Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Wann kommt der Behindertenbeirat der Stadt Linz?
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortliche!
Anfrage zum aktuellen Status und zur Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2024 bezüglich der Einrichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Linz.
im Rahmen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes ersuche ich höflich um Auskunft und Beantwortung der Fragen über den Stand zur Schaffung und Einsetzung eines Behindertenbeirates durch die Stadt Linz!
Ein Behindertenbeirat soll die offizielle Stimme für die Anliegen von Menschen mit Behinderung in einer Gemeinde oder Stadt sein. Er soll dafür sorgen, dass die Interessen von Betroffenen direkt in die Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung einfließen.
Das übergeordnete Ziel ist die Gleichstellung und vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
im Dezember 2024 wurde im Gemeinderat der Stadt Linz von allen Fraktionen einstimmig die Einsetzung eines Behindertenbeirates beschlossen. Seit diesem Beschluss sind nunmehr eineinhalb Jahre vergangen, ohne dass seither substanzielle Informationen oder Fortschritte bezüglich der tatsächlichen Konstituierung dieses Gremiums an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Da es sich hierbei um ein wesentliches gesellschaftspolitisches Anliegen für Menschen mit Behinderung in Linz handelt, bitte ich hiermit höflich um eine detaillierte und transparente Beantwortung der folgenden Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes:
Die Beantwortung meiner Fragen:
Sehr geehrter Herr Hojas!
Bezüglich Ihrer Anfrage zum aktuellen Status und zur Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2024 bezüglich der Einrichtung eines
Behindertenbeirates der Stadt Linz dürfen wir nachfolgende Informationen übermitteln. Die Beantwortung erfolgt im Einklang mit den Richtlinien zum Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes.
1. Zeitpunkt Beginn der Sitzungen des Behindertenbeirates:
Frage: Gründe für die Verzögerung: Welche konkreten Ursachen haben dazu geführt, dass die Umsetzung und Einsetzung des Behindertenbeirates seit dem Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2024 stagniert bzw. sich verzögert haben?
Antwort: Hinweis – Im angesprochenen Gemeinderatsbeschluss ist kein Startbeginn festgelegt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnten keine Budgets für die Umsetzung präliminiert werden. Nunmehr sind jedoch sämtliche erforderlichen Vorbereitungsschritte für die Einrichtung des Beirates (vor allem die Budgetplanung, Projektplanung und
Projektorganisation) abgeschlossen. Seite 2 linz.at
2. Zuständigkeiten im Magistrat:
Frage: Wer trägt die politische und administrative Hauptverantwortung innerhalb der Stadt Linz für das Projekt „Schaffung des Behindertenbeirates“?
Antwort: Wesentliche Entscheidungen bezüglich der Einrichtung des Behindertenbeirates werden von den politischen Gremien der Stadt Linz (Gemeinderat, Stadtsenat, Ausschüsse zur Beratung des Gemeinderates etc.) getroffen.
Frage: Welche Abteilungen, Dienststellen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats Linz sind operativ mit der Ausarbeitung und Umsetzung betraut?
Antwort: Dem*der Beauftragten der Stadt Linz für Menschen mit Behinderung obliegt künftig die inhaltliche und organisatorisch- administrative Vorbereitung und Leitung der Beiratssitzungen.
3. Einbindung externer Akteure:
Frage: Welche Personen, Vereine oder Organisationen außerhalb des Magistrats Linz werden in den aktuellen Gründungsprozess einbezogen?
Antwort: Im Gründungsprozess gab es zahlreiche Kontakte mit externen Organisationen und Fachleuten, Behindertenverbänden, Behindertenbeiräten in Österreich und Süddeutschland etc.
4. Auswahl- und Qualifikationskriterien externer Stellen:
Frage: Sofern externe Personen oder Organisationen beigezogen werden: Auf welcher Rechtsgrundlage und durch wen erfolgt deren Auswahl bzw. Nominierung ?
Antwort: Die Festlegung der genauen Anzahl und Auswahl der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des für soziale Angelegenheiten zuständigen Stadtsenatsmitglieds. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch den*die Bürgermeister*in.
Frage: Welche spezifischen Qualifikationen und Fachkompetenzen müssen diese Akteure vorweisen?
Antwort: Mitglieder des Beirats sind grundsätzlich die jeweils im Behindertenbereich aktiv tätigen Organisationen, für die bei Bestellung jeweils ein*e Vertreter*in bzw. ein*e Ersatzvertreter*in teilnimmt. Vorrausetzung für die zur Auswahl stehenden Mitglieder ist bei Vereinen eine offizielle Meldung im Vereinsregister, verbunden mit einer mindestens dreijährige Vereinsaktivität und der vorwiegende Bezug der Vereinstätigkeit zu
Behindertenthemen. Dies gilt auch für Institutionen und Gesellschafften als juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
5. Zusammensetzung des Beirates:
Frage: Aus wie vielen Mitgliedern (Personen und Organisationen) soll sich der künftige Behindertenbeirat zusammensetzen und welche Vereine oder Einzelpersonen stehen zum aktuellen Zeitpunkt bereits fest?
Antwort: Es werden maximal 25 Verteter:innen von Behinderten-Organisationen nominiert.
