Monatliches Archiv: Juni 2021

Österreichischer Behindertensportverband

Der Österreichische Behindertensportverband hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung die Bedeutung des Sports für Gesundheit, Mobilität, Eigenständigkeit, Lebensqualität und Integration zu vermitteln. Wir wollen Menschen mit Behinderung für regelmäßige Bewegung gewinnen und sie in ihren Bemühungen Sport zu betreiben unterstützen. Der ÖBSV ist Sportentwickler, Interessensvertretung im Sport und Sportheimat für Menschen mit Behinderung

Link zum österreichischen Behindertensportverband

 

Verkehrs-Abc der Linz AG Linien

 

Alles rund um die LINZ AG LINIEN

 

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Verkehr der LINZ AG LINIEN. Wir hoffen, Sie werden hier bei Ihrem Anliegen fündig. Sollten Sie wichtige Fragen & Antworten vermissen, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Aktuelle Corona-Maßnahmen

 

Maske tragen kommt an

 

Gerade in Zeiten wie diesen ist es noch wichtiger zusammen zu halten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zum persönlichen Schutz wurden die bestehenden Regeln, insbesondere die Maskenfplicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit Montag, 25. Jänner 2021 verschärft. So sind Sie weiterhin sicher unterwegs mit den LINZ AG LINIEN.

 

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen zuzüglich deren Verbindungsbauwerken ist seit Montag, 25. Jänner 2021 das Tragen einer FFP2-Maske (Mund und Nase bedeckend) ohne Ausatemventil verpflichtend! Diese dienen zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz der anderen Fahrgäste.

 

Besteht aktuell eine Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?

 

Ja. Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken verpflichtend.

 

Gibt es Ausnahmen von der Tragepflicht?

 

Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.

 

Warum muss ich in den Öffis einen Mund-Nasenschutz tragen?

 

Aufgrund der Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken die FFP2-Maskenpflicht seit Montag, 25. Jänner 2021.

 

Welche Art von Maske muss verwendet werden?

 

Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.

 

 

Gilt die Mund-Nasenschutz-Pflicht auch für das Fahrpersonal/ Fahrscheinkontrollservice-Personal?

 

Während der Fahrt besteht für das Fahrpersonal keine Mund-Nasenschutz-Pflicht (aufgrund der geschlossenen Fahrerkabine). Sobald dieses den Fahrgastraum betritt, ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Die Kontrolleure der LINZ AG LINIEN tragen ebenfalls eine FFP2-Maske.

 

Gibt es eine Maskenkontrolle in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?

 

, das Fahrscheinkontrollservice-Personal ist täglich im Netz der LINZ AG LINIEN unterwegs und weist Fahrgäste ohne FFP2-Maske auf das verpflichtende Tragen hin. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt zusätzlich die Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Fahrscheinkontrollservice-Personal der LINZ AG LINIEN wird zusätzlich zum Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt.

 

Warum wird in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN nicht mehr kontrolliert?

 

Da zum Beispiel zu Stoßzeiten rund 150 Fahrzeuge im Streckennetz der LINZ AG LINIEN unterwegs sind und es fast 900 Haltepunkte gibt, wo ein-/ausgestiegen wird, können die Kollegen nicht auf jeder Linie in jedem Fahrzeug gleichzeitig kontrollieren.

 

Was passiert, wenn Personen ohne FFP2-Maske angetroffen werden?

 

Die Fahrscheinkontrolleure weisen selbstverständlich regelmäßig auf die von der Bundesregierung verordnete verschärfte Maskenpflicht hin. Personen, die sich nicht an diese Maskenpflicht halten (ausgenommen der von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommenen Personen), werden bei Fahrscheinkontrollen zum Verlassen der Fahrzeuge aufgefordert. Wer den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals der LINZ AG LINIEN nicht nachkommt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.

 

Sind für die Umsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht die LINZ AG LINIEN zuständig?

 

Laut dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) sind die Verkehrsbetriebe für die aktive Information über die Maskenpflicht zuständig. Die Umsetzung und Einhaltung obliegt den Fahrgästen.

Nähere Informationen zu den Vorgaben des BMK finden Sie auf der  Homepage des Ministeriums.

 

https://www.bmk.gv.at/service/corona/faq/masken_oeffis.html

 

Welche Maßnahmen werden seitens der LINZ AG LINIEN gesetzt, um auf die Mund-Nasenschutz-Pflicht hinzuweisen?

 

Die LINZ AG LINIEN informieren verstärkt auf allen Kanälen über die FFP2-Maskenpflicht, insbesondere in den Fahrzeugen durch regelmäßige Durchsagen und Infoscreen-Einblendungen sowie an den Haltestellen mittels Aufklebern. Aktuelle Informationen werden natürlich auch über die Social-Media Kanäle kommuniziert.

 

Befindet sich die Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN?

 

In den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN ist die Mund-Nasenschutz-Pflicht unter Punkt E (Verhalten der Fahrgäste) angeführt.

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen

 

Hier können Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN einsehen. PDF-Format.

 

Link: https://www.linzag.at/media/dokumente/linien_1/infomaterial_1/B_LLI_Befoerderungsbedingungen_A4_2021_Web.pdf

 

Barrierefrei unterwegs

 

Stets mobil mit den LINZ AG LINIEN

 

Einsteigen mit dem Rollstuhl ist in den neuen Cityrunnern kein Problem.

 

Mobil zu sein und notwendige Wege bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch eine Reihe von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die LINZ AG LINIEN sind bestrebt, diesen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu bieten.

 

Vorstandsdirektor DI Erich Haider, MBA: „Als größtes Verkehrsunternehmen in Oberösterreich übernehmen die LINZ AG LINIEN eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Es ist uns ein besonderes Anliegen allen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu ermöglichen. Mit der Entwicklung der neuen Liniensprachansage für blinde und sehbehinderte Personen leisten die LINZ AG LINIEN ein wichtigen Beitrag zur Förderung der Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs in Österreich.“

 

Liniensprachansage (LiSA)

 

Alle Fahrzeuge der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Fahrzeuge auf der Pöstlingbergbahn und Stadtteilbusse) sind mit einer Fahrzeug-Außenansage für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgerüstet. An Haltestellen im Netz der LINZ AG LINIEN kann mittels Aktivierung durch Blindenhandsender die Liniennummer und das Endziel der Straßenbahn oder des Busses über die Außenlautsprecher am Fahrzeug abgerufen werden.

 

Rollstuhlfreundliche Niederflurtechnik

 

Unsere Fahrzeuge in Niederflurtechnik sorgen dafür, dass ein durchgängiger, behindertenfreundlicher Betrieb gewährleistet ist. Auch die Pöstlingbergbahn kann von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei genutzt werden. Darüber hinaus verfügen alle Niederflurfahrzeuge über eine Behindertenrampe, die bei Bedarf ausgeklappt werden kann.

 

Hilfreiche Tips für eine sichere Fahrt mit Kinderwagen & Co:

 

Türöffner mit blauem Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen:

 

  • Benutzen Sie die für den Einstieg vorgesehenen Türen und drücken Sie bei Bedarf den Türöffner mit dem blauen Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen. So bleibt die Tür länger geöffnet und Sie können problemlos einsteigen. Wenn nötig, wird für Rollstuhlfahrer die Rampe ausgelegt.

 

Kinderwagen& Co richtig „parken“:

 

  • Beim Einstieg mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator Türöffner mit blauem Symbol benutzen.
  • Kinderwagen oder Rollstuhl in der vorgesehenen Abstellfläche abstellen
  • Richtige „Parkposition“ einnehmen und Feststellbremse aktivieren
  • Mit Haltegurt zusätzlich sichern
  • Während der Fahrt den Rollator nicht als Sitzplatz verwenden

 

Fahrscheinautomaten

 

Touchscreen-Fahrscheinautomaten

 

Einfache Bedienweise zeichnet die Fahrscheinautomaten aus.

 

Die LINZ AG LINIEN verfügen über ca. 450 Touchscreen-Fahrscheinautomaten, die am neuesten Stand der Technik und einfach zu bedienen sind.

 

Funktionen Touchscreen-Fahrscheinautomaten:

 

die Automaten sind leicht zugänglich und einfach zu bedienen

sie verfügen über einen „Text to speech“, der Blinden und Sehbehinderten den Ticketkauf wesentlich erleichtert

mit dem Barcode-Scan wird Ihr Ticketkauf noch schneller und einfacher:

Einmal das gewünschte Ticket im normalen Verkaufsvorgang erwerben.

Bei jedem weiteren Kauf brauchen Sie nur noch in der Startmaske den Barcode-Scan auswählen, den Code auf ihrem aktuellen Ticket scannen und schon befinden Sie sich direkt im Bezahlvorgang. Alle zusätzlichen Eingaben, wie z. B. Ihre Ausweisnummer, werden automatisch übernommen.

