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Tag des Sehens – Jeden zweiten Donnerstag im Oktober

 

Tag des Sehens – Jeden zweiten Donnerstag im Oktober

Jeden zweiten Donnerstag im Oktober ist der Welttag des Sehens. Auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation gibt es an diesem Donnerstag, heuer ist es der 10. Oktober, das weltweite Aktionsprogramm VISION 2020 – das Recht auf Augenlicht.

Weltweit gibt es derzeit rund 36 Millionen blinde Menschen. Die Zahl der Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung ist noch viel höher. Und dennoch fallen die meisten dieser Menschen, abgesehen sie tragen eine gelbe Armschleife mit 3 Punkten und weißen Langstock, auf den ersten Blick nicht auf.

Ein sehbehinderter Mensch kann sein vorhandenes Sehvermögen bestmöglich ausnützen. Das kann spezielle Trainings geschult werden. Wird ein Sinn, in diesem Fall der Sehsinn, reduziert, gleicht der Mensch dies durch eine vermehrte Nutzung der anderen Sinne und seines Gedächtnisses sowie seiner Vorstellungskraft aus. Hinzu kommt, dass sehbehinderte Menschen ihr Leben wesentlich strukturierter führen, d.h., viele Dinge des Alltages haben ihren fixen Platz.

Gerade weil Sehbehinderung so viele Varianten aufweisen kann, glaubt man Widersprüchliches zu erkennen. Es gibt Menschen mit Sehbehinderung, die mit dem weißen Langstock unterwegs sind, aber ein Buch lesen können. Andere können beim Linienbus, der eine große Nummer auf der Anzeige hat, diese nicht erkennen und müssen nachfragen. Es gibt Menschen mit Nachtblindheit, die ab der Dämmerung einen Blindenstock in der Hand haben, tagsüber aber ohne auskommen. Beispiele wie diese ließen sich in vielen Varianten aufzählen.

Das Sehvermögen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Rechtlich gilt, dass ein Mensch, wenn er unter 2% Sehkraft eines Menschen mit voller Sehkraft hat, als blind gilt. Bei weniger als 5% gilt er als hochgradig sehbehindert. Aber auch Menschen mit 40 – 60% Sehkraft stehen im Alltag vor großen Herausforderungen.

Wie ein sehbehinderter Mensch seine Umgebung wahrnimmt, hängt von der Funktionalität seiner Augen ab. Augenerkrankungen sind die häufigste Ursache. Hier ist in erster Linie der Graue Star zu nennen. Weil die Linse im Auge getrübt ist, erscheint die Sicht wie durch einen Schleier.

Augenerkrankungen können auch zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes, also jenes Bereiches, den man bewegungslos überblicken kann, führen. Spricht man von einer altersabhängigen Makula-Degeneration, meint man den Verlust der Sehschärfe, der von der Mitte des Gesichtsfeldes ausgeht. Der Grüne Star wiederum verursacht fortschreitende Ausfälle des Gesichtsfeldes. Ohne Behandlung kann es zur vollständigen Erblindung führen.

Fast Food und Fertiggerichte enthalten Zucker. Ein dauernder Zuckerkonsum kann zu Diabetes und infolge auch zu einer Diabetischen Netzhauterkrankung führen. Einzelne Abschnitte des Gesichtsfeldes fallen aus, hinzu kommt ein getrübtes Sehen. Am Ende steht die Erblindung.

Wir alle kennen den Begriff des Tunnelblicks. Damit bezeichnet man einen Ausfall des äußeren Bereiches des Gesichtsfeldes. Der Sehbereich ist eingeengt und es kommt zu einem Verlust der Sehschärfe. Der Tunnelblick ist eine erbliche Erkrankung.

Haben zwei Menschen die gleiche Augenerkrankung, kann das Sehvermögen jedoch sehr unterschiedlich sein. Nicht nur die Augenerkrankung selbst ist ausschlaggebend, sondern auch die Lebensumstände und die seelische sowie körperliche Verfassung.

Jeder Sehbehinderte versucht sein vorhandenes Sehvermögen so optimal wie möglich auszunutzen. Dafür gibt es Trainings und Schulungen. Eine große Unterstützung sind auch Hilfsmittel wie Lupenbrillen, Monokulare oder Kantenfiltergläser, um ein paar zu nennen.

