Österreich

Ein Rundgang mit Blinden, Sehbehinderten und Begleitpersonen am HBF Linz

Nach fast genau 3 Jahren war es wieder so weit. freiraum-europa und die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs führten gemeinsam eine Führung für Blinde, Sehbehinderte und dessen Begleitpersonen am Hauptbahnhof Linz durch.

Eine ansehnliche Gruppe traf sich an einem Mittwochnachmittag bei der Säule mit dem Blindenlogo und harrte der Dinge, die auf sie zukommen werden. Hier befindet sich auch der Infopoint der ÖBB sowie die vier Lifte, die in die obere Ebene und nach unten zur Straßenbahn führen.

Der HBF Linz besteht aus 3 Ebenen. Die erste Ebene ist der Haupteingang mit dem Bahnhofsvorplatz und den Taxiständen. Hier befindet sich auch der Terminaltower. Mit 98,5 Metern, nach dem Mariendom, das zweithöchste Gebäude in Linz. In der untersten Ebene befinden sich die Straßenbahnhaltestellen der Linz AG. Und in der mittleren Ebene spielt sich am HBF Linz alles ab.

Der Bahnhof Linz ist komplett barrierefrei. Man kommt entweder auf Stiegen, Rolltreppen oder Liften an sein gewünschtes Ziel.

Es gibt einige wichtige Einrichtungen, die ein Bahnhof unbedingt haben soll. Darunter fallen ganz besonders die Einrichtungen zum Erwerb der Fahrkarten. Am HBF Linz kann man sich die Fahrkarten in der Kassenhalle der ÖBB, beim Westshop der Westbahn und in den Trafiken für FlixBus und den Linz AG Linien holen.

In der Kassenhalle der ÖBB gibt es ein besonderes Service für Blinde und Sehbehinderte. Ungefähr 2 Meter nach dem Eingang befindet sich eine taktile Auffanglinie. Die „gekennzeichnete“ Blinde oder Sehbehinderte Person braucht bei dieser Linie nur warten und wird von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Bahn abgeholt und auch wieder nach draußen begleitet. Dieses Service funktioniert hervorragend. Eine weitere Möglichkeit, als Blinde oder Sehbehinderte Person an eine Fahrkarte zu kommen, sind die 6 Fahrscheinautomaten in der Halle direkt beim Infopoint. Alle Fahrscheinautomaten der ÖBB sind mit einer taktilen Telefonnummer und einer Automatennummer beschriftet. Diese Hinweise sind auch in Blindenschrift vorhanden. Die Blinde oder Sehbehinderte Person ruft unter der angegebenen ‚Telefonnummer an, gibt die Automatennummer und das Fahrziel bekannt und das Servicepersonal der Bahn bedient diesen Automaten. Nachdem man bezahlt hat, wird die Karte ausgedruckt. Das funktioniert auf allen Bahnhöfen der ÖBB. Einer dieser Automaten ist für Menschen im Rollstuhl und für kleinwüchsige Menschen tiefer gesetzt.

Man soll sich überlegen, wo man sich Fahrkarten kauft. Wer die Möglichkeit hat, soll sich die Karten entweder am Computer oder am Smartphone per App kaufen. Das kann einen großen Preisunterschied ausmachen. Für eine Fahrt nach Graz hätte ich in einer Trafik 25 Euro bezahlt, über die App am Smartphone hat mir die Fahrt nur 9 Euro gekostet.

Eine weitere wichtige Einrichtung für Blinde und Sehbehinderte sind die Bankomaten mit Sprachausgabe. Es befinden sich fünf Stück davon im und beim Bahnhof. Auf der Seite der Lifte oder der Kassenhalle befindet sich eine taktile Bodeninformation (TBI) die mich in westliche Richtung zum Spar führt.  Auf dieser Seite befindet sich das Foyer der Sprdabank. Hier befinden sich zwei Bankomaten mit Sprachausgabe.  Die Funktionsweise wurde mit einem angeschlossenen Lautsprecher demonstriert. Da bei der Eingabe die Pin nicht gesprochen wird, konnte sogar ein Geldbetrag abgehoben werden.

Anmerkung: Der kleine Lautsprecher in Form eines Fasses war bereits 2015 bei der Anton Bruckner Sinfoniewanderung von Ansfelden nach St.Florian dabei. Und bei jeder Stadion erklangen die entsprechenden Stücke von Bruckner.

Auch das AMS (Arbeitsmarktservice) hat im Hauptbahnhof eine Außenstelle. Außer einer Beratung kann man alle sonstigen Services in Anspruch nehmen. Arbeitssuche, Bewerbungen schreiben, Lebensläufe und andere Dokumente kontrollieren lassen.

Auf der westlichen Seite, beim Spar, befindet sich ein Zugang zu den Bahnsteigen. Hier befinden sich die Zugänge mit den Rolltreppen. Außerdem findet man hier auch einen Wartebereich mit Sitzmöglichkeiten.

Wir gingen von dieser Seite bei den Bahnsteigen 5 und 6 zurück zum östlichen Zugang. Hier befinden sich die Lifte. Auf dieser Seite befinden sich bei der Stiege auch sehr tiefhängende Ankunfts- und Abfahrtsmonitore mit sehr großer Schrift. Ebenfalls befinden sich auf dieser Seite die Notrufsäulen. Helmut erklärte uns bei den Handläufen die Bedeutung der taktilen Schriftzeichen. Jedenfalls erkennt man an dieser Beschriftung für die Blinden und Sehbehinderten, in welcher Richtung man zur Bahnhofshalle kommt.

Beim Zugang zu den Bahnsteigen auf der östlichen Seite befindet sich der Westshop der Westbahn und zwei weitere Geldautomaten mit Sprachausgabe. Diese Automaten werden von der Raika betrieben und sind mit NFC-Lesern ausgestattet. Ich persönlich finde diese Automaten für Blinde und Sehbehinderte zum Abheben sicherer, da doch immer Personal von der Westbahn in der Nähe ist. Beim Westshop können Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher kostenlos einen Funkhandsender abholen.

Ebenfalls auf der östlichen Seite befindet sich eine WC-Anlage mit einem Behinderten-WC, dass man mit dem Euro-Key aufsperren kann. Außerdem befindet sich auch ein Rufknopf bei der Tür. Falls man einmal den Schlüssel vergessen hat.

Gegenüber der WC-Anlage befinden sich die Schließfächer, die aber für Blinde nicht barrierefrei sind.

Wenn man hier weitergeht kommt man zum Busterminal, zu den Bahnsteigen 1, 2, 21 und 22 sowie zum Zugang zur Tiefgarage mit sehr vielen Behindertenparkplätzen. Wenn man hier mit einem Taxi ankommt, ist man sofort in der Bahnhofshalle und man erspart sich sehr viel Zeit. Hier sind auch Ankunfts- und Abfahrtsmonitore mit sehr großer Schrift montiert. Hier befinden sich weitere Schließfächer, die ebenfalls für Blinde und Sehbehinderte untauglich sind.

Vor dem Zugang zu den WC-Anlagen und den Schließfächern befindet sich links ein McDonalds. Daran kann man sich orientieren, dann kommt man auch zur Stiege und den Rolltreppen für die Straßenbahnhaltestelle Richtung Stadteinwärts.

Ebenfalls kommt man hier entlang der TBI zur Kärntnerstraße. Links befindet sich die People Bar und rechts das seit 2015 geschlossene Lokal Drehscheibe. Nach

den automatischen Türen steht man vor dem Lift, der Stiege oder den Rolltreppen  um zum Landesdienstleistungszentrum (LDZ) oder zur Bushaltestelle Kärntnerstraße der Linz AG Linien zu gelangen.

Wenn man sich hier am unteren Ende bei der Stiege und den Rolltreppen befindet, hat man die Möglichkeit zu den Straßenbahnhaltestellen in beide Fahrtrichtungen zu gelangen. Es befinden sich links und rechts Türen, die zu einer Stiege und dann in den Haltestellenbereich führen. Das hat den Vorteil, wenn es zum Schienenersatzverkehr kommt, kann man von der Bushaltestelle Kärntnerstraße direkt zu den Straßenbahnhaltestellen gelangen und man muss nicht durch die Bahnhofshalle. Und man erspart sich sehr viel Zeit. Wenn man von der Bushaltestelle Kärntnerstraße kommt und man fährt mit der Straßenbahn Richtung Traun oder Auwiesen, muss man den rechten Stiegenabgang nehmen. Man kommt dann ans Ende der Straßenbahn.

Man kann von dieser Seite auch die Kärntnerstraße unterqueren und kommt zum Lift oder zur Stiege Richtung Böhmerwaldstraße und ist direkt bei der Bushaltestelle Kärntnerstraße Richtung Froschberg. Man erspart sich dadurch die Querung der starkbefahrenen Kärntnerstraße.

So fuhren wir mit der Rolltreppe nach oben und standen vor dem Landesdienstleistungszentrum (LDZ). Von dieser Stelle erreicht man die einige Meter entfernte Bushaltestelle Kärntnerstraße, die bei einem Schienenersatzverkehr angefahren wird. Ebenfalls kommt man von hier zum Wissensturm, zum Hotel Ibis und zum Hotel zur Lokomotive. Direkt beim Wissensturm befindet sich die Haltestelle von FlixBus. Weiters befindet sich hier die Kreuzung Kärntnerstraße – Postzufahrt. Diese Kreuzung ist mit einer ATAS ausgestattet. Wenn man sich genau in die entgegengesetzte Richtung bewegt kommt man nach einigen Metern zur Kreuzung Kärntnerstraße – Buszufahrt LDZ. Hier fahren die Busse in das Busterminal. Auch als Fußgänger kommt man hier zum Busterminal. Ebenfalls ist diese Kreuzung mit einer ATAS ausgestattet. Weiters kommt man von hier in wenigen Minuten zum Volksgarten und zum Musiktheater.

Der Aufgang zum Eingang des LDZ ist imponierend. Die breite und lange Stiege, die zwei langen Rolltreppen und der Lift locken die Kunden und Gäste zum Hochkommen ein. Der Blickpunkt ist die Schlange aus Metall, die sich auf der Stiege schlängelt. Das war auch das Ziel. Diese Schlange wurde genau über einer TBI aufgestellt, wodurch dieses logischerweise unterbrochen wurde. Diesbezüglich war am Tag der Sehbehinderung 2018 ein Bericht in den OÖ Nachrichten. (Drüberspringen kann ich nicht!). Weder das Land OÖ noch der Künstler haben darauf reagiert. Es ist noch nicht so lange her, da konnte man diesem Bereich jederzeit betreten. Da die Menschen hier aber ihren Mist nicht mitgenommen haben und dementsprechend alles verdreckt und vermüllt wurde, wurde der Zugang mit einem Glasverbau verkleidet und man kann nur mehr zu dem Öffnungszeiten diesem Bereich betreten.

Vom LDZ kommt man wieder direkt zum östlichen Eingang beim Bahnhof.  Hier befindet sich der fünfte Bankomat mit Sprachausgabe. Er ist im Außenbereich bei der Hypo angebracht. Kann ich aber nicht empfehlen, da hier doch einige zwielichtige Gestalten herumlaufen. Links kommt man wieder zum Busterminal und rechts geht es zum Eingang in das Bahnhofsgebäude. Auf dieser Seite, beim Restaurant „Stellwerk“, früher war hier das Cafe Paris, befindet sich der östliche Eingang in das Bahnhofsgebäude auf der oberen Ebene. Hier findet man wieder eine TBI, die mich zu den Liften führt. Da auf dieser Ebene kein geschlossener Boden vorhanden ist, kann man auf die untere Ebene blicken. Es ist alles mit einem Geländer umgeben. An diesem Geländer kann man sich gut orientieren und sich mit einer Hand am Geländer entlang führen lassen.

Auf meine Frage: „Wer weiß, warum dieses Geländer „ballig“ ist?“, gab es keine Antwort. Weil sie mit „ballig“ nichts anfangen konnten. „Bauchig“ wurde dann verstanden. Ich kenne „ballig“ seit meiner Lehrzeit als Maschinenschlosser und da war „bauchig“ kein Fachbegriff. Der Grund des bauchigen Geländers ist ganz einfach. Man kann darauf nichts abstellen und somit kann auch nichts auf die darunter befindlichen Personen fallen.

Auf dieser Seite beim Restaurant befindet sich das zweite Behinderten-WC.  Man geht vom Eingang bis zur gegenübeliegenden Wand. Links befindet sich eine Tür mit dem Zeichen „Eintritt verboten“ und da muss man rein. In diesem Bereich befanden sich einmal ein Sexshop und ein Wettbüro.

Wenn man sich rechts weiterbewegt, mit der Hand am bauchigen Geländer, kommt man zur ersten Auffanglinie für die beiden Lifte in die mittlere Ebene und zur Straßenbahnhaltestelle Stadteinwärts. Die nächste Auffanglinie zeigt mir die beiden Lifte für die Straßenbahnhaltestelle Richtung Süden und Traun an.

Anmerkung: taktile Bodeninformationen führen mich bei Liften immer zu den Rufknöpfen und bei Stiegen immer zu den Geländern. Wenn alles fachmännisch ausgeführt wurde.

Jetzt kann man schon das Blumengeschäft riechen. Hier befindet man sich in der Mitte der Bahnhofshalle in der oberen Ebene. Nach rechts kommt man zum Haupteingang und zum Bahnhofsvorplatz, wo die zwei Löwen aufgestellt sind. Weiters führen hier zwei Stiegen in die mittlere Ebene. Ebenfalls gibt es hier zwei Rolltreppen.  Wenn man das Gebäude betritt, führt die linke Rolltreppe nach unten und ich bin genau bei der Kassenhalle, oder dort, wo unsere Führung begann. Die gegenübeliegende Rolltreppe führt von unten nach oben.

Genau gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein Warteraum für die ÖBB-Kunden. Dieser Raum ist sehr ruhig und angenehm. Er ist um einiges gemütlicher, als der Wartebereich in der mittleren Ebene auf Höhe des Spar. Dieser Warteraum ist auch an eine TBI angebunden.

Wenn man jetzt weitergeht, muss man sich am Geländer orientieren. Das soll aber kein Problem sein, da keine Stolperfallen im Weg sind. So könnte man die obere Ebene problemlos umrunden. Jedenfalls kommt man an einem Frisörgeschäft und einer Apotheke vorbei. Am Ende auf der westlichen Seite befindet sich links das Fundbüro der ÖBB. Hier kann man die Fundsachen, die man in den Zügen oder im Bahnhofsgebäude gefunden hat, abgeben. Andere Fundsachen muss man zum Wissensturm bringen.

An dieser Stelle sollte man aufpassen, da sich hier auch ein Zugang zur Polizeiinspektion befindet. Da können die Einsatzkräfte schon mit einem „Hurra“ herausstürmen.

Auf dieser Seite befand sich auch einmal eine Filiale der Spardabank. Genau darunter befindet sich der Supermarkt Spar. Und hier befindet sich auch der westliche Aus- und Eingang zum Bahnhof. Wenn man hier vor das Gebäude tritt, kommt man links zum Terminaltower mit dem Finanzamt und der Pensionsversicherungsanstalt. Weiters kommt man zum Postamt.

Ebenfalls, nur einige Meter entfernt, befindet sich der Eingang zur Polizeiinspektion. Die Tür ist links und rechts mit schweren und dicken Säulen abgesichert. Der Grund ist eigentlich sehr simpel. Wenn Passanten hier vorbeikommen, müssen sie der Tür weit ausweichen. Und wenn die Polizei bei einem Einsatz die Tür schnell aufreißen muss, kann sie niemanden treffen. Logischerweise muss die Tür nach außen aufgehen.

