Österreich

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

 

  1. ÖBB Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. Jänner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzelfahrkarten – damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbeschädigt.

Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.

Personen mit einem Pflegegeldbezug, denen kein Behindertenpass ausgestellt werden kann, erhalten vom Bundessozialamt eine Bescheinigung, dass sie zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung berechtigt sind.

Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können wie bisher folgende Vorteile nutzen:

Rabatt von 50 % auf ÖBB-Standard-Einzelfahrkarten für Reisende, Sitzplatzreservierung gratis, Rollstuhlplatz gratis

Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im ÖBB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“ als Nachweis.

Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen kann. Als Nachweis dafür gilt der Eintrag im Behindertenpass „stark sehbehindert“ oder „Blind“ oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund.

  1. Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)

Menschen mit Behinderung und Blinde bekommen Ihre VVV Jahreskarte zum Sparpreis. Voraussetzung ist der Nachweis der Behinderung von 70% bzw. 1/25 der normalen Sehschärfe. Zu jeder Jahreskarte kann der/die im selben Haushalt lebende PartnerIn dieselbe oder eine günstigere Jahreskarte zum Sparpreis erwerben. Ist der/die PartnerIn ebenfalls körperlich beeinträchtigt oder blind (70% bzw. 1/25), zahlt auch er/sie für die maximo Jahreskarte nur 192 Euro. Erhältlich in allen Servicestellen mit Foto, Ausweis und den entsprechenden Nachweisen. Bei Partnerkarte zusätzlich eine Meldebestätigung beider Partner (darf nicht älter als 6 Monate alt sein).

  1. Verkehrsverbund Tirol (VVT)

Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte fahren ermäßigt und eine Begleitperson fährt gratis mit Voraussetzung: Österreichischer Behindertenpass (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 70 % oder Eintrag am Behindertenpass: “Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen”), Schwerkriegsbeschädigtenausweis (beide erhältlich beim Bundessozialamt) oder die ÖBB VorteilsCard “Spezial” bzw. “Blind”.

Für Innsbruck (Kernzone) erhalten Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte zusätzlich ermäßigte 5-Fahrten-Tickets. Weitere Infos gibt es auf www.ivb.at und im IVB-Kundencenter (Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck).
Einzel- und Tages-Tickets sind erhältlich bei allen Ticketautomaten, Bahnhöfen, BusfahrerInnen sowie bei den VVT und IVB-Vorverkaufsstellen im Großraum Innsbruck. Hinweis: Auf den Linien 4, D, E, S, T und A nur Einzel-Tickets.
Auf allen Stadtverkehrslinien der IVB gibt es ausschließlich Einzel-Tickets für Innsbruck (Kernzone).

  1. Salzburger Verkehrsverbund (SVV)

– Inhaber einer gültigen ÖBB-ÖSTERREICHCARD Spezial.
– Eine Begleitperson und/oder ein Service-, Signal-oder Blindenführhund wird/werden unentgeltlich befördert, sofern die behinderte Person im Rollstuhl fährt bzw. deren Behindertenpass den Vermerk “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” aufweist. Bürger anderer Staaten sind, wenn sie einen dem Behindertenpass gleichzuhaltenden Ausweis vorlegen aus dem Vor- und Zunamen, Wohnort, Geburtsdatum sowie eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % ersichtlich ist, ebenfalls Minimum-Tarif berechtigt.
– Enthält der Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz den Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ vorweisen, erhält der Inhaber des Behindertenpasses den Minimum-Tarif. Ein Minimum GdB (Grad der Behinderung) ist hier nicht vorausgesetzt.

  1. Verbund Linie Steiermark

Mit der entsprechenden VORTEILScard gibt es Ermäßigung
Blinde*, behinderte Menschen* und Schwerkriegsbeschädigte* erhalten alle 1-bis-5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent günstiger.

Blinde, Menschen mit Behinderung: Als Berechtigungsnachweis wird der orangefärbige Behindertenpass benötigt. Der Grad der Behinderung muss mindestens 70% betragen oder es muss der Eintrag “Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.” vorhanden sein.
Schwerkriegsbeschädigte: Als Berechtigungsnachweis dient der orangefärbige Schwerkriegsbeschädigtenausweis.

