Österreich

Rechtsabbiegen bei Rot in Linz – Reaktionen

Rechtsabbiegen bei Rot in Linz – Reaktionen vom Magistrat Linz

Jetzt sind es nur mehr 12 Tage, bis das Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei Rot“ in Linz startet.

Nach meiner Aussendung „Rechtsabbiegen bei Rot“ Gefahr für Blinde und Sehbehinderte, haben nach dem Behindertenanwalt Dr. Hofer auch der Bürgermeister von Linz, Klaus Luger und der Verkehrsstadtrat von Linz, Markus Hein reagiert.

Da die von der Stadt Linz versanden PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind, habe ich sie in ein Textformat konvertiert.

Weiters sind die Originale als PDF zum downloaden bereitgestellt (zur Kontrolle)!

Antwort Bürgermeister der Stadt Linz Klaus Luger, 20.11.2018

Herrn

Gerhard Hojas

gerhard@hojas.co.at

Rechtsabbiegen bei Rot in Linz

Gefahr für Blind und Sehbehinderte

Sehr geehrter Herr Hojas!

 

Mit Ihrer E-Mail vom 8. November 2018 schildern Sie mir Ihre Bedenken zum Thema „Rechtsabbiegen bei Rot“. Speziell die Bedürfnisse und Probleme für Sehbehinderte und Blinde sind für Sie ein zentrales Anliegen, wie ich Ihrem mehrseitigen Schreiben entneh­men konnte. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und Ihre Initiative sehr herzlich. Zum Thema „Rechtsabbiegen bei Rot“ darf ich Ihnen, nach der Befassung der städtischen Ver­kehrsplanung Folgendes mitteilen:

 

Der gemäß der Straßenverkehrsordnung genehmigte Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ ist ein Projekt des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technik (BMVIT), für dessen Abwicklung die Technische Universität Wien beauftragt worden ist. Das Projekt „Rechtsabbiegen bei Rot“ stellt demnach weder in der Planung noch in der Durchführung ein Vorhaben der Landeshauptstadt Linz dar. Wir haben deshalb Ihre Anregungen und Bedenken an die Projektleitung Herrn Dr. Frey von der Technischen Universität Wien zur Prüfung und gegebenfalls Berücksichtigung weitergeleitet.

 

Bereits vor Beginn des Pilotversuches wurden folgende grundsätzliche Festlegungen und KO-Kriterien für das Pilotprojekt in Linz festgelegt:

 

  • Grundsätzlich gilt, dass eine Pflicht, den Grünpfeil zu benutzen, nicht besteht.
  • Weiters ist das Rechtsabbiegen bei Rot für LKW’s nicht erlaubt und das Anhalten vor der Haltelinie ist Pflicht! – Unter den 10 KO-Kriterien für das Pilotprojekt in Linz, d.h.: wo unter keinen Umständen Rechtsabbiegen bei Rot gestatten werden kann, ist unter Punkt 9. Folgendes festge­legt: „Wenn Kreuzungen und Einmündungen häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden und z.B.: mit akustischen oder anderen geeigneten Zu­satzrichtungen ausgestatten sind bzw. werden.“ D.h.: die Bedürfnisse von sinnes- und mobilitätseingeschränkten Personen sind zu berücksichtigen!

Ich hoffe, ich kann mit dieser Antwort zumindest teilweise Ihre Ängste und Befürchtungen beseitigen und gehe davon aus, falls der Pilotversuch tatsä• lich positive Effekte bewirkt , dass die Maßnahme „Rechtsabbiegen bei Rot“ nur bei gar wenigen Situationen sinnvoll eingesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Luger
Bürgermeister

Link zur Originalantwort Klaus Luger: http://www.hojas.co.at/extern/Verkehr/AW_Luger.pdf

 

Antwort Büro Verkehrsstadtrat Markus Hein!

Markus Hein

Stadtrat der Landeshauptstadt Linz für Infrastruktur

Herrn

Gerhard Hojas Horvathweg 12 4030 Linz

Betreff:

Rechtsabbiegen bei Rot in Linz-Gefahr für Blinde und Sehbehinderte

Linz, am 29.11.2018

Sehr geehrter Herr Hojas!