Bezahlungsarten:

Barzahlung mit Wechselgeldrückgabe.

Bargeldlose Bezahlung mit Bankomat-, Kreditkarte (akzeptierte Kreditkarten: Mastercard, Visa)

NFC (kontaktlose Bezahlung)

Bitte beachten Sie, dass Zeitkarten (Monats- und Wochenkarten) ab dem Kaufzeitpunkt gültig sind.

 

Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Bedienung der Fahrscheinautomaten. Sie können zudem mit ausgewählten Produkten den Kaufvorgang testen.

 

Info: Die Tarifangaben in dieser Beschreibung sind willkürlich gewählt. Die aktuellen Tarife finden Sie unter „Tickets und Tarife“ oder direkt beim Ticketkauf im Kaufmenü der Fahrscheinautomaten.

 

Sollte ein Fahrscheinautomat defekt sein, so bitten wir Sie, dies dem Fahrer/der Fahrerin der Straßenbahn oder des Busses zu melden. Diese/r kann die Information gleich an die zuständige Abteilung weiterleiten. So wird eine rasche Instandsetzung ermöglicht.

 

Fundsachen

 

Das Fundbüro der Stadt Linz

 

Gegenstände, die in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN gefunden worden sind, werden nicht im LINZ AG-Kundenzentrum abgegeben und verwaltet, sondern im Fundbüro der Stadt Linz.

 

Sie haben in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN etwas verloren oder gefunden? Von den verlorenen oder vergessenen Gegenständen werden leider nur etwa zehn Prozent abgegeben. Der Rest verschwindet aus den Fahrzeugen, bevor der Wagenführer an der Endhaltestelle nachsehen kann, ob sich noch Gegenstände im Fahrzeug befinden.

 

Gefundene Dinge werden mit einem Fundzettel versehen, in den diversen Endhaltestellen oder in der Autobusgarage abgegeben und am nächsten Arbeitstag dem Fundbüro übergeben.Werden die Gegenstände erst in der Nacht bei der Fahrzeugreinigung entdeckt, verfügt das Fundbüro darüber erst am übernächsten Tag.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 13.30 Uhr

 

Fundbüro der Stadt Linz

 

Hauptstraße 1 – 5

4041 Linz

Tel. 0732/7070-0

 

Fahrscheinkontrollservice

 

 

Allgemeine Infos

 

Die gesamte Abwicklung von der Fahrscheinkontrolle bis zur Klärung etwaiger Reklamationen wird von den LINZ AG LINIEN und ihren bestens geschulten Mitarbeiter/innen durchgeführt.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag – Donnerstag: 08.00 bis 17.00 Uhr

Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr

 

LINZ AG LINIEN – Fahrscheinkontrollservice

 

Landstraße 119, 4020 Linz

Telefon: 0732/3400-7474

E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at

 

Unsere Bankverbindung:

 

Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)

Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich

IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109

BIC: ASPKAT2LXXX

 

FAQ rund um die Fahrscheinkontrolle

 

Muss ich dem Kontrolleur meine Personalien bekanntgeben?

 

Wenn Sie ohne Ticket angetroffen werden und das erhöhte Beförderungsentgelt sofort bezahlen, brauchen Sie keinen Ausweis vorzeigen. Wenn Sie nicht sofort zahlen können, müssen Sie sich gegenüber den Kontrollorganen der LINZ AG LINIEN mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Im Fall der Weigerung wird die Polizei zur Legitimierung hinzugezogen.

 

Dürfen mich Kontrolleure festhalten?

 

Wenn Sie ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen Sie an der nächsten Station mit den Kontrolleuren aussteigen. Wenn Sie nicht kooperieren und versuchen wegzulaufen, oder ihren Ausweis nicht vorzeigen möchten, dürfen die Kontrolleure Sie festhalten, bis die Polizei eintrifft.

 

Dürfen mich die Kontrolleure nach dem Ausstieg noch kontrollieren?

 

Eine Fahrscheinkontrolle kann auch nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug durchgeführt werden (z.B. im Haltestellenbereich), wenn Sie im Vorfeld nachweislich eine Beförderungsleistung in Anspruch genommen haben.

 

Muss ich mein Ticket bei einer Kontrolle aushändigen?

 

Laut Beförderungsbedingungen sind die Fahrausweise unseren Mitarbeitern bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen und erforderlichenfalls zur Prüfung zu übergeben. Dies gilt auch für elektronische Tickets, also zum Beispiel bei einem mobilen Ticket (Smartphone-App). Wichtig ist auch, jene Personen, die im Zuge der Mitnahmeberechtigung mit Ihnen reisen, sofort bei der Kontrolle zu benennen.

 

Wie erfolgt die Kontrolle des MEGA-Tickets?

 

Bei der Kontrolle des MEGA-Tickets wird die Karte gescannt. Durch das Scannen wird festgestellt, ob das Ticket gültig ist. Es erfolgt dabei keine Abfrage personenbezogener Daten.

 

Muss ich noch ein Ticket lösen, nachdem ich beanstandet wurde?

 

Haben Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt beziehungsweise eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie Ihre Fahrt noch fortsetzen, da mit einer Beanstandung für die betreffende Fahrt ein Fahrschein mit dem erhöhten Fahrgeld mitverrechnet wurde.

 

Dürfen Kontrolleure meinen Aktivpass einziehen?

 

Wenn der Aktivpass ungültig geworden ist (z.B. durch Überschreitung des Ablaufdatums), haben die Kontrolleure den Auftrag des Magistrats der Stadt Linz, diesen einzuziehen. Das Foto wird Ihnen auf Wunsch gerne ausgehändigt. Den eingezogenen Aktivpass dürfen wir auch im Büro nicht mehr zurückgeben, da wir diesen dem Magistrat aushändigen müssen.

 

Wann muss ich meine Fahrkarte kaufen oder entwerten?

 

Bei den LINZ AG LINIEN muss bereits beim Einstieg in ein Fahrzeug ein gültiger Fahrschein vorhanden sein. Sollte der Fahrscheinautomat einmal nicht funktionieren, teilen Sie dies bitte gleich dem Fahrpersonal mit.

Ausnahme: Bei den Stadtteillinien (in den kleinen Citybussen) befinden sich die Fahrscheinautomaten im Inneren des Fahrzeugs, um Fahrscheine kaufen und entwerten zu können. Der Kauf, bzw. die Entwertung des Fahrscheins muss jedoch unmittelbar nach dem Einsteigen erledigt werden.

 

 

Kann ich meinen Fahrschein nachträglich vorzeigen?

 

Nur ein personenbezogenes Ticket, das zum Zeitpunkt der Kontrolle nachweislich für Sie gültig war, kann nachträglich innerhalb von 7 Tagen, aber frühestens am nächsten Werktag, im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, vorgezeigt werden. Anstelle des erhöhten Beförderungsentgelts wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da wir nicht nachvollziehen können, ob dieser Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle von einer anderen Person verwendet wurde.

 

TIPP: Heben Sie sich die Fahrkarte bzw. den Ausweis der beanstandet wurde auf um bei der nachträglichen Bearbeitung alles besser nachvollziehen zu können.

 

Müssen auch unmündige Minderjährige das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

 

! Auch unmündige Minderjährige (ab 7 Jahren) dürfen alterstypische Geschäfte in geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens abschließen. Dazu zählt z.B. der Erwerb eines Fahrscheins und somit das Abschließen eines Beförderungsvertrages.

Die rechtliche Grundlage ist das ABGB § 170 Abs.3.

 

Woran erkenne ich, dass es sich um einen echten Fahrscheinkontrolleur handelt?

 

Die Mitarbeiter der Fahrscheinkontrolle sind zumeist in ziviler Kleidung im Einsatz. Bei Kontrollen weisen die Kontrolleure ihren Dienstausweis vor. Auf diesem Ausweis finden sich die Dienstnummer sowie ein Lichtbild des Mitarbeiters.

Im Zweifelfall kontaktieren Sie den Lenker des öffentlichen Verkehrsmittels.

 

Was kann ich tun, wenn ich den Beanstandungsbeleg verloren habe?

 

Wenden Sie sich bitte ausschließlich an:

LINZ AG LINIEN Fahrscheinkontrollservice
Landstraße 119, 4020 Linz
Tel.: 0732/ 3400 7474
E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at

 

Warum habe ich eine Mahnung von den LINZ AG LINIEN oder eine Rechnung von einem Inkassobüro bekommen?

