencenter) vorbeikommen. Für Blinde und Sehbehinderte ist diese Adresse noch schwerer aufzufinden. Es gibt keine Anhaltspunkte und auch keine taktilen Bodeninformationen, die mich zum Eingang des Kundencenters leiten. Eine akustische Auffindungsboje, wie sie z. B. beim Musiktheater vorhanden ist, wäre eine einfache, schnelle und kostengünstige Lösung.

Aber auf diese Serviceleistung wird gerne verzichtet, weil:

Man kann seine Tages- oder Monatskarte in der Trafik kaufen,

Laut der oben angeführten Antwort, soll man über den BSV OÖ das Klimaticket erhalten? Anscheinend wissen das aber die Mitglieder des BSV OÖ nicht. Außerdem ist nicht bekannt, dass ein privater Verein das Klimaticket ausgeben darf. Wie soll das auch funktionieren. Diese Info ist reine Desinformation der Stadt Linz oder des Experten des BSV OÖ.

Am Mittwoch, 02.03.2022 war ich im Kundencenter der Linz AG in der Wiener Straße. Die TBI ist vorhanden und man kommt damit bis zur Info. Ich wollte gerne den „Ermäßigungsausweis für Menschen mit Behinderung“.  Die Antwort bei der Info: „Den gibt es hier nicht, da müssen sie zum Kundencenter am Hauptplatz!“. Mir war das bekannt, wollte mir nur die Bestätigung einholen. Die nächste Desinformation der Stadt Linz an Blinde und Sehbehinderte. Oder des Experten.

Blinde und Sehbehinderte müssen zur Linz AG am Hauptplatz, wenn sie einen Ermäßigungsausweis erhalten möchten. Was nun wiederrum nicht so einfach ist, da man dort nicht barrierefrei hinkommt.

Blinde und Sehbehinderte Kunden der Linz AG sind nicht nur auf Fahrkarten zu reduzieren. Sie sind Strom- und Internetkunden, Haben Beschwerden bezüglich der öffentlichen Verkehrsmittel. Haben vielleicht Beschwerden über DISA und LISA oder das Fahrpersonal. Und die sollen nicht in das Kundencenter am Hauptplatz kommen? Die aus Urfahr kommenden Blinden sollen am Kundencenter am Hauptplatz vorbeifahren, 20 Minuten bis zur Haltestelle WIFI weiterfahren, dort die stark befahrene Wiener Straße mit 5 Fahrspuren (ATAS vorhanden) queren, um zu erfahren: „Ermäßigungsausweis? Hier nicht“.

Bei der Rathausgasse ging es nicht darum, ob ich mich an irgendwelchen Häuserkanten orientieren kann, sondern das ich diese Straße sicher über einem Schutzweg queren kann. Für die sehenden Experten ist das sicher kein Problem. Aber für schwerst Sehbehinderte ist es ein Problem.

Leider sind das wieder einmal typische Beispiele dafür, wie „Sehende“ bestimmen, wie Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Raum zu funktionieren haben. Und wenn dann auch noch die „Bin gut Freund der Stadt Linz“ mitspielen, kann das für die Stadt nur positiv ausgehen. Wenn der „sehende?“ Vertreter der Blinden die Meinung vertritt, die Blinden brauchen das nicht, dann sollte man weder einmal auf die für Blinde fast „tödliche“ TBI bei der Straßenbahnhaltestelle beim Schloss Traun hinweisen.

Lebensgefährliche TBI in Traun: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/7

Link Youtubevideo über die lebensgefährliche TBI in Trau.: https://www.youtube.com/watch?v=GFaWZoKMj_0

Für die Personen, die sich für die Belange der Menschen mit Behinderung einsetzen, sind solche Bewertungen frustrierend. Und sie überlegen sich, warum sich die Menschen mit Behinderung das eigentlich alles gefallen lassen? Vielleicht geht es ihnen zu gut.

Bedauerlicherweise passieren am Hauptplatz immer wieder Unfälle mit Verletzungen durch die fehlenden Bodenmarkierungen. Das betrifft logischerweise die Sehbehinderten. Sehr viele ältere Menschen mit einer Sehbehinderung sind keine Mitglieder des BSV OÖ und trotzdem gehören auch diese Personen geschützt. Leider wird bei entsprechenden Unfällen keine Anzeige erstattet. Wenn das passieren würde, dann würden sicher auch die Verantwortlichen einmal anders über diese Problematik denken.

Link zur Bildergalerie Hauptplatz Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/33

Herbstwanderung des Oberösterreichischen Blindensportclubs

Herbstwanderung des Oberösterreichischen Blindensportclubs über das Mühlviertler Hochplateau.

Am Samstag, 09.10.2021 trafen sich Mitglieder, Begleitpersonen und Freunde des Oberösterreichischen Blindensportclubs bei herrlichem Herbstwetter in Linz. Der Grund dieser Zusammenkunft war eine geplante Wanderung im Mühlviertel. Der Spartenleiter für Bergsteigen und wandern, Alfons Aufreiter hatte zusammen mit seiner Begleitung Anni  diese Wanderung geplant und mitorganisiert.

Nachdem alle die 3 G-Kontrolle problemlos bestanden hatten und die Teilnehmer noch auf einige Coronamaßnahmen wie Registrierung, Maskenpflicht im Auto hingewiesen wurden, konnte es losgehen und der Konvoi startete Richtung Forellenhof in Mitterbach.

In Mitterbach stieg die Wandergruppe auf 24 Personen an. Was aber sofort auffiel, war der Temperaturunterschied zwischen Linz und Mitterbach. Dazwischen liegen doch einige Höhenmeter. Nachdem auch hier alles organisatorische Erledigt war setzten sich Alfons und Anni in Bewegung und alle hielten sich brav hintan.

Der erste Teil der Wanderung führte durch die herbstliche Landschaft vom Forellenwirt durch Wald und Wiese bis zur Anhöhe von Spörbichl zu Freddy und Charly. So werden die beiden Windkraftanlagen des Windparks Spörbichl genannt. Die beiden Windräder wurden im Oktober 1999 auf einer Seehöhe von 950 Metern errichtet und haben eine Narbenhöhe von 65 Meter und einen Rotordurchmesser von 47 Meter. 2020 wurden Spörbichls Windräder bei einem Fotowettbewerb zum schönsten Platz in Windhaag bei Freistadt gewählt. Es handelte sich um ein Wintermotiv der Windräder. Diesmal waren Freddy und Charly akustisch kaum wahrnehmbar, obwohl sie sich langsam im Wind drehten. Freddy und Charly sind die Grundbesitzer, auf denen sich die beiden Windräder befinden.

Eine erste Rast wurde bei der Kapelle in Spörbichl (904 Meter Seehöhe), wo sich auch das Ortszentrum befindet, eingelegt. Jedenfalls wurden die Wanderer schon mit einer Stärkung erwartet, die natürlich gerne angenommen wurde. Die Spender der flüssigen Nahrungsergänzungsmittel waren der ehemalige Bürgermeister von Spörbichl, Alfred Klepatsch und seine Frau Marianne. Andere nützten die Gelegenheit und besichtigten die Kapelle.

Nach der Überraschenden Stärkung konnte die Wandergruppe nun nichts mehr aufhalten und sie marschierten weiter Richtung Posthöf, wo ein Steinbruch charakteristisch für diese Gegend ist. Noch dazu, wo es nun leicht bergab ging.

Der Steinbruch in Spörbichl wird im Tagebau betrieben. Was im Steinbruch in Terrassenform (Geländeform) abgebaut wird, ist Granit. Die Terrassen werden durch  Sprengungen am Berg erzeugt und das gewonnene Material wird durch sogenannte Brecher (Zerkleinerungsmaschine) in die entsprechenden Größen gebracht. Hier wird ein mobiler Brecher eingesetzt. Mobile Brecher können sich nicht nur auf der Baustelle bewegen, sondern sind insgesamt mobil. Sie können aufgrund des relativ geringen Transportgewichts zum Ort der Aufbereitung gebracht werden, um dort direkt das Material zu recyceln. Im umgekehrten Fall ist das gesamte Material von der Baustelle zur stationären Aufbereitungsanlage zu transportieren, was mit Transportkosten verbunden ist und vermehrtes Lkw-Verkehrsaufkommen verursacht.

Hier wird der Granit nicht nur abgebaut und gebrochen, sondern auch weiterverarbeitet. Vom Pflasterstein über die Arbeitsplatte in der Küche bis zum Denkmal kann man alles aus Granit anfertigen. Dieser heimische Rohstoff aus Spörbichl wird international verwendet und verarbeitet. Man kann sämtliche Produkte in der „lebenden Galerie“ im Werk Oberwindhaag besichtigen.

Das Wetter lud direkt dazu ein In dieser Umgebung die nächste Rast einzulegen und die Jause auszupacken. Wie es sich für diese Umgebung gehört, mit Granitblöcken als Sitzgelegenheit. Man konnte über die Natur staunen, da man sah, dass Fichten sich am steinigen Untergrund am Berg halten und gedeihen. Das ist der Vorteil der Flachwurzler. Der Nachteil ist, dass sie nicht sturmresistent sind.

Nachdem uns Anni interessante Geschichten über und aus den Steinbruch erzählt hat, machte sich die Gruppe wieder auf die Beine und marschierte weiter. Zwischendurch konnte man verschiedene Granitblöcke und gebrochene Steine anfassen und ertasten. Vorbei ging es beim alten Bier- und Sprengstofflager. Eine eigenartige Kombination, die es heute so sicher nicht mehr gibt.

