Verkehr

Verkehrs-Abc der Linz AG Linien

 

Alles rund um die LINZ AG LINIEN

 

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Verkehr der LINZ AG LINIEN. Wir hoffen, Sie werden hier bei Ihrem Anliegen fündig. Sollten Sie wichtige Fragen & Antworten vermissen, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Aktuelle Corona-Maßnahmen

 

Maske tragen kommt an

 

Gerade in Zeiten wie diesen ist es noch wichtiger zusammen zu halten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zum persönlichen Schutz wurden die bestehenden Regeln, insbesondere die Maskenfplicht, in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit Montag, 25. Jänner 2021 verschärft. So sind Sie weiterhin sicher unterwegs mit den LINZ AG LINIEN.

 

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen zuzüglich deren Verbindungsbauwerken ist seit Montag, 25. Jänner 2021 das Tragen einer FFP2-Maske (Mund und Nase bedeckend) ohne Ausatemventil verpflichtend! Diese dienen zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz der anderen Fahrgäste.

 

Besteht aktuell eine Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?

 

Ja. Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken verpflichtend.

 

Gibt es Ausnahmen von der Tragepflicht?

 

Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.

 

Warum muss ich in den Öffis einen Mund-Nasenschutz tragen?

 

Aufgrund der Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken die FFP2-Maskenpflicht seit Montag, 25. Jänner 2021.

 

Welche Art von Maske muss verwendet werden?

 

Seit Montag, 25. Jänner 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.

 

 

Gilt die Mund-Nasenschutz-Pflicht auch für das Fahrpersonal/ Fahrscheinkontrollservice-Personal?

 

Während der Fahrt besteht für das Fahrpersonal keine Mund-Nasenschutz-Pflicht (aufgrund der geschlossenen Fahrerkabine). Sobald dieses den Fahrgastraum betritt, ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Die Kontrolleure der LINZ AG LINIEN tragen ebenfalls eine FFP2-Maske.

 

Gibt es eine Maskenkontrolle in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN?

 

, das Fahrscheinkontrollservice-Personal ist täglich im Netz der LINZ AG LINIEN unterwegs und weist Fahrgäste ohne FFP2-Maske auf das verpflichtende Tragen hin. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt zusätzlich die Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Fahrscheinkontrollservice-Personal der LINZ AG LINIEN wird zusätzlich zum Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt.

 

Warum wird in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN nicht mehr kontrolliert?

 

Da zum Beispiel zu Stoßzeiten rund 150 Fahrzeuge im Streckennetz der LINZ AG LINIEN unterwegs sind und es fast 900 Haltepunkte gibt, wo ein-/ausgestiegen wird, können die Kollegen nicht auf jeder Linie in jedem Fahrzeug gleichzeitig kontrollieren.

 

Was passiert, wenn Personen ohne FFP2-Maske angetroffen werden?

 

Die Fahrscheinkontrolleure weisen selbstverständlich regelmäßig auf die von der Bundesregierung verordnete verschärfte Maskenpflicht hin. Personen, die sich nicht an diese Maskenpflicht halten (ausgenommen der von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommenen Personen), werden bei Fahrscheinkontrollen zum Verlassen der Fahrzeuge aufgefordert. Wer den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals der LINZ AG LINIEN nicht nachkommt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.

 

Sind für die Umsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht die LINZ AG LINIEN zuständig?

 

Laut dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) sind die Verkehrsbetriebe für die aktive Information über die Maskenpflicht zuständig. Die Umsetzung und Einhaltung obliegt den Fahrgästen.

Nähere Informationen zu den Vorgaben des BMK finden Sie auf der  Homepage des Ministeriums.

 

https://www.bmk.gv.at/service/corona/faq/masken_oeffis.html

 

Welche Maßnahmen werden seitens der LINZ AG LINIEN gesetzt, um auf die Mund-Nasenschutz-Pflicht hinzuweisen?

 

Die LINZ AG LINIEN informieren verstärkt auf allen Kanälen über die FFP2-Maskenpflicht, insbesondere in den Fahrzeugen durch regelmäßige Durchsagen und Infoscreen-Einblendungen sowie an den Haltestellen mittels Aufklebern. Aktuelle Informationen werden natürlich auch über die Social-Media Kanäle kommuniziert.

 

Befindet sich die Mund-Nasenschutz-Pflicht in den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN?

 

In den Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN ist die Mund-Nasenschutz-Pflicht unter Punkt E (Verhalten der Fahrgäste) angeführt.

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen

 

Hier können Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN einsehen. PDF-Format.

 

Link: https://www.linzag.at/media/dokumente/linien_1/infomaterial_1/B_LLI_Befoerderungsbedingungen_A4_2021_Web.pdf

 

Barrierefrei unterwegs

 

Stets mobil mit den LINZ AG LINIEN

 

Einsteigen mit dem Rollstuhl ist in den neuen Cityrunnern kein Problem.

 

Mobil zu sein und notwendige Wege bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch eine Reihe von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die LINZ AG LINIEN sind bestrebt, diesen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu bieten.

 

Vorstandsdirektor DI Erich Haider, MBA: „Als größtes Verkehrsunternehmen in Oberösterreich übernehmen die LINZ AG LINIEN eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Es ist uns ein besonderes Anliegen allen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu ermöglichen. Mit der Entwicklung der neuen Liniensprachansage für blinde und sehbehinderte Personen leisten die LINZ AG LINIEN ein wichtigen Beitrag zur Förderung der Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs in Österreich.“

 

Liniensprachansage (LiSA)

 

Alle Fahrzeuge der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Fahrzeuge auf der Pöstlingbergbahn und Stadtteilbusse) sind mit einer Fahrzeug-Außenansage für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgerüstet. An Haltestellen im Netz der LINZ AG LINIEN kann mittels Aktivierung durch Blindenhandsender die Liniennummer und das Endziel der Straßenbahn oder des Busses über die Außenlautsprecher am Fahrzeug abgerufen werden.

 

Rollstuhlfreundliche Niederflurtechnik

 

Unsere Fahrzeuge in Niederflurtechnik sorgen dafür, dass ein durchgängiger, behindertenfreundlicher Betrieb gewährleistet ist. Auch die Pöstlingbergbahn kann von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei genutzt werden. Darüber hinaus verfügen alle Niederflurfahrzeuge über eine Behindertenrampe, die bei Bedarf ausgeklappt werden kann.

 

Hilfreiche Tips für eine sichere Fahrt mit Kinderwagen & Co:

 

Türöffner mit blauem Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen:

 

  • Benutzen Sie die für den Einstieg vorgesehenen Türen und drücken Sie bei Bedarf den Türöffner mit dem blauen Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen. So bleibt die Tür länger geöffnet und Sie können problemlos einsteigen. Wenn nötig, wird für Rollstuhlfahrer die Rampe ausgelegt.

 

Kinderwagen& Co richtig „parken“:

 

  • Beim Einstieg mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator Türöffner mit blauem Symbol benutzen.
  • Kinderwagen oder Rollstuhl in der vorgesehenen Abstellfläche abstellen
  • Richtige „Parkposition“ einnehmen und Feststellbremse aktivieren
  • Mit Haltegurt zusätzlich sichern
  • Während der Fahrt den Rollator nicht als Sitzplatz verwenden

 

Fahrscheinautomaten

 

Touchscreen-Fahrscheinautomaten

 

Einfache Bedienweise zeichnet die Fahrscheinautomaten aus.

 

Die LINZ AG LINIEN verfügen über ca. 450 Touchscreen-Fahrscheinautomaten, die am neuesten Stand der Technik und einfach zu bedienen sind.

 

Funktionen Touchscreen-Fahrscheinautomaten:

 

die Automaten sind leicht zugänglich und einfach zu bedienen

sie verfügen über einen „Text to speech“, der Blinden und Sehbehinderten den Ticketkauf wesentlich erleichtert

mit dem Barcode-Scan wird Ihr Ticketkauf noch schneller und einfacher:

Einmal das gewünschte Ticket im normalen Verkaufsvorgang erwerben.

Bei jedem weiteren Kauf brauchen Sie nur noch in der Startmaske den Barcode-Scan auswählen, den Code auf ihrem aktuellen Ticket scannen und schon befinden Sie sich direkt im Bezahlvorgang. Alle zusätzlichen Eingaben, wie z. B. Ihre Ausweisnummer, werden automatisch übernommen.

Bezahlungsarten:

Barzahlung mit Wechselgeldrückgabe.

Bargeldlose Bezahlung mit Bankomat-, Kreditkarte (akzeptierte Kreditkarten: Mastercard, Visa)

NFC (kontaktlose Bezahlung)

Bitte beachten Sie, dass Zeitkarten (Monats- und Wochenkarten) ab dem Kaufzeitpunkt gültig sind.

 

Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Bedienung der Fahrscheinautomaten. Sie können zudem mit ausgewählten Produkten den Kaufvorgang testen.

 

Info: Die Tarifangaben in dieser Beschreibung sind willkürlich gewählt. Die aktuellen Tarife finden Sie unter „Tickets und Tarife“ oder direkt beim Ticketkauf im Kaufmenü der Fahrscheinautomaten.

 

Sollte ein Fahrscheinautomat defekt sein, so bitten wir Sie, dies dem Fahrer/der Fahrerin der Straßenbahn oder des Busses zu melden. Diese/r kann die Information gleich an die zuständige Abteilung weiterleiten. So wird eine rasche Instandsetzung ermöglicht.

 

Fundsachen

 

Das Fundbüro der Stadt Linz

 

Gegenstände, die in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN gefunden worden sind, werden nicht im LINZ AG-Kundenzentrum abgegeben und verwaltet, sondern im Fundbüro der Stadt Linz.

 

Sie haben in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN etwas verloren oder gefunden? Von den verlorenen oder vergessenen Gegenständen werden leider nur etwa zehn Prozent abgegeben. Der Rest verschwindet aus den Fahrzeugen, bevor der Wagenführer an der Endhaltestelle nachsehen kann, ob sich noch Gegenstände im Fahrzeug befinden.

 

Gefundene Dinge werden mit einem Fundzettel versehen, in den diversen Endhaltestellen oder in der Autobusgarage abgegeben und am nächsten Arbeitstag dem Fundbüro übergeben.Werden die Gegenstände erst in der Nacht bei der Fahrzeugreinigung entdeckt, verfügt das Fundbüro darüber erst am übernächsten Tag.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 13.30 Uhr

 

Fundbüro der Stadt Linz

 

Hauptstraße 1 – 5

4041 Linz

Tel. 0732/7070-0

 

Fahrscheinkontrollservice

 

 

Allgemeine Infos

 

Die gesamte Abwicklung von der Fahrscheinkontrolle bis zur Klärung etwaiger Reklamationen wird von den LINZ AG LINIEN und ihren bestens geschulten Mitarbeiter/innen durchgeführt.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag – Donnerstag: 08.00 bis 17.00 Uhr

Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr

 

LINZ AG LINIEN – Fahrscheinkontrollservice

 

Landstraße 119, 4020 Linz

Telefon: 0732/3400-7474

E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at

 

Unsere Bankverbindung:

 

Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)

Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich

IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109

BIC: ASPKAT2LXXX

 

FAQ rund um die Fahrscheinkontrolle

 

Muss ich dem Kontrolleur meine Personalien bekanntgeben?

 

Wenn Sie ohne Ticket angetroffen werden und das erhöhte Beförderungsentgelt sofort bezahlen, brauchen Sie keinen Ausweis vorzeigen. Wenn Sie nicht sofort zahlen können, müssen Sie sich gegenüber den Kontrollorganen der LINZ AG LINIEN mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Im Fall der Weigerung wird die Polizei zur Legitimierung hinzugezogen.

 

Dürfen mich Kontrolleure festhalten?

 

Wenn Sie ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen Sie an der nächsten Station mit den Kontrolleuren aussteigen. Wenn Sie nicht kooperieren und versuchen wegzulaufen, oder ihren Ausweis nicht vorzeigen möchten, dürfen die Kontrolleure Sie festhalten, bis die Polizei eintrifft.

 

Dürfen mich die Kontrolleure nach dem Ausstieg noch kontrollieren?

 

Eine Fahrscheinkontrolle kann auch nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug durchgeführt werden (z.B. im Haltestellenbereich), wenn Sie im Vorfeld nachweislich eine Beförderungsleistung in Anspruch genommen haben.

 

Muss ich mein Ticket bei einer Kontrolle aushändigen?

 

Laut Beförderungsbedingungen sind die Fahrausweise unseren Mitarbeitern bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen und erforderlichenfalls zur Prüfung zu übergeben. Dies gilt auch für elektronische Tickets, also zum Beispiel bei einem mobilen Ticket (Smartphone-App). Wichtig ist auch, jene Personen, die im Zuge der Mitnahmeberechtigung mit Ihnen reisen, sofort bei der Kontrolle zu benennen.

 

Wie erfolgt die Kontrolle des MEGA-Tickets?

 

Bei der Kontrolle des MEGA-Tickets wird die Karte gescannt. Durch das Scannen wird festgestellt, ob das Ticket gültig ist. Es erfolgt dabei keine Abfrage personenbezogener Daten.

 

Muss ich noch ein Ticket lösen, nachdem ich beanstandet wurde?

 

Haben Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt beziehungsweise eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie Ihre Fahrt noch fortsetzen, da mit einer Beanstandung für die betreffende Fahrt ein Fahrschein mit dem erhöhten Fahrgeld mitverrechnet wurde.

 

Dürfen Kontrolleure meinen Aktivpass einziehen?

 

Wenn der Aktivpass ungültig geworden ist (z.B. durch Überschreitung des Ablaufdatums), haben die Kontrolleure den Auftrag des Magistrats der Stadt Linz, diesen einzuziehen. Das Foto wird Ihnen auf Wunsch gerne ausgehändigt. Den eingezogenen Aktivpass dürfen wir auch im Büro nicht mehr zurückgeben, da wir diesen dem Magistrat aushändigen müssen.

 

Wann muss ich meine Fahrkarte kaufen oder entwerten?

 

Bei den LINZ AG LINIEN muss bereits beim Einstieg in ein Fahrzeug ein gültiger Fahrschein vorhanden sein. Sollte der Fahrscheinautomat einmal nicht funktionieren, teilen Sie dies bitte gleich dem Fahrpersonal mit.

Ausnahme: Bei den Stadtteillinien (in den kleinen Citybussen) befinden sich die Fahrscheinautomaten im Inneren des Fahrzeugs, um Fahrscheine kaufen und entwerten zu können. Der Kauf, bzw. die Entwertung des Fahrscheins muss jedoch unmittelbar nach dem Einsteigen erledigt werden.

 

 

Kann ich meinen Fahrschein nachträglich vorzeigen?

 

Nur ein personenbezogenes Ticket, das zum Zeitpunkt der Kontrolle nachweislich für Sie gültig war, kann nachträglich innerhalb von 7 Tagen, aber frühestens am nächsten Werktag, im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, vorgezeigt werden. Anstelle des erhöhten Beförderungsentgelts wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da wir nicht nachvollziehen können, ob dieser Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle von einer anderen Person verwendet wurde.

 

TIPP: Heben Sie sich die Fahrkarte bzw. den Ausweis der beanstandet wurde auf um bei der nachträglichen Bearbeitung alles besser nachvollziehen zu können.

 

Müssen auch unmündige Minderjährige das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

 

! Auch unmündige Minderjährige (ab 7 Jahren) dürfen alterstypische Geschäfte in geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens abschließen. Dazu zählt z.B. der Erwerb eines Fahrscheins und somit das Abschließen eines Beförderungsvertrages.

Die rechtliche Grundlage ist das ABGB § 170 Abs.3.

 

Woran erkenne ich, dass es sich um einen echten Fahrscheinkontrolleur handelt?

 

Die Mitarbeiter der Fahrscheinkontrolle sind zumeist in ziviler Kleidung im Einsatz. Bei Kontrollen weisen die Kontrolleure ihren Dienstausweis vor. Auf diesem Ausweis finden sich die Dienstnummer sowie ein Lichtbild des Mitarbeiters.

Im Zweifelfall kontaktieren Sie den Lenker des öffentlichen Verkehrsmittels.

 

Was kann ich tun, wenn ich den Beanstandungsbeleg verloren habe?

 

Wenden Sie sich bitte ausschließlich an:

LINZ AG LINIEN Fahrscheinkontrollservice
Landstraße 119, 4020 Linz
Tel.: 0732/ 3400 7474
E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at

 

Warum habe ich eine Mahnung von den LINZ AG LINIEN oder eine Rechnung von einem Inkassobüro bekommen?

 

Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 7 Tage Zeit diese zu bezahlen. Wenn Sie nicht, oder nicht rechtzeitig bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von den LINZ AG LINIEN. Wenn dann nach weiteren 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:

 

Inkasso Haydn GmbH
Enzmüllnerweg 10, 4040 Linz
Tel.: 0732/ 25 06 21-0
E-Mail: office@inkasso-haydn.at

 

Ich habe ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten. Wie kann ich dieses bezahlen?

 

Bitte richten Sie alle Zahlungen an:

 

Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)
Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109
BIC: ASPKAT2LXXX

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Vorgangsnummer an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.

 

Eine Bar- oder Bankomatkartenzahlung im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, ist ebenfalls möglich. Wenn nötig bieten wir auch eine Ratenzahlung an. Die Mindestrate beträgt dabei € 20,00

 

Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist versäume?

 

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollten sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.

 

Kann das Fahren ohne Fahrschein weitreichende Konsequenzen haben?

 

Ja! Sollte es im Zuge einer Beanstandung in weiterer Folge zu einer Anzeige kommen, kann dies verwaltungs- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Anmerkung: Mir ist ein Fall bekannt, da wurde eine Person wegen wiederholtem Schwarzfahrens für 6 Monate ins Gefängnis gesteckt. (Gewerbsmäßiges Schwarzfahren)!

 

Werden immer alle Fahrgäste im Abteil kontrolliert?

