Monatliches Archiv: Juli 2026

Was sind Bausatzlokale?

Anmerkung Gerhard Hojas: Da man in solchen Lokalen auf Zetteln seinen Essensbausatz ankreuzen muss, sollte man als blinde oder sehbehinderte Person mit Sehender Begleitung unterwegs sein. Mir wurde aber bei telefonischen Nachfragen in einigen derartigen Lokalen die Unterstützung des Personals zugesagt. Deshalb sollte man vorher telefonisch im entsprechenden Lokal nachfragen.

 

Bausatzlokale sind ein bekanntes österreichisches Gastronomie-Konzept, das seinen Ursprung in der Grazer Studenten-Szene hat.

 

Das Kernprinzip basiert darauf, dass Gäste ihre Speisen und Getränke mithilfe von ausgedruckten Zetteln und Stiften selbst individuell zusammenstellen.

 

Von der Basis über die Saucen bis hin zu einzelnen Belägen lassen sich Gerichte wie Pizza, Burger, Pfandl, Nudeln oder Salate flexibel ankreuzen.

 

Durch die hohe Variationsvielfalt und die günstigen Preise sprechen diese Einrichtungen vor allem Studierende und junge Menschen an.

 

Die Atmosphäre in den Lokalen ist typischerweise ungezwungen, gesellig und im Stil klassischer Pubs oder Cafés gehalten.

 

Das System umfasst mittlerweile zahlreiche Standorte in Graz, Wien und Kärnten, wobei in Oberösterreich derzeit keine Filiale betrieben wird.

 

Standorte und Kontaktdaten

 

Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es derzeit keine Bausatzlokale.

 

Wien

Sägewerk Wien

Adresse: Währinger Straße 21, 1090 Wien

Telefon: +43 1 94 22 489

 

Graz

Sägewerk Klassik & Kaffee

Adresse: Schlögelgasse 1, 8010 Graz

Telefon: +43 316 82 02 58

 

Posaune

Adresse: Zinzendorfgasse 34, 8010 Graz

Telefon: +43 316 32 70 73

 

Sägewerk Heinrich

Adresse: Heinrichstraße 15, 8010 Graz

Telefon: +43 316 32 84 58

 

Grammophon

Adresse: Maiffredygasse 12, 8010 Graz

Telefon: +43 316 32 93 89

 

Bier Baron

Adresse: Heinrichstraße 56, 8010 Graz

Telefon: +43 316 32 15 10

 

Continuum

Adresse: Sporgasse 29, 8010 Graz

Telefon: +43 316 81 57 78

 

Propeller

Adresse: Zinzendorfgasse 17, 8010 Graz

Telefon: +43 316 22 50 53

 

Airea 55

Adresse: Lazarettgürtel 55 (Citypark), 8020 Graz

Telefon: +43 316 71 22 39

 

Sägewerk Sport

Adresse: Hüttenbrennergasse 31, 8010 Graz

Telefon: +43 316 44 14 62

 

Molly Malone

Adresse: Färbergasse 15, 8010 Graz

Telefon: +43 316 81 30 85

 

Sägewerk West

Adresse: Weblinger Gürtel 25 (Center West), 8054 Graz

Telefon: +43 316 29 28 91

 

Sägewerk Allee 10

Adresse: Eggenberger Allee 10, 8020 Graz

Telefon: +43 316 57 60 24

 

 

Kärnten

 

Sägewerk Villach

Adresse: Maria-Gailer-Straße 39, 9500 Villach

Telefon: +43 4242 33 601

 

Sägewerk Wolfsberg

Adresse: Stadionbadstraße 2, 9400 Wolfsberg

Telefon: +43 676 39 57 129

 

, in den übrigen österreichischen Bundesländern gibt es derzeit keine offiziellen Bausatzlokale der Franchise-Kette.

 

© Juli 2026 by Gerhard Hojas, Linz / Ebelsberg

Taktile Spiele und andere taktile Materialien für Blinde und Sehbehinderte.

Die Homepage taktile-spiele.de bietet ein vielfältiges Sortiment an speziell angepassten, haptisch erfahrbaren Spielen, Rätseln und Lernmaterialien. Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten dadurch Zugang zu beliebten Gesellschaftsspielen, Denkaufgaben wie Sudoku oder Schach sowie taktilen Hilfsmitteln für die Freizeit und den Schulunterricht. Durch fühlbare Texturen, Braille-Elemente und durchdachtes Design ermöglicht die Plattform eine barrierefreie und inklusive Teilhabe am gemeinsamen Spielvergnügen.