Gratis-Mitnahmemöglichkeit
Blinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbeschädigte dürfen mit jeder Verbundfahrkarte und dem entsprechenden Berechtigungsausweis eine Begleitperson und einen Assistenzhund gratis mitnehmen.

  1. Der Verkehrsverbund Oberösterreich (OÖVV)

Behinderte, Schwerkriegsbeschädigte und Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein österreichischer Behindertenausweis oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ anerkannt.

In Umlauf befindliche VORTEILScard Produkte der ÖBB gelten jeweils bis zu deren Gültigkeitsende und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Begleitperson und/oder ein Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert, wenn die behinderte Person im Rollstuhl fährt, bzw. dessen Behindertenpass den Vermerk „Der/Die Inhaber/in des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist. Der zu Begleitende benötigt in diesem Fall keinerlei zusätzliche Bescheinigung, wie zum Beispiel ÖBB VORTEILScard Spezial für Behinderte. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Blinde mit Begleitperson und /oder Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund eines Blinden Menschen wird/werden unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte
Im Regionalverkehr wird/werden eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund von Schwerkriegsbeschädigten unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C mit der Eintragung “Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf Straßenbahnen und auf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden ebenfalls unentgeltlich befördert.

  1. Kärnter Linien

Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.

Bei Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den “Begleitpersonen-Vermerk” eingetragen haben, sowie bei Personen im Rollstuhl, wird eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund untentgeltlich mitbefördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt  werden ermäßigte Fahrkarten im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis gilt:
Ein österreichischer Behindertenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Ermäßigung für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Ermäßigungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.
Zivilblinde:

Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich befördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden Ermäßigungen nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis wird von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen der österreichische Behindertenausweis mit dem Zusatz “BLIND”, gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann, anerkannt.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Blinden-Ermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Blinden-Ermäßigung anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.

Eine solche Ausnahme liegt bis auf Weiteres insbesondere für die Freifahrt für “Vollblinde” der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt für den Kauf ermäßigter Fahrkarten anerkannt. Vollblinde erhalten bei den STW eine personenbezogene Kundenkarte aus der hervorgeht, dass bei Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel der STW diese Person und gegebenenfalls auch einschließlich einer Begleitperson in dieser Funktion kostenlos befördert werden.

  1. Verkehrsverbund Niederösterreich und Burgenland (VVNB):

Eine 40%-Ermäßigung für folgende Fahrgäste: Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde; Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften,

Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70%.

  1. Wiener Linien

Seit 1. Jänner 2014 können Begleitpersonen von behinderten Menschen die Öffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR).

Gültig ist diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwerkriegsbeschädigten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur Öffi-Benützung benötigen. Im – gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten österreichischen – Behindertenpass muss der Hinweis “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” explizit festgehalten sein. Darüber hinaus gibt es bei den Wiener Linien sonst keine Ermäßigungen mit dem Behindertenausweis!

  1. Parkausweis gemäß § 29 b StVO

Ab 1.1.2014 ist das Bundesssozialamt auch für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29 b StVO zuständig.

Voraussetzung

Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“

Die bis 31.12.2013 eingetragene Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gilt weiterhin.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular „Parkausweis“

1 aktuelles Passfoto

Die Ausstellung des Parkausweises ist  gebührenfrei.

Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, müssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt „Behindertenpass“).

Ausweise der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)

Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) ist.

Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig.

Die Ausstellung eines Duplikates und die Abänderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013 von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht möglich. Auch in diesen Fällen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).