 

Zwar kommt es gelegentlich zu anlassbezogenen Kontrollen, doch grundsätzlich sind vor dem Fahrausweisprüfer alle Fahrgäste gleich. Bei den LINZ AG LINIEN etwa heißt es dazu ausdrücklich: „Bei der Kontrolle wird grundsätzlich nicht nach Geschlecht, Alter oder Herkunft unterschieden, alle Fahrgäste sind gleichermaßen zu prüfen“. Das klappt in der Praxis aber nicht immer. Wenn die Prüfer einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt haben, steigen sie gemeinsam mit ihm aus – auch dann, wenn einige Fahrgäste noch keine Fahrkarte vorgezeigt haben.

 

Handgepäck, Tiere & Co

 

Mitnahme von Hunden, Kinderwagen & Co.

 

Auch mit dem Kinderwagen ist man in den LINZ AG LINIEN gut aufgehoben.

 

Mitnahme von Sachen, Rollstühlen, Kinderwägen und Fahrrädern

 

Der Fahrgast ist berechtigt, leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitzuführen. Kinderwagen, Kindertragtaschen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert. Fahrgäste, die in Begleitung von Kleinkindern sind und Kinderwägen mit sich führen, sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihnen beim Ein- und Aussteigen von anderen Fahrgästen Hilfestellung geleistet wird. Der Fahrer ist nicht zur Leistung von Hilfestellung verpflichtet. Für die Sicherung von mitgeführten Kinderwägen und Rollstühlen mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen im Wageninneren hat der Fahrgast selbst oder die Begleitperson zu sorgen. Eine Haftung der LINZ LINIEN für Schäden, die anderen Fahrgästen durch mitgeführte Sachen entstehen, besteht nicht.

 

Mitnahme von Fahrrädern,Segways usw.

 

Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.

 

Mitnahme von lebenden Tieren

 

Die Mitnahme von lebenden Tieren, die für sich allein oder mangels geeigneter Verwahrung oder geeigneten Tierhalters eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen können, kann vom Betriebspersonal abgelehnt werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung sowie für sonstige Verunreinigungen und Beschädigungen aufgrund der Mitnahme des Tieres ist das in den Tarifbestimmungen festgelegte Reinigungsentgelt bzw. das Entgelt wegen Missbrauchs von Einrichtungen zu bezahlen.

 

Hunde werden nur unter Aufsicht eines hierzu geeigneten Hundehalters befördert. Hunde sind, soweit sie nicht in dafür vorgesehenen verschlossenen Transportkörben mitgenommen werden, an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten Beißschutz zu tragen. Assistenz- und Partnerhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen.

 

Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen, auch wenn dieser in einem Hundebuggy befördert wird. Nur kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden, sowie Assistenz- und Partnerhunde von behinderten Personen werden unentgeltlich befördert. Für die ordnungsgemäße Haltung und Sicherung des Hundes im Fahrzeug sowie im Haltestellenbereich ist der Hundehalter verantwortlich, eine Haftung der LINZ LINIEN gegenüber einem anderen Fahrgast für durch einen Hund verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

 

Sonstige Kleintiere, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt, können ohne gesondertes Entgelt in dafür vorgesehenen Transportkörben, die am Boden abzustellen sind, mitgenommen werden.

 

Sicherheit/Videoüberwachung

 

Videoüberwachung

Videoüberwachung in der LINZ AG LINIEN

 

Videoüberwachung in 29 Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN

 

Mit der Videoüberwachung wird dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr Rechnung getragen. Die Fahrgäste werden durch Aufkleber bei allen Einstiegstüren auf die Videoaufzeichnung im Fahrzeuginnenraum hingewiesen. Eine Auswertung der aufgezeichneten Daten erfolgt nur bei behördlichen Anfragen im Zuge polizeilicher Ermittlungen bzw. bei Vorfällen mit Verdacht auf strafrechtliche Relevanz. Ansonsten werden die Aufzeichnungen ohne Einsichtnahme automatisch überschrieben.

 

Obusse und neue Hybridelektro-Busse sind mit Videoaufzeichnung ausgestattet

 

Die Doppelgelenk-E-Obusse sowie auch die neuen Hybridelektro-Busse sind ebenfalls mit einer Videoaufzeichnung ausgestattet.

In den Cityrunnern-1 und in den Gas-Autobussen der LINZ AG LINIEN bleiben die bestehenden Sicherheits- und Notfallmaßnahmen unverändert aufrecht.

Rücksicht kommt besser an

 

Rücksicht in den Verkehrsmitteln

 

Rollstuhlfahrer steigt in Bus ein.

 

  • Bitte beachten Sie die Vorrangregeln beim Ein- und Aussteigen. Erst aussteigen lassen, dann einsteigen. Blockieren Sie nicht die Türen. Denn können diese nicht geschlossen werden, bedeutet dies Zeitverlust und ein anderer Fahrgast verpasst dann vielleicht seinen Anschluss bei einer anderen Linie.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Gegenüber, Ihre Sitznachbarin oder Ihren Sitznachbarn in Bus, Bim und Haltestelle. Laute Musik oder anregende Telefongespräche sind nicht für jeden angenehm, ebenso wie der Geruch einer schmackhaften Jause. Es ist nur fair dem anderen Fahrgast gegenüber auf Essen, laut telefonieren oder lärmende Geräte hören zu verzichten.
  • Rauchen ist in Bussen und Straßenbahnen ausnahmslos verboten. Bitte beachten Sie auch das Rauchverbot in den Haltestellen.
  • Müll an den Haltestellen und in den Fahrzeugen muss nicht sein. Lassen Sie ihn nicht liegen, sondern entsorgen Sie den Müll in den Abfalleimern in den Haltestellen.
  • Hunde dürfen nur mit Beißkorb und Leine transportiert werden.
  • Bitte überlassen Sie die Sitzplätze den Fahrgästen, die ihn notwendiger als Sie benötigen: Ältere oder gebrechliche Personen, schwangere Frauen oder Fahrgäste mit kleinen Kindern, aber auch Fahrgäste mit Seh- oder körperlicher Beeinträchtigung.
  • Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.
  • Festhalten nicht vergessen Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere verletzen.

 

WLAN in den Fahrzeugen

 

Gratis Surfen in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN

 

Von Jänner 2011 bis 2013 wurde Gratis-WLAN bereits in allen 62 Linzer Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN realisiert, sodass den Fahrgästen im gesamten Streckennetz seither ein kostenloser Internetzugang zur Verfügung steht.

 

Das Surf-Angebot wurde mit dem Ankauf der neuen 24-m-Doppelgelenk-Obusse um weitere 20 Fahrzeuge ausgebaut.

 

Derzeit ist in 99 Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN WLAN für die Fahrgäste verfügbar. Mit dem Austausch der Gasbusse auf die modernen Elektrohybrid-Busse von MAN wird auch die letzte Lücke noch geschlossen. Somit ist es ab 2024 in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Pöstlingbergbahnen) möglich, während der Öffi-Fahrt im Internet zu surfen.

 

Die mit WLAN ausgestatteten Fahrzeuge sind mit Aufklebern an den Türen gekennzeichnet. Zum Einsatz kommt das Hotspot-System „CityWave“ der Linz AG Telekom. Das System ermöglicht dem Hotspotnutzer direkten Internetzugriff über WLAN. Über eine Mobilfunkanbindung wird ein VPN-Tunnel zum Carriernetz der LINZ AG aufgebaut.

 

So funktioniert’s:

 

Der Einstieg in das WLAN-Netz ist leicht und praktisch: Der Hotspot heißt in jedem Fahrzeug „LINZ AG LINIEN“. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung und Sie können ohne Passwort und ohne Anmeldung lossurfen. Der Jugendschutz ist durch sich ständig aktualisierende Filter garantiert.

 

Link zur Homepage Verkehrs-ABC der Linz AG Linien:

 

Beste Grüße

 

Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021) – Ein Bericht

Einleitung

Nach August 2017 wurden die Akustisch taktilen Ampeln (ATA) in Linz im Mai 2021 erneut auf ihre Funktionalität überprüft.

Die meisten Mängel wurden alle auf die Meldeplattform der Stadt Linz „Schau auf Linz“ gestellt. Viele dieser Mängel wurden bereits behoben oder sie wurden an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Einen Link zu einer Liste der betroffenen Kreuzungen mit dem entsprechenden Mängeln findet man am Ende dieses Berichtes!

Weiters wurden die Mängel dokumentiert, auf Fotos oder Videos, sowie Audio festgehalten. Man kennt ja seine Pappenheimer bereits, die versuchen, alles herunterzuspielen oder zu negieren und die, die Missstände aufzeigen, in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Bilder der einzelnen Mängel findet man unter anderem in der Bildergalerie „Blind in Linz“.

Funktion einer ATA

Um die Funktion einer akustisch taktilen Ampel zu verstehen, hat Jürgen Schwingshandl 2017 ein Dokument dazu verfasst (Blindenampeln in der Praxis).

Link zum Dokument von Jürgen Schwingshandl: http://hojas.co.at/blog/blindenampeln-in-der-praxis-anspruch-und-wirklichkeit-eines-wichtigen-aspekts-der-inklusion-juergen-schwingshandl-maerz-2017/

 

Infos über die akustisch taktilen Ampeln in Linz

 

In Linz gibt es 200 Kreuzungen mit Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA). Davon sind 79 mit akustisch taktilen Ampeln ausgestattet. 2017 waren es 70 ATA´s. In 4 Jahren sind „NUR“ 9 neue akustisch taktile Ampelanlagen hinzugekommen.

 

Von diesen 79 ATA´s sind 15 ohne Vibration. 2017 waren es noch 33 ATA´s ohne Vibration. Zwischen August 2017 und Mai 2021 wurden 17 ATA´s mit Vibration nachgerüstet oder neue Anmeldetableaus montiert.

 

Bei den Verkehrslichtsignalanlagen mit ATA befinden sich zwischen 2 und 12 Anmeldetableaus an den Masten. Insgesamt befinden sich an den ATA´s 533 Anmeldetableaus.

 

Bei der Überprüfung ging es hauptsächlich um die Funktionalität der Anmeldetableaus (Akustik und Vibration). Weiters um korrekte Querungsschemas und um korrekte Montage der Anmeldetableaus.

 

Die ATA´s im Linzer Raum sind in einem sehr guten baulichen Zustand. Es war kein einziges Anmeldetableau locker oder beschädigt. Weiters war keine Abdeckung oder Bodenplatte locker. Man sollte aber auch nicht übersehen, dass 17 bestehende ATA´s  erneuert wurden und 9 ATA´s neu hinzugekommen sind. Die sollten schon mal im tadellosen Zustand sein.

 

Bei 2 Anmeldetableaus war die Akustik ausgefallen und bei 3 Anmeldetableaus fehlte entweder der Richtungspfeil auf der Oberseite oder der Taster für die Vibration auf der Unterseite des Anmeldetableaus.

 

Was aber ganz besonders auffällt, dass die Vibration sehr oft ausgefallen ist. Im Zeitraum der Überprüfung wurden 40 entsprechende Mängel festgestellt. Bei großen Kreuzungen mit bis zu 12 Anmeldetableaus konnten davon schon die Hälfte betroffen sein. Bei weiteren Rundgängen kamen dann weitere defekte Vibrationen dazu. Ich gehe davon aus, dass jetzt sicher 10 Prozent der Anmeldetableaus betroffen sind. Das scheint aber auch in anderen Städten ein Problem zu sein.

 

Was mir bezüglich Vibrationstaster auch aufgefallen ist, dass es in Linz 3 verschiedene Taster gibt. Manchmal sind sogar alle 3 an einer Kreuzung eingelegt. Einer dieser Vibrationstaster wahrscheinlich aus Silikon, wirft oft Blasen. Da merkt man schon beim Antasten, dieser Taster funktioniert nicht.

 

Man konnte auch feststellen, dass gegenüber 2017 gravierende Mängel, wie falsche taktile Querungsstrecken auf den Anmeldetableaus (Goethekreuzung, Rilkestraße) ausgetauscht wurden. Weiters wurde die gesamte Anlage bei der Kreuzung Makartstraße – Krausstraße getauscht. Diese ATA hatte bei der Überprüfung 2017 noch keine Vibration. Der Grund der Erneuerung dieser ATA war verständlich. Hier waren die Anmeldetableaus so montiert, dass viele  Querungsschemas in die falsche Richtung zeigten.

 

Das Peinliche daran war, dass diese Kreuzung vor der Haustür des BSV OÖ liegt und das es Jahrelang niemanden aufgefallen ist. Obwohl täglich viele Blinde und Sehbehinderte, inklusive Leitungsmitglieder oder der Verkehrsreferent des BSV OÖ diese Kreuzung querten. Ich weise darauf hin, dass alles dokumentiert ist und das Protokoll der Überprüfung der Ampelanlagen 2017 im Internet abrufbar ist. Da gibt es sehr schöne Fotos von der Kreuzung Makartstraße  – Krausstraße. Der link wird am Ende des Textes bereitgestellt.

 

Aber es gibt auch ein Problem bei der zweiten Kreuzung vor der Haustür des BSV OÖ. Darauf wurde auch schon 2017 hingewiesen. Passiert ist bis heute aber nichts!

 

Auf einige Kreuzungsbereiche gehe ich näher ein!

 

Kreuzung Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (Falsches Querungsschema).

Kreuzung Kärntnerstraße – Zufahrt Busterminal LDZ (Anmeldetableaus an falscher Stelle montiert).

 

 

Was ist ein Querungsschema?

 

Mir ist aufgefallen, dass die meisten Blinden und Sehbehinderten gar nicht wissen, was ein Querunggschema ist und was es bedeutet. Aber da gäbe es die Broschüre „Ampelsymbole mit Erklärungen“ vom Institut für Gesundheit, Entwicklung und Lebensfreude von Claudia Rauch. Die Symbole in der Broschüre sind fühlbar.

 

Auf der Seite des Bedientabletts, dass der Straße abgewandt ist, befindet sich eine schematische Darstellung der zu bewältigenden Querung. Die wenigen dort verwendeten Symbole sind geeignet, einen raschen Überblick über die gegebene Situation zu gewähren.

Gefahr

 

Hat sich die Verkehrssituation geändert und wurde das Querungsschema nicht angepasst, so kann dies zu einer gefährlichen Situation führen, wenn z.B. die Blinde versucht, eine Verkehrsinsel zu einem Zwischenstopp zu verwenden, obwohl es diese gar nicht mehr gibt. (Text Jürgen Schwingshandl).

 

Falsche taktile Querungsstrecke Kreuzung Makartstraße – Richard-Wagner-Straße Querung der Richard-Wagner-Straße.

 

Diese Kreuzung befindet sich genau vor der Haustür des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Oberösterreich. Auf diesen gefährlichen Umstand wurde bereits 2017 hingewiesen. Auch der BSV OÖ wurde darüber informiert. Es ist sehr bedenklich, dass diese gefährlichen Mängel bis heute nicht beseitigt wurden. Das ist jetzt 4 Jahre her.

 

Auf der Fahrbahn ist neben der Fahrspur auch ein eigener Fahrradstreifen aufgebracht. Diese Fahrradspur wird auf den tastbaren Schildern (Querungsschema) bei den beiden Anmeldetableaus nicht als Fahrradspur (2 Punkte) ausgewiesen.

 

Die Blinde oder Sehbehinderte Person kann durch diese fehlende Information in gefährliche Situationen kommen. Man geht davon aus, dass nach der Spur für die Autos kein weiteres, z. B. ein lautloses Fahrrad über den Blindenstock fährt.

 

Kreuzung Makartstraße – Richard-Wagner-Straße Querung der Makartstraße.

 

Bei der Querung der Makartstraße ist es genau umgekehrt. Hier sind zu viele und falsche Informationen am Querungsschema.

 

Auf der Straßenseite bei Haus Nr. 26 ist ein eigener Fahrradstreifen aufgebracht. Dieser Fahrradstreifen befindet sich nach der Ampel mit Anmeldetableaus für Blinde und Sehbehinderte. Dieser Fahrradstreifen wird aber am Querungsschema des Anmeldetableaus (Haus Nr. 17) mit den 2 Punkten angezeigt. Das ist aber falsch. Der Fahrradstreifen liegt außerhalb der zu querenden Strecke zwischen den beiden Ampeln. Die Blinde oder Sehbehinderte Person verlässt sich darauf, dass dieser Fahrradstreifen innerhalb der beiden Anmeldetableaus liegt und rechnet somit nicht, dass nach der Ampel eine Gefahr durch Fahrradfahrer droht.

Jedenfalls wurde auf diese Problematik bereits 2017 hingewiesen. Dokumente und Fotos vorhanden. Ein Link zu den Fotos und Beschreibungen der Mängel 2017 in Word- und PDF-Format gibt es am Ende des Berichtes.

 

Dazu wurden auch 2 Videos erstellt und auf Youtube hochgeladen. (Ist ja schon bekannt, damit es niemand abstreiten kann).

 

Das sind meine ersten Videos. Sie wurden ohne Schnitt und Nachbearbeitung auf Youtube gestellt. Ich finde mein Erstlingswerk nicht so schlecht.

 

Link zur Bildergalerie Makartstraße – Richard-Wagner-Straße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/46

 

Link zum Youtubevideo Querung Richard-Wagner-Straße: https://www.youtube.com/watch?v=WphDn_AMQ8Y&t=65s

 

Link zum Youtubevideo Querung Makartstraße: https://www.youtube.com/watch?v=u0ODWNyW_Bw

 

Kreuzung Kärntnerstraße – Zufahrt Busterminal LDZ

 

Auch dieser Mangel wurde bereits 2017 an die entsprechenden Stellen weitergegeben. Dazu gehörte auch der BSV OÖ.

 

Bei der Buszufahrt Kärntnerstraße zum Busterminal befindet sich eine ATA (Akustisch taktile Ampel). Die 2 Anmeldetableaus sind an 2 Masten montiert, die Blinde und Sehbehinderte nicht Problemlos erreichen können. Sie liegen außerhalb der zu querenden Straße.