 

Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 7 Tage Zeit diese zu bezahlen. Wenn Sie nicht, oder nicht rechtzeitig bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von den LINZ AG LINIEN. Wenn dann nach weiteren 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:

 

Inkasso Haydn GmbH
Enzmüllnerweg 10, 4040 Linz
Tel.: 0732/ 25 06 21-0
E-Mail: office@inkasso-haydn.at

 

Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Wie kann ich dieses bezahlen?

 

Bitte richten Sie alle Zahlungen an:

 

Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)
Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109
BIC: ASPKAT2LXXX

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Vorgangsnummer an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.

 

Eine Bar- oder Bankomatkartenzahlung im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, ist ebenfalls möglich. Wenn nötig bieten wir auch eine Ratenzahlung an. Die Mindestrate beträgt dabei € 20,00

 

Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?

 

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollten sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.

 

Kann das Fahren ohne Fahrschein weitreichende Konsequenzen haben?

 

Ja! Sollte es im Zuge einer Beanstandung in weiterer Folge zu einer Anzeige kommen, kann dies verwaltungs- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Anmerkung: Mir ist ein Fall bekannt, da wurde eine Person wegen wiederholtem Schwarzfahrens für 6 Monate ins Gefängnis gesteckt. (Gewerbsmäßiges Schwarzfahren)!

 

Werden immer alle Fahrgäste im Abteil kontrolliert?

 

Zwar kommt es gelegentlich zu anlassbezogenen Kontrollen, doch grundsätzlich sind vor dem Fahrausweisprüfer alle Fahrgäste gleich. Bei den LINZ AG LINIEN etwa heißt es dazu ausdrücklich: „Bei der Kontrolle wird grundsätzlich nicht nach Geschlecht, Alter oder Herkunft unterschieden, alle Fahrgäste sind gleichermaßen zu prüfen“. Das klappt in der Praxis aber nicht immer. Wenn die Prüfer einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt haben, steigen sie gemeinsam mit ihm aus – auch dann, wenn einige Fahrgäste noch keine Fahrkarte vorgezeigt haben.

 

Handgepäck, Tiere & Co

 

Mitnahme von Hunden, Kinderwagen & Co.

 

Auch mit dem Kinderwagen ist man in den LINZ AG LINIEN gut aufgehoben.

 

Mitnahme von Sachen, Rollstühlen, Kinderwägen und Fahrrädern

 

Der Fahrgast ist berechtigt, leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitzuführen. Kinderwagen, Kindertragtaschen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert. Fahrgäste, die in Begleitung von Kleinkindern sind und Kinderwägen mit sich führen, sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihnen beim Ein- und Aussteigen von anderen Fahrgästen Hilfestellung geleistet wird. Der Fahrer ist nicht zur Leistung von Hilfestellung verpflichtet. Für die Sicherung von mitgeführten Kinderwägen und Rollstühlen mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen im Wageninneren hat der Fahrgast selbst oder die Begleitperson zu sorgen. Eine Haftung der LINZ LINIEN für Schäden, die anderen Fahrgästen durch mitgeführte Sachen entstehen, besteht nicht.

 

Mitnahme von Fahrrädern,Segways usw.

 

Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.

 

Mitnahme von lebenden Tieren

 

Die Mitnahme von lebenden Tieren, die für sich allein oder mangels geeigneter Verwahrung oder geeigneten Tierhalters eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen können, kann vom Betriebspersonal abgelehnt werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung sowie für sonstige Verunreinigungen und Beschädigungen aufgrund der Mitnahme des Tieres ist das in den Tarifbestimmungen festgelegte Reinigungsentgelt bzw. das Entgelt wegen Missbrauchs von Einrichtungen zu bezahlen.

 

Hunde werden nur unter Aufsicht eines hierzu geeigneten Hundehalters befördert. Hunde sind, soweit sie nicht in dafür vorgesehenen verschlossenen Transportkörben mitgenommen werden, an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten Beißschutz zu tragen. Assistenz- und Partnerhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen.

 

Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen, auch wenn dieser in einem Hundebuggy befördert wird. Nur kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden, sowie Assistenz- und Partnerhunde von behinderten Personen werden unentgeltlich befördert. Für die ordnungsgemäße Haltung und Sicherung des Hundes im Fahrzeug sowie im Haltestellenbereich ist der Hundehalter verantwortlich, eine Haftung der LINZ LINIEN gegenüber einem anderen Fahrgast für durch einen Hund verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

 

Sonstige Kleintiere, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt, können ohne gesondertes Entgelt in dafür vorgesehenen Transportkörben, die am Boden abzustellen sind, mitgenommen werden.

 

Sicherheit/Videoüberwachung

 

Videoüberwachung

Videoüberwachung in der LINZ AG LINIEN

 

Videoüberwachung in 29 Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN

 

Mit der Videoüberwachung wird dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr Rechnung getragen. Die Fahrgäste werden durch Aufkleber bei allen Einstiegstüren auf die Videoaufzeichnung im Fahrzeuginnenraum hingewiesen. Eine Auswertung der aufgezeichneten Daten erfolgt nur bei behördlichen Anfragen im Zuge polizeilicher Ermittlungen bzw. bei Vorfällen mit Verdacht auf strafrechtliche Relevanz. Ansonsten werden die Aufzeichnungen ohne Einsichtnahme automatisch überschrieben.

 

Obusse und neue Hybridelektro-Busse sind mit Videoaufzeichnung ausgestattet

 

Die Doppelgelenk-E-Obusse sowie auch die neuen Hybridelektro-Busse sind ebenfalls mit einer Videoaufzeichnung ausgestattet.

In den Cityrunnern-1 und in den Gas-Autobussen der LINZ AG LINIEN bleiben die bestehenden Sicherheits- und Notfallmaßnahmen unverändert aufrecht.

Rücksicht kommt besser an

 

Rücksicht in den Verkehrsmitteln

 

Rollstuhlfahrer steigt in Bus ein.

 

  • Bitte beachten Sie die Vorrangregeln beim Ein- und Aussteigen. Erst aussteigen lassen, dann einsteigen. Blockieren Sie nicht die Türen. Denn können diese nicht geschlossen werden, bedeutet dies Zeitverlust und ein anderer Fahrgast verpasst dann vielleicht seinen Anschluss bei einer anderen Linie.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Gegenüber, Ihre Sitznachbarin oder Ihren Sitznachbarn in Bus, Bim und Haltestelle. Laute Musik oder anregende Telefongespräche sind nicht für jeden angenehm, ebenso wie der Geruch einer schmackhaften Jause. Es ist nur fair dem anderen Fahrgast gegenüber auf Essen, laut telefonieren oder lärmende Geräte hören zu verzichten.
  • Rauchen ist in Bussen und Straßenbahnen ausnahmslos verboten. Bitte beachten Sie auch das Rauchverbot in den Haltestellen.
  • Müll an den Haltestellen und in den Fahrzeugen muss nicht sein. Lassen Sie ihn nicht liegen, sondern entsorgen Sie den Müll in den Abfalleimern in den Haltestellen.
  • Hunde dürfen nur mit Beißkorb und Leine transportiert werden.
  • Bitte überlassen Sie die Sitzplätze den Fahrgästen, die ihn notwendiger als Sie benötigen: Ältere oder gebrechliche Personen, schwangere Frauen oder Fahrgäste mit kleinen Kindern, aber auch Fahrgäste mit Seh- oder körperlicher Beeinträchtigung.
  • Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.
  • Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.

 

WLAN in den Fahrzeugen

 

Gratis Surfen in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN

 

Von Jänner 2011 bis 2013 wurde Gratis-WLAN bereits in allen 62 Linzer Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN realisiert, sodass den Fahrgästen im gesamten Streckennetz seither ein kostenloser Internetzugang zur Verfügung steht.

 

Das Surf-Angebot wurde mit dem Ankauf der neuen 24-m-Doppelgelenk-Obusse um weitere 20 Fahrzeuge ausgebaut.

 

Derzeit ist in 99 Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN WLAN für die Fahrgäste verfügbar. Mit dem Austausch der Gasbusse auf die modernen Elektrohybrid-Busse von MAN wird auch die letzte Lücke noch geschlossen. Somit ist es ab 2024 in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Pöstlingbergbahnen) möglich, während der Öffi-Fahrt im Internet zu surfen.

 

Die mit WLAN ausgestatteten Fahrzeuge sind mit Aufklebern an den Türen gekennzeichnet. Zum Einsatz kommt das Hotspot-System „CityWave“ der Linz AG Telekom. Das System ermöglicht dem Hotspotnutzer direkten Internetzugriff über WLAN. Über eine Mobilfunkanbindung wird ein VPN-Tunnel zum Carriernetz der LINZ AG aufgebaut.

