Linz

Info zu Behindertenpass

Info zu Behindertenpass

Der Behindertenausweis ist ein Lichtbildausweis, der als offizieller Nachweis einer Behinderung in Österreich gilt. Er kann somit bei diversen Ämtern und Behörden dafür benutzt werden und ermöglicht überdies die Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen bei Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Versicherungen.

 

Der Grad der Behinderung wird dabei in einer Prozentzahl dargestellt. Die Einschätzung des Grades der Behinderung erfolgt auf Grundlage der Funktionseinschränkungen im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich sowie in der Sinneswahrnehmung. Der Behindertenausweis bzw. Behindertenpass wird erst ab einem Grad von 50 % ausgestellt.

 

TIPP: Der Behindertenpass ist nicht mit dem „Feststellbescheid“ zu verwechseln, welcher den erhöhten Kündigungsschutz bringt!

TIPP: Der Behindertenpass bringt keine finanziellen Leistungen mit sich! Für finanzielle Beihilfen aufgrund von Pflegebedürftigkeit informieren Sie sich bitte unter der Rubrik „Pflegegeld“

Mobil mit dem Behindertenpass

Mobil mit dem Behindertenpass

Diese Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass beim Reisen in Österreich!

Egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Auto unterwegs sind – mit einem Behindertenpass und dem Eintrag „stark sehbehindert“ oder „blind“ können Sie einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die Sie in Ihrer Mobilität maßgeblich unterstützen werden. Der BSVÖ hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie zu einem Behindertenpass kommen und welche Vorteile Sie damit nutzen können.

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der zum Nachweis einer Behinderung dient. Anspruch darauf haben alle Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % mit Wohnsitz in Österreich.Ausgestellt wird der Behindertenpass vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt). Welche Unterlagen Sie dafür brauchen und wie diese einzureichen sind, erfahren Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice oder telefonisch bei Ihrer  Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Welche Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel?

Zug- und Busfahrten:

Bei der Westbahn kann gegen Vorlage des Behindertenausweises eine Begleitperson/ein Blindenführhund oder Assistenzhund kostenlos mit Ihnen mitfahren.

Bei den ÖBB haben Sie Anspruch auf eine Fahrpreis- und Reservierungsermäßigung sowie eine kostenlose Fahrkarte für Ihre Begleitperson und/oder Ihren Blindenführhund oder Assistenzhund. Je nach Bundesland profitieren Sie davon auch bei der Nutzung regionaler öffentlicher Verkehrsmittel.

Autofahrten:

Bei bestimmten Beeinträchtigungen, darunter hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit, erhalten Sie einen Eintrag im Behindertenpass, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist.

Mit diesem Eintrag erhalten Sie z.B. eine kostenlose Autobahnvignette. Außerdem wird es damit in Zukunft möglich sein, mit einem Auto, in dem Sie mitfahren, auf Behindertenparkplätzen zu parken, indem Sie einen Parkausweis nach StVO § 29 b beantragen.

Außerdem haben  Sie mit dem Behindertenpass …

Anspruch auf einen pauschalisierten Steuerfreibetrag haben,

eventuell Anspruch auf Befreiung von Studiengebühren,

die Möglichkeit,den „Euro-Key“ zu bestellen, der die Nutzung von öffentlichen barrierefreien WCs, Schrägaufzügen etc. ermöglicht, Link zum bestellen des Euro-Keys!

bei der Gewerblichen Sozialversicherung eine Befreiung vom Selbstbehalt erhalten,

Bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen kann man nach Vorlage des Behindertenpasses eine Preisermäßigung bekommen.

Bei vielen öffentlichen und privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren hat sich als nicht durchführbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.

Aber es ist oft sehr hilfreich wenn man beim Erwerb des/der Tickets sagt „Blind mit Begleitung“. Dann sieht man ja was passiert Und immer den Behindertenpass parat halten!

Da die unvollständigen und oft nicht mehr aktuellen Angaben auf meiner Homepage Anlass für Beschwerden waren, habe ich sie gelöscht.

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

 

  1. ÖBB Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. Jänner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzelfahrkarten – damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbeschädigt.

Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.

Personen mit einem Pflegegeldbezug, denen kein Behindertenpass ausgestellt werden kann, erhalten vom Bundessozialamt eine Bescheinigung, dass sie zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung berechtigt sind.

Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können wie bisher folgende Vorteile nutzen:

Rabatt von 50 % auf ÖBB-Standard-Einzelfahrkarten für Reisende, Sitzplatzreservierung gratis, Rollstuhlplatz gratis

Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im ÖBB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“ als Nachweis.

Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen kann. Als Nachweis dafür gilt der Eintrag im Behindertenpass „stark sehbehindert“ oder „Blind“ oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund.

  1. Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)

Menschen mit Behinderung und Blinde bekommen Ihre VVV Jahreskarte zum Sparpreis. Voraussetzung ist der Nachweis der Behinderung von 70% bzw. 1/25 der normalen Sehschärfe. Zu jeder Jahreskarte kann der/die im selben Haushalt lebende PartnerIn dieselbe oder eine günstigere Jahreskarte zum Sparpreis erwerben. Ist der/die PartnerIn ebenfalls körperlich beeinträchtigt oder blind (70% bzw. 1/25), zahlt auch er/sie für die maximo Jahreskarte nur 192 Euro. Erhältlich in allen Servicestellen mit Foto, Ausweis und den entsprechenden Nachweisen. Bei Partnerkarte zusätzlich eine Meldebestätigung beider Partner (darf nicht älter als 6 Monate alt sein).

  1. Verkehrsverbund Tirol (VVT)

Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte fahren ermäßigt und eine Begleitperson fährt gratis mit Voraussetzung: Österreichischer Behindertenpass (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 70 % oder Eintrag am Behindertenpass: “Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen”), Schwerkriegsbeschädigtenausweis (beide erhältlich beim Bundessozialamt) oder die ÖBB VorteilsCard “Spezial” bzw. “Blind”.

Für Innsbruck (Kernzone) erhalten Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte zusätzlich ermäßigte 5-Fahrten-Tickets. Weitere Infos gibt es auf www.ivb.at und im IVB-Kundencenter (Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck).
Einzel- und Tages-Tickets sind erhältlich bei allen Ticketautomaten, Bahnhöfen, BusfahrerInnen sowie bei den VVT und IVB-Vorverkaufsstellen im Großraum Innsbruck. Hinweis: Auf den Linien 4, D, E, S, T und A nur Einzel-Tickets.
Auf allen Stadtverkehrslinien der IVB gibt es ausschließlich Einzel-Tickets für Innsbruck (Kernzone).

  1. Salzburger Verkehrsverbund (SVV)

– Inhaber einer gültigen ÖBB-ÖSTERREICHCARD Spezial.
– Eine Begleitperson und/oder ein Service-, Signal-oder Blindenführhund wird/werden unentgeltlich befördert, sofern die behinderte Person im Rollstuhl fährt bzw. deren Behindertenpass den Vermerk “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” aufweist. Bürger anderer Staaten sind, wenn sie einen dem Behindertenpass gleichzuhaltenden Ausweis vorlegen aus dem Vor- und Zunamen, Wohnort, Geburtsdatum sowie eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % ersichtlich ist, ebenfalls Minimum-Tarif berechtigt.
– Enthält der Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz den Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ vorweisen, erhält der Inhaber des Behindertenpasses den Minimum-Tarif. Ein Minimum GdB (Grad der Behinderung) ist hier nicht vorausgesetzt.

  1. Verbund Linie Steiermark

Mit der entsprechenden VORTEILScard gibt es Ermäßigung
Blinde*, behinderte Menschen* und Schwerkriegsbeschädigte* erhalten alle 1-bis-5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent günstiger.

Blinde, Menschen mit Behinderung: Als Berechtigungsnachweis wird der orangefärbige Behindertenpass benötigt. Der Grad der Behinderung muss mindestens 70% betragen oder es muss der Eintrag “Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.” vorhanden sein.
Schwerkriegsbeschädigte: Als Berechtigungsnachweis dient der orangefärbige Schwerkriegsbeschädigtenausweis.

Gratis-Mitnahmemöglichkeit
Blinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbeschädigte dürfen mit jeder Verbundfahrkarte und dem entsprechenden Berechtigungsausweis eine Begleitperson und einen Assistenzhund gratis mitnehmen.

  1. Der Verkehrsverbund Oberösterreich (OÖVV)

Behinderte, Schwerkriegsbeschädigte und Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein österreichischer Behindertenausweis oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ anerkannt.