 

Sehbehinderte und Blinde müssen diese Anmeldetableaus ungehindert erreichen können. Um entweder auf der Oberseite dem Richtungspfeil oder auf der Unterseite den Vibrationstaster ertasten zu können. Der Vibrationstaster ist dann wichtig, wenn die Akustik nicht funktioniert oder man keinen Handsender hat, um die Akustik zu aktivieren. Das gilt besonders für Blinde und Sehbehinderte Besucher aus anderen Bezirken oder Städten, die keinen Handsender haben. Natürlich könnte auch die Batterie des Handfunksenders leer sein.

 

An dieser Querung kann man die 2 Anmeldetableaus nur erreichen, wenn man den sicheren Gehsteig verlässt, indem man sich an einer großen Säule vorbeischiebt und in ein Kiesbeet steigt. Dabei muss man aufpassen, nicht über ein weit hervorstehendes Gitterrost zu stolpern.

 

und wenn man dann das Anmeldetableau (ohne Hilfe der Akustik) gefunden hat, kann man nur hoffen, dass es immer noch GRÜN ist, wenn man den gleichen Weg zurück tastet und ohne stolpern wieder am Gehsteig ist. Jedenfalls kann ich mir nicht sicher sein, dass ich noch GRÜN zum queren der Straße habe. Man kann sich schon fragen, wer plant so etwas und wer genehmigt so etwas? Diese Experten müssten einmal mit verbundenen Augen und mit Blindenstock ihre eigenen Arbeiten testen. Das erinnert mich auch wieder einmal an die lebensgefährliche TBI in Traun bei Linz. Die wurde ja so gebaut, dass Blinde am Schutzweg vorbei mitten in die Kreuzung geführt wurden. Jedenfalls wurde auf diese Problematik bereits 2017 hingewiesen. Dokumente und Fotos vorhanden. Der BSV OÖ wurde schon damals informiert. Und wie man auch hier sieht, passiert ist nichts.

 

Link zur Bildergalerie Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?category/45

 

Link zum Youtubevideo Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: https://www.youtube.com/watch?v=4xwMYxIJOXo

 

Falsche Montage der Anmeldetableaus (Querungsschema zeigt in falsche Richtung)

 

Bei sehr vielen Kreuzungen wurden die Anmeldetableaus so montiert, dass das Querungsschema in die falsche Richtung zeigt. Es ist für Sehende schwer ein Querungsschema zu deuten, dass 180 Grad verdreht ist und für Blinde und Sehbehinderte ist es unmöglich, weil alles Seitenverkehrt ist. Trotzdem wurden Anmeldetableaus so montiert. Aber das war 2017 auch schon so.

 

Nur ist es schon sehr verwunderlich, dass z. B. drei Anmeldetableaus richtig und das vierte dann falsch montiert wurde (z. B. Dornacherstraße) oder bei nur 2 Anmeldetableaus das eine richtig und das andere falsch montiert wurde (z. B. Muldenstraße – Eisenwerkstraße). Bei der neu errichteten ATA bei der Kreuzung Unionstraße – Hanuschstraße wurde auch ein Anmeldetableau falsch montiert. (Das sieht man schon beim Hinsehen!). Das kann man nur Schlamperei nennen.

 

Handwerkerehre!

 

Wenn man schon bei schlampiger Arbeit ist. Ich habe einmal Maschinenschlosser (oder Betriebsschlosser) gelernt. Bei uns gab es den Begriff der Handwerkerehre. Man soll seine Arbeit ordnungsgemäß, sauber und genau erledigen. Diese Handwerkerehre scheint es heute nicht mehr zu geben.

 

Anders lässt es sich nicht erklären, dass Anmeldetableaus an einer Kreuzung in unterschiedlichen Höhen montiert wurden. Sie liegen zwar im zulässigen Bereich aber eben die eine im oberen und die andere im unteren Bereich. Hier liegt die Vermutung sehr nahe, dass hier 2 Monteure unterschiedlicher Körpergröße die Tableaus montiert haben. Das Maß war sicher die Nabelhöhe.

 

Mein Tipp: Man schneitet sich einen Holzstab in der richtigen Länge ab und man braucht zur Montage der Tableaus nicht einmal ein Maßband. Man nennt so etwas auch „Lehre“.

 

Link zur Bildergalerie der ATA´s mit falsch montiertem Querungsschemas: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/38

 

ATA´s zu leise, mehrere Anmeldetableaus auf einem Mast (Um 90 Grad versetzt).

 

Infos zur Akustik der ATA´s:

 

Taktung und Lautstärke (Grünton)

 

„Grün“ wird durch ein gepulstes Signal von 180 Pulsen pro Minute angezeigt. Diese Art der Signalisierung hat mehrere Funktionen:

 

  • Der Signalgeber am Mast, an dem die Blinde steht zeigt „Grün“ an.
  • Das Signal, von dem Mast, auf den die Blinde zugeht, zeigt die Richtung an, in die sie gehen muss. Hierdurch ist auch eine Abschätzung der noch zurückzulegenden Strecke möglich.

 

Um diese Funktionen einwandfrei erfüllen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Das Grün-signal muss sich an der Anzahl der Pulse pro Minute ohne direkten Vergleich eineindeutig als „Grün“ erkennen lassen. Es darf also nicht mit einem allfällig konkurrierenden Auffindesignal verwechselbar sein.
  • Der Grün-Ton des Start-Mastes muss sich ohne Zeitverzögerung als genau dieser identifizieren lassen.
  • Der Grün-Ton des Ziel-Mastes muss bereits nach weniger als der halben Strecke der Querung vom Grün-Ton des Start-Mastes unterscheidbar sein.
  • Auch bei maximalem Verkehrslärm darf der Grün-Ton des Ziel-Mastes zu keiner Zeit unhörbar werden. Diese Forderung ist zwar durch das Anbringen von Bodenindikatoren abdingbar, ist aber durch automatische Lautstärkeanpassung und Richtschalleinrichtungen ohne weiteres auch bei mehrspurigen Fahrbahnen erreichbar.

 

Lebensgefahr

 

  • Verwechselt eine blinde einen beliebigen Grün-Ton mit dem des eigenen Start-Mastes, so wird sie dazu verleitet, die Querung bei Rot zu beginnen.
  • Auch und gerade bei großem Umgebungslärm ist es wichtig, den Grün-Ton des Ziel-Mastes von allen anderen Geräuschen unterscheiden zu können. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Gefahr, dass die Blinde auf den falschen Mast zu geht und sich und Andere so in Lebensgefahr bringt. (Text Jürgen Schwingshandl).

 

In Linz sind einige VLSA mit ATA sehr leise eingestellt und entsprechen nicht der Norm. Man kann schon sagen, sie sind „GEFÄHRLICH“! Zwei Beispiele wurden auf Video festgehalten und auf Youtube hochgeladen. (Damit niemand sagen kann, das stimmt nicht). Diese zwei Videos sind stellvertretend für einige weitere Kreuzungen mit ATA´s, deren Akustik auch nicht normgerecht eingestellt ist. Es ist die Aufgabe des BSV OÖ, diese ATA´s zu finden und zu kontrollieren und bei Mängel entsprechende Schritte einzuleiten.

 

Bei den Kreuzungen in den Videos kann man eindeutig hören, oder nicht hören, dass die Zielmasten akustisch nicht wahrnehmbar sind.

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Unionstraße – Hanuschstraße: https://www.youtube.com/watch?v=N8HUsYbcGfM

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Kärntnerstraße – Volksgartenstraße:: https://www.youtube.com/watch?v=Hn8WeKKjPwE

 

Weiters sind auf einigen Ampelmasten 2 Anmeldetableaus (um 90 Grad versetzt) angebracht. Man kann dann schwer unterscheiden, wo ist jetzt mein Grünsignal. Für Menschen, die auch noch Probleme mit dem Hören haben, ist das besonders schwierig. Da kommt dann noch das Problem der nicht vorhandenen Vibrationstaster hinzu. Das betrifft auch noch einige ATA´s in Linz.

 

Diese ATA´s sollten mit Vibrationstastern nachgerüstet werden!

 

Was mir noch aufgefallen ist: Bei den Kreuzungen Bulgariplatz und Simonystraße habe ich 3 verschiedene akustische Signale auf einmal. Ein Auffindungssignal, ein Grünsignal und ein eigenes Signal zur Querung von den Straßenbahnschienen.

 

VLSA und somit auch ATA´s am Wochenende deaktiviert:

 

Am Wochenende sind in Linz einige VLSA mit ATA deaktiviert. Somit haben Blinde und Sehbehinderte bei diesen Kreuzungen keine akustische oder taktile Unterstützung und sollten daher vorsichtig vorgehen. Leider war es mir bis jetzt nicht möglich, von der Stadt Linz eine entsprechende Liste zu bekommen. Anscheinend ist das eine so geheimnisvolle Liste, die man nicht aus der Hand geben darf. Ich bleibe aber weiter dran! Oder der Magistrat Linz hat einen Pöbelfilter aktiviert.

 

Meiner persönlichen Kenntnis sind am Sonntag z. B. die Kreuzungen bei der Herz Jesu Kirche und bei der Bürgerstraße deaktiviert.

 

Link zur Bildergalerie von einigen deaktivierten VLSA am Wochenende: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/39

 

Die Funkhandsender und fehlender Empfang an den Masten.

 

Bei einigen Kreuzungen hat man Probleme, die ATA´s mit dem Handfunksender zu aktivieren. Da kann man sich recken und strecken, bis ein Mast das Signal aufgefangen hat. Mir wurde erklärt, dass bei jeder Kreuzung nur ein Empfänger vorhanden ist. Wenn man nun Pech hat, kommt man von der falschen Seite und muss sehr oft probieren, bis die Akustik aktiviert wird. Das schlägt sich natürlich auch auf die Batterie im Funkhandsender.

 

Verkehrszeichen werden zu tief über Anmeldetableaus montiert.

 

Obwohl es entsprechende Vorschriften und Normen gibt, die Vorschreiben, wie Verkehrszeichen und andere Schilder wie und wo montiert oder aufgestellt sein dürfen, werden öfters diese Vorschriften nicht eingehalten.

 

Nach einer diesbezüglichen Mailaussendung im Februar 2018 im Donaukurier bekam ich folgende Rückmeldung von Frau Claudia R..

 

Von Claudia R., 05.02.2018

 

Anmerkung zu zu niedrig hängender Verkehrsschilder

 

Hier eine kurze Anmerkung zu obig genanntem Fakt:

 

Ich wundere mich, dass die Stadt Linz eine solche Vorgangsweise wieder praktiziert. Denn ich habe mich im Frühjahr 1997 unter einem Verkehrszeichen steckenbleibend so stark am Kopf verletzt, dass das Krankenhaus Anzeige erstattete. Der Fall ging damals auch reißerisch durch die Medien (Artikel in den OÖ-Nachrichten). In Folge erhielt ich einen händisch geschriebenen Entschuldigungsbrief des Bürgermeisters mit dem Hinweis in Zukunft auf diese Barriere besonders achtzugeben, um mehr solche Verletzungen bei blinden oder sehbehinderten Personen zu vermeiden.

 

Solltet ihr bei weiteren Schritten gegen diese Gefahren auf diese Tatsache verweisen wollen, such ich euch gerne den Brief für den genauen Zeitpunkt meines Unfalls heraus.

 

Anscheinend hoffen Verantwortliche, dass so etwas irgendwann vergessen wird. Aber Archive sind nun mal Gnadenlos.

 

Positive Rückmeldungen der Stadt Linz auf meine Meldungen:

 

Kreuzung Leonfeldner Straße – Ferdinand-Markl-Straße

 

Bei dieser Kreuzung wurde ein Vorrangschild sehr tief über ein Anmeldetableau montiert.

 

Rückmeldung der Stadt Linz:

 

Wir haben die Info erhalten, dass das Schild in den nächsten Wochen höher gesetzt wird.

 

Schau.auf.Linz (4.5.2021, 17:01 Uhr)

 

Anmerkung: Beim Nachschau halten am 04.06.2021 konnte ich feststellen, dass das Vorrangschild schon höher hängt!

 

Kreuzung Rilkestraße – Hamerlingstraße (Lenaupark)

 

Bei dieser Kreuzung ist die akustische Grünphase für Blinde und Sehbehinderte sehr kurz. Man kommt mit akustischer Unterstützung nur bis zur Insel (2 Fahrstreifen). Die visuelle Grünphase ist 3 Mal länger.

 

Rückmeldung der Stadt Linz:

 

Es wurde ein Ortsaugenschein durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass bei einem Sonderprogramm für den Öffentlicher Verkehr die angesprochene kurze akustische Grünzeit auftritt. Als Maßnahme wurde festgelegt, dass bei einer Aktivierung der Blindenakustik, dieses Beschleunigungsprogramm unterdrückt wird und die Blinden und Sehbehinderten bevorrangt eine ausreichende Grünzeit erhalten.

 

Es wurde eine entsprechende Programmierung beauftragt. Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit nicht bekannt.

 

Schau.auf.Linz (18.5.2021, 15:41 Uhr)

 

Das Betrifft jetzt nicht eine ATA sondern das Design Center und die fehlende taktile Bodeninformation. Es freut mich, dass man sich zumindest Gedanken darüber macht.

 

Der Europaplatz ist Verkehrsmäßig sehr gut erreichbar. Aber durch fehlende TBI´s ist z. B. das Design Center für Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe nicht erreichbar. In Zeiten von Corona, wo im Design Center die Test- und Impfstraßen eingerichtet wurden, kommt das einer Diskriminierung gleich.

 

Wir haben folgende Rückmeldung erhalten:

 

Die Erreichbarkeit des Design Centers für Blinde und Sehbehinderte Menschen, wird in einem gemeinsamen Termin mit dem Design Center vor Ort besichtigt und nach Lösungen gesucht.

 

Da der Veranstaltungsbetrieb langsam wieder aufgenommen werden kann, wird Anfang Juni die Zugangssituation zur Teststraße geändert und da werden wir das Anliegen bestmöglich berücksichtigen.

 

Schau.auf.Linz (20.5.2021, 11:14 Uhr)

 

Wo und wann werden in Linz neue akustisch taktile Ampeln montiert? Was ist die Voraussetzung, dass eine ATA an einer VLSA montiert wird?

 

Zwischen August/September 2017 und Mai 2021 kamen in Linz 9 neue

ATA´s an Kreuzungen hinzu. In diesem Zeitraum habe Ich beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Öffentliche Beleuchtung und Verkehrstechnik mehrmals beantragt, dass bestimmte Übergänge mit entsprechenden akustischen und taktilen Hilfssignalen, für blinde und sehbehinderte Menschen, gemäß Ö-Norm V 2100, V 2101 und V 2103 ausgestattet werden.

 

Durch die Umsetzung solcher Maßnahmen erhöht man nicht nur die Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern für alle Verkehrsteilnehmer und man setzt die Barrierefreiheit gemäß Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sowie OÖ Antidiskriminierungsgesetz um.

 

Leider habe ich nur Absagen erhalten. In den Schreiben der Stadt Linz wird immer auf den Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich verwiesen. Das eben dieser Verein bei der Entscheidungsfindung einbezogen wird.

 

Warum eigentlich? Ein Verein hat schließlich keine Aufgaben einer Behörde zu erfüllen. Und hat noch weniger deren Arbeit zu erledigen.

 

Warum soll ein kleiner Verein in Oberösterreich ohne entsprechender örtlicher  Kompetenz entscheiden was Blinde und Sehbehinderte Menschen in bestimmter Umgebung brauchen? Meine subjektive Vermutung. Es wird in der Mitgliederdatei des BSV OÖ nachgeschaut, ob bei dieser Querung Mitglieder wohnen. Und wenn keine entsprechende Daten vorhanden sind, dann gibt es eben keine akustisch taktile Ampel. Kann ich mir nicht vorstellen, dass solche Vorgehensweisen erlaubt sind.

 

Der Mitgliederstand des BSV OÖ besteht aus nur 503 Personen in Oberösterreich. (Quelle: Tätigkeitsbericht des BSV OÖ 2019).  Das laut Statistik 3,8 Prozent der Bevölkerung Blind oder Sehbehindert sind und Oberösterreich etwa 1,4 Millionen Einwohner hat, dann sind diese 503 Personen absolut kein repräsentativer Anteil um über die Neuerrichtung von akustisch taktilen Ampeln für Nichtmitglieder eines Vereines zu bestimmen. Herabgebrochen auf Linz kommt man bei einer Einwohnerzahl von etwa 200.000 Menschen und der 3,8 Prozent Statistik auf etwa 7600 Blinde und Sehbehinderte. Ich treffe sehr viele Menschen, die Blind oder Sehbehindert sind, aber mit einen Blindenverband nichts am Hut haben.

 

Wenn somit ein BSV OÖ mitbestimmt, wo akustisch taktile Ampeln errichtet werden sollen, sehen das die Blinden und Sehbehinderten, die keine Mitglieder des BSV OÖ sind, als DISKRIMINIERUNG.

 

Auch solche, für mich, Missstände gehören abgeschafft.

 

Liste der ATA´s in Linz:

 

Eine umfangreiche und übersichtliche Liste der aktuellen akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz wurde von mir in Laufe der Jahre zusammengestellt. Sie enthält nicht nur den Kreuzungsbereich, sondern auch viele Informationen, wie Haltestellen, Verkehrsmittel, Umgebungsstruktur oder Behinderten WC in der Nähe. Natürlich ist auch vermerkt, ob diese ATA mit Vibrationstastern ausgestattet ist.

 

Die Liste darf gerne weiterbearbeitet werden. Aber natürlich nur mit Copyrighthinweis.

 

Link zur Liste der ATA´s in Linz: http://hojas.co.at/blog/ata-linz/

 

Auch auf der Homepage des BSV OÖ gibt es eine Liste der ATA´s in Linz. Diese Liste war auf der Homepage lange verschwunden. Erst als ich beim Magistrat Linz nachgefragt habe, ist sie wieder aufgetaucht. Bei dieser Liste wird auf eventuelle Vibrationstaster nicht mehr hingewiesen. Ich vermute, da wurde der Überblick verloren. Weiters ist diese Liste für mich eine halbgare Leier, da nicht einmal kontrolliert wurde, ob die aufgelisteten Kreuzungsbereiche auch stimmen. So gibt es die bei Punkt 52 angeführte Kreuzung Untere Donaulände – Kaserngasse gar nicht.

