Am 03.04.2025 konnte Herr Franz A. von der ÖBB bei einem Vortrag im EMC (Empowerment-Center, Bethlehemstraße 3, 4020 Linz) sehr viele interessante Informationen bezüglich barrierefreies Reisen für Menschen mit Behinderung weitergeben. Herr Franz A. ist die Sammel- und Anlaufstelle für barrierefreies Reisen bei der ÖBB.
Da es immer noch einige nicht wissen!
Aus Mungos Sicher & Sauber, wurde die ÖBB-Operative Services (ÖBB-OS).
Tarifbestimmungen und Ermäßigungen der ÖBB:
Der Behindertenpass wird in allen Verkehrsverbünden als Ermäßigungsausweis anerkannt. Innerhalb der Verkehrsverbünde erhalten sie daher immer ein Verbundticket. Die Höhe der Verbundermäßigung wird von den Verkehrsverbünden individuell festgelegt. Das heißt: Man muss als Person mit einer Behinderung und entsprechende Einträge im Behindertenpass nicht immer 50% Ermäßigung bekommen.
ÖBB Fahrpreisermäßigung:
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzeltickets, wenn Sie einen Behinderpass mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder der Zusatzeintragung „Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.“
Das Heißt: Der Grad der Behinderung im Pass kann auch nur 50% betragen!
Kostenlose Mitreise von Begleitpersonen und Assistenzhunden:
Wenn im Behindertenpass ein entsprechender Vermerk vorhanden ist, reisen Begleitpersonen und Assistenzhunde kostenlos mit.
Anmerkung Gerhard Hojas: Mir ist bekannt, dass bei sehr alten Behindertenpässen bestimmte Einträge nicht nachgetragen wurden z. B. die Mitnahme von Begleitpersonen. Dann kommt es natürlich zu Problemen bei angetretenen Reisen. Wer bezahlt die Fahrkarte für die Begleitung? Viele ältere Behindertenpassinhaber nehmen solche Einträge nicht besonders ernst. Und haben teilweise auch darauf vergessen ihre Einträge überprüfen zu lassen.
Link Behindertenpass Zusatzeintragungen: https://sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/zusatzeintragungen/zusatzeintragungen.de.html
Wie ist das mit dem Mobilitätsservice der ÖBB?
Der Mobilitätsservice der ÖBB ist speziell darauf ausgelegt, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ein reibungsloses Reiseerlebnis zu ermöglichen. Dieser Service kann im Voraus über die ÖBB-Kundenhotline gebucht werden.
Hier sind die wichtigsten Details:
Hilfe beim Ein- und Aussteigen: Das Servicepersonal unterstützt Sie an Bahnhöfen und beim Ein- und Aussteigen in den Zug.
Anmerkung Gerhard Hojas: Dieses Service wird nur auf Bahnhöfen angeboten die auch besetzt sind. So wird z. B. am Bahnhof Selzthal keine derartige Hilfe angeboten.
Ausstattung der Bahnhöfe und Züge:
Der Mobilitätsservice informiert Sie über barrierefreie Zugänge, Rollstuhlstellplätze und andere relevante Details.
Hilfsmittel:
Falls erforderlich, können Hebelifte oder Bahnrollstühle bereitgestellt werden.
Kontaktmöglichkeiten:
Sie können den Service telefonisch, online oder direkt am Bahnhof buchen.
Formular: https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/kundenservice/online-reise-anmeldung
Telefon: +43 05 171:
Voranmeldung:
Für Reisen innerhalb Österreichs sollten Sie den Service mindestens 12 Stunden vor Abfahrt anmelden. Wenn Ihre Reise vor 9 Uhr morgens beginnt, ist eine Anmeldung bis spätestens 18 Uhr des Vortages erforderlich.
Für Reisen zwischen bestimmten Bahnhöfen (z. B. Wien Meidling, Linz Hauptbahnhof, Salzburg Hauptbahnhof) reicht eine Anmeldung 3 Stunden vor Abfahrt.