Anmerkung: Bei meiner Tätigkeit in der Erwachsenenbildung war ich auch sehr lange in der Muldenstraße tätig. Dieser alte Vierkanter hat sehr viele schmale Gänge und alle Türen gehen nach außen auf. Bei einer Pause riss ein Teilnehmer die Tür auf und man hörte nur mehr ein krachen. Einige Personen standen verdattert herum und einer lag wie ein Käfer am Boden. Neben meinem EDV-Raum befand sich die Übungsfirma und die wurde gerne von ausländischen Schulungseinrichtungen besucht. Der Käfer am Boden war der Gewerkschaftsboss von Moskau. Unser Betriebsrat ist damals viele Tode gestorben. Damals ist der Begriff „Getürlt“ entstanden und hat sich bis heute gehalten. Und damit bei der Polizeiinspektion beim Bahnhof niemand „Getürlt“ wird, ist die Tür abgesichert.

Wenn man vom westlichen Zugang bei der TBI nach rechts geht, kommt man zu einem sehr großen Aufmerksamkeitsfeld. Bei diesem Feld steht das erste Taxi beim Haupteingang. Hier befindet sich auch eine Notrufsäule.

Somit sind wir wieder beim Haupteingang und an Ende der Führung angelangt.

Diese Führung war auch eine gute Gelegenheit, sich kennenzulernen. Schließlich haben sich hier verschiedene Einrichtungen getroffen um gemeinsam vielleicht etwas neues kennenzulernen. Waren doch freiraum-europa, die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, die Blindenpastoral, das RISS und Mitglieder des BSV vertreten.

Da wir uns auch als Botschafter der Blinden und Sehbehinderten verstehen, gab es anschließend auch einen gemütlichen Abschluss in der People Bar. Da in diesem Lokal oft Blinde und Sehbehinderte verkehren, ist hier der Umgang mit dieser Gruppe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Problem. Das gilt auch für das Stellwerk oder die Bäckerei Kandur. Auch hier sind Blinde und Sehbehinderte als Brückenbauer unterwegs. Nur so kann man die Öffentlichkeit sensibilisieren. Die Blinden und Sehbehinderten müssen zu den Menschen gehen und nicht umgekehrt. Wir wollen doch etwas von ihnen.

Ich werde bei meinen Veranstaltungen dieses Konzept beibehalten. Es funktioniert sehr gut.

Wir bedanken uns bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Veranstaltung und hoffen, es hat ihnen genauso viel Spaß gemacht wie uns.

© Juli 2022 by Gerhard Hojas

Gratisfunkhandsender für blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher.

Ein Service von freiraum-europa und der  Westbahn für Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher

 

„Die Welt lebt von jenen, die mehr tun als sie müssten!“

 

Zum Tag der Sehbehinderten, der immer am 6. Juni abgehalten wird, hat freiraum-europa zusammen mit der Westbahn für Blinde und Sehbehinderte Linzbesucherinnen und Linzbesucher gemeinsam eine Aktion gestartet.

Der Sehbehindertentag dient dazu, auf Bedürfnisse und Probleme von Menschen mit Sehbehinderungen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig wird auf bestehende Probleme aufmerksam gemacht, die eine kulturelle, mediale oder soziale Teilhabe Sehgeschädigter erschweren.

In Linz hat man als Blinde oder Sehbehinderte Person einige sehr gute Einrichtungen  um sich Barrierefrei im öffentlichen Raum zu bewegen.

 

Das wären einmal die akustisch taktilen Ampeln (ATAS). Mit deren Hilfe können Blinde und Sehbehinderte Kreuzungen sicher und ohne fremde Hilfe queren.

 

Ebenso kann man an den Haltestellen der Linz AG Linien mit Hilfe der  DISA (Dynamische Sprachansage), akustisch erfahren wann die nächste Straßenbahn oder der nächste Bus in die Haltestelle einfährt. Ebenso kann die DISA Blinden und Sehbehinderten helfen, eine Haltestelle leichter aufzufinden.

 

Eine weitere, und sehr hilfreiche Funktion ist die LISA (Liniensprachansage). Damit erfährt man akustisch, welche Straßenbahnlinie oder Buslinie gerade vor mir steht.

 

Weiters gibt es zum Beispiel beim Musiktheater in Linz oder anderen Einrichtungen (Einkaufsmärkte, Banken) sogenannte Auffindungsbojen. Mit deren akustischer Unterstützung können auch hier die Blinden und Sehbehinderten die Eingänge leichter auffinden.

 

Alle diese Einrichtungen haben eines gemeinsam. Sie sind nicht ständig aktiv und können manuell durch einem kleinen Funkhandsender bei Bedarf aktiviert werden.

 

Viele Blinde und Sehbehinderte aus Linz und Oberösterreich haben, durch ihre Mitgliedschaften bei diversen Vereinen, solche Funkhandsender.

 

Dann gibt es die Gruppe der Blinden und Sehbehinderten, die nur kurz in Linz sind und solche Sender logischerweise nicht mitführen und somit diese praktischen Einrichtungen nicht nützen können.

 

Ab 06. Juni 2022, dem Tag der Sehbehinderten, können Blinde und Sehbehinderte LinzbesucherInnen, am Hauptbahnhof Linz einen Funkhandsender abholen und sich damit Barrierefrei und Eigenständig durch Linz bewegen.

 

Die Sender stellt der Verein freiraum-europa gratis zur Verfügung und holen kann man sie beim Westshop der Westbahn am Hauptbahnhof Linz.

 

Bei den Funkhandsendern von freiraum-europa sind die Tasten A und B mit der entsprechenden Frequenz belegt und können somit die oben genannten Einrichtungen aktivieren.

 

Voraussetzung für dem Erhalt eines Senders:

 

Vorlage des Behindertenpasses mit dem Eintrag:

Hochgradig sehbehindert oder;

Blind oder;

Taubblind;

Persönliches Erscheinen und je berechtigte Person nur ein Funkhandsender!

 

Wo befindet sich der Westshop der Westbahn am HBF Linz?

 

Auf der Ostseite der Halle im Mittelgeschoss (Info der ÖBB). Sofort Rechts beim Zugang zu den Bahnsteigen. Geöffnet ist der Westshop täglich von 07:30 Uhr bis 17:45 Uhr. In dieser Zeit kann man auch die Sender abholen.

 

Diese Sender müssen „NICHT“ zurückgegeben werden und man kann sie gerne als Souvenier behalten. Vielleicht kommt man wieder nach Linz. Außerdem ist es nicht Voraussetzung, mit der Westbahn zu fahren.

 

Anmerkung: Die Funkhandsender wurden mit dem Logo von freiraum-europa versehen. Das Logo ist eingraviert und somit nicht zu entfernen. Man kann die Sender gerne weiterschenken aber keinen Profit daraus ziehen.

 

Weiters kann man diese Funkhandsender auch direkt im Büro von freiraum-europa in der Krausstraße 10, 4020 Linz (150 Meter vom BSV OÖ entfernt), abholen. Auch diese Sender sind gratis.

 

Und bei mir gibt es diese Sender natürlich auch gratis. Mail oder Anruf genügt.

 

Fairerweise sollen bitte die blinden und sehbehinderten Linzerinnen und Linzer, die einen Sender möchten, diesen direkt bei freiraum-europa oder bei mir holen und die Sender bei der Westbahn denen überlassen, die nach Linz auf Besuch kommen.

 

DANKE!

 

freiraum-europa und ich bedanken sich bei der Westbahn, dass sie es mit dem Westshop in Linz ermöglichen, diese Sender an die Blinden und Sehbehinderten Linzbesucherinnen und -besucher abzugeben. Damit wird in Linz ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit und Selbständigkeit von Blinden und Sehbehinderten von unterschiedlichen Einrichtungen gemeinsam unterstützt.

 

freiraum-europa: Nicht das „Erzählte“ reicht, sondern das „Erreichte“ zählt!

 

Dieses Mail darf gerne weitergeleitet werden!

 

Beste Grüße und viel Spaß in Linz wünschen freiraum-europa, die Westbahn und

E-Scooterproblematik für Menschen mit Behinderung in Linz.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Klaus Luger,

sehr geehrter Herr Mobilitätsreferent Martin Hajart,

sehr geehrte Damen und Herren!

Zum Thema E-Scooterproblematik in Linz habe ich als schwerst sehbehinderte und somit betroffene Person meine eigene Meinung. Die sich nicht mit der euphorischen Meinung, wie auf der Homepage der Stadt Linz, deckt. Aber vielleicht kann man in den nächsten Wochen ja positiv überrascht werden. Jedenfalls habe ich das subjektive Empfinden, dass man schon wieder auf die Menschen mit Behinderung vergessen hat.

 

Ich habe mich im Jahr 2021 mit den Betreibern der E-Scooter in Verbindung gesetzt und auf die Probleme der Blinden und Sehbehinderten Menschen durch die wild abgestellten E-Scooter hingewiesen. So habe ich mich z. B. mit Herrn Martin  Skerlan von der Firma Tier getroffen und über die Probleme der Menschen mit Behinderung gesprochen.

 

Ich kann anmerken, dass die Scooter der Firma Tier in Linz die wenigsten Probleme machen. Das können sie in meiner Bildergalerie, die bereits 340 Fotos von wild abgestellten E-Scootern in Linz zeigen, feststellen.

 

Für mich ist der Verhaltenskodex der Stadt Linz, so wie er zur Zeit praktiziert wird, in voller Länge „GESCHEITERT“.

 

Mir sind Blinde Personen bekannt, die über solche wild abgestellten E-Scooter gestolpert und grfallen sind, sich auch schwer verletzt haben und sich entsprechend im Krankenhaus oder beim Arzt behandeln haben lassen.

 

Leider haben diese Personen keine Anzeige erstattet. Es ist immer die gleiche Begründung. „Es ist alles so aufwendig und kompliziert“. Das kann man Blinden und Sehbehinderten Menschen sicher nachvollziehen, dass sie keine Fotos machen oder Zeugen zusammentrommeln oder einen Unfallbericht verfassen können. Auch hier gehört eine Verbesserung für diese Personengruppe hergestellt. Dann gäbe es mehr Anzeigen.

 

Weiters scheint auch nicht bekannt zu sein, dass es in Linz im öffentlichen Raum Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt, die freigehalten werden „MÜSSEN“. Das steht auch so in der Straßenverkehrsordnung unter § 24.

 

Dazu gehören die taktilen Bodeninformationen (TBI), diese berühmten Rillen im #boden. Die für Blinde die Orientierung mit dem Blindenstock darstellen. Weiters gibt es diese Anmeldetableaus an bestimmten Kreuzungen, die sogenannten akustisch taktilen Signalanlagen (ATAS). Die haben die Aufgabe, Blinde und Sehbehinderte Menschen sicher über die Straße zu bringen. Entweder mit Akustik oder mit Vibration. Auf der Oberseite dieser Tableaus befindet sich ein Richtungspfeil, an dem sich die Blinde Person orientiert, in welche Richtung sie gehen muss. Auf der Unterseite befindet sich ein Vibrationstaster. Der zeigt der ‚Blinden Person durch vibrieren an, ob sie die Grünphase hat. Man brauch dadurch nicht immer die Akustik aktivieren und die Anrainer nerven. Weiters befindet sich auf dem Tableau eine taktile Querungsstrecke. Damit ertastet man, wieviel Fahrstreifen, Rad- oder Straßenbahngleise man queren muss. Die Blinde oder Sehbehinderte Person muss somit diese Anmeldetableaus ungehindert erreichen können.

 

Alle diese, für Blinde und Sehbehinderte, wichtige Einrichtungen werden und wurden von wild abgestellten E-Scootern blockiert. Womit sie diese Gruppe enorm gefährden. Außerdem blockieren sie, von Blinden, im Mobilitätstraining einstudierte Wege.

 

Weiters orientieren sich Blinde und Sehbehinderte Menschen auch an Hausmauern und Gehsteigkanten. Auch hier gibt es bezüglich der E-Scooterfahrerinnen und ‚E-Scooterfahrer keine Disziplin.

 

Ebenso werden die E-Scooter bei Liftzugängen, bei Rolltreppen und bei Stiegen achtlos abgestellt. Man stellt sich die Blinde Person vor, wenn sie den Lift betreten will und einScooter blockiert die Tür. Ebenso zum großen Problem wird es für Blinde, wenn sie die Rolltreppen oder Stiegen benützen und ein Scooter steht direkt beim Zugang..

 

Solche Probleme treten immer bei der Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche oder beim H’BF Linz auf.

 

Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder mit Kinderwagen sind das lästige Behinderungen auf ihrem Weg. Für Blinde und Sehbehinderte Menschen stellt das aber eine Stolper- und Sturzgefahr da. Besonders wenn es nach unten geht.

 

Ebenso schreibt die Stadt Linz auf ihrer Homepage, dass man das wilde Abstellen der Scooter direkt in Haltestellenbereichen und/oder bei Schulen, in der Umgebung von Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, wo mit vulnerablem Fußgeherverkehr zu rechnen ist, einzuschränken.

 

Warum wurden schon wieder die Menschen mit Behinderung vergessen?

 

Es gibt in Linz einige Einrichtungen, wo sich sehe viele Menschen mit Behinderung aufhalten. Und hier besonders viele Blinde und Sehbehinderte. Im Umfeld Unionkreuzung bis Bulgariplatz befinden sich das BBRZ, das RISS, freiraum-europa, der BSV OÖ und demnächst eröffnet die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ihr Kompetenzzentrum bei der Kreuzung Wiener Straße – Anzengruberstraße. Auch dadurch ist in dieser Gegend ein vermehrtes Aufkommen von Blinden und Sehbehinderten zu rechnen.

 

Weiters befinden sich in der Kapuzinerstraße das Blindenpastoral der Diözese Linz und das LSZ für Hör- und Sehbildung. Wurden auch alle diese Einrichtungen in die Überlegungen einbezogen?

 

Im Anhang finden sie eine Sammlung von Fotos von nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern im Umfeld der Unionkreuzung bis zum Bulgariplatz, Makartstraße, Raimundstraße, Krausstraße und Lissagasse. In diesem Bereich sind eben sehr viele Menschen mit Behinderung unterwegs. Diese Aufnahmen entstanden in einem sehr kurzen Zeitraum.

 

Falls der Anhang nicht geöffnet werden kann, finden Sie hier einen Link zum Download: http://www.hojas.co.at/extern/E-Scooterproblematik.pdf

 

Für mich als fast blinde Person habe ich meine Vorstellungen und Ideen, wo man E-Scooter nicht oder  niemals abstellen darf. Jedenfalls wäre technisch schon sehr viel möglich. Es ist nur eine Frage des „WOLLESNS“.

 

Für mich wären verbotene Zonen in Linz:

 

  • Kreuzungsbereiche mit akustisch taktilen Ampeln. In Linz zum Beispiel müssten nicht alle Kreuzungen mit ATAS als Verbotszone definiert werden. Hier reichen die Kreuzungen im Innenstadtbereich und im Umfeld von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Ein- und Ausgänge zu Liften im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Rolltreppen (Unionkreuzung, HBF Linz Bereich Kärntnerstraße etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Stiegen im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz, Hauptplatz Linz, Umfeld Schloss etc.);
  • In Haltestellenbereichen und in Wartehäuschen;
  • Im Umfeld von taktilen Bodeninformationen,
  • Im Umfeld zu Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden etc..

 

  • Wenn man die oben genannten Örtlichkeiten als Zonen definieren könnte, an denen E-Scooter nicht oder nur sehr schwer abgestellt werden können, dann wäre schon einmal ein bisserl mehr Sicherheit für Menschen mit einer Behinderung gegeben.

 

Weiters sollten die E-Scooter mit einem leicht auffindbaren QR- oder NFC-Code, mit dem der Scooter eindeutig identifiziert  werden kann, gekennzeichnet werden. Damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bekommen sollen, solche Scooter zu melden oder bei Unfällen eine entsprechende Anzeige machen zu können. Das wird natürlich nicht für Alle nützlich sein, aber wenn es einige verwenden können, dann hat es schon geholfen. Bis jetzt können Blinde und Sehbehinderte wild abgestellte Scooter nicht melden. (Es wurde immer nach der Firma gefragt).