 

Link zur Liste der ATA´s in Linz vom BSV OÖ: https://www.blindenverband-ooe.at/aktuelles/akustische-verkehrsampeln-in-linz/

 

Man hätte wenigstens in Coronazeiten genug Zeit gehabt, zumindest die eigene Homepage zu pflegen. Scheint aber auch nicht so zu funktionieren, wie weitere Fehler auf dieser Homepage zeigen.

 

Hinweis: Es werden immer Screenshots angefertigt. Es kann ja sein, dass Seiten auf einmal verschwinden.

 

Hilfsmittel bei der Überprüfung der akustisch taktilen Ampeln 2021:

 

Die Überprüfung der akustisch taktilen Ampeln 2021 war in 14 Tagen abgeschlossen. 2017 habe ich fast 3 Monate gebraucht. Aber durch genaue Aufzeichnungen und strukturiertes Vorgehen kann man Vorhaben extrem beschleunigen.

 

Hilfsmittel, die mich unterstützt haben:

 

iPhone,

Milestone,

BlindSquare,

My Way Pro,

Wann Abfahrtsmonitor,

Dropbox und RecUp

LinzWiki.

 

Weiters bin ich auch auf sehr nette und hilfsbereite Linzerinnen und Linzer gestoßen, die mich öfters aus brenzligen Situationen gezogen haben.

 

Empfehlung an den BSV OÖ

 

Es wäre endlich an der Zeit, dass sich der BSV OÖ seiner Verantwortung bewusst wird und nach seinen Statuten handelt. Einer der Punkte bei den Aufgaben des BSV OÖ ist es ja „Für die Sicherheit der Blinden und Sehbehinderten im öffentlichen Raum zu sorgen“. Anscheinend haben sie es in den letzten 4 Jahren, und auch vorher, nicht geschafft, dass in die Tat umzusetzen.

 

Jedenfalls hat eine einzelne Person aufgezeigt, was man umsetzen kann. Natürlich braucht man auch die entsprechenden Kompetenzen dazu. Warum findet die ein Verein mit 503 Mitgliedern nicht?

 

Vielleicht reicht dort das „Erzählte“ und nicht das „Erreichte“ zählt. Bei Vereinen sollen ja sehr viele Storypusher und Steamspeaker dabei sein. Dazu gehören dann auch die Verantwortungsträger, die auch noch alles glauben.

 

Aber vielleicht hängt das auch nur mit der Persönlichkeitsstruktur einzelner Referenten zusammen, dass niemand mit ihnen arbeiten will!

 

Jedenfalls habe ich 2021 die ATA´s in Linz das letzte Mal überprüft. Ich mache nicht die Arbeit einer Einrichtung, die dafür Mitgliedsbeiträge, Spenden- und wahrscheinlich öffentliche Gelder (Förderdatenbank des Landes OÖ)  kassiert, aber nicht außer Haus geht. Man kann Mängel im öffentlichen Raum nur feststellen, wenn man zu Fuß durch Linz geht und sich nicht chauffieren lässt. Wie kann man eine defekte ATA erkennen, wenn man aus Taxis auf Kreuzungen starrt?

 

Übersicht der Kontrolle der VLSA mit ATA´s  2021 (Auflistung der Mängel):

 

Link zum Protokoll der Kontrolle 2021: http://hojas.co.at/blog/protokoll-ueberpruefung-der-akustisch-taktilen-ampelanlagen-in-linz-mai-2021/

 

Übersicht der Kontrolle der VLSA mit BLAK 2017 (Auflistung der Mängel):

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (Wordformat): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.docx

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (PDF-Format): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.pdf

Protokoll Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021)

Protokoll Überprüfung der akustisch taktilen Ampelanlagen in Linz (Mai 2021)

 

Nach August 2017 wurden die Akustisch taktilen Ampeln (ATA) in Linz im Mai 2021 erneut auf ihre Funktionalität überprüft.

 

In Linz gibt es 200 Kreuzungen mit Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA). Davon sind 79 mit akustisch taktilen Ampeln ausgestattet. 2017 waren es 70 ATA´s. In 4 Jahren sind „NUR“ 9 neue ATA´s hinzugekommen.

 

Von diesen 79 ATA´s sind 15 ohne Vibration. 2017 waren es noch 33 ATA´s ohne Vibration. Zwischen August 2017 und Mai 2021 wurden 17 ATA´s mit Vibration nachgerüstet oder neue Anmeldetableaus montiert.

 

Bei den Verkehrslichtsignalanlagen mit ATA befinden sich zwischen 2 und 12 Anmeldetableaus an den Masten. Insgesamt befinden sich an den ATA´s 533 Anmeldetableaus.

 

Bei der Überprüfung ging es hauptsächlich um die Funktionalität der Anmeldetableaus (Akustik und Vibration). Weiters um korrekte Querungsschemas und um korrekte Montage der Anmeldetableaus.

 

ATA in Ordnung (Akustik und Vibration):

 

Auwiesenstraße – Gabestraße

Blumauerstraße – Blumautower

Bulgariplatz

Dametzstraße – Bethlehemstraße

Dametzstraße – Johann-Klein-Vogelstraße

Dauphinestraße – Auwiesenstraße

Dauphinestraße – Denkstraße

Dauphinestraße – Haiderstraße

Dauphinestraße – Karl-Steiger-Straße

Dauphinestraße – Siemensstraße-Seidlpastweg

Ferihumerstraße – Wildbergstraße

Franckstraße – Fröbelstraße

Freistädter Straße – Donaufeldstraße

Freistädter Straße – Linke Brückenstraße

Freistädter Straße – Pulvermühlstraße

Goethestraße – Franckstraße – Khevenhüllerstraße – Blumauerstraße

Gruberstraße – Lederergasse

Hafenstraße – Straßerau

Hanuschstraße – Hummelhofpark

Heliosallee – Andromedastraße

Heliosallee – Neufelderstraße

Heliosallee – Orionstraße

Heliosallee – Traundorfer Straße

Hopfengasse – Stifterstraße

Industriezeile – Pummererstraße

Kapuzinerstraße – Im Weizenfeld

Kapuzinerstraße – Klammstraße

Kapuzinerstraße – Limonigasse

Khevenhüllerstraße – Wüstenrotstraße

Kremsmünsterer Straße – Wambacher Straße

Kudlichstraße – Robert-Stolz-Straße

Landstraße – Bürgerstraße

Landstraße – Goethestraße

Landstraße – Taubenmarkt

Landwiedstraße – Europastraße

Lenaustraße – Raimundstraße

Leondinger Straße – Ziegeleistraße

Leonfeldner Straße – Keplerstraße

Makartstraße – Kraußstraße – Lisagasse

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße

Muldenstraße – Eisenwerkstraße

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Unionstraße – Landwiedstraße

Unionstraße – Wiener Straße – Hamrlingstraße

Untere Donaulände – Holzstraße

Untere Donaulände – Honauerstraße

Untere Donaulände – Kaisergasse

Wankmüllerhofstraße – Wolfgang-Pauli-Straße

Weissenwolffstraße – Garnisonstraße

Wiener Straße – Brunnenfeldstraße

Wiener Straße – Lissagasse

Wildbergstraße – Blütenstraße

Wildbergstraße – Reindlstraße

 

ATA  – Falsche Querungsstrecken:

 

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (Direkt vor der Haustür des BSV OÖ).

 

Link zur Bildergalerie Makartstraße – Richard-Wagner-Straße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/46

 

Link zum Youtubevideo Querung Richard-Wagner-Straße: https://www.youtube.com/watch?v=WphDn_AMQ8Y&t=65s

 

Link zum Youtubevideo Querung Makartstraße: https://www.youtube.com/watch?v=u0ODWNyW_Bw

 

 

ATA – Gefährliche Anbringung der Anmeldetableaus:

 

Kärntnerstraße – Zufahrt Busterminal LDZ

 

Link zur Bildergalerie Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?category/45

 

Link zum Youtubevideo Buszufahrt LDZ Kärntnerstraße: https://www.youtube.com/watch?v=4xwMYxIJOXo

 

ATA – Akustik ausgefallen:

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Mozartstraße – Eisenhandstraße

 

ATA  – Richtungspfeil auf Oberseite fehlt:

 

Wiener Straße – Wolfgang-Pauli-Straße (WIFI)

 

ATA – Vibrationstaster fehlt:

 

Am Bindermichl – Muldenstraße – Werndlstraße

Wiener Straße – Symonistraße

 

ATA – Sehr leise eingestellt oder Akustik kaum zu unterscheiden: (2 Anmeldetableaus auf einem Mast nebeneinander):

 

Gruberstraße – Weissenwolffstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Untere Donaulände – Gruberstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Kärntnerstraße – Volksgartenstraße

 

Und noch einige mehr!

 

Link zur Bildergalerie: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/43

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Unionstraße – Hanuschstraße: https://www.youtube.com/watch?v=N8HUsYbcGfM

 

Link zum Youtubevideo Akustik zu leise Kärntnerstraße – Volksgartenstraße:: https://www.youtube.com/watch?v=Hn8WeKKjPwE

 

ATA – Sehr kurze akustische Grünphase:

 

Rilkestraße – Hamerlingstraße

 

ATA – Verkehrszeichen (Vorrangschild) hängt zu tief beim Anmeldetableau:

 

Leonfeldner Straße – Ferdinand-Markl-Straße

 

ATA – Vibration ausgefallen: (40 Stück):

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Blumauerstraße – Dinghoferstraße

Blumauerstraße – Humboldtstraße – Friedhofstraße

Dauphinestraße – Laskahofstraße 5

Ferdinand-Markl-Straße – Pulvermühlstraße – Dornacherstraße 2

Franckstraße – Wimhölzelstraße 4

Gürtelstraße – Drouotstraße -Richard-Wagner-Straße

Humboldtstraße – Bismarckstraße 2

Kärntnerstraße – Busterminal, LDZ 2

Kärntnerstraße – Postzufahrt, Bahnhofgarage 5

Kärntnerstraße – Volksgartenstraße 6

Landstraße – Mozartstraße 2

Lastenstraße – Hamerlingstraße („grüne Mitte Linz“)

Leonfeldner Straße – Freistädter Straße 3

Untere Donaulände – Gruberstraße 2

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße  – Saporoshjestraße

 

Link zur Bildergalerie: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/40

 

ATA – Anmeldetableaus (Querungsschema falsch montiert):

 

Altenbergerstraße – Aubrunnerweg

Blumauerstraße – Blumautower

Dornacherstraße – Ferdinand-Markl-Straße St. Magdalena

Dornacherstraße – Johann Wilhelm Kleinstraße

Hanuschstraße – Hummelhofpark

Helliosallee Andromedastraße

Helliosallee Neufelderstraße

Helliosallee Orionstraße

Helliosallee Traundorferstraße BH Ebelsberg

Hopfengasse – Stifterstraße

Kapuzinerstraße – Im Weizenfeld

Kapuzinerstraße – Limonigasse

Kevenmüllenstraße Südbahnmarkt

Kudlichstraße – Robert-Stolz.Staße

Leondingerstraße – Ziegeleistraße

Leonfeldnerstraße – Ferdinand-Markl-Straße

Muldenstraße – Eisenwerkstraße 09042021

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Hanuschstraße

Untere Donaulände – Honauerstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße –  Saporosjestraße

 

Link zur Bildergalerie Blind in Linz Querungsschema falsch montiert: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/44

 

ATA ohne Vibration (Mai 2021)

 

Dauphinestraße – Siemensstraße-Seidlpastweg (Neu Heimat)

Ferihumerstraße – Wildbergstraße (Jahrmarktgelände)

Freistädter Straße – Linke Brückenstraße

Goethestraße – Franckstraße – Khevenhüllerstraße – Blumauerstraße (ORF, Design Center)

Gruberstraße – Weissenwolffstraße (ÖGK, Sozialminsteriumservice)

Khevenhüllerstraße – Wüstenrotstraße (Südbahnhofmarkt)

Lenaustraße – Raimundstraße (Seniorenheim)

Makartstraße – Richard-Wagner-Straße (BSV OÖ)

Mozartstraße – Eisenhandstraße (Südbahnhofmarkt)

Sandgasse – Wurmstraße

Unionstraße – Landwiedstraße (Keferfeld)

Unionstraße – Wiener Straße – Hamrlingstraße (BBRZ, BFI, RISS)

Untere Donaulände – Holzstraße (Medicent)

Untere Donaulände – Honauerstraße (Brucknerhaus)

Wiener Straße – Wolfgang-Pauli-Straße (WIFI)

 

Diese ATA´s wurden seit August 2017 mit Vibration nachgerüstet oder neu montiert:

 

Altenbergerstraße -Aubrunnerweg

Bulgariplatz

Dauphinestraße -Auwiesenstraße

Dornacherstraße – Johann-Wilhelm-Kleinstraße

Ferdinand-Markl-Straße – Pulvermühlstraße

Franckstraße -Wimhölzelstraße

Freistädterstraße – Pulvermühlstraße

Freistädterstraße -Donaufeldstraße

Kudlichstraße – Robert-Stolz-Straße

Landstraße – Mozartstraße – Rudigierstraße

Landstraße -Bürgerstraße

Landstraße -Taubenmarkt

Leonfeldnerstraße  – Keplerstraße

Makartstraße -Kraußstraße -Lisagasse

Unionstraße -Landwiedstraße

Waldeggstraße – Kudlichstraße

Wiener Straße – Lissagasse – Dürrnbergerstraße (Herz Jesu Kirche)

 

VLSA mit ATA am Sonn- und Feiertag abgeschaltet (Eigene Erfahrung):

 

Auwiesenstraße – Gabestraße (Wüstenrotplatz)

Dauphinestraße – Denkstraße

Dauphinestraße – Karl-Steiger-Straße

Landstraße – Bürgerstraße (Schillerpark)

Wiener Straße – Lissagasse (Herz Jesu Kirche)

 

Link zur Bildergalerie Blind in Linz ATA am Wochenende abgeschaltet: http://hojas.co.at/blindinlinz/index.php?/category/39

 

Übersicht der Kontrolle der VLSA mit BLAK 2017 (Auflistung der Mängel):

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (Wordformat): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.docx

 

Link Übersicht der Kontrolle der BLAK´s 2017 (PDF-Format): http://www.hojas.co.at/linz/BLAK-Kontrolle-2017.pdf

Alle Infos zu den Ermäßigungen mit dem Behindertenpass im Zusammenhang mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmitteln 

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsmittel in der Ostregion Wien, Niederösterreich und Burgenland

Wien, 18. Jänner 2021

Änderungen zur letzten Ausgabe 2020

Preisanpassung Haus-Haus-Gepäck

INHALTSVERZEICHNIS:

  1. ÖBB 3

1.1.            Ermäßigung für Menschen mit Behinderung  3

1.2.            Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson und/oder Assistenz-Hund in Österreich   3

1.3.            Begriffsbestimmung Assistenz-Hunde   4

1.4.            RailPlus  4

1.5.            Ticketkauf – Reisende ohne gültiges Ticket  5

  1. Österreichcard 6
  2. Kauf von Tickets für ÖBB Schiene 7

3.1.            Online-Ticket  7

3.2.            ÖBB App   7

  1. Fahrradbeförderung in Zügen der ÖBB 7
  2. Platzkartenreservierung national – international 8

5.1.            Ruhebereiche im Railjet  9

  1. Tarifbestimmungen für den internationalen Verkehr 9

6.1.            Tickets im internationalen Verkehr  9

6.2.            Kostenlose Begleitperson im internationalen Verkehr  10

  1. Haus-Haus-Gepäck 11
  2. Verkehrsdrehscheibe Wien Hauptbahnhof 13

8.1.            Eingänge   13

8.2.            Öffis am Hauptbahnhof: 13

  1. Kontaktdaten ÖBB 14
  2. Oebb.at/Tarif 14
  3. Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn) – Tarifbestimmungen 15
  4. WESTbahn 16

12.1.               Tarifbestimmungen für WESTbahn   16

12.2.               WESTbahn   16

  1. Verkehrsverbünde 17
  2. Verkehrsverbund Ostregion 18

14.1.               Informationen für Fahrgäste mit Behinderung  18

14.2.               Ermäßigung im VOR für Fahrgäste mit Behinderung  18

14.3.               Wiener Linien (Kernzone 100)  21

1.    ÖBB

 

1.1.       Ermäßigung für Menschen mit Behinderung

 

Die ÖBB machen es ihren KundInnen einfacher. Menschen mit Behinderung erhalten immer 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standardtickets.

 

Behindertenpass:

Jeder EU Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich kann den Österreichischen Behindertenpass – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – beim zuständigen Sozialministerium Service beantragen.

 

Der Österr. Behindertenpass gilt als Nachweis zum Erwerb von ermäßigten Tickets bei der ÖBB Schiene und der ÖBB-Postbus GmbH.

 

Der Behindertenpass sowie die Österreichcard Spezial wird von zahlreichen Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmungen als Ermäßigungsausweis anerkannt.

 

Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung:

  • Ein österreichischer Behindertenpass gemäß dem Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ bzw. entsprechendem Symbol oder ein
  • österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 70 %

 

Der genannte Ausweis muss bei der Ticketkontrolle vorgewiesen werden.

 

Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können folgende Vorteile nutzen:

–       immer 50 % Rabatt auf ÖBB-Standardticket für Reisende

–       gratis Sitzplatzreservierung inkl. Begleitperson in Österreich

 

1.2.       Unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson und/oder Assistenz-Hund in Österreich

 

  • Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen. Blinde Reisende und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 70% können ebenfalls eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt auch für Reisende mit Behinderungen, deren Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

 

Achtung für die Begleitperson:

Die Begleitung einer hochgradig sehbehinderten oder blinden Person durch eine andere hochgradig sehbehinderte oder blinde Person (Fahren nur mit einer ermäßigten Karte) ist unzulässig! Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren Erwachsene.

 

1.3.       Begriffsbestimmung Assistenz-Hunde

 

Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Rollstuhl-, Signal-, Therapie- und Blindenführhunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung. Assistenzhunde haben ein entsprechendes Dokument.