Mit Bildschirmlesegeräte lässt sich Gedrucktes lesen oder Scanner lesen ein Schriftstück ein und eine Software spricht den Text.

80% der menschlichen Wahrnehmung erfolgt über die Augen. Es gibt kaum Situationen und Dinge im Leben, für die wir die Augen nicht brauchen: Augenkontakt, Orientierung, Kleiderauswahl, Surfen im Internet, Spazierengehen u.v.a.m.

Sehbehinderte Menschen müssen ihr tägliches Leben daher ganz anders organisieren. Sie müssen spezielle Hilfsmittel verwenden, vieles an ihre Situation anpassen und gegebenenfalls Mitmenschen um Hilfe bitten. Computer, Internet und Smartphones mit zahlreichen Apps gestalten das Leben der sehbehinderten Menschen leichter. Smartphones reagieren auf Sprachbefehle und informieren über den Standort. Über das Internet sucht man barrierefreie Webseiten auf und bekommt so wichtige Informationen.

Trotzdem gibt es tägliche Herausforderungen: im öffentlichen Verkehr, in der Ausbildung, im Berufsleben oder in öffentlichen Gebäuden. 2005 hat der Nationalrat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Einfach ausgedrückt soll mit Hilfe dieses Gesetzes die Diskriminierung von behinderten Menschen vermieden werden. Dieses Gesetz ist leider sehr zahnlos, nach wie vor gibt es Einrichtungen, die Menschen mit Sehbehinderung vor große Probleme stellen.

Gerade Non-Profit-Organisationen wie freiraum-europa weisen Politik und öffentliche Administration immer wieder auf die Notwendigkeit eines barrierefreien Arbeits- und Lebensbereiches hin. Die Situation verbessert sich aber nur sehr langsam – die Barrieren in den Köpfen der Menschen sind sehr stark.

 

POPTIS: Wegbeschreibungen im Wiener U Bahnnetz

Die ursprüngliche Idee

POPTIS ist die Kurzform für das Pre – On – Post – Trip – Informations – System, einem akustischen Orientierungssystem für die Wiener U Bahn. Es werden alle möglichen Gehwege in allen U-Bahn-Stationen für blinde und schwer sehbehinderte Verkehrsteilnehmer erklärt! Der Anwender bekommt seine Informationen zu Hause am Computer, unterwegs am Smartphone oder von einem MP3-Player.

Die Wegbeschreibungen sind in „Tracks“ unterteilt. Jede Station entspricht einem „Track“. Jeder „Track“ ist unterteilt in „Trips“. Jeder „Trip“ entspricht einem Gehweg. Das Einsteigen, das Aussteigen, das Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig, von der U-Bahn zu einer Straßenbahnlinie oder der Zugang von einer Buslinie zur U-Bahn, alle empfohlenen Gehwege und die Alternativen im Störungsfall werden erklärt. Der Anwender surft von „Track“ zu „Track“, von „Trip“ zu „Trip“, von Station zu Station, von einer zur anderen Endstelle, zu Hause oder unterwegs!

Poptis dient

  • als Hilfsmittel für die Reisevorbereitung
  • als Wegbegleiter und Erinnerungshilfe für schwer sehbehinderte und blinde Verkehrsteilnehmer
  • als Lehrbehelf zum Selbststudium
  • zur Verkehrserziehung Jugendlicher in Blindenschulen und Instituten
  • zur Ausbildung spät erblindeter Menschen
  • als Richtlinie für Mobilitätstrainer beim Mobilitätstraining

Link zu POPTIS

IOS – Kurzbefehle – Benutzerhandbuch

Was ist ein Kurzbefehl?

Ein Kurzbefehl ist eine gute Möglichkeit, um eine oder mehrere Aufgaben mit deinen Apps schnell zu erledigen. Die App „Kurzbefehle“ ermöglicht es dir, eigene Kurzbefehle zu erstellen, die mehrere Schritte umfassen. Du kannst zum Beispiel den Kurzbefehl „Surfen“ erstellen, der den Surfbericht öffnet, die ungefähre Ankunftszeit am Strand berechnet und deine Musik-Playlist zum Surfen startet.

Link zum Handbuch Kurzbefehle

Parkerleichterungen mit einem § 29b StVO Ausweis

Parkerleichterungen mit einem § 29b StVO Ausweis im Detail

Allgemeine Informationen

Die Erleichterungen beim Halten und Parken im Straßenverkehr gelten auch für Lenker von Fahrzeugen, während sie eine dauerhalft mobiltätseingeschränkte Person befördern.

Wo mit dem Parkausweis das Halten zum Ein- und Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der nötigen Behelfe (zB Rollstuhl) erlaubt ist:

  • Auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht
  • NEU! seit 6.10.2015: auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Bodenmarkierung (am Fahrbahnrand angebrachte gelbe Linie) kundgemacht ist
  • In zweiter Spur (dh Abstellen eines Fahrzeuges am Rand der Fahrbahn)

Wo mit dem Parkausweis das Parken zulässig ist:

  • Auf Straßenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht
  • NEU! seit 6.10.2015: auf Straßenstellen an denen ein Parkverbot durch Bodenmarkierung (am Fahrbahnrand angebrachte gelbe Linie) kundgemacht ist
  • In einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung
  • In einer Fußgängerzone während der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf
  • NEU! seit 6.10.2015: in einer Fußgängerzone während der Zeit, in der eine Fußgängerzone befahren werden darf. Das Befahren von Fußgängerzonen kann dauernd oder zu bestimmten Zeiten behördlich erlaubt werden, wenn sich dort entsprechende Einrichtungen (zB Ärztezentren, Ambulatorien, Sozialversicherungseinrichtungen) befinden, vgl. § 76a Abs 2a StVO – BGBl I Nr. 123/2015
  • Auf Behindertenparkplätzen

Bei Inanspruchnahme der erwähnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen und beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen.

Achtung

Ob eine Parkgebühr zu bezahlen ist, obliegt der Gemeinde. In den meisten Bundesländern ist das Parken für Inhaberinnen/Inhaber eines Parkausweises für Behinderte nach § 29b StVO jedoch kostenlos.
Diese Bestimmungen gelten auch für Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen, während sie einen Menschen mit Behinderung, der einen Parkausweis besitzt, befördern.

Quelle: Österreich.gv.at

Link zu Österreich.gv.at: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kfz_und_behinderung/Seite.1260200.html

Graz – Infos für Menschen mit Behinderung

Graz – Barrierefei

Graz ohne Grenzen für jedermann. Das ist das erklärte Ziel in Graz!
Wir möchten unsere Gäste gerne dabei unterstützen. Informationen zu Anreise, öffentlichem Verkehr, Hotels, Museen, Restaurants etc. sollen einen Beitrag leisten, Ihren „barrierefreien“ Aufenthalt in Graz so angenehm wie möglich zu gestalten.

Link zu Graz Barrierefrei

Aubiki – Das Wiki von Augenbit.de

Aubiki – Das Wiki von Augenbit.de

 

Aubiki, das Wiki von Augenbit.de, wurde eingerichtet von der Arbeitsgemeinschaft

Informationstechnologie des VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V.). Dieses Wiki versteht sich als eine Informations-, Arbeits- und Diskussionsplattform für alle, die sich dem Thema „Informationstechnische Bildung für blinde und sehbehinderte Menschen“ verbunden fühlen.

Link zu Aubiki: https://www.augenbit.de/wiki/index.php?title=Hauptseite

Sonderpädagogisches Zentrum für Sinnesbehinderte (SPZ) in Salzburg

Sonderpädagogisches Zentrum für Sinnesbehinderte (SPZ) in Salzburg

 

Integrative Betreuung hör- und sehgeschädigter SchülerInnen in Salzburg.

Das Sonderpädagogische Zentrum (SPZ) für Sinnesbehinderte betreut und fördert Kinder und Jugendliche mit einer Hör- oder Sehschädigung, die eine allgemeinbildende oder höhere Schule im Bundesland Salzburg besuchen.
Die Stützung erfolgt an der jeweiligen Schule während der Unterrichtszeit durch PädagogInnen mit spezifischer Zusatzausbildung.

Link zur Homepage vom SPZ: http://www.spz-sinnesbehinderte.salzburg.at/textversion/textversion.html