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Was ist in Österreich mit den Blindenverbänden los?

Das Ende der Ferien- und Erholungshäuser für Blinde und Sehbehinderte in Österreich.

 

Am 24.12.2025 kam die Nachricht aus Vorarlberg, dass jetzt auch das letzte Ferien- und Erholungszentrum Ingrüne für Blinde und Sehbehinderte in Schwarzach endgültig geschlossen wird.

 

Und am 27.12.2025 wurde per einer Mailaussendung verkündet, dass der Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg finanzielle Probleme hat. Hat nur dieser Blindenverband finanzielle Probleme?

 

Vor 20 Jahren konnten blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich noch auf ein Netz von rund sieben spezialisierten Ferienhäusern mit etwa 400 Betten zurückgreifen. Diese Einrichtungen, von Blindenverbänden betrieben, boten Barrierefreiheit, geschultes Personal und Gemeinschaft – eine unverzichtbare Infrastruktur für diese Personengruppe und ihre Begleiter. Im Jahr 2025 ist diese Ära vorbei: Österreich verfügt über kein einziges dieser dedizierten Ferienhäuser mehr.

 

Die Schließung der Waldpension am Hochegg bei Grimmenstein und das Aus des Ferienhauses Ingrüne des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Vorarlberg in Schwarzach sind die letzten prominenten Beispiele für diesen beunruhigenden Trend.

 

Diese Entwicklung wirft die dringende Frage auf, warum ein solches Angebot in Österreich scheitert, während es in Nachbarländern wie Deutschland oder Südtirol offensichtlich erfolgreich betrieben werden kann.

 

Mögliche Ursachen des Scheiterns:

 

Mögliche Gründe für den drastischen Rückgang der Blinden-Ferienhäuser in Österreich sind komplex und dürften in einer Mischung aus wirtschaftlichen, strukturellen und verbandsinternen Faktoren liegen.

 

Wirtschaftliche Herausforderungen und Auslastung:

 

Die wichtigste und unmittelbarste Ursache ist die mangelnde Wirtschaftlichkeit. Hohe Fixkosten: Spezialisierte Einrichtungen erfordern hohe Standards an Barrierefreiheit und oft auch an Betreuungspersonal, was zu hohen Betriebskosten führt.

 

Geringe Auslastung:

 

Womöglich sind die Häuser nicht rentabel ausgelastet. Dies kann mehrere Gründe haben:

 

Veränderte Reisebedürfnisse: Die Zielgruppe ist mobiler und sucht vielleicht vermehrt nach individuellen, inklusiven Lösungen statt nach traditionellen Heimen.

 

Konkurrenz durch Inklusion: Der allgemeine Tourismus wird zwar barrierefreier, kann die speziellen Bedürfnisse (taktile Leitsysteme, Vorlesedienste, geschultes Begleitpersonal) aber oft nicht vollständig abdecken, was zu einem Dilemma führt.

 

Unflexibles Verhalten der blinden und Sehbehinderten Community- Man will anscheinend nicht die Komfortzone verlassen.

 

Die Verbandslandschaft in Österreich

 

In Österreich gibt es eine föderale Struktur der Selbsthilfeorganisationen: den Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) als Dachorganisation, die sieben Landesorganisationen (Landesverbände, z.B. BSV Wien, NÖ und Burgenland, BSV Tirol, etc.) und die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs in Wien. Mit Standorten in Linz und Graz.

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Der Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten ist anscheinen vom Dachverband ausgetreten.

 

Fehlende Synergien:

 

Einzelne Landesverbände müssen die Last des Betriebs und der Finanzierung alleine tragen, anstatt Ressourcen und Know-how zentral zu bündeln und überregional zu nutzen.

 

Wettbewerb um Spenden:

 

Mehrere Organisationen in einem kleinen Land konkurrieren um limitierte Spendenmittel, anstatt diese für ein nationales Kernprojekt (wie Ferienhäuser) zu bündeln.

 

Unterschiedliche Finanzkraft:

 

Die finanzielle Stärke der Landesverbände variiert stark, was zu ungleichen Möglichkeiten beim Erhalt oder bei Investitionen in Immobilien führt.

 

Frage der Verbandsführung (Unqualifizierte Vorstände?)

 

Die Vermutung, dass die Schließungen an unqualifizierten Vorständen liegen könnten, ist ein häufig geäußerter Kritikpunkt bei gemeinnützigen Organisationen.

 

Ehrenamt vs. Professionalität:

 

Die Leitung von Vereinen geschieht oft ehrenamtlich, während der Betrieb großer Immobilien und touristischer Angebote betriebswirtschaftliche und touristische Expertise erfordert. Ein Mangel an professionellem Management-Know-how (Finanzierung, Marketing, Immobilienverwaltung) kann schnell zu Schieflagen führen.

 

Fehlende Investitionsbereitschaft:

 

Wenn die Entscheidungsträger nicht die notwendigen (und oft unpopulären) Investitionen in Modernisierung, Marketing oder in ein neues, zeitgemäßes Konzept durchführen, führt dies unweigerlich zum Rückstand gegenüber der Konkurrenz.

 

Der Vergleich: Warum funktioniert es in Deutschland/Südtirol?

 

Der Erfolg in den Nachbarregionen könnte auf folgende Unterschiede hindeuten:

 

Größere Zielgruppe und Markt: Deutschland hat eine wesentlich größere Bevölkerung und damit eine größere potenzielle Nutzerbasis für solche spezialisierten Angebote, was die Auslastung erleichtert.

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Vorarlberg wäre eigentlich zur Nähe an die Schweiz und nach Deutschland für die blinde und sehbehinderte Community sehr gut aufgestellt gewesen. Da müssen andere Gründe für das Scheitern vorliegen.  Das sollte man vielleicht auch analysieren anstatt zur Tagesordnung überzugehen.

 

Zentrale Strukturen/Finanzierung:

 

Möglicherweise gibt es in Deutschland oder Südtirol zentralere oder besser abgestimmte Förder- oder Finanzierungsmechanismen der Blindenverbände, der Sozialversicherungen oder der öffentlichen Hand für Rehabilitation und Erholung.

 

Professionelleres Management:

 

Die Ferienhäuser dort könnten eher als professionelle Sozial-Tourismus-Betriebe mit zeitgemäßem Marketing und Konzept (z.B. barrierefreie Erlebnisse) geführt werden.

 

Lösungsansätze:

 

Wie können Ferienhäuser in Österreich wieder möglich werden?

 

Die Wiederherstellung eines flächendeckenden Angebots erfordert radikales Umdenken und eine nationale Kraftanstrengung der Blindenverbände:

 

Fusion oder Zentralisierung des Ferienangebots:

 

Anstatt dass jeder Landesverband ein eigenes Haus betreibt, müsste ein zentrales „BSVÖ-Tourismus- oder Reha-Fonds“ geschaffen werden.

 

Ein nationales Haus: Man konzentriert die Ressourcen auf den Ankauf oder die Pacht eines einzigen, strategisch günstig gelegenen und modern ausgestatteten Hauses und betreibt dieses unter zentraler, professioneller Geschäftsführung (mit touristischem Know-how).

 

Synergien nutzen: Alle Landesverbände bewerben und unterstützen dieses Haus aktiv, um eine hohe Auslastung zu gewährleisten.

 

Professionalisierung der Führung und des Konzepts.

 

Der Betrieb muss nach modernen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen, nicht nur ehrenamtlich:

 

Geschäftsführung: Einstellung einer professionellen, auf den Sozial-Tourismus spezialisierten Leitung.

 

Neues Konzept: Abkehr vom reinen „Heim“-Charakter hin zu einem inklusiven, modernen Erholungs- und Kompetenzzentrum. Das Haus sollte nicht nur Urlaub anbieten, sondern auch Reha-Wochen, Kochkurse, PC-Schulungen oder Sportprogramme für blinde und sehbehinderte Menschen.

 

Anmerkung: Man sollte sich nicht nur auf Blinde und Sehbehinderte konzentrieren.

 

Finanzierung durch Kooperationen.

 

Die Finanzierung muss auf eine breitere Basis gestellt werden:

 

Öffentliche Hand: Intensive Lobbyarbeit beim Bund und den Ländern, um die Ferienhäuser als integralen Bestandteil der sozialen Rehabilitation anzuerkennen und eine dauerhafte Basisförderung zu sichern.

 

Sozialversicherungen: Sondierungsgespräche, um Kur- und Erholungsaufenthalte von blinden und sehbehinderten Menschen über die Sozialversicherungen fördern zu lassen.

