Das Schlichtungsverfahren

Informationen zum Schlichtungsverfahren gemäß § 14 BGSTG

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Dazu zählt:

  • unmittelbare Diskriminierung – zum Beispiel die Verweigerung des Eintritts in ein Lokal und
  • mittelbare Diskriminierung – zum Beispiel durch bauliche Barrieren

Link zu den Infos zum Schlichtungsverfahren

 

Schreibe einen Kommentar