Weiter ging es Richtung Riemetschlag, Elmberg und Heinrichschlag. Hier konnte man das Mühlviertler Hochplateau richtig erleben und genießen. Vorbei ging es in der sanften Hügellandschaft an Bauernhöfen und an Weiden mit Kühen, Pferden, Schafen und Ziegen mit besonders großen Hörnern. Ein Stück des Weges wurden die Wanderer auch von einer Kuhherde begleitet. Jedenfalls waren die Kühe sehr erstaunt als sie die Gruppe ankommen sah. Wahrscheinlich hatten sie noch nie eine so große Gruppe Zweibeiner gemütlich dahintrotten gesehen.

Gemütlich, nach 4 Stunden Gehzeit näherten sich die Wanderer dem Ziel des Rundweges. Das war der Forellenwirt. Hier nahm die gelungene und gut organisierte     Herbstwanderung des Oberösterreichischen Blindensportklubs sein gemütliches und kulinarisches Ende.

Ein großes Danke gebührt wieder einmal den Begleitpersonen für ihr Engagement, ohne denen ein solches Vorhaben nicht möglich wäre. Das gilt auch für alle Begleitpersonen,, die mit dem Privatfahrzeugen für die Blinden und Sehbehinderten unterwegs sind.

Ein Danke auch an Wolfgang für sein professionelles Coronamanagement.

Ein Danke gilt auch für Alfons und Anni für das Erkunden der Wanderoute und das anschließende Organisieren der Wanderung.

Jedenfalls freuen sich alle schon auf die nächste Wanderung.

© Gerhard Hojas

Reisebericht 2021 – Eine Woche im „Haus Ingrüne“ des BSV V

Samstag, 28.08.2021 – Ländle, wir kommen. Aber auf Raten.

Sie waren auch 2021 unterwegs. Bereits zum vierten Mal machte sich eine Gruppe der Blindenpastoral Linz auf dem Weg nach Vorarlberg. Ziel war auch diesmal wieder das Erholungszentrum des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Vorarlberg im „Haus Ingrüne“ in Schwarzach.

Die Teilnehmer Alfons, Gerhard, Anni, Christian, Hermine, der und die Scheiti, Monika, Erika, Veronika, Brigitte und Maria kamen diesmal in Raten in Dornbirn an. Man sollte sich nicht auf die Wagenstandsanzeige am Bahnsteig und der tatsächlichen Wagenreihung verlassen. Und wenn die Türen beim Zug geschlossen sind, dann bleiben sie auch geschlossen. Jedenfalls waren wir am Sonntag aber komplett.

Bei der Ankunft in Dornbirn hatten wir ein regnerisches Wetter wie 2020. Und auch diesmal sollte die Schlechtwetterperiode noch etwas anhalten.

Da wir die Gegebenheiten im Haus schon kannten, brauchten wir beim Einchecken keine Unterstützung und so konnten wir es uns bis zum Abendessen gemütlich machen. Abends genossen wir das gemütliche Zusammensitzen. Oder wie es im Ländle heißt: Zusammenhocken.

Sonntag, 29.08.2021 – Leider doch kein Déjà vu.

Leider hatten wir am Sonntag kein Déjà vu. Es war das Gleiche Wetter wie im Jahr zuvor. Somit ergab sich auch ein ähnliches Sonntagsprogramm wie 2020. Einige marschierten oder fuhren zur Wallfahrtskirche Bildstein (Seehöhe 659 m) hoch und nahmen dort am Gottesdienst teil.

Die anderen entspannten sich im Haus und genossen die Ruhe und die Annehmlichkeiten.

Nachmittags versammelten wir uns im großem Aufenthaltsraum und da wir mit Hermine und Christian 2 sehr gute Musikanten dabei hatten klangen unsere Lieder bald durchs Haus. Mit Gitarre und Akkordeon wurden Volks- und Heimatlieder, sowie alte Schlager zum Besten gegeben. Jede und Jeder wie sie konnten!

Montag, 30.08.2021 – Ein 60er und Nachmittags wurde es süß..

Wegen des starken Regens wurde Montagvormittag ein 60er (Regenschicht) gemacht.

Nachmittags wurde es aber süß. Es ging zur Schokolademanufaktur Gunther Fenkart in Hohenems.

Einige von uns waren bereits 2018 zu Besuch beim „Maitre Chocolatier“. Und weil es ihnen so gut gefallen hat, kamen sie 2021 wieder.

Der „Maitre Chocolatier“ produziert edle Schokoladen von der Bohne bis zur fertigen Schokolade – also „Bean to Bar“.

Auf Tellern vorbereitet lagen vor uns Schokoladen, Pralinen, Nüsse in Schokolade getunkt und noch weitere Köstlichkeiten. Bei interessanten Erzählungen von Kaokaoanbau, Ernte, Transport, Lagerung und das Rösten der Kaokaobohnen bis zum fertigen Endprodukt konnten wir zwischendurch die Teller leeren.

Anders als ein Confiseur, Konditor oder die meisten Chocolatiers produziert  die Schokolademanufaktur Fenkart sämtliche Schokoladen selbst.

Ein Confiseur ist jemand, der fertige Schokolade weiter veredelt. Ob er nun daraus eine veredelte Schokoladentafel oder Konfekt in jeglicher Form herstellt, spielt dabei keine Rolle.

Ein Pâtissier ist nichts anderes als ein Konditor, er kann gleichzeitig auch ein Confiseur sein. Er stellt jegliche Art von Konditoreiprodukten her, worunter natürlich Konfekt fällt, aber auch Desserts etc. Hierbei ist es unerheblich, ob er eine klassische Konditorenausbildung genossen hat oder sein Handwerk als Pâtissier in der Gastronomie gelernt hat. In den seltensten Fällen ist ein Pâtissier auch ein Chocolatier.

Ein Chocolatier (aus dem Französischen) stellt Schokoladenprodukte her. Er ist ein Konditor oder Confiseur, der auf Schokolade spezialisiert ist und fertigt Süßigkeiten aus Schokolade. Chocolatiers arbeiten handwerklich mit vorgefertigter Schokoladenmasse und sind daher von den industriellen Schokoladenherstellern zu unterscheiden.

Es ist ein langer Weg von der Kaokaobohne bis zur echten Schokolade. Und Schokolade ist nun mal nicht Schokolade.

So ist weiße Schokolade keine Schokolade.

Bei der Herstellung der weißen Schokolade wird gänzlich auf die Verwendung der Kakaomasse verzichtet, da diese für die dunkle Farbe verantwortlich ist. Für die weitere Produktion wird nur die Kakaobutter benötigt. Ihr werden weitere Zutaten, wie beispielsweise Zucker, Milchpulver oder Vanille, hinzugefügt.

Auch die Nougatschokolade ist keine Schokolade.

Nougat oder Noisette ist im eigentlichen Sinne keine Schokolade, denn es besteht fast ausschließlich aus Haselnüssen, Zucker und Fett. Das Haselnussmehl wird dann mit Puderzucker, Vanillin, Fett, Kakaobutter und Milchpulver in eine feste Masse gebracht.

Mit dieser Erkenntnis und viel gekaufter Schokolade kehrten wir in unser Quartier zurück.

Dienstag, 31.09.2021 – Schlafen in der Salzgrotte und Städtetouren.

Am Dienstag wurde das Wetter schon besser und wir konnten unsere Ausflüge und Touren starten. Vormittags teilten wir uns in 2 Gruppen auf. Eine Gruppe besuchte die Salzgrotte in Lindau und die anderen schauten sich die Stadt Lindau am Bodensee an.

Lindau ist die südwestlichste Stadt Bayerns und befindet sich im Dreiländereck Deutschland/Österreich/Schweiz. Der größere Teil der Stadt liegt auf dem Festland, die Altstadt hingegen auf der Insel im Bodensee. Dort befindet sich auch der Kopfbahnhof. Somit in unmittelbarer Nachbarschaft des Lindauer Hafens.

Lindau hat die schönste Hafeneinfahrt am Bodensee und ist somit

weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt. Vor einem beeindruckenden Alpen- und Bodenseepanorama prangen majestätisch der Bayerische Löwe und der Neue Leuchtturm.

Der sechs Meter hohe, aufmerksam über den See hinweg schauende Löwe ist ein Werk des Münchner Professors Johann von Halbig. Er besteht aus Kehlheimer Sandstein und wiegt etwa 50 Tonnen. Auf dem Sockel des Löwens sind die römischen Ziffern “MDCCCLVI” festgehalten – sie geben Aufschluss über das Jahr der Fertigstellung des Bauwerkes: 1856.

Der Neue Leuchtturm ist 36 Meter hoch und misst einen Sockelumfang von 24 Metern. Er ist eines der wenigen Bauwerke seiner Art, die eine Uhr in der Fassade haben.

Wenn man die 139 Stufen nach oben zur Aussichtsplattform erklimmt, kann man auf den 5 Etagen amüsante Anekdoten und wissenswerte Fakten über Lindau und den Bodensee erfahren

Was man in Lindau nicht versäumen darf, ist das Flanieren über die Uferpromenade.

Nachmittags besuchten wir die Stadt Feldkirch.

Feldkirch beeindruckt mit der bezaubernden Altstadt, den mittelalterlichen Laubengängen und verwinkelten Gassen. Über der Stadt thront die Schattenburg. Von ihrem Bergfried öffnet sich ein wunderschöner Blick über die Stadt.

Feldkirch hat sehr viel zu bieten. Unter anderem ein buddhistisches Kloster, die Frauenkirche Vorarlberg, die Heiligkreuzkapelle, die Johanniterkirche, das Kapuzinerkloster, der Marktplatz Feldkirch, das Schloss Amberg und die Schattenburg,

Die Schattenburg ist eine Höhenburg oberhalb der Stadt Feldkirch, mit welcher sie durch die ehemalige Stadtmauer verbunden ist. Graf Hugo, der Stadtgründer Feldkirchs, ließ die Burg um 1200 erbauen. Bis 1390 war sie Stammburg der Grafen von Montfort. Später verwalteten die Habsburger die Anlage bis sie 1825, halb verwahrlost, von der Stadt Feldkirch gekauft wurde. Der 1912 gegründete Heimatpflege- und Museumsverein Feldkirch konnte die Burg wiederbeleben und seit 1917 beherbergt die Schattenburg das Schattenburgmuseum mit 18 Museumsräumen.

Die hochmittelalterliche Burg stellt eine der besterhaltenen Burganlagen Mitteleuropas dar. Wie vielfach angenommen wird, geht der Name Schattenburg auf die Wehrvorrichtungen der Burg (schaten = Schutz) zurück. Die Burg verfügt über eine der bedeutendsten historischen Waffensammlungen

Abends kam es dann schon zum traditionellen Kegelscheiben in der Hauseigenen Kegelbahn. Manfred, Herta, Gabi und Moni ließen es sich nicht nehmen, sich mit uns zu messen. Und wie bereits die Jahre zuvor machte es wieder sehr viel Spaß und der Abend dauerte etwas länger.

Mittwoch, 01.09.2021 – Wandern, relaxen und massieren.

Das Wetter war herrlich und so erkundigten wir Dornbirn. Unter der Führung von Moni machten wir einen Spaziergang entlang der Dornbirner Arch.

Die Dornbirner Ach (auch Dornbirnerach oder Dornbirner Ache) ist neben der nördlicher verlaufenden Bregenzer Ach einer der wichtigsten Abflüsse für die kleineren Bäche des westlichen Bregenzerwaldgebirges und des unteren Rheintals in Vorarlberg. Bis zur Rheinregulierung mündete die Dornbirner Ach bei Fußach in den Bodensee. Heute fließt der rund 30 Kilometer lange Fluss bei Hard östlich vom und einige Kilometer parallel zum Rhein in den Bodensee und durchquert zuvor das Gemeindegebiet der Stadt Dornbirn.

Man könnte auch der Dornbirner Ach entlang und durchs Lauteracher Ried zum Jannersee wandern. Am Jannersee waren wir 2020.

Nach dem Mittagessen besuchten wir die hauseigene Kapelle und gedachten unseren Verstorbenen und Kranken.

Das Programm für dem Nachmittag war dann wieder indivituell. Einige besuchten das Radiomuseum Herbert Rauch in Lustenau und andere nutzten das schöne Wetter um die Umgebung zu erkundigen. Bis nach Bildstein und weiter bis zum Schneiderkopf ging für einige die Wanderung.

Am Ende des Schneiderkopfweges genießt man beim Bergkreuz knapp unter dem Gipfel (971 m) den wunderschönen Ausblick in den Bregenzerwald und zu den Schweizer Bergen. Über den Aussichtspunkt Schneider zieht sich der Wanderweg auf Bildsteiner Gebiet durch eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft hinunter nach Grub und mit geringem Höhenunterschied durch waldiges Gelände hinab zur Wallfahrtskirche Bildstein. Von dort sind es nur mehr 15 Minuten zum Erholungszentrum des BSV V.

Und wer Lust hatte konnte sich anschließend massieren lassen.

Donnerstag, 02.09.2021 – Über die schönste Gebirgsstraße der Alpen.

Am Donnerstag war ein Ganztagesausfug angesagt. Es ging über die #Silvrettahochalpenstraße zum Silvretta-Stausee auf 2.030 Meter Seehöhe..

Die Silvretta ist eine Gebirgsgruppe in den zentralen Ostalpen. Anteil haben Österreich mit den Bundesländern Tirol und Vorarlberg und die Schweiz mit dem Kanton Graubünden.

Silvretta-Hochalpenstraße:

Die Silvretta-Hochalpenstraße ist eine der schönsten und beliebtesten Gebirgsstraßen der Alpen. Nicht ohne Grund nennt man sie auch „Traumstraße der Alpen für Genießer“. Die spektakuläre Bergkulisse und die direkt am Wegesrand liegenden Seen Vermunt und Silvretta ziehen Besucher mit und ohne Fahrzeug in ihren Bann.

Sie führt vom Vorarlberger Montafon über das Vermunt und die Bielerhöhe durch die Berge der Silvretta ins Tiroler Paznaun, das Tal der Trisanna. Die 22,3 km lange mautpflichtige Straße zwischen Partenen und Galtür ist mit 400.000 Benutzern eine der beliebtesten Gebirgsstraßen der österreichischen Alpen.

Die westliche Anfahrt mit 32 Kehren beginnt am Ortsende von Partenen und ist bis zur Bielerhöhe bzw. bis zum Silvretta-Stausee etwa 15 Kilometer lang. Die maximale Steigung beträgt 12 Prozent.

Der östlich vom See liegende Teil der Silvretta-Hochalpenstraße liegt in Tirol, beginnt im Galtürer Ortsteil Wirl an der Mautstelle auf 1725 m Höhe im Paznaun, besitzt nur zwei Kehren und ist zum selben Ziel etwa zehn Kilometer lang.

Auf dem höchsten Punkt der Straße (2.032 Metern über dem Meer) befindet sich der Silvretta-Stausee. Auf einem gut ausgebauten Wanderweg kann man den See umrunden.

Die Silvretta-Hochalpenstraße entstand während der Stausee- und Kraftwerksbautätigkeiten durch die Vorarlberger Illwerke. Diese ließen bereits 1925, nach dem Baubeschluss für das Vermuntwerk, einen alten unbefestigten Karrenweg von Partenen hinauf zum Vermuntsee als Transportweg verbreitern, damit Zement- und Kieslastwagen ihre Fracht bis zur Baustelle der Vermunt-Staumauer bringen konnten. Nach der Fertigstellung 1930 tat sich nicht mehr viel.

Erst ab 1938, beschleunigt durch den „Anschluss“ Österreichs an Deutschland, wurde die Strecke bis auf die Bielerhöhe verlängert, um dort die Silvretta-Staumauer anzulegen. Im weiteren Verlauf der Bauarbeiten wurden vermehrt Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, oft unter unmenschlichen Bedingungen, eingesetzt. Mit dieser Ausbauphase verlor der historisch bedeutsame Übergang am Zeinisjoch endgültig seine Bedeutung. Über den Umweg der Silvrettastraße rückten nun auch die Ortschaften Partenen und Galtür weiter auseinander.

Die endgültige Fertigstellung der Verbindung zwischen Partenen und Galtür und somit der Hochalpenstraße war gewissermaßen ein Produkt des Zufalls: Sämtliche angefragten Baufirmen trauten sich den Bau der kurvenreichen Straße vom Vermuntsee durch schwieriges Gelände nach Partenen nicht zu. Zudem fanden die Verantwortlichen sich mit dem Problem, dass aus der Zeit des Staumauerbaus sich auf der Bielerhöhe noch ein übergroßer Bagger befand, konfrontiert. Anstatt ihn für den Rücktransport ins Tal zu zerlegen und per Seilbahn nach Partenen zu schaffen, so wie er auch Jahre davor heraufbefördert worden war, bahnte sich der Bagger in den Jahren 1951 bis 1954 aus eigener Kraft seinen Weg durch das steil abfallende Tal nach Partenen, womit die Grundlage für die heutige Trasse geschaffen war.

Damit war eine durchgehende Straße geschaffen, die 1954 für den öffentlichen Verkehr freigegeben und bis 1961 auf ihrer gesamten Länge zweispurig ausgebaut wurde.

Silvretta-Stausee:

Der Silvretta-Stausee ist der höchstgelegene Stausee der illwerke vkw AG. Im Jahr 1938 wurde mit dem Bau der drei Absperrbauwerke begonnen. Der erste Teilstau erfolgte 1943, der erste Vollstau 1951. Beim Bau in der NS-Zeit waren viele Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter eingesetzt. Oberhalb des Stausees steht eine kleine Kapelle (Barbarakapelle) mit Gedenktafeln für die beim Bau Verunglückten.

Der 1,31 km² große Stausee liegt knapp unterhalb der Bielerhöhe auf einer Seehöhe von 2030 m in einer Senke der Silvretta, dem ehemaligen Ochsenboden. Über den östlichen Staudamm verläuft die Grenze zum Bundesland Tirol. Das Klostertal und das Ochsental liegen südlich, die Lobspitzen westlich (höchste Lobspitze ist die Hintere Lobspitze, 2.873 m) und die Vermuntalpe westlich des Sees. Die Ill entspringt dem nahe gelegenen Ochsentalgletscher und dem Vermuntgletscher, durchfließt das Ochsental und ergießt sich in den Stausee. Der das Klostertal durchfließende Bach mündet ebenfalls in den See. Weiters wird das Wasser des Tiroler Bieltalbaches im Bieltal gefasst und unter dem Massiv des den Stausee östlich begrenzenden Hohen Rads hindurch in den Silvretta-Stausee geleitet.

Die Hauptmauer mit Hochwasserentlastung, Grundablass und Umlaufstollen hat eine maximale Höhe von 80 m und einer Kronenlänge von 432 m. Sie hat 407.000 m³ Betoninhalt.

Gespeist wird der See primär durch die Ill, die dem nahe gelegenen Ochsentalgletscher entspringt.

Um den See führt ein gut befestigter Wanderweg, der über die Staumauer, den Bielerdamm und über die großen Zuflüsse führt. Für eine Runde um den See braucht man etwas mehr als zwei Stunden.

Fakten zum Silvretta-Stausee:

Länge: 2,47 Km,

Breite : 690 m,

Tiefe: 251 m

Fläche: 1,31 Km²

Wassertemperatur: Durchschnittlich 10 Grad Celsius

Bei der Wanderung um den Stausee kann es schon vorkommen, dass Pferde die Straße oder den Gehweg blockieren und man ausweichen muss. Und man bekommt das Rauschen der herabstürzenden Wassermassen aus einigen Metern Entfernung sehr gut mit.

Aufgrund des regen Weidebetriebs an der Straße ist auch mit Tieren auf der Fahrbahn und Schäden an Fahrzeugen zu rechnen. Die Kühe mit Kälbern sind uns auf dem Heimweg nach unten begegnet.

Den Abend konnten wir im Erholungszentrum noch im Freien genießen.

Freitag. 03.09.2021 – Mit der „Vorarlberg“ unterwegs am Bodensee.

Am vorletzten Tag wagten wir uns auf das Wasser und machten eine Bodenseefahrt. In Lindau gingen wir auf das Motorschiff „Vorarlberg“ und schipperten bis Meersburg.

Die Plätze am Schiff waren schnell belegt und so saßen einige draußen am Deck und die anderen unter Deck bei Kaffee.

Motorschiff Vorarlberg:

Das Motorschiff Vorarlberg ist ein Passagierschiff auf dem Bodensee mit dem Heimathafen Bregenz. Sie wurde am 12. August 1965 in Dienst gestellt und wird seither in der Kursschifffahrt und für Sonder- und Ausflugsfahrten eingesetzt. Eigner sind seit 2005 die Vorarlberg Lines-Bodenseeschifffahrt (VLB) in Bregenz. Der Name des Schiffes war Auslöser der Fußachaffäre.

Um die Namensgebung des Schiffes entspann sich ein monatelanger und heftiger Streit zwischen der österreichischen Bundesregierung (die den Namen Karl Renner vorgesehen hatte) und dem Land Vorarlberg und seiner Bevölkerung (die auf dem von Anfang an vorgeschlagenen Namen Vorarlberg beharrte). Der Streit gipfelte am 21. November 1964 in einem Eklat: Tausende Demonstranten verhinderten die offizielle Schiffstaufe und tauften das Schiff mit einer Flasche Bodenseewasser auf den Namen Vorarlberg. Der Vorfall schlug hohe politische Wellen und der Disput um die Namensgebung wurde erst im Juli 1965 beigelegt. Am 30. Juli 1965 wurde die Vorarlberg von Korneuburg aus „ferngetauft“.

Nach einer Stunde und 40 Minuten hatten wir unser Ziel „Meersburg“ erreicht und gingen von Bord. Die Gruppe teilte sich auf und erkundigte getrennt die Stadt.

Meersburg soll  die schönste Kleinstadt des Bodensees sein. Die mittelalterliche Stadt Meersburg liegt am nördlichen Ufer des Bodensee am Übergang vom Obersee zum Überlinger See auf einer Höhe von 400 bis 500 Metern.

Meersburg besteht aus einer Unterstadt und Oberstadt. Allein zwischen Unter- und Oberstadt besteht ein Höhenunterschied von 40 Metern.

Zur Stadt Meersburg gehört eine richtige Stadtmauer. Darum gibt es das Unterstadttor direkt nach dem Hafen. Zunächst bestand Meersburg nur aus der jetzigen Oberstadt sowie einer Stadtmauer, die 1260 erbaut wurde. Da die Stadt schnell wuchs, wurde das Gebiet der Unterstadt zum See hin größtenteils künstlich aufgeschüttet. Das Zentrum bildete die Marktstraße, welche heute den Namen Unterstadtstraße trägt. Die Stadtmauer umschloss schon immer die Unter- und Oberstadt in der sich die meisten historischen Gebäude befinden.

In der Oberstadt befindet sich die älteste bewohnte Burg Deutschlands: Die Meersburg. In der mittelalterlichen Burg bekommt man  in 30 eingerichteten Räumen einen Einblick, wie das Leben früher gewesen sein muss. Waffenhalle, Rittersaal, Stall oder Burgverlies. Ein Highlight sind die Wohnräume von Annette von Droste-Hülshoff. Deutschlands bekannte Dichterin verbrachte viel Zeit hier.

Die mittelalterliche Alte Burg war seit Mitte des 13. Jahrhunderts im Besitz der Konstanzer Fürstbischöfe. Der amtierende Konstanzer Bischof verlegte seine Residenz von Konstanz nach Meersburg, als sich die Bürger in der Stadt der Reformation anschlossen. Danach war dieser Ort für 200 Jahre lang der Sitz der Bischöfe.

Wenn man durch die kleinen Gassen der Ober- und Unterstadt schlendert, kann man die tollen Fachwerkhäuser, kleine Shops und Cafés erkunden. Besonders die alten Bauwerke rund um den Marktplatz, Winzergasse, Steigstraße und Kirchstraße sollte man besuchen.

Die Stadt hat den Flair des Mittelalters. Eine Stadt zum Verlieben.

Am späten Nachmittag trafen wir uns wieder am Hafen, genossen ein gutes Eis und gingen dann wieder auf die Vorarlberg und es ging zurück nach Lindau. Am Bahnhof in Lindau wurden uns von einer Straßenmusikantin noch ein paar Ständchen gespielt.

Nach unserer Rückkehr wurde gegrillt und wir bekamen ein wunderbares Abend- und Abschiedsessen. Und beim anschließenden Lagerfeuer und Musik bekamen wir Besuch von Gabi und Birgit. Hermine und Christian gaben noch einmal ihr Bestes und griffen in die Saiten und Tasten und ließen die Klänge über das Tal klingen. Die, die es dann noch länger am Lagerfeuer ausgehalten haben, konnten noch einen Fuchs wahrnehmen, der um das Lager schlich.

So ging die Woche in Vorarlberg wieder zu schnell vorbei.

Samstag, 04.09.2021 – Zurück nach Linz und eine neue Gruppe war schon da.

Nach einer Woche hieß es wieder einmal „Abschied nehmen“. Aber wir haben schon für 2022 reserviert. Da merkt man erst, wie schnell die Zeit vergeht. Bis September 2022 werden sich neue Ausflugsziele auftun, wie zum Beispiel im Bregenzer Wald oder eine Fahrt mit der Bregenzer Wälderbähnle, eine Schmalspurbahn und, und, und…

Samstag in der Früh kam bereits eine „neue Gruppe“ aus der Steiermark, Wien und Niederösterreich an. Sie waren im Nachtzug aus Graz unterwegs. Wir wünschen ihnen genauso viel Spaß und Unterhaltung, wie wir es die letzten 4 Jahre schon hatten.

Solche Unternehmungen wären ohne unsere treuen Begleitern nicht so einfach möglich. Deshalb gilt ein großes Danke an: Den und die Scheiti, Brigitte, Anni, Maria, Hermine.

Auch wieder ein großes Danke an das Team im Erholungszentrum „Haus Ingrüne“ des BSV V in Schwarzach. Elias, Belinda, Ramona, Anika, Moni, Martin und  Stefan.

Sowie die, die uns Besucht haben: Manfred, Herta, Gabi, Birgit und Zeyneb.

Wir kamen alle Pünktlich und zufrieden Samstagnachmittag am Linzer HBF an.

Wir freuen uns auf 2022!

Quelle: Mit Unterstützung von Wikipedia

© September 2021 G. Hojas

Blind in Linz und die Hürden!


Beseitigung von Barrieren, Hindernissen und Mängeln im öffentlichen Raum von Linz.

Seit 01.09.2015 werden von mir „Mängel im öffentlichen Raum“ – Blinde und Sehbehinderte betreffend – auf der Meldeplattform „Schau auf Linz“ gepostet. Die Aufgabe dieser Meldeplattform ist es, die eingegangenen Informationen zu Sammeln, zu Sortieren und dann den entsprechenden Fachbereichen der Stadt Linz zuzuweisen. Damit eben diese Mängel schnellstens behoben werden.

In diesen 6 Jahren sind etwa „270“ Meldungen von meiner Seite eingegangen. 99 Prozent betreffen Mängel, die für Blinde und Sehbehinderte von Bedeutung sind oder sein könnten. Siesind also auf der Meldeplattform „Schau auf Linz“ dokumentiert und können nicht weggeleugnet werden.

Die Blinden und Sehbehinderten von Linz werden sich sicher wundern, warum z. B. keine Zeitungstaschen über Anmeldetableaus hängen, keine zu niedrig angebrachte Verkehrszeichen an Anmeldetableaus kein Aua am Kopf verursacht oder warum man nicht bei einer taktilen Bodeninformation über einen Mistkübel stolpert. Kann aber auch sein, dass ein Behinderten WC Drogenfrei geworden ist.

Da das Vorhandensein vom Mängeln im öffentlichen Raum sehr gerne dementiert wird, wurden alle Mängel dokumentiert und entweder auf Fotos, Video, Audio oder per Mail festgehalten.

Alle diese Mängel wurden in eine Bildergalerie gestellt und sind somit für alle einsehbar. Diese Bildergalerie ist nicht für Vollblinde geeignet, da die Bilder in den einzelnen Kategorien nicht entsprechend beschrieben oder beschriftet sind.

Mängel betreffend der Linz AG Linien (DISA, LISA, Haltestellen, Fahrscheinautomaten etc.) wurden und werden direkt an die Linz AG übermittelt.

Link zur Bildergalerie Blind in Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/

Elektro-Roller in Linz und der Verhaltenskodex.