Für internationale Reisen gelten längere Fristen: 36 Stunden für Reisen nach/von/über Deutschland, Dänemark und Rumänien, und 24 Stunden für andere internationale Reisen.
Benötigte Informationen:
Reisedatum und Reisestrecke (Abfahrts-, Umsteige- und Ankunftsbahnhof).
Art der Einschränkung (z. B. Rollstuhlfahrer:in, Sehbehinderung).
Ob Hilfsmittel wie Hebelifte oder Bahnrollstühle benötigt werden.
Falls bereits Sitzplatzreservierungen oder Fahrkarten vorhanden sind, werden Wagen- und Platznummern benötigt.
Vorteile der Anmeldung:
Sicherstellung, dass die Bahnhöfe und Züge barrierefrei sind.
Koordination von Rollstuhlstellplätzen und anderen speziellen Anforderungen.
Benachrichtigung bei Änderungen, wie z. B. dem Ausfall eines Rollstuhlwagens.
Anmerkung Gerhard Hojas: Ist wichtig wenn man z. B. mit Rollstuhl unterwegs ist und am Zielbahnhof ein Lift defekt ist.
Das Mobilitätsservice gilt nicht nur für Einzelreisende mit Behinderung sondern auch für Gruppen oder wenn bei Blinden eine sehende Begleitung dabei ist.
Tickets und Ticketkauf:
Ebenso erfuhr man einiges über die Ticketpreise und wann die Tickets am billigsten und am teuersten sind und wie eventuelle Rücktrittsmöglichkeiten vom Ticketkauf sind. Dazu gehört natürlich die Sparschiene und die Möglichkeit, dass Ticket so früh wie möglich zu kaufen. Hier bestimmt dann der Markt den Preis.
Zum Ticketkauf gehört natürlich auch der Punkt: „wo bekommt man die Tickets“. (Schalter, Online am PC oder perÖBB- App, Fahrscheinautomat mit oder ohne Telefonjoker, im Zug selber oder mit der Funktion . SimplyGo in der ÖBB-App!
SimplyGo erkennt die gefahrenen Strecken zwischen Orten innerhalb von Österreich und entlang der Korridorstrecken durch GPS-Tracking, ermittelt den passenden Tarif und rechnet die getätigten Reisen automatisch am Folgetag über die hinterlegte Kredit-/ Debitkarte ab.
Anmerkung Gerhard Hojas: Bei den Linz AG Linien gibt es eine ähnliche App. Mit FAIRTIQ musst du deine Fahrt nicht im Voraus planen oder wissen, welches Ticket du kaufen musst.
Was ist für Blinde und Sehbehinderte der Telefonjoker der ÖBB?
Auf den meisten Bahnhöfen stehen Fahrscheinautomaten der ÖBB.
Diese Fahrscheinautomaten sind für Blinde und Sehbehinderte auch ohne sehende Begleitung nutzbar. Und das geht mit dem Telefon-Joker der ÖBB.
Beim Fahrscheinautomaten ist unter dem Bildschirm (Touchscreen), haptisch und in Blindenschrift eine Servicenummer angegeben.
Die Telefonnummer lautet: 05 17 17 25 (Diese Nummer gleich speichern!).
Unterhalb dieser Telefonnummer ist die Nummer des jeweiligen Fahrscheinautomaten angegeben. Und unterhalb der Automatennummer sind alle Informationen auch in Blindenschrift zum Ertasten.
Bedienung der Fahrscheinautomaten der ÖBB: http://hojas.co.at/blog/oebb-fahrscheinautomaten-der-oebb-auch-fuer-blinde-und-sehbehinderte-nutzbar/
Wann muss man das Ticket kaufen?
Leider kommt es bei Blinden und Sehbehinderten öfter vor, dass sie sich ohne Ticket in den Zug setzen. Und hoffen, dass auf bestimmten Strecken in der Zwischenzeit keine Zugbegleiter kommen und si somit kostenlos unterwegs sein können. Das ist keine Fantasie von mir sondern das habe ich in den letzten Wochen zwei Mal so erlebt. Auch Blinde und Sehbehinderte sind verpflichtet sich schon vor Fahrtantritt um ihre Fahrkarten zu kümmern. Dazu gibt es die schon beschriebenen und barrierefreien Möglichkeiten. Die Ausrede, es waren sehr viele Personen beim Ticketkauf, gelten auch nicht mehr. Schließlich muss man die Zeit so einplanen, dass man zeitig am Bahnhof ist und somit auch genug Zeit zum Ticketkauf hat.
Ebenso gilt für Blinde und Sehbehinderte mit Begleitperson, dass sich die Begleitperson vor Fahrtantritt um die Tickets kümmern muss.
Man kann solches Verhalten als vorsätzliche Schädigung der ÖBB bezeichnen.. Weiters schädigen solche Personen den Ruf dieser Community und eventuell auch den Ruf bestimmter Einrichtungen mit denen sie unterwegs sind. .
Ebenso sind entsprechende Nachweise und Behindertenpässe den Zugbegleitern auf Verlangen ohne jede Diskussion vorzuweisen!
Behinderung und Begleitperson:
Ab welchem Alter gilt man bei der Ö’BB als Begleitperson? Wenn man Erwachsen ist. Somit gelten Kinder nicht als Begleitperson von Menschen mit Behinderung.
In den Tarifbestimmungen der ÖBB steht:
Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag. (Ich interpretiere das so, dass man ab 15 Jahren als erwachsene Person gilt und somit auch als Begleitperson auftreten Kann).
Menschen im Rollstuhl dürfen keine Menschen im Rollstuhl begleiten. Genauso dürfen Blinde und Sehbehinderte Menschen keine Blinden und Sehbehinderten begleiten. Was natürlich auch logisch ist. Schließlich kann eine blinde Begleitung keiner anderen blinden Person im Notfall unterstützen. Rollstuhlfahrer und blinde Person ist zwar möglich , wird aber nicht so gerne gesehen.
Anmerkung Gerhard Hojas: Was ich auch schon erlebt habe ist, dass blinde und Sehbehinderte gemeinsam unterwegs waren und die sehbehinderte ihre Erkennungszeichen verschwinden lies und dann als Begleitperson unterwegs war.
Ebenso sind die Rollstuhlplätze in den Wagen der 1. Klasse nur für diese Personengruppe und deren Begleitpersonen bestimmt. Blinde und Sehbehinderte mit Behindertenpass dürften diese Abteile nicht benützen. Einige Zugbegleiter haben diesbezüglich öfters ihre Augen zugedrückt. Wenn man also als blinde oder sehbehinderte Person aufgefordert wird dieses Abteil zu verlassen, dann sollte man das auch ohne Diskussion tun.
Die Ausnahme wäre ein Ticket der 1. Klasse!
In den neueren Zügen sind, mit entsprechenden Piktogrammen gekennzeichnete, Sitzplätze in der Nähe der Türen und WC-Anlagen für Menschen mit Behinderung vorgesehen.
Ebenso ist es kein Problem, wenn eine Begleitperson später im Verkehrsmittel zusteigt oder früher aussteigt. Umgekehrt geht das logischerweise aber nicht.
Weitere Infos für ein barrierefreies Reisen mit der ÖBB:
Das Kundenservice der ÖBB ist unter der Telefon-Hotline +43 05-1717 täglich von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr erreichbar.
E-Mail: msz@pv.oebb.at
Link zum ÖBB Kundenservice: https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/kundenservice
Link zum barrierefreien Reisen mit der ÖBB: https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/barrierefrei-reisen
Link zum Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich: https://www.oebb.at/static/tarife/de/handbuch_fuer_reisen_mit_der_oebb_in_oesterreich/index.html
Wichtige und nützliche Informationen zu den Bahnhöfen und Verkaufsstellen: https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/am-bahnhof/bahnhofsinformation
Danke an Herrn Franz A. von der ÖBB für seinen souveränen Vortrag!
© April 2025 by Gerhard Hojas