Beratung

Das Hirn ist keine Insel. SYMPOSIUM 2020 Goes Virtual.

Das Öffentliche Symposium der INGE St. 2020, das heuer aufgrund der COVID-19 Pandemie virtuell abgehalten wird, steht ab 23.11.2020 ab 16 Uhr mit gesamtem Programmablauf online zur Verfügung.

Die von der Steiermärkischen Landesregierung geförderte interdisziplinäre Plattform Initiative Gehirnforschung Steiermark (INGE St.) hat im diesjährigen Symposium die Medizin in den Mittelpunkt gerückt – und beschäftigt sich im Speziellen in 10 kurzen Vorträgen damit, inwieweit und auf welche Art die Struktur und Funktion des Gehirns von anderen Organsystemen und äußeren Faktoren beeinflusst wird. Dabei geht es um Funktionserhalt, gesundes Altern, aber auch die Entstehung und Vermeidung von Krankheiten – alles Faktoren, die wesentlich sind, um diese Krise gut zu überstehen und die Zukunft erfolgreich zu meistern.

Vorträge

Sars-COV2 (COVID-19) und das Hirn.

Assoz. Prof. Dr. Christian Enzinger. Neurologie, Medizinische Universität Graz

Link zum Youtubevortrag Sars-COV2 (COVID-19) und das Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=L9SqksWeasw&feature=youtu.be

Infektionen und das Hirn.

Prof. Dr. Robert Krause, DTMP, FECMM. Infektiologie & Tropenmedizin, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Infektionen und das Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=oh1TKIcA_ZI&feature=youtu.be

Herz und Hirn.

Assoz. Prof. Dr. Daniel Scherr: Klinische Abteilung für Kardiologie, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Herz und Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=heYUR7Dg0zE&feature=youtu.be

Nieren und Hirn.

Prof. Dr. Alexander Rosenkranz. Nephrologie, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Nieren und Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=TKoYPuSG1d8&feature=youtu.be

Darm und Hirn.

Dr.in Patrizia Kump. Gastroenterologie und Hepatologie, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Darm und Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=VVg-zGdPPps&feature=youtu.be

Drüsen und Hirn.

Assoz. Prof. Harald Sourij. Endokrinologie und Diabetologie, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Drüsen und Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=DIBvc_0DalI&feature=youtu.be

Übergewicht und Hirn.

Prof. Dr. Hermann Toplak. Stoffwechselambulanz, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Übergewicht und Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=4ezCziDhrZI&feature=youtu.be

Bewegungsapparat und Hirn.

Prof. Dr. Hans-Peter Brezinsek. Rheumatologie, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Bewegungsapparat und Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=Goa8QH-MuS8&feature=youtu.be

Psyche und Hirn.

Assoz. Prof.in Dr.in Eva Reininghaus. Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Psyche und Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=f_BTMHgDWss&feature=youtu.be

Geistiges Training und das Gehirn.

Prof. Dr. Reinhold Schmidt. Neurologie, Medizinische Universität Graz.

Link zum Youtubevortrag Geistiges Training und das Gehirn: https://www.youtube.com/watch?v=g8Y_ppkX_Sk&feature=youtu.be

Fragen zu den einzelnen Vorträgen können Sie gerne an

admin@gehirnforschung.at

richten. Diese werden dann gesondert von den Vortragenden beantwortet.

Link zum SYMPOSIUM 2020 : https://gehirnforschung.at/blog/2020/10/22/symposium-2020-goes-virtua/

SEHKREIS GmbH – Neue Hilfsmittelfirma für Blinde und Sehbehinderte in Wien

Wer ist die SEHKREIS GmbH?

Herr Ing. Marius Golek und Herr Michael Adrigan, die beide ihre Profession bei der Firma BAUM entdeckt haben: Sehbehinderte und blinde Menschen mit geeigneten Lösungen optimal zu unterstützen.

Gemeinsam weisen sie über 30 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Beratung für vergrößernde Sehhilfen vor. Nun stellen sie ihre fachliche Kompetenz wieder den Kunden zur Verfügung.

Kontakt:

SEHKREIS GmbH

Schönbrunner Straße 195

1120 Wien

Telefon: 01/99 77 298

Mail: info@sehkreis.at

Web: https://www.sehkreis.at/

BLOG – Stiftung «Zugang für alle»

Die Stiftung « Zugang für alle» setzt sich seit dem Jahr 2000 für die Förderung der behindertengerechten Technologienutzung ein. Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Technologien ist ein wichtiger Bestandteil der chancengleichen und gleichberechtigten Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Leben.