6. Interessenkonflikte und Objektivität:
Frage: Befinden sich unter den potenziellen Mitgliedern oder beratenden Organisationen auch solche, die finanzielle Fördermittel durch die Stadt Linz beziehen (wie beispielsweise
der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich)?
Antwort: Dieses Kriterium wird bei der Auswahl nicht überprüft.
Frage: Durch welche Compliance-Regeln oder strukturellen Maßnahmen stellt die Stadt Linz sicher, dass die Befangenheit bzw. Abhängigkeit geförderter Organisationen ausgeschlossen wird und eine objektive, kritische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist?
Antwort: Diese Konstruktion einer Befangenheit in Bezug auf die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der am Beirat tätigen Vertreter ist organisational nicht nachvollziehbar.
Hinweis: Diesbezüglich Vorwürfe ohne konkrete Nachweise würden strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
7. Regionalitätsprinzip:
Frage: Ist die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat an den Hauptwohnsitz bzw. den Vereinssitz in der Stadt Linz gebunden?
Antwort: Sitz bzw. Tätigkeit des Vereins sollen in Linz sein.
8. Aufgaben, Ziele und Transparenz:
Frage: Welche konkreten satzungsgemäßen Aufgaben, Kompetenzen und Ziele werden dem Behindertenbeirat übertragen?
Antwort: Durch die Tätigkeit des Beirats wird der Stadtsenat, der Gemeinderat und die Stadtverwaltung bei Themen, die Menschen mit Behinderung in Linz betreffen, informiert, beraten und unterstützt. Dies betrifft jedoch ausschließlich Sachverhalte, bei denen eine tatsächliche, normative Zuständigkeit bzw. Handlungskompetenz der Stadt Linz besteht. Dazu gibt der Beirat Anregungen und gibt Empfehlungen ab.
Frage: In welcher Form (z. B. öffentliche Protokolle, Tätigkeitsberichte) wird die Arbeit des Beirates für die Bevölkerung transparent gemacht?
Antwort: Protokolle von Sitzungen von Beiräten der Stadt Linz sind generell nicht öffentlich. Es ist beabsichtigt, nach den Sitzungen Mitteilungen über wesentlich besprochenen Inhalten
zu informieren.
9. Unabhängigkeit:
Frage: Wie wird die organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit sowie die Weisungsfreiheit des Beirates gegenüber der Stadtpolitik und dem Magistrat rechtlich verankert?
Antwort: Die organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit wird in einer Geschäftsordnung/Satzung verankert.
Zusätzliche Fragen:
1. Frage: Welches Budget und welche Ressourcen (z. B. Budget für Barrierefreiheit, Aufwandsentschädigungen, Dolmetsch Dienste) werden dem Behindertenbeirat von der Stadt Linz dauerhaft zur Verfügung gestellt, um eine handlungsfähige Arbeit zu garantieren?
Antwort: Das Budget für die Umsetzung des Behindertenbeirates wird periodisch mit dem Finanzbereich der Stadt Linz verhandelt.
2. Frage: Besitzt der künftige Behindertenbeirat ein formelles Antrags-, Reden- oder zumindest Anhörungsrecht im Gemeinderat bzw. in den relevanten Ausschüssen, oder hat das Gremium rein beratenden Charakter ohne politische Durchsetzungskraft?
Antwort: Im Beirat können Fragen und Vorschläge direkt an die relevanten Politiker:innen bzw. Verwaltungsmitarbeiter:innen gestellt werden. Es gibt verbindliche Fristen für die
Beantwortung der dabei gestellten Fragen.
3. Frage: Liegt bereits ein konkreter Entwurf für die Geschäftsordnung oder das Statut des Beirates vor? Wenn ja, wann wird dieser Entwurf den Betroffenen zur Begutachtung vorgelegt?
Antwort: Ja, Entwurf/Satzung liegt vor und wird dem Beirat in der konstituierenden Sitzung vorgelegt. Eine Begutachtung ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Wie übrigens bei allen Behindertenbeiräten, mit denen Kontakt aufgenommen wurde.
4. Frage: Welcher verbindliche Zeitplan (Meilensteine bis zur konstituierenden Sitzung) ist für die finale Umsetzung des Beschlusses nun vorgesehen?
Antwort: Die erste Sitzung wird im Herbst 2026 stattfinden. Die Terminabstimmung mit allen Beteiligten wird bereits vorgenommen.
5. Frage: Wie wird die Barrierefreiheit der Beiratssitzungen selbst (z. B. durch Gebärdensprachdolmetschen, leichte Sprache, bauliche Barrierefreiheit, Bereitstellung von Unterlagen in Screenreader-tauglichen Formaten) baulich und organisatorisch sichergestellt?
Antwort: Die erforderlichen Vorkehrungen dazu werden in Abstimmung mit den Teilnehmer:innen selbstverständlich getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Freundliche Grüße
Der Direktor:
Dr.
elektronisch beurkundet
Sachgebiet : IFG-Verfahren
Akt : 0044251/2026 PTU – Gerhard Hojas
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Wann kommt der Behindertenbeirat der Stadt Linz?
Informationsbegehren
EE-Name : 2-0044251/2026