 

So funktioniert’s:

 

Der Einstieg in das WLAN-Netz ist leicht und praktisch: Der Hotspot heißt in jedem Fahrzeug „LINZ AG LINIEN“. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung und Sie können ohne Passwort und ohne Anmeldung lossurfen. Der Jugendschutz ist durch sich ständig aktualisierende Filter garantiert.

 

Link zur Homepage Verkehrs-ABC der Linz AG Linien:

 

Beste Grüße

 

Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021) – Ein Bericht

Einleitung

Nach August 2017 wurden die Akustisch taktilen Ampeln (ATA) in Linz im Mai 2021 erneut auf ihre Funktionalität überprüft.

Die meisten Mängel wurden alle auf die Meldeplattform der Stadt Linz „Schau auf Linz“ gestellt. Viele dieser Mängel wurden bereits behoben oder sie wurden an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Einen Link zu einer Liste der betroffenen Kreuzungen mit dem entsprechenden Mängeln findet man am Ende dieses Berichtes!

Weiters wurden die Mängel dokumentiert, auf Fotos oder Videos, sowie Audio festgehalten. Man kennt ja seine Pappenheimer bereits, die versuchen, alles herunterzuspielen oder zu negieren und die, die Missstände aufzeigen, in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Bilder der einzelnen Mängel findet man unter anderem in der Bildergalerie „Blind in Linz“.

Funktion einer ATA

Um die Funktion einer akustisch taktilen Ampel zu verstehen, hat Jürgen Schwingshandl 2017 ein Dokument dazu verfasst (Blindenampeln in der Praxis).

Link zum Dokument von Jürgen Schwingshandl: http://hojas.co.at/blog/blindenampeln-in-der-praxis-anspruch-und-wirklichkeit-eines-wichtigen-aspekts-der-inklusion-juergen-schwingshandl-maerz-2017/

 

Infos über die akustisch taktilen Ampeln in Linz

 

In Linz gibt es 200 Kreuzungen mit Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA). Davon sind 79 mit akustisch taktilen Ampeln ausgestattet. 2017 waren es 70 ATA´s. In 4 Jahren sind „NUR“ 9 neue akustisch taktile Ampelanlagen hinzugekommen.

 

Von diesen 79 ATA´s sind 15 ohne Vibration. 2017 waren es noch 33 ATA´s ohne Vibration. Zwischen August 2017 und Mai 2021 wurden 17 ATA´s mit Vibration nachgerüstet oder neue Anmeldetableaus montiert.

 

Bei den Verkehrslichtsignalanlagen mit ATA befinden sich zwischen 2 und 12 Anmeldetableaus an den Masten. Insgesamt befinden sich an den ATA´s 533 Anmeldetableaus.

 

Bei der Überprüfung ging es hauptsächlich um die Funktionalität der Anmeldetableaus (Akustik und Vibration). Weiters um korrekte Querungsschemas und um korrekte Montage der Anmeldetableaus.

 

Die ATA´s im Linzer Raum sind in einem sehr guten baulichen Zustand. Es war kein einziges Anmeldetableau locker oder beschädigt. Weiters war keine Abdeckung oder Bodenplatte locker. Man sollte aber auch nicht übersehen, dass 17 bestehende ATA´s  erneuert wurden und 9 ATA´s neu hinzugekommen sind. Die sollten schon mal im tadellosen Zustand sein.

 

Bei 2 Anmeldetableaus war die Akustik ausgefallen und bei 3 Anmeldetableaus fehlte entweder der Richtungspfeil auf der Oberseite oder der Taster für die Vibration auf der Unterseite des Anmeldetableaus.

 

Was aber ganz besonders auffällt, dass die Vibration sehr oft ausgefallen ist. Im Zeitraum der Überprüfung wurden 40 entsprechende Mängel festgestellt. Bei großen Kreuzungen mit bis zu 12 Anmeldetableaus konnten davon schon die Hälfte betroffen sein. Bei weiteren Rundgängen kamen dann weitere defekte Vibrationen dazu. Ich gehe davon aus, dass jetzt sicher 10 Prozent der Anmeldetableaus betroffen sind. Das scheint aber auch in anderen Städten ein Problem zu sein.

 

Was mir bezüglich Vibrationstaster auch aufgefallen ist, dass es in Linz 3 verschiedene Taster gibt. Manchmal sind sogar alle 3 an einer Kreuzung eingelegt. Einer dieser Vibrationstaster wahrscheinlich aus Silikon, wirft oft Blasen. Da merkt man schon beim Antasten, dieser Taster funktioniert nicht.

 

Man konnte auch feststellen, dass gegenüber 2017 gravierende Mängel, wie falsche taktile Querungsstrecken auf den Anmeldetableaus (Goethekreuzung, Rilkestraße) ausgetauscht wurden. Weiters wurde die gesamte Anlage bei der Kreuzung Makartstraße – Krausstraße getauscht. Diese ATA hatte bei der Überprüfung 2017 noch keine Vibration. Der Grund der Erneuerung dieser ATA war verständlich. Hier waren die Anmeldetableaus so montiert, dass viele  Querungsschemas in die falsche Richtung zeigten.

 

Das Peinliche daran war, dass diese Kreuzung vor der Haustür des BSV OÖ liegt und das es Jahrelang niemanden aufgefallen ist. Obwohl täglich viele Blinde und Sehbehinderte, inklusive Leitungsmitglieder oder der Verkehrsreferent des BSV OÖ diese Kreuzung querten. Ich weise darauf hin, dass alles dokumentiert ist und das Protokoll der Überprüfung der Ampelanlagen 2017 im Internet abrufbar ist. Da gibt es sehr schöne Fotos von der Kreuzung Makartstraße  – Krausstraße. Der link wird am Ende des Textes bereitgestellt.

 

Aber es gibt auch ein Problem bei der zweiten Kreuzung vor der Haustür des BSV OÖ. Darauf wurde auch schon 2017 hingewiesen. Passiert ist bis heute aber nichts!

 

Auf einige Kreuzungsbereiche gehe ich näher ein!

 

Kreuzung Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (Falsches Querungsschema).

Kreuzung Kärntnerstraße – Zufahrt Busterminal LDZ (Anmeldetableaus an falscher Stelle montiert).

 

 

Was ist ein Querungsschema?

 

Mir ist aufgefallen, dass die meisten Blinden und Sehbehinderten gar nicht wissen, was ein Querunggschema ist und was es bedeutet. Aber da gäbe es die Broschüre „Ampelsymbole mit Erklärungen“ vom Institut für Gesundheit, Entwicklung und Lebensfreude von Claudia Rauch. Die Symbole in der Broschüre sind fühlbar.

 

Auf der Seite des Bedientabletts, dass der Straße abgewandt ist, befindet sich eine schematische Darstellung der zu bewältigenden Querung. Die wenigen dort verwendeten Symbole sind geeignet, einen raschen Überblick über die gegebene Situation zu gewähren.

Gefahr

 

Hat sich die Verkehrssituation geändert und wurde das Querungsschema nicht angepasst, so kann dies zu einer gefährlichen Situation führen, wenn z.B. die Blinde versucht, eine Verkehrsinsel zu einem Zwischenstopp zu verwenden, obwohl es diese gar nicht mehr gibt. (Text Jürgen Schwingshandl).

 

Falsche taktile Querungsstrecke Kreuzung Makartstraße – Richard-Wagner-Straße Querung der Richard-Wagner-Straße.

 

Diese Kreuzung befindet sich genau vor der Haustür des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Oberösterreich. Auf diesen gefährlichen Umstand wurde bereits 2017 hingewiesen. Auch der BSV OÖ wurde darüber informiert. Es ist sehr bedenklich, dass diese gefährlichen Mängel bis heute nicht beseitigt wurden. Das ist jetzt 4 Jahre her.

 

Auf der Fahrbahn ist neben der Fahrspur auch ein eigener Fahrradstreifen aufgebracht. Diese Fahrradspur wird auf den tastbaren Schildern (Querungsschema) bei den beiden Anmeldetableaus nicht als Fahrradspur (2 Punkte) ausgewiesen.

 

Die Blinde oder Sehbehinderte Person kann durch diese fehlende Information in gefährliche Situationen kommen. Man geht davon aus, dass nach der Spur für die Autos kein weiteres, z. B. ein lautloses Fahrrad über den Blindenstock fährt.

 

Kreuzung Makartstraße – Richard-Wagner-Straße Querung der Makartstraße.

 

Bei der Querung der Makartstraße ist es genau umgekehrt. Hier sind zu viele und falsche Informationen am Querungsschema.