 

Ebenso sollten die Polizei und eventuelle Stadtwachen besser in Bezug auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum geschult werden. Wie ich persönlich schon erfahren durfte, haben viele im Polizeibereich und besonders bei der Linzer Stadtwache keine Ahnung von einer TBI, einer ATAS oder einem Aufmerksamkeitsfeld und das diese Einrichtungen frei gehalten werden müssen. Somit ist es für sie kein Problem, auf einer TBI neben einem Scooter zu stehen, ohne zu reagieren. So passiert z. B. Am 01. Mai bei der Goethekreuzung. Da stand ein Scooter auf einer TBI. Daneben stand ein Polizeiauto und die 2 Beamten starrten durch die Windschutzscheibe fasziniert auf die TBI und dem Scooter. Auf die Frage, warum sie eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung nicht frei machen?, kam die Antwort: „Wo denn diese Einrichtung sei?

 

Auch hier gehört angesetzt. Es bringt ja nichts, wenn die Stadtwache und die Polizei durch die Straßen marschieren und nicht wissen, was Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum eigentlich sind.

 

Ich bin kein Gegner des Fortschrittes und wenn es mein gesundheitlicher Zustand es zulassen würde, wäre ich sicher auch mit einem E-Scooter unterwegs. Als Kinder hatten wir ja noch die Roller mit Fußantrieb. Ich bin mir sicher, dass man in Linz zu einer, für alle brauchbaren Lösung kommen wird. Man muss immer wieder an den berühmten Rädchen drehen. So könnte Linz sogar ein Vorzeigemodell werden.

 

Vielleicht könnten sie meine Ideen und Vorschläge in Ihre Überlegungen einbeziehen. Es geht um die Sicherheit und Gesundheit von den Blinden und Sehbehinderten Menschen in Linz.

 

Meine Bildergalerie der wild abgestellten E-Scooter in Linz: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

E-Scooter – Die Rückkehr der Plagen.

Durch die milden Temperaturen im  Winter waren sie auch in dieser Jahreszeit nicht gänzlich aus Linz verschwunden. Die E-Scooter, die derzeitige Geißel der Menschheit und die Plagen für behinderte und ältere Menschen.

Jetzt, zur warmen Jahreszeit kommen sie wieder vermehrt zum Vorschein und stehen überall dort, wo man sie nicht braucht und wo sie auch niemals hingehören. Mitten am Gehsteig, an Hausmauern angelehnt, auf taktilen Bodeninformationen, an akustisch taktilen Ampeln, bei Zebrastreifen, bei Stiegenauf- und abgängen, bei Rolltreppen, bei Lifttüren, bei Hausein- und ausfahrten, mitten im Gebüsch, mitten auf Parkwegen, bei Haltestellen, in Wartehäuschen und noch einigen weiteren Plätzen.

Linz reagierte mit einem Verhaltenskodex auf den Scooter-Boom und die damit verbundenen Probleme im Verkehr und an öffentlichen Plätzen. Dieser Verhaltenskodex sollte für mehr Ordnung und vor allem Sicherheit im Linzer Straßenverkehr sorgen.

Insgesamt besteht dieser Verhaltenskodex aus elf Punkten – auf Verbote wurde dabei bewusst verzichtet.

Zudem wird das Abstellen der Fahrzeuge geregelt: Dazu gehört beispielsweise, eine Funktion zur Anzeige von Parkplätzen/Parkzonen sowie Parkverbotszonen in die Scooter-Applikation zu implementieren. Die Betreiber verpflichten sich zudem, gefährlich abgestellte E-Roller binnen kurzer Zeit aus der Gefahrenzone zu beseitigen.

Anmerkung: Woher wissen die Betreiber, wo die Scooter gefährlich abgestellt wurden? Weiters ist „gefährlich“ ein sehr flexibler Begriff. Schließlich kann „gefährlich“ für Blinde etwas anderes als für Sehende bedeuten.

Weiters haben oder hätten die Betreiber darauf zu achten, dass ihre Roller nicht mehr in Radständern, in Wartehäusern von Haltestellen oder auf schmalen Gehwegen (Breite unter 2,50 Meter) geparkt werden. Bei wiederholter Missachtung sollen Fahrer von den Betreiberfirmen vom Gebrauch ausgeschlossen werden.

Anmerkung: Wenn man ausgeschlossen wird, dann wechselt man den Anbieter oder verwendet eine andere Kreditkarte. Somit hat das keinen Erziehungseffekt.

Zudem setzen die Anbieter darauf, dass auch die Scooter-Fahrer die Fahrzeuge umsichiger abstellen. Warum sollten Menschen, die bei Rot die Kreuzung queren, ständig auf ihre Smartphones gaffen, Behinderten in den Öffis die Sitzplätze wegnehmen, ihren Mühl nicht ordnungsgemäß entsorgen können, ein proletenhaftes Verhalten an dem Tag legen, plötzlich die E-Scooter „umsichtig“ abstellen?

Meine damalige Meinung zum Verhaltenskodex: „Das ein Verhaltenskodex dazu führen soll, dass die Roller umsichtig und sicher abgestellt werden, können aber nur sehr naive und lebensferne Menschen annehmen“.

 

Link zum Verhaltenskodex der Stadt Linz: http://hojas.co.at/blog/elektro-roller-in-linz-und-der-verhaltenskodex/

 

Leider hatte ich Recht und man sollte davon ausgehen, dass dieser Verhaltenskodex in Linz gescheitert ist. Gescheitert sind bei der E-Scooterproblematik für mich nicht nur die Politik, sondern auch die meisten Schönwettervereine und Schönwetterverbände, die sich angeblich für die Belange der Menschen mit Behinderung einsetzen. Da fehlt es meiner Meinung an der fachlichen Kompetenz, was mit der heutigen Technik bereits möglich wäre. Wenn man von QR-Code, NFC , Apps´s oder GPS keine Ahnung hat, sollte sich auch bei E-Scootern nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Was haben sie in den letzten Jahren im Bezug der E-Scooter alles unternommen? Ich meine hiermit, etwas vernünftiges und nachhaltiges? Eine Schleife mit Hinweisen, wie man die Scooter sicher abstellen sollte, wie zum Beispiel in Wien passiert, finde ich für sinnlos. Die Aufschriften müssten in mehreren Sprachen erfolgen. Außerdem will man Scooterfahren und nicht lesen. Weiters ist es den Disziplinlosen ziemlich egal was auf so einer Schleife steht. Ich lese solche Schleifen nur, wenn sie an Kränzen befestigt sind. Ebenfalls würde ich keinen Scooter angreifen um eine solche Schleife anzubringen. Man könnte dann immer behaupten, ich hätte das Ding beschädigt. Ich sehe auch hier keinen Erziehungseffekt.

Wer beispielsweise mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist und dann auch noch auf schlampig abgestellte E-Scooter auf schmalem Gehsteigen trifft, hat logischerweise ein größeres Problem. Genauso hat diese Gruppe auch dann ein Problem, wenn solche Scooter genau bei Lifttüren oder Rolltreppen stehen. Diese Gruppe ist hauptsächlich durch die E-Scooter behindert.

Die Gruppe der Blinden und Sehbehinderten ist durch die E-Scooter auch noch der Gefahr des Stolperns und Stürzens ausgesetzt. Weiters werden bekannte und eintrainierte Wege verstellt. Scooter, die auf einer taktilen Bodeninformation oder an einer akustisch taktilen Ampel abgestellt oder angelehnt werden, sind weitere Hindernisse und Gefahren. Die Blinde oder Sehbehinderte Person kann das Anmeldetableau am Ampelmasten nicht mehr erreichen. Ebenso geht eine Gefahr von Scootern aus, die an Hausmauern oder bei Gehsteigkanten abgestellt werden. Auch das sind Mobilitätshilfen für die Blinden und Sehbehinderten.

In den sozialen Netzwerken häufen sich die Berichte über die schlampig abgestellten oder herumliegenden E-Scootern. Sei es nun Facebook, Whatsapp oder andere Messengerdienste, Newsletter oder E-Mails. Es sind immer die Gleichen Probleme und es betrifft aber nicht nur Österreich.

Sogar auf der Meldeplattform von „Schau auf Linz“ beschweren sich die sehenden Landsleute bereits über die Scooter. Die immer gleich bleibende Antwort des SAL-Teams: „Wir haben die Betreiber informiert!“.

Ich habe in meiner Bildergalerie „Blind in Linz“, in der Gruppe „E-Scooter“ bereits über 340 Fotos über die nicht ordnungsgemäß abgestellten Plagen eingestellt. Jetzt höre ich damit auf, da es in letzter Zeit zu einer Inflation gekommen ist.

 

Link zur Bildergalerie für Sehende: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/6

Beispiele aus Linz:

Am 30. April bin ich in Linz vom Schillerpark zur Goethekreuzung spaziert. Das sind 2 Straßenbahnhaltestellen. Dazwischen bin ich auf 8 wild abgestellte E-Scooter gestoßen. 3 davon standen auf einer TB>I oder dicht daneben. Entlang der Wiener Straße 1 bis zur Herz Jesu Kirche standen 10 Stück herum. Auch hier war die TBI blockiert. Beim Billa bei der Herz Jesu Kirche gibt es eine Hausein- und ausfahrt. Eine Autofahrerin stieg wütend aus ihrem Wagen und musste 2 Scooter wegräumen um die Durchfahrt nützen zu können. Sie hat die Scooter ganz brav auf die vorbeiführende TBI gestellt.

Am 01. Mai war ich wider in der Linzer Landstraße unterwegs. Bei der Goethekreuzung bei der ‚Adresse Landstraße 86 stellt man die Scooter gerne ab. Obwohl hier ein Fahrrad- und E-Scooterabstellplatz vorhanden sind, werden auch hier Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt. Es führt eine TBI von der Kreuzung bis zur Hausmauer. Und da stehen sie meistens. Am 01. Mai ist aber auch noch ganz etwas anderes bei dieser Ecke gestanden. Ein Polizeiauto. Darin saßen 2 Polizisten und starrten fasziniert auf die TBI und dem Scooter. Sonst passierte nichts. Als ich an die Seitenscheibe klopfte, wurde diese vorsichtig nach unten gelassen. Auf meine Frage, warum sie eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung nicht freihalten?, kam die Gegenfrage, wo denn diese Einrichtung sei! Jedenfalls stellte es sich wieder einmal heraus, dass Polizisten keine TBI kennen. Die 2 waren der Meinung, diese Rillen dienen dazu, dass das Wasser besser von der Hausmauer abgeleitet wird. Jedenfalls bat ich die Beamten, sie sollen den Scooter entfernen. Als ich nach etwa einer Stunde zurückkam waren die Polizisten verschwunden. Der Scooter stand aber immer noch da.

Auch zwischen Unionkreuzung und Herz Jesu Kirche standen sie wieder wild herum. Direkt beim BFI standen 2 auf der TBI. Beim Zugang zum RISS in der Raimundstraße standen gleich 3 hintereinander.

Auch im Umfeld zum BSV OÖ und zu freiraum-europa machen die E-Scooter nicht halt. Ob sie nun bei der Kreuzung Makartstraße – Lissagasse – Krausstraße oder wie vor einigen Wochen direkt am ‚Gehsteig vor dem BSV OÖ standen oder bei Liftzugängen und bei der Unionkreuzung direkt bei den Rolltreppen. Sie stehen eigentlich schon überall herum.

Jedenfalls wird diese Problematik auch das neue Kompetenzzentrum der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs in Linz bei der Kreuzung Wiener Straße – Anzengruberstraße betreffen. Es ist zwar nur eine sehr kurze Strecke von der Unionkreuzung bis zum Standort (etwa 200 Meter) , aber es befinden sich einige Lokale mit Schanigärten entlang des Weges. Und da stellt man schon gerne seinen Scooter ab um seinen Döner zu verzehren.

Man darf nicht alle Benützerinnen und Benützer von E-Scootern in einen Topf werfen, Es ist ein kleiner Anteil dieser Gruppe. Deshalb halte ich den Vorschlag, die Betreiber der E-Scooter dafür zur Verantwortung zu ziehen, ein bisserl sehr weltfremd und auch sehr lebensfern. Warum soll ich mich also an Regeln halten, wenn ich nicht zur Verantwortung gezogen werde. Auch das hat keinen Erziehungseffekt und man kann davon ausgehen, dass die Scooter noch wilder herumstehen. Es zahlt schließlich auch kein Autohändler die Strafen für Schnellfahren für seine Kunden.

Meine persönliche Erfahrung sagt mir, man muss die Menschen dort treffen, wo es ihnen weh tut. Und das ist nun mal in der Geldbörse. Das habe ich bei den arbeitsunwilligen Langzeitarbeitslosen gelernt. Wenn es um ihr Geld ging, dann konnten sie rennen. Genau so sehe ich das auch mit den E-Scooterfahrerinnen und E-Scooterfahrern. Die sollen dafür auch verantwortlich gemacht werden. Wenn man mit keinen Konsequenzen rechnen muss, dann brauche ich mich auch an keine Regeln halten. Und noch weniger an einen Verhaltenskodex.

Technisch wäre das kein Problem. Man weiß ja, wer die Scooter nutzt. Welche Strecke gefahren wurde und wo sie abgestellt werden. Schließlich wird ja danach abgerechnet. Genauso gibt es vordefinierte Haltebereiche. Und wenn es bestimmte Haltebereiche mit GPS-Daten gibt, dann kann man auch Bereiche definieren, an denen man Scooter nicht abstellen darf. Und wer das nicht tut und seinen Scooter an nicht definierten Orten abstellt, dann soll die Uhr und somit der Euro weiterzählen. Das wurde schon getestet und es funktioniert. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die verbotenen Zonen definiert sind. Und natürlich eine Frage des „WOLLENS“. Jedenfalls könnte man Google Maps oder Open’StreetMap dazu nützen.

Für mich wären verbotene Zonen in Linz:

 

  • Kreuzungsbereiche mit akustisch taktilen Ampeln. In Linz zum Beispiel müssten nicht alle Kreuzungen mit ATAS als Verbotszone definiert werden. Hier reichen die Kreuzungen im Innenstadtbereich und im Umfeld von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Ein- und Ausgänge zu Liften im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Rolltreppen (Unionkreuzung, HBF Linz Bereich Kärntnerstraße etc.);
  • Zu- und Abgänge bei Stiegen im öffentlichen Raum (Unionkreuzung, Herz Jesu Kirche, HBF Linz, Hauptplatz Linz, Umfeld Schloss etc.);
  • In Haltestellenbereichen und in Wartehäuschen;
  • Im Umfeld von taktilen Bodeninformationen,
  • Im Umfeld zu Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden etc..

 

  • Wenn man die oben genannten Örtlichkeiten als Zonen definieren könnte, an denen E-Scooter nicht oder nur sehr schwer abgestellt werden können, dann dann wäre schon einmal ein bisserl mehr Sicherheit für Menschen mit einer Behinderung vorhanden.

Weiters sollten die E-Scooter mit einem leicht auffindbaren QR- oder NFC-Code, mit dem der Scooter eindeutig identifiziert  werden kann, gekennzeichnet werden. Damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen die Möglichkeit bekommen sollen, solche Scooter zu melden oder bei Unfällen eine entsprechende Anzeige machen zu können. Das wird natürlich nicht für Alle nützlich sein, aber wenn es einige verwenden können, dann hat es schon geholfen.

Weiters sollten die Polizei und eventuelle Stadtwachen besser im Bezug auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum geschult werden. Wie ich persönlich schon erfahren durfte, haben viele im Polizeibereich und besonders bei der Linzer Stadtwache keine Ahnung von einer TBI, einer ATAS oder einem Aufmerksamkeitsfeld und das diese Einrichtungen frei gehalten werden müssen. Somit ist es für sie kein Problem, auf einer TBI neben einem Scooter zu stehen, ohne zu reagieren.

