Blindenampeln in der Praxis – Anspruch und Wirklichkeit eines wichtigen Aspekts der Inklusion. (Jürgen Schwingshandl, März 2017)

Blindenampeln in der Praxis – Anspruch und Wirklichkeit eines wichtigen Aspekts der Inklusion.

 

Von Jürgen Schwingshandl, März 2017

Über dieses Dokument – Begriffsverwendung

Der Autor hat sich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit entschlossen, in diesem Dokument folgende Sprachliche Vereinfachungen zu verwenden:

  • Gendering: Alle nicht personengebundenen Ausdrücke, die das soziale Geschlecht betreffen, werden in ihrer weiblichen Form verwendet. Unbeschadet dessen sind damit jedoch alle Menschen gemeint.
  • Behindert und nicht Behindert: Zur Unterscheidung zwischen „hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen“ einerseits und sehenden Menschen andererseits werden in diesem Dokument die Begriffe „Blinde“ und „Sehende“ verwendet.

Sinn und Zweck von Ampeln

Warum Ampeln im Verkehr wichtig sind, soll hier nicht beleuchtet werden. Was für die gesunde Sehende oft lediglich eine Annehmlichkeit darstellt, wird für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder mit Einschränkungen des Wahrnehmungsapparats zur überlebenswichtigen Einrichtung.

Besonders stark sind davon Blinde betroffen, da diese ohne Spezielle technische Ausstattung der Ampelanlagen noch nicht einmal erkennen können, dass sie sich einer Verkehrssituation nähern, die es wert ist, von Ampeln geregelt zu werden.

Eine zunehmende Zahl von Ampeln werden daher mit „akustisch-taktilen Blindeneinrichtungen“ ausgerüstet. Deren Einwandfreie Funktion ist ebenso lebenswichtig, wie die der „Sehenden-Ampeln“.

Dieses Dokument zeigt auf, warum dies so ist und dass – zumindest in Wien – erheblicher – und zunehmender -Nachholbedarf bei der entsprechenden Sorgfalt besteht.

Sinn, Zweck und Funktionsweise von Blindenampeln

Ablauf einer Querung

Der im Folgenden geschilderte Ablauf der Nutzung einer Fußgängerampel mag banal erscheinen. In der Tat dient er auch lediglich dem Verständnis / der Übersicht der folgenden Abschnitte. Außerdem bietet er eine erste Einordnung der einschlägigen Begriffe.

  1. Auffinden und aktivieren

1.1. Erkennen des Vorhandenseins einer Ampel und

auffinden des Mastes mit Hilfe des akustischen Auffindesignals

1.2. Aktivieren der Querungshilfe mittels der

Anforderungstaste

1.3. Kenntnisnahme des Quittungstons

  1. Warten

2.1. Feststellen der Richtung der Querung mittels

Richtungsanzeiger

2.2. Erkunden der lokalen Gegebenheiten mittels

Querungsschema

  1. Gehen

3.1. Erkennen von Grün mittels Vibration

3.2. Erkennen von Grün mittels Taktung des Grüntons

3.3. Richtung halten mittels der Lautstärke des Grüntons

Bestandteile einer BLAK und Gefahren bei Fehlfunktion oder Ausfall

Wie eingangs angedeutet , haben Ampeln – auch Blindenampeln – ihren Sinn und Zweck im Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen. Konkret ist das zu schützende Gut im Sinne dieses Dokuments das Leben und die Gesundheit von Blinden. Warum bereits scheinbar unbedeutende Beschädigungen einer Blindenampel zur Lebensgefahr werden können, wird in den folgenden Abschnitten erläutert.

Auffindesignal

Warum in einer konkreten Situation eine Ampel aufgestellt ist, kann gelegentlich nur die ortskundige Planerin angeben.

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist ihr Vorhandensein aber aus der Verkehrssituation unmittelbar einsichtig. Dem Wort „einsichtig“ kommt hier gewichtige Bedeutung zu, da Blinde eben genau nicht über diese (Ein)Sicht verfügen.

Ein doppelt wichtiger Bestandteil einer Blindenampel ist daher das Auffindesignal. Es dient gleichermaßen als Hinweis, dass überhaupt eine Ampel vorhanden ist wie auch als Wegweiser für das Auffinden des Ampelmastes.

Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:

  • Das Signal muss von seiner Qualität so sein, dass es von einem geübten Ohr auch bei vielfältigen Störgeräuschen zuverlässig erkannt werden kann. Ein dazu geeignetes „Tick-Signal“ mit 60 Pulsen pro Minute gilt hierzu als Stand der Technik und ist international verbreitet.
  • Das Signal muss so laut sein, dass es auch bei hohem Verkehrsaufkommen in einer Entfernung gehört werden kann, die der Breite des Gehwegs – ggf. plus Fahrradweg – an der entsprechenden Stelle entspricht. Um die Belästigung von Anwohnerinnen auf ein zu ertragendes Mindestmaß zu reduzieren, ist hierfür eine automatische Anpassung der Lautstärke des Auffindesignals an die Umgebungslautstärke praktisch unumgänglich.

Lebensgefahr

Ein fehlendes oder ungeeignetes Auffindesignal kann u.A. zu folgenden – potentiell lebensgefährlichen – Folgen führen:

  • Eine Blinde erkennt das Vorhandensein einer potentiell Gefährlichen Situation  – das Vorhandensein einer Ampel – nicht und versucht an einer dazu ungeeigneten Stelle eine Querung.
  • Beim Versuch, das Bedientablett zu finden, gerät die Blinde auf die Fahrbahn. Gerade bei einer Gehsteigabsenkung auf 0-Niveau und hohem Verkehrsaufkommen ist diese Gefahr erheblich.

Anmerkungen

– Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sind

bestenfalls temporär brauchbar und daher keinesfalls geeignet das akustische Auffindesignal zu ersetzen.

  • Die Hilfe von Passantinnen kann nur und frühestens dann in Anspruch genommen werden, wenn der Blinden bekannt ist, dass sie Hilfe benötigt. Bei der Annäherung an eine gefährliche Stelle in fremdem Terrain ist diese Voraussetzung nicht gegeben.
  • Barrierefreie Gehsteigabsenkungen können die Lebensgefahr durch unabsichtliches und unwissentliches Betreten der Fahrbahn zwar verringern oder verhindern, sind aber nur selten vorhanden und über dies umstritten.
  • Das Weglassen des Auffindesignals bzw. das Verwenden eines ungeeigneten Auffindesignals führt dazu, dass nur ortskundige Blinde diese Ampel verwenden können. Dies ist im Sinne der allseits geforderten Inklusion inakzeptabel.

Anforderungstaste

Da das akustische Grün-Signal für die Umwelt ungleich belastender ist als das Auffindesignal, muss die BLAK einer Ampel in aller Regel bedarfsorientiert aktiviert werden.

Dies geschieht in aller Regel durch eine Drucktaste an der Unterseite des BedienTablets.

Benachteiligung

  • Ist dieses Bedienelement funktionsunfähig, so weiß die blinde zwar, dass eine gefährliche Situation gegeben ist, kann diese aber nicht mit der dafür vorgesehenen Methode bewältigen.

Anmerkungen

  • In innerstädtischen Verkehrssituationen kann zu belebten Zeiten hier auf die Hilfestellung durch Passantinnen ausgewichen werden. Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität bleibt aber auch in diesem Fall.

Quittungston

In aller Regel findet auf die Betätigung der Anforderungstaste keine unmittelbare Reaktion der Ampel statt. Um der Blinden dennoch anzuzeigen, dass ihr „Druck auf den Knopf“ registriert wurde, ertönt ein kurzes Signal.

Benachteiligung:

  • Fehlt dieser Quittungston, so liegt der Blinden keinerlei Information darüber vor, ob die Ampel als solche in Betrieb ist (Nachtabschaltung), ob die BLAK in Betrieb ist oder ob ihre Anforderung für akustische Querungshilfe registriert wurde.

Anmerkungen

Aus dem Fehlen des Quittungstons alleine kann im harmlosen Falle eine bloße Zeitverzögerung entstehen.

Gelangt die Blinde durch „Beobachtung“ des Verkehrs zur Ansicht, dass die Ampel als solche nicht in Betrieb ist und daher eine nichtunterstützte Querung versucht, kann auch bereits aus diesem geringen Anlass eine gefährliche Situation entstehen.

Richtungsanzeiger

Je nach Bauart ist oben auf dem Bedientablett und/oder auf der Anforderungstaste an der Unterseite desselben ein erhabener Pfeil angebracht, der auf den korrespondierenden Ampelmast auf der anderen Straßenseite oder einer Verkehrsinsel weist.