Mir wurde Ihre E-Mailnachricht vom 8.11.2018 betreffend „Rechtsabbiegen bei Rot“ mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Das BMVIT, das Land 00 und die Stadt Linz nehmen die Anliegen aller Verkehrsteilnehmer sehr ernst und ich darf mich vorab herz­lich für Ihre sehr ausführliche und mit Anekdoten ergänzte Darstellung Ihrer Beobach­tungen bedanken.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Grundlagen und Auswirkungen dieses Pilotprojekts vorab eingehend durch verschiedene Verkehrsexperten geprüft wurden. Bei der Durch­führung des Pilotversuches „Rechtsabbiegen bei Rot“ werden die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmer und in diesem Zusammenhang auch die Anforderung für blinde oder sehbehinderten Menschen besonders erücksichtigt.

Von besonderer Bedeutung bei der Auswahl der Pilotkreuzungen war die Gewährleistung höchster Ver-kehrssicherheitsstandards. Diesbezüglich ist mWn auch der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ, Gremium für Mobilität und Infrastruktur) aktiv miteinbezogen worden, um die Interessen der Blinden und Sehbehinderten bestmöglich zu be­rücksichtigen. Gerne werden wir aber auch Ihre Stellungnahme an unsere Experten weiterleiten, damit sie gegebenenfalls bei der Bewertung des Pilotversuchs berücksichtigt werden können.

Wir wünschen Ihnen stets ein gutes und sicheres Vorankommen auf allen Ihren Wegen. Freundliche Grüße

Mag. Ulrich Püschel Büro StR Hein

Link zur Originalantwort Markus Hein: http://www.hojas.co.at/extern/Verkehr/AW_Hein.pdf

Wie man es bei Ärzten und Ärztinnen kennt – 3 Ärzte, 3 verschiedene Diagnosen – ist es auch bei Reaktionen von Politikern und Politikerinnen.

Den Vogel schießt aber das Büro des Verkehrsstadtrates Markus Hein ab. (Von besonderer Bedeutung bei der Auswahl der Pilotkreuzungen war die Gewährleistung höchster Verkehrssicherheitsstandards. Diesbezüglich ist mWn auch der Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ, Gremium für Mobilität und Infrastruktur) aktiv miteinbezogen worden, um die Interessen der Blinden und Sehbehinderten bestmöglich zu be­rücksichtigen.).

Die Reaktion des BSV Ö, somit das Gremium für Mobilität und Infrastruktur kommt aber anders rüber.

BSVÖ kritisiert Pilotprojekt und fehlenden Willen zur Kooperation.

Link zur Homepage des BSV Ö: http://www.blindenverband.at/de/aktuelles/135/Rechtsabbiegen-bei-Rot

Stellungnahme des Gremiums für Mobilität und Infrastruktur (GMI). Bezugnehmend “Rechtsabbiegen bei Rot”

Link zur Stellungnahme des GMI als PDF: http://www.blindenverband.at/media/file/119_776_GMI_Stellungnahme_Rechtsabbiegen_bei_Rot_20180320.pdf

Link zu einen Pressebericht auf der Homepage des BSV K: https://www.bv-ktn.at/pressebericht-zum-thema-bei-rot-abbiegen-woche-ktn-am-12-08-2018/artikel-ktn-woche-12-09-2018/

‚Es wird immer beteuert, dass alles unternommen wird um die Sicherheit und Unversehrtheit von Blinden und Sehbehinderten zu gewährleisten. Im Grunde passiert aber gar nichts!

Bei den 2 Kreuzungsbereichen in Dornach und Ebelsberg wurde bis jetzt nichts unternommen um die Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte sicherzustellen. In Dornach existiert eine Sparvariante einer Akustisch-Taktilen Ampelanlage und in Ebelsberg existiert überhaupt keine. Sollte aber laut Kriterienkatalog installiert werden.

Da in 4 Monaten nichts unternommen wurde, bezweifle ich, dass in den nächsten 2 Wochen entsprechende Arbeiten ausgeführt werden.

Man kann nur hoffen, dass nichts passiert!

AbilityTubeKalender – Ein besonderer Advendkalender

AbilityTubeKalender

Jeden Tag im Advent stellt Martin Habacher, alias Mabacher, eine interessante Person mit Behinderung vor. Dieser Adventskalender trägt den Namen AbilityTubeKalender.

