Elektro-Roller in Linz und der Verhaltenskodex.

Seit März 2019 sind in Linz mehrere Anbieter von „free-floating“ (also frei im Stadtgebiet, an öffentlichen Plätzen verfügbaren) Elektro-Rollern aktiv. Die Roller können meist von Personen (kostenpflichtig) ausgeliehen werden, meist über Smartphone-App-Systeme. Die Mieter müssen bei den meisten Anbietern volljährig sein. Abgerechnet wird typischerweise über eine Kreditkarte oder online-Bezahlsysteme.

 

Für den Betrieb gelten die gleichen Regelungen wie für Radfahrer. Dies wurde durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung klar gestellt, die mit 1. Juni 2019 in Kraft trat.

 

Linz will mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen reagieren. Dieser Verhaltenskodex soll für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen.

 

Dieser Verhaltenskodex ist eine verbindliche vertragliche Vereinbarung mit Unternehmen, die in Linz ein Verleihsystem für E-Scooter anbieten möchten. Es wird dadurch eine gemeinsame Grundlage für die sinnvolle Einbindung von E-Scootern im Stadtverkehr geschaffen.

 

Insgesamt besteht der Verhaltenskodex aus elf Punkten – auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet. Die Gebote umfassen unter anderem die Themen Qualität und Sicherheit. So verpflichten sich die Betreiber, die Geschwindigkeit der Scooter auf 20 km/h zu reduzieren – in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h.

 

Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu gehört beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkplätzen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gefährlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.

 

Weiters haben oder hätten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radständern, in Wartehäusern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

 

Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen.

 

Auch bei der Nachtruhe gab es Beschwerden. So wurde nun explizit geregelt, dass bei der Abholung die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr einzuhalten ist.

 

Persönliche Anmerkung: Das ein Verhaltenskodex dazu führen soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, können aber nur sehr naive Menschen annehmen.

 

Zur Zeit aktive Anbieter von E-Scootern in Linz:

 

Tier Mobility (seit März 2019)

Kiwiride (seit Juni 2020)

Lime (Rückzug im Jänner 2020, Rückkehr im Mai 2021)

 

Auch in den sozialen Medien mehren sich Berichte und Beschwerden über nicht korrekt abgestellte E-Scooter oder Elektro-Roller. Diese, irgendwo in der Gegend, abgestellten Fortbewegungsmittel stellen eigentlich für alle eine Gefahr dar. Aber ganz besonders für Blinde und Sehbehinderte Menschen.

 

Obwohl es in Linz seit August 2019 gekennzeichnete Abstellplätze für E-Scooter gibt, stehen sie mitten am Gehsteig, manchmal auch quer über den Gehsteig, stehen auf TBI´s (taktile Bodeninformationen für Blinde und Sehbehinderte) und gefährden dadurch Menschen mit einer Behinderung, lehnen an Hausmauern, Blumenkübeln, Ampeln mit einer ATA (akustisch taktilen Ampel) und behindern dadurch Blinde und Sehbehinderte eine Kreuzung ordnungsgemäß zu queren und setzten sie dadurch einer großen Gefahr aus.

 

Sie stehen bei Haltestellen und behindern Menschen beim Aus- und Einsteigen, sie stehen auch in Wartehäuschen, vor Hauszugängen und sogar bei Kreuzungen. Sie stehen in Haltebuchten von Autobussen und machen ein barrierefreies Aus- und Einsteigen unmöglich. Sie stehen direkt vor Lifttüren und Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwägen können nicht ohne Probleme aus- oder einsteigen. Sie stehen auch in Unterführungen und, und, und…

 

Die E-Scooter stehen oder liegen aber auch in der Natur herum. Da wird anscheinend gefahren bis der Akku leer ist und dann werden die Scooter einfach stehen gelassen. Ich habe schon einige auf den Spazierwegen in Ebelsberg irgendwo in der Pampa (Ebene oder Feld) aufgefunden. Sogar in die Wiese wurden sie geworfen.

 

Diese Dinger stehen eigentlich überall, wo sie nicht stehen sollen. Da es mit der Disziplin einiger Benutzerinnen und Benutzer dieser Elektro-Roller nicht so weit her ist, hilft kein markierter Abstellplatz und schon gar kein Verhaltenskodex für E-Scooter-Verleiher und E-Scooterbenutzer.