 

Hinter dem Projekt steht Tobias Wolfsteiner, ein ausgebildeter Sonderschullehrer für Blinden- und Hörgeschädigtenpädagogik an der Schloss-Schule in Ilvesheim. Motiviert durch seine tägliche Arbeit mit sehbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen stellt er diese praxiserprobten 3D-Druck-Modelle in Eigenregie her, um sie Interessierten zu fairen und günstigen Preisen zugänglich zu machen.

 

Link zur Internetseite für die taktilen Spiele:

https://www.taktile-spiele.de/

 

© Juli 2026 by Gerhard Hojas – Linz / Ebelsberg

Mobile Freiheit durch behindertengerechte Fahrzeuge

Herzlich Willkommen bei MOBILE FREIHEIT!

Sie haben ein bestehendes Fahrzeug, dass Sie behindertengerecht umbauen möchten? Oder sind Sie auf der Suche nach einem behindertengerechten Gebrauchtfahrzeug/Neufahrzeug? In beiden Fällen sind wir Ihr langjähriger und kompetenter Partner für behindertengerechte Fahrzeuge.

Unser Schwerpunkt beim behindertengerechten Fahrzeugumbau ist die Rollstuhlrampe, der Drehsitz und der Handgas-Umbau bei Automatikfahrzeugen. Wir bauen auch Ihr Fahrzeug behindertengerecht um, oder liefern Ihnen ein maßgeschneidertes behindertengerechtes Gebrauchtfahrzeug/Neufahrzeug. Bei MOBILE FREIHEIT finden Sie auch ständig mehrere neuwertige behindertengerechte Gebrauchtfahrzeuge.

Kontakt:

MOBILE FREIHEIT
Handelsagentur Glöckl GmbH
Ansprechpartner: Werner Glöckl
Kaiserstraße 71-73
A-1070 Wien
Tel: +43 664 108 3000
E-Mail: office@mobile-freiheit.at

 

Link zur Internetseite Mobile Freiheit: https://mobile-freiheit.at/

 

Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Wann kommt der Behindertenbeirat der Stadt Linz?

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Verantwortliche!

 

Anfrage zum aktuellen Status und zur Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2024 bezüglich der Einrichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Linz.

 

im Rahmen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes ersuche ich höflich um Auskunft und Beantwortung der Fragen über den Stand zur Schaffung und Einsetzung eines Behindertenbeirates durch die Stadt Linz!

 

Ein Behindertenbeirat soll die offizielle Stimme für die Anliegen von Menschen mit Behinderung in einer Gemeinde oder Stadt sein.  Er soll dafür sorgen, dass die Interessen von Betroffenen direkt in die Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung einfließen.

 

Das übergeordnete Ziel ist die Gleichstellung und vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

im Dezember 2024 wurde im Gemeinderat der Stadt Linz von allen Fraktionen einstimmig die Einsetzung eines Behindertenbeirates beschlossen. Seit diesem Beschluss sind nunmehr eineinhalb Jahre vergangen, ohne dass seither substanzielle Informationen oder Fortschritte bezüglich der tatsächlichen Konstituierung dieses Gremiums an die Öffentlichkeit gelangt sind.

 

Da es sich hierbei um ein wesentliches gesellschaftspolitisches Anliegen für Menschen mit Behinderung in Linz handelt, bitte ich hiermit höflich um eine detaillierte und transparente Beantwortung der folgenden Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes:

 

 

Die Beantwortung meiner Fragen:

 

Sehr geehrter Herr Hojas!

 

Bezüglich Ihrer Anfrage zum aktuellen Status und zur Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2024 bezüglich der Einrichtung eines

Behindertenbeirates der Stadt Linz dürfen wir nachfolgende Informationen übermitteln. Die Beantwortung erfolgt im Einklang mit den Richtlinien zum Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes.

 

1. Zeitpunkt Beginn der Sitzungen des Behindertenbeirates:

 

Frage: Gründe für die Verzögerung: Welche konkreten Ursachen haben dazu geführt, dass die Umsetzung und Einsetzung des Behindertenbeirates seit dem Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2024 stagniert bzw. sich verzögert haben?