 

Inklusive Nutzung: Das Haus könnte in der Nebensaison auch für andere inklusive Zielgruppen (z.B. Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Senioren) oder für inklusive Tagungen geöffnet werden, um die Auslastung zu erhöhen.

 

Fazit

 

Die Schließung der Blinden-Ferienhäuser in Österreich ist ein dramatischer Verlust für die betroffene Gruppe und Ausdruck struktureller und wirtschaftlicher Versäumnisse. Die Fragmentierung der österreichischen Blindenverbandslandschaft und der Mangel an zentralem, professionellem Management scheinen die Hauptursachen zu sein. Nur durch eine Bündelung der Kräfte, eine Professionalisierung der Führung und die Entwicklung eines zeitgemäßen, inklusiven Konzepts kann eine solche unverzichtbare soziale Infrastruktur in Österreich wieder etabliert werden.

 

Mein Wunschdenken:

Leider sind die oben beschriebenen Vorstellungen in Österreich längst nur mehr Wunschdenken. Die einzelnen Blindenverbände schaffen es nicht einmal, sich auf ein gemeinsames Ferien- oder Hotelprojekt für ihre Community zu einigen. Selbst eine einheitliche Einkaufsstrategie für die Hilfsmittel ihrer Klientel bekommen sie anscheinend nicht zustande.

 

Ein weiteres Beispiel sind die ATAS-Anlagen (akustisch-taktile Signalanlagen). In Österreich hat jedes Bundesland sein eigenes System, und innerhalb der Bundesländer pochen wiederum Städte, Gemeinden und Verkehrsbetriebe auf ihr Mitspracherecht. Von Einheitlichkeit kann also keine Rede sein. Warum sollte dann ausgerechnet diese Gruppen ein einziges Erholungszentrum auf die Beine stellen können?

 

Hinzu kommen die sehr unterschiedlichen Persönlichkeitsstrukturen der jeweiligen Obmänner, Obfrauen, Präsidentinnen und Präsidenten – oder wie auch immer sie sich gerne nennen möchten. Meiner Ansicht nach sollten Führungspersonen in solchen Verbänden zumindest einen psychologischen und wirtschaftlichen Befähigungsnachweis erbringen müssen, bevor sie ein derart verantwortungsvolles Amt übernehmen. Doch offenbar reicht es aus, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein. Das Ergebnis sehen wir in Österreich sehr deutlich.

 

Wir – eine Gruppe Blinder, Sehbehinderter und deren Begleitpersonen aus Oberösterreich – waren von 2018 bis 2024 regelmäßig im Ferienhaus Ingrüne des BSVV. Wir kennen die Geschichte und die Problematik rund um dieses Haus sehr genau. Natürlich sind uns auch die Befürworter und Gegner der Anlage bekannt. Menschen aus beiden Lagern bekannt. Eine der Gegnerinnen bzw. einer der Gegner sagte einmal zu mir, man hätte das Haus schon vor 20 Jahren zusperren sollen. Da dieses Thema vor 20 Jahren für die Blindenverbände sicher noch kein Problem dargestellt hat, gehe ich davon aus, dass solche Aussagen eher auf persönlichen Befindlichkeiten beruhen – und nicht auf den tatsächlichen Anliegen und Interessen blinder und sehbehinderter Menschen. Das war erst vor 4 Wochen.

 

Für mich ist und war die fehlende Unterstützung der einzelnen Blindenverbände für ein gemeinsames Erholungszentrum für ihre eigene Klientel ausschlaggebend für das endgültige Ende dieser Ära.

Natürlich tragen auch viele Blinde und Sehbehinderte selbst Verantwortung für diese Entwicklung – durch Untätigkeit und dadurch, dass sie ihre Wohlfühlzonen nicht verlassen. Anscheinend reicht manchen bereits ein Gratisessen bei der Generalversammlung oder bei der Weihnachtsfeier. Ob andere vielleicht gerne etwas unternehmen oder Neues kennenlernen möchten, scheint vielen egal zu sein. Ich muss leider immer wieder feststellen, dass die Solidarität unter Menschen mit Behinderungen oft erschreckend gering ist.

 

Forderung:

 

Unterstützung für Begleitpersonen von blinden und sehbehinderten Menschen bei Urlaubsreisen durch ihre Landesverbände:

 

Wenn diese Einrichtungen durch das vermutlich eigene Versagen schon nicht mehr vorhanden sind, sollten die Landesverbände ihre Mitglieder zumindest finanziell unterstützen. Da viele Betroffene (mit einigen Ausnahmen) nicht ohne Begleitperson verreisen können, wäre es sinnvoll, diese Begleitpersonen finanziell zu entlasten – etwa durch Zuschüsse zu Übernachtungskosten.

 

Ich kenne die Situation der Blinden und Sehbehinderten in Oberösterreich sehr gut. Aus meiner Sicht sollte das in die Jahre gekommene Blindenzentrum in der Makartstraße so rasch wie möglich verkauft werden. Immer wieder gelangen Meldungen über dringende Reparaturen an die Öffentlichkeit. Es wäre sinnvoll, die Kosten des Hauses *Ingrüne* in Schwarzach mit den Reparatur- und Erhaltungskosten des Hauses des BSV OÖ zu vergleichen. Wie viele Spendengelder fließen in die Erhaltung dieses Gebäudes? Und welchen Nutzen haben die Mitglieder davon? Hier könnte man längst etwas schaffen, das der eigenen Klientel direkt zugutekommt.

 

Auch die Finanzierung von Blindenführhunden durch die Verbände ist ein großer Kostenfaktor. Diese Tiere sind sehr teuer. Mit den dafür aufgewendeten Mitteln könnte man auch für jene blinden und sehbehinderten Menschen, die keinen Blindenführhund haben oder benötigen, wertvolle Angebote schaffen. — In Oberösterreich kenne ich zudem Personen, die einen Blindenführhund besitzen, bei denen ich mich frage: Warum haben diese Personen überhaupt einen Blindenführhund? Manche führen den Hund eher selbst, statt vom Hund geführt zu werden. Andere verfügen offenbar noch über einen guten Sehrest. Wieder andere haben gesundheitliche oder persönliche Probleme, bei denen die Haltung eines Tieres eigentlich nicht sinnvoll erscheint. Eine genauere Überprüfung der Anspruchsberechtigung könnte erhebliche Kosten einsparen – Mittel, die man beispielsweise zur Unterstützung des Hauses *Ingrüne* hätte nutzen können. Doch solche Entscheidungen sind unpopulär, und wer sie trifft, riskiert bei der nächsten Obmann- oder Obfrauwahl wohl seine Position. Schließlich handelt es sich nicht um das eigene Geld.

 

Was viele ebenfalls nicht wissen: Es gibt Verbände, die an Firmen beteiligt sind – Beteiligungen, die vermutlich ebenfalls mit Spendengeldern finanziert wurden. Hier sollten blinde und sehbehinderte Menschen aufmerksam werden, recherchieren und die richtigen Fragen stellen. Ich persönlich konnte bisher keinen erkennbaren Mehrwert dieser Firmenbeteiligungen für die Community feststellen. Die dafür eingesetzten Mittel hätte man auch in ein gemeinsames Erholungszentrum investieren können.

 

Auch diese Vergabe finanzieller Mittel durch die Verbände gehört kritisch hinterfragt. Es hat wohl Gründe, warum solche Beteiligungen und Ausgaben bei Generalversammlungen kaum thematisiert werden.

 

Meiner Ansicht nach könnte auch der Dachverband seine Tätigkeit einstellen. Immerhin finanzieren die einzelnen Landesverbände – mit Ausnahme von Kärnten? – eine Einrichtung, die aus meiner Sicht kaum Wirkung zeigt. Statt eines zentralen Dachverbandes könnten die Landesorganisationen diese Aufgaben im Rotationsprinzip übernehmen. Jeder Landesverband würde für drei Jahre die Verantwortung tragen. Dadurch wäre sichergestellt, dass bei mangelnder Kompetenz ein Wechsel nach überschaubarer Zeit erfolgt, anstatt über viele Jahre hinweg mit ungeeigneten Vorständen leben zu müssen. Zudem blieben die finanziellen Mittel in den jeweiligen Landesverbänden, anstatt nach Wien abzufließen.

 

Die einzelnen Landesverbände sollten ihre Mitglieder bei Urlaubs- oder Erholungsreisen finanziell unterstützen. So sollten die Begleitpersonen, die ja unabkömmlich sind, für Übernachtungen einen finanziellen Zuschuss erhalten. Schließlich sind genau das die Personen, die uns Blinden und Sehbehinderten das Leben etwas einfacher und lebenswerter machen. Ich persönlich denke da einen Betrag von 25 bis 35 Euro pro Tag. Das wäre angemessen.

 

Ich weise darauf hin, dass ich davon nicht profitieren würde, da ich kein Mitglied dieser Vereine bin. Somit steckt kein Eigennutz dahinter!

 

Wenn manche Blindenverbände sich bei gewinnorientierten Unternehmen beteiligen oder in anderen Bundesländern Niederlassungen aufbauen oder ihre Spenden in marode Häuser stecken können, dann könnten sie auch etwas für ihre Blinden und Sehbehinderten tun. Hier würde man auch einen Mehrwert erkennen..

 

Aber das ist sicher nur mein Wunschdenken! Auch weil viele Menschen mit Behinderung auch noch danke sagen wenn man ihnen in den Hintern tritt.

 

Zum Abschluss noch etwas über die Meinungsfreiheit: Scheint bei bestimmten Blindenverbänden noch nicht bekannt zu sein. Schließlich reagieren sie sehr hysterisch und unsozial auf kritische Meldungen in der Öffentlichkeit.

 

In Österreich ist die Meinungsfreiheit in Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) geregelt. Das ist einer der zentralen Grundrechtsartikel und gilt bis heute.

 

„Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.“

 

Wie in allen Demokratien gilt die Freiheit nur „innerhalb der gesetzlichen Schranken“ (z. B. Schutz der Ehre, Sicherheit, Jugendschutz).

 

Somit sollten auch kritische Aussendungen über Newsletter keine Nachteile nach sich bringen. Sollte aber Jederzeit zu einer Diskussion anregen!

 

© Dezember 2025 by Gerhard Hojas, Linz / Ebelsberg

Online Musikkurse – Das musikalische Projekt To it.

 

Das Projekt wird vom Fördervereins „Freunde des barrierefreien Lesens e.V.“ in Zusammenarbeit mit dem „Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen“ (dzb lesen) realisiert.

 

Im Projekt „Do it!“ entwickeln wir kosten- und barrierefreie Online-Musikkurse, die sich besonders an sehbehinderte und blinde Menschen richten. Auch wollen wir Lehrenden aufzeigen, worauf beim Erlernen eines Instrumentes geachtet werden sollte und wollen sensibilisieren. Unser Motto „Do it!“ steht für einen voraussetzungslosen und selbstständigen Einstieg, jederzeit und bequem von zu Hause aus. Das Projektteam besteht aus blinden und sehenden Musikbegeisterten, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen miteinander teilen.

 

 

Was ist das Projekt „Do it“?

 

Im Projekt „Do it!“ entstehen barrierefreie Video-Kurse, die blinden und sehbehinderten Menschen einen Einstieg in das Erlernen von Gitarre, Bass, Klavier, Schlagzeug und Gesang bieten. Für jedes Instrument haben unsere Musikpädagog*innen im Austausch mit blinden und sehbehinderten Testpersonen einen Basis- und einen Aufbaukurs erarbeitet. Ein ergänzender Audiokurs für Gehörbildung soll das musikalische Verständnis zusätzlich stärken. Die Videoaufnahmen sind schlicht und kontrastreich und ermöglichen durch detaillierte Erklärungen eine vollständige Nachvollziehbarkeit der Bildinhalte. Auch wollen wir Lehrenden aufzeigen, worauf beim Erlernen eines Instrumentes geachtet werden sollte und wollen sensibilisieren.

 

Link zu To it: https://do-it-musik.de/

DVBS e. V. – Leitfäden zur Barrierefreiheit  – Quick Guides.

Die DVBS -Leitfäden zur Barrierefreiheit.

 

Barrierefreie Dokumente sind ein zentraler Baustein für echte Teilhabe.

 

Der DVBS hat seine Reihe der Quick Guides weiter ausgebaut, neu erschienen ist nun die Kurzanleitung für barrierefreie Excel-Dokumente.

 

Die Quick Guides erklären kompakt:

 

wie Word-, PowerPoint- und Excel-Dateien so gestaltet werden, dass Screenreader sie strukturiert ausgeben können

 

welche Schritte zur Prüfung und PDF-Konvertierung nötig sin

 

Link zur Originalseite mit den Downloads: https://dvbs-online.de/veroeffentlichungen/leitfaeden

 

Quelle: DVBS e.V. (Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.)

Graz – Zivilschutz-Broschüre für Menschen mit Behinderung.

Neu und einzigartig in Österreich: die Zivilschutzbroschüre des Sicherheitsmanagements der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung.

 

Es gibt eine schier unüberschaubare Vielzahl von Publikationen, gedruckt oder online, die sich mit der richtigen Vorbereitung auf eine Krise und dem richtigen Verhalten während einer solchen Notsituation beschäftigen. Bislang ist aber noch keine dieser Zivilschutz-Infos auf die Menschen eingegangen, die besondere Bedürfnisse haben und deshalb auch besondere Vorbereitungen für eine Krise treffen sollten.

 

Auf Anregung des Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, Mag. Wolfgang Palle, hat sich das Referat Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz der Stadt Graz des Themas angenommen, mit dem Schwerpunkt auf ein mögliches Blackout. Die 32-seitige Broschüre „Zivilschutz für Menschen mit Behinderung“ erläutert, warum Zivilschutz so wichtig ist, welche Auswirkungen ein länger anhaltender Stromausfall haben kann und welche Lebensmittel man immer auf Vorrat daheim haben sollte. Es folgen Informationen über die elf Krisen-Leuchttürme und 26 Krisen-Infopunkte, die die Stadt Graz eingerichtet hat.

 

Link zur Infobroschüre:

 

https://www.sicherheit.graz.at/cms/dokumente/10448767_12224769/631109c8/Blackout%20-%20Menschen%20mit%20Behinderung_Web.pdf

 

Link zur Seite der Stadt Graz: https://www.sicherheit.graz.at/cms/beitrag/10448767/12224769/Zivilschutz_Broschuere_fuer_Menschen_mit.html?fbclid=IwY2xjawOtBxVleHRuA2FlbQIxMABicmlkETBFWURFWktGRGo5RldlSU1Mc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHu3lSKJDCFyjtm08QpmeHPfSYXYF-7rUBz1lWxDDKZnRp3BG1l1uR9pAHO6a_aem_E7Rb13GolTstAxtSKXV4qw

KI‑Assistenten – Sehr viele Vorteile für Blinde und Sehbehinderte.

Für Blinde und Sehbehinderte bieten sie große Vorteile, weil sie Texte vorlesen, Inhalte erklären und den Alltag barrierefreier machen.

 

Die verschiedenen KI-Assistenten:

 

Copilot (Microsoft), ChatGPT (OpenAI) und Gemini (Google) sind KI‑Assistenten, die Sprache verstehen und Antworten geben. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Unternehmen dahinter und ihre Integration in verschiedene Produkte.

 

Kurze Beschreibung der drei Systeme:

 

Copilot (Microsoft) Ein KI‑Assistent, der in Windows, Microsoft 365 und Bing integriert ist. Er hilft beim Schreiben, Analysieren von Daten, Erstellen von Texten oder Bildern und unterstützt direkt im PC‑Alltag

 

ChatGPT (OpenAI) Ein Chatbot, der seit 2022 verfügbar ist. Er kann Texte verfassen, Fragen beantworten, programmieren oder Inhalte zusammenfassen. ChatGPT ist besonders bekannt für seine natürliche Gesprächsführung

 

Gemini (Google/DeepMind) Früher „Google Bard“. Seit 2023 verfügbar. Es ist ein multimodaler Assistent, der nicht nur Text, sondern auch Bilder, Audio und Video versteht. Er ist eng mit Google‑Diensten wie Android, Chrome und Google Suche verbunden

  • .

Unterschiede:

 

Unternehmen:

 

Copilot → Microsoft

ChatGPT → OpenAIGemini → Google (DeepMind)

 

Integration:

 

Copilot ist tief in Windows und Office eingebaut.

ChatGPT läuft als eigenständige Web‑App oder App.

Gemini ist mit Google‑Produkten wie Android, Chrome und Gmail verknüpft.

 

Fähigkeiten:

 

Copilot: Starke Produktivitäts‑Integration.

ChatGPT: Sehr flexibel für kreative Texte und Programmierung.

Gemini: Multimodal (Text, Bild, Audio, Video).

 

Anmerkungen Gerhard Hojas:

 

Ich habe mit allen drei KI-Modellen sehr positive Erfahrungen gemacht. Schon nach kurzer Zeit wurde mir klar, dass diese Technologie für Menschen mit Behinderungen – insbesondere für uns Blinde und Sehbehinderte – eine völlig neue Welt eröffnet. Was mich im Zusammenhang mit KI-Assistenten überhaupt nicht interessiert, ist eine endlose Diskussion über Datenschutz. Wer davor Angst hat, soll das für sich akzeptieren. Aber diese Personen sollten dann nicht bei KI-Nutzern anklopfen und darum bitten, ob man für sie etwas nachschauen könnte – denn in diesem Moment hätten sie selbst keinerlei Probleme mit dem Datenschutz. Leider habe ich solche Situationen bereits erlebt.

 

KI-Assistenten als Unterstützung für Blinde und Sehbehinderte:

 

Ich habe mir einen neuen Geschirrspüler zugelegt. Mit Hilfe von Copilot konnte ich mir eine sehr genaue Anleitung erstellen. Durch die richtige Fragetechnik und präzise Anweisungen erhielt ich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Die Form der Tasten und ihre Anordnung von links nach rechts wurden detailliert beschrieben.

 

Die Programme wurden vollständig aufgelistet.

 

Ich bekam genaue Hinweise, wie oft ich welche Taste drücken muss, um die Programme weiterzuschalten.

 

Darüber hinaus wurde mir die Anleitung sogar in Blindenschrift erstellt.

 

Ich habe sie in Schwarzschrift ausgedruckt, laminiert und zusätzlich eine Version mit Sprachausgabe auf meinem Smartphone gespeichert.

 

Auch für meine Kaffeemaschine habe ich eine sehr genaue Anleitung zum Entkalken erstellt, die speziell für Blinde und Sehbehinderte geeignet ist.

 

Für die Arbeit am Computer lassen sich ebenfalls präzise Anleitungen erstellen.

  • Beispielsweise für Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation mit Tastenkombinationen unter Screenreadern.
  • Ebenso für das Einrichten von Mailkonten.

 

KI-Assistenten wissen zudem, wie man eine Braillezeile mit dem Smartphone koppelt oder mit welchen Nummern auf der Fernbedienung die einzelnen Fernsehprogramme bei LIWEST abrufbar sind.

 

Mit den entsprechenden Apps für unterwegs eröffnen sich viele weitere Möglichkeiten, sich barrierefrei im öffentlichen Raum zu bewegen. Man kann gezielt nach bestimmten Punkten fragen und sich dorthin navigieren lassen.

 

Ich habe mir außerdem sehr genaue Schritt-für-Schritt-Anleitungen für verschiedene Blindenhilfsmittel erstellen lassen. Dadurch könnten teure Schulungen in vielen Fällen überflüssig werden.

 

Die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, ein barrierefreieres Leben zu führen, sind durch KI-Assistenten um ein Vielfaches gestiegen. Erschreckend ist jedoch, dass diese Entwicklung bei vielen Betroffenen offenbar noch nicht angekommen ist.

 

Besonders bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden scheint man diese Chancen zu verschlafen. Dabei wäre es die ideale Gelegenheit, die Community stärker in Richtung Unabhängigkeit zu führen.

 

Doch ist das von den Verbänden überhaupt gewünscht? Mein subjektives Empfinden sagt etwas anderes: Man hält die Klientel klein, denn genau das sichert das eigene Überleben und die Arbeitsplätze.

 

Links zu den einzelnen KI-Assistenten:

 

Microsoft Copilot:

 

Internet: https://copilot.microsoft.com/

 

Appstore: https://apps.apple.com/de/app/microsoft-copilot/id6472538445

 

Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.microsoft.copilot&hl=de_AT

 

Google Gemini:

 

Internet: https://gemini.google.com/app?hl=de

 

Appstore: https://apps.apple.com/at/app/google-gemini/id6477489729

 

Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.google.android.apps.bard&hl=de_AT

 

ChatGPT: OpenAI:

 

Internet: https://chatgpt.com/

 

Appstore: https://apps.apple.com/de/app/chatgpt/id6448311069

 

Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.openai.chatgpt&hl=de_AT

 

Tipps: Es gibt auf Youtube sehr viele Videos mit sehr guten Anleitungen. Weiters könnte man eine Verknüpfung der einzelnen KI-Assistenten für den PC auf den Desktop legen.

© Dezember 2025 by Gerhard Hojas

DBSV: Punktum: Braille Lernen für alle!

Sie können in jedem Alter die Brailleschrift lernen. Der DBSV bietet dafür einen Kurs, eine Software, Seminare und Lehrkräfte.

 

Braille Lernen mit Punktum

 

Quelle: DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband)

 

Anmerkung Gerhard Hojas: Alle Downloadlinks sind nur auf den Originalseiten verfügbar. Bei mir werden sie im Ordner „Download“ gespeichert. Das Entpacken der ZIP-Datei funktioniert auch ohne Probleme und das Programm ist sofort startklar. Den entpackten Ordner kann man überall speichern.

 

Punktum: Braille Lernen für alle!

 

Sie können in jedem Alter die Brailleschrift lernen. Der DBSV bietet dafür einen Kurs, eine Software, Seminare und Lehrkräfte.

 

Braille Lernen mit Punktum

 

Im Punktum-Projekt bietet der DBSV mit Förderung der Aktion Mensch Material, Hintergrund-Infos und Seminare zum Lernen der Brailleschrift und für Braille-Lehrkräfte.

 

Punktum-Kurs zum Lernen der Braille-Vollschrift.

 

Mit dem Punktum-Kurs können erblindete Menschen die Braillevollschrift erlernen. Er eignet sich für

 

Einzelunterricht

Gruppenunterricht

Fernkurse

in Einzelfällen auch zum Selbststudium

 

Der Punktum-Kurs besteht aus zwei Teilen:

 

Teil 1 zum Braille-Alphabet enthält auf über 200 Seiten viel unterhaltsames Übungsmaterial. So finden schnelle und weniger schnelle Lernende genug und passendes Material für sich.

Teil 2 enthält 130 Blätter zur Schulung des Tastsinns. Damit können sie sich ausführlich auf das Erlernen der Brailleschrift vorbereiten.

 

Der Punktum-Kurs Teil 1 behandelt:

 

Buchstaben des deutschen Alphabets inkl. Umlaute und ß

Satz- und Sonderzeichen

Zahlen

die acht Kürzungen der deutschen Braille-vollschrift

8-Punkt-Braille bzw. Computer-Braille bzw. Eurobraille

Vorstellung der deutschen Braille-Kurzschrift

 

Downloads

 

Punktum-Kurs Teil 1 zum Erlernen des Alphabets: 1 BRL-Datei Kapitel 1-10, 12 und 13: 206 Seiten mit 28 Zeilen pro Seite und 28 Zeichen pro Zeile

 

Punktum Teil 1 Download

Punktum-Kurs Teil 1, Kapitel 11 zum 8-Punkt-Computerbraille: 1 BRL-Datei, 8 Seiten in 8-Punkt-Braille mit 22 Zeilen pro Seite und 28 Zeichen pro Zeile

Punktum Teil 1 Kapitel 11 Download

Punktum-Kurs Teil 2 Tastschulung: 1 BRL-Datei, 8 Seiten in 8-Punkt-Braille mit 22 Zeilen pro Seite und 28 Zeichen pro Zeile

 

Punktum Teil 2 Download

Anleitung zum Punktum-Kurs Teil 1 und 2

mit Hinweisen zur Verwendung beider Kursteile vor allem für Lehrkräfte, aber auch für das Selbststudium

 

Hinweis zu brl-Dateien: brl ist ein in Deutschland übliches Format für Braille-Dateien. Diese entsprechen einem Nur-Text-Format. Man kann sie z B. in Windows in Word oder im Editor öffnen. Wenn man einen Braille-Schriftfont einstellt, sehen die Zeichen am Bildschirm auch wie Brailleschrift aus.

Die Dateien können auch auf einer Braille-Zeile gelesen werden, sind aber für den Ausdruck auf Papier gedacht.

 

Punktum-Software unterstützt beim Erlernen der Brailleschrift

 

Im Rahmen des Projektes Punktum wurde die Punktum-Software zum Erlernen der Brailleschrift vor allem für erblindete Erwachsene erstellt.

 

Punktum-Software als ZIP-Datei zum herunterladen – Stand 3.4.2023

 

Sie wurde von Christian Punz und Erich Schmid gemeinsam mit dem DBSV konzipiert und programmiert.

 

Sie wurde finanziert über die Selbsthilfeförderung durch die BARMER.

 

Die Software bietet Übungen zur Tastschulung, zum Lernen und Erkennen von Buchstaben, Wörtern und Sätzen. Die Aufgaben werden per Sprachausgabe erklärt und können selbstständig bearbeitet werden. Die Software kann beliebeig viele neue Aufgaben bereitstellen.

 

So eignet sie sich für

 

– den persönlichen Brailleunterricht – vor allem in Gruppen –, um differenzierte Lernangebote zu machen

 

– das persönliche Training außerhalb von Unterrichtsstunden

 

– Fernlernangebote, bei denen in Telefonkonferenzen und Einzelcoaching Aufgaben besprochen werden, die dann eigenständig zu absolvieren sind

 

– das eigenständige Erlernen der Brailleschrift in Einzelfällen

 

Die Software muss nicht installiert werden. Die ZIP-Datei kann entpackt und auf einem Computer oder USB-Stick gespeichert werden. Dann wird die Datei punktum.exe gestartet und es geht los.

 

Zur Verwendung der Software ist ein Windows-Computer, einScreenreader und eine Braille-Zeile nötig.

 

Die Datenbasis der Software besteht aus Textdateien. Damit kann jeder auch eigene Aufgaben für die Software schreiben. Dazu wird noch eine Anleitung erstellt.

 

Neue von anderen erstellte Aufgaben werden in das Download-Paket integriert, sodass die Software sich lebendig weiterentwickelt.

 

Haben Sie Fragen zur Software oder eigene Aufgaben erstellt, melden Sie sich bei Reiner Delgado: r.delgado@dbsv.org

 

Link zur Infoseite: https://www.dbsv.org/punktumkurs.html

 

Die DBSV Braille Karte!

 

Der DBSV bietet ein neues einfaches Medium zur Brailleschrift an.

 

Mit der DBSV Braille Karte können Sie sich nicht nur die Brailleschrift aneignen, sondern sie auch schreiben. Auf der Innenseite ist das deutsche Braille-Alphabet dargestellt. Im unteren Drittel gibt es eine Form zum Eindrücken von Punkten und eine Schablone zum Schreiben.

 

Legen Sie ein Papier in die Klappkarte und klappen sie zu. Sie können normales 80 g/qm Papier verwenden oder auch 120 g Papier.

Die DBSV Braille Karte mit einem kleinen Blatt Papier darin

 

Weiterlesen unter: https://www.dbsv.org/braillekarte.html

 

Braille-Schnupperkurs „Punktum Slim“

 

Mit dem zwölfseitigen DIN A4 Heft können blinde und sehende Menschen sich schnell einen Überblick über die Brailleschrift verschaffen und sie erlernen

 

Das Heft kann dazu dienen:

 

einen schnellen Einblick in die Brailleschrift zu bekommen

für blinde Menschen, die schnell lernen und gut tasten können, die Brailleschrift schnell zu lernen

auch für Sehende, schnell Braille zu lernen

 

Das Heft besteht aus Braille-Zeichen und geprägter Schwarzschrift. So können blinde Menschen mit gutem Tastvermögen sich die Brailleschrift selbst erschließen.

 

In drei Kapiteln wird das Alphabet vermittelt und kann mit einer kurzen Fortsetzungsgeschichte geübt werden. Zudem werden die Vollschriftkürzungen, Zahlen und Satzzeichen erklärt.

 

Das Heft kann individuell oder in Braille-Schnupperkursen genutzt werden.

 

Schutzgebühr: 5,00 € pro Stück (Mindestbestellung 8 Exemplare)

Bestellung mit Liefer- und Rechnungsadresse per Mail bei Reiner Delgado, r.delgado@dbsv.org

 

Link zur Infoseite: https://www.dbsv.org/punktumslim.html

 

Link zur Startseite DBSV: https://www.dbsv.org/punktumbraillelernen.html?fbclid=IwY2xjawOcz8hleHRuA2FlbQIxMABicmlkETBFWURFWktGRGo5RldlSU1Mc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHhJpTIuu_aGWJQlkJ59cWGI2DaMIq6cudOThfqZb541avsVT7OCzUnt6ix3A_aem_DOsz_uoccJzhNIBaxomWtA

 

Infos zu Braille findet man auch auf Sozial-netz.com: https://hojas.co.at/blog/braille/

 

© Dezember 2025 by Gerhard Hojas

Menüführung für Blinde und Sehbehinderte – Was ist ein 4-Quadrantenmenü?

Anmerkung Gerhard Hojas: So ein 4-Quadrantenmenü gibt es bei den Fahrscheinautomaten der Linz AG Linien. Am Monitor kann man in der rechten unteren Ecke das Menü einschalten. In der unteren linken Ecke deaktiviert man das Menü. In den beiden oberen Ecken sucht man sich die entsprechende Fahrkarte aus und kann dann in der rechten unteren Ecke meine Auswahl bestätigen und die Fahrkarte kaufen.

 

Ein 4-Quadrantenmenü ist ein spezielles Bedienkonzept für blinde und sehbehinderte Menschen, bei dem ein Touchscreen oder eine Oberfläche in vier klar abgegrenzte Bereiche (Quadranten) eingeteilt wird. Jeder Quadrant steht für eine bestimmte Funktion oder Auswahl, sodass Nutzer durch einfache, taktile und akustisch unterstützte Orientierung selbstständig Menüs bedienen können

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Detaillierte Erklärung

 

Ziel des 4-Quadranten-Modus:

 

Barrierefreiheit: Blinde Menschen können Touchscreens wie Ticketautomaten oder Informationssysteme nutzen, ohne auf visuelle Hinweise angewiesen zu sein.

 

Einfache Orientierung: Statt komplexer Menüs gibt es nur vier große, klar unterscheidbare Flächen.

 

Selbstständigkeit: Nutzer können spontan und autonom öffentliche Verkehrsmittel oder andere Dienste bedienen

  • .

Funktionsweise:

 

Aufteilung: Der Bildschirm wird in vier gleich große Bereiche geteilt – oben links, oben rechts, unten links, unten rechts.

 

Bedienung: Jeder Quadrant löst eine bestimmte Aktion aus (z. B. Ticket kaufen, Hilfe rufen, Sprache wählen, Informationen abrufen).

 

Feedback: Ergänzt durch akustische Ansagen oder taktile Hilfen (z. B. vibrierende Rückmeldung), damit der Nutzer weiß, welche Auswahl er getroffen hat.

 

Typische Einsatzbereiche:

 

Billettautomaten im Nahverkehr – statt komplizierter Menüführung können blinde Menschen Tickets über die vier Quadranten kaufen. (Siehe Fahrscheinautomaten der Linz AG Linien).

 

Notrufsysteme – ein Quadrant kann direkt einen Notruf auslösen.

 

Informationssysteme – etwa zur Fahrplanauskunft oder Orientierung im öffentlichen Raum

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Vorteile:

 

Reduzierte Komplexität: Nur vier Optionen gleichzeitig → weniger Überforderung.

 

Kombination mit Sprachausgabe: Jeder Quadrant wird akustisch erklärt.

 

Universelle Gestaltung: Auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen leichter bedienbar.

 

Zusammengefasst: Ein 4-Quadrantenmenü ist eine barrierefreie Menüführung, die Touchscreens in vier große, leicht auffindbare Bereiche unterteilt und mit Sprachausgabe kombiniert wird. Dadurch können blinde Menschen Geräte wie Ticketautomaten oder Info-Terminals selbstständig bedienen.

 

 

© November 2025 by Gerhard Hojas

Wer braucht noch eine OrCam, wenn man eine Ray-Ban Meta hat?

Hilfe für Menschen mit Behinderung!

Persönlicher Hinweis:

 

Wenn ich über Hard- oder Software oder andere Erfahrungen berichte, handelt es sich ausschließlich um meine persönlichen und individuellen Eindrücke. Diese können sich deutlich von den Erfahrungen anderer unterscheiden, da jeder seine eigenen Vorstellungen und Wahrnehmungen hat. Deshalb sollte auch Jede oder Jeder seine eigenen Erfahrungen sammeln.

 

Wenn ich mit Hilfe der Ray-Ban Meta beispielsweise eine Kreuzung überquere, bedeutet das keineswegs, dass andere dies genauso tun sollten oder können. Es hängt immer vom einzelnen Menschen ab. Wenn ihr euch unsicher seid, sammelt eure Erfahrungen mit solchen Hilfsmitteln im öffentlichen Raum bitte stets gemeinsam mit einer sehenden Begleitung!

 

Warum eine Ray-Ban Meta?

 

Vor einigen Tagen hatte ich zum ersten Mal eine Ray-Ban Meta Brille in den Händen und konnte sie ausprobieren. Ich war so begeistert, dass ich mir gleich am nächsten Tag eine gekauft habe. Seitdem habe ich sie intensiv getestet und bereits sehr gute Erfahrungen damit gemacht.

 

Auch die OrCam habe ich schon vor vielen Jahren ausprobiert. Dieses Produkt konnte mich jedoch nie überzeugen – und für mich persönlich ist es den hohen Preis absolut nicht wert.

 

Was ist die Ray-Ban Meta?

 

Die Ray-Ban Meta Smart Glasses sind smarte Brillen mit Kamera, Mikrofonen, Lautsprechern und integriertem KI-Assistenten. Für blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen bieten sie große Vorteile: freihändige Bedienung, KI-gestützte Umgebungsbeschreibung, Live-Übersetzungen und Unterstützung im Alltag. Im Vergleich zur OrCam sind sie vielseitiger, da sie nicht nur Text vorlesen, sondern auch umfassende KI-Funktionen bieten.

 

Smart Glasses im klassischen Ray-Ban-Design, entwickelt mit Meta (Meta ist Facebook).

 

Technik integriert: 12-MP-Kamera, 5 Mikrofone, Lautsprecher, KI-Assistent.

 

Funktionen: Fotos/Videos aufnehmen, Musik hören, Anrufe tätigen, Nachrichten diktieren, Live-Übersetzungen, Umgebungsinformationen abrufen

  • .

Vorteile für blinde und sehbehinderte Menschen:

 

Umgebungsbeschreibung: Die Kamera kann Fotos machen, ie Meta AI beschreibt. So wird ein Schild, eine Sehenswürdigkeit oder ein Gegenstand erklärt.

 

Texterkennung & Übersetzung: KI liest Texte vor und übersetzt sie in Echtzeit.

 

Freihändige Bedienung: Sprachsteuerung macht das Smartphone überflüssig.

 

Be My Eyes-Integration: Verbindung zu sehenden Freiwilligen für direkte Hilfe.

 

Mehr als OrCam: Während OrCam primär Texte vorliest und Gesichter erkennt, bietet Ray-Ban Meta zusätzlich KI-gestützte Antworten, Navigation, Übersetzungen und allgemeine Assistenz.

 

Vorteile für Menschen im Rollstuhl

 

Freihändige Kommunikation: Telefonieren, abrufen von Nachrichten und alle Hilfestellungen die für Blinde und Sehbehinderte gelten.

 

Weiters ist in den Brillenbügeln eine 32 GB Speicherkarte integriert.

 

Meine Erfahrungen mit der Ray-Ban Meta

 

Tragekomfort und Handhabung

 

Die Brille ist leicht zu tragen und sehr einfach zu bedienen. Zusätzlich könnte man sie auch mit individuellen Gläsern ausstatten.Ein großer Vorteil besteht darin, dass ich kein Smartphone in die Hand nehmen muss und dadurch meine Hände jederzeit frei habe.

 

Einkaufshilfe:

 

Beim Einkaufen suchte ich nach Emmentaler. Ich fragte Meta, ob sie diesen Käse erkennen könne. Die Antwort lautete: Es gibt mehrere Packungen mit der Bezeichnung Emmentaler. Daraufhin fragte ich, wo sich der Käse ungefähr befindet. Die Antwort: Im mittleren Regal. Man kann sich eine Packung nehmen und den Inhalt anschließend noch einmal genauer vorlesen lassen – ganz ohne Smartphone. Die Brille ist somit eine sehr praktische Einkaufshilfe.

 

Sie erkannte auch verschiedene Pizzasorten oder die verschiedenen Schokoladesorten von Rittersport.

 

Auch Ablaufdaten auf Produkten kann die Ray-Ban problemlos erkennen.

 

Fotos und Videos

 

Fotos und Videos lassen sich entweder über einen Knopf am rechten Bügel oder per Spracheingabe starten. Sie werden auf der 32 GB Speicherkarte im Bügel gespeichert. Die Aufnahmen werden automatisch bei entsprechender WLan -Verbindung in meine Cloud hochgeladen und können am Computer weiterbearbeitet werden.

 

Momentan werden Fotos und Videos nur im Hochformat aufgenommen. Hoffentlich ändert sich das in der nächsten Generation. Der Vorteil liegt jedoch schon jetzt darin, dass ich genau das aufnehme, wohin ich schaue. Die Treffsicherheit ist dadurch deutlich höher als mit dem Smartphone. So kann ich auch während des Gehens Videos aufnehmen.

 

Unterstützung im Straßenverkehr

 

An einer Kreuzung fragte ich Meta, ob sie die Ampel erkennen könne. Die Antwort: Die Ampel zeigt Grün und die Fahrzeuge stehen. In solchen Situationen habe ich bisher oft die App „Ampelpilot“ genutzt. Dennoch sollte man sich nur dann auf diese Funktion verlassen, wenn man die Örtlichkeit sehr gut kennt.

 

Öffentlicher Verkehr in Linz

 

Meta kann auch die Informationen auf den Abfahrtsmonitoren an Haltestellen ablesen. Wichtig ist, die richtigen Fragen zu stellen.

 

Ein Beispiel: Am Freitag stand ich vor einer DFI-Anzeige (Digitale Fahrgastinformation) und fragte leise: Wann kommt die nächste Straßenbahn? Die Antwort kam gleich doppelt – von meiner Brille und von einem Pensionisten hinter mir. Als ich erklärte, dass ich mit meiner Brille spreche, sprang er sicherheitshalber drei Meter zur Seite.

 

Meta erkennt außerdem die Linien und Fahrziele von Straßenbahnen. Nicht beim Einfahren in die Haltestelle, aber sie liest die Anzeigen an der Seite der Bahnen. Man muss sich dafür in der Nähe der Anzeigen befinden. Probleme gibt es, wenn die Bahn stark mit Werbung überladen ist. Dennoch reagiert die Brille schnell und benötigt kein Foto zur Auswertung. So bleibt genug Zeit zum Einsteigen – zumindest hier in Linz.

 

Fahrplanabfragen bei der ÖBB:

 

Man kann auch nach Abfahrten von Zügen und deren Zwischenhalten fragen.

 

Hey Meta oder OK Meta, wann geht der nächste Zug von Linz nach Graz. Nenne mir auch seine Zwischenstopps!

 

Ray-Ban kann auch die Abfahrtsmonitore am Bahnhof auslesen. Man muss dementsprechend seine Fragen stellen. Aber das ist dann reine Übungssache.

 

Orientierung und Unterstützung beim Gehen:

 

Die Ray-Ban kann auch während des Gehens hilfreiche Informationen liefern:

Was befindet sich links oder rechts vom Weg?

Gibt es Hindernisse?

Erkennt sie eine Treppe oder Stufen?

Wo befindet sich eine Rolltreppe an der Straßenbahnhaltestelle?

 

Die Möglichkeiten sind beeindruckend und hängen stark vom eigenen Entdeckerdrang ab.

 

Weitere Eindrücke

 

Bei BILLA hat mir Meta verschiedene Werbeplakate vorgelesen, während ich die Hände gemütlich in den Taschen hatte.

Sie erkannte auch die Firma, von der der große Sack Erde vor dem Geschäft stammt.

 

In meiner Wohnung beschrieb sie mir die Bilder an der Wand.

 

Einzelne Inhalte aus Texten auszulesen ist ebenfalls kein Problem. Sie liest auch die Speisekarte vor oder kann dir nur die vegetarischen Speisen vorlesen.

 

Telefonie und Audio:

 

Mit der Brille lässt sich hervorragend telefonieren. Die Telefon-App des Smartphones kann direkt mit der Brille verbunden werden, sodass Anrufe bequem per Sprachbefehl gestartet werden können. Die Sprachqualität ist ausgezeichnet. Die Lautsprecher sind unauffällig in den Bügeln integriert und arbeiten mit moderner Knochenschall-Technologie.

 

Bedienung:

 

Die Steuerung der Brille erfolgt entweder per Sprachbefehl oder über die in den Bügeln integrierten Bedienelemente.

Alle Audiofunktionen lassen sich über den rechten Bügel kontrollieren. Dazu gehören das Starten und Stoppen von Foto- und Videoaufnahmen, die Lautstärkeregelung durch Streichen nach vorne oder hinten sowie das Pausieren oder Fortsetzen der Wiedergabe durch einfaches Antippen.

Am linken Bügel befindet sich die Ein- und Ausschaltfunktion der Brille.

 

Aufladen der Brille:

 

Das Aufladen erfolgt unkompliziert über das mitgelieferte Brillenetui. Dieses ist mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet und kann problemlos mit dem Ladegerät des Smartphones verbunden werden.

 

Ausblick:

 

Demnächst werde ich mit der Ray-Ban meinen PC auf Windows 11 aktualisieren. Schließlich kann sie auch den Bildschirminhalt zuverlässig erkennen und vorlesen.