  1. Sonstige Ermäßigungen für Behinderte

Bei vielen privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren ist sehr schwierig. Vollständigkeit darf daher nicht erwartet werden und wurde auch nicht angestrebt. Die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes hat dazu eine Broschüre herausgegeben, die allerdings dem Stand von 2010 entspricht. Hier wird eine teilweise Aktualisierung versucht. In jedem Fall empfiehlt sich eine Nachfrage bei dem jeweiligen Anbieter oder ein Nachsehen auf der (jeweils angegebenen) Homepage. Bei Musen, Theatern, Konzerten, Zoos, Besichtigungen von Kulturdenkmälern immer mit dem Behindertenpass fragen, ob es Ermäßigungen gibt!

 

Quelle: ARGE Niere

 

Link zum Originaltext: http://argeniere.at/blog/2016/01/27/ermaessigungen-mit-behindertenausweis/

 

 

 

 

!

Das Pflegegeld

Pflegegeld

Anspruchsberechtigte – Voraussetzungen – Antrag – Ruhen

Quelle WKO – Stand: 01.01.2017

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern und für sie die Möglichkeit zu schaffen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruchsberechtigt nach dem Bundespflegegesetz sind unter anderem

  • Bezieher einer Vollrente aus der Unfallversicherung,
  • Bezieher einer Pension (ausgenommen die Knappschaftspension) nach dem ASVG, GSVG, BSVG etc.,
  • Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses nach dem Pensionsgesetz, dem Landeslehrerdienstrechtsgesetz etc., auch wenn die Pension ruht oder weggefallen ist.

Anspruchsvoraussetzungen

Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird oder würde.

Höhe des Pflegegeldes

Pflegegeldstufe

Pflegebedarf

Pflegegeld

Stufe 1           mehr als 65 Stunden/Monat         € 157,30

Stufe 2           mehr als 95 Stunden/Monat         € 290,00

Stufe 3           mehr als 120 Stunden/Monat       € 451,80

Stufe 4           mehr als 160 Stunden/Monat       € 677,60

Stufe 5           mehr als 180 Stunden/Monat und außergewöhnlichen Pflegeaufwand      € 920,30

Stufe 6           mehr als 180 Stunden/Monat und dauernde Beaufsichtigung          € 1.285,20

Stufe 7           mehr als 180 Stunden/Monat und Bewegungsunfähigkeit     € 1.688,90

Mindesteinstufung

Für folgende Personen ist (ohne Prüfung des Pflegebedarfs) eine Mindesteinstufung vorgesehen:

  • Rollstuhlfahrer mit bestimmten Diagnosen und abhängig von weiteren Einschränkungen (Stufe 3 – 5)
  • hochgradig sehbehinderte Personen (Stufe 3)
  • blinde Personen (Stufe 4)
  • taubblinde Personen (Stufe 5)

Antrag

Das Pflegegeld ist beim zuständigen Versicherungsträger zu beantragen. Es gebührt ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten. Dies gilt auch für die Erhöhung des Pflegegeldes. Zur Antragstellung sind der Anspruchswerber, der gesetzliche Vertreter oder sein Sachwalter und seit 1.1.1999 auch ein Familienangehöriger oder sonstige Haushaltsangehörige berechtigt.

Ruhen des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ruht u.a. während des stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt auf überwiegende Kosten eines Sozialversicherungsträgers, einer Krankenfürsorgeanstalt oder des Bundes. Das Ruhen beginnt ab dem Tag, der auf die Aufnahme folgt.

Tipp!

In bestimmten Fällen kann auf Antrag das Pflegegeld während des stationären Aufenthaltes weitergeleistet werden.

Sachleistungen anstelle von Pflegegeld

Wird der durch das Pflegegeld angestrebte Zweck nicht erreicht, so ist das gesamte Pflegegeld oder Teile des Pflegegeldes in Form von Sachleistungen zu gewähren.

Beiziehung einer Vertrauensperson

Auf Wunsch des Pflegebedürftigen ist bei der Untersuchung die Anwesenheit und die Anhörung einer Vertrauensperson zu ermöglichen.

Einkommensteuer- und Gebührenfreiheit

Das Pflegegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die zur Durchführung des Bundespflegegesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von den Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.