In Umlauf befindliche VORTEILScard Produkte der ÖBB gelten jeweils bis zu deren Gültigkeitsende und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Begleitperson und/oder ein Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert, wenn die behinderte Person im Rollstuhl fährt, bzw. dessen Behindertenpass den Vermerk „Der/Die Inhaber/in des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist. Der zu Begleitende benötigt in diesem Fall keinerlei zusätzliche Bescheinigung, wie zum Beispiel ÖBB VORTEILScard Spezial für Behinderte. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Blinde mit Begleitperson und /oder Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund eines Blinden Menschen wird/werden unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte
Im Regionalverkehr wird/werden eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund von Schwerkriegsbeschädigten unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C mit der Eintragung “Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf Straßenbahnen und auf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden ebenfalls unentgeltlich befördert.

  1. Kärnter Linien

Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.

Bei Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den “Begleitpersonen-Vermerk” eingetragen haben, sowie bei Personen im Rollstuhl, wird eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund untentgeltlich mitbefördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt  werden ermäßigte Fahrkarten im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis gilt:
Ein österreichischer Behindertenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Ermäßigung für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Ermäßigungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.
Zivilblinde:

Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich befördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden Ermäßigungen nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis wird von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen der österreichische Behindertenausweis mit dem Zusatz “BLIND”, gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann, anerkannt.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Blinden-Ermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Blinden-Ermäßigung anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.

Eine solche Ausnahme liegt bis auf Weiteres insbesondere für die Freifahrt für “Vollblinde” der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt für den Kauf ermäßigter Fahrkarten anerkannt. Vollblinde erhalten bei den STW eine personenbezogene Kundenkarte aus der hervorgeht, dass bei Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel der STW diese Person und gegebenenfalls auch einschließlich einer Begleitperson in dieser Funktion kostenlos befördert werden.

  1. Verkehrsverbund Niederösterreich und Burgenland (VVNB):

Eine 40%-Ermäßigung für folgende Fahrgäste: Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde; Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften,

Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70%.

  1. Wiener Linien

Seit 1. Jänner 2014 können Begleitpersonen von behinderten Menschen die Öffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR).

Gültig ist diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwerkriegsbeschädigten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur Öffi-Benützung benötigen. Im – gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten österreichischen – Behindertenpass muss der Hinweis “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” explizit festgehalten sein. Darüber hinaus gibt es bei den Wiener Linien sonst keine Ermäßigungen mit dem Behindertenausweis!

  1. Parkausweis gemäß § 29 b StVO

Ab 1.1.2014 ist das Bundesssozialamt auch für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29 b StVO zuständig.

Voraussetzung

Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“

Die bis 31.12.2013 eingetragene Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gilt weiterhin.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular „Parkausweis“

1 aktuelles Passfoto

Die Ausstellung des Parkausweises ist  gebührenfrei.

Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, müssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt „Behindertenpass“).

Ausweise der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)

Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) ist.

Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig.

Die Ausstellung eines Duplikates und die Abänderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013 von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht möglich. Auch in diesen Fällen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).

  1. Sonstige Ermäßigungen für Behinderte

Bei vielen privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren ist sehr schwierig. Vollständigkeit darf daher nicht erwartet werden und wurde auch nicht angestrebt. Die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes hat dazu eine Broschüre herausgegeben, die allerdings dem Stand von 2010 entspricht. Hier wird eine teilweise Aktualisierung versucht. In jedem Fall empfiehlt sich eine Nachfrage bei dem jeweiligen Anbieter oder ein Nachsehen auf der (jeweils angegebenen) Homepage. Bei Musen, Theatern, Konzerten, Zoos, Besichtigungen von Kulturdenkmälern immer mit dem Behindertenpass fragen, ob es Ermäßigungen gibt!

 

Quelle: ARGE Niere

 

Link zum Originaltext: http://argeniere.at/blog/2016/01/27/ermaessigungen-mit-behindertenausweis/

 

 

 

 

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Theatergruppe Essellissimo der SLI OÖ

Theatergruppe Essellissimo der SLI OÖ

 

Der Verein SLI Oberösterreich (Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich), dessen Hauptziel es ist, sowohl soziale als auch bauliche Barrieren in unserer Gesellschaft abzubauen, damit Menschen mit Beeinträchtigung selbstbewusst und selbstbestimmt leben können, hat im Jahre 2003 den ersten Theaterworkshop abgehalten. 2005 wurde schließlich die Theatergruppe „Essellissimo“ gegründet, die seitdem in regelmäßigen Abständen unter professioneller Leitung probiert. Das Ensemble vereint Menschen mit und ohne Behinderung. Menschen, die gerne Theater spielen, streben die Findung eines persönlichen, mutigen Spielstiles und die Bildung eines Ensembles, an.