Was mich besonders stört, ist die Tatsache, wenn sich Blinde oder Sehbehinderte bei nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern verletzen und in ärztliche Behandlung müssen, keine Anzeige machen. Die Begründung ist eigentlich immer die Gleiche: „Es ist ja alles so kompliziert und aufwendig und das tue ich mir nicht an“. Das stimmt so schon, aber wenn sich niemand dafür die Mühe und den Aufwand macht, dann wird sich auch hier niemand Verantwortlich fühlen und es wird sich nie etwas ändern. Leider sieht man diese Personen dann noch Wochen später herumhinken. Mein Mitleid hält sich aber in Grenzen.

Zum Abschluss noch etwas über die Polizei in Linz und die taktilen Bodeninformationen. Leider scheinen diese Rillen im Boden bei der Polizei in Linz noch nicht angekommen zu sein. Wie bereits im Bericht erwähnt, musste ich auch bei anderen Gelegenheiten die Unwissenheit unserer Beschützer zur Kenntnis nehmen.

Ebenfalls am 01. Mai 2022 standen 2 Polizeiautos am Schillerplatz bei den 2 Würstelständen. Auch diese beiden standen direkt über der TBI, obwohl genügend Platz vorhanden war. Auch diese Besatzungen hatten von einer TBI keine Ahnung.

Auch bei den Polizeiinspektionen im Lenaupark oder in Pichling in der Solarcity ist das Wissen von taktilen Hilfslinien für Blinde begrenzt bis gar nicht vorhanden.

Ein besonderes Erlebnis hatte ich schon vor längerer Zeit mit 5 Polizisten am Weihnachtsmarkt am Linzer Volksgarten. Das war gerade der Zeitpunkt, als Alexander Gaisch, jener Polizist, der einem Kollegen die „Wadln virerichten“ wollte, weil dieser ihn nicht erkannte.

Auch hier wurde das Polizeiauto bei der Goethekreuzung auf die TBI (damals noch Blindenleitsystem) gestellt und die Polizisten standen auf der anderen Straßenseite. Als ich sie auf ihr Verhalten aufmerksam machte kristallisierte sich sofort ein Rädelsführer heraus und der versuchte mir eine wilde Geschichte zu erzählen. Er fing damit an, dass diese Polizeieinsätze bis ins kleinste Detail geplant sind. So wird zum Beispiel genau festgelegt, wie ein Polizeiauto wo zu stehen hat. Das wird alles in einem Plan eingezeichnet und so müssen sie dann ihr Auto im Einsatz hinstellen. Und somit dürfen sie das Auto auch auf ein Blindenleitsystem stellen. Weil es ja so im Plan vorgesehen ist. Mich hat dann dieser Plan interessiert und wollte ihn auch gerne sehen. Natürlich dürfen sie diese wichtigen Unterlagen im Einsatz nicht mitnehmen, sondern sie müssen sich das alles einprägen. Deshalb waren sie sicher als Gruppe unterwegs. Jeder wusste ein Viertel vom Plan und der Fünfte wusste wo der Plan versteckt ist. Außerdem seien sie von der Polizei und sie dürfen doch einiges mehr als der Normalbürger. Und somit ihr heiliges Auto auf das Blindenleitsystem stellen.

Mich erinnerte dieser Trupp an Kottan und seine Mitstreiter (Schramml, Schremser, Pilch etc.). Sicher waren sie davon überzeugt, mich Normalbürger überzeugt oder gerollt zu haben. Ich war versucht, in der Polizeidirektion anzurufen und diesen tapferen Beamten durch „Alexander Gaisch“ die „Wadln virerichten“ zu lassen.

Ich kann aber auch sagen, dass es sehr viele nette Polizistinnen und Polizisten gibt, die wenn man sie auf solche Missgeschicke hinweist, sich entschuldigen und wenn es möglich ist, das Auto umstellen. Das wird aber niemand verlangen, wenn sie gerade einen größeren Einsatz haben. Aber man hat sie auf eine TBI aufmerksam gemacht und vielleicht hatte es einen Lerneffekt.

Was mich aber schon etwas verwundert, ist die Tatsache, dass der aktuelle Obmann des Blinden- und Sehbehindertenverbandes OÖ, Dr. Niederwimmer ja Pressesprecher der Polizei war. Anscheinend war zu dieser Zeit ein „kompetenter Umgang mit Menschen mit Behinderung“ nicht sein Kompetenz- und Aufgabenbereich. Würde für mich persönlich aber einiges erklären.

Infos zum Klimaticket

 

Mit dem KlimaTicket ist es ab 26. Oktober erstmals möglich , mit einem einzigen Ticket alle Züge, Busse und Straßenbahnen des öffentlichen Nahverkehrs in allen Bundesländern und auch in der Westbahn und den ÖBB zum Fixpreis zu fahren.

Teilnehmende Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften

Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH www.vmobil.at

Verkehrsverbund Tirol GesmbH www.vvt.at

Salzburger Verkehrsverbund GmbH www.salzburg-verkehr.at

OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG www.ooevv.at

Verkehrsverbund Steiermark GmbH www.verbundlinie.at

Verkehrsverbund Kärnten GmbH www.kaerntner-linien.at

Verkehrsverbund Ost-Region GmbH www.vor.at

Teilnehmende Eisenbahnverkehrsunternehmen

ÖBB-Personenverkehr AG

WESTbahn Management GmbH

Salzburger Lokalbahn (SLB)

Pinzgauer Lokalbahn (PLB)

Montafonerbahn AG (MBS)

Zilltertaler Verkehrsbetriebe AG (ZVB)

Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH

Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H.

Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH

Steiermarkbahn (StB)

Raaberbahn AG

Wiener Lokalbahnen GmbH (WLB)

Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsges.mbH (NÖVOG)

(Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen)

Wo kann ich das Klimaticket kaufen?

Das KlimaTicket kann ab 1. Oktober sowohl online auf

www.klimaticket.at

als auch bei den Schaltern der teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gekauft werden (d.h. alle Schalter der ÖBB und Westbahn in ganz Österreich sowie alle Schalter der Verkehrsverbünde).

  • Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
  • Kärnten Bus GmbH
  • ÖBB-Personenverkehr AG
  • OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG
  • Österreichische Postbus AG
  • Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation
  • Salzburger Verkehrsverbund GmbH
  • Verkehrsverbund Tirol GesmbH
  • Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH
  • WESTbahn Management GmbH

Es gilt ab einem frei wählbaren Datum frühestens ab dem 26. Oktober und kann maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.

Was heißt Behinderung? Habe ich Anspruch auf Ermäßigung?

Anspruch auf Ermäßigung haben Menschen mit Behinderung, wenn in deren Österreichischem Behindertenpass ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder der Vermerk „Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ enthalten ist, oder Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis, Inhaber und Inhaberinnen von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz.

Welche Dokumente brauche ich beim Kauf des KlimaTicket

Beim Kauf des KlimaTicket sind keine Dokumente (wie z.B. Führerschein oder Meldenachweis) notwendig. Bei einer Kontrolle ist das Ticket in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, e-card mit Foto(!), Reisepass, etc.) gültig.

Hinweis: Beim Kauf des Tickets beim Schalter ist der entsprechende Nachweis der Behinderung vorzuweisen. Weiters werden die Bankdaten benötigt.

Welche Zahlungsmodalitäten gibt es für das KlimaTicket ?

Das KlimaTicket  kann in monatlichen Raten (ohne Aufschlag) bezahlt werden oder es wird beim Erwerb der gesamte Betrag (949 Euro ohne bzw. 699 Euro (Anmerkung: bis 31.10.2021) mit Ermäßigung) bezahlt. Bei monatlicher Abbuchung sind die ersten zwei Monatsraten sofort bei der Bestellung zu bezahlen. Die Abbuchung des Restbetrags erfolgt ab dem dritten Gültigkeitsmonat mittels SEPA-Lastschrift in zehn gleichen Monatsraten innerhalb der ersten fünf Werktage jedes Kalendermonats.

Ist der Gültigkeitsbeginn des KlimaTicket frei wählbar?

Der erste Tag der Gültigkeit kann ab dem 26. Oktober 2021 frei gewählt werden (muss also nicht z.B. der Monatserste sein) und das KlimaTicket kann max. vier Wochen im Voraus gekauft werden. Beim Onlinekauf kann das KlimaTicket frühestens 15 Tage nach dem Kauf genutzt werden, beim Kauf am Schalter kann man sofort mit dem vorläufigen Ticket losfahren.

Wie und wann bekommt man das KlimaTicket zugestellt?

Beim Kauf am Schalter bekommt man ein vorläufiges Ticket ausgedruckt oder wenn gewünscht per Email, das sofort genutzt werden kann. Beim Onlinekauf kann das Klimaticket frühestens 15 Tage nach Kauf genutzt werden. In beiden Fällen wird das KlimaTicket nach wenigen Wochen im Scheckkartenformat per Post zugeschickt.

Gibt es eine App o.ä. für das KlimaTicket, wo man das Ticket digital verfügbar hat?

Nein, derzeit gibt es noch keine App für das KlimaTicket , d.h. im Verkehrsmittel muss die Plastikkarte vorgezeigt werden.

Kann ich das KlimaTicket kündigen?

Ja. Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem 7. Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Dabei ist eine Monatsrate als Kündigungsentgelt zu zahlen. Im Falle von Umzug, mehr als dreimonatige Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder Todesfall kann das Ticket jederzeit und ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden.

Wird es ein Angebot für die Mitnahme von Kindern geben?

Die aktuellen Tarifbestimmungen des KlimaTicket sehen vor, dass es gegen einen pauschalen Aufpreis von 110 Euro möglich sein wird, das ganze Jahr bis zu vier Kinder zwischen 6 und 15 Jahren mitzunehmen. Die Kinder müssen nicht mit dem Inhaber oder der Inhaberin des KlimaTicket verwandt sein. Kinder von 0 bis 5 Jahren reisen wie bisher kostenlos gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Diese Variante ist für viele Verkehrsmittel eine neue und

kundenfreundliche Lösung.

Gilt das KlimaTicket auch für das deutsche Eck bzw. Grenzbahnhöfe?

Das Klimaticket gilt auch auf bestimmten Strecken zwischen Halten in Österreich und den gemeinsam mit anderen Bahnen betriebenen Gemeinschaftsbahnhöfen im Ausland, nämlich Buchs SG, St. Margarethen, Lindau (Bodensee) Reutin, Passau Hbf, Tarvisio Bosco Verde, San Candido/Innichen Brennero/Brenner und Sopron, sowie auf bestimmten Strecken im Ausland, nämlich auf dem deutschen Abschnitt zwischen Salzburg Hauptbahnhof und Kufstein (sogenanntes deutsches Eck), bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich; auf dem liechtensteinische Abschnitt zwischen Tisis und Buchs (SG); auf dem italienischen Abschnitt zwischen Sillian und Brenner mit Umstieg in Franzensfeste, bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich und auf dem deutschen Abschnitt zwischen Scharnitz und Ehrwald mit Umstieg in

Garmisch-Partenkirchen, bei Fahrtantritt und Fahrtziel in Österreich.

Link zur Homepage von Klimaticket: https://www.klimaticket.at/de/

Coronainfo: IOS- und Androidapp zum grünen Pass

Die österreichische App zum Grünen Pass ermöglicht die sichere Speicherung von Zertifikaten mit EU-konformem QR-Code aus Österreich am Mobiltelefon und erleichtert das Vorweisen bei einer Kontrolle von 3-G-Nachweisen und im internationalen Reiseverkehr.

So funktioniert die App.

Laden Sie die App im iOS App Store oder Google Play Store herunter. Dann scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Zertifikat oder fügen das PDF über das Teilen-Menü zu der App hinzu.

So haben Sie Ihr Zertifikat immer in der Hosentasche dabei, auch ohne Internetverbindung. Die Zertifikate sind nur lokal auf Ihrem Smartphone hinterlegt.

Ihr Zertifikat erhalten Sie auf gesundheit.gv.at nach dem Login mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte. Weitere Wege zu Ihrem Zertifikat finden Sie auf www.gruenerpass.gv.at.

Link zu Google Play grüner Pass: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.gv.brz.wallet

Link zum Appstore Grüner Pass App: https://appstore.com/brzgmbh/gruenerpass

Wenn man den QR-Code testen möchte, kann man  das mit der Internetseite „GreenCheck“ tun. Als Ergebnis bekommt man seinem Namen, das Geburtsdatum und zum Beispiel einen grünen Kreis mit weißem Häckchen.

Link zur Prüf-Anwendung „GreenCheck“: https://greencheck.gv.at/

Deshalb wichtig: Der QR-Code ist nur mit Lichtbildausweis gültig!

Österreichischer Behindertensportverband

Der Österreichische Behindertensportverband hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung die Bedeutung des Sports für Gesundheit, Mobilität, Eigenständigkeit, Lebensqualität und Integration zu vermitteln. Wir wollen Menschen mit Behinderung für regelmäßige Bewegung gewinnen und sie in ihren Bemühungen Sport zu betreiben unterstützen. Der ÖBSV ist Sportentwickler, Interessensvertretung im Sport und Sportheimat für Menschen mit Behinderung

Link zum österreichischen Behindertensportverband

 

Protokoll Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021)

Protokoll Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021)

 

Nach August 2017 wurden die Akustisch taktilen Ampeln (ATA) in Linz im Mai 2021 erneut auf ihre Funktionalität überprüft.

 

In Linz gibt es 200 Kreuzungen mit Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA). Davon sind 79 mit akustisch taktilen Ampeln ausgestattet. 2017 waren es 70 ATA´s. In 4 Jahren sind „NUR“ 9 neue ATA´s hinzugekommen.

 

Von diesen 79 ATA´s sind 15 ohne Vibration. 2017 waren es noch 33 ATA´s ohne Vibration. Zwischen August 2017 und Mai 2021 wurden 17 ATA´s mit Vibration nachgerüstet oder neue Anmeldetableaus montiert.

 

Bei den Verkehrslichtsignalanlagen mit ATA befinden sich zwischen 2 und 12 Anmeldetableaus an den Masten. Insgesamt befinden sich an den ATA´s 533 Anmeldetableaus.

 

Bei der Überprüfung ging es hauptsächlich um die Funktionalität der Anmeldetableaus (Akustik und Vibration). Weiters um korrekte Querungsschemas und um korrekte Montage der Anmeldetableaus.

 

ATA in Ordnung (Akustik und Vibration):

 

Auwiesenstraße – Gabestraße

Blumauerstraße – Blumautower

Bulgariplatz

Dametzstraße – Bethlehemstraße

Dametzstraße – Johann-Klein-Vogelstraße

Dauphinestraße – Auwiesenstraße

Dauphinestraße – Denkstraße

Dauphinestraße – Haiderstraße

Dauphinestraße – Karl-Steiger-Straße

Dauphinestraße – Siemensstraße-Seidlpastweg

Ferihumerstraße – Wildbergstraße

Franckstraße – Fröbelstraße

Freistädter Straße – Donaufeldstraße

Freistädter Straße – Linke Brückenstraße

Freistädter Straße – Pulvermühlstraße

Goethestraße – Franckstraße – Khevenhüllerstraße – Blumauerstraße

Gruberstraße – Lederergasse

Hafenstraße – Straßerau

Hanuschstraße – Hummelhofpark

Heliosallee – Andromedastraße

Heliosallee – Neufelderstraße

Heliosallee – Orionstraße

Heliosallee – Traundorfer Straße

Hopfengasse – Stifterstraße

Industriezeile – Pummererstraße

Kapuzinerstraße – Im Weizenfeld

Kapuzinerstraße – Klammstraße

Kapuzinerstraße – Limonigasse

Khevenhüllerstraße – Wüstenrotstraße

Kremsmünsterer Straße – Wambacher Straße

Kudlichstraße – Robert-Stolz-Straße

Landstraße – Bürgerstraße

Landstraße – Goethestraße

Landstraße – Taubenmarkt

Landwiedstraße – Europastraße

Lenaustraße – Raimundstraße

Leondinger Straße – Ziegeleistraße

Leonfeldner Straße – Keplerstraße

Makartstraße – Kraußstraße – Lisagasse

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße

Muldenstraße – Eisenwerkstraße

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Unionstraße – Landwiedstraße

Unionstraße – Wiener Straße – Hamrlingstraße

Untere Donaulände – Holzstraße

Untere Donaulände – Honauerstraße

Untere Donaulände – Kaisergasse

Wankmüllerhofstraße – Wolfgang-Pauli-Straße

Weissenwolffstraße – Garnisonstraße

Wiener Straße – Brunnenfeldstraße

Wiener Straße – Lissagasse

Wildbergstraße – Blütenstraße

Wildbergstraße – Reindlstraße

 

ATA  – Falsche Querungsstrecken:

 

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (Direkt vor der Haustür des BSV OÖ).