 

1.4.       RailPlus

 

Kunden mit einer gültigen Vorteilscard können 15% RAILPLUS Ermäßigung nutzen. Der Behindertenausweis bzw. Behindertenpass gilt in anderen Ländern nicht für die RAILPLUS Ermäßigung. Der betroffene Kunde muss sich hierzu über die Bestimmungen im jeweiligen Land erkundigen. Es steht Kunden natürlich offen eine Vorteilscard Classic, Jugend oder Senior zu erwerben.

 

 

 

Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes:

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die kostenlose Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes

 

Unternehmen Begleitperson Assistenz-Hund Anmerkungen
ÖBB-Schiene Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
ÖBB-Postbus bei Verbund-überschreitenden Fahrten sowie auf Linien, die keinem Verkehrsverbund angehören. Ja Ja Alternativ Begleitperson oder Assistenz-Hund

 

 

Die jeweils gültigen Beförderungsbestimmungen sind zu beachten.

 

 

 

1.5.       Ticketkauf – Reisende ohne gültiges Ticket

 

Grundsätzlich müssen Reisende bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket (S-Bahn, Nah- und Fernverkehr) besitzen. Dies gilt auch für Mitnahme von Hunden bzw. Fahrrädern. Sollte am Bahnhof nur ein Ticketautomat vorhanden sein, bekommt ein ohne Begleitung reisender blinder oder mobilitätseingeschränkter Fahrgast das Ticket ohne Aufpreis im Zug. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises über die bestehende Sehbehinderung bzw. Blindheit beim Zugbegleiter oder beim Kontrollorgan wäre von Vorteil.

 

Der Nachweis für die Voraussetzung im Zug kann mittels

  • Behindertenpass mit der Eintragung „stark sehbehindert“ oder“ blind“
  • eines amtlichen Ausweises über die bestehende starke Sehbehinderung oder Blindheit

 

erbracht werden.

 

Beachten Sie bitte, dass ein Ausfall der elektronischen Zahlungsfunktion am Ticketautomaten keinen Defekt darstellt und daher nicht zu einem Ticketkauf im Zug berechtigt. Sie können ebenfalls ohne Ticket in den Zug einsteigen, wenn alle Ticketautomaten des Bahnhofs keine Münzen und Geldscheine mehr akzeptieren. In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Ticket im Zug, entweder bei unseren Mitarbeitern oder am Ticketautomaten im Zug. Bitte kaufen Sie das Ticket sofort nach dem Einsteigen, da Sie sonst ohne gültiges Ticket reisen.

 

An Bahnhöfen oder Haltestellen ohne ÖBB-Ticketschalter oder Ticketautomaten dürfen Sie auch ohne Ticket einsteigen.

 

 

Auszug aus dem Tarif: A.3.2.4. Fahrgäste mit Behinderungen ohne gültiges Ticket

 

A.3.2.4.1.

Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:

  • Blinde oder stark sehbehinderte Reisende und
  • Rollstuhlfahrer.

 

A.3.2.4.2.

Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:

  • Reisende, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters keinen Automaten bedienen können
  • Reisende, die aufgrund eingeschränkter manueller oder geistiger Möglichkeiten keinen Automaten bedienen können

 

 

A.3.2.4.3.

Den unter A.3.2.4.1 und A.3.2.4.2 genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1 beim Kauf von Tickets im Zug.

 

 

 

A.3.2.4.4.

Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.

 

Als Alternative zum Ticketautomaten steht unser Online Ticketshop oder die ÖBB Ticket App für einen Ticketkauf zur Verfügung.

 

2.    Österreichcard

 

Die Österreichcard ist eine Bundesnetzkarte der ÖBB und wird auf Grund einer Bestellung mittels Bestellscheins von allen größeren Bahnhöfen und Reisebüros der ÖBB ausgegeben.

 

Als InhaberIn dieser Karte brauchen Sie ein ganzes Jahr lang keine Einzeltickets der ÖBB zu kaufen. Ihre Österreichcard ist der Fahrausweis und beinhaltet alle Zusatzleistungen

der Vorteilscard.

 

Geltungsbereich

Die Bundesnetzkarte „Österreichcard“ ist in allen Zügen der ÖBB

sowie auf den Zügen nachfolgender österreichischer Privatbahnen gültig:

  • Graz-Köflacher Eisenbahn
  • Montafonerbahn
  • Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (österreichische Strecken)
  • Salzburger Lokalbahn
  • Pinzgauer Lokalbahn
  • Steiermärkische Landesbahnen
  • Stern & Hafferl
  • Stubaitalbahn
  • Wiener Lokalbahnen
  • Zillertalbahn
  • St. Pölten – Mariazell (MzB) Mariazellerbahn
  • Citybahn Waidhofen (CD)

 

 

 

Preis (Dezember 2020):

Österreichcard Spezial für die 2. Wagenklasse € 1154,-.

Österreichcard Spezial (für Menschen mit Behinderung) für die 1. Wagenklasse € 1769,-,

Bezahlen können Sie Ihre Österreichcard bar am Ticketschalter oder Sie lassen bequem monatliche Raten von Ihrem Konto abbuchen.

Den Bestellschein für die Österreichcard erhalten Sie am Ticketschalter.

 

 

 

 

3.    Kauf von Tickets für ÖBB Schiene

3.1.       Online-Ticket

 

Mit dem ÖBB Online-Ticket unter oebb.at kommen Sie schnell und einfach zum günstigsten Ticket für Ihre gewählte Verbindung. Es werden sowohl nationale als auch ausgewählte internationale Tickets angeboten.

 

Klicken Sie unter oebb.at auf „Jetzt Ticket buchen“. Sie werden durch alle Buchungsschritte geleitet. Die Anzeige der optimalen Angebote erfolgt entsprechend Ihren Eingaben automatisch – auch Ermäßigungen werden dabei berücksichtigt. Sie können das Ticket einfach zu Hause oder am Bahnhof beim Ticketautomaten ausdrucken bzw. per ÖBB App am Smartphone abrufen.

 

 

3.2.       ÖBB App

 

Mit der ÖBB App wird Reisen jetzt noch komfortabler. Die neue ÖBB App bietet viele persönlich auf Sie zugeschnittene Services, die Ihnen den Ticketkauf weiter vereinfachen sollen. Zur schnelleren Buchung können Kunden- und Zahlungsdaten auch bequem im „ÖBB Konto“ hinterlegt werden.

 

Sie ersparen sich dadurch ab dem zweiten Zahlungsvorgang eine neuerliche Eingabe. Das Ticket ist somit bereits nach nur wenigen Klicks auf dem Smartphone verfügbar. Jeden Ticketkauf mit der ÖBB App können Sie innerhalb von 3 Minuten nach der Buchung mit einem einfachen Klick rückgängig machen. Sogar bei Sparschiene-Tickets.

 

Die ÖBB App bringt folgende neue Funktionalitäten:

– schneller buchen

– alle Verkehrsmittel in einer App

– persönlicher Reisebegleiter

 

 

 

4.    Fahrradbeförderung in Zügen der ÖBB

 

Auszug: „Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich“ in der gültigen Fassung

Abrufbar unter: http://www.oebb.at/static/tarife/index.html

 

In welchen Zügen Sie Fahrräder mitnehmen können, zeigen unsere Fahrpläne unter

http://fahrplan.oebb.at/ In unseren Bussen ist das Mitnehmen von Fahrrädern nicht möglich.

 

Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen.

 

Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen für Ihr Fahrrad. Ohne

Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen.

 

Stellen Sie Ihr Fahrrad bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab.

 

In allen unseren Zügen können wir Fahrräder mit folgenden Abmessungen mitnehmen:

  • Fahrradlänge von 185 cm
  • Fahrradhöhe von 110 cm
  • Fahrradbreite von 60 cm
  • Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm)

 

 

In unseren Zügen des Nahverkehrs und in Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice 05-17 17. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für den Stellplatz ihres Fahrrades in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können wir Fahrräder, die über die oben beschriebenen Maße hinausgehen, aufgrund des begrenzten Platzes nicht mitnehmen.

Die Reservierungsgebühren sind in diesem Fall immer zu bezahlen.

 

 

Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter bei der Verladung unterstützen.

 

 

In Nahverkehrszügen brauchen Sie für Fahrräder keine Reservierung. Wir dürfen aus Sicherheitsgründen aber nur eine begrenzte Anzahl an Fahrrädern je Zug mitnehmen. Im Zweifelsfall entscheiden unsere Mitarbeiter, ob Ihr Fahrrad mitgenommen werden kann oder nicht. Reisende mit Rollstühlen und Kinderwägen haben dabei Vorrang vor Fahrrädern.

 

Hinweis:

Grundsätzlich brauchen sie für alle Fahrräder einen gültigen Fahrausweis, der vor dem Fahrtantritt gelöst werden muss.

 

Ausgenommen davon sind:

  • Tandems und Dreiräder für Reisende mit Behinderung
  • Klapp- und Falträder, die zusammengeklappt und -gefaltet sind
  • Roller
  • Dreiräder und Fahrräder von Kleinkindern

 

 

5.    Platzkartenreservierung national – international

 

Grundsätzlich bekommt ein Kunde mit dem Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis ab 70 % Grad der Behinderung und deren Begleitperson bei nationalen Reisen eine kostenlose Sitzplatzreservierung. Ausgenommen sind davon Züge, die Reservierungspflichtig bzw. Zuschlagspflichtig sind. Bei einem Umstieg im Ausland, muss ab dem Umsteigebahnhof die Reservierung für die weitere Strecke bezahlt werden. In diesem Fall sind die Gebühren auch für die Begleitpersonen zu bezahlen.

 

Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden im internationalen Verkehr inkl. der Begleitperson in voller Höhe erhoben. Dies gilt auch für Inhaber des Österr. Behindertenpasses und Schwerkriegsbeschädigte.

 

5.1.       Ruhebereiche im Railjet

 

In unseren Fernverkehrszügen befinden sich Ruhezonen in eigens gekennzeichneten Bereichen/Wagen.

Nach einem Arbeitstag gemütlich die Heimfahrt antreten, die Fahrt für ein Projekt für die Schule oder Arbeit nutzen. Die Ruhezonen im ÖBB Railjet sind vielseitig und bieten geeigneten Raum zum Entspannen! Wichtig ist nur, dass die Spielregeln eingehalten werden damit alle Fahrgäste relaxed reisen können. Im Sinne der Mitreisenden bitten wir alle unsere Kunden, sich dort ruhig zu verhalten.

 

In der Ruhezone gelten folgende Spielregeln:

  • sich leise zu unterhalten/flüstern
  • Ihr Mobiltelefon lautlos zu stellen
  • Telefonate leise und kurz sowie diskret halten • Musik mit Kopfhörern leise zu hören

 

Unsere Ruhezonen im ÖBB Railjet finden sie in der:

  • Klasse: Wagen 27 bzw. 37
  • Klasse: Wagen 23 bzw. 33

 

Kennzeichnung:

Die Ruhezone unterscheidet sich optisch durch diverse Beklebungen vor und in der Zone.

Die Kopfstützen und Reservierungsanzeigen sind mit Ruhezone gekennzeichnet.

Reduzierte Leuchtkraft im Fahrgastraum in der 2. Klasse

 

Reservierungen:

Die Ruhebereiche können im online-Ticketshop bei einer Platzreservierung ausgewählt werden.

Bei Buchungen in einem Reisezentrum oder telefonisch im ÖBB Kundenservice kann der Wunsch für den Ruhebereich bekanntgegeben werden.

 

6.    Tarifbestimmungen für den internationalen Verkehr

 

Zu beachten ist, dass bei bestimmten Sonderangeboten wie z.B. Pauschaltarife, Aktionspreise, Passangebote wie z.B. Inter Rail, … keine Ermäßigung bzw. die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson nicht möglich ist.

 

 

6.1.       Tickets im internationalen Verkehr

 

Die ÖBB kann nur einen internationalen Ticketpreis berechnen, der im Verkaufssystem hinterlegt ist.

 

Es werden internationale Hin- und Rückfahrtickets erstellt, die ausschließlich

  • von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Blindenausweis ausgestellt wurde oder
  • ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben werden

 

 

6.2.       Kostenlose Begleitperson im internationalen Verkehr

 

Ebenfalls kann ein blinder Mensch eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Diese Regelung gilt grundsätzlich nur mit einem internationalen Ticket. Der Begleiter benötigt dazu ein „Nullpreis-Ticket“.

 

Untenstehend finden sie eine Auflistung aller Bahnen, die im Handbuch für Reisen mit der ÖBB ins Ausland für die Beförderung von Blinden und Begleitern dabei sind:

 

  • Attica Group S.A. (Superfast Ferries – Blue Star Ferries)
  • Bulgarische Eisenbahnen
  • Tschechische Bahnen
  • Luxemburgische Eisenbahnen
  • Rumänische Eisenbahnen
  • Irische Eisenbahnen
  • Portugiesische Eisenbahnen
  • Deutsche Bahn AG
  • Dänische Staatsbahnen
  • Kroatische Eisenbahnen
  • Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im NRT Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen
  • Mazedonische Eisenbahnen Transport AG Skopje
  • Niederländische Eisenbahnen
  • Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen
  • Polnische Staatsbahnen
  • Spanische Eisenbahnen
  • Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer
  • Belgische Eisenbahnen
  • Französische Eisenbahnen
  • Slowenische Staatsbahnen
  • Stena Line – Hoek van Holland – Harwich
  • Italienische Staatsbahnen
  • Griechische Eisenbahnen
  • Eisenbahnen Montenegros
  • Eisenbahnen Serbiens
  • Slowakische Bahnen

 

 

 

 

 

Ebenfalls können Menschen mit Behinderung die den Bedarf einer Begleitperson mit dem Österreichischen Behindertenpass nachweisen, eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Der Begleiter benötigt dazu ein „Nullpreis-Ticket“.

 

Untenstehend finden sie eine Auflistung aller Bahnen, die im Handbuch für Reisen mit der ÖBB ins Ausland bei denen diese Regelung gültig ist:

 

  • Tschechische Bahnen
  • Luxemburgische Eisenbahnen
  • Deutsche Bahn AG
  • Niederländische Eisenbahnen
  • Dänische Staatsbahnen
  • Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen
  • Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im NRT- Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer
  • Belgische Eisenbahnen
  • Slowakische Bahnen

 

 

Reservierungsentgelte sowie die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden im internationalen Verkehr für den Reisenden inkl. der Begleitperson in voller Höhe erhoben.

 

 

7.    Haus-Haus-Gepäck

 

Bei Reisen mit den ÖBB genießen Sie maximalen Komfort. Wenn Sie es wünschen holen wir Ihre Gepäckstücke vor der Abreise ab und bringen sie direkt an Ihr Reiseziel.

 

Ihre Vorteile:

 

  • Ihr Gepäck wird von Haus zu Haus transportiert.
  • pro Buchung sind Gepäckstücke mit je max. 30 kg pro Stück möglich.
  • einfache Buchung im ÖBB-Kundenservice oder bei unseren Verkaufsstellen.
  • Versicherung inklusive bis zu einer Höhe von 800,- Euro je Gepäckstück.
  • Zustellung/Abholung auch nach/von Deutschland, Schweiz und Südtirol. (Haus-Haus-Gepäck Deutschland nur am Festland!)

 

So einfach geht´s:

 

Buchen Sie Haus-Haus-Gepäck gleichzeitig mit Ihren Bahntickets für die Hin- und Rückreise bis spätestens drei (ÖBB Kundenservice 2 Wochen) Werktage vor Ihrem gewünschten Abholtermin. Auf Ihrer Buchungsbestätigung finden Sie ein vorgegebenes Zeitfenster von bis zu vier Stunden für die Abholung (bzw. Zustellung bei der Rückreise). Auf der Buchungsbestätigung finden Sie für etwaige Rückfragen die Telefonnummer der Haus-Haus-Gepäck Hotline. Ihr Gepäck wird von der gewünschten Adresse zum bekannt gegebenen bzw. vereinbarten Termin abgeholt bzw. bei der Rückreise zugestellt.

 

Ihr Fahrrad (nur in Österreich) und Ihr Gepäck werden von zu Hause abgeholt und direkt an Ihr Reiseziel geliefert.

 

Zustellung:

Montag – Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr (Abendservice gegen Aufpreis buchbar)

Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr (nur gegen Aufpreis buchbar)

 

  • bei Inlandsbuchungen wird Ihr Gepäck bereits am nächsten Werktag am Reiseziel zugestellt.
  • bei Auslandsbuchungen beträgt die Transportdauer 3 Werktage (Schweiz: 4 Werktage inklusive Verzollung).

 

Pro Stück darf eine Masse von 30 kg – sowie das Gurtmaß (Breite + Höhe + Tiefe) von

300 cm nicht überschritten werden.

 

Preise innerhalb Österreichs

Normalgepäck (pro Stück)                           21,- Euro

Sondergepäck (pro Stück)            31,- Euro

Fahrrad* (pro Stück)                      49,- Euro

Tandemfahrrad* (pro Stück)      59,- Euro

* Abholung/Zustellung nur in Österreich verfügbar

 

Preise ins/vom Ausland

Normalgepäck (pro Stück)           39,00 Euro

Sondergepäck (pro Stück)                           54,00 Euro

 

Normalgepäck:

  • Koffer
  • Rucksack
  • Reisetasche
  • Skischuhtasche

 

Sondergepäck:

  • Fahrräder nur national (E-Bikes nur ohne Akku, ohne Satteltasche, Korb oder anderen Aufbauten)
  • Tandemfahrrad nur national (auch unverpackt!) für maximal 2 Personen (ohne Satteltasche, Korb oder anderen Aufbauten)
  • Ski und Snowboard (verpackt)
  • Rollstuhl (bis zu 30 kg, zusammengeklappt)
  • Kinderwagen (zusammengeklappt)
  • Kinderbuggys (zusammengeklappt)
  • Golfausrüstung (verpackt)

 

 

Nähere Infos bekommen sie in unserem ÖBB Kundenservice unter 05 1717 oder auf oebb.at.

 

 

 

 

 

8.    Verkehrsdrehscheibe Wien Hauptbahnhof

 

Alle ÖBB Fernverkehrszüge fahren in Wien zum Hauptbahnhof und halten auch in Meidling. Damit fahren auch ÖBB Railjets, ÖBB Intercitys, Eurocitys und Nachtzüge der Weststrecke künftig zum Wiener Hauptbahnhof. Durch die Verknüpfung der West-, Süd-, Ost- und Nordstrecke in Wien Hauptbahnhof und Wien Meidling entsteht eine Verkehrsdrehscheibe mit direkter Anbindung an alle österreichischen Landeshauptstädte und den Flughafen Wien. Für unsere Fahrgäste und Pendler bringt das kurze Umsteigewege, neue Verbindungen und in vielen Fällen kürzere Fahrzeiten

 

8.1.       Eingänge

Der Haupteingang befindet sich direkt am Wiedner Gürtel beim Südtiroler Platz. Der Eingang Süd befindet sich gegenüber der ÖBB Konzernzentrale in der Sonnwendgasse auf der Rückseite des Hauptbahnhofs. Der Eingang Ost befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Hauptbahnhofs an der Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße. Weitere Zugänge finden Sie direkt beim S-Bahn-Steig im Untergeschoß 1 sowie bei der U1 im Untergeschoß 2.

 

8.2.       Öffis am Hauptbahnhof:

Der Hauptbahnhof Wien ist mit der U1 verbunden. Diese befindet sich am Südtiroler Platz und man gelangt von dort direkt in das Shopping Center.

 

Der Hauptbahnhof Wien ist mit den Buslinien 13A, 69A angebunden

 

Die Straßenbahnlinien O und18 befinden sich am Wiedner Gürtel. Die Straßenbahnlinie D hält an der Arsenalstraße sowie an der Alfred-Adler-Straße.

 

 

Weiters findet man unter dem Link: http://hauptbahnhofcity.wien/erkunden/umgebungsplan/

 

9.    Kontaktdaten ÖBB

 

Für Bestellungen von Reisen und Auskünfte über Verbindungen und Tarifanfragen steht Ihnen unsere Mobilitätsservice Zentrale zur Verfügung.

 

Mobilitätsservice Zentrale

Tel: 05 1717 5

täglich von 06:00 – 21:00 Uhr

www.oebb.at/msz

 

Kundenservice der ÖBB

Tel: 05 1717

Postfach 222

1020 Wien

Kontaktformular: www.oebb.at/kontakt

 

Serviceline Mungos:

Sollten bei einer angemeldeten Reise kurzfristige Änderungen auftreten, so können sie dieses gleich bei der Hotline der Firma Mungos bekannt geben. Diese Nummer darf aber nicht für eine zeitgerechte Anmeldung einer Hilfeleistung verwendet werden.

 

Tel.: 01 93000 35574

 

 

ÖBB Personenverkehr AG

Barrierefreies Reisen

 

Christian Schwarzl

Barrierefreies Reisen

ÖBB-Personenverkehr AG

1100 Wien, Am Hauptbahnhof 2

barrierefrei@pv.oebb.at

http://www.oebb.at

 

 

Siehe auch: Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich

 

 

10. Oebb.at/Tarif

https://www.oebb.at/static/tarife/de/index.html

11. Wiener Lokalbahnen (Badner Bahn) – Tarifbestimmungen

 

Seit 6. Juli 2016 ist ein einheitliches Tarifsystem für den Öffentlichen Verkehr in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland in Kraft: Ein einfacher Streckentarif ersetzt die bisherigen Zonen im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) bzw. die Tarifgruppen im umliegenden System des Verkehrsverbundes NÖ-BGLD. Damit gilt im gesamten Mobilitätsraum Wien, Niederösterreich und Burgenland ein einheitlicher Öffi-Tarif.

 

InhaberInnen eines Behindertenpasses oder eines Schwerkriegsbeschädigten-Ausweises fahren mit Bahn und Bus der Wiener Lokalbahnen zu einem vergünstigten Preis. Ermäßigungen gibt es für Einzelfahrten und Tageskarten.

 

Der Ticketpreis errechnet sich automatisch anhand der gewünschten Strecke
von A nach B.

 

Begleitpersonen werden kostenlos befördert, sofern deren Notwendigkeit im Behindertenpass vermerkt ist. Assistenz- und Blindenhunde benötigen ebenfalls kein Ticket.

 

Voraussetzungen:

Voraussetzung sind die Eintragung „Grad der Behinderung über 70%“ oder der Zusatz „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ im Behindertenpass.

 

In der Kernzone Wien sind die Fahrausweise der Wiener Linien gültig.

 

Fahrgäste und Interessierte wenden sich bitte von Mo-Fr 08:00 bis 15:00 Uhr an unseren Kundenservice unter 01/90 444 oder kundenservice@wlb.at

 

Für weitergehende Tarifauskünfte stehen die Wiener Lokalbahnen gerne zur Verfügung:

 

 

Wiener Lokalbahnen GmbH

Purkytgasse 1 B

1230 Wien – Inzersdorf

Tel.: (01) 90 444

E-Mail: kundenservice@wlb.at

Homepage: www.wlb.at

 

 

 

12.         WESTbahn

12.1.    Tarifbestimmungen für WESTbahn

 

Am 11. Dezember 2011 hat eine neue private Eisenbahngesellschaft
„WESTbahn“ ihren Betrieb aufgenommen.

 

Bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass des Sozialministerium Service (vormals Bundessozialamt (wie: „die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“, „Bedarf einer Begleitperson“) oder wenn eine Begleitung offensichtlich erforderlich ist, kann bei der WESTbahn eine Begleitperson gratis mitfahren.

“Selbstverständlich ist die zusätzliche Mitnahme von Blindenführhunden sowohl in der WESTbahn kostenlos möglich.“

 

 

12.2.    WESTbahn

 

Die Züge verkehren zwischen Wien Westbahnhof und Salzburg Hbf. Bei dieser Eisenbahngesellschaft gibt es den WESTstandardpreis (ohne Ermäßigungen) im Zug (Aufpreis € 1,10). Die Angebotstarife sind im Internet (www.westbahn.at), in der Trafik und im WESTshop (mit Stand 18.1.2021 derzeit nur Wien Westbahnhof (laut Homepage derzeit geschlossen), Linz Hauptbahnhof und Salzburg Hauptbahnhof) erhältlich.

Für Besitzer einer ÖBB Vorteilscard oder eines Behindertenpasses mit einer Beeinträchtigung von über 70% gibt es bei der WESTbahn den WESTvorteilspreis (erhältlich im Internet, im WESTshop und in der Trafik) der ca. 10% unter dem Halbpreis der ÖBB liegt.

Für Personen über 60 Jahre (Lichtbildausweis bitte mitführen) gibt es überdies einen speziellen Seniorentarif, der Montag bis Donnerstag gültig ist und noch günstiger als der WESTvorteilspreis ist (z.B. Wien – Salzburg € 19,99). Diesen erhalten Sie ebenfalls im Internet, im WESTshop und in der Trafik.

 

Ein Begleitservice zu und von den Zügen der WESTbahn (innerhalb des Bahnhofgebäudes) wird durch die Firma MUNGOS (ÖBB) durchgeführt. Die Bestellung dieses Service erfolgt bei der WESTbahn telefonisch unter

 

  • Tel: 01 899 00 von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr,
  • Wochenende und an Feiertagen von 09:00 – 15:00 Uhr oder per
  • Mail an meinenachricht@westbahn.at.

 

  • Die Anmeldefrist ist 24 Stunden vor Abfahrt.

 

 

 

 

13. Verkehrsverbünde

 

Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes:

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die kostenlose Beförderung einer Begleitperson bzw. eines Assistenz-Hundes

Verkehrsverbünde Begleitperson Assistenz-Hund Anmerkungen
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Ja Ja Eintrag im Behindertenpass erforderlich
Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich.

Begleitperson fährt auch dann gratis, wenn der Blinde eine gültige Wochen,- Monats- oder Jahreskarte für die Strecke besitzt.

Salzburger Verkehrsverbund (SVV) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
Verkehrsverbund Tirol (VVT) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich.

Begleitperson fährt auch dann gratis, wenn der Blinde eine gültige Wochen,- Monats- oder Jahreskarte für die Strecke besitzt.

Verkehrsverbund Steiermark (VVST) Ja Ja Begleitperson und Assistenz-Hund gleichzeitig möglich
Verkehrsverbund Kärnten (VVK) Ja Ja Alternativ Begleitperson oder Assistenz-Hund
       

 

 

Die für den Verkehrsverbund bzw. für das Verkehrsunternehmen jeweils gültigen Beförderungsbestimmungen sind zu beachten.

 

 

 

14. Verkehrsverbund Ostregion

 

14.1.    Informationen für Fahrgäste mit Behinderung

 

Erstmals kann der VOR eine verkehrsmittelübergreifende Ermäßigung für Personen mit Behinderung anbieten. Der Hauptvorteil ist, dass diese Einzelfahrscheine und Tageskarten für alle Verkehrsmittel im VOR gelten – also EIN Ticket für Bus und Bahn, auch bei Umstiegen. Die Tageskarte (neu im Sortiment des VOR) hat zudem den Vorteil, dass man damit nicht nur den ganzen Tag von A nach B fahren kann, sondern auch Fahrtunterbrechungen möglich sind.

 

Um die Seniorenermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Fahrgast eine ÖBB Vorteilscard Senior vorweisen.

 

 

14.2.    Ermäßigung im VOR für Fahrgäste mit Behinderung

 

 

Kurzgefasst:

Fahrgäste mit Behinderung erhalten Einzelkarten und Tageskarten des VOR zum ermäßigten Fahrpreis. Dies gilt nicht für Binnenfahrten innerhalb der Kernzone Wien.

 

Die Wiener Linien gewähren auf ihre Fahrpreise Fahrgästen mit Behinderung keine Ermäßigungen.

 

Als Berechtigungsnachweis gilt der Österreichische Behindertenpass, wenn ein Grad der Behinderung von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nachdem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.

 

Eine Begleitperson wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.

 

Bei Kauf des Tickets am Ticketschalter oder im Bus, Automaten, im Internet oder einer App ist die entsprechende Ermäßigung (Reisende/r mit Behinderung) anzugeben, um das richtige Ticket zu erhalten.

 

Falls sie als Fahrgast mit Behinderung mit SchaffnerInnen, BuslenkerInnen oder Kontrollorganen im Bereich des VOR Probleme haben, verweisen sie auf die Tarifbestimmungen des VOR, insbesondere auf Punkt 1.6.9 Menschen mit Behinderung oder wenden sie sich direkt an den VOR.

 

 

 

Kontakt:

VOR-Kundenserviceteam

E-Mail: kundenservice@vor.at

 

Für umgehende Auskünfte zu Fahrplan, Tickets und Tarifen steht Ihnen auch unsere Hotline werktags von Montag bis Freitag 7 – 20 Uhr sowie samstags von 7 – 14 Uhr unter

0800 22 23 24 gerne zur Verfügung.

 

 

VOR-Tarifbestimmungen

Version 2.1

gültig ab 01. Oktober 2020

 

Auszug

 

1.6.9 Menschen mit Behinderung

Fahrgäste mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70%.

 

Im Detail gelten als behinderte Personen im tariflichen Sinn:

  • Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde
  • Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften
  • Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %
  • Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %;
  • Begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70 %.

 

Fahrgäste mit Behinderung erhalten Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis. Dies gilt nicht für Binnenfahrten innerhalb der Kernzone Wien.

 

Als Berechtigungsnachweis gilt der Österreichische Behindertenpass, wenn ein Grad der Behinderung von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.

 

Eine Begleitperson wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

Ein Assistenzhund wird im gesamten Verbundraum des VOR unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Fahrgastes eingetragen ist.

 

 

 

 

 

 

1.6.10 Schwerkriegsbeschädigte

 

Schwerkriegsbeschädigte deren Erwerbstätigkeit mindestens 70% gemindert ist, bzw. deren Begleiter und Führhunde werden in der Kernzone Wien sowie im Ortslinienverkehr unentgeltlich befördert. Sie haben ihre Berechtigung bei Inanspruchnahme unaufgefordert durch Vorlage des Schwerkriegsbeschädigtenausweises nachzuweisen. Diesen Fahrgästen gleichgestellt sind Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz.

 

Für den übrigen Verbundraum des VOR erhalten Schwerkriegsbeschädigte gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis gilt der Schwerkriegsbeschädigtenausweis bzw. der Opferausweis.

 

Eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im Berechtigungsnachweis der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

Ein Assistenzhund wird ebenfalls unentgeltlich befördert, wenn dieser im Berechtigungsnachweis des Fahrgastes eingetragen ist.

 

 

1.6.11 Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte

 

Fahrgäste, die als Begleitpersonen zur Assistenz von Menschen mit Behinderung oder zur Assistenz von Schwerkriegsbeschädigten mitfahren, werden kostenlos befördert, wenn im gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten Behindertenpass bzw. Schwerkriegsbeschädigtenausweis oder Opferausweis der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist.

 

 

1.6.12 Hunde und andere Tiere

 

Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden unentgeltlich mitbefördert.

 

Für Hunde wird für Einzel- und Tageskarten grundsätzlich ein ermäßigter Preis berechnet, sofern diese nicht in geeigneten Behältnissen mitbefördert werden.

 

Hunde müssen am Boden an der kurzen Leine gehalten werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen.

 

Für die Mitnahme von Hunden werden im gesamten Verbundgebiet zusätzlich zu den ermäßigten Fahrkarten auch folgende Zeitkarten ausgegeben bzw. anerkannt:

 

  • Wochenkarte (Vollpreis)
  • Monatskarte (Vollpreis)

 

In der Kernzone Wien:

  • 24 Stunden Wien
  • 48 Stunden Wien
  • 72 Stunden Wien
  • 8-Tage-Klimakarte

 

Entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde werden im gesamten Verbundgebiet unentgeltlich und ohne Maulkorb mitbefördert, sofern diese im Berechtigungsnachweis des Fahrgastes eingetragen sind.

 

Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) sind jene Sparten von Hunden, die dementsprechend ausgebildet und auch zertifiziert sind, um ihren Begleitern im Bedarfsfall diverse Hilfestellungen leisten zu können. Assistenzhunde kann man an ihrem Brustgeschirr erkennen (Plakette oder Aufschrift „Ich bin ein Assistenzhund“). Zudem müssen Assistenzhunde im Behindertenpass des Besitzers eingetragen sein.

 

Über diese Regelungen hinaus ist die Mitnahme von Tieren nicht gestattet.

 

Ende Auszug.

 

 

Link zu den Tarifbestimmungen des VOR vom Oktober 2020:

Die Bestimmungen für Menschen mit Behinderung sind ab der Seite 10unter den Punkt 1.6.9 Menschen mit Behinderung zu finden.

https://www.vor.at/fileadmin/CONTENT/Downloads/Tarifbestimmungen/VOR-Tarifbestimmungen_v2.1_2020-09-30.pdf

 

 

14.3.    Wiener Linien (Kernzone 100)

 

 

Die Wiener Linien gewähren Fahrgästen mit Behinderung in der Kernzone 100 keine Ermäßigung.

 

Ermäßigung bekommen nur Mobilpassinhaber.

 

 

Inhaber eines von der Stadt Wien ausgestellten Mobilpasses oder Sozialpasses mit dem Vermerk „P“ bekommen ein ermäßigtes Ticket bei folgenden Stellen:

 

  • VOR: Regionalbus, Service Center
  • Wiener Linien: Ticket- und Infostellen, Kundenzentrum, Vertriebspartner (Trafiken), Ticketautomaten in den U-Bahn-Stationen, Ticketautomaten in den Straßenbahnen

 

Kontaktdaten:

VOR-Hotline: 0810 22 23 24

Mail: kundenservice@vor.at

 

Wiener Linien Kundendialog:

Tel. 01 – 79 09 – 100.

E-Mail: kundendialog@wienerlinien.at

 

 

 

Sonderregelung:

 

Für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen übernimmt der Fonds Soziales Wien die Kosten für eine aktuelle Jahreskarte der Wiener Linien. Möglich ist darüber hinaus auch die Kostenübernahme für die Begleitperson einer blinden Person (wird auf der Jahreskarte vermerkt).

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum Bundespflegegeldgesetz(BPGG) bzw. Wiener Pflegegeldgesetz (WPGG)
  • Mindestalter: 6 Jahre

Förderung und Kosten

Sie nutzen die Wiener Linien kostenlos: Die Kosten für die Jahreskarte (gegebenenfalls auch für eine Begleitperson) übernimmt zur Gänze der FSW.

Die Förderung der Jahreskarte ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ein Zuschuss zur Jahreskarte schließt die gleichzeitige Förderung des Freizeitfahrtendienstes aus.

Beratung und Anmeldung

Die MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice beraten Sie gerne!

Den Antrag müssen Sie direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg) zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:

  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Gültiger Meldezettel
  • Nachweis der Blindheit bzw. schweren Sehbehinderung (z. B. Behindertenpass, Bestätigung der pflegegeldauszahlenden Stelle, dass Pflegegeld aufgrund der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung bezogen wird. Der Pflegegeldbescheid ohne Angabe der Diagnose allein genügt nicht, da die Pflegestufe keine direkte Auskunft über die Art der Behinderung gibt).
  • Zusätzlich ist ein Passfoto mitzubringen

Das Kundenservicecenter der Wiener Linien steht Ihnen für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.

Wir sind da, um für Sie da zu sein.

FSW-KundInnentelefon

01/24 5 24
täglich 8:00–20:00 Uhr

Kostenloses Rückrufservice

FSW-Beratungszentren

7 x in Wien
Mo–Fr: 8:00–15:00 Uhr

Standorte anzeigen

 

 

 

Ende Auszug

 

Link zum Fonds Soziales Wien Jahreskarte der Wiener Linien für Sehbehinderte

https://www.fsw.at/p/jahreskarten

 

Blindenampeln in der Praxis – Anspruch und Wirklichkeit eines wichtigen Aspekts der Inklusion. (Jürgen Schwingshandl, März 2017)

Blindenampeln in der Praxis – Anspruch und Wirklichkeit eines wichtigen Aspekts der Inklusion.