 

Es handelt sich um die zweite Generation der Ray-Ban Meta. Hier dürfen wir in Zukunft noch einiges erwarten. Was mir aktuell fehlt, ist eine Funktion für Sprachaufnahmen. Das wäre sehr praktisch – dann könnte man den Milestone auch in der Tasche lassen.

 

Infos zum Einrichten der Ray-Ban Meta:

 

Link zur Hilfe beim Einrichten der Ray-Ban: https://www.toolify.ai/de/ai-news-de/rayban-meta-smart-glasses-einrichten-tipps-tricks-3082536

 

Links zu den App´s:

 

Link zum Appstore für Meta AI: https://apps.apple.com/kw/app/meta-ai/id1558240027

 

Link zu Google Play für Meta AI: https://play.google.com/store/apps/details/Meta_AI?id=com.facebook.stella&hl=de_AT

 

Mein Fazit:

 

Mit der Inbetriebnahme der Ray-Ban Meta Brille hat für mich das Ende der OrCam begonnen. Die Möglichkeiten einer Ray-Ban liegen weit über die einer OrCam. Und für mich gibt es auch keine logische Erklärung für den sehr hohen Preis  der OrCam.

 

Die Ray-Ban Meta in meiner Ausführung kostet Euro 419,–. Man kann sie in 2 Größen und mit verschiedenen Gläsern kaufen. Sie funktioniert mit IOS und Android. Somit ist diese Hilfe sicher ohne zusätzliche Finanzierung zu stemmen.

Ich habe mir diese Brille bei Pearl gekauft. Pearl und Ray-Ban gehören zusammen. Die Fachberatung bei Pearl ist hervorragend und die Brille wurde mir am iPhone ohne Mehrkosten eingerichtet.

 

Adresse in Linz:

 

Pearle-Optik – Linz – Schmidtorstraße

Schmidtorstraße 7,

4020 Linz,

 

Die Schmidtorstraße befindet sich zwischen Taubenmarkt und Hauptplatz. Der Zugang zum Geschäft ist barrierefrei. Das Service für Menschen mit Behinderung ist hervorragend.

 

Menschen mit Behinderungen sind heutzutage nicht mehr zwangsläufig auf klassische Hilfsmittelfirmen angewiesen. Gerade bei Produkten wie der OrCam sollte man sich nicht vorschnell etwas aufschwatzen lassen, sondern vorher gründlich nach Alternativen suchen. Es wäre unseriös und unfair, wenn Betroffene nicht auf andere verfügbare Lösungen hingewiesen würden.

 

Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich für alle Hilfsmittel und Produkte, die für Menschen mit Behinderungen angeboten werden.

 

Beste Grüße und viel Spaß mit den richtigen Hilfsmitteln!

 

© November 2025 by Gerhard Hojas

taktiles Leitsystem und das neue Informationsfreiheitsgesetz!

Zur Erinnerung:

 

Im Frühjahr 2018 fiel mir als stark sehbehinderte Person auf, dass in der Stadt Traun mehrere Blindenleitsysteme nicht nachvollziehbar und teils äußerst gefährlich gestaltet waren. Besonders im Bereich der Kreuzung Kremstalstraße – Fabrikstraße, bei der Straßenbahnhaltestelle Schloss Traun (Linie 4), führte das taktile Leitsystem nicht zum Schutzweg, sondern direkt in die Kreuzung. Dies stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hätte im schlimmsten Fall tödliche Folgen für Betroffene haben können.

 

Nach öffentlicher Thematisierung dieses Missstands in verschiedenen Medien wurde das betreffende Leitsystem entschärft.

 

Auf meine damaligen Nachfragen bei der Stadt Traun, wer eigentlich für diese Missstände zuständig ist wurde ich immer auf den Datenschutz verwiesen. Bis im September 2025 das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten ist.

 

Somit erging am 03.09.2025 an die Stadt Traun folgende Anfrage im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes bezüglich der damaligen Situation:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Auskunft gemäß dem neuen Informationsfreiheitsgesetz – Taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Personen in der Stadt Traun**

 

Im Rahmen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes ersuche ich höflich um Auskunft zu den taktilen Bodeninformationen (TBI), vormals als Blindenleitsystem bezeichnet, für blinde und sehbehinderte Menschen in der Stadt Traun.

 

Im Frühjahr 2018 fiel mir als stark sehbehinderte Person auf, dass in der Stadt Traun mehrere Blindenleitsysteme nicht nachvollziehbar und teils äußerst gefährlich gestaltet waren. Besonders im Bereich der Kreuzung Kremstalstraße – Fabrikstraße, bei der Straßenbahnhaltestelle Schloss Traun (Linie 4), führte das taktile Leitsystem nicht zum Schutzweg, sondern direkt in die Kreuzung. Dies stellte ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hätte im schlimmsten Fall tödliche Folgen für Betroffene haben können.

 

Nach öffentlicher Thematisierung dieses Missstands in verschiedenen Medien wurde das betreffende Leitsystem entschärft.

 

Ein entsprechendes Video zur damaligen Situation finden Sie unter folgendem Link: https://www.youtube.com/watch?v=GFaWZoKMj_0

 

Trotz mehrfacher Nachfrage wurde mir damals von Frau Heike Sachse, meiner Ansprechpartnerin bei der Stadt Traun, keine Auskunft darüber erteilt, welche Personen für die Planung und Umsetzung des Leitsystems verantwortlich waren. Ebenso blieb unklar, wer die Abnahme des Systems in dieser gefährlichen Ausführung genehmigt hat.

 

Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie nun, gestützt auf das neue Informationsfreiheitsgesetz, um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wer war für die Planung der taktilen Bodeninformationen verantwortlich? Gab es externe Beraterinnen oder Berater?
  2. Welche Stelle oder Person hat diese Planung genehmigt?
  3. Wer hat die fertige Ausführung des Leitsystems überprüft und als korrekt abgenommen?
  4. In welchem Ausmaß war der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich, insbesondere Herr Thomas Menrath als Verkehrsreferent, in die Planung oder Umsetzung involviert?

 

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre zeitnahe und zielgerichtete Rückmeldung und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Am 02.10.2025 um 10:23 erhielt ich vom Stadtamt Traun folgende Zwischenantwort:

Sehr geehrter Herr Hojas,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3. September 2025 wird Ihnen innerhalb offener Frist mitgeteilt, dass wir die Frist auf insgesamt 8 Wochen verlängern.

 

Dies ist aufgrund umfassender Recherchen, sowie dem Umstand, dass es sich um fast 10 Jahre zurückliegende Informationen handelt und eine datenschutzrechtliche Abklärung notwendig ist, erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Präsidial- und Polizeiabteilung, Rathaus Traun.

 

Eine Antwort auf dieses Schreiben der Stadt Traun erfolgte am 10:10.2025:

 

Sehr geehrte Frau Mag. S.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Leider habe ich den Eindruck, dass sich die Bearbeitung meiner Anfrage erneut verzögert. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Traun ihre Unterlagen ordnungsgemäß führt und diese daher ohne größeren Aufwand im Archiv auffindbar sein sollten. Ein digital geführtes Archiv würde die Recherche zusätzlich beschleunigen.

 

Sollte von Ihrer Seite keine oder lediglich eine unvollständige Antwort erfolgen, sehe ich mich veranlasst, gemäß § 11 IFG einen formellen Bescheid zu verlangen. Dieser hat nachvollziehbar zu begründen, aus welchen rechtlichen Gründen die angefragten Informationen nicht oder nur teilweise herausgegeben werden.

 

Sollte ein solcher Bescheid unterbleiben, werde ich eine Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

 

Selbstverständlich ist das Recht auf Datenschutz ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut – ebenso wie das Recht auf Informationsfreiheit. Eine Berufung auf den Datenschutz ist nur dann zulässig, wenn im konkreten Fall überwiegende schutzwürdige Interessen betroffen sind, etwa im Bereich der Privatsphäre, der nationalen Sicherheit oder des geistigen Eigentums. Da man beim Planen von taktilen Leitsystemen nach Normen vorgeht scheint hier kein geistiges Eigentum vorhanden zu sein!  Außer, man hat überhaupt keine Ahnung und plant ein für Blinde und Sehbehinderte ein „lebensgefährliches Leitsystem“.

 

Nach meiner Einschätzung trifft dies auf die von mir angefragten Informationen nicht zu. So würde das z. B. einen Verkehrsreferenten des BSV OÖ sicher nicht betreffen. Schließlich  steht er regelmäßig in der Öffentlichkeit und ist unter anderem für die Belange taktiler Leitsysteme zuständig. Auch die verantwortlichen Planer solcher Konzepte agieren in einem öffentlichen Kontext. Daher sehe ich in der Berufung auf den Datenschutz keine sachlich gerechtfertigte Grundlage, sondern vielmehr eine Verzögerungstaktik.