Seit März 2019 sind in Linz mehrere Anbieter von „free-floating“ (also frei im Stadtgebiet, an öffentlichen Plätzen verfügbaren) Elektro-Rollern aktiv. Die Roller können meist von Personen (kostenpflichtig) ausgeliehen werden, meist über Smartphone-App-Systeme. Die Mieter müssen bei den meisten Anbietern volljährig sein. Abgerechnet wird typischerweise über eine Kreditkarte oder online-Bezahlsysteme.

 

Für den Betrieb gelten die gleichen Regelungen wie für Radfahrer. Dies wurde durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung klar gestellt, die mit 1. Juni 2019 in Kraft trat.

 

Linz will mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen reagieren. Dieser Verhaltenskodex soll für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen.

 

Dieser Verhaltenskodex ist eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit Unternehmen, die in Linz ein Verleihsystem für E-Scooter anbieten möchten. Es wird dadurch eine gemeinsame Grundlage für die sinnvolle Einbindung von E-Scootern im Stadtverkehr geschaffen.

 

Insgesamt besteht der Verhaltenskodex aus elf Punkten – auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet. Die Gebote umfassen unter anderem die Themen Qualität und Sicherheit. So verpflichten sich die Betreiber, die Geschwindigkeit der Scooter auf 20 km/h zu reduzieren – in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h.

 

Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu gehört beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkplätzen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gefährlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.

 

Weiters haben oder hätten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radständern, in Wartehäusern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

 

Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen.

 

Auch bei der Nachtruhe gab es Beschwerden. So wurde nun explizit geregelt, dass bei der Abholung die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten ist.

 

Persönliche Anmerkung: Das ein Verhaltenskodex dazu führen soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, können aber nur sehr naive Menschen annehmen.

 

Zur Zeit aktive Anbieter von E-Scootern in Linz:

 

Tier Mobility (seit März 2019)

Kiwiride (seit Juni 2020)

Lime (Rückzug im Jänner 2020, Rückkehr im Mai 2021)

 

Auch in den sozialen Medien mehren sich Berichte und Beschwerden über nicht korrekt abgestellte E-Scooter oder Elektro-Roller. Diese, irgendwo in der Gegend, abgestellten Fortbewegungsmittel stellen eigentlich für alle eine Gefahr dar. Aber ganz besonders für Blinde und Sehbehinderte Menschen.

 

Obwohl es in Linz seit August 2019 gekennzeichnete Abstellplätze für E-Scooter gibt, stehen sie mitten am Gehsteig, manchmal auch quer über den Gehsteig, stehen auf TBI´s (taktile Bodeninformationen für Blinde und Sehbehinderte) und gefährden dadurch Menschen mit einer Behinderung, lehnen an Hausmauern, Blumenkübeln, Ampeln mit einer ATA (akustisch taktilen Ampel) und behindern dadurch Blinde und Sehbehinderte eine Kreuzung ordnungsgemäß zu queren und setzten sie dadurch einer großen Gefahr aus.

 

Sie stehen bei Haltestellen und behindern Menschen beim Aus- und Einsteigen, sie stehen auch in Wartehäuschen, vor Hauszugängen und sogar bei Kreuzungen. Sie stehen in Haltebuchten von Autobussen und machen ein barrierefreies Aus- und Einsteigen unmöglich. Sie stehen direkt vor Lifttüren und Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwägen können nicht ohne Probleme aus- oder einsteigen. Sie stehen auch in Unterführungen und, und, und…

 

Die E-Scooter stehen oder liegen aber auch in der Natur herum. Da wird anscheinend gefahren bis der Akku leer ist und dann werden die Scooter einfach stehen gelassen. Ich habe schon einige auf den Spazierwegen in Ebelsberg irgendwo in der Pampa (Ebene oder Feld) aufgefunden. Sogar in die Wiese wurden sie geworfen.

 

Diese Dinger stehen eigentlich überall, wo sie nicht stehen sollen. Da es mit der Disziplin einiger Benutzerinnen und Benutzer dieser Elektro-Roller nicht so weit her ist, hilft kein markierter Abstellplatz und schon gar kein Verhaltenskodex für E-Scooter-Verleiher und E-Scooterbenutzer.

 

Wie meine Bildergalerie (achtlos abgestellte E-Scooter in Linz und Umgebung) eindrucksvoll zeigt, bringt ein Verhaltenskodex für Menschen mit Behinderung eigentlich nichts. Und ohne Strafen wird man gegen disziplinlose und respektlose Mitmenschen nicht ankommen. Wenn es keine Regelungen für das Parken von Autos gäbe, dann würde Chaos in den Städten herrschen! Link zur Bildergalerie am Ende des Textes!

 

Technisch wäre es möglich, dass bei nicht korrekt abgestellten E-Scootern die Uhr weiterläuft und somit das Bankkonto des E-Scooterbenutzers schrumpft.

 

So sollen laut Verhaltenskodex unsachgemäß abgestellte E-Scooter innerhalb von 3 Stunden von den Anbietern entfernt werden. Nur kennt fast niemand der Bürger von Linz die Kontaktdaten der Anbieter. Außer der Polizei und sicher die Verkehrsabteilung der Stadt Linz. Da kann man sich eine blinde und sehbehinderte Person vorstellen, die verzweifelt versucht das Firmenlogo am E-Scooter zu erkennen. Wenn man bei der Polizei anruft, wird man sicher nach dem Anbieter fragen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei alle 3 Anbieter anruft und somit wird die Meldung einer blinden Person im Sande verlaufen.

 

Der Verhaltenskodex für Linz:

 

Der Kodex enthält in Form von 11 Punkten die „Dos“ und „Don‘ts“ sowie die Rahmenbedingungen für die Verleihfirmen. Der von den Betreiberfirmen unterzeichnete Verhaltenskodex beinhaltet sowohl die Pflichten für die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrstüchtige Scooter, als auch eine Limitierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in den Fußgängerzonen.

 

Die Vereinbarungen im Detail:

 

Die unterzeichnenden Betreiber verpflichten sich zur verbindlichen Einhaltung nachstehender Regelungen beim Betrieb eines E-Scooterverleihs:

 

  1. Verwendete E-Scooter: Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und Normen (StVO, KFG, usw.) entsprechen.

 

  1. Wartung und Qualitätskontrolle: Die Betreiber stellen eine fach- und sachgerechte Wartung und Qualitätskontrolle der verwendeten E-Scooter mit eigenem Personal vor Ort sicher. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und der öffentlichen Sicherheit (z. B. Brandgefahr in Privaträumlichkeiten) verzichten die Betreiber auf ein sogenanntes Freelancer-Modell.

 

III. Sicherheitsmaßnahmen: Die Betreiber empfehlen ihren Nutzern unmissverständlich, Helme zu verwenden und die Verkehrsregeln sowie die Sicherheit von Fußgängern zu beachten. Die Betreiber kommunizieren den Benutzern fortlaufend, wo die Nutzung von E-Scootern in Linz untersagt ist. Alle registrierten Unfälle mit Personenschaden werden der Stadt Linz innerhalb zwei Wochen zu statistischen Zwecken und zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit gemeldet.

Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern

  1. in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h sowie
  2. im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h.

Die besonders sensiblen Bereiche werden seitens der Stadt festgelegt. Derzeit sind dies Fußgängerzonen und sämtliche innerstädtische Parkanlagen, sofern dort die Nutzung nicht ohnehin untersagt ist. Insbesondere davon betroffen sind der Volksgarten, Schillerpark, Hessenpark, Stadtpark, Schlosspark, Bauernbergpark, Andreas-Hofer-Park und KUK-MedCampus-Park.

Die Betreiber verpflichten sich zur Entfernung der E-Scooter bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen von einer größeren Menschenansammlung auszugehen ist. Bei welchen Veranstaltungen und in welchem Ausmaß die Entfernung notwendig ist, wird im Vorfeld vom Stadtpolizeikommando Linz festgelegt. (z. B. Linzer Krone-Fest, Linz Marathon, Sparkasse City Night Run, Linzer Altstadt-Weinfest „Wein & Kunst“ und Linzer Genusslandstraße)

 

  1. Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse: Die Betreiber weisen die strukturelle und wirtschaftliche Fähigkeit nach, auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können. (z. B. Ansammlung einer großen Anzahl von E-Scootern an einer bestimmten Stelle, Behinderung von wichtigen Verkehrswegen, etc.).

 

  1. Verteilung und Nachtruhe: Die Betreiber verpflichten sich, dass je Standort maximal fünf E-Scooter pro Betreiber aufgestellt werden. Im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr darf sowohl bei der Abholung wie auch bei der Verteilung zu den Verleihstandorten die Nachtruhe nicht gestört werden. Bei der Verteilung der E-Scooter verpflichten sich die Betreiber, zur Einhaltung folgender Vorgaben:
  2. kein Abstellen in Radabstellanlagen
  3. kein Abstellen vor Zugängen/Einfahrten
  4. kein Abstellen in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen
  5. kein Abstellen auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite
  6. kein Abstellen auf taktilen Einrichtungen

 

  1. Nutzungsrate: Die Betreiber geben die allgemeinen örtlichen Beschränkungen ihres Systems und die Anzahl von verwendeten E-Scootern bekannt. Weiters geben sie etwaige Planungen für die Ausweitung des Systems, die beabsichtigte Zielauslastung (z. B. mindestens 1 Fahrt pro E-Scooter und Tag) sowie den Verteilungsplan bekannt. Die Übermittlung der Daten erfolgt vierteljährlich durch die Betreiber an die Stadt Linz oder wenn diese die Be-treiber dazu entsprechend auffordert. Wenn ein Betreiber die angestrebten Ziele nicht erreicht, ergreift er umgehend Maßnahmen. (z. B. Anzahl der E-Scooter begrenzen, Umverteilung verbessern, Marketing optimieren).