Unsere Gruppe lässt durch die Einschränkungen ihrer Mitglieder nicht „behindern“, sondern benutzt diese als kreative Quelle. Denn: Einschränkung kommt von Schranke und die ist letztlich immer dafür da den Weg frei zu machen – zu neuen Ideen und unnachahmlichen Charakteren. Zu unseren bisherigen Projekten zählen Improvisationsworkshops, Lesungen und Theaterstücke. Als Regisseurin fungiert seit 2008 die Schauspielerin Monika Haslinger (Absolventin der Anton Bruckner Privat Universität).Wir proben ein- bis zweimal in der Woche, vor der Premiere selbstverständlich auch öfters.

Link zu Essellissimo: http://www.sli-ooe.at/?q=essellissimo_wersindwir

Youtubekanal von Essellissimo: https://www.youtube.com/results?search_query=essellissimo+theater

Facebookseite von Essellissimo: https://www.facebook.com/profile.php?id=100012304656698

Neue App´s für das iPhone und iPad – Jänner 2017

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BlindWiki BlindWiki ist ein Audio-Netzwerk, in dem blinde und sehbehinderte Smartphone-Nutzer ihre Entdeckungen als Tonaufnahmen veröffentlichen und per GPS den Ort der Aufnahme markieren. Die Plattform enthält nicht nur Informationen über Schwierigkeiten und Barrieren, sondern ist auch eine Fundgrube für Erfahrungen, Meinungen und Geschichten. Dadurch entsteht eine kreative und gemeinschaftliche Kartographie des Ungesehenen.

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Sind Sie blind oder können nicht lesen? Dann ist Digit-Eyes genau das Richtige für Sie! Mit Digit-Eyes können Sie:

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Reisende aus der Schweiz können derzeit nur Hotels und Flüge über unsere Expedia.ch-App buchen.

Die Expedia-App wurde entwickelt, um jede Etappe Ihrer Reise mit cleverer Technik zu bereichern – von der Reiseplanung bis hin zur Buchung und natürlich der Reise selbst.

Link zu einen Testbericht von INCOBS: http://www.incobs.de/tests/items/expedia.html

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Linz Linien Ticket-App Für unsere Fahrgäste der LINZ LINIEN bieten wir ab sofort den Ticketkauf einfach und komfortabel via Handy-App. Man ist damit nicht mehr an die Öffnungszeiten von Vorverkaufsstellen oder an die Bedienung eines Fahrscheinautomaten gebunden. Alles was dazu benötigt wird, ist ein Smartphone und die kostenlose Ticket-App der LINZ LINIEN.

Das Angebot umfasst neben allen Produkten des LINZ LINIEN Online-Shops, wie zum Beispiel MAXI-, Wochen-, oder Monatskarte auch das 1-Stunden-Ticket – derzeit exklusiv nur mit dieser App erhältlich.

– Kauf von mobilen Tickets (Anzeige in der App)
– Einmalige Registrierung
– Zahlung einfach via Kreditkarte (MasterCard, Visa, American Express)
– Personalisierte Tickets sowohl für den Käufer als auch andere mitfahrende Personen
– Favoritenfunktion für spezielle Ticketkonfigurationen

Link zum Appstore für Linz Linien Ticket-App

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Post Die App der Österreichischen Post AG bietet unter anderem eine Funktion zur Sendungsverfolgung, einen Tarifrechner und einen Briefkastenfinder. Konnte ein Paket nicht zugestellt werden, kommt außerdem der „Gelbe Zettel“ direkt auf das Smartphone. So kann das Paket abgeholt werden, ohne die Zustellbenachrichtigung vorher holen zu müssen, indem einfach in der Post der elektronische Gelbe Zettel hergezeigt wird. Auch eine Abholung durch eine andere Person ist möglich, wenn der mobile Gelbe Zettel an sie weitergeleitet wurde.

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