 

Von Jürgen Schwingshandl, März 2017

Über dieses Dokument – Begriffsverwendung

Der Autor hat sich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit entschlossen, in diesem Dokument folgende Sprachliche Vereinfachungen zu verwenden:

  • Gendering: Alle nicht personengebundenen Ausdrücke, die das soziale Geschlecht betreffen, werden in ihrer weiblichen Form verwendet. Unbeschadet dessen sind damit jedoch alle Menschen gemeint.
  • Behindert und nicht Behindert: Zur Unterscheidung zwischen „hochgradig sehbehinderten und blinden Menschen“ einerseits und sehenden Menschen andererseits werden in diesem Dokument die Begriffe „Blinde“ und „Sehende“ verwendet.

Sinn und Zweck von Ampeln

Warum Ampeln im Verkehr wichtig sind, soll hier nicht beleuchtet werden. Was für die gesunde Sehende oft lediglich eine Annehmlichkeit darstellt, wird für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder mit Einschränkungen des Wahrnehmungsapparats zur überlebenswichtigen Einrichtung.

Besonders stark sind davon Blinde betroffen, da diese ohne Spezielle technische Ausstattung der Ampelanlagen noch nicht einmal erkennen können, dass sie sich einer Verkehrssituation nähern, die es wert ist, von Ampeln geregelt zu werden.

Eine zunehmende Zahl von Ampeln werden daher mit „akustisch-taktilen Blindeneinrichtungen“ ausgerüstet. Deren Einwandfreie Funktion ist ebenso lebenswichtig, wie die der „Sehenden-Ampeln“.

Dieses Dokument zeigt auf, warum dies so ist und dass – zumindest in Wien – erheblicher – und zunehmender -Nachholbedarf bei der entsprechenden Sorgfalt besteht.

Sinn, Zweck und Funktionsweise von Blindenampeln

Ablauf einer Querung

Der im Folgenden geschilderte Ablauf der Nutzung einer Fußgängerampel mag banal erscheinen. In der Tat dient er auch lediglich dem Verständnis / der Übersicht der folgenden Abschnitte. Außerdem bietet er eine erste Einordnung der einschlägigen Begriffe.

  1. Auffinden und aktivieren

1.1. Erkennen des Vorhandenseins einer Ampel und

auffinden des Mastes mit Hilfe des akustischen Auffindesignals

1.2. Aktivieren der Querungshilfe mittels der

Anforderungstaste

1.3. Kenntnisnahme des Quittungstons

  1. Warten

2.1. Feststellen der Richtung der Querung mittels

Richtungsanzeiger

2.2. Erkunden der lokalen Gegebenheiten mittels

Querungsschema

  1. Gehen

3.1. Erkennen von Grün mittels Vibration

3.2. Erkennen von Grün mittels Taktung des Grüntons

3.3. Richtung halten mittels der Lautstärke des Grüntons

Bestandteile einer BLAK und Gefahren bei Fehlfunktion oder Ausfall

Wie eingangs angedeutet , haben Ampeln – auch Blindenampeln – ihren Sinn und Zweck im Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen. Konkret ist das zu schützende Gut im Sinne dieses Dokuments das Leben und die Gesundheit von Blinden. Warum bereits scheinbar unbedeutende Beschädigungen einer Blindenampel zur Lebensgefahr werden können, wird in den folgenden Abschnitten erläutert.

Auffindesignal

Warum in einer konkreten Situation eine Ampel aufgestellt ist, kann gelegentlich nur die ortskundige Planerin angeben.

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist ihr Vorhandensein aber aus der Verkehrssituation unmittelbar einsichtig. Dem Wort „einsichtig“ kommt hier gewichtige Bedeutung zu, da Blinde eben genau nicht über diese (Ein)Sicht verfügen.

Ein doppelt wichtiger Bestandteil einer Blindenampel ist daher das Auffindesignal. Es dient gleichermaßen als Hinweis, dass überhaupt eine Ampel vorhanden ist wie auch als Wegweiser für das Auffinden des Ampelmastes.

Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:

  • Das Signal muss von seiner Qualität so sein, dass es von einem geübten Ohr auch bei vielfältigen Störgeräuschen zuverlässig erkannt werden kann. Ein dazu geeignetes „Tick-Signal“ mit 60 Pulsen pro Minute gilt hierzu als Stand der Technik und ist international verbreitet.
  • Das Signal muss so laut sein, dass es auch bei hohem Verkehrsaufkommen in einer Entfernung gehört werden kann, die der Breite des Gehwegs – ggf. plus Fahrradweg – an der entsprechenden Stelle entspricht. Um die Belästigung von Anwohnerinnen auf ein zu ertragendes Mindestmaß zu reduzieren, ist hierfür eine automatische Anpassung der Lautstärke des Auffindesignals an die Umgebungslautstärke praktisch unumgänglich.

Lebensgefahr

Ein fehlendes oder ungeeignetes Auffindesignal kann u.A. zu folgenden – potentiell lebensgefährlichen – Folgen führen:

  • Eine Blinde erkennt das Vorhandensein einer potentiell Gefährlichen Situation  – das Vorhandensein einer Ampel – nicht und versucht an einer dazu ungeeigneten Stelle eine Querung.
  • Beim Versuch, das Bedientablett zu finden, gerät die Blinde auf die Fahrbahn. Gerade bei einer Gehsteigabsenkung auf 0-Niveau und hohem Verkehrsaufkommen ist diese Gefahr erheblich.

Anmerkungen

– Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sind

bestenfalls temporär brauchbar und daher keinesfalls geeignet das akustische Auffindesignal zu ersetzen.

  • Die Hilfe von Passantinnen kann nur und frühestens dann in Anspruch genommen werden, wenn der Blinden bekannt ist, dass sie Hilfe benötigt. Bei der Annäherung an eine gefährliche Stelle in fremdem Terrain ist diese Voraussetzung nicht gegeben.
  • Barrierefreie Gehsteigabsenkungen können die Lebensgefahr durch unabsichtliches und unwissentliches Betreten der Fahrbahn zwar verringern oder verhindern, sind aber nur selten vorhanden und über dies umstritten.
  • Das Weglassen des Auffindesignals bzw. das Verwenden eines ungeeigneten Auffindesignals führt dazu, dass nur ortskundige Blinde diese Ampel verwenden können. Dies ist im Sinne der allseits geforderten Inklusion inakzeptabel.

Anforderungstaste

Da das akustische Grün-Signal für die Umwelt ungleich belastender ist als das Auffindesignal, muss die BLAK einer Ampel in aller Regel bedarfsorientiert aktiviert werden.

Dies geschieht in aller Regel durch eine Drucktaste an der Unterseite des BedienTablets.

Benachteiligung

  • Ist dieses Bedienelement funktionsunfähig, so weiß die blinde zwar, dass eine gefährliche Situation gegeben ist, kann diese aber nicht mit der dafür vorgesehenen Methode bewältigen.

Anmerkungen

  • In innerstädtischen Verkehrssituationen kann zu belebten Zeiten hier auf die Hilfestellung durch Passantinnen ausgewichen werden. Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität bleibt aber auch in diesem Fall.

Quittungston

In aller Regel findet auf die Betätigung der Anforderungstaste keine unmittelbare Reaktion der Ampel statt. Um der Blinden dennoch anzuzeigen, dass ihr „Druck auf den Knopf“ registriert wurde, ertönt ein kurzes Signal.

Benachteiligung:

  • Fehlt dieser Quittungston, so liegt der Blinden keinerlei Information darüber vor, ob die Ampel als solche in Betrieb ist (Nachtabschaltung), ob die BLAK in Betrieb ist oder ob ihre Anforderung für akustische Querungshilfe registriert wurde.

Anmerkungen

Aus dem Fehlen des Quittungstons alleine kann im harmlosen Falle eine bloße Zeitverzögerung entstehen.

Gelangt die Blinde durch „Beobachtung“ des Verkehrs zur Ansicht, dass die Ampel als solche nicht in Betrieb ist und daher eine nichtunterstützte Querung versucht, kann auch bereits aus diesem geringen Anlass eine gefährliche Situation entstehen.

Richtungsanzeiger

Je nach Bauart ist oben auf dem Bedientablett und/oder auf der Anforderungstaste an der Unterseite desselben ein erhabener Pfeil angebracht, der auf den korrespondierenden Ampelmast auf der anderen Straßenseite oder einer Verkehrsinsel weist.

Gefahr

  • Fehlt dieser Richtungspfeil oder weist er in Folge von Vandalismus in die falsche Richtung, so besteht die Gefahr, dass die blinde ihre Querung in die falsche Richtung startet. Auch bei sonst intakter Infrastruktur und einem gesunden Gehör besteht in komplexen Verkehrssituationen die Gefahr, dass die Blinde auf eine parallel verlaufende Fahrbahn gerät oder sonst an einen Ort gelangt, an dem Gefahr besteht.

Querungsschema

Auf der Seite des Bedientabletts, dass der Straße abgewandt ist, befindet sich eine schematische Darstellung der zu bewältigenden Querung. Die wenigen dort verwendeten Symbole sind geeignet, einen raschen Überblick über die gegebene Situation zu gewähren.

Gefahr

  • Hat sich die Verkehrssituation geändert und wurde das Querungsschema nicht angepasst, so kann dies zu einer gefährlichen Situation führen, wenn z.B. die Blinde versucht, eine Verkehrsinsel zu einem Zwischenstopp zu verwenden, obwohl es diese gar nicht mehr gibt.

Anmerkungen

  • Fehlt das Querungsschema, so entsteht daraus keine weitere Gefahr und fordert der Blinden lediglich erhöhte Konzentration ab.

Vibration (Taktiles Grün)

Um einer Blinden mit zusätzlich eingeschränktem Gehörsinn die selbständige Querung zu ermöglichen oder als rückfallebene bei hohem Verkehrslärm, wird die Grünphase nicht nur akustisch, sondern auch durch Vibration der Anforderungstaste signalisiert.

Lebensgefahr

  • Immer wieder ist zu beobachten, dass diese Form des Grün-Signals auch dann gegeben wird, wenn die zugehörige Fußgängerampel definitiv Rot zeigt. Bei hohem Verkehrsaufkommen und einer unüberhörlichen Verkehrssituation kann dies dazu führen, dass die Blinde in der Überzeugung, sie habe Grün, eine Querung beginnt und sich und Andere so in akute Lebensgefahr bringt.

Taktung und Lautstärke (Grünton)

„Grün“ wird durch ein gepulstes Signal von 180 Pulsen pro Minute angezeigt. Diese Art der Signalisierung hat mehrere

Funktionen:

  • Der Signalgeber am Mast, an dem die Blinde steht zeigt „Grün“ an.
  • Das Signal, von dem Mast, auf den die Blinde zugeht, zeigt die Richtung an, in die sie gehen muss. Hierdurch ist auch eine Abschätzung der noch zurückzulegenden Strecke möglich.

Um diese Funktionen einwandfrei erfüllen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Grün-signal muss sich an der Anzahl der Pulse pro Minute ohne direkten Vergleich eineindeutig als „Grün“ erkennen lassen. Es darf also nicht mit einem allfällig konkurrierenden Auffindesignal verwechselbar sein.
  • Der Grün-Ton des Start-Mastes muss sich ohne Zeitverzögerung als genau dieser identifizieren lassen.
  • Der Grün-Ton des Ziel-Mastes muss bereits nach weniger als der halben Strecke der Querung vom Grün-Ton des Start-Mastes unterscheidbar sein.
  • Auch bei maximalem Verkehrslärm darf der Grün-Ton des Ziel-Mastes zu keiner Zeit unhörbar werden. Diese Forderung ist zwar durch das Anbringen von Bodenindikatoren abdingbar, ist aber durch automatische Lautstärkeanpassung und Richtschalleinrichtungen ohne weiteres auch bei mehrspurigen Fahrbahnen erreichbar.

Lebensgefahr

  • Verwechselt eine blinde einen beliebigen Grün-Ton mit dem des eigenen Start-Mastes, so wird sie dazu verleitet, die Querung bei Rot zu beginnen.
  • Auch und gerade bei großem Umgebungslärm ist es wichtig, den Grün-Ton des Ziel-Mastes von allen anderen Geräuschen unterscheiden zu können. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Gefahr, dass die Blinde auf den falschen Mast zu geht und sich und Andere so in Lebensgefahr bringt.

Anmerkungen

  • In Wien werden zunehmend BLAKs verbaut, deren Grün-signal aus 120 Pulsen pro Minute besteht. Aus Wahrnehmungspsychologischer Sicht ist dies deutlich schlechter vom Auffindesignal mit 60 Pulsen pro Minute zu unterscheiden, als die häufiger üblichen 180 Pulse pro Minute. Einwendungen der Interessensvertretungen gegen diese Praxis ergeben regelmäßig, dass die Anzahl von 120 bis 180 Pulsen pro Minute von der entsprechenden Norm gedeckt sei.
  • Zur Erkenntnis, dass dann eben genau jene Norm falsch – weil nicht praxistauglich – ist, hat es in Wien bis dato nicht gereicht.
  • Häufig taucht die Forderung auf, das Grün-Signal in der Lautstärke zu begrenzen, da es störend sei. Häufig werden dabei keine Versuche unternommen, was sich mittels Richtschall und/oder einer automatischen Lautstärkeanpassung erreichen lässt. Gerade bei Mehrspurigen Querungen wird versucht, die akustische Zielfindung durch das Anbringen von Bodenindikatoren zu ersetzen. Das Folgen solcher Bodenindikatoren muss aber mit wesentlich geringerer Gehgeschwindigkeit erfolgen, als das bei der akustischen Zielfindung möglich ist. Bodenindikatoren können die akustische Zielfindung daher lediglich ergänzen und nicht ersetzen.

Responszeiten – Ein arges Trauerspiel

Der Autor ist immer wieder versucht, sich folgende Situation

vorzustellen:

  • Zur Hauptverkehrszeit fällt das „Grüne Lämpchen“ der Ampel der Linksabbiegespur von der X-Straße auf den Y-Platz aus.
  • Alternativ kann auch eine Vandalin den Ampelmast umgesägt; eine Scherzboldin den ganzen Kreuzungsbereich voller grüner, roter und gelber Lampions gehängt oder die „roten Lämpchen“ gegen blaue ausgetauscht haben.
  • Mit der Beantwortung folgender kleiner gemeiner Fragen, mag die Leserin ihr kleines stilles Vergnügen haben:

 

  • Wie lange dauert es, bis es zum ersten ernsthaften Unfall kommt und schon deswegen die Polizei auf den Plan tritt und den Verkehr regelt?
  • Wie lange dauert es, bis ein Trupp Arbeiterinnen anrückt um die Störung zu beseitigen?
  • Wie groß ist der Artikel in der Regionalzeitung beim ersten, zweiten und dritten Vorfall dieser Art innerhalb eines Monats?
  • Wie lange dauert es nach dem dritten solchen Artikel, bis das Problem als solches Erkannt ist und eine Lösung angestrebt wird.
  • Nach der persönlichen Einschätzung des Autors käme es nie zu einem solchen Artikel und erst recht nicht zu einem entsprechenden Politikum, weil die Störung völlig selbstverständlich in kürzester Zeit beseitigt würde. Im Alltag von Blinden bzw. bei der Behebung von analogen Störungen an BLAKs sieht das allerdings völlig anders aus.

Eine kleine Statistik

Eine Stichprobe in einem zufällig ausgewählten Planquadrat an der Grenze zwischen dem 21sten und 22sten Wiener Gemeindebezirk am 27.05.2015 hat folgendes Ergebnis erbracht;

Insgesamt geprüfte BLAKs 54 = 100%

BLAKs mit mindestens leichten Mängeln 35 = 65%

BLAKs mit ernsthaften Fehlfunktionen 21 = 39%

Insgesamt geprüfte Querungen bzw. Kreuzungsbereiche 7

= 100%

Anzahl der ohne Beeinträchtigung nutzbaren Querungen bzw.

Kreuzungsbereiche 1 = 14%

Keine Berücksichtigung in der Statistik fanden dabei Querungen bzw. Kreuzungen, an denen keine Ampeln bzw. Ampeln ohne BLAK vorhanden waren, obwohl die Verkehrssituation dies erfordert hätte.

Handlungsbedarf

Es besteht also dringender Handlungsbedarf! Der Autor lädt jede dazu ein, sich davon mittels eines kleinen Spaziergangs zu überzeugen.

Lösungsansatz

Die Stadt Wien ist als Organisation und Kunde groß genug, um mit einem Kriterienkatalog für eine Bestbieter-Ausschreibung den meisten dieser Mängel einen Riegel vorzuschieben. Das ganze wäre auch unabhängig davon, ob und wann jemand allfällige Fehler in einer Ö-Norm ausbessert.

Alternativ steht Wien der Weg offen, als erste Weltstadt mit Anspruch ein High-Tech-Standort zu sein, in die Geschichte als die Stadt einzugehen, die es nicht schafft, Impulsgeber in Ampeln von 120 auf 180 Pulse pro Minute umzustellen.

Jürgen Schwingshandl

Reflektorband, Schnapp- oder Klatscharmband, LED-Band

Sicherheit im öffentlichen Raum für Blinde und Sehbehinderte – Reflektorband, Schnapp- oder Klatscharmband, LED-Band

 

Reflektor- und Schnapparmbänder, Reflektorstreifen, LED Band

Eine Zusammenstellung von verschiedenen reflektierenden Streifen zum Zuschneiden und Aufkleben, reflektierenden Armbändern und LED-Bändern. Sie sollen für Sicherheit in der Dämmerung, am Abend oder im Nebel sorgen. Das Hama LED-Sicherheitslicht kann man auch am Blindenstock anhängen.

Reflektorband (4 Meter) zum Aufkleben & zuschneiden – Wetterfestes Reflektionsband – Warnklebeband reflektierend & selbstklebend-

GUTE KLEBEEIGENSCHAFTEN – Durch die guten Klebeeigenschaften können Sie das Reflektionsband auf verschiedenen glatten Oberflächen gut und sicher aufkleben. Die Reflektorband Folie ist sehr reißfest und sorgt somit für eine lange Lebensdauer.

WASSERDICHTE FOLIE – Die Reflektorband Folie ist wasserdicht, sodass sich verbunden mit den guten Klebeeigenschaften, das Reflektionsband auch sehr gut für außen eignet. Regen und Witterung machen dem Warnklebeband nichts aus.

PERFEKTE GRÖßE – 4m lang & 5cm breit – Das reflektierende Klebeband ist 5 Zentimeter breit und auf der Rolle befinden sich insgesamt 4 Meter Folie.

FÜR SCHLECHTE LICHTVERHÄLTNISSE UND BEI NACHT – Das selbstklebende Reflektorband fällt bei schlechten Lichtverhältnissen und bei Nacht besonders gut auf. Das Warnklebeband warnt vor Personen und Gegenständen und ist universell einsetzbar.

FÄLLT AUF UND WARNT FRÜHZEITIG – Das Reflektionsband ist schon von weiterer Entfernung gut zu erkennen. Das hexagonale Wabenmuster sorgt für einen dreidimensionalen Eindruck und fällt somit schnell ins Auge. Unfälle vermeiden – Vermeiden Sie Unfälle und sichern Sie Gefahrenstellen ab durch das auffällige, reflektierende und selbstklebende Reflektorband.

Preis: 8,99 € (2,25 € / m)

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Reflektierende Reflektoren Aufkleber

Reflektoraufkleber Set für Kinderwagen, Fahrrad und Helme – Selbstklebende Reflektor Leuchtaufkleber Sticker wetterfest

OPTIMALE KLEBEEIGENSCHAFTEN – Durch das hochwertige Klebematerial, lassen sich die Aufkleber optimal an glatten Oberflächen gut und sicher aufkleben. Das Material ist reißfest und sorgt somit für eine lange Lebensdauer.

WASSERDICHTE FOLIE – Die Reflektor-Aufkleber sind wasserdicht und überstehen somit die alltägliche Witterung. Das Anbringen auf Kinderwagen oder Fahrrädern ist somit kein Problem.

PERFEKTE GRÖßE – Das Set der Reflektierenden Aufkleber verfügt über verschiedene Größen die sich für unterschiedliche Zwecke eigenen. Ob kreisrund oder rechteckig – alle wichtigen Formen sind vorhanden.

FÜR SCHLECHTE LICHTVERHÄLTNISSE UND BEI NACHT – Die selbstklebenden Reflektoraufkleber fallen besonders gut bei schlechten Lichtverhältnissen und bei Nacht auf.

FÄLLT AUF UND WARNT FRÜHZEITIG – Schon aus weiterer Entfernung lassen sich die reflektierenden Aufkleber bei Lichteinfluss gut zu erkennen. Das spezielle Muster der Aufkleber reflektiert optimal und sorgt somit für mehr Sicherheit bei Nacht.

Menge: 21 Stück (verschiedene Größen und Formen)

Preis: 9,99 €

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LED Armband

LED leucht Armbänder Lichtband Kinder Nacht Sicherheits Licht für Laufen Joggen Hundewandern Running Outdoor Sports

Ultra Hohe Sichtbarkeit — Wird mit einer kleinen Knopfbatterie betrieben, und die LED-Lichter und das Polymer für die Lichtübertragung sorgen für extrem hohe Sichtbarkeit bei Dämmerung und nächtlichen Aktivitäten. Die Helligkeit ist viel höher als der Schein der dunklen Leuchtstäbe. Das bedeutet mehr Sicherheit für Sie, Ihre Kinder oder Ihr Haustier vor nachlässigen und abgelenkten Autofahrern

Drei Beleuchtungs Modi — Die Leuchtbänder hat drei Beleuchtungs modi: Schnelles Blinken, langsames Blinken, immer heller Modus. Nur ein Klick zum Steuern. Einfach zu bedienen.Geeignet für alle Ihre Lieblingssportarten im Freien, z.B. Radfahren, Joggen,Laufen, Camping und Walken

Frei einstellbare Größe — Die lauf reflektoren, die eine Länge von 28 bis 32 cm haben, ist einstellbar, sieeignetsich für die moisten Männer, Frauen und Kinder. Sie können sie am Handgelenk, Knöchel und Arm tragen. Schnell antragen und sehr leicht, mit gutter Qualität und comfortable Material, die Joggen Leuchtbänder sind die ideale Ergänzung zur reflektierenden Sachen, perfekte Sport Zubehör

Austauschbar Batterien — von zwei Stücken CRV2032 Lithium-Knopfzellen betrieben, die led armband kannungefähr 60-80 Stundenarbeiten. Normaler Gebrauch für 2-3 Monate, Batterie kann von Ihnen selbst ersetzt werden.

Menge: 4 Stück

Preis: 7,99 €

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Hama LED-Sicherheitslicht

Sicherheits-Clip-Licht: zum Befestigen an Shirt, Gürtel, Rucksack etc. für bessere Sichtbarkeit bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nebel

Mit Clip auf der Rückseite, dadurch schnell und einfach zu befestigen,

Maße: 5,5 x 2,8 x 1,8 cm (B x T x H), Gewicht: 19 g

Einstellbar, ob Licht dauerhaft leuchten, schnell blinken oder langsam blinken soll, 100% wetterfest, Batterien austauschbar (in Lieferung enthalten)

Ideal für: Läufer, Jogger, Kinder, Wanderer, Hunde, Katzen sowie für Fahrrad, Auto, Motorrad und Moped

Menge: 2 Stück

Preis: 11,65 €

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Reflektorbänder Schnapparmband, Klatscharmband Reflektierend Sicherheitsband

Die reflektierenden ECENCE Schnapparmbänder bieten Ihnen mehr Sicherheit bei Dämmerung oder Dunkelheit im Straßenverkehr – Die Reflektierfolie leuchtet neon-gelb sobald Licht auf sie trifft

FLEXIBEL UND LEICHT – Das Reflektorarmband lässt sich mit einem Klick an Knöchel, Oberarm oder Handgelenk befestigen, da es sich bequem selbst einrollt und so halt bietet – Mit einem Gewicht von gerade mal 14g pro Streifen sind diese kaum spürbar beim Tragen

ANPASSUNGSFÄHIG – Der Reflektorstreifen passt seine Form an einen Durchmesser von bis zu ca 25 cm an – Legen Sie es einfach um Ihr Hand oder Fußgelenk – egal ob auf der Haut oder Kleidung wie Hose und Jacke.

Das Reflektor-Schnappband eignet sich für Erwachsene beim Laufen, Reiten, Fahrrad oder Motorrad fahren als auch für Kinder auf dem Schulweg – Ebenso erhöht sich die Sichtbarkeit von Senioren im Straßenverkehr.

Menge: 8 Stück

Preis: 8,78 €

Link zu Amazon: https://www.amazon.de/ECENCE-Schnapparmband-Reflektorband-Sicherheitsband-Klatscharmband-Gelb/dp/B07DJCR9TZ/ref=sr_1_1_sspa?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=klatscharmband+reflektierend&qid=1599641367&sr=8-1-spons&psc=1&spLa=ZW5jcnlwdGVkUXVhbGlmaWVyPUFVQTNNNTExR0pGVEImZW5jcnlwdGVkSWQ9QTEwMTczNDcxTTNXSExNQ1pWMVZDJmVuY3J5cHRlZEFkSWQ9QTAyNDY2MjMyS1BUTDNLWjZQQ0hCJndpZGdldE5hbWU9c3BfYXRmJmFjdGlvbj1jbGlja1JlZGlyZWN0JmRvTm90TG9nQ2xpY2s9dHJ1ZQ==

Youtubekanal Blind-Tech by Jeco

Überlegst du dir auch ein neues Gerät zu kaufen aber weißt nicht ob es für Sehbehinderte oder blinde geeignet ist? Möchtest du wissen welche Geräte, Smartgeräte und Gadgets sich wie bedienen lassen und ob es einschränkungen gibt?
Kein Problem schaue einfach auf dem YouTube Kanal „Blind-Tech by Jeco“ mal rein und lass dir von einer betroffenen Geräte die für Sehgeschädigte und Blinde geeignet sind erklären und empfeheln.
Du findest dort Erfahrungsberichte, Erklärungen wie das entsprechende Gerät Eingerichtet und Bedient wird, Geräte vergleiche, und ganz wichtig ihr habt Fragen zu einem Gerät oder Funktion auch kein Problem hinterlasst ein Kommentar oder schreibt eine E-Mail.

Link zum Youtubekanal von Jeco: https://www.youtube.com/user/frekels0

ÖBB – Fahrscheinautomaten der ÖBB auch für Blinde und Sehbehinderte nutzbar.

Die Fahrscheinautomaten der ÖBB sind für Blinde und Sehbehinderte auch ohne sehende Begleitung nutzbar. Und das geht mit dem Telefon-Joker der ÖBB.

Beim Fahrscheinautomaten ist unter dem Bildschirm (Touchscreen), haptisch und in Blindenschrift eine Servicenummer angegeben.

Die Telefonnummer lautet: 05 17 17 25 (Diese Nummer gleich speichern!).

Unterhalb dieser Telefonnummer ist die Nummer des jeweiligen Fahrscheinautomaten angegeben.

Und unterhalb der Automatennummer sind alle Informationen auch in Blindenschrift zum Ertasten.

Vorgangsweise beim Lösen eines Fahrscheines mittels Anruf:

Geld (Münzen oder Papiergeld) oder Bankomatkarte griffbereit halten – (Zahlungsarten weiter unten)

Man ruft die Servicenummer 05 17 17 25 (zum Ortstarif) an.

Nachdem man dem Kundenbetreuer die Automatennummer gesagt hat und wohin man fahren möchte (inklusive wichtiger Angaben wie Behindertenpass und Kernzonen), steuert  dieser den Automat aus der Ferne und bereitet die Buchung des gewünschten Tickets vor. Der Kunde muss nur mehr die Bezahlung direkt beim Automaten bar, mit Karte oder mit Apple Pay vornehmen und schon ist sein Ticket im Ausgabefach des Automaten.

Aufbau der Fahrscheinautomaten, ausgehend vom Bildschirm:

Der Bildschirm (Touchscreen) nimmt den größten Teil des Fahrscheinautomaten ein.

Oberhalb des Bildschirmes, etwa in der Mitte, befindet sich der Münzeinwurf.

Unterhalb des Bildschirmes und der haptischen Beschriftung, im linken Bereich befindet sich das Entnahmefach für die Fahrkarte und für das Wechselgeld.

Rechts vom Bildschirm befinden sich:

Oben, der Einschub für Bankomatkarte oder Kreditkarte.

Darunter befindet sich der Zahlenblock für die PIN-Eingabe.

Unter dem Zahlenblock befindet sich der Einzug für das Papiergeld.

Und unter dem Einzug für das Papiergeld befindet sich der NFC Leser für das kontaktlose Bezahlen. Den kann man sehr gut ertasten. Er hebt sich quadratisch ab.

Bezahlmöglichkeiten bei den Automaten!

Man bezahlt an den ÖBB Ticketautomaten entweder bar (Münzen und Papiergeld), mit Bankomatkarte, mit Kreditkarte oder mit Apple Pay.

Der Automat akzeptiert 10-, 20- und 50-Cent-Münzen sowie 1- und 2-Euro-Münzen. Außerdem kann man mit 5-, 10-, 20-, 50- und 100-Euro-Banknoten zahlen.

Der Automat kann als Retourgeld nur Münzen zurückgeben. Daher sind bei der Barzahlung mit Banknoten Mindestbeträge vorgegeben: Die Bezahlung mit einer 20-Euro-Banknote ist ab 11 Euro Zahlungsbetrag möglich, mit einer 50-Euro-Banknote ab 41 Euro und mit einer 100-Euro-Banknote ab 91 Euro.

Standorte der Fahrkartenautomaten in Linz.

Linz HBF: 6 Automaten im mittleren Stockwerk (Kassenhalle). Davon ein Automat für Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Menschen. Auf Höhe der Säule mit dem Blindenpiktogramm. Zwischen Infostand und Stiege zum Ausgang (Taxistandplatz).

Linz Urfahr: 1 Automat beim Eingang zum Warteraum.

Linz Pichling: 1 Automat am Bahnsteig.

Linz Ebelsberg: 1 Automat in der Unterführung.

Linz Oed: 1 Automat am Mittelbahnsteig.

Linz Frankstraße: 1 Automat in der Unterführung beim Aufgang zu den Bahnsteigen.

Linz Wegscheid: 1 Automat im Warteraum.

Standorte der Fahrkartenautomaten in Wels

Wels HBF: 3 Automaten in, im 1. Obergeschoss beim Ausgang in Richtung Stadt, im 2. Obergeschoss – Übergang zur Neustadt und im Erdgeschoss beim Ausgang Bahnsteig 1 (rechts)

Wels Messe: Ticket im Internet oder über Handy.

Wels LB (Lokalbahn): Ticket im Internet oder über Handy

Standorte der Fahrkartenautomaten in Steyr

Steyr : 1 Automat in der Kassenhalle.

Steyr-Münichholz: 1 Automat in der Wartekoje

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei eventuellen Fehlern und falschen Informationen ersuche ich um eine entsprechende Rückmeldung.

Quelle: ÖBB und eigene Recherchen.

Info zur Gratis Jahresvignette für Menschen mit Behinderung

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Jahresvignette für die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Und Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Dann erhalten Sie in Zukunft automatisch für das auf Sie zugelassene mehrspurige Fahrzeug eine Digitale Jahresvignette!

Das bedeutet für Sie:

Sie haben bisher die Jahresvignette direkt vom Sozialministriumservice bezogen? Sie müssen keinen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz schaltet die ASFINAG — bei Vorliegen aller Voraussetzungen — automatisch eine Digitale Jahresvignette frei.

Sie haben die Vignette bisher selbst gekauft und die Kosten ersetzt bekommen? Sie müssen keine Jahresvignette mehr erwerben, da die ASFINAG für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz, sofern es von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist, automatisch eine Digitale Jahresvignette freischaltet.

Sie sind nicht von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit?

Haben Sie keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, wird keine Digitale Jahresvignette automatisch für Sie freigeschaltet. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an Ihre Kfz-Versicherung.

   Wer ist Ihr erster Ansprechpartner?

Bei Fragen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung Auskunft. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer Voraussetzung ist, damit Ihre Versicherung Ihr Kennzeichen an die ASFINAG weiterleitet und Ihre Digitale Jahresvignette automatisch aktiviert wird. Das gilt übrigens auch, wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten.

FAQ zur Jahresvignette ab 2020

Was ändert sich bei der Vergabe von Gratis-Jahresvignetten ab dem Jahr 2020?

Jahresvignette kann nur für ein Kennzeichen in Anspruch genommen werden.

Ich habe ein Zweitauto./Es gibt in unserem Haushalt ein zweites Auto. Bekomme ich dafür ebenfalls eine Gratis-Jahresvignette?

Die Digitale Vignette ist an ein Kennzeichen gebunden, nicht an ein Fahrzeug. Eine Gratis-Jahresvignette kann nur für ein Kennzeichen in Anspruch genommen werden

Auf wen muss das Kfz-Kennzeichen, für das ich eine digitale Gratisvignette erwerben möchte, angemeldet sein?

Das Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen sein.

Bei Zulassungsgemeinschaften, d. h. wenn ein Kfz auf mehrere Personen zugelassen ist, ist die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und die Freischaltung der Gratis-Jahresvignette grundsätzlich nur möglich, wenn alle Personen der Zulassungsgemeinschaft die entsprechenden Voraussetzungen (Nachweis der Behinderung) erfüllen.

Ich habe gehört, dass die Digitale Vignette erst mehrere Tage nach dem Kauf gültig ist. Gilt das auch für die Gratisvignette?

Die Digitale Vignette wird für anspruchsberechtigte Personen von der ASFINAG freigeschaltet und ist ab dem Zeitpunkt der Freischaltung gültig.

Ich habe immer eine Gratisvignette vom Sozialministeriumservice erhalten. Ich habe gehört, dass Schreiben an die

In diesem Fall wird das Kennzeichen des KFZ, das auf Grund des Eintrages der Unzumutbarkeit im Behindertenpass von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist, eine digitale Vignette im Wege des Eintrages des Kennzeichens in der Vignettendatenbank freigeschaltet.

Die Befreiung gilt ab dem Datum der Gültigkeit des Eintrages der Unzumutbarkeit bis zum 31. Jänner des Folgejahres bei Befristung des Behindertenpasses (analog Klebevignette).

Die Zulassungsdatenbank meldet ennzeichenwechsel/Fahrzeugwechsel/Abmeldung etc, an die ASFINAG.

Wer erhält das Schreiben, wenn eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt?

Das Sozialministeriumservice versendet Schreiben zur Gratisjahresvignette 2020 an

anspruchsberechtigte Personen (Behindertenpass mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“), welche im Vorjahr eine Gratisvignette für 2019 erhalten haben oder die im Jahr 2019 (bis zum Stichtag) die Anspruchsberechtigung erlangt haben.

Das Sozialministeriumservice ist nicht an die Zulassungsdatenbank angebunden. Ob eine Einzelzulassung oder eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt, ist bei Versendung der Schreiben nicht bekannt

Was muss ich tun, wenn eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt?

Bisher konnte eine Jahresvignette bzw. die Bestätigung für einen Kostenersatz auch ausgestellt werden, wenn die behinderte.Person (Behindertenpass mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) als „Zweilzulassungsbesitzer“ im Zulassungsschein eingetragen war.

Mit der Anbindung der Voraussetzungen für eine Gratis-Jahresvignette an die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist das aktuell nicht möglich. Nach der aktuellen Regelung müssen alle im Zulassungsschein eingetragenen Personen die Anspruchsvoraussetzungen aufweisen.

Im Zuge der Änderung und Vereinfachung der Abläufe war eine Reduzierung des

anspruchsberechtigten Personenkreises nicht beabsichtigt. Daher wurde in Bezug auf Zulassungsgemeinschaften eine Nachbesserung der Regelungen in Aussicht gestellt.