 

VII. Parkplätze/-zonen: Ausgewiesene Parkplätze/Parkzonen sowie Parkverbotszonen können jederzeit seitens der Stadt Linz vorgegeben werden, wenn dies für notwendig erachtet wird. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass sie eine dafür notwendige Funktion zur Anzeige von Parkplät-zen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen jederzeit in ihrer Applikation imple-mentieren können. Die Einrichtung von Parkplätzen/Parkzonen sowie Park-verbotszonen in der Applikation erfolgt binnen 14 Tage nach Bekanntgabe der Stadt Linz durch die Betreiber.

 

VIII. Sitz & Ansprechpartner: Die Betreiber müssen dauerhaft in Österreich niedergelassen sein. Eine verantwortliche Person vertritt den Betrieb in Österreich und ist für die Diskussion und Behebung von Problemen, welche die Stadt gegenüber dem Betreiber aufzeigt, erreichbar. Amtssprache für alle Gespräche mit dem Betreiber ist deutsch. Der Betreiber gibt überdies einen Ansprechpartner bekannt (samt Telefonnummer und E-Mailadresse), an den die Stadt Linz und die Polizei Anfragen von Bürgern bzw. Nutzern direkt weitergeben darf. Dieser Ansprechpartner hat für Anliegen der Stadt sowie für Bürgerbeschwerden jedenfalls zwischen 6 Uhr und 18 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.

 

  1. Datenaustausch: Die Unternehmen stellen der Stadt Nutzungsdaten (z. B. Heatmap, gefahrene Kilometer oder Anzahl Entlehnungen) in anonymisierter Form auf deren Anfrage für Planungszwecke zur Verfügung.

 

  1. Vermeidung von Missständen: Es liegt in der Verantwortung der Unter-nehmen, die E-Scooter-Nutzer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen (z. B. keine Gehsteige zu befahren). Ziel der Betreiber ist es, den Nut-zern das Fahren und Parken von E-Scooter zu erleichtern, indem sie Aufklärungsmaßnahmen ergreifen und nicht konformes Parken sanktionieren. Solche Maßnahmen sollten tunlichst in die Nutzungsbedingungen der Applikation aufgenommen werden. Insbesondere haben die betreibenden Unterneh-mer die Nutzer in diesem Zusammenhang mittels Applikation auf das richtige Abstellen hinzuweisen (keine Sicherheitsgefährdung, kein öffentliches Ärgernis, möglichst platzsparend) und bei einer fortgesetzten Missachtung von einer Nutzung auszuschließen.

E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind vom Betreiber binnen drei Stunden nach Meldung zu entfernen. Bei Gefahr in Verzug oder Nichteinhaltung obiger Frist können E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers durch die Stadt Linz entfernt werden.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar wer-den, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dieses Verhaltenskodex am nächsten kommt.

 

Link zum Verhaltenskodex: https://www.linza.at/scooter-kodex/

 

Link zur Bildergalerie von nicht umsichtig abgestellten E-Scootern: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

Verkehrs-Abc der Linz AG Linien

 

Alles rund um die LINZ AG LINIEN

 

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Verkehr der LINZ AG LINIEN. Wir hoffen, Sie werden hier bei Ihrem Anliegen fündig. Sollten Sie wichtige Fragen & Antworten vermissen, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Aktuelle Corona-Maßnahmen

 

Maske tragen kommt an

 

Gerade in Zeiten wie diesen ist es noch wichtiger zusammen zu halten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zum persönlichen Schutz wurden die bestehenden Regeln, insbesondere die Maskenfplicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit Montag, 25. Jänner 2021 verschärft. So sind Sie weiterhin sicher unterwegs mit den LINZ AG LINIEN.

 

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen zuzüglich deren Verbindungsbauwerken ist seit Montag, 25. Jänner 2021 das Tragen einer FFP2-Maske (Mund und Nase bedeckend) ohne Ausatemventil verpflichtend! Diese dienen zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz der anderen Fahrgäste.

 

Besteht aktuell eine Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?

 

Ja. Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken verpflichtend.

 

Gibt es Ausnahmen von der Tragepflicht?

 

Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.

 

Warum muss ich in den Öffis einen Mund-Nasenschutz tragen?

 

Aufgrund der Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken die FFP2-Maskenpflicht seit Montag, 25. Jänner 2021.

 

Welche Art von Maske muss verwendet werden?

 

Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.

 

 

Gilt die Mund-Nasenschutz-Pflicht auch für das Fahrpersonal/ Fahrscheinkontrollservice-Personal?

 

Während der Fahrt besteht für das Fahrpersonal keine Mund-Nasenschutz-Pflicht (aufgrund der geschlossenen Fahrerkabine). Sobald dieses den Fahrgastraum betritt, ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Die Kontrolleure der LINZ AG LINIEN tragen ebenfalls eine FFP2-Maske.

 

Gibt es eine Maskenkontrolle in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?

 

, das Fahrscheinkontrollservice-Personal ist täglich im Netz der LINZ AG LINIEN unterwegs und weist Fahrgäste ohne FFP2-Maske auf das verpflichtende Tragen hin. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt zusätzlich die Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Fahrscheinkontrollservice-Personal der LINZ AG LINIEN wird zusätzlich zum Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt.

 

Warum wird in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN nicht mehr kontrolliert?

 

Da zum Beispiel zu Stoßzeiten rund 150 Fahrzeuge im Streckennetz der LINZ AG LINIEN unterwegs sind und es fast 900 Haltepunkte gibt, wo ein-/ausgestiegen wird, können die Kollegen nicht auf jeder Linie in jedem Fahrzeug gleichzeitig kontrollieren.

 

Was passiert, wenn Personen ohne FFP2-Maske angetroffen werden?

 

Die Fahrscheinkontrolleure weisen selbstverständlich regelmäßig auf die von der Bundesregierung verordnete verschärfte Maskenpflicht hin. Personen, die sich nicht an diese Maskenpflicht halten (ausgenommen der von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommenen Personen), werden bei Fahrscheinkontrollen zum Verlassen der Fahrzeuge aufgefordert. Wer den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals der LINZ AG LINIEN nicht nachkommt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.

 

Sind für die Umsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht die LINZ AG LINIEN zuständig?

 

Laut dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) sind die Verkehrsbetriebe für die aktive Information über die Maskenpflicht zuständig. Die Umsetzung und Einhaltung obliegt den Fahrgästen.

Nähere Informationen zu den Vorgaben des BMK finden Sie auf der  Homepage des Ministeriums.

 

https://www.bmk.gv.at/service/corona/faq/masken_oeffis.html

 

Welche Maßnahmen werden seitens der LINZ AG LINIEN gesetzt, um auf die Mund-Nasenschutz-Pflicht hinzuweisen?

 

Die LINZ AG LINIEN informieren verstärkt auf allen Kanälen über die FFP2-Maskenpflicht, insbesondere in den Fahrzeugen durch regelmäßige Durchsagen und Infoscreen-Einblendungen sowie an den Haltestellen mittels Aufklebern. Aktuelle Informationen werden natürlich auch über die Social-Media Kanäle kommuniziert.

 

Befindet sich die Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN?

 

In den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN ist die Mund-Nasenschutz-Pflicht unter Punkt E (Verhalten der Fahrgäste) angeführt.

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen

 

Hier können Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN einsehen. PDF-Format.

 

Link: https://www.linzag.at/media/dokumente/linien_1/infomaterial_1/B_LLI_Befoerderungsbedingungen_A4_2021_Web.pdf

 

Barrierefrei unterwegs

 

Stets mobil mit den LINZ AG LINIEN

 

Einsteigen mit dem Rollstuhl ist in den neuen Cityrunnern kein Problem.

 

Mobil zu sein und notwendige Wege bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch eine Reihe von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die LINZ AG LINIEN sind bestrebt, diesen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu bieten.

 

Vorstandsdirektor DI Erich Haider, MBA: „Als größtes Verkehrsunternehmen in Oberösterreich übernehmen die LINZ AG LINIEN eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Es ist uns ein besonderes Anliegen allen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu ermöglichen. Mit der Entwicklung der neuen Liniensprachansage für blinde und sehbehinderte Personen leisten die LINZ AG LINIEN ein wichtigen Beitrag zur Förderung der Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs in Österreich.“

 

Liniensprachansage (LiSA)

 

Alle Fahrzeuge der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Fahrzeuge auf der Pöstlingbergbahn und Stadtteilbusse) sind mit einer Fahrzeug-Außenansage für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgerüstet. An Haltestellen im Netz der LINZ AG LINIEN kann mittels Aktivierung durch Blindenhandsender die Liniennummer und das Endziel der Straßenbahn oder des Busses über die Außenlautsprecher am Fahrzeug abgerufen werden.

 

Rollstuhlfreundliche Niederflurtechnik

 

Unsere Fahrzeuge in Niederflurtechnik sorgen dafür, dass ein durchgängiger, behindertenfreundlicher Betrieb gewährleistet ist. Auch die Pöstlingbergbahn kann von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei genutzt werden. Darüber hinaus verfügen alle Niederflurfahrzeuge über eine Behindertenrampe, die bei Bedarf ausgeklappt werden kann.

 

Hilfreiche Tips für eine sichere Fahrt mit Kinderwagen & Co:

 

Türöffner mit blauem Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen:

 

  • Benutzen Sie die für den Einstieg vorgesehenen Türen und drücken Sie bei Bedarf den Türöffner mit dem blauen Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen. So bleibt die Tür länger geöffnet und Sie können problemlos einsteigen. Wenn nötig, wird für Rollstuhlfahrer die Rampe ausgelegt.