Link zu Stiftung Zugang für alle: https://access4all.ch/blog/

 

Youtubekanal Blind-Tech by Jeco

Überlegst du dir auch ein neues Gerät zu kaufen aber weißt nicht ob es für Sehbehinderte oder blinde geeignet ist? Möchtest du wissen welche Geräte, Smartgeräte und Gadgets sich wie bedienen lassen und ob es einschränkungen gibt?
Kein Problem schaue einfach auf dem YouTube Kanal „Blind-Tech by Jeco“ mal rein und lass dir von einer betroffenen Geräte die für Sehgeschädigte und Blinde geeignet sind erklären und empfeheln.
Du findest dort Erfahrungsberichte, Erklärungen wie das entsprechende Gerät Eingerichtet und Bedient wird, Geräte vergleiche, und ganz wichtig ihr habt Fragen zu einem Gerät oder Funktion auch kein Problem hinterlasst ein Kommentar oder schreibt eine E-Mail.

Link zum Youtubekanal von Jeco: https://www.youtube.com/user/frekels0

Cap4free

Warst du schon immer auf der Suche nach einer Plattform, auf welcher du dich auch international mit anderen über verschiedene Themen austauschen kannst?
Dann hast du uns jetzt gefunden.
Cap4free, wir sind ein Netzwerk von vielen verschiedenen Menschen, die genau das gleiche Bedürfnis haben wie du, sich zu verschiedenen Themen, die uns im Alltag begleiten auszutauschen.
Stöber doch einfach unsere Liste der WhatsApp- und Facebook Gruppen durch und du findest bestimmt auch für dich etwas passendes..
Plauder einfach über Fußball, Apple und seine Produkte, diskutiere die aktuelle Nachrichtenlage oder teile deinen Musikgeschmack mit anderen.
Schlendere durch die Welt der Online-Games, finde Rat in allen Lebenslagen oder knüpfe einfach neue Kontakte in der einen oder anderen Plaudergruppe.
Wir bieten dir zu allen erdenklichen Themen, über die man reden kann eine Plattform, auf der du dich austauschen und austoben kannst.

Link zu Cap4free: https://cap4free.de/

 

Oberösterreichischer Sozialratgeber 2020

Beschreibung

Die Sozialarbeit in Oberösterreich lebt vom Miteinander aller Kräfte, die sich für die Bedürfnisse der sozial schwächeren Menschen stark machen. Der Sozialratgeber gibt einen Überblick über alle Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Beratungsstellen sowie Beihilfen und Förderungen im Sozialbereich. Hyperlinks und Lesezeichen erleichtern die Navigation.

Inhalt: Soziale Richtsätze – Beratungs- und Betreuungsangebote – Wichtige Kontaktadressen

Herausgeber: Sozialplattform Oberösterreich

Broschüre – A5 – Format – 200 Seiten

Erschienen 2020

PDF; 3,307 MByte)

Link zum Download: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/so_sozialratgeber_2020.pdf

Info zur Gratis Jahresvignette für Menschen mit Behinderung

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Jahresvignette für die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Und Sie sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Dann erhalten Sie in Zukunft automatisch für das auf Sie zugelassene mehrspurige Fahrzeug eine Digitale Jahresvignette!

Das bedeutet für Sie:

Sie haben bisher die Jahresvignette direkt vom Sozialministriumservice bezogen? Sie müssen keinen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz schaltet die ASFINAG — bei Vorliegen aller Voraussetzungen — automatisch eine Digitale Jahresvignette frei.

Sie haben die Vignette bisher selbst gekauft und die Kosten ersetzt bekommen? Sie müssen keine Jahresvignette mehr erwerben, da die ASFINAG für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz, sofern es von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist, automatisch eine Digitale Jahresvignette freischaltet.

Sie sind nicht von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit?

Haben Sie keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, wird keine Digitale Jahresvignette automatisch für Sie freigeschaltet. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an Ihre Kfz-Versicherung.

   Wer ist Ihr erster Ansprechpartner?

Bei Fragen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung Auskunft. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer Voraussetzung ist, damit Ihre Versicherung Ihr Kennzeichen an die ASFINAG weiterleitet und Ihre Digitale Jahresvignette automatisch aktiviert wird. Das gilt übrigens auch, wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten.

FAQ zur Jahresvignette ab 2020

Was ändert sich bei der Vergabe von Gratis-Jahresvignetten ab dem Jahr 2020?

Jahresvignette kann nur für ein Kennzeichen in Anspruch genommen werden.

Ich habe ein Zweitauto./Es gibt in unserem Haushalt ein zweites Auto. Bekomme ich dafür ebenfalls eine Gratis-Jahresvignette?

Die Digitale Vignette ist an ein Kennzeichen gebunden, nicht an ein Fahrzeug. Eine Gratis-Jahresvignette kann nur für ein Kennzeichen in Anspruch genommen werden

Auf wen muss das Kfz-Kennzeichen, für das ich eine digitale Gratisvignette erwerben möchte, angemeldet sein?

Das Fahrzeug muss auf die Person mit Behinderung zugelassen sein.

Bei Zulassungsgemeinschaften, d. h. wenn ein Kfz auf mehrere Personen zugelassen ist, ist die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und die Freischaltung der Gratis-Jahresvignette grundsätzlich nur möglich, wenn alle Personen der Zulassungsgemeinschaft die entsprechenden Voraussetzungen (Nachweis der Behinderung) erfüllen.

Ich habe gehört, dass die Digitale Vignette erst mehrere Tage nach dem Kauf gültig ist. Gilt das auch für die Gratisvignette?

Die Digitale Vignette wird für anspruchsberechtigte Personen von der ASFINAG freigeschaltet und ist ab dem Zeitpunkt der Freischaltung gültig.

Ich habe immer eine Gratisvignette vom Sozialministeriumservice erhalten. Ich habe gehört, dass Schreiben an die

In diesem Fall wird das Kennzeichen des KFZ, das auf Grund des Eintrages der Unzumutbarkeit im Behindertenpass von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist, eine digitale Vignette im Wege des Eintrages des Kennzeichens in der Vignettendatenbank freigeschaltet.

Die Befreiung gilt ab dem Datum der Gültigkeit des Eintrages der Unzumutbarkeit bis zum 31. Jänner des Folgejahres bei Befristung des Behindertenpasses (analog Klebevignette).

Die Zulassungsdatenbank meldet ennzeichenwechsel/Fahrzeugwechsel/Abmeldung etc, an die ASFINAG.

Wer erhält das Schreiben, wenn eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt?

Das Sozialministeriumservice versendet Schreiben zur Gratisjahresvignette 2020 an

anspruchsberechtigte Personen (Behindertenpass mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“), welche im Vorjahr eine Gratisvignette für 2019 erhalten haben oder die im Jahr 2019 (bis zum Stichtag) die Anspruchsberechtigung erlangt haben.

Das Sozialministeriumservice ist nicht an die Zulassungsdatenbank angebunden. Ob eine Einzelzulassung oder eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt, ist bei Versendung der Schreiben nicht bekannt

Was muss ich tun, wenn eine Zulassungsgemeinschaft vorliegt?

Bisher konnte eine Jahresvignette bzw. die Bestätigung für einen Kostenersatz auch ausgestellt werden, wenn die behinderte.Person (Behindertenpass mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) als „Zweilzulassungsbesitzer“ im Zulassungsschein eingetragen war.

Mit der Anbindung der Voraussetzungen für eine Gratis-Jahresvignette an die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ist das aktuell nicht möglich. Nach der aktuellen Regelung müssen alle im Zulassungsschein eingetragenen Personen die Anspruchsvoraussetzungen aufweisen.

Im Zuge der Änderung und Vereinfachung der Abläufe war eine Reduzierung des

anspruchsberechtigten Personenkreises nicht beabsichtigt. Daher wurde in Bezug auf Zulassungsgemeinschaften eine Nachbesserung der Regelungen in Aussicht gestellt.

Ist der Behindertenpass noch aktuell?

Es wurde leider festgestellt, dass Menschen mit Behinderung, mit Behindertenpässen unterwegs sind, die nicht am aktuellen Stand bei dem Zusatzeintragungen sind.

Die entsprechenden Behindertenpässe wurden schon vor sehr langer Zeit ausgestellt und anscheinend seitdem nicht mehr aktualisiert. Wenn man bei Kontrollen feststellt, dass zum Beispiel der Eintrag für eine Begleitperson fehlt, dann hilft auch keine Diskussion. Auch die Bemerkung: „Ich fahre schon 30 Jahre mit dem Behindertenpass!“ hilfreich ist, bezweifle ich. Das kann sehr teuer kommen!

Deshalb ist es immer sehr hilfreich, wenn man von Zeit zu Zeit seine Dokumente kontrolliert und auf Aktualität prüft.

Diese Zusatzeinträge können im Behindertenpass eingetragen sein:

Zusatzeintragungen mit Piktogramm.

Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung.

Der Inhaber/die Inhaberin des Passes…

kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

bedarf einer Begleitperson.

ist überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen.

ist schwer hörbehindert.

ist hochgradig sehbehindert.

Ist blind.

Ist gehörlos.

Ist taubblind.

benötigt einen Assistenzhund (Blindenführ-, Service- oder Signalhund)

Gesundheitschädigung gern. § 2 Abs.1 erster Teilstrich VO 303/196 liegt vor.

Gesundheitschädigung gern. § 2 Abs.1 zweiter Teilstrich VO 303/196 liegt vor.

Gesundheitschädigung gern. § 2 Abs.1 driter Teilstrich VO 303/196 liegt vor.

Zusatzeintragungen ohne Piktogramm

ist Epileptiker/Epileptikerin.

ist Träger/in von Osteosynthesematerial.

ist Träger/in einer Prothese.

ist „Träger/in eines Cochlearimplantates“.

ist Träger/in einer Orthese.