Gefahr

  • Fehlt dieser Richtungspfeil oder weist er in Folge von Vandalismus in die falsche Richtung, so besteht die Gefahr, dass die blinde ihre Querung in die falsche Richtung startet. Auch bei sonst intakter Infrastruktur und einem gesunden Gehör besteht in komplexen Verkehrssituationen die Gefahr, dass die Blinde auf eine parallel verlaufende Fahrbahn gerät oder sonst an einen Ort gelangt, an dem Gefahr besteht.

Querungsschema

Auf der Seite des Bedientabletts, dass der Straße abgewandt ist, befindet sich eine schematische Darstellung der zu bewältigenden Querung. Die wenigen dort verwendeten Symbole sind geeignet, einen raschen Überblick über die gegebene Situation zu gewähren.

Gefahr

  • Hat sich die Verkehrssituation geändert und wurde das Querungsschema nicht angepasst, so kann dies zu einer gefährlichen Situation führen, wenn z.B. die Blinde versucht, eine Verkehrsinsel zu einem Zwischenstopp zu verwenden, obwohl es diese gar nicht mehr gibt.

Anmerkungen

  • Fehlt das Querungsschema, so entsteht daraus keine weitere Gefahr und fordert der Blinden lediglich erhöhte Konzentration ab.

Vibration (Taktiles Grün)

Um einer Blinden mit zusätzlich eingeschränktem Gehörsinn die selbständige Querung zu ermöglichen oder als rückfallebene bei hohem Verkehrslärm, wird die Grünphase nicht nur akustisch, sondern auch durch Vibration der Anforderungstaste signalisiert.

Lebensgefahr

  • Immer wieder ist zu beobachten, dass diese Form des Grün-Signals auch dann gegeben wird, wenn die zugehörige Fußgängerampel definitiv Rot zeigt. Bei hohem Verkehrsaufkommen und einer unüberhörlichen Verkehrssituation kann dies dazu führen, dass die Blinde in der Überzeugung, sie habe Grün, eine Querung beginnt und sich und Andere so in akute Lebensgefahr bringt.

Taktung und Lautstärke (Grünton)

„Grün“ wird durch ein gepulstes Signal von 180 Pulsen pro Minute angezeigt. Diese Art der Signalisierung hat mehrere

Funktionen:

  • Der Signalgeber am Mast, an dem die Blinde steht zeigt „Grün“ an.
  • Das Signal, von dem Mast, auf den die Blinde zugeht, zeigt die Richtung an, in die sie gehen muss. Hierdurch ist auch eine Abschätzung der noch zurückzulegenden Strecke möglich.

Um diese Funktionen einwandfrei erfüllen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Grün-signal muss sich an der Anzahl der Pulse pro Minute ohne direkten Vergleich eineindeutig als „Grün“ erkennen lassen. Es darf also nicht mit einem allfällig konkurrierenden Auffindesignal verwechselbar sein.
  • Der Grün-Ton des Start-Mastes muss sich ohne Zeitverzögerung als genau dieser identifizieren lassen.
  • Der Grün-Ton des Ziel-Mastes muss bereits nach weniger als der halben Strecke der Querung vom Grün-Ton des Start-Mastes unterscheidbar sein.
  • Auch bei maximalem Verkehrslärm darf der Grün-Ton des Ziel-Mastes zu keiner Zeit unhörbar werden. Diese Forderung ist zwar durch das Anbringen von Bodenindikatoren abdingbar, ist aber durch automatische Lautstärkeanpassung und Richtschalleinrichtungen ohne weiteres auch bei mehrspurigen Fahrbahnen erreichbar.

Lebensgefahr

  • Verwechselt eine blinde einen beliebigen Grün-Ton mit dem des eigenen Start-Mastes, so wird sie dazu verleitet, die Querung bei Rot zu beginnen.
  • Auch und gerade bei großem Umgebungslärm ist es wichtig, den Grün-Ton des Ziel-Mastes von allen anderen Geräuschen unterscheiden zu können. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Gefahr, dass die Blinde auf den falschen Mast zu geht und sich und Andere so in Lebensgefahr bringt.

