Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Jahresvignette für die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Und Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Dann erhalten Sie in Zukunft automatisch für das auf Sie zugelassene mehrspurige Fahrzeug eine Digitale Jahresvignette!

Das bedeutet für Sie:

Sie haben bisher die Jahresvignette direkt vom Sozialministriumservice bezogen? Sie müssen keinen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz schaltet die ASFINAG — bei Vorliegen aller Voraussetzungen — automatisch eine Digitale Jahresvignette frei.

Sie haben die Vignette bisher selbst gekauft und die Kosten ersetzt bekommen? Sie müssen keine Jahresvignette mehr erwerben, da die ASFINAG für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz, sofern es von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist, automatisch eine Digitale Jahresvignette freischaltet.

Sie sind nicht von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit?

Haben Sie keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, wird keine Digitale Jahresvignette automatisch für Sie freigeschaltet. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an Ihre Kfz-Versicherung.

   Wer ist Ihr erster Ansprechpartner?

Bei Fragen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung Auskunft. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer Voraussetzung ist, damit Ihre Versicherung Ihr Kennzeichen an die ASFINAG weiterleitet und Ihre Digitale Jahresvignette automatisch aktiviert wird. Das gilt übrigens auch, wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten.

FAQ zur Jahresvignette ab 2020

Was ändert sich bei der Vergabe von Gratis-Jahresvignetten ab dem Jahr 2020?

Jahresvignette kann nur für ein Kennzeichen in Anspruch genommen werden.

Ich habe ein Zweitauto./Es gibt in unserem Haushalt ein zweites Auto. Bekomme ich dafür ebenfalls eine Gratis-Jahresvignette?

Die Digitale Vignette ist an ein Kennzeichen gebunden, nicht an ein Fahrzeug. Eine Gratis-Jahresvignette kann nur für ein Kennzeichen in Anspruch genommen werden

Auf wen muss das Kfz-Kennzeichen, für das ich eine digitale Gratisvignette erwerben möchte, angemeldet sein?

Das Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen sein.

Bei Zulassungsgemeinschaften, d. h. wenn ein Kfz auf mehrere Personen zugelassen ist, ist die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und die Freischaltung der Gratis-Jahresvignette grundsätzlich nur möglich, wenn alle Personen der Zulassungsgemeinschaft die entsprechenden Voraussetzungen (Nachweis der Behinderung) erfüllen.

Ich habe gehört, dass die Digitale Vignette erst mehrere Tage nach dem Kauf gültig ist. Gilt das auch für die Gratisvignette?

Die Digitale Vignette wird für anspruchsberechtigte Personen von der ASFINAG freigeschaltet und ist ab dem Zeitpunkt der Freischaltung gültig.

Ich habe immer eine Gratisvignette vom Sozialministeriumservice erhalten. Ich habe gehört, dass Schreiben an die

In diesem Fall wird das Kennzeichen des KFZ, das auf Grund des Eintrages der Unzumutbarkeit im Behindertenpass von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist, eine digitale Vignette im Wege des Eintrages des Kennzeichens in der Vignettendatenbank freigeschaltet.

Die Befreiung gilt ab dem Datum der Gültigkeit des Eintrages der Unzumutbarkeit bis zum 31. Jänner des Folgejahres bei Befristung des Behindertenpasses (analog Klebevignette).

Die Zulassungsdatenbank meldet ennzeichenwechsel/Fahrzeugwechsel/Abmeldung etc, an die ASFINAG.

Wer erhält das Schreiben, wenn eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt?

Das Sozialministeriumservice versendet Schreiben zur Gratisjahresvignette 2020 an

anspruchsberechtigte Personen (Behindertenpass mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“), welche im Vorjahr eine Gratisvignette für 2019 erhalten haben oder die im Jahr 2019 (bis zum Stichtag) die Anspruchsberechtigung erlangt haben.

Das Sozialministeriumservice ist nicht an die Zulassungsdatenbank angebunden. Ob eine Einzelzulassung oder eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt, ist bei Versendung der Schreiben nicht bekannt

Was muss ich tun, wenn eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt?

Bisher konnte eine Jahresvignette bzw. die Bestätigung für einen Kostenersatz auch ausgestellt werden, wenn die behinderte.Person (Behindertenpass mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) als „Zweilzulassungsbesitzer“ im Zulassungsschein eingetragen war.

Mit der Anbindung der Voraussetzungen für eine Gratis-Jahresvignette an die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist das aktuell nicht möglich. Nach der aktuellen Regelung müssen alle im Zulassungsschein eingetragenen Personen die Anspruchsvoraussetzungen aufweisen.

Im Zuge der Änderung und Vereinfachung der Abläufe war eine Reduzierung des

anspruchsberechtigten Personenkreises nicht beabsichtigt. Daher wurde in Bezug auf Zulassungsgemeinschaften eine Nachbesserung der Regelungen in Aussicht gestellt.