 

Auf der Straßenseite bei Haus Nr. 26 ist ein eigener Fahrradstreifen aufgebracht. Dieser Fahrradstreifen befindet sich nach der Ampel mit Anmeldetableaus für Blinde und Sehbehinderte. Dieser Fahrradstreifen wird aber am Querungsschema des Anmeldetableaus (Haus Nr. 17) mit den 2 Punkten angezeigt. Das ist aber falsch. Der Fahrradstreifen liegt außerhalb der zu querenden Strecke zwischen den beiden Ampeln. Die Blinde oder Sehbehinderte Person verlässt sich darauf, dass dieser Fahrradstreifen innerhalb der beiden Anmeldetableaus liegt und rechnet somit nicht, dass nach der Ampel eine Gefahr durch Fahrradfahrer droht.

Jedenfalls wurde auf diese Problematik bereits 2017 hingewiesen. Dokumente und Fotos vorhanden. Ein Link zu den Fotos und Beschreibungen der Mängel 2017 in Word- und PDF-Format gibt es am Ende des Berichtes.

 

Dazu wurden auch 2 Videos erstellt und auf Youtube hochgeladen. (Ist ja schon bekannt, damit es niemand abstreiten kann).

 

Das sind meine ersten Videos. Sie wurden ohne Schnitt und Nachbearbeitung auf Youtube gestellt. Ich finde mein Erstlingswerk nicht so schlecht.

 

Link zur Bildergalerie Makartstraße – Richard-Wagner-Straße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/46

 

Link zum Youtubevideo Querung Richard-Wagner-Straße: https://www.youtube.com/watch?v=WphDn_AMQ8Y&t=65s

 

Link zum Youtubevideo Querung Makartstraße: https://www.youtube.com/watch?v=u0ODWNyW_Bw

 

Kreuzung Kärntnerstraße – Zufahrt Busterminal LDZ

 

Auch dieser Mangel wurde bereits 2017 an die entsprechenden Stellen weitergegeben. Dazu gehörte auch der BSV OÖ.

 

Bei der Buszufahrt Kärntnerstraße zum Busterminal befindet sich eine ATA (Akustisch taktile Ampel). Die 2 Anmeldetableaus sind an 2 Masten montiert, die Blinde und Sehbehinderte nicht Problemlos erreichen können. Sie liegen außerhalb der zu querenden Straße.

 

Sehbehinderte und Blinde müssen diese Anmeldetableaus ungehindert erreichen können. Um entweder auf der Oberseite dem Richtungspfeil oder auf der Unterseite den Vibrationstaster ertasten zu können. Der Vibrationstaster ist dann wichtig, wenn die Akustik nicht funktioniert oder man keinen Handsender hat, um die Akustik zu aktivieren. Das gilt besonders für Blinde und Sehbehinderte Besucher aus anderen Bezirken oder Städten, die keinen Handsender haben. Natürlich könnte auch die Batterie des Handfunksenders leer sein.

 

An dieser Querung kann man die 2 Anmeldetableaus nur erreichen, wenn man den sicheren Gehsteig verlässt, indem man sich an einer großen Säule vorbeischiebt und in ein Kiesbeet steigt. Dabei muss man aufpassen, nicht über ein weit hervorstehendes Gitterrost zu stolpern.

 

und wenn man dann das Anmeldetableau (ohne Hilfe der Akustik) gefunden hat, kann man nur hoffen, dass es immer noch GRÜN ist, wenn man den gleichen Weg zurück tastet und ohne stolpern wieder am Gehsteig ist. Jedenfalls kann ich mir nicht sicher sein, dass ich noch GRÜN zum queren der Straße habe. Man kann sich schon fragen, wer plant so etwas und wer genehmigt so etwas? Diese Experten müssten einmal mit verbundenen Augen und mit Blindenstock ihre eigenen Arbeiten testen. Das erinnert mich auch wieder einmal an die lebensgefährliche TBI in Traun bei Linz. Die wurde ja so gebaut, dass Blinde am Schutzweg vorbei mitten in die Kreuzung geführt wurden. Jedenfalls wurde auf diese Problematik bereits 2017 hingewiesen. Dokumente und Fotos vorhanden. Der BSV OÖ wurde schon damals informiert. Und wie man auch hier sieht, passiert ist nichts.

 

Link zur Bildergalerie Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?category/45

 

Link zum Youtubevideo Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: https://www.youtube.com/watch?v=4xwMYxIJOXo

 

Falsche Montage der Anmeldetableaus (Querungsschema zeigt in falsche Richtung)

 

Bei sehr vielen Kreuzungen wurden die Anmeldetableaus so montiert, dass das Querungsschema in die falsche Richtung zeigt. Es ist für Sehende schwer ein Querungsschema zu deuten, dass 180 Grad verdreht ist und für Blinde und Sehbehinderte ist es unmöglich, weil alles Seitenverkehrt ist. Trotzdem wurden Anmeldetableaus so montiert. Aber das war 2017 auch schon so.

 

Nur ist es schon sehr verwunderlich, dass z. B. drei Anmeldetableaus richtig und das vierte dann falsch montiert wurde (z. B. Dornacherstraße) oder bei nur 2 Anmeldetableaus das eine richtig und das andere falsch montiert wurde (z. B. Muldenstraße – Eisenwerkstraße). Bei der neu errichteten ATA bei der Kreuzung Unionstraße – Hanuschstraße wurde auch ein Anmeldetableau falsch montiert. (Das sieht man schon beim Hinsehen!). Das kann man nur Schlamperei nennen.

 

Handwerkerehre!

 

Wenn man schon bei schlampiger Arbeit ist. Ich habe einmal Maschinenschlosser (oder Betriebsschlosser) gelernt. Bei uns gab es den Begriff der Handwerkerehre. Man soll seine Arbeit ordnungsgemäß, sauber und genau erledigen. Diese Handwerkerehre scheint es heute nicht mehr zu geben.

 

Anders lässt es sich nicht erklären, dass Anmeldetableaus an einer Kreuzung in unterschiedlichen Höhen montiert wurden. Sie liegen zwar im zulässigen Bereich aber eben die eine im oberen und die andere im unteren Bereich. Hier liegt die Vermutung sehr nahe, dass hier 2 Monteure unterschiedlicher Körpergröße die Tableaus montiert haben. Das Maß war sicher die Nabelhöhe.

 

Mein Tipp: Man schneitet sich einen Holzstab in der richtigen Länge ab und man braucht zur Montage der Tableaus nicht einmal ein Maßband. Man nennt so etwas auch „Lehre“.

 

Link zur Bildergalerie der ATA´s mit falsch montiertem Querungsschemas: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/38

 

ATA´s zu leise, mehrere Anmeldetableaus auf einem Mast (Um 90 Grad versetzt).

 

Infos zur Akustik der ATA´s:

 

Taktung und Lautstärke (Grünton)

 

„Grün“ wird durch ein gepulstes Signal von 180 Pulsen pro Minute angezeigt. Diese Art der Signalisierung hat mehrere Funktionen:

 

  • Der Signalgeber am Mast, an dem die Blinde steht zeigt „Grün“ an.
  • Das Signal, von dem Mast, auf den die Blinde zugeht, zeigt die Richtung an, in die sie gehen muss. Hierdurch ist auch eine Abschätzung der noch zurückzulegenden Strecke möglich.

 

Um diese Funktionen einwandfrei erfüllen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Das Grün-signal muss sich an der Anzahl der Pulse pro Minute ohne direkten Vergleich eineindeutig als „Grün“ erkennen lassen. Es darf also nicht mit einem allfällig konkurrierenden Auffindesignal verwechselbar sein.
  • Der Grün-Ton des Start-Mastes muss sich ohne Zeitverzögerung als genau dieser identifizieren lassen.
  • Der Grün-Ton des Ziel-Mastes muss bereits nach weniger als der halben Strecke der Querung vom Grün-Ton des Start-Mastes unterscheidbar sein.
  • Auch bei maximalem Verkehrslärm darf der Grün-Ton des Ziel-Mastes zu keiner Zeit unhörbar werden. Diese Forderung ist zwar durch das Anbringen von Bodenindikatoren abdingbar, ist aber durch automatische Lautstärkeanpassung und Richtschalleinrichtungen ohne weiteres auch bei mehrspurigen Fahrbahnen erreichbar.

 

Lebensgefahr

 

  • Verwechselt eine blinde einen beliebigen Grün-Ton mit dem des eigenen Start-Mastes, so wird sie dazu verleitet, die Querung bei Rot zu beginnen.
  • Auch und gerade bei großem Umgebungslärm ist es wichtig, den Grün-Ton des Ziel-Mastes von allen anderen Geräuschen unterscheiden zu können. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Gefahr, dass die Blinde auf den falschen Mast zu geht und sich und Andere so in Lebensgefahr bringt. (Text Jürgen Schwingshandl).