Anmerkungen

  • In Wien werden zunehmend BLAKs verbaut, deren Grün-signal aus 120 Pulsen pro Minute besteht. Aus Wahrnehmungspsychologischer Sicht ist dies deutlich schlechter vom Auffindesignal mit 60 Pulsen pro Minute zu unterscheiden, als die häufiger üblichen 180 Pulse pro Minute. Einwendungen der Interessensvertretungen gegen diese Praxis ergeben regelmäßig, dass die Anzahl von 120 bis 180 Pulsen pro Minute von der entsprechenden Norm gedeckt sei.
  • Zur Erkenntnis, dass dann eben genau jene Norm falsch – weil nicht praxistauglich – ist, hat es in Wien bis dato nicht gereicht.
  • Häufig taucht die Forderung auf, das Grün-Signal in der Lautstärke zu begrenzen, da es störend sei. Häufig werden dabei keine Versuche unternommen, was sich mittels Richtschall und/oder einer automatischen Lautstärkeanpassung erreichen lässt. Gerade bei Mehrspurigen Querungen wird versucht, die akustische Zielfindung durch das Anbringen von Bodenindikatoren zu ersetzen. Das Folgen solcher Bodenindikatoren muss aber mit wesentlich geringerer Gehgeschwindigkeit erfolgen, als das bei der akustischen Zielfindung möglich ist. Bodenindikatoren können die akustische Zielfindung daher lediglich ergänzen und nicht ersetzen.

Responszeiten – Ein arges Trauerspiel

Der Autor ist immer wieder versucht, sich folgende Situation

vorzustellen:

  • Zur Hauptverkehrszeit fällt das „Grüne Lämpchen“ der Ampel der Linksabbiegespur von der X-Straße auf den Y-Platz aus.
  • Alternativ kann auch eine Vandalin den Ampelmast umgesägt; eine Scherzboldin den ganzen Kreuzungsbereich voller grüner, roter und gelber Lampions gehängt oder die „roten Lämpchen“ gegen blaue ausgetauscht haben.
  • Mit der Beantwortung folgender kleiner gemeiner Fragen, mag die Leserin ihr kleines stilles Vergnügen haben:

 

  • Wie lange dauert es, bis es zum ersten ernsthaften Unfall kommt und schon deswegen die Polizei auf den Plan tritt und den Verkehr regelt?
  • Wie lange dauert es, bis ein Trupp Arbeiterinnen anrückt um die Störung zu beseitigen?
  • Wie groß ist der Artikel in der Regionalzeitung beim ersten, zweiten und dritten Vorfall dieser Art innerhalb eines Monats?
  • Wie lange dauert es nach dem dritten solchen Artikel, bis das Problem als solches Erkannt ist und eine Lösung angestrebt wird.
  • Nach der persönlichen Einschätzung des Autors käme es nie zu einem solchen Artikel und erst recht nicht zu einem entsprechenden Politikum, weil die Störung völlig selbstverständlich in kürzester Zeit beseitigt würde. Im Alltag von Blinden bzw. bei der Behebung von analogen Störungen an BLAKs sieht das allerdings völlig anders aus.

Eine kleine Statistik

Eine Stichprobe in einem zufällig ausgewählten Planquadrat an der Grenze zwischen dem 21sten und 22sten Wiener Gemeindebezirk am 27.05.2015 hat folgendes Ergebnis erbracht;

Insgesamt geprüfte BLAKs 54 = 100%

BLAKs mit mindestens leichten Mängeln 35 = 65%

BLAKs mit ernsthaften Fehlfunktionen 21 = 39%

Insgesamt geprüfte Querungen bzw. Kreuzungsbereiche 7

= 100%

Anzahl der ohne Beeinträchtigung nutzbaren Querungen bzw.

Kreuzungsbereiche 1 = 14%

Keine Berücksichtigung in der Statistik fanden dabei Querungen bzw. Kreuzungen, an denen keine Ampeln bzw. Ampeln ohne BLAK vorhanden waren, obwohl die Verkehrssituation dies erfordert hätte.

Handlungsbedarf

Es besteht also dringender Handlungsbedarf! Der Autor lädt jede dazu ein, sich davon mittels eines kleinen Spaziergangs zu überzeugen.

Lösungsansatz

Die Stadt Wien ist als Organisation und Kunde groß genug, um mit einem Kriterienkatalog für eine Bestbieter-Ausschreibung den meisten dieser Mängel einen Riegel vorzuschieben. Das ganze wäre auch unabhängig davon, ob und wann jemand allfällige Fehler in einer Ö-Norm ausbessert.

Alternativ steht Wien der Weg offen, als erste Weltstadt mit Anspruch ein High-Tech-Standort zu sein, in die Geschichte als die Stadt einzugehen, die es nicht schafft, Impulsgeber in Ampeln von 120 auf 180 Pulse pro Minute umzustellen.

Jürgen Schwingshandl

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