Mobil mit dem Behindertenpass

Mobil mit dem Behindertenpass

Diese Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass beim Reisen in Österreich!

Egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Auto unterwegs sind – mit einem Behindertenpass und dem Eintrag „stark sehbehindert“ oder „blind“ können Sie einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die Sie in Ihrer Mobilität maßgeblich unterstützen werden. Der BSVÖ hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie zu einem Behindertenpass kommen und welche Vorteile Sie damit nutzen können.

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der zum Nachweis einer Behinderung dient. Anspruch darauf haben alle Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % mit Wohnsitz in Österreich.Ausgestellt wird der Behindertenpass vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt). Welche Unterlagen Sie dafür brauchen und wie diese einzureichen sind, erfahren Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice oder telefonisch bei Ihrer  Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Welche Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel?

Zug- und Busfahrten:

Bei der Westbahn kann gegen Vorlage des Behindertenausweises eine Begleitperson/ein Blindenführhund oder Assistenzhund kostenlos mit Ihnen mitfahren.

Bei den ÖBB haben Sie Anspruch auf eine Fahrpreis- und Reservierungsermäßigung sowie eine kostenlose Fahrkarte für Ihre Begleitperson und/oder Ihren Blindenführhund oder Assistenzhund. Je nach Bundesland profitieren Sie davon auch bei der Nutzung regionaler öffentlicher Verkehrsmittel.

Autofahrten:

Bei bestimmten Beeinträchtigungen, darunter hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit, erhalten Sie einen Eintrag im Behindertenpass, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist.

Mit diesem Eintrag erhalten Sie z.B. eine kostenlose Autobahnvignette. Außerdem wird es damit in Zukunft möglich sein, mit einem Auto, in dem Sie mitfahren, auf Behindertenparkplätzen zu parken, indem Sie einen Parkausweis nach StVO § 29 b beantragen.

Außerdem haben  Sie mit dem Behindertenpass …

Anspruch auf einen pauschalisierten Steuerfreibetrag haben,

eventuell Anspruch auf Befreiung von Studiengebühren,

die Möglichkeit,den „Euro-Key“ zu bestellen, der die Nutzung von öffentlichen barrierefreien WCs, Schrägaufzügen etc. ermöglicht, Link zum bestellen des Euro-Keys!

bei der Gewerblichen Sozialversicherung eine Befreiung vom Selbstbehalt erhalten,

Bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen kann man nach Vorlage des Behindertenpasses eine Preisermäßigung bekommen.

Bei vielen öffentlichen und privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren hat sich als nicht durchführbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.

Aber es ist oft sehr hilfreich wenn man beim Erwerb des/der Tickets sagt „Blind mit Begleitung“. Dann sieht man ja was passiert Und immer den Behindertenpass parat halten!

Da die unvollständigen und oft nicht mehr aktuellen Angaben auf meiner Homepage Anlass für Beschwerden waren, habe ich sie gelöscht.

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