 

Antwort: Hinweis – Im angesprochenen Gemeinderatsbeschluss ist kein Startbeginn festgelegt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnten keine Budgets für die Umsetzung präliminiert werden. Nunmehr sind jedoch sämtliche erforderlichen Vorbereitungsschritte für die Einrichtung des Beirates (vor allem die Budgetplanung, Projektplanung und

Projektorganisation) abgeschlossen. Seite 2 linz.at

 

2. Zuständigkeiten im Magistrat:

 

Frage: Wer trägt die politische und administrative Hauptverantwortung innerhalb der Stadt Linz für das Projekt „Schaffung des Behindertenbeirates“?

 

Antwort: Wesentliche Entscheidungen bezüglich der Einrichtung des Behindertenbeirates werden von den politischen Gremien der Stadt Linz (Gemeinderat, Stadtsenat, Ausschüsse zur Beratung des Gemeinderates etc.) getroffen.

 

Frage: Welche Abteilungen, Dienststellen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats Linz sind operativ mit der Ausarbeitung und Umsetzung betraut?

 

Antwort: Dem*der Beauftragten der Stadt Linz für Menschen mit Behinderung obliegt künftig die inhaltliche und organisatorisch- administrative Vorbereitung und Leitung der Beiratssitzungen.

 

3. Einbindung externer Akteure:

 

Frage: Welche Personen, Vereine oder Organisationen außerhalb des Magistrats Linz werden in den aktuellen Gründungsprozess einbezogen?

 

Antwort: Im Gründungsprozess gab es zahlreiche Kontakte mit externen Organisationen und Fachleuten, Behindertenverbänden, Behindertenbeiräten in Österreich und Süddeutschland etc.

 

4. Auswahl- und Qualifikationskriterien externer Stellen:

 

Frage: Sofern externe Personen oder Organisationen beigezogen werden: Auf welcher Rechtsgrundlage und durch wen erfolgt deren Auswahl bzw. Nominierung ?

 

Antwort: Die Festlegung der genauen Anzahl und Auswahl der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des für soziale Angelegenheiten zuständigen Stadtsenatsmitglieds. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch den*die Bürgermeister*in.

 

Frage: Welche spezifischen Qualifikationen und Fachkompetenzen müssen diese Akteure vorweisen?

 

Antwort: Mitglieder des Beirats sind grundsätzlich die jeweils im Behindertenbereich aktiv tätigen Organisationen, für die bei Bestellung jeweils ein*e Vertreter*in bzw. ein*e Ersatzvertreter*in teilnimmt. Vorrausetzung für die zur Auswahl stehenden Mitglieder ist bei Vereinen eine offizielle Meldung im Vereinsregister, verbunden mit einer mindestens dreijährige Vereinsaktivität und der vorwiegende Bezug der Vereinstätigkeit zu

Behindertenthemen. Dies gilt auch für Institutionen und Gesellschafften als juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

 

5. Zusammensetzung des Beirates:

 

Frage: Aus wie vielen Mitgliedern (Personen und Organisationen) soll sich der künftige Behindertenbeirat zusammensetzen und welche Vereine oder Einzelpersonen stehen zum aktuellen Zeitpunkt bereits fest?

 

Antwort: Es werden maximal 25 Verteter:innen von Behinderten-Organisationen nominiert.

 

6. Interessenkonflikte und Objektivität:

 

Frage: Befinden sich unter den potenziellen Mitgliedern oder beratenden Organisationen auch solche, die finanzielle Fördermittel durch die Stadt Linz beziehen (wie beispielsweise

der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich)?

 

Antwort: Dieses Kriterium wird bei der Auswahl nicht überprüft.

 

Frage: Durch welche Compliance-Regeln oder strukturellen Maßnahmen stellt die Stadt Linz sicher, dass die Befangenheit bzw. Abhängigkeit geförderter Organisationen ausgeschlossen wird und eine objektive, kritische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist?

 

Antwort: Diese Konstruktion einer Befangenheit in Bezug auf die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der am Beirat tätigen Vertreter ist organisational nicht nachvollziehbar.

 

Hinweis: Diesbezüglich Vorwürfe ohne konkrete Nachweise würden strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

7. Regionalitätsprinzip:

 

Frage: Ist die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat an den Hauptwohnsitz bzw. den Vereinssitz in der Stadt Linz gebunden?