Vorsicht!
Gegen Ablehnungsbescheide der Sozialversicherungsträger (anderer Entscheidungsträger) betreffend Zuerkennung oder Erhöhung von Pflegegeld kann eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Die Klagefrist beträgt 3 Monate.

Projekt Banken für Alle – Bank4all


Bank4all

Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen die vielen verschiedenen Geräte sowie die unterschiedlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung von Geldausgabeautomaten ein großes Problem dar.

 

Ziel des Projekts Bank4all ist es, sehbehinderten und blinden Menschen die barrierefreie Bedienung von Geldausgabeautomaten in ganz Österreich zu ermöglichen.

Über die Standortabfrage können Bankomaten in ganz Österreich gesucht werden, die mit Sprachausgabe bzw. einer vergrößerten, gut kontrastierenden Bildschirmanzeige ausgestattet sind.

Die wichtigsten Kriterien im Überblick:

• Mindestens ein Geldausgabeautomat pro Filiale muss barrierefrei ausgestattet, zugänglich und auffindbar sein.

• Vorläufig müssen zumindest die Transaktionen „Bargeldbehebung“ und „Kontostandabfrage“ barrierefrei durchführbar sein.

• Diese Transaktionen müssen sowohl per Sprachausgabe (für blinde Menschen) als auch in einem vergrößerten Kontrastmodus (für sehbehinderte Menschen) verfügbar sein.

• Der Sprachausgabe-Modus wird mit Einstecken der selbst mitgebrachten Kopfhörer aktiviert. Er muss dieselben Optionen bieten wie der Normalmodus (z. B. Stückelung der Banknoten) und muss ausschließlich über den Ziffernblock und die vier daneben liegenden Funktionstasten steuerbar sein.

• Der vergrößerte Kontrastmodus muss nach Einstecken der Bankkarte optional

Persönliche Anmerkung: Der Hauptbahnhof Linz ist diesbezüglich schon sehr gut ausgestattet. Nicht nur ein Automat der Raika ist barrierefrei sondern auch einige Automaten der Sparda Bank. Die Suche auf der Homepage funktioniert am PC sehr gut. Eine App würde das Ganze noch abrunden!

Link zur Homepage Bank4all: http://www.bank4all.at/startseite

3000 Spiele – Gruppenstunden, Ferienlager, Party-Spiele

Du suchst Spiele für Deine Gruppenstunde in der Jungschar, Jungenschaft, Teeniekreis oder für das Ferienlager? Du veranstaltest eine Spielstrasse, ein Stationenspiel, ein Geländelauf? Du brauchst noch einen Quiz, Kriminalgeschichten oder Krimi-Rätsel, Gruselgeschichten, Spiele und Ideen für Deine Freizeit oder eine Party mit Deinen Freunden? Vielleicht findest Du hier die ein oder andere Idee.

Link zum Spieleportal von Praxis Jugendarbeit

Spiele- und Bildungsapp´s für das iPhone und iPad

Neue Apps für das iPhone und iPad

Appname Beschreibung Kosten
10.000 Sprüche Die einzige riesengroße SPRÜCHE-APP mit NUR DEUTSCHEN SPRÜCHEN! 10.000 WIRKLICH GUTE SPRÜCHE! Von cool bis süß oder versaut.

Link zum Appstore für 10.000 Sprüche

Euro 0,99
Aus Omas Trickkiste Entdecken Sie „Omas Tipps & Tricks“ und genießen Sie all die guten alten Ratschläge, die Oma für Sie gesammelt hat!

Link zum Appstore für Aus Omas Trickkiste

Euro 0,99
Aus Opas Trickkiste Entdecken Sie „Opas Tipps & Tricks“ und genießen Sie all die guten alten Ratschläge, die Opa für Sie gesammelt hat!

Link zum Appstore für Aus Opas Trickkiste

Euro 0,99
Blowback BLOWBACK – Erlebe eine neue Symbiose aus Hörspiel und Game. Höre das Hörspiel BLOWBACK | DER AUFTRAG und spiele im Game BLOWBACK | DIE SUCHE die Geschichte weiter. Es erzeugt in Echtzeit eine Audiowelt in 3D Stereo. Zum Spielen benötigst du ein paar Kopfhörer.

