Österreich

Barrierefreies Webportal „Info-