 

In Linz sind einige VLSA mit ATA sehr leise eingestellt und entsprechen nicht der Norm. Man kann schon sagen, sie sind „GEFÄHRLICH“! Zwei Beispiele wurden auf Video festgehalten und auf Youtube hochgeladen. (Damit niemand sagen kann, das stimmt nicht). Diese zwei Videos sind stellvertretend für einige weitere Kreuzungen mit ATA´s, deren Akustik auch nicht normgerecht eingestellt ist. Es ist die Aufgabe des BSV OÖ, diese ATA´s zu finden und zu kontrollieren und bei Mängel entsprechende Schritte einzuleiten.

 

Bei den Kreuzungen in den Videos kann man eindeutig hören, oder nicht hören, dass die Zielmasten akustisch nicht wahrnehmbar sind.

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Unionstraße – Hanuschstraße: https://www.youtube.com/watch?v=N8HUsYbcGfM

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Kärntnerstraße – Volksgartenstraße:: https://www.youtube.com/watch?v=Hn8WeKKjPwE

 

Weiters sind auf einigen Ampelmasten 2 Anmeldetableaus (um 90 Grad versetzt) angebracht. Man kann dann schwer unterscheiden, wo ist jetzt mein Grünsignal. Für Menschen, die auch noch Probleme mit dem Hören haben, ist das besonders schwierig. Da kommt dann noch das Problem der nicht vorhandenen Vibrationstaster hinzu. Das betrifft auch noch einige ATA´s in Linz.

 

Diese ATA´s sollten mit Vibrationstastern nachgerüstet werden!

 

Was mir noch aufgefallen ist: Bei den Kreuzungen Bulgariplatz und Simonystraße habe ich 3 verschiedene akustische Signale auf einmal. Ein Auffindungssignal, ein Grünsignal und ein eigenes Signal zur Querung von den Straßenbahnschienen.

 

VLSA und somit auch ATA´s am Wochenende deaktiviert:

 

Am Wochenende sind in Linz einige VLSA mit ATA deaktiviert. Somit haben Blinde und Sehbehinderte bei diesen Kreuzungen keine akustische oder taktile Unterstützung und sollten daher vorsichtig vorgehen. Leider war es mir bis jetzt nicht möglich, von der Stadt Linz eine entsprechende Liste zu bekommen. Anscheinend ist das eine so geheimnisvolle Liste, die man nicht aus der Hand geben darf. Ich bleibe aber weiter dran! Oder der Magistrat Linz hat einen Pöbelfilter aktiviert.

 

Meiner persönlichen Kenntnis sind am Sonntag z. B. die Kreuzungen bei der Herz Jesu Kirche und bei der Bürgerstraße deaktiviert.

 

Link zur Bildergalerie von einigen deaktivierten VLSA am Wochenende: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/39

 

Die Funkhandsender und fehlender Empfang an den Masten.

 

Bei einigen Kreuzungen hat man Probleme, die ATA´s mit dem Handfunksender zu aktivieren. Da kann man sich recken und strecken, bis ein Mast das Signal aufgefangen hat. Mir wurde erklärt, dass bei jeder Kreuzung nur ein Empfänger vorhanden ist. Wenn man nun Pech hat, kommt man von der falschen Seite und muss sehr oft probieren, bis die Akustik aktiviert wird. Das schlägt sich natürlich auch auf die Batterie im Funkhandsender.

 

Verkehrszeichen werden zu tief über Anmeldetableaus montiert.

 

Obwohl es entsprechende Vorschriften und Normen gibt, die Vorschreiben, wie Verkehrszeichen und andere Schilder wie und wo montiert oder aufgestellt sein dürfen, werden öfters diese Vorschriften nicht eingehalten.

 

Nach einer diesbezüglichen Mailaussendung im Februar 2018 im Donaukurier bekam ich folgende Rückmeldung von Frau Claudia R..

 

Von Claudia R., 05.02.2018

 

Anmerkung zu zu niedrig hängender Verkehrsschilder

 

Hier eine kurze Anmerkung zu obig genanntem Fakt:

 

Ich wundere mich, dass die Stadt Linz eine solche Vorgangsweise wieder praktiziert. Denn ich habe mich im Frühjahr 1997 unter einem Verkehrszeichen steckenbleibend so stark am Kopf verletzt, dass das Krankenhaus Anzeige erstattete. Der Fall ging damals auch reißerisch durch die Medien (Artikel in den OÖ-Nachrichten). In Folge erhielt ich einen händisch geschriebenen Entschuldigungsbrief des Bürgermeisters mit dem Hinweis in Zukunft auf diese Barriere besonders achtzugeben, um mehr solche Verletzungen bei blinden oder sehbehinderten Personen zu vermeiden.

 

Solltet ihr bei weiteren Schritten gegen diese Gefahren auf diese Tatsache verweisen wollen, such ich euch gerne den Brief für den genauen Zeitpunkt meines Unfalls heraus.

 

Anscheinend hoffen Verantwortliche, dass so etwas irgendwann vergessen wird. Aber Archive sind nun mal Gnadenlos.

 

Positive Rückmeldungen der Stadt Linz auf meine Meldungen:

 

Kreuzung Leonfeldner Straße – Ferdinand-Markl-Straße

 

Bei dieser Kreuzung wurde ein Vorrangschild sehr tief über ein Anmeldetableau montiert.

 

Rückmeldung der Stadt Linz:

 

Wir haben die Info erhalten, dass das Schild in den nächsten Wochen höher gesetzt wird.

 

Schau.auf.Linz (4.5.2021, 17:01 Uhr)

 

Anmerkung: Beim Nachschau halten am 04.06.2021 konnte ich feststellen, dass das Vorrangschild schon höher hängt!

 

Kreuzung Rilkestraße – Hamerlingstraße (Lenaupark)

 

Bei dieser Kreuzung ist die akustische Grünphase für Blinde und Sehbehinderte sehr kurz. Man kommt mit akustischer Unterstützung nur bis zur Insel (2 Fahrstreifen). Die visuelle Grünphase ist 3 Mal länger.

 

Rückmeldung der Stadt Linz:

 

Es wurde ein Ortsaugenschein durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bei einem Sonderprogramm für den Öffentlicher Verkehr die angesprochene kurze akustische Grünzeit auftritt. Als Maßnahme wurde festgelegt, dass bei einer Aktivierung der Blindenakustik, dieses Beschleunigungsprogramm unterdrückt wird und die Blinden und Sehbehinderten bevorrangt eine ausreichende Grünzeit erhalten.

 

Es wurde eine entsprechende Programmierung beauftragt. Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit nicht bekannt.

 

Schau.auf.Linz (18.5.2021, 15:41 Uhr)

 

Das Betrifft jetzt nicht eine ATA sondern das Design Center und die fehlende taktile Bodeninformation. Es freut mich, dass man sich zumindest Gedanken darüber macht.

 

Der Europaplatz ist Verkehrsmäßig sehr gut erreichbar. Aber durch fehlende TBI´s ist z. B. das Design Center für Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe nicht erreichbar. In Zeiten von Corona, wo im Design Center die Test- und Impfstraßen eingerichtet wurden, kommt das einer Diskriminierung gleich.

 

Wir haben folgende Rückmeldung erhalten:

 

Die Erreichbarkeit des Design Centers für Blinde und Sehbehinderte Menschen, wird in einem gemeinsamen Termin mit dem Design Center vor Ort besichtigt und nach Lösungen gesucht.

 

Da der Veranstaltungsbetrieb langsam wieder aufgenommen werden kann, wird Anfang Juni die Zugangssituation zur Teststraße geändert und da werden wir das Anliegen bestmöglich berücksichtigen.

 

Schau.auf.Linz (20.5.2021, 11:14 Uhr)

 

Wo und wann werden in Linz neue akustisch taktile Ampeln montiert? Was ist die Voraussetzung, dass eine ATA an einer VLSA montiert wird?

 

Zwischen August/September 2017 und Mai 2021 kamen in Linz 9 neue

ATA´s an Kreuzungen hinzu. In diesem Zeitraum habe Ich beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Öffentliche Beleuchtung und Verkehrstechnik mehrmals beantragt, dass bestimmte Übergänge mit entsprechenden akustischen und taktilen Hilfssignalen, für blinde und sehbehinderte Menschen, gemäß Ö-Norm V 2100, V 2101 und V 2103 ausgestattet werden.

 

Durch die Umsetzung solcher Maßnahmen erhöht man nicht nur die Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern für alle Verkehrsteilnehmer und man setzt die Barrierefreiheit gemäß Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie OÖ Antidiskriminierungsgesetz um.