 

Kinderwagen& Co richtig „parken“:

 

  • Beim Einstieg mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator Türöffner mit blauem Symbol benutzen.
  • Kinderwagen oder Rollstuhl in der vorgesehenen Abstellfläche abstellen
  • Richtige „Parkposition“ einnehmen und Feststellbremse aktivieren
  • Mit Haltegurt zusätzlich sichern
  • Während der Fahrt den Rollator nicht als Sitzplatz verwenden

 

Fahrscheinautomaten

 

Touchscreen-Fahrscheinautomaten

 

Einfache Bedienweise zeichnet die Fahrscheinautomaten aus.

 

Die LINZ AG LINIEN verfügen über ca. 450 Touchscreen-Fahrscheinautomaten, die am neuesten Stand der Technik und einfach zu bedienen sind.

 

Funktionen Touchscreen-Fahrscheinautomaten:

 

die Automaten sind leicht zugänglich und einfach zu bedienen

sie verfügen über einen „Text to speech“, der Blinden und Sehbehinderten den Ticketkauf wesentlich erleichtert

mit dem Barcode-Scan wird Ihr Ticketkauf noch schneller und einfacher:

Einmal das gewünschte Ticket im normalen Verkaufsvorgang erwerben.

Bei jedem weiteren Kauf brauchen Sie nur noch in der Startmaske den Barcode-Scan auswählen, den Code auf ihrem aktuellen Ticket scannen und schon befinden Sie sich direkt im Bezahlvorgang. Alle zusätzlichen Eingaben, wie z. B. Ihre Ausweisnummer, werden automatisch übernommen.

Bezahlungsarten:

Barzahlung mit Wechselgeldrückgabe.

Bargeldlose Bezahlung mit Bankomat-, Kreditkarte (akzeptierte Kreditkarten: Mastercard, Visa)

NFC (kontaktlose Bezahlung)

Bitte beachten Sie, dass Zeitkarten (Monats- und Wochenkarten) ab dem Kaufzeitpunkt gültig sind.

 

Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Bedienung der Fahrscheinautomaten. Sie können zudem mit ausgewählten Produkten den Kaufvorgang testen.

 

Info: Die Tarifangaben in dieser Beschreibung sind willkürlich gewählt. Die aktuellen Tarife finden Sie unter „Tickets und Tarife“ oder direkt beim Ticketkauf im Kaufmenü der Fahrscheinautomaten.

 

Sollte ein Fahrscheinautomat defekt sein, so bitten wir Sie, dies dem Fahrer/der Fahrerin der Straßenbahn oder des Busses zu melden. Diese/r kann die Information gleich an die zuständige Abteilung weiterleiten. So wird eine rasche Instandsetzung ermöglicht.

 

Fundsachen

 

Das Fundbüro der Stadt Linz

 

Gegenstände, die in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN gefunden worden sind, werden nicht im LINZ AG-Kundenzentrum abgegeben und verwaltet, sondern im Fundbüro der Stadt Linz.

 

Sie haben in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN etwas verloren oder gefunden? Von den verlorenen oder vergessenen Gegenständen werden leider nur etwa zehn Prozent abgegeben. Der Rest verschwindet aus den Fahrzeugen, bevor der Wagenführer an der Endhaltestelle nachsehen kann, ob sich noch Gegenstände im Fahrzeug befinden.

 

Gefundene Dinge werden mit einem Fundzettel versehen, in den diversen Endhaltestellen oder in der Autobusgarage abgegeben und am nächsten Arbeitstag dem Fundbüro übergeben.Werden die Gegenstände erst in der Nacht bei der Fahrzeugreinigung entdeckt, verfügt das Fundbüro darüber erst am übernächsten Tag.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 13.30 Uhr

 

Fundbüro der Stadt Linz

 

Hauptstraße 1 – 5

4041 Linz

Tel. 0732/7070-0

 

Fahrscheinkontrollservice

 

 

Allgemeine Infos

 

Die gesamte Abwicklung von der Fahrscheinkontrolle bis zur Klärung etwaiger Reklamationen wird von den LINZ AG LINIEN und ihren bestens geschulten Mitarbeiter/innen durchgeführt.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag – Donnerstag: 08.00 bis 17.00 Uhr

Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr

 

LINZ AG LINIEN – Fahrscheinkontrollservice

 

Landstraße 119, 4020 Linz

Telefon: 0732/3400-7474

E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at

 

Unsere Bankverbindung:

 

Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)

Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich

IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109

BIC: ASPKAT2LXXX

 

FAQ rund um die Fahrscheinkontrolle

 

Muss ich dem Kontrolleur meine Personalien bekanntgeben?

 

Wenn Sie ohne Ticket angetroffen werden und das erhöhte Beförderungsentgelt sofort bezahlen, brauchen Sie keinen Ausweis vorzeigen. Wenn Sie nicht sofort zahlen können, müssen Sie sich gegenüber den Kontrollorganen der LINZ AG LINIEN mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Im Fall der Weigerung wird die Polizei zur Legitimierung hinzugezogen.

 

Dürfen mich Kontrolleure festhalten?

 

Wenn Sie ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen Sie an der nächsten Station mit den Kontrolleuren aussteigen. Wenn Sie nicht kooperieren und versuchen wegzulaufen, oder ihren Ausweis nicht vorzeigen möchten, dürfen die Kontrolleure Sie festhalten, bis die Polizei eintrifft.

 

Dürfen mich die Kontrolleure nach dem Ausstieg noch kontrollieren?

 

Eine Fahrscheinkontrolle kann auch nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug durchgeführt werden (z.B. im Haltestellenbereich), wenn Sie im Vorfeld nachweislich eine Beförderungsleistung in Anspruch genommen haben.

 

Muss ich mein Ticket bei einer Kontrolle aushändigen?

 

Laut Beförderungsbedingungen sind die Fahrausweise unseren Mitarbeitern bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen und erforderlichenfalls zur Prüfung zu übergeben. Dies gilt auch für elektronische Tickets, also zum Beispiel bei einem mobilen Ticket (Smartphone-App). Wichtig ist auch, jene Personen, die im Zuge der Mitnahmeberechtigung mit Ihnen reisen, sofort bei der Kontrolle zu benennen.

 

Wie erfolgt die Kontrolle des MEGA-Tickets?

 

Bei der Kontrolle des MEGA-Tickets wird die Karte gescannt. Durch das Scannen wird festgestellt, ob das Ticket gültig ist. Es erfolgt dabei keine Abfrage personenbezogener Daten.

 

Muss ich noch ein Ticket lösen, nachdem ich beanstandet wurde?

 

Haben Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt beziehungsweise eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie Ihre Fahrt noch fortsetzen, da mit einer Beanstandung für die betreffende Fahrt ein Fahrschein mit dem erhöhten Fahrgeld mitverrechnet wurde.

 

Dürfen Kontrolleure meinen Aktivpass einziehen?

 

Wenn der Aktivpass ungültig geworden ist (z.B. durch Überschreitung des Ablaufdatums), haben die Kontrolleure den Auftrag des Magistrats der Stadt Linz, diesen einzuziehen. Das Foto wird Ihnen auf Wunsch gerne ausgehändigt. Den eingezogenen Aktivpass dürfen wir auch im Büro nicht mehr zurückgeben, da wir diesen dem Magistrat aushändigen müssen.

 

Wann muss ich meine Fahrkarte kaufen oder entwerten?

 

Bei den LINZ AG LINIEN muss bereits beim Einstieg in ein Fahrzeug ein gültiger Fahrschein vorhanden sein. Sollte der Fahrscheinautomat einmal nicht funktionieren, teilen Sie dies bitte gleich dem Fahrpersonal mit.

Ausnahme: Bei den Stadtteillinien (in den kleinen Citybussen) befinden sich die Fahrscheinautomaten im Inneren des Fahrzeugs, um Fahrscheine kaufen und entwerten zu können. Der Kauf, bzw. die Entwertung des Fahrscheins muss jedoch unmittelbar nach dem Einsteigen erledigt werden.

 

 

Kann ich meinen Fahrschein nachträglich vorzeigen?

 

Nur ein personenbezogenes Ticket, das zum Zeitpunkt der Kontrolle nachweislich für Sie gültig war, kann nachträglich innerhalb von 7 Tagen, aber frühestens am nächsten Werktag, im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, vorgezeigt werden. Anstelle des erhöhten Beförderungsentgelts wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da wir nicht nachvollziehen können, ob dieser Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle von einer anderen Person verwendet wurde.

 

TIPP: Heben Sie sich die Fahrkarte bzw. den Ausweis der beanstandet wurde auf um bei der nachträglichen Bearbeitung alles besser nachvollziehen zu können.

 

Müssen auch unmündige Minderjährige das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

 

! Auch unmündige Minderjährige (ab 7 Jahren) dürfen alterstypische Geschäfte in geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens abschließen. Dazu zählt z.B. der Erwerb eines Fahrscheins und somit das Abschließen eines Beförderungsvertrages.

Die rechtliche Grundlage ist das ABGB § 170 Abs.3.

 

Woran erkenne ich, dass es sich um einen echten Fahrscheinkontrolleur handelt?

 

Die Mitarbeiter der Fahrscheinkontrolle sind zumeist in ziviler Kleidung im Einsatz. Bei Kontrollen weisen die Kontrolleure ihren Dienstausweis vor. Auf diesem Ausweis finden sich die Dienstnummer sowie ein Lichtbild des Mitarbeiters.

Im Zweifelfall kontaktieren Sie den Lenker des öffentlichen Verkehrsmittels.