 

Wie meine Bildergalerie (achtlos abgestellte E-Scooter in Linz und Umgebung) eindrucksvoll zeigt, bringt ein Verhaltenskodex für Menschen mit Behinderung eigentlich nichts. Und ohne Strafen wird man gegen disziplinlose und respektlose Mitmenschen nicht ankommen. Wenn es keine Regelungen für das Parken von Autos gäbe, dann würde Chaos in den Städten herrschen! Link zur Bildergalerie am Ende des Textes!

 

Technisch wäre es möglich, dass bei nicht korrekt abgestellten E-Scootern die Uhr weiterläuft und somit das Bankkonto des E-Scooterbenutzers schrumpft.

 

So sollen laut Verhaltenskodex unsachgemäß abgestellte E-Scooter innerhalb von 3 Stunden von den Anbietern entfernt werden. Nur kennt fast niemand der Bürger von Linz die Kontaktdaten der Anbieter. Außer der Polizei und sicher die Verkehrsabteilung der Stadt Linz. Da kann man sich eine blinde und sehbehinderte Person vorstellen, die verzweifelt versucht das Firmenlogo am E-Scooter zu erkennen. Wenn man bei der Polizei anruft, wird man sicher nach dem Anbieter fragen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei alle 3 Anbieter anruft und somit wird die Meldung einer blinden Person im Sande verlaufen.

 

Der Verhaltenskodex für Linz:

 

Der Kodex enthält in Form von 11 Punkten die „Dos“ und „Don‘ts“ sowie die Rahmenbedingungen für die Verleihfirmen. Der von den Betreiberfirmen unterzeichnete Verhaltenskodex beinhaltet sowohl die Pflichten für die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrstüchtige Scooter, als auch eine Limitierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in den Fußgängerzonen.

 

Die Vereinbarungen im Detail:

 

Die unterzeichnenden Betreiber verpflichten sich zur verbindlichen Einhaltung nachstehender Regelungen beim Betrieb eines E-Scooterverleihs:

 

  1. Verwendete E-Scooter: Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und Normen (StVO, KFG, usw.) entsprechen.

 

  1. Wartung und Qualitätskontrolle: Die Betreiber stellen eine fach- und sachgerechte Wartung und Qualitätskontrolle der verwendeten E-Scooter mit eigenem Personal vor Ort sicher. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und der öffentlichen Sicherheit (z. B. Brandgefahr in Privaträumlichkeiten) verzichten die Betreiber auf ein sogenanntes Freelancer-Modell.

 

III. Sicherheitsmaßnahmen: Die Betreiber empfehlen ihren Nutzern unmissverständlich, Helme zu verwenden und die Verkehrsregeln sowie die Sicherheit von Fußgängern zu beachten. Die Betreiber kommunizieren den Benutzern fortlaufend, wo die Nutzung von E-Scootern in Linz untersagt ist. Alle registrierten Unfälle mit Personenschaden werden der Stadt Linz innerhalb zwei Wochen zu statistischen Zwecken und zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit gemeldet.

Die Betreiber verpflichten sich zur Reduktion der Geschwindigkeit von E-Scootern

  1. in besonders sensiblen Bereichen auf 10 km/h sowie
  2. im übrigen Stadtgebiet auf 20 km/h.

Die besonders sensiblen Bereiche werden seitens der Stadt festgelegt. Derzeit sind dies Fußgängerzonen und sämtliche innerstädtische Parkanlagen, sofern dort die Nutzung nicht ohnehin untersagt ist. Insbesondere davon betroffen sind der Volksgarten, Schillerpark, Hessenpark, Stadtpark, Schlosspark, Bauernbergpark, Andreas-Hofer-Park und KUK-MedCampus-Park.

Die Betreiber verpflichten sich zur Entfernung der E-Scooter bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen von einer größeren Menschenansammlung auszugehen ist. Bei welchen Veranstaltungen und in welchem Ausmaß die Entfernung notwendig ist, wird im Vorfeld vom Stadtpolizeikommando Linz festgelegt. (z. B. Linzer Krone-Fest, Linz Marathon, Sparkasse City Night Run, Linzer Altstadt-Weinfest „Wein & Kunst“ und Linzer Genusslandstraße)

 

  1. Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse: Die Betreiber weisen die strukturelle und wirtschaftliche Fähigkeit nach, auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können. (z. B. Ansammlung einer großen Anzahl von E-Scootern an einer bestimmten Stelle, Behinderung von wichtigen Verkehrswegen, etc.).