Link zum Appstore für Blowback

Gratis
City-Listening Die App bietet GPS gesteuerte Stadtrundgänge für Wien in deutscher und englischer Sprache.

Mit der City-Listening App können Sie aus verschiedenen Rundgängen auswählen.

Nach dem Herunterladen stehen Ihnen die Touren offline zur Verfügung und Sie können sich zum Startpunkt der Route begeben.

Sobald Sie einen Routenpunkt erreicht haben, beginnt der Audioguide von selbst zu sprechen.

Für eine optimale Routenführung sollten Sie die GPS-Standortbestimmung Ihres Gerätes aktiviert haben

Link zum Appstore für City-Listening

Gratis
Dice World Eine App mit 6 verschiedenen Würfelspielen. Man kann alleine, aber auch gegen andere spielen.

Link zum Appstore für Dice World

Gratis
EEY Lexikon der Jugendsprache Abschnitzeln, rolexen, Niveaulimbo spielen: Jugendliche lieben solche Ausdrücke und lassen sich immer wieder neue Begriffe einfallen, um ihre Welt zu umschreiben.

Das ruft bei älteren Semestern oft Stirnrunzeln und drei Fragezeichen über dem Kopf hervor – sehr zur Freude der Kids: Schließlich wollen sie mit ihrer Sprache Coolness ausdrücken und sich demonstrativ von der Erwachsenenwelt abgrenzen.

Link zum Appstore für EEY Lexikon der Judendsprache

Euro 0,99
Grüezi, Moin, Sevus Mit über 90 Millionen Sprechern ist Deutsch die meistgesprochene Sprache Europas. Innerhalb dieser Sprache gibt es grosse regionale Unterschiede. Der Schweizer sagt viertel ab zähni, der Ostdeutsche viertel elf und der Oberösterreicher viertel nach zehn. Alle meine dasselbe: 10:15.

Auf Grund dieser Unterschiede kann man herausfinden, woher jemand kommt.

-Können wir Sie aufgrund Ihrer Spracheigenheiten im deutschsprachigen Raum orten?

-Nehmen Sie Ihre regionale Aussprache auf und hören Sie die Aussprachen anderer Benutzer an!

-Wählen Sie eine Aussprache aus, z.B. ‚kicken‘, und entdecken Sie, wo im deutschsprachigen Raum diese verwendet wird!

Link zum Appstore für Grüezi, Moin, Sevus

Euro 0,99
Hearonymus Mit der kostenlosen Hearonymus-App wird das Smartphone zum modernen Audioguide für Museen, Ausstellungen und Sehenswürdigkeiten. Mit der Suchmöglichkeit nach Ort, Kategorie und/oder Thema findet man schnell den richtigen Audioguide für jeden Anlass. Die „Suche in der Umgebung“ weist auf neue, bisher vielleicht nicht gekannte, Sehenswürdigkeiten hin.

Die gekauften und heruntergeladenen Guides werden auf dem Smartphone gespeichert. So ist der Audiogenuss auch in Museen oder an Orten ohne Internetverbindung sichergestellt.

Die Hearonymus-App ist die zentrale Plattform um Audioguides zu suchen, herunterzuladen, zu verwalten und anzuhören. Ganz einfache Bedienung.

Es stehen auch kostenlose Guides zur Verfügung. Probehören bei allen Guides möglich.

Link zum Appstore für Hearonymus

Gratis
Humors Erzählen Sie Ihren Freunden nicht mehr die gleichen Witze. Mithilfe des Humors-App greifen Sie schnell auf brandaktuelle oder klassische Witze zu.