 

Was kann ich tun, wenn ich den Beanstandungsbeleg verloren habe?

 

Wenden Sie sich bitte ausschließlich an:

LINZ AG LINIEN Fahrscheinkontrollservice
Landstraße 119, 4020 Linz
Tel.: 0732/ 3400 7474
E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at

 

Warum habe ich eine Mahnung von den LINZ AG LINIEN oder eine Rechnung von einem Inkassobüro bekommen?

 

Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 7 Tage Zeit diese zu bezahlen. Wenn Sie nicht, oder nicht rechtzeitig bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von den LINZ AG LINIEN. Wenn dann nach weiteren 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:

 

Inkasso Haydn GmbH
Enzmüllnerweg 10, 4040 Linz
Tel.: 0732/ 25 06 21-0
E-Mail: office@inkasso-haydn.at

 

Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Wie kann ich dieses bezahlen?

 

Bitte richten Sie alle Zahlungen an:

 

Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)
Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109
BIC: ASPKAT2LXXX

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Vorgangsnummer an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.

 

Eine Bar- oder Bankomatkartenzahlung im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, ist ebenfalls möglich. Wenn nötig bieten wir auch eine Ratenzahlung an. Die Mindestrate beträgt dabei € 20,00

 

Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?

 

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollten sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.

 

Kann das Fahren ohne Fahrschein weitreichende Konsequenzen haben?

 

Ja! Sollte es im Zuge einer Beanstandung in weiterer Folge zu einer Anzeige kommen, kann dies verwaltungs- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Anmerkung: Mir ist ein Fall bekannt, da wurde eine Person wegen wiederholtem Schwarzfahrens für 6 Monate ins Gefängnis gesteckt. (Gewerbsmäßiges Schwarzfahren)!

 

Werden immer alle Fahrgäste im Abteil kontrolliert?

 

Zwar kommt es gelegentlich zu anlassbezogenen Kontrollen, doch grundsätzlich sind vor dem Fahrausweisprüfer alle Fahrgäste gleich. Bei den LINZ AG LINIEN etwa heißt es dazu ausdrücklich: „Bei der Kontrolle wird grundsätzlich nicht nach Geschlecht, Alter oder Herkunft unterschieden, alle Fahrgäste sind gleichermaßen zu prüfen“. Das klappt in der Praxis aber nicht immer. Wenn die Prüfer einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt haben, steigen sie gemeinsam mit ihm aus – auch dann, wenn einige Fahrgäste noch keine Fahrkarte vorgezeigt haben.

 

Handgepäck, Tiere & Co

 

Mitnahme von Hunden, Kinderwagen & Co.

 

Auch mit dem Kinderwagen ist man in den LINZ AG LINIEN gut aufgehoben.

 

Mitnahme von Sachen, Rollstühlen, Kinderwägen und Fahrrädern

 

Der Fahrgast ist berechtigt, leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitzuführen. Kinderwagen, Kindertragtaschen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert. Fahrgäste, die in Begleitung von Kleinkindern sind und Kinderwägen mit sich führen, sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihnen beim Ein- und Aussteigen von anderen Fahrgästen Hilfestellung geleistet wird. Der Fahrer ist nicht zur Leistung von Hilfestellung verpflichtet. Für die Sicherung von mitgeführten Kinderwägen und Rollstühlen mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen im Wageninneren hat der Fahrgast selbst oder die Begleitperson zu sorgen. Eine Haftung der LINZ LINIEN für Schäden, die anderen Fahrgästen durch mitgeführte Sachen entstehen, besteht nicht.

 

Mitnahme von Fahrrädern,Segways usw.

 

Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.

 

Mitnahme von lebenden Tieren

 

Die Mitnahme von lebenden Tieren, die für sich allein oder mangels geeigneter Verwahrung oder geeigneten Tierhalters eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen können, kann vom Betriebspersonal abgelehnt werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung sowie für sonstige Verunreinigungen und Beschädigungen aufgrund der Mitnahme des Tieres ist das in den Tarifbestimmungen festgelegte Reinigungsentgelt bzw. das Entgelt wegen Missbrauchs von Einrichtungen zu bezahlen.

 

Hunde werden nur unter Aufsicht eines hierzu geeigneten Hundehalters befördert. Hunde sind, soweit sie nicht in dafür vorgesehenen verschlossenen Transportkörben mitgenommen werden, an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten Beißschutz zu tragen. Assistenz- und Partnerhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen.

 

Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen, auch wenn dieser in einem Hundebuggy befördert wird. Nur kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden, sowie Assistenz- und Partnerhunde von behinderten Personen werden unentgeltlich befördert. Für die ordnungsgemäße Haltung und Sicherung des Hundes im Fahrzeug sowie im Haltestellenbereich ist der Hundehalter verantwortlich, eine Haftung der LINZ LINIEN gegenüber einem anderen Fahrgast für durch einen Hund verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

 

Sonstige Kleintiere, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt, können ohne gesondertes Entgelt in dafür vorgesehenen Transportkörben, die am Boden abzustellen sind, mitgenommen werden.

 

Sicherheit/Videoüberwachung

 

Videoüberwachung

Videoüberwachung in der LINZ AG LINIEN

 

Videoüberwachung in 29 Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN

 

Mit der Videoüberwachung wird dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr Rechnung getragen. Die Fahrgäste werden durch Aufkleber bei allen Einstiegstüren auf die Videoaufzeichnung im Fahrzeuginnenraum hingewiesen. Eine Auswertung der aufgezeichneten Daten erfolgt nur bei behördlichen Anfragen im Zuge polizeilicher Ermittlungen bzw. bei Vorfällen mit Verdacht auf strafrechtliche Relevanz. Ansonsten werden die Aufzeichnungen ohne Einsichtnahme automatisch überschrieben.

 

Obusse und neue Hybridelektro-Busse sind mit Videoaufzeichnung ausgestattet

 

Die Doppelgelenk-E-Obusse sowie auch die neuen Hybridelektro-Busse sind ebenfalls mit einer Videoaufzeichnung ausgestattet.

In den Cityrunnern-1 und in den Gas-Autobussen der LINZ AG LINIEN bleiben die bestehenden Sicherheits- und Notfallmaßnahmen unverändert aufrecht.

Rücksicht kommt besser an

 

Rücksicht in den Verkehrsmitteln

 

Rollstuhlfahrer steigt in Bus ein.

 

  • Bitte beachten Sie die Vorrangregeln beim Ein- und Aussteigen. Erst aussteigen lassen, dann einsteigen. Blockieren Sie nicht die Türen. Denn können diese nicht geschlossen werden, bedeutet dies Zeitverlust und ein anderer Fahrgast verpasst dann vielleicht seinen Anschluss bei einer anderen Linie.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Gegenüber, Ihre Sitznachbarin oder Ihren Sitznachbarn in Bus, Bim und Haltestelle. Laute Musik oder anregende Telefongespräche sind nicht für jeden angenehm, ebenso wie der Geruch einer schmackhaften Jause. Es ist nur fair dem anderen Fahrgast gegenüber auf Essen, laut telefonieren oder lärmende Geräte hören zu verzichten.
  • Rauchen ist in Bussen und Straßenbahnen ausnahmslos verboten. Bitte beachten Sie auch das Rauchverbot in den Haltestellen.
  • Müll an den Haltestellen und in den Fahrzeugen muss nicht sein. Lassen Sie ihn nicht liegen, sondern entsorgen Sie den Müll in den Abfalleimern in den Haltestellen.
  • Hunde dürfen nur mit Beißkorb und Leine transportiert werden.
  • Bitte überlassen Sie die Sitzplätze den Fahrgästen, die ihn notwendiger als Sie benötigen: Ältere oder gebrechliche Personen, schwangere Frauen oder Fahrgäste mit kleinen Kindern, aber auch Fahrgäste mit Seh- oder körperlicher Beeinträchtigung.
  • Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.
  • Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.

 

WLAN in den Fahrzeugen

 

Gratis Surfen in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN

 

Von Jänner 2011 bis 2013 wurde Gratis-WLAN bereits in allen 62 Linzer Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN realisiert, sodass den Fahrgästen im gesamten Streckennetz seither ein kostenloser Internetzugang zur Verfügung steht.

 

Das Surf-Angebot wurde mit dem Ankauf der neuen 24-m-Doppelgelenk-Obusse um weitere 20 Fahrzeuge ausgebaut.

 

Derzeit ist in 99 Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN WLAN für die Fahrgäste verfügbar. Mit dem Austausch der Gasbusse auf die modernen Elektrohybrid-Busse von MAN wird auch die letzte Lücke noch geschlossen. Somit ist es ab 2024 in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Pöstlingbergbahnen) möglich, während der Öffi-Fahrt im Internet zu surfen.

 

Die mit WLAN ausgestatteten Fahrzeuge sind mit Aufklebern an den Türen gekennzeichnet. Zum Einsatz kommt das Hotspot-System „CityWave“ der Linz AG Telekom. Das System ermöglicht dem Hotspotnutzer direkten Internetzugriff über WLAN. Über eine Mobilfunkanbindung wird ein VPN-Tunnel zum Carriernetz der LINZ AG aufgebaut.

 

So funktioniert’s:

 

Der Einstieg in das WLAN-Netz ist leicht und praktisch: Der Hotspot heißt in jedem Fahrzeug „LINZ AG LINIEN“. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung und Sie können ohne Passwort und ohne Anmeldung lossurfen. Der Jugendschutz ist durch sich ständig aktualisierende Filter garantiert.

 

Link zur Homepage Verkehrs-ABC der Linz AG Linien:

 

Beste Grüße