 

  1. Verteilung und Nachtruhe: Die Betreiber verpflichten sich, dass je Standort maximal fünf E-Scooter pro Betreiber aufgestellt werden. Im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr darf sowohl bei der Abholung wie auch bei der Verteilung zu den Verleihstandorten die Nachtruhe nicht gestört werden. Bei der Verteilung der E-Scooter verpflichten sich die Betreiber, zur Einhaltung folgender Vorgaben:
  2. kein Abstellen in Radabstellanlagen
  3. kein Abstellen vor Zugängen/Einfahrten
  4. kein Abstellen in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen
  5. kein Abstellen auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite
  6. kein Abstellen auf taktilen Einrichtungen

 

  1. Nutzungsrate: Die Betreiber geben die allgemeinen örtlichen Beschränkungen ihres Systems und die Anzahl von verwendeten E-Scootern bekannt. Weiters geben sie etwaige Planungen für die Ausweitung des Systems, die beabsichtigte Zielauslastung (z. B. mindestens 1 Fahrt pro E-Scooter und Tag) sowie den Verteilungsplan bekannt. Die Übermittlung der Daten erfolgt vierteljährlich durch die Betreiber an die Stadt Linz oder wenn diese die Be-treiber dazu entsprechend auffordert. Wenn ein Betreiber die angestrebten Ziele nicht erreicht, ergreift er umgehend Maßnahmen. (z. B. Anzahl der E-Scooter begrenzen, Umverteilung verbessern, Marketing optimieren).

 

VII. Parkplätze/-zonen: Ausgewiesene Parkplätze/Parkzonen sowie Parkverbotszonen können jederzeit seitens der Stadt Linz vorgegeben werden, wenn dies für notwendig erachtet wird. Die Betreiber erbringen den Nachweis, dass sie eine dafür notwendige Funktion zur Anzeige von Parkplät-zen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen jederzeit in ihrer Applikation imple-mentieren können. Die Einrichtung von Parkplätzen/Parkzonen sowie Park-verbotszonen in der Applikation erfolgt binnen 14 Tage nach Bekanntgabe der Stadt Linz durch die Betreiber.

 

VIII. Sitz & Ansprechpartner: Die Betreiber müssen dauerhaft in Österreich niedergelassen sein. Eine verantwortliche Person vertritt den Betrieb in Österreich und ist für die Diskussion und Behebung von Problemen, welche die Stadt gegenüber dem Betreiber aufzeigt, erreichbar. Amtssprache für alle Gespräche mit dem Betreiber ist deutsch. Der Betreiber gibt überdies einen Ansprechpartner bekannt (samt Telefonnummer und E-Mailadresse), an den die Stadt Linz und die Polizei Anfragen von Bürgern bzw. Nutzern direkt weitergeben darf. Dieser Ansprechpartner hat für Anliegen der Stadt sowie für Bürgerbeschwerden jedenfalls zwischen 6 Uhr und 18 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.

 

  1. Datenaustausch: Die Unternehmen stellen der Stadt Nutzungsdaten (z. B. Heatmap, gefahrene Kilometer oder Anzahl Entlehnungen) in anonymisierter Form auf deren Anfrage für Planungszwecke zur Verfügung.

 

  1. Vermeidung von Missständen: Es liegt in der Verantwortung der Unter-nehmen, die E-Scooter-Nutzer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen (z. B. keine Gehsteige zu befahren). Ziel der Betreiber ist es, den Nut-zern das Fahren und Parken von E-Scooter zu erleichtern, indem sie Aufklärungsmaßnahmen ergreifen und nicht konformes Parken sanktionieren. Solche Maßnahmen sollten tunlichst in die Nutzungsbedingungen der Applikation aufgenommen werden. Insbesondere haben die betreibenden Unterneh-mer die Nutzer in diesem Zusammenhang mittels Applikation auf das richtige Abstellen hinzuweisen (keine Sicherheitsgefährdung, kein öffentliches Ärgernis, möglichst platzsparend) und bei einer fortgesetzten Missachtung von einer Nutzung auszuschließen.

E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind vom Betreiber binnen drei Stunden nach Meldung zu entfernen. Bei Gefahr in Verzug oder Nichteinhaltung obiger Frist können E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers durch die Stadt Linz entfernt werden.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar wer-den, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dieses Verhaltenskodex am nächsten kommt.

 

Link zum Verhaltenskodex: https://www.linza.at/scooter-kodex/

 

Link zur Bildergalerie von nicht umsichtig abgestellten E-Scootern: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

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