Informationen zum Schlichtungsverfahren gemäß § 14 BGSTG
Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Dazu zählt:
- unmittelbare Diskriminierung – zum Beispiel die Verweigerung des Eintritts in ein Lokal und
- mittelbare Diskriminierung – zum Beispiel durch bauliche Barrieren
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