 

Link zur Bildergalerie Makartstraße – Richard-Wagner-Straße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/46

 

Link zum Youtubevideo Querung Richard-Wagner-Straße: https://www.youtube.com/watch?v=WphDn_AMQ8Y&t=65s

 

Link zum Youtubevideo Querung Makartstraße: https://www.youtube.com/watch?v=u0ODWNyW_Bw

 

 

ATA – Gefährliche Anbringung der Anmeldetableaus:

 

Kärntnerstraße – Zufahrt Busterminal LDZ

 

Link zur Bildergalerie Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?category/45

 

Link zum Youtubevideo Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: https://www.youtube.com/watch?v=4xwMYxIJOXo

 

ATA – Akustik ausgefallen:

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Mozartstraße – Eisenhandstraße

 

ATA  – Richtungspfeil auf Oberseite fehlt:

 

Wiener Straße – Wolfgang-Pauli-Straße (WIFI)

 

ATA – Vibrationstaster fehlt:

 

Am Bindermichl – Muldenstraße – Werndlstraße

Wiener Straße – Symonistraße

 

ATA – Sehr leise eingestellt oder Akustik kaum zu unterscheiden: (2 Anmeldetableaus auf einem Mast nebeneinander):

 

Gruberstraße – Weissenwolffstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Untere Donaulände – Gruberstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Kärntnerstraße – Volksgartenstraße

 

Und noch einige mehr!

 

Link zur Bildergalerie: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/43

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Unionstraße – Hanuschstraße: https://www.youtube.com/watch?v=N8HUsYbcGfM

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Kärntnerstraße – Volksgartenstraße:: https://www.youtube.com/watch?v=Hn8WeKKjPwE

 

ATA – Sehr kurze akustische Grünphase:

 

Rilkestraße – Hamerlingstraße

 

ATA – Verkehrszeichen (Vorrangschild) hängt zu tief beim Anmeldetableau:

 

Leonfeldner Straße – Ferdinand-Markl-Straße

 

ATA – Vibration ausgefallen: (40 Stück):

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Blumauerstraße – Dinghoferstraße

Blumauerstraße – Humboldtstraße – Friedhofstraße

Dauphinestraße – Laskahofstraße 5

Ferdinand-Markl-Straße – Pulvermühlstraße – Dornacherstraße 2

Franckstraße – Wimhölzelstraße 4

Gürtelstraße – Drouotstraße -Richard-Wagner-Straße

Humboldtstraße – Bismarckstraße 2

Kärntnerstraße – Busterminal, LDZ 2

Kärntnerstraße – Postzufahrt, Bahnhofgarage 5

Kärntnerstraße – Volksgartenstraße 6

Landstraße – Mozartstraße 2

Lastenstraße – Hamerlingstraße („grüne Mitte Linz“)

Leonfeldner Straße – Freistädter Straße 3

Untere Donaulände – Gruberstraße 2

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße  – Saporoshjestraße

 

Link zur Bildergalerie: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/40

 

ATA – Anmeldetableaus (Querungsschema falsch montiert):

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Blumauerstraße – Blumautower

Dornacherstraße – Ferdinand-Markl-Straße St. Magdalena

Dornacherstraße – Johann Wilhelm Kleinstraße

Hanuschstraße – Hummelhofpark

Helliosallee Andromedastraße

Helliosallee Neufelderstraße

Helliosallee Orionstraße

Helliosallee Traundorferstraße BH Ebelsberg

Hopfengasse – Stifterstraße

Kapuzinerstraße – Im Weizenfeld

Kapuzinerstraße – Limonigasse

Kevenmüllenstraße Südbahnmarkt

Kudlichstraße – Robert-Stolz.Staße

Leondingerstraße – Ziegeleistraße

Leonfeldnerstraße – Ferdinand-Markl-Straße

Muldenstraße – Eisenwerkstraße 09042021

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Untere Donaulände – Honauerstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße –  Saporosjestraße

 

Link zur Bildergalerie Blind in Linz Querungsschema falsch montiert: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/44

 

ATA ohne Vibration (Mai 2021)

 

Dauphinestraße – Siemensstraße-Seidlpastweg (Neu Heimat)

Ferihumerstraße – Wildbergstraße (Jahrmarktgelände)

Freistädter Straße – Linke Brückenstraße

Goethestraße – Franckstraße – Khevenhüllerstraße – Blumauerstraße (ORF, Design Center)

Gruberstraße – Weissenwolffstraße (ÖGK, Sozialminsteriumservice)

Khevenhüllerstraße – Wüstenrotstraße (Südbahnhofmarkt)

Lenaustraße – Raimundstraße (Seniorenheim)

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (BSV OÖ)

Mozartstraße – Eisenhandstraße (Südbahnhofmarkt)

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Landwiedstraße (Keferfeld)

Unionstraße – Wiener Straße – Hamrlingstraße (BBRZ, BFI, RISS)

Untere Donaulände – Holzstraße (Medicent)

Untere Donaulände – Honauerstraße (Brucknerhaus)

Wiener Straße – Wolfgang-Pauli-Straße (WIFI)

 

Diese ATA´s wurden seit August 2017 mit Vibration nachgerüstet oder neu montiert:

 

Altenbergerstraße -Aubrunnerweg

Bulgariplatz

Dauphinestraße -Auwiesenstraße

Dornacherstraße – Johann-Wilhelm-Kleinstraße

Ferdinand-Markl-Straße – Pulvermühlstraße

Franckstraße -Wimhölzelstraße

Freistädterstraße – Pulvermühlstraße

Freistädterstraße -Donaufeldstraße

Kudlichstraße – Robert-Stolz-Straße

Landstraße – Mozartstraße – Rudigierstraße

Landstraße -Bürgerstraße

Landstraße -Taubenmarkt

Leonfeldnerstraße  – Keplerstraße

Makartstraße -Kraußstraße -Lisagasse

Unionstraße -Landwiedstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße – Lissagasse – Dürrnbergerstraße (Herz Jesu Kirche)

 

VLSA mit ATA am Sonn- und Feiertag abgeschaltet (Eigene Erfahrung):

 

Auwiesenstraße – Gabestraße (Wüstenrotplatz)

Dauphinestraße – Denkstraße

Dauphinestraße – Karl-Steiger-Straße

Landstraße – Bürgerstraße (Schillerpark)

Wiener Straße – Lissagasse (Herz Jesu Kirche)

 

Link zur Bildergalerie Blind in Linz ATA am Wochenende abgeschaltet: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/39

 

Übersicht der Kontrolle der VLSA mit BLAK 2017 (Auflistung der Mängel):

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (Wordformat): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.docx

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (PDF-Format): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.pdf

Alle Infos zu den Ermäßigungen mit dem Behindertenpass im Zusammenhang mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmitteln 

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsmittel in der Ostregion Wien, Niederösterreich und Burgenland

Wien, 18. Jänner 2021

Änderungen zur letzten Ausgabe 2020

Preisanpassung Haus-Haus-Gepäck

INHALTSVERZEICHNIS:

  1. ÖBB 3

1.1.            Ermäßigung für Menschen mit Behinderung  3

1.2.            Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson und/oder Assistenz-Hund in Österreich   3

1.3.            Begriffsbestimmung Assistenz-Hunde   4

1.4.            RailPlus  4

1.5.            Ticketkauf – Reisende ohne gültiges Ticket  5

  1. Österreichcard 6
  2. Kauf von Tickets für ÖBB Schiene 7

3.1.            Online-Ticket  7

3.2.            ÖBB App   7

  1. Fahrradbeförderung in Zügen der ÖBB 7
  2. Platzkartenreservierung national – international 8

5.1.            Ruhebereiche im Railjet  9

  1. Tarifbestimmungen für den internationalen Verkehr 9

6.1.            Tickets im internationalen Verkehr  9

6.2.            Kostenlose Begleitperson im internationalen Verkehr  10

  1. Haus-Haus-Gepäck 11
  2. Verkehrsdrehscheibe Wien Hauptbahnhof 13

8.1.            Eingänge   13

8.2.            Öffis am Hauptbahnhof: 13

  1. Kontaktdaten ÖBB 14
  2. Oebb.at/Tarif 14
  3. Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn) – Tarifbestimmungen 15
  4. WESTbahn 16

12.1.               Tarifbestimmungen für WESTbahn   16

12.2.               WESTbahn   16

  1. Verkehrsverbünde 17
  2. Verkehrsverbund Ostregion 18

14.1.               Informationen für Fahrgäste mit Behinderung  18

14.2.               Ermäßigung im VOR für Fahrgäste mit Behinderung  18

14.3.               Wiener Linien (Kernzone 100)  21

1.    ÖBB

 

1.1.       Ermäßigung für Menschen mit Behinderung

 

Die ÖBB machen es ihren KundInnen einfacher. Menschen mit Behinderung erhalten immer 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standardtickets.

 

Behindertenpass:

Jeder EU Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich kann den Österreichischen Behindertenpass – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – beim zuständigen Sozialministerium Service beantragen.

 

Der Österr. Behindertenpass gilt als Nachweis zum Erwerb von ermäßigten Tickets bei der ÖBB Schiene und der ÖBB-Postbus GmbH.

 

Der Behindertenpass sowie die Österreichcard Spezial wird von zahlreichen Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmungen als Ermäßigungsausweis anerkannt.

 

Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung:

  • Ein österreichischer Behindertenpass gemäß dem Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ bzw. entsprechendem Symbol oder ein
  • österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 70 %

 

Der genannte Ausweis muss bei der Ticketkontrolle vorgewiesen werden.

 

Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können folgende Vorteile nutzen:

–       immer 50 % Rabatt auf ÖBB-Standardticket für Reisende

–       gratis Sitzplatzreservierung inkl. Begleitperson in Österreich

 

1.2.       Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson und/oder Assistenz-Hund in Österreich

 

  • Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen. Blinde Reisende und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 70% können ebenfalls eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt auch für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

 

Achtung für die Begleitperson:

Die Begleitung einer hochgradig sehbehinderten oder blinden Person durch eine andere hochgradig sehbehinderte oder blinde Person (Fahren nur mit einer ermäßigten Karte) ist unzulässig! Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren Erwachsene.

 

1.3.       Begriffsbestimmung Assistenz-Hunde

 

Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Rollstuhl-, Signal-, Therapie- und Blindenführhunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung. Assistenzhunde haben ein entsprechendes Dokument.

 

1.4.       RailPlus

 

Kunden mit einer gültigen Vorteilscard können 15% RAILPLUS Ermäßigung nutzen. Der Behindertenausweis bzw. Behindertenpass gilt in anderen Ländern nicht für die RAILPLUS Ermäßigung. Der betroffene Kunde muss sich hierzu über die Bestimmungen im jeweiligen Land erkundigen. Es steht Kunden natürlich offen eine Vorteilscard Classic, Jugend oder Senior zu erwerben.

 

 

 

Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes:

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die kostenlose Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes

 

Unternehmen Begleitperson Assistenz-Hund Anmerkungen
ÖBB-Schiene Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
ÖBB-Postbus bei Verbund-überschreitenden Fahrten sowie auf Linien, die keinem Verkehrsverbund angehören. Ja Ja Alternativ Begleitperson oder Assistenz-Hund

 

 

Die jeweils gültigen Beförderungsbestimmungen sind zu beachten.

 

 

 

1.5.       Ticketkauf – Reisende ohne gültiges Ticket

 

Grundsätzlich müssen Reisende bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket (S-Bahn, Nah- und Fernverkehr) besitzen. Dies gilt auch für Mitnahme von Hunden bzw. Fahrrädern. Sollte am Bahnhof nur ein Ticketautomat vorhanden sein, bekommt ein ohne Begleitung reisender blinder oder mobilitätseingeschränkter Fahrgast das Ticket ohne Aufpreis im Zug. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises über die bestehende Sehbehinderung bzw. Blindheit beim Zugbegleiter oder beim Kontrollorgan wäre von Vorteil.

 

Der Nachweis für die Voraussetzung im Zug kann mittels

  • Behindertenpass mit der Eintragung „stark sehbehindert“ oder“ blind“
  • eines amtlichen Ausweises über die bestehende starke Sehbehinderung oder Blindheit

 

erbracht werden.

 

Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keinen Defekt darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt. Sie können ebenfalls ohne Ticket in den Zug einsteigen, wenn alle Ticketautomaten des Bahnhofs keine Münzen und Geldscheine mehr akzeptieren. In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Ticket im Zug, entweder bei unseren Mitarbeitern oder am Ticketautomaten im Zug. Bitte kaufen Sie das Ticket sofort nach dem Einsteigen, da Sie sonst ohne gültiges Ticket reisen.

 

An Bahnhöfen oder Haltestellen ohne ÖBB-Ticketschalter oder Ticketautomaten dürfen Sie auch ohne Ticket einsteigen.

 

 

Auszug aus dem Tarif: A.3.2.4. Fahrgäste mit Behinderungen ohne gültiges Ticket

 

A.3.2.4.1.

Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:

  • Blinde oder stark sehbehinderte Reisende und
  • Rollstuhlfahrer.

 

A.3.2.4.2.

Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:

  • Reisende, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters keinen Automaten bedienen können
  • Reisende, die aufgrund eingeschränkter manueller oder geistiger Möglichkeiten keinen Automaten bedienen können

 

 

A.3.2.4.3.

Den unter A.3.2.4.1 und A.3.2.4.2 genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1 beim Kauf von Tickets im Zug.

 

 

 

A.3.2.4.4.

Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.

 

Als Alternative zum Ticketautomaten steht unser Online Ticketshop oder die ÖBB Ticket App für einen Ticketkauf zur Verfügung.

 

2.    Österreichcard

 

Die Österreichcard ist eine Bundesnetzkarte der ÖBB und wird auf Grund einer Bestellung mittels Bestellscheins von allen größeren Bahnhöfen und Reisebüros der ÖBB ausgegeben.

 

Als InhaberIn dieser Karte brauchen Sie ein ganzes Jahr lang keine Einzeltickets der ÖBB zu kaufen. Ihre Österreichcard ist der Fahrausweis und beinhaltet alle Zusatzleistungen

der Vorteilscard.

 

Geltungsbereich

Die Bundesnetzkarte „Österreichcard“ ist in allen Zügen der ÖBB

sowie auf den Zügen nachfolgender österreichischer Privatbahnen gültig:

  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Stubaitalbahn
  • Wiener Lokalbahnen
  • Zillertalbahn
  • St. Pölten – Mariazell (MzB) Mariazellerbahn
  • Citybahn Waidhofen (CD)

 

 

 

Preis (Dezember 2020):

Österreichcard Spezial für die 2. Wagenklasse € 1154,-.

Österreichcard Spezial (für Menschen mit Behinderung) für die 1. Wagenklasse € 1769,-,

Bezahlen können Sie Ihre Österreichcard bar am Ticketschalter oder Sie lassen bequem monatliche Raten von Ihrem Konto abbuchen.

Den Bestellschein für die Österreichcard erhalten Sie am Ticketschalter.

 

 

 

 

3.    Kauf von Tickets für ÖBB Schiene

3.1.       Online-Ticket

 

Mit dem ÖBB Online-Ticket unter oebb.at kommen Sie schnell und einfach zum günstigsten Ticket für Ihre gewählte Verbindung. Es werden sowohl nationale als auch ausgewählte internationale Tickets angeboten.

 

Klicken Sie unter oebb.at auf „Jetzt Ticket buchen“. Sie werden durch alle Buchungsschritte geleitet. Die Anzeige der optimalen Angebote erfolgt entsprechend Ihren Eingaben automatisch – auch Ermäßigungen werden dabei berücksichtigt. Sie können das Ticket einfach zu Hause oder am Bahnhof beim Ticketautomaten ausdrucken bzw. per ÖBB App am Smartphone abrufen.

 

 

3.2.       ÖBB App

 

Mit der ÖBB App wird Reisen jetzt noch komfortabler. Die neue ÖBB App bietet viele persönlich auf Sie zugeschnittene Services, die Ihnen den Ticketkauf weiter vereinfachen sollen. Zur schnelleren Buchung können Kunden- und Zahlungsdaten auch bequem im „ÖBB Konto“ hinterlegt werden.

 

Sie ersparen sich dadurch ab dem zweiten Zahlungsvorgang eine neuerliche Eingabe. Das Ticket ist somit bereits nach nur wenigen Klicks auf dem Smartphone verfügbar. Jeden Ticketkauf mit der ÖBB App können Sie innerhalb von 3 Minuten nach der Buchung mit einem einfachen Klick rückgängig machen. Sogar bei Sparschiene-Tickets.

 

Die ÖBB App bringt folgende neue Funktionalitäten:

– schneller buchen

– alle Verkehrsmittel in einer App

– persönlicher Reisebegleiter

 

 

 

4.    Fahrradbeförderung in Zügen der ÖBB

 

Auszug: „Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich“ in der gültigen Fassung

Abrufbar unter: http://www.oebb.at/static/tarife/index.html

 

In welchen Zügen Sie Fahrräder mitnehmen können, zeigen unsere Fahrpläne unter

http://fahrplan.oebb.at/ In unseren Bussen ist das Mitnehmen von Fahrrädern nicht möglich.

 

Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen.

 

Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen für Ihr Fahrrad. Ohne

Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.

 

Stellen Sie Ihr Fahrrad bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab.

 

In allen unseren Zügen können wir Fahrräder mit folgenden Abmessungen mitnehmen:

  • Fahrradlänge von 185 cm
  • Fahrradhöhe von 110 cm
  • Fahrradbreite von 60 cm
  • Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm)

 

 

In unseren Zügen des Nahverkehrs und in Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice 05-17 17. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für den Stellplatz ihres Fahrrades in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können wir Fahrräder, die über die oben beschriebenen Maße hinausgehen, aufgrund des begrenzten Platzes nicht mitnehmen.

Die Reservierungsgebühren sind in diesem Fall immer zu bezahlen.

 

 

Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter bei der Verladung unterstützen.

 

 

In Nahverkehrszügen brauchen Sie für Fahrräder keine Reservierung. Wir dürfen aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern je Zug mitnehmen. Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad mitgenommen werden kann oder nicht. Reisende mit Rollstühlen und Kinderwägen haben dabei Vorrang vor Fahrrädern.

 

Hinweis:

Grundsätzlich brauchen sie für alle Fahrräder einen gültigen Fahrausweis, der vor dem Fahrtantritt gelöst werden muss.

 

Ausgenommen davon sind:

  • Tandems und Dreiräder für Reisende mit Behinderung
  • Klapp- und Falträder, die zusammengeklappt und -gefaltet sind
  • Roller
  • Dreiräder und Fahrräder von Kleinkindern

 

 

5.    Platzkartenreservierung national – international

 

Grundsätzlich bekommt ein Kunde mit dem Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis ab 70 % Grad der Behinderung und deren Begleitperson bei nationalen Reisen eine kostenlose Sitzplatzreservierung. Ausgenommen sind davon Züge, die Reservierungspflichtig bzw. Zuschlagspflichtig sind. Bei einem Umstieg im Ausland, muss ab dem Umsteigebahnhof die Reservierung für die weitere Strecke bezahlt werden. In diesem Fall sind die Gebühren auch für die Begleitpersonen zu bezahlen.

 

Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden im internationalen Verkehr inkl. der Begleitperson in voller Höhe erhoben. Dies gilt auch für Inhaber des Österr. Behindertenpasses und Schwerkriegsbeschädigte.

 

5.1.       Ruhebereiche im Railjet

 

In unseren Fernverkehrszügen befinden sich Ruhezonen in eigens gekennzeichneten Bereichen/Wagen.

Nach einem Arbeitstag gemütlich die Heimfahrt antreten, die Fahrt für ein Projekt für die Schule oder Arbeit nutzen. Die Ruhezonen im ÖBB Railjet sind vielseitig und bieten geeigneten Raum zum Entspannen! Wichtig ist nur, dass die Spielregeln eingehalten werden damit alle Fahrgäste relaxed reisen können. Im Sinne der Mitreisenden bitten wir alle unsere Kunden, sich dort ruhig zu verhalten.

 

In der Ruhezone gelten folgende Spielregeln:

  • sich leise zu unterhalten/flüstern
  • Ihr Mobiltelefon lautlos zu stellen
  • Telefonate leise und kurz sowie diskret halten • Musik mit Kopfhörern leise zu hören

 

Unsere Ruhezonen im ÖBB Railjet finden sie in der:

  • Klasse: Wagen 27 bzw. 37
  • Klasse: Wagen 23 bzw. 33

 

Kennzeichnung:

Die Ruhezone unterscheidet sich optisch durch diverse Beklebungen vor und in der Zone.

Die Kopfstützen und Reservierungsanzeigen sind mit Ruhezone gekennzeichnet.

Reduzierte Leuchtkraft im Fahrgastraum in der 2. Klasse

 

Reservierungen:

Die Ruhebereiche können im online-Ticketshop bei einer Platzreservierung ausgewählt werden.

Bei Buchungen in einem Reisezentrum oder telefonisch im ÖBB Kundenservice kann der Wunsch für den Ruhebereich bekanntgegeben werden.

 

6.    Tarifbestimmungen für den internationalen Verkehr

 

Zu beachten ist, dass bei bestimmten Sonderangeboten wie z.B. Pauschaltarife, Aktionspreise, Passangebote wie z.B. Inter Rail, … keine Ermäßigung bzw. die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson nicht möglich ist.

 

 

6.1.       Tickets im internationalen Verkehr

 

Die ÖBB kann nur einen internationalen Ticketpreis berechnen, der im Verkaufssystem hinterlegt ist.

 

Es werden internationale Hin- und Rückfahrtickets erstellt, die ausschließlich

  • von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Blindenausweis ausgestellt wurde oder
  • ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben werden

 

 

6.2.       Kostenlose Begleitperson im internationalen Verkehr

 

Ebenfalls kann ein blinder Mensch eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Diese Regelung gilt grundsätzlich nur mit einem internationalen Ticket. Der Begleiter benötigt dazu ein „Nullpreis-Ticket“.

 

Untenstehend finden sie eine Auflistung aller Bahnen, die im Handbuch für Reisen mit der ÖBB ins Ausland für die Beförderung von Blinden und Begleitern dabei sind:

 

  • Attica Group S.A. (Superfast Ferries – Blue Star Ferries)
  • Bulgarische Eisenbahnen
  • Tschechische Bahnen
  • Luxemburgische Eisenbahnen
  • Rumänische Eisenbahnen
  • Irische Eisenbahnen
  • Portugiesische Eisenbahnen
  • Deutsche Bahn AG
  • Dänische Staatsbahnen
  • Kroatische Eisenbahnen
  • Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im NRT Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen
  • Mazedonische Eisenbahnen Transport AG Skopje
  • Niederländische Eisenbahnen
  • Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen
  • Polnische Staatsbahnen
  • Spanische Eisenbahnen
  • Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer
  • Belgische Eisenbahnen
  • Französische Eisenbahnen
  • Slowenische Staatsbahnen
  • Stena Line – Hoek van Holland – Harwich
  • Italienische Staatsbahnen
  • Griechische Eisenbahnen
  • Eisenbahnen Montenegros
  • Eisenbahnen Serbiens
  • Slowakische Bahnen

 

 

 

 

 

Ebenfalls können Menschen mit Behinderung die den Bedarf einer Begleitperson mit dem Österreichischen Behindertenpass nachweisen, eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Der Begleiter benötigt dazu ein „Nullpreis-Ticket“.

 

Untenstehend finden sie eine Auflistung aller Bahnen, die im Handbuch für Reisen mit der ÖBB ins Ausland bei denen diese Regelung gültig ist:

 

  • Tschechische Bahnen
  • Luxemburgische Eisenbahnen
  • Deutsche Bahn AG
  • Niederländische Eisenbahnen
  • Dänische Staatsbahnen
  • Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen
  • Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer
  • Belgische Eisenbahnen
  • Slowakische Bahnen

 

 

Reservierungsentgelte sowie die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden im internationalen Verkehr für den Reisenden inkl. der Begleitperson in voller Höhe erhoben.

 

 

7.    Haus-Haus-Gepäck

 

Bei Reisen mit den ÖBB genießen Sie maximalen Komfort. Wenn Sie es wünschen holen wir Ihre Gepäckstücke vor der Abreise ab und bringen sie direkt an Ihr Reiseziel.

 

Ihre Vorteile:

 

  • Ihr Gepäck wird von Haus zu Haus transportiert.
  • pro Buchung sind Gepäckstücke mit je max. 30 kg pro Stück möglich.
  • einfache Buchung im ÖBB-Kundenservice oder bei unseren Verkaufsstellen.
  • Versicherung inklusive bis zu einer Höhe von 800,- Euro je Gepäckstück.
  • Zustellung/Abholung auch nach/von Deutschland, Schweiz und Südtirol. (Haus-Haus-Gepäck Deutschland nur am Festland!)

 

So einfach geht´s:

 

Buchen Sie Haus-Haus-Gepäck gleichzeitig mit Ihren Bahntickets für die Hin- und Rückreise bis spätestens drei (ÖBB Kundenservice 2 Wochen) Werktage vor Ihrem gewünschten Abholtermin. Auf Ihrer Buchungsbestätigung finden Sie ein vorgegebenes Zeitfenster von bis zu vier Stunden für die Abholung (bzw. Zustellung bei der Rückreise). Auf der Buchungsbestätigung finden Sie für etwaige Rückfragen die Telefonnummer der Haus-Haus-Gepäck Hotline. Ihr Gepäck wird von der gewünschten Adresse zum bekannt gegebenen bzw. vereinbarten Termin abgeholt bzw. bei der Rückreise zugestellt.

 

Ihr Fahrrad (nur in Österreich) und Ihr Gepäck werden von zu Hause abgeholt und direkt an Ihr Reiseziel geliefert.

 

Zustellung:

Montag – Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr (Abendservice gegen Aufpreis buchbar)

Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr (nur gegen Aufpreis buchbar)

 

  • bei Inlandsbuchungen wird Ihr Gepäck bereits am nächsten Werktag am Reiseziel zugestellt.
  • bei Auslandsbuchungen beträgt die Transportdauer 3 Werktage (Schweiz: 4 Werktage inklusive Verzollung).

 

Pro Stück darf eine Masse von 30 kg – sowie das Gurtmaß (Breite + Höhe + Tiefe) von

300 cm nicht überschritten werden.

 

Preise innerhalb Österreichs

Normalgepäck (pro Stück)                           21,- Euro

Sondergepäck (pro Stück)            31,- Euro

Fahrrad* (pro Stück)                      49,- Euro

Tandemfahrrad* (pro Stück)      59,- Euro

* Abholung/Zustellung nur in Österreich verfügbar

 

Preise ins/vom Ausland

Normalgepäck (pro Stück)           39,00 Euro

Sondergepäck (pro Stück)                           54,00 Euro

 

Normalgepäck:

  • Koffer
  • Rucksack
  • Reisetasche
  • Skischuhtasche

 

Sondergepäck:

  • Fahrräder nur national (E-Bikes nur ohne Akku, ohne Satteltasche, Korb oder anderen Aufbauten)
  • Tandemfahrrad nur national (auch unverpackt!) für maximal 2 Personen (ohne Satteltasche, Korb oder anderen Aufbauten)
  • Ski und Snowboard (verpackt)
  • Rollstuhl (bis zu 30 kg, zusammengeklappt)
  • Kinderwagen (zusammengeklappt)
  • Kinderbuggys (zusammengeklappt)
  • Golfausrüstung (verpackt)

 

 

Nähere Infos bekommen sie in unserem ÖBB Kundenservice unter 05 1717 oder auf oebb.at.

 

 

 

 

 

8.    Verkehrsdrehscheibe Wien Hauptbahnhof

 

Alle ÖBB Fernverkehrszüge fahren in Wien zum Hauptbahnhof und halten auch in Meidling. Damit fahren auch ÖBB Railjets, ÖBB Intercitys, Eurocitys und Nachtzüge der Weststrecke künftig zum Wiener Hauptbahnhof. Durch die Verknüpfung der West-, Süd-, Ost- und Nordstrecke in Wien Hauptbahnhof und Wien Meidling entsteht eine Verkehrsdrehscheibe mit direkter Anbindung an alle österreichischen Landeshauptstädte und den Flughafen Wien. Für unsere Fahrgäste und Pendler bringt das kurze Umsteigewege, neue Verbindungen und in vielen Fällen kürzere Fahrzeiten

 

8.1.       Eingänge

Der Haupteingang befindet sich direkt am Wiedner Gürtel beim Südtiroler Platz. Der Eingang Süd befindet sich gegenüber der ÖBB Konzernzentrale in der Sonnwendgasse auf der Rückseite des Hauptbahnhofs. Der Eingang Ost befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Hauptbahnhofs an der Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße. Weitere Zugänge finden Sie direkt beim S-Bahn-Steig im Untergeschoß 1 sowie bei der U1 im Untergeschoß 2.

 

8.2.       Öffis am Hauptbahnhof:

Der Hauptbahnhof Wien ist mit der U1 verbunden. Diese befindet sich am Südtiroler Platz und man gelangt von dort direkt in das Shopping Center.

 

Der Hauptbahnhof Wien ist mit den Buslinien 13A, 69A angebunden

 

Die Straßenbahnlinien O und18 befinden sich am Wiedner Gürtel. Die Straßenbahnlinie D hält an der Arsenalstraße sowie an der Alfred-Adler-Straße.

 

 

Weiters findet man unter dem Link: http://hauptbahnhofcity.wien/erkunden/umgebungsplan/

 

9.    Kontaktdaten ÖBB

 

Für Bestellungen von Reisen und Auskünfte über Verbindungen und Tarifanfragen steht Ihnen unsere Mobilitätsservice Zentrale zur Verfügung.

 

Mobilitätsservice Zentrale

Tel: 05 1717 5

täglich von 06:00 – 21:00 Uhr

www.oebb.at/msz

 

Kundenservice der ÖBB

Tel: 05 1717

Postfach 222

1020 Wien

Kontaktformular: www.oebb.at/kontakt

 

Serviceline Mungos:

Sollten bei einer angemeldeten Reise kurzfristige Änderungen auftreten, so können sie dieses gleich bei der Hotline der Firma Mungos bekannt geben. Diese Nummer darf aber nicht für eine zeitgerechte Anmeldung einer Hilfeleistung verwendet werden.

 

Tel.: 01 93000 35574

 

 

ÖBB Personenverkehr AG

Barrierefreies Reisen

 

Christian Schwarzl

Barrierefreies Reisen

ÖBB-Personenverkehr AG

1100 Wien, Am Hauptbahnhof 2

barrierefrei@pv.oebb.at

http://www.oebb.at

 

 

Siehe auch: Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich

 

 

10. Oebb.at/Tarif

https://www.oebb.at/static/tarife/de/index.html

11. Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn) – Tarifbestimmungen

 

Seit 6. Juli 2016 ist ein einheitliches Tarifsystem für den Öffentlichen Verkehr in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland in Kraft: Ein einfacher Streckentarif ersetzt die bisherigen Zonen im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) bzw. die Tarifgruppen im umliegenden System des Verkehrsverbundes NÖ-BGLD. Damit gilt im gesamten Mobilitätsraum Wien, Niederösterreich und Burgenland ein einheitlicher Öffi-Tarif.

 

InhaberInnen eines Behindertenpasses oder eines Schwerkriegsbeschädigten-Ausweises fahren mit Bahn und Bus der Wiener Lokalbahnen zu einem vergünstigten Preis. Ermäßigungen gibt es für Einzelfahrten und Tageskarten.

 

Der Ticketpreis errechnet sich automatisch anhand der gewünschten Strecke
von A nach B.

 

Begleitpersonen werden kostenlos befördert, sofern deren Notwendigkeit im Behindertenpass vermerkt ist. Assistenz- und Blindenhunde benötigen ebenfalls kein Ticket.

 

Voraussetzungen:

Voraussetzung sind die Eintragung „Grad der Behinderung über 70%“ oder der Zusatz „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ im Behindertenpass.

 

In der Kernzone Wien sind die Fahrausweise der Wiener Linien gültig.

 

Fahrgäste und Interessierte wenden sich bitte von Mo-Fr 08:00 bis 15:00 Uhr an unseren Kundenservice unter 01/90 444 oder kundenservice@wlb.at

 

Für weitergehende Tarifauskünfte stehen die Wiener Lokalbahnen gerne zur Verfügung:

 

 

Wiener Lokalbahnen GmbH

Purkytgasse 1 B

1230 Wien – Inzersdorf

Tel.: (01) 90 444

E-Mail: kundenservice@wlb.at

Homepage: www.wlb.at

 

 

 

12.         WESTbahn

12.1.    Tarifbestimmungen für WESTbahn

 

Am 11. Dezember 2011 hat eine neue private Eisenbahngesellschaft
„WESTbahn“ ihren Betrieb aufgenommen.

 

Bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass des Sozialministerium Service (vormals Bundessozialamt (wie: „die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“, „Bedarf einer Begleitperson“) oder wenn eine Begleitung offensichtlich erforderlich ist, kann bei der WESTbahn eine Begleitperson gratis mitfahren.

“Selbstverständlich ist die zusätzliche Mitnahme von Blindenführhunden sowohl in der WESTbahn kostenlos möglich.“

 

 

12.2.    WESTbahn

 

Die Züge verkehren zwischen Wien Westbahnhof und Salzburg Hbf. Bei dieser Eisenbahngesellschaft gibt es den WESTstandardpreis (ohne Ermäßigungen) im Zug (Aufpreis € 1,10). Die Angebotstarife sind im Internet (www.westbahn.at), in der Trafik und im WESTshop (mit Stand 18.1.2021 derzeit nur Wien Westbahnhof (laut Homepage derzeit geschlossen), Linz Hauptbahnhof und Salzburg Hauptbahnhof) erhältlich.

Für Besitzer einer ÖBB Vorteilscard oder eines Behindertenpasses mit einer Beeinträchtigung von über 70% gibt es bei der WESTbahn den WESTvorteilspreis (erhältlich im Internet, im WESTshop und in der Trafik) der ca. 10% unter dem Halbpreis der ÖBB liegt.

Für Personen über 60 Jahre (Lichtbildausweis bitte mitführen) gibt es überdies einen speziellen Seniorentarif, der Montag bis Donnerstag gültig ist und noch günstiger als der WESTvorteilspreis ist (z.B. Wien – Salzburg € 19,99). Diesen erhalten Sie ebenfalls im Internet, im WESTshop und in der Trafik.

 

Ein Begleitservice zu und von den Zügen der WESTbahn (innerhalb des Bahnhofgebäudes) wird durch die Firma MUNGOS (ÖBB) durchgeführt. Die Bestellung dieses Service erfolgt bei der WESTbahn telefonisch unter

 

  • Tel: 01 899 00 von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr,
  • Wochenende und an Feiertagen von 09:00 – 15:00 Uhr oder per
  • Mail an meinenachricht@westbahn.at.

 

  • Die Anmeldefrist ist 24 Stunden vor Abfahrt.

 

 

 

 

13. Verkehrsverbünde

 

Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes:

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die kostenlose Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes

Verkehrsverbünde Begleitperson Assistenz-Hund Anmerkungen
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Ja Ja Eintrag im Behindertenpass erforderlich
Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich.

Begleitperson fährt auch dann gratis, wenn der Blinde eine gültige Wochen,- Monats- oder Jahreskarte für die Strecke besitzt.

Salzburger Verkehrsverbund (SVV) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
Verkehrsverbund Tirol (VVT) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich.

Begleitperson fährt auch dann gratis, wenn der Blinde eine gültige Wochen,- Monats- oder Jahreskarte für die Strecke besitzt.

Verkehrsverbund Steiermark (VVST) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
Verkehrsverbund Kärnten (VVK) Ja Ja Alternativ Begleitperson oder Assistenz-Hund
       

 

 

Die für den Verkehrsverbund bzw. für das Verkehrsunternehmen jeweils gültigen Beförderungsbestimmungen sind zu beachten.

 

 

 

14. Verkehrsverbund Ostregion

 

14.1.    Informationen für Fahrgäste mit Behinderung

 

Erstmals kann der VOR eine verkehrsmittelübergreifende Ermäßigung für Personen mit Behinderung anbieten. Der Hauptvorteil ist, dass diese Einzelfahrscheine und Tageskarten für alle Verkehrsmittel im VOR gelten – also EIN Ticket für Bus und Bahn, auch bei Umstiegen. Die Tageskarte (neu im Sortiment des VOR) hat zudem den Vorteil, dass man damit nicht nur den ganzen Tag von A nach B fahren kann, sondern auch Fahrtunterbrechungen möglich sind.

 

Um die Seniorenermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Fahrgast eine ÖBB Vorteilscard Senior vorweisen.

 

 

14.2.    Ermäßigung im VOR für Fahrgäste mit Behinderung

 

 

Kurzgefasst:

Fahrgäste mit Behinderung erhalten Einzelkarten und Tageskarten des VOR zum ermäßigten Fahrpreis. Dies gilt nicht für Binnenfahrten innerhalb der Kernzone Wien.

 

Die Wiener Linien gewähren auf ihre Fahrpreise Fahrgästen mit Behinderung keine Ermäßigungen.

 

Als Berechtigungsnachweis gilt der Österreichische Behindertenpass, wenn ein Grad der Behinderung von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nachdem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.

 

Eine Begleitperson wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.

 

Bei Kauf des Tickets am Ticketschalter oder im Bus, Automaten, im Internet oder einer App ist die entsprechende Ermäßigung (Reisende/r mit Behinderung) anzugeben, um das richtige Ticket zu erhalten.

 

Falls sie als Fahrgast mit Behinderung mit SchaffnerInnen, BuslenkerInnen oder Kontrollorganen im Bereich des VOR Probleme haben, verweisen sie auf die Tarifbestimmungen des VOR, insbesondere auf Punkt 1.6.9 Menschen mit Behinderung oder wenden sie sich direkt an den VOR.

 

 

 

Kontakt:

VOR-Kundenserviceteam

E-Mail: kundenservice@vor.at

 

Für umgehende Auskünfte zu Fahrplan, Tickets und Tarifen steht Ihnen auch unsere Hotline werktags von Montag bis Freitag 7 – 20 Uhr sowie samstags von 7 – 14 Uhr unter

0800 22 23 24 gerne zur Verfügung.

 

 

VOR-Tarifbestimmungen

Version 2.1

gültig ab 01. Oktober 2020

 

Auszug

 

1.6.9 Menschen mit Behinderung

Fahrgäste mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70%.

 

Im Detail gelten als behinderte Personen im tariflichen Sinn:

  • Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde
  • Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften
  • Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %
  • Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %;
  • Begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70 %.

 

Fahrgäste mit Behinderung erhalten Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis. Dies gilt nicht für Binnenfahrten innerhalb der Kernzone Wien.

 

Als Berechtigungsnachweis gilt der Österreichische Behindertenpass, wenn ein Grad der Behinderung von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.

 

Eine Begleitperson wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.

 

 

 

 

 

 

1.6.10 Schwerkriegsbeschädigte

 

Schwerkriegsbeschädigte deren Erwerbstätigkeit mindestens 70% gemindert ist, bzw. deren Begleiter und Führhunde werden in der Kernzone Wien sowie im Ortslinienverkehr unentgeltlich befördert. Sie haben ihre Berechtigung bei Inanspruchnahme unaufgefordert durch Vorlage des Schwerkriegsbeschädigtenausweises nachzuweisen. Diesen Fahrgästen gleichgestellt sind Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz.

 

Für den übrigen Verbundraum des VOR erhalten Schwerkriegsbeschädigte gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis gilt der Schwerkriegsbeschädigtenausweis bzw. der Opferausweis.

 

Eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im Berechtigungsnachweis der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

Ein Assistenzhund wird ebenfalls unentgeltlich befördert, wenn dieser im Berechtigungsnachweis des Fahrgastes eingetragen ist.

 

 

1.6.11 Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte

 

Fahrgäste, die als Begleitpersonen zur Assistenz von Menschen mit Behinderung oder zur Assistenz von Schwerkriegsbeschädigten mitfahren, werden kostenlos befördert, wenn im gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten Behindertenpass bzw. Schwerkriegsbeschädigtenausweis oder Opferausweis der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

 

1.6.12 Hunde und andere Tiere

 

Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden unentgeltlich mitbefördert.

 

Für Hunde wird für Einzel- und Tageskarten grundsätzlich ein ermäßigter Preis berechnet, sofern diese nicht in geeigneten Behältnissen mitbefördert werden.

 

Hunde müssen am Boden an der kurzen Leine gehalten werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen.

 

Für die Mitnahme von Hunden werden im gesamten Verbundgebiet zusätzlich zu den ermäßigten Fahrkarten auch folgende Zeitkarten ausgegeben bzw. anerkannt:

 

  • Wochenkarte (Vollpreis)
  • Monatskarte (Vollpreis)

 

In der Kernzone Wien:

  • 24 Stunden Wien
  • 48 Stunden Wien
  • 72 Stunden Wien
  • 8-Tage-Klimakarte

 

Entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde werden im gesamten Verbundgebiet unentgeltlich und ohne Maulkorb mitbefördert, sofern diese im Berechtigungsnachweis des Fahrgastes eingetragen sind.

 

Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) sind jene Sparten von Hunden, die dementsprechend ausgebildet und auch zertifiziert sind, um ihren Begleitern im Bedarfsfall diverse Hilfestellungen leisten zu können. Assistenzhunde kann man an ihrem Brustgeschirr erkennen (Plakette oder Aufschrift „Ich bin ein Assistenzhund“). Zudem müssen Assistenzhunde im Behindertenpass des Besitzers eingetragen sein.

 

Über diese Regelungen hinaus ist die Mitnahme von Tieren nicht gestattet.

 

Ende Auszug.

 

 

Link zu den Tarifbestimmungen des VOR vom Oktober 2020:

Die Bestimmungen für Menschen mit Behinderung sind ab der Seite 10unter den Punkt 1.6.9 Menschen mit Behinderung zu finden.

https://www.vor.at/fileadmin/CONTENT/Downloads/Tarifbestimmungen/VOR-Tarifbestimmungen_v2.1_2020-09-30.pdf

 

 

14.3.    Wiener Linien (Kernzone 100)

 

 

Die Wiener Linien gewähren Fahrgästen mit Behinderung in der Kernzone 100 keine Ermäßigung.

 

Ermäßigung bekommen nur Mobilpassinhaber.

 

 

Inhaber eines von der Stadt Wien ausgestellten Mobilpasses oder Sozialpasses mit dem Vermerk „P“ bekommen ein ermäßigtes Ticket bei folgenden Stellen:

 

  • VOR: Regionalbus, Service Center
  • Wiener Linien: Ticket- und Infostellen, Kundenzentrum, Vertriebspartner (Trafiken), Ticketautomaten in den U-Bahn-Stationen, Ticketautomaten in den Straßenbahnen

 

Kontaktdaten:

VOR-Hotline: 0810 22 23 24

Mail: kundenservice@vor.at

 

Wiener Linien Kundendialog:

Tel. 01 – 79 09 – 100.

E-Mail: kundendialog@wienerlinien.at

 

 

 

Sonderregelung:

 

Für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen übernimmt der Fonds Soziales Wien die Kosten für eine aktuelle Jahreskarte der Wiener Linien. Möglich ist darüber hinaus auch die Kostenübernahme für die Begleitperson einer blinden Person (wird auf der Jahreskarte vermerkt).

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum Bundespflegegeldgesetz(BPGG) bzw. Wiener Pflegegeldgesetz (WPGG)
  • Mindestalter: 6 Jahre

Förderung und Kosten

Sie nutzen die Wiener Linien kostenlos: Die Kosten für die Jahreskarte (gegebenenfalls auch für eine Begleitperson) übernimmt zur Gänze der FSW.

Die Förderung der Jahreskarte ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ein Zuschuss zur Jahreskarte schließt die gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes aus.

Beratung und Anmeldung

Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten Sie gerne!

Den Antrag müssen Sie direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg) zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:

  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Gültiger Meldezettel
  • Nachweis der Blindheit bzw. schweren Sehbehinderung (z. B. Behindertenpass, Bestätigung der pflegegeldauszahlenden Stelle, dass Pflegegeld aufgrund der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung bezogen wird. Der Pflegegeldbescheid ohne Angabe der Diagnose allein genügt nicht, da die Pflegestufe keine direkte Auskunft über die Art der Behinderung gibt).
  • Zusätzlich ist ein Passfoto mitzubringen

Das Kundenservicecenter der Wiener Linien steht Ihnen für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.

Wir sind da, um für Sie da zu sein.

FSW-KundInnentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

Kostenloses Rückrufservice

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr

Standorte anzeigen

 

 

 

Ende Auszug

 

Link zum Fonds Soziales Wien Jahreskarte der Wiener Linien für Sehbehinderte

https://www.fsw.at/p/jahreskarten

 

Blindenampeln in der Praxis – Anspruch und Wirklichkeit eines wichtigen Aspekts der Inklusion. (Jürgen Schwingshandl, März 2017)

Blindenampeln in der Praxis – Anspruch und Wirklichkeit eines wichtigen Aspekts der Inklusion.

 

Von Jürgen Schwingshandl, März 2017

Über dieses Dokument – Begriffsverwendung

Der Autor hat sich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit entschlossen, in diesem Dokument folgende Sprachliche Vereinfachungen zu verwenden:

  • Gendering: Alle nicht personengebundenen Ausdrücke, die das soziale Geschlecht betreffen, werden in ihrer weiblichen Form verwendet. Unbeschadet dessen sind damit jedoch alle Menschen gemeint.
  • Behindert und nicht Behindert: Zur Unterscheidung zwischen „hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen“ einerseits und sehenden Menschen andererseits werden in diesem Dokument die Begriffe „Blinde“ und „Sehende“ verwendet.

Sinn und Zweck von Ampeln

Warum Ampeln im Verkehr wichtig sind, soll hier nicht beleuchtet werden. Was für die gesunde Sehende oft lediglich eine Annehmlichkeit darstellt, wird für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder mit Einschränkungen des Wahrnehmungsapparats zur überlebenswichtigen Einrichtung.

Besonders stark sind davon Blinde betroffen, da diese ohne Spezielle technische Ausstattung der Ampelanlagen noch nicht einmal erkennen können, dass sie sich einer Verkehrssituation nähern, die es wert ist, von Ampeln geregelt zu werden.

Eine zunehmende Zahl von Ampeln werden daher mit „akustisch-taktilen Blindeneinrichtungen“ ausgerüstet. Deren Einwandfreie Funktion ist ebenso lebenswichtig, wie die der „Sehenden-Ampeln“.

Dieses Dokument zeigt auf, warum dies so ist und dass – zumindest in Wien – erheblicher – und zunehmender -Nachholbedarf bei der entsprechenden Sorgfalt besteht.

Sinn, Zweck und Funktionsweise von Blindenampeln

Ablauf einer Querung

Der im Folgenden geschilderte Ablauf der Nutzung einer Fußgängerampel mag banal erscheinen. In der Tat dient er auch lediglich dem Verständnis / der Übersicht der folgenden Abschnitte. Außerdem bietet er eine erste Einordnung der einschlägigen Begriffe.

  1. Auffinden und aktivieren

1.1. Erkennen des Vorhandenseins einer Ampel und

auffinden des Mastes mit Hilfe des akustischen Auffindesignals

1.2. Aktivieren der Querungshilfe mittels der

Anforderungstaste

1.3. Kenntnisnahme des Quittungstons

  1. Warten

2.1. Feststellen der Richtung der Querung mittels

Richtungsanzeiger

2.2. Erkunden der lokalen Gegebenheiten mittels

Querungsschema

  1. Gehen

3.1. Erkennen von Grün mittels Vibration

3.2. Erkennen von Grün mittels Taktung des Grüntons

3.3. Richtung halten mittels der Lautstärke des Grüntons

Bestandteile einer BLAK und Gefahren bei Fehlfunktion oder Ausfall

Wie eingangs angedeutet , haben Ampeln – auch Blindenampeln – ihren Sinn und Zweck im Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen. Konkret ist das zu schützende Gut im Sinne dieses Dokuments das Leben und die Gesundheit von Blinden. Warum bereits scheinbar unbedeutende Beschädigungen einer Blindenampel zur Lebensgefahr werden können, wird in den folgenden Abschnitten erläutert.

Auffindesignal

Warum in einer konkreten Situation eine Ampel aufgestellt ist, kann gelegentlich nur die ortskundige Planerin angeben.

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist ihr Vorhandensein aber aus der Verkehrssituation unmittelbar einsichtig. Dem Wort „einsichtig“ kommt hier gewichtige Bedeutung zu, da Blinde eben genau nicht über diese (Ein)Sicht verfügen.

Ein doppelt wichtiger Bestandteil einer Blindenampel ist daher das Auffindesignal. Es dient gleichermaßen als Hinweis, dass überhaupt eine Ampel vorhanden ist wie auch als Wegweiser für das Auffinden des Ampelmastes.

Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:

  • Das Signal muss von seiner Qualität so sein, dass es von einem geübten Ohr auch bei vielfältigen Störgeräuschen zuverlässig erkannt werden kann. Ein dazu geeignetes „Tick-Signal“ mit 60 Pulsen pro Minute gilt hierzu als Stand der Technik und ist international verbreitet.
  • Das Signal muss so laut sein, dass es auch bei hohem Verkehrsaufkommen in einer Entfernung gehört werden kann, die der Breite des Gehwegs – ggf. plus Fahrradweg – an der entsprechenden Stelle entspricht. Um die Belästigung von Anwohnerinnen auf ein zu ertragendes Mindestmaß zu reduzieren, ist hierfür eine automatische Anpassung der Lautstärke des Auffindesignals an die Umgebungslautstärke praktisch unumgänglich.

Lebensgefahr

Ein fehlendes oder ungeeignetes Auffindesignal kann u.A. zu folgenden – potentiell lebensgefährlichen – Folgen führen:

  • Eine Blinde erkennt das Vorhandensein einer potentiell Gefährlichen Situation  – das Vorhandensein einer Ampel – nicht und versucht an einer dazu ungeeigneten Stelle eine Querung.
  • Beim Versuch, das Bedientablett zu finden, gerät die Blinde auf die Fahrbahn. Gerade bei einer Gehsteigabsenkung auf 0-Niveau und hohem Verkehrsaufkommen ist diese Gefahr erheblich.

Anmerkungen

– Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sind

bestenfalls temporär brauchbar und daher keinesfalls geeignet das akustische Auffindesignal zu ersetzen.

  • Die Hilfe von Passantinnen kann nur und frühestens dann in Anspruch genommen werden, wenn der Blinden bekannt ist, dass sie Hilfe benötigt. Bei der Annäherung an eine gefährliche Stelle in fremdem Terrain ist diese Voraussetzung nicht gegeben.
  • Barrierefreie Gehsteigabsenkungen können die Lebensgefahr durch unabsichtliches und unwissentliches Betreten der Fahrbahn zwar verringern oder verhindern, sind aber nur selten vorhanden und über dies umstritten.
  • Das Weglassen des Auffindesignals bzw. das Verwenden eines ungeeigneten Auffindesignals führt dazu, dass nur ortskundige Blinde diese Ampel verwenden können. Dies ist im Sinne der allseits geforderten Inklusion inakzeptabel.

Anforderungstaste

Da das akustische Grün-Signal für die Umwelt ungleich belastender ist als das Auffindesignal, muss die BLAK einer Ampel in aller Regel bedarfsorientiert aktiviert werden.

Dies geschieht in aller Regel durch eine Drucktaste an der Unterseite des BedienTablets.

Benachteiligung

  • Ist dieses Bedienelement funktionsunfähig, so weiß die blinde zwar, dass eine gefährliche Situation gegeben ist, kann diese aber nicht mit der dafür vorgesehenen Methode bewältigen.

Anmerkungen

  • In innerstädtischen Verkehrssituationen kann zu belebten Zeiten hier auf die Hilfestellung durch Passantinnen ausgewichen werden. Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität bleibt aber auch in diesem Fall.

Quittungston

In aller Regel findet auf die Betätigung der Anforderungstaste keine unmittelbare Reaktion der Ampel statt. Um der Blinden dennoch anzuzeigen, dass ihr „Druck auf den Knopf“ registriert wurde, ertönt ein kurzes Signal.

Benachteiligung:

  • Fehlt dieser Quittungston, so liegt der Blinden keinerlei Information darüber vor, ob die Ampel als solche in Betrieb ist (Nachtabschaltung), ob die BLAK in Betrieb ist oder ob ihre Anforderung für akustische Querungshilfe registriert wurde.

Anmerkungen

Aus dem Fehlen des Quittungstons alleine kann im harmlosen Falle eine bloße Zeitverzögerung entstehen.

Gelangt die Blinde durch „Beobachtung“ des Verkehrs zur Ansicht, dass die Ampel als solche nicht in Betrieb ist und daher eine nichtunterstützte Querung versucht, kann auch bereits aus diesem geringen Anlass eine gefährliche Situation entstehen.

Richtungsanzeiger

Je nach Bauart ist oben auf dem Bedientablett und/oder auf der Anforderungstaste an der Unterseite desselben ein erhabener Pfeil angebracht, der auf den korrespondierenden Ampelmast auf der anderen Straßenseite oder einer Verkehrsinsel weist.

Gefahr

  • Fehlt dieser Richtungspfeil oder weist er in Folge von Vandalismus in die falsche Richtung, so besteht die Gefahr, dass die blinde ihre Querung in die falsche Richtung startet. Auch bei sonst intakter Infrastruktur und einem gesunden Gehör besteht in komplexen Verkehrssituationen die Gefahr, dass die Blinde auf eine parallel verlaufende Fahrbahn gerät oder sonst an einen Ort gelangt, an dem Gefahr besteht.

Querungsschema

Auf der Seite des Bedientabletts, dass der Straße abgewandt ist, befindet sich eine schematische Darstellung der zu bewältigenden Querung. Die wenigen dort verwendeten Symbole sind geeignet, einen raschen Überblick über die gegebene Situation zu gewähren.

Gefahr

  • Hat sich die Verkehrssituation geändert und wurde das Querungsschema nicht angepasst, so kann dies zu einer gefährlichen Situation führen, wenn z.B. die Blinde versucht, eine Verkehrsinsel zu einem Zwischenstopp zu verwenden, obwohl es diese gar nicht mehr gibt.

Anmerkungen

  • Fehlt das Querungsschema, so entsteht daraus keine weitere Gefahr und fordert der Blinden lediglich erhöhte Konzentration ab.

Vibration (Taktiles Grün)

Um einer Blinden mit zusätzlich eingeschränktem Gehörsinn die selbständige Querung zu ermöglichen oder als rückfallebene bei hohem Verkehrslärm, wird die Grünphase nicht nur akustisch, sondern auch durch Vibration der Anforderungstaste signalisiert.

Lebensgefahr

  • Immer wieder ist zu beobachten, dass diese Form des Grün-Signals auch dann gegeben wird, wenn die zugehörige Fußgängerampel definitiv Rot zeigt. Bei hohem Verkehrsaufkommen und einer unüberhörlichen Verkehrssituation kann dies dazu führen, dass die Blinde in der Überzeugung, sie habe Grün, eine Querung beginnt und sich und Andere so in akute Lebensgefahr bringt.

Taktung und Lautstärke (Grünton)

„Grün“ wird durch ein gepulstes Signal von 180 Pulsen pro Minute angezeigt. Diese Art der Signalisierung hat mehrere

Funktionen:

  • Der Signalgeber am Mast, an dem die Blinde steht zeigt „Grün“ an.
  • Das Signal, von dem Mast, auf den die Blinde zugeht, zeigt die Richtung an, in die sie gehen muss. Hierdurch ist auch eine Abschätzung der noch zurückzulegenden Strecke möglich.

Um diese Funktionen einwandfrei erfüllen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Grün-signal muss sich an der Anzahl der Pulse pro Minute ohne direkten Vergleich eineindeutig als „Grün“ erkennen lassen. Es darf also nicht mit einem allfällig konkurrierenden Auffindesignal verwechselbar sein.
  • Der Grün-Ton des Start-Mastes muss sich ohne Zeitverzögerung als genau dieser identifizieren lassen.
  • Der Grün-Ton des Ziel-Mastes muss bereits nach weniger als der halben Strecke der Querung vom Grün-Ton des Start-Mastes unterscheidbar sein.
  • Auch bei maximalem Verkehrslärm darf der Grün-Ton des Ziel-Mastes zu keiner Zeit unhörbar werden. Diese Forderung ist zwar durch das Anbringen von Bodenindikatoren abdingbar, ist aber durch automatische Lautstärkeanpassung und Richtschalleinrichtungen ohne weiteres auch bei mehrspurigen Fahrbahnen erreichbar.

Lebensgefahr

  • Verwechselt eine blinde einen beliebigen Grün-Ton mit dem des eigenen Start-Mastes, so wird sie dazu verleitet, die Querung bei Rot zu beginnen.
  • Auch und gerade bei großem Umgebungslärm ist es wichtig, den Grün-Ton des Ziel-Mastes von allen anderen Geräuschen unterscheiden zu können. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Gefahr, dass die Blinde auf den falschen Mast zu geht und sich und Andere so in Lebensgefahr bringt.

Anmerkungen

  • In Wien werden zunehmend BLAKs verbaut, deren Grün-signal aus 120 Pulsen pro Minute besteht. Aus Wahrnehmungspsychologischer Sicht ist dies deutlich schlechter vom Auffindesignal mit 60 Pulsen pro Minute zu unterscheiden, als die häufiger üblichen 180 Pulse pro Minute. Einwendungen der Interessensvertretungen gegen diese Praxis ergeben regelmäßig, dass die Anzahl von 120 bis 180 Pulsen pro Minute von der entsprechenden Norm gedeckt sei.
  • Zur Erkenntnis, dass dann eben genau jene Norm falsch – weil nicht praxistauglich – ist, hat es in Wien bis dato nicht gereicht.
  • Häufig taucht die Forderung auf, das Grün-Signal in der Lautstärke zu begrenzen, da es störend sei. Häufig werden dabei keine Versuche unternommen, was sich mittels Richtschall und/oder einer automatischen Lautstärkeanpassung erreichen lässt. Gerade bei Mehrspurigen Querungen wird versucht, die akustische Zielfindung durch das Anbringen von Bodenindikatoren zu ersetzen. Das Folgen solcher Bodenindikatoren muss aber mit wesentlich geringerer Gehgeschwindigkeit erfolgen, als das bei der akustischen Zielfindung möglich ist. Bodenindikatoren können die akustische Zielfindung daher lediglich ergänzen und nicht ersetzen.

Responszeiten – Ein arges Trauerspiel

Der Autor ist immer wieder versucht, sich folgende Situation

vorzustellen:

  • Zur Hauptverkehrszeit fällt das „Grüne Lämpchen“ der Ampel der Linksabbiegespur von der X-Straße auf den Y-Platz aus.
  • Alternativ kann auch eine Vandalin den Ampelmast umgesägt; eine Scherzboldin den ganzen Kreuzungsbereich voller grüner, roter und gelber Lampions gehängt oder die „roten Lämpchen“ gegen blaue ausgetauscht haben.
  • Mit der Beantwortung folgender kleiner gemeiner Fragen, mag die Leserin ihr kleines stilles Vergnügen haben:

 

  • Wie lange dauert es, bis es zum ersten ernsthaften Unfall kommt und schon deswegen die Polizei auf den Plan tritt und den Verkehr regelt?
  • Wie lange dauert es, bis ein Trupp Arbeiterinnen anrückt um die Störung zu beseitigen?
  • Wie groß ist der Artikel in der Regionalzeitung beim ersten, zweiten und dritten Vorfall dieser Art innerhalb eines Monats?
  • Wie lange dauert es nach dem dritten solchen Artikel, bis das Problem als solches Erkannt ist und eine Lösung angestrebt wird.
  • Nach der persönlichen Einschätzung des Autors käme es nie zu einem solchen Artikel und erst recht nicht zu einem entsprechenden Politikum, weil die Störung völlig selbstverständlich in kürzester Zeit beseitigt würde. Im Alltag von Blinden bzw. bei der Behebung von analogen Störungen an BLAKs sieht das allerdings völlig anders aus.

Eine kleine Statistik

Eine Stichprobe in einem zufällig ausgewählten Planquadrat an der Grenze zwischen dem 21sten und 22sten Wiener Gemeindebezirk am 27.05.2015 hat folgendes Ergebnis erbracht;

Insgesamt geprüfte BLAKs 54 = 100%

BLAKs mit mindestens leichten Mängeln 35 = 65%

BLAKs mit ernsthaften Fehlfunktionen 21 = 39%

Insgesamt geprüfte Querungen bzw. Kreuzungsbereiche 7

= 100%

Anzahl der ohne Beeinträchtigung nutzbaren Querungen bzw.

Kreuzungsbereiche 1 = 14%

Keine Berücksichtigung in der Statistik fanden dabei Querungen bzw. Kreuzungen, an denen keine Ampeln bzw. Ampeln ohne BLAK vorhanden waren, obwohl die Verkehrssituation dies erfordert hätte.

Handlungsbedarf

Es besteht also dringender Handlungsbedarf! Der Autor lädt jede dazu ein, sich davon mittels eines kleinen Spaziergangs zu überzeugen.

Lösungsansatz

Die Stadt Wien ist als Organisation und Kunde groß genug, um mit einem Kriterienkatalog für eine Bestbieter-Ausschreibung den meisten dieser Mängel einen Riegel vorzuschieben. Das ganze wäre auch unabhängig davon, ob und wann jemand allfällige Fehler in einer Ö-Norm ausbessert.

Alternativ steht Wien der Weg offen, als erste Weltstadt mit Anspruch ein High-Tech-Standort zu sein, in die Geschichte als die Stadt einzugehen, die es nicht schafft, Impulsgeber in Ampeln von 120 auf 180 Pulse pro Minute umzustellen.

Jürgen Schwingshandl