 

Leider habe ich nur Absagen erhalten. In den Schreiben der Stadt Linz wird immer auf den Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich verwiesen. Das eben dieser Verein bei der Entscheidungsfindung einbezogen wird.

 

Warum eigentlich? Ein Verein hat schließlich keine Aufgaben einer Behörde zu erfüllen. Und hat noch weniger deren Arbeit zu erledigen.

 

Warum soll ein kleiner Verein in Oberösterreich ohne entsprechender örtlicher  Kompetenz entscheiden was Blinde und Sehbehinderte Menschen in bestimmter Umgebung brauchen? Meine subjektive Vermutung. Es wird in der Mitgliederdatei des BSV OÖ nachgeschaut, ob bei dieser Querung Mitglieder wohnen. Und wenn keine entsprechende Daten vorhanden sind, dann gibt es eben keine akustisch taktile Ampel. Kann ich mir nicht vorstellen, dass solche Vorgehensweisen erlaubt sind.

 

Der Mitgliederstand des BSV OÖ besteht aus nur 503 Personen in Oberösterreich. (Quelle: Tätigkeitsbericht des BSV OÖ 2019).  Das laut Statistik 3,8 Prozent der Bevölkerung Blind oder Sehbehindert sind und Oberösterreich etwa 1,4 Millionen Einwohner hat, dann sind diese 503 Personen absolut kein repräsentativer Anteil um über die Neuerrichtung von akustisch taktilen Ampeln für Nichtmitglieder eines Vereines zu bestimmen. Herabgebrochen auf Linz kommt man bei einer Einwohnerzahl von etwa 200.000 Menschen und der 3,8 Prozent Statistik auf etwa 7600 Blinde und Sehbehinderte. Ich treffe sehr viele Menschen, die Blind oder Sehbehindert sind, aber mit einen Blindenverband nichts am Hut haben.

 

Wenn somit ein BSV OÖ mitbestimmt, wo akustisch taktile Ampeln errichtet werden sollen, sehen das die Blinden und Sehbehinderten, die keine Mitglieder des BSV OÖ sind, als DISKRIMINIERUNG.

 

Auch solche, für mich, Missstände gehören abgeschafft.

 

Liste der ATA´s in Linz:

 

Eine umfangreiche und übersichtliche Liste der aktuellen akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz wurde von mir in Laufe der Jahre zusammengestellt. Sie enthält nicht nur den Kreuzungsbereich, sondern auch viele Informationen, wie Haltestellen, Verkehrsmittel, Umgebungsstruktur oder Behinderten WC in der Nähe. Natürlich ist auch vermerkt, ob diese ATA mit Vibrationstastern ausgestattet ist.

 

Die Liste darf gerne weiterbearbeitet werden. Aber natürlich nur mit Copyrighthinweis.

 

Link zur Liste der ATA´s in Linz: http://hojas.co.at/blog/ata-linz/

 

Auch auf der Homepage des BSV OÖ gibt es eine Liste der ATA´s in Linz. Diese Liste war auf der Homepage lange verschwunden. Erst als ich beim Magistrat Linz nachgefragt habe, ist sie wieder aufgetaucht. Bei dieser Liste wird auf eventuelle Vibrationstaster nicht mehr hingewiesen. Ich vermute, da wurde der Überblick verloren. Weiters ist diese Liste für mich eine halbgare Leier, da nicht einmal kontrolliert wurde, ob die aufgelisteten Kreuzungsbereiche auch stimmen. So gibt es die bei Punkt 52 angeführte Kreuzung Untere Donaulände – Kaserngasse gar nicht.

 

Link zur Liste der ATA´s in Linz vom BSV OÖ: https://www.blindenverband-ooe.at/aktuelles/akustische-verkehrsampeln-in-linz/

 

Man hätte wenigstens in Coronazeiten genug Zeit gehabt, zumindest die eigene Homepage zu pflegen. Scheint aber auch nicht so zu funktionieren, wie weitere Fehler auf dieser Homepage zeigen.

 

Hinweis: Es werden immer Screenshots angefertigt. Es kann ja sein, dass Seiten auf einmal verschwinden.

 

Hilfsmittel bei der Überprüfung der akustisch taktilen Ampeln 2021:

 

Die Überprüfung der akustisch taktilen Ampeln 2021 war in 14 Tagen abgeschlossen. 2017 habe ich fast 3 Monate gebraucht. Aber durch genaue Aufzeichnungen und strukturiertes Vorgehen kann man Vorhaben extrem beschleunigen.

 

Hilfsmittel, die mich unterstützt haben:

 

iPhone,

Milestone,

BlindSquare,

My Way Pro,

Wann Abfahrtsmonitor,

Dropbox und RecUp

LinzWiki.

 

Weiters bin ich auch auf sehr nette und hilfsbereite Linzerinnen und Linzer gestoßen, die mich öfters aus brenzligen Situationen gezogen haben.

 

Empfehlung an den BSV OÖ

 

Es wäre endlich an der Zeit, dass sich der BSV OÖ seiner Verantwortung bewusst wird und nach seinen Statuten handelt. Einer der Punkte bei den Aufgaben des BSV OÖ ist es ja „Für die Sicherheit der Blinden und Sehbehinderten im öffentlichen Raum zu sorgen“. Anscheinend haben sie es in den letzten 4 Jahren, und auch vorher, nicht geschafft, dass in die Tat umzusetzen.

 

Jedenfalls hat eine einzelne Person aufgezeigt, was man umsetzen kann. Natürlich braucht man auch die entsprechenden Kompetenzen dazu. Warum findet die ein Verein mit 503 Mitgliedern nicht?

 

Vielleicht reicht dort das „Erzählte“ und nicht das „Erreichte“ zählt. Bei Vereinen sollen ja sehr viele Storypusher und Steamspeaker dabei sein. Dazu gehören dann auch die Verantwortungsträger, die auch noch alles glauben.

 

Aber vielleicht hängt das auch nur mit der Persönlichkeitsstruktur einzelner Referenten zusammen, dass niemand mit ihnen arbeiten will!

 

Jedenfalls habe ich 2021 die ATA´s in Linz das letzte Mal überprüft. Ich mache nicht die Arbeit einer Einrichtung, die dafür Mitgliedsbeiträge, Spenden- und wahrscheinlich öffentliche Gelder (Förderdatenbank des Landes OÖ)  kassiert, aber nicht außer Haus geht. Man kann Mängel im öffentlichen Raum nur feststellen, wenn man zu Fuß durch Linz geht und sich nicht chauffieren lässt. Wie kann man eine defekte ATA erkennen, wenn man aus Taxis auf Kreuzungen starrt?

 

Übersicht der Kontrolle der VLSA mit ATA´s  2021 (Auflistung der Mängel):

 

Link zum Protokoll der Kontrolle 2021: http://hojas.co.at/blog/protokoll-ueberpruefung-der-akustisch-taktilen-ampelanlagen-in-linz-mai-2021/

 

Übersicht der Kontrolle der VLSA mit BLAK 2017 (Auflistung der Mängel):

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (Wordformat): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.docx

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (PDF-Format): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.pdf

Protokoll Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021)

Protokoll Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021)

 

Nach August 2017 wurden die Akustisch taktilen Ampeln (ATA) in Linz im Mai 2021 erneut auf ihre Funktionalität überprüft.

 

In Linz gibt es 200 Kreuzungen mit Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA). Davon sind 79 mit akustisch taktilen Ampeln ausgestattet. 2017 waren es 70 ATA´s. In 4 Jahren sind „NUR“ 9 neue ATA´s hinzugekommen.

 

Von diesen 79 ATA´s sind 15 ohne Vibration. 2017 waren es noch 33 ATA´s ohne Vibration. Zwischen August 2017 und Mai 2021 wurden 17 ATA´s mit Vibration nachgerüstet oder neue Anmeldetableaus montiert.

 

Bei den Verkehrslichtsignalanlagen mit ATA befinden sich zwischen 2 und 12 Anmeldetableaus an den Masten. Insgesamt befinden sich an den ATA´s 533 Anmeldetableaus.

 

Bei der Überprüfung ging es hauptsächlich um die Funktionalität der Anmeldetableaus (Akustik und Vibration). Weiters um korrekte Querungsschemas und um korrekte Montage der Anmeldetableaus.