 

Antwort: Sitz bzw. Tätigkeit des Vereins sollen in Linz sein.

 

8. Aufgaben, Ziele und Transparenz:

 

Frage: Welche konkreten satzungsgemäßen Aufgaben, Kompetenzen und Ziele werden dem Behindertenbeirat übertragen?

 

Antwort: Durch die Tätigkeit des Beirats wird der Stadtsenat, der Gemeinderat und die Stadtverwaltung bei Themen, die Menschen mit Behinderung in Linz betreffen, informiert, beraten und unterstützt. Dies betrifft jedoch ausschließlich Sachverhalte, bei denen eine tatsächliche, normative Zuständigkeit bzw. Handlungskompetenz der Stadt Linz besteht. Dazu gibt der Beirat Anregungen und gibt Empfehlungen ab.

 

Frage: In welcher Form (z. B. öffentliche Protokolle, Tätigkeitsberichte) wird die Arbeit des Beirates für die Bevölkerung transparent gemacht?

 

Antwort: Protokolle von Sitzungen von Beiräten der Stadt Linz sind generell nicht öffentlich. Es ist beabsichtigt, nach den Sitzungen Mitteilungen über wesentlich besprochenen Inhalten

zu informieren.

 

9. Unabhängigkeit:

 

Frage: Wie wird die organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit sowie die Weisungsfreiheit des Beirates gegenüber der Stadtpolitik und dem Magistrat rechtlich verankert?

 

Antwort: Die organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit wird in einer Geschäftsordnung/Satzung verankert.

 

Zusätzliche Fragen:

 

1. Frage: Welches Budget und welche Ressourcen (z. B. Budget für Barrierefreiheit, Aufwandsentschädigungen, Dolmetsch Dienste) werden dem Behindertenbeirat von der Stadt Linz dauerhaft zur Verfügung gestellt, um eine handlungsfähige Arbeit zu garantieren?

 

Antwort: Das Budget für die Umsetzung des Behindertenbeirates wird periodisch mit dem Finanzbereich der Stadt Linz verhandelt.

 

2. Frage: Besitzt der künftige Behindertenbeirat ein formelles Antrags-, Reden- oder zumindest Anhörungsrecht im Gemeinderat bzw. in den relevanten Ausschüssen, oder hat das Gremium rein beratenden Charakter ohne politische Durchsetzungskraft?

 

Antwort: Im Beirat können Fragen und Vorschläge direkt an die relevanten Politiker:innen bzw. Verwaltungsmitarbeiter:innen gestellt werden. Es gibt verbindliche Fristen für die

Beantwortung der dabei gestellten Fragen.

 

3. Frage: Liegt bereits ein konkreter Entwurf für die Geschäftsordnung oder das Statut des Beirates vor? Wenn ja, wann wird dieser Entwurf den Betroffenen zur Begutachtung vorgelegt?

 

Antwort: Ja, Entwurf/Satzung liegt vor und wird dem Beirat in der konstituierenden Sitzung vorgelegt. Eine Begutachtung ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Wie übrigens bei allen Behindertenbeiräten, mit denen Kontakt aufgenommen wurde.

 

4. Frage: Welcher verbindliche Zeitplan (Meilensteine bis zur konstituierenden Sitzung) ist für die finale Umsetzung des Beschlusses nun vorgesehen?

 

Antwort: Die erste Sitzung wird im Herbst 2026 stattfinden. Die Terminabstimmung mit allen Beteiligten wird bereits vorgenommen.

 

5. Frage: Wie wird die Barrierefreiheit der Beiratssitzungen selbst (z. B. durch Gebärdensprachdolmetschen, leichte Sprache, bauliche Barrierefreiheit, Bereitstellung von Unterlagen in Screenreader-tauglichen Formaten) baulich und organisatorisch sichergestellt?

 

Antwort: Die erforderlichen Vorkehrungen dazu werden in Abstimmung mit den Teilnehmer:innen selbstverständlich getroffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Freundliche Grüße

Der Direktor:

Dr.

elektronisch beurkundet

Sachgebiet : IFG-Verfahren

Akt : 0044251/2026 PTU – Gerhard Hojas

Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Wann kommt der Behindertenbeirat der Stadt Linz?

Informationsbegehren

EE-Name : 2-0044251/2026