Link zum Appstore für Humors

Gratis
Österreichquiz Erlernen Sie spielend Fakten und Informationen rund um das Thema Österreich. Verbessern Sie Stück für Stück Ihr Wissen mit diesem gleichzeitig umfangreichen und kurzweiligen Quiz und treten Sie im Wettkampf gegen andere Quiz-Teilnehmern um den besten Platz in der Bestenliste an.
Features: Insgesamt 1000 Fragen, 5 Schwierigkeitsstufen, Auswahlmöglichkeit, wie viele Fragen gespielt werden, Trainingsmodus – Falsch beantwortete Fragen können nochmal gespielt werden, Ranglistenmodus – Wettkampf um die Bestenliste, Bestenliste

Link zum Appstore für Österreichquiz

Euro 1,99
Quizduell Wer weiß mehr? Überhole deine Freunde und erklimme die Quizduell-Toplisten! Quizduell ist ein intelligentes, farbenfrohes und spaßiges soziales Quiz, in welchem du deine Freunde und andere Spieler zu einem Wissensquiz herausfordern kannst und dabei neue spannende Fakten lernst!

Link zum Appstore für Quizduell

Gratis
Quizoid 000 Fragen | 17 Wissensgebiete | Kein Login nötig | Offline spielbar | Regelmäßige Updates | Voice Over Support.

Das Spiel: Quizoid ist ein klassisches Multiple-Choice Quiz mit bis zu 9.000 Fragen (6.000 gratis + 3.000 via in-App-Kauf) aus den Bereichen Allgemeinwissen, Astronomie, Chemie, Essen & Trinken, Geografie, Geschichte, Kunst & Literatur, Mathematik, Medizin, Natur, Persönlichkeiten, Politik, Religion, Sport, Sprache, Unterhaltung sowie Wissenschaft & Technik.

Falls es doch mal hängt, helfen dir drei verschiedene Joker: Der beliebte 50:50-Joker, die Option, zwei Antworten abzugeben sowie die Möglichkeit, die aktuelle Frage gegen eine Kategorie deiner Wahl zu tauschen.

Link zum Appstore für Quizoid

Gratis
Rätselraten Über 80 handverlesene Rätsel mit Tipps und Lösungen – der Rätselspaß für die ganze Familie — für iPhone und iPad optimiert

Link zum Appstore für Rätselraten

Euro 0,99
Wahr oder Falsch Sei schnell und entscheide, ob die Aussagen stimmen oder nicht! Verblüffende Tatsachen aus den unterschiedlichsten Themengebieten stellen deine Allgemeinbildung auf die Probe. Aber Vorsicht: Wir mischen dreiste Falschaussagen unter die korrekten Fakten. Kannst du sie finden?

Link zum Appstore für Wahr oder Falsch

Gratis
Warum ALLGEMEINBILDUNG SPANNEND GEMACHT! ÜBER 1700 FRAGEN & ANTWORTEN!  ALLES WAS MAN WISSEN MUSS!

Hast Du Dich schon mal gefragt …

Warum wir Déjà-vu-Erlebnisse haben? Warum Männer Brustwarzen haben? Und warum das Tote Meer tot ist? Warum der Himmel blau ist? Und warum ein rotes Tuch einen Stier aggressiv macht?

Link zum Appstore für Warum

Euro 0,99
Woher kommt das? Woher kommt das Wort „Ostern“? Und woher kommt der Ausdruck „08/15“? Woher kommt das Sprichwort „Alte Liebe rostet nicht!“?  Wusstest Du schon, dass der Name der Stadt Berlin aus dem slawischen kommt und „Stadt im Sumpf“ bedeutet? Wusstest Du schon, dass der Name der Marke LEGO von dem dänischen „Leg Godt“ kommt und so viel bedeute wie „Spiel gut“! Weisst Du woher der Name der Gruppe „Beatles“ kommt? Entdecke mit dieser App den Ursprung von über 775 Redewendungen, Ausdrücke, Begriffe, Worte, Sprichwörter, Städtenamen, Ländernamen und Markennamen.

Link zum Appstore für Woher kommt das?

Euro 0,99

 

Nur für kurze Zeit!

 

 

Der Autor übernimmt keine Haftung für Datenverlust oder sonstige Schäden. Die Preise der App´s können sich nach Updates änder!