 

ATA in Ordnung (Akustik und Vibration):

 

Auwiesenstraße – Gabestraße

Blumauerstraße – Blumautower

Bulgariplatz

Dametzstraße – Bethlehemstraße

Dametzstraße – Johann-Klein-Vogelstraße

Dauphinestraße – Auwiesenstraße

Dauphinestraße – Denkstraße

Dauphinestraße – Haiderstraße

Dauphinestraße – Karl-Steiger-Straße

Dauphinestraße – Siemensstraße-Seidlpastweg

Ferihumerstraße – Wildbergstraße

Franckstraße – Fröbelstraße

Freistädter Straße – Donaufeldstraße

Freistädter Straße – Linke Brückenstraße

Freistädter Straße – Pulvermühlstraße

Goethestraße – Franckstraße – Khevenhüllerstraße – Blumauerstraße

Gruberstraße – Lederergasse

Hafenstraße – Straßerau

Hanuschstraße – Hummelhofpark

Heliosallee – Andromedastraße

Heliosallee – Neufelderstraße

Heliosallee – Orionstraße

Heliosallee – Traundorfer Straße

Hopfengasse – Stifterstraße

Industriezeile – Pummererstraße

Kapuzinerstraße – Im Weizenfeld

Kapuzinerstraße – Klammstraße

Kapuzinerstraße – Limonigasse

Khevenhüllerstraße – Wüstenrotstraße

Kremsmünsterer Straße – Wambacher Straße

Kudlichstraße – Robert-Stolz-Straße

Landstraße – Bürgerstraße

Landstraße – Goethestraße

Landstraße – Taubenmarkt

Landwiedstraße – Europastraße

Lenaustraße – Raimundstraße

Leondinger Straße – Ziegeleistraße

Leonfeldner Straße – Keplerstraße

Makartstraße – Kraußstraße – Lisagasse

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße

Muldenstraße – Eisenwerkstraße

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Unionstraße – Landwiedstraße

Unionstraße – Wiener Straße – Hamrlingstraße

Untere Donaulände – Holzstraße

Untere Donaulände – Honauerstraße

Untere Donaulände – Kaisergasse

Wankmüllerhofstraße – Wolfgang-Pauli-Straße

Weissenwolffstraße – Garnisonstraße

Wiener Straße – Brunnenfeldstraße

Wiener Straße – Lissagasse

Wildbergstraße – Blütenstraße

Wildbergstraße – Reindlstraße

 

ATA  – Falsche Querungsstrecken:

 

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (Direkt vor der Haustür des BSV OÖ).

 

Link zur Bildergalerie Makartstraße – Richard-Wagner-Straße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/46

 

Link zum Youtubevideo Querung Richard-Wagner-Straße: https://www.youtube.com/watch?v=WphDn_AMQ8Y&t=65s

 

Link zum Youtubevideo Querung Makartstraße: https://www.youtube.com/watch?v=u0ODWNyW_Bw

 

 

ATA – Gefährliche Anbringung der Anmeldetableaus:

 

Kärntnerstraße – Zufahrt Busterminal LDZ

 

Link zur Bildergalerie Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?category/45

 

Link zum Youtubevideo Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: https://www.youtube.com/watch?v=4xwMYxIJOXo

 

ATA – Akustik ausgefallen:

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Mozartstraße – Eisenhandstraße

 

ATA  – Richtungspfeil auf Oberseite fehlt:

 

Wiener Straße – Wolfgang-Pauli-Straße (WIFI)

 

ATA – Vibrationstaster fehlt:

 

Am Bindermichl – Muldenstraße – Werndlstraße

Wiener Straße – Symonistraße

 

ATA – Sehr leise eingestellt oder Akustik kaum zu unterscheiden: (2 Anmeldetableaus auf einem Mast nebeneinander):

 

Gruberstraße – Weissenwolffstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Untere Donaulände – Gruberstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Kärntnerstraße – Volksgartenstraße

 

Und noch einige mehr!

 

Link zur Bildergalerie: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/43

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Unionstraße – Hanuschstraße: https://www.youtube.com/watch?v=N8HUsYbcGfM

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Kärntnerstraße – Volksgartenstraße:: https://www.youtube.com/watch?v=Hn8WeKKjPwE

 

ATA – Sehr kurze akustische Grünphase:

 

Rilkestraße – Hamerlingstraße

 

ATA – Verkehrszeichen (Vorrangschild) hängt zu tief beim Anmeldetableau:

 

Leonfeldner Straße – Ferdinand-Markl-Straße

 

ATA – Vibration ausgefallen: (40 Stück):

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Blumauerstraße – Dinghoferstraße

Blumauerstraße – Humboldtstraße – Friedhofstraße

Dauphinestraße – Laskahofstraße 5

Ferdinand-Markl-Straße – Pulvermühlstraße – Dornacherstraße 2

Franckstraße – Wimhölzelstraße 4

Gürtelstraße – Drouotstraße -Richard-Wagner-Straße

Humboldtstraße – Bismarckstraße 2

Kärntnerstraße – Busterminal, LDZ 2

Kärntnerstraße – Postzufahrt, Bahnhofgarage 5

Kärntnerstraße – Volksgartenstraße 6

Landstraße – Mozartstraße 2

Lastenstraße – Hamerlingstraße („grüne Mitte Linz“)

Leonfeldner Straße – Freistädter Straße 3

Untere Donaulände – Gruberstraße 2

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße  – Saporoshjestraße

 

Link zur Bildergalerie: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/40

 

ATA – Anmeldetableaus (Querungsschema falsch montiert):

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Blumauerstraße – Blumautower

Dornacherstraße – Ferdinand-Markl-Straße St. Magdalena

Dornacherstraße – Johann Wilhelm Kleinstraße

Hanuschstraße – Hummelhofpark

Helliosallee Andromedastraße

Helliosallee Neufelderstraße

Helliosallee Orionstraße

Helliosallee Traundorferstraße BH Ebelsberg

Hopfengasse – Stifterstraße

Kapuzinerstraße – Im Weizenfeld

Kapuzinerstraße – Limonigasse

Kevenmüllenstraße Südbahnmarkt

Kudlichstraße – Robert-Stolz.Staße

Leondingerstraße – Ziegeleistraße

Leonfeldnerstraße – Ferdinand-Markl-Straße

Muldenstraße – Eisenwerkstraße 09042021

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Untere Donaulände – Honauerstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße –  Saporosjestraße

 

Link zur Bildergalerie Blind in Linz Querungsschema falsch montiert: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/44

 

ATA ohne Vibration (Mai 2021)

 

Dauphinestraße – Siemensstraße-Seidlpastweg (Neu Heimat)

Ferihumerstraße – Wildbergstraße (Jahrmarktgelände)

Freistädter Straße – Linke Brückenstraße

Goethestraße – Franckstraße – Khevenhüllerstraße – Blumauerstraße (ORF, Design Center)

Gruberstraße – Weissenwolffstraße (ÖGK, Sozialminsteriumservice)

Khevenhüllerstraße – Wüstenrotstraße (Südbahnhofmarkt)

Lenaustraße – Raimundstraße (Seniorenheim)

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (BSV OÖ)

Mozartstraße – Eisenhandstraße (Südbahnhofmarkt)

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Landwiedstraße (Keferfeld)

Unionstraße – Wiener Straße – Hamrlingstraße (BBRZ, BFI, RISS)

Untere Donaulände – Holzstraße (Medicent)

Untere Donaulände – Honauerstraße (Brucknerhaus)

Wiener Straße – Wolfgang-Pauli-Straße (WIFI)

 

Diese ATA´s wurden seit August 2017 mit Vibration nachgerüstet oder neu montiert:

 

Altenbergerstraße -Aubrunnerweg

Bulgariplatz

Dauphinestraße -Auwiesenstraße

Dornacherstraße – Johann-Wilhelm-Kleinstraße

Ferdinand-Markl-Straße – Pulvermühlstraße

Franckstraße -Wimhölzelstraße

Freistädterstraße – Pulvermühlstraße

Freistädterstraße -Donaufeldstraße

Kudlichstraße – Robert-Stolz-Straße

Landstraße – Mozartstraße – Rudigierstraße

Landstraße -Bürgerstraße

Landstraße -Taubenmarkt

Leonfeldnerstraße  – Keplerstraße

Makartstraße -Kraußstraße -Lisagasse

Unionstraße -Landwiedstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße – Lissagasse – Dürrnbergerstraße (Herz Jesu Kirche)

 

VLSA mit ATA am Sonn- und Feiertag abgeschaltet (Eigene Erfahrung):

 

Auwiesenstraße – Gabestraße (Wüstenrotplatz)

Dauphinestraße – Denkstraße

Dauphinestraße – Karl-Steiger-Straße

Landstraße – Bürgerstraße (Schillerpark)

Wiener Straße – Lissagasse (Herz Jesu Kirche)

 

Link zur Bildergalerie Blind in Linz ATA am Wochenende abgeschaltet: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/39

 

Übersicht der Kontrolle der VLSA mit BLAK 2017 (Auflistung der Mängel):

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (Wordformat): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.docx

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (PDF-Format): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.pdf