 

Ich ersuche daher um eine zeitnahe und inhaltlich zielgerichtete Antwort auf meine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Am 28.10.2025 bekam ich die umfangreichen Antworten auf meine Fragen vom 03.09.2025:

 

Sehr geehrter Herr Hojas!

 

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail übermitteln wir Ihnen nachstehend die gewünschten Informationen:

 

  1. Wer war für die Planung der taktilen Bodeninformationen verantwortlich? Gab es externe Beraterinnen oder Berater?

 

Der Auftraggeber für die Planung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 SRTT StadtRegio Traun Leonding – Pasching – Traun war die Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz.

Die Planung erfolgte durch die Generalplaner – PG – SRT Traun SZ Schimetta Ziviltechnik, Landwiedstraße 23, 4020 Linz und BHM Ingenieure, Europaplatz 4, 4020 Linz.

Auftraggeber für den Zusatzauftrag für die Gestaltung der Anschlussbereiche an die SRTT StadtRegio Traun vom Hauptplatz bis Schloss Traun war die Stadt Traun.

Die Planung erfolgte durch die BHM Ingenieure, Europaplatz 4, 4020 Linz.

Die Planung der entsprechenden Bereiche umfasste jeweils auch die Planung taktiler Bodeninformationen.

 

  1. Welche Stelle oder Person hat diese Planung genehmigt?

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 8,030 bis km 9,650 – 3. Teilbescheid GZ: Verk-740.035/68-2015-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 9,650 bis km 9,837 – 4. Teilbescheid GZ: Verk-740.035/72-2015-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

  1. Wer hat die fertige Ausführung des Leitsystems überprüft und als korrekt abgenommen?

 

SRT – StadtRegioTram – Traun, Eisenbahnrechtliche Genehmigung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Abschnitt von km 8,030 bis km 9,837 – (Trauner Kreuzung bis Schloss Traun) – Betriebsbewilligung GZ: Verk-740.035/89-2016-Aum/Anz – Antragsteller Schiene OÖ GmbH, Volksgartenstraße 22, 4020 Linz

Bescheid erlassen vom Land Oberösterreich, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

  1. In welchem Ausmaß war der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich, insbesondere Herr Thomas Menrath als Verkehrsreferent, in die Planung oder Umsetzung involviert?

 

Dazu liegen keine Informationen vor.

Seitens der Stadt Traun liegen keinerlei Aufträge im Zusammenhang mit dem Zusatzauftrag für die Gestaltung der Anschlussbereiche an SRTT StadtRegio Traun vom Hauptplatz bis Schloss Traun an den Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich oder von Herrn Menrath vor.

Die Stadt Traun verfügt über keine Informationen, ob und in welchem Ausmaß der Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich oder Herr Menrath in die Planung oder Umsetzung der angeführten Aufträge von Dritten involviert war.

 

 

Beste Grüße

Geschäftsgruppenleiterin der Bauverwaltung, Rathaus Traun

 

Anmerkung: Das neue Informationsfreiheitsgesetz bringt erhebliche Vorteile mit sich. Als Bürgerin oder Bürger hat man nun die Möglichkeit, gezielt Informationen anzufordern, die zuvor nicht zugänglich waren. Ich habe bereits weitere Anfragen in Vorbereitung. Besonders interessiert mich, welche öffentlichen Fördermittel bestimmte Vereine in Linz erhalten – und welche Gegenleistungen dafür erwartet werden. Vom Land Oberösterreich habe ich bereits Zugriff auf relevante Datenbanken erhalten, über die sich gezielte Abfragen durchführen lassen. Ein besonderes Augenmerk lege ich derzeit auf die Coronahilfen für ein bestimmtes Restaurant in der Makartstraße, über das kolportierte Summen im Umlauf sind. Selbstverständlich werde ich die Ergebnisse meiner Recherchen öffentlich machen. Schließlich sind diese Daten in den entsprechenden Datenbanken frei zugänglich und stehen allen Interessierten offen.

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas

Österreich – Infos zur Datenschutz-Grundverordnung!

In Österreich haben Bürgerinnen und Bürger  gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein umfassendes Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten.

 

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen alle Verantwortlichen, die personenbezogene Daten verarbeiten, eine Auskunft erteilen – unabhängig davon, ob es sich um ein gewinnorientiertes Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder eine Non-Profit-Organisation handelt.

 

Wer ist auskunftspflichtig laut DSGVO?

 

  • Private Unternehmen: Vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern – sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO.
  • Öffentliche Stellen: Behörden, Schulen, Universitäten etc. sind ebenfalls verpflichtet, Auskunft zu erteilen.
  • Non-Profit-Organisationen: Auch gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits müssen die DSGVO einhalten, wenn sie z. B. Mitgliederlisten, Spenderdaten oder Teilnehmerinformationen verarbeiten

 

Fazit

 

Auch Non-Profit-Organisationen sind vollumfänglich zur Auskunft verpflichtet, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO macht hier keine Ausnahme – Datenschutz gilt für alle gleichermaßen.

 

Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

 

Was kann abgefragt werden?

 

Du kannst grundsätzlich alle personenbezogenen Daten abfragen, die ein Unternehmen über dich verarbeitet. Dazu zählen:

  • Stammdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail
  • Vertragsdaten: Bestellungen, Rechnungen, Lieferinformationen
  • Kommunikationsdaten: E-Mails, Chatverläufe, Anrufprotokolle
  • Tracking- und Nutzungsdaten: Cookies, IP-Adressen, Standortdaten
  • Audio- und Videoaufnahmen: Wenn du z. B. in einem Geschäft oder Callcenter aufgenommen wurdest, fallen diese unter personenbezogene Daten

 

Was müssen Unternehmen herausgeben?

 

Unternehmen sind verpflichtet, dir folgende Informationen bereitzustellen:

  • Ob sie personenbezogene Daten von dir verarbeiten
  • Welche Daten konkret verarbeitet werden
  • Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage
  • Wer die Empfänger der Daten sind (z. B. Dienstleister)
  • Wie lange die Daten gespeichert werden
  • Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung (z. B. Profiling) stattfindet

 

Auch Audio- und Videoaufnahmen müssen herausgegeben werden, sofern du darauf identifizierbar bist und keine berechtigten Interessen (z. B. Schutz von Dritten) dagegensprechen

.

Wie erfolgt eine Datenschutzabfrage?

 

Die Anfrage kann formlos gestellt werden – schriftlich per E-Mail, Brief oder auch mündlich. Wichtig ist:

  • Du musst klar angeben, dass du eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangst
  • Unternehmen dürfen einen Identitätsnachweis verlangen (z. B. Ausweiskopie)
  • Die Auskunft muss innerhalb eines Monats kostenlos erteilt werden
  • Bei komplexen Fällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden (mit Begründung)

 

Was tun bei Problemen?

 

Wenn ein Unternehmen nicht reagiert oder die Auskunft verweigert, kannst du dich an die Datenschutzbehörde wenden:

 

Muster und Vorschlag für eine formelle Auskunftsanfrage gemäß Art. 15 DSGVO, idealerweise per E-Mail oder Einschreiben:

 

Hinweis: Man sollte eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sofort mitsenden um eine unnötige Verzögerung zu vermeiden!

 

Mustertext:

Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit ersuche ich Sie gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten Sie über mich verarbeiten.

 

Ich bitte um folgende Informationen:

 

  1. Welche personenbezogenen Daten Sie über mich gespeichert haben
  2. Zu welchen Zwecken diese Daten verarbeitet werden
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung erfolgt
  4. Die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden
  5. Die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für deren Festlegung
  6. Informationen über die Herkunft der Daten, sofern diese nicht direkt bei mir erhoben wurden (z. B. Brunner Andrea oder weitergeleitete E-Mails, die nicht von mir persönlich stammen!)
  7. Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet

 

Ich ersuche insbesondere um Auskunft zu folgenden Datenarten, sofern vorhanden:

 

– E-Mail-Korrespondenz

– Gesprächsprotokolle

– Chatverläufe

– Audioaufzeichnungen (z. B. Telefonate, Chataufzeichnungen)

– Videoaufzeichnungen (z. B. Veranstaltungen oder Besuche)

 

Bitte stellen Sie mir die Auskunft in elektronischer Form zur Verfügung.

 

Um Verzögerungen auszuschließen finden Sie im Anhang eine Kopie meines Passes um meine Identität nachzuweisen.

 

Sollten Sie meiner Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nachkommen, behalte ich mir vor, mich an die Datenschutzbehörde zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen  (Eigener Name)

 

© Oktober 2025 by Gerhard Hojas

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