Mit dem AbilityTubeKalender möchte ich die bereits vorhandene Vielfalt an Creator (Menschen die auf YouTube, Facebook, Instagram & Co aktive sind) mit Behinderung aufzeigen und vor allem den Kleineren eine Türe zu einem größeren Publikum öffnen“, erzählt Martin Habacher im BIZEPS-Interview.
Wer wird im AbilityTubeKalender vorgestellt?

„Influencer mit Behinderung sind da. Sie werden täglich mehr. Und immer professioneller“, erklärt Habacher.  Jeden Tag im Advent stellt er einen neuen Creator, eine neue Creatorin mit Behinderung vor. Dieser Video-Adventskalender versucht aufzuzeigen.
Wo findet man AbilityTubeKalender?

„Jeder soll den AbilityTubeKalender dort entdecken, wo er oder sie sich am wohlsten fühlt“, so Martin Habacher. Daher gibt es diesen Adventskalender ab 1. Dezember 2018 auf:

•    YouTube  https://j.mp/AbilityTubeKalender
•    Facebook https://facebook.com/mabacherTV/
•    Instagram https://www.instagram.com/mabacher/

Das Schlichtungsverfahren

Informationen zum Schlichtungsverfahren gemäß § 14 BGSTG

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Dazu zählt:

  • unmittelbare Diskriminierung – zum Beispiel die Verweigerung des Eintritts in ein Lokal und
  • mittelbare Diskriminierung – zum Beispiel durch bauliche Barrieren

Link zu den Infos zum Schlichtungsverfahren

 

Beratung von ÖZIV in Linz

Beratung von ÖZIV in Linz

Jeden 1. Dienstag im Monat findet im Volkshaus Keferfeld-Oed  ein Stammtisch mit Beratung von OÖZIV statt.

Bei Vorliegen von chronischen Krankheiten (zB Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs, …) oder den unterschiedlichsten Arten von Behinderungen gibt es Möglichkeiten von Unterstützungen oder Erleichterungen.

ÖZIV informiert/berät Dich gerne unter anderem bei Fragen/Anträgen zu:

 

Arbeitnehmerveranlagungen (früher Lohnsteuerausgleich)

Ausgleichszulage

Ausweise

Befreiungen von Gebühren oder Leistungen

Behinderteneinstellungsgesetz

Behindertenpass

Einstufung des Grades der Behinderung

Erhöhte Kinderbeihilfe

Euro-Key (Euroschlüssel)

Fahrpreisermäßigungen

Fahrtkostenzuschuss

Freibeträge im Steuerrecht

GIS-Gebührenbefreiung

Gratisvignette für Autobahnbenützug

Gratiswindeln für Kinder

Heizkostenzuschuss

Invalidätspension

Mautermäßigungen

Mitversicherung in der Krankenversicherung

Mobilitätszuschuss

Motorbezogene Versicherungssteuer

Parkausweis (§29b StVO Ausweis)

Pensionsangelegenheiten

Pflegegeld

PKW-Benützung und rechtliche Erleichterungen

Rezeptgebührenbefreiung

Sachwalterschaft und Alternative

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines Kinder mit Behinderung

Unterstützung der Sozialversicherung (Kranken-, Pensionsversicherung)

Unterstützung für pflegende Angehörige

Unterstützungsfonds

Verschiedenste Förderungen und Zuschüsse

Waisenpension

Zuschüsse zu Ankauf/Umbau eines PKWs

Zuschüsse zu Umbau/Adaptierung von Wohnung/Haus

und vieles andere mehr

Wie komme ich zum Volkshaus Keferfeld-Oed:Mit der Buslinie 12 bis zur Haltestelle Megauerstraße. Das Volkshaus liegt direkt bei der Bushaltestelle.

Link zur Homepage von Behindertenservice.at: https://www.behindertenservice.at/

Barrierefreies Webportal „Info-Pool“ in Vorarlberg

Vorarlberg – Alle Leistungen für Menschen mit Behinderung im Überblick

Mit dem neuen, barrierefreien Webportal „Info-Pool für Menschen mit Behinderung – www.behinderung-vorarlberg.at“ lässt das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Institut für Sozialdienste (ifs) eine Vision zur Realität werden. Nun gibt es einen Ort, an welchem mit wenigen Klicks alle Informationen rund um die Thematik „Menschen mit Behinderung in Vorarlberg“ gefunden werden können.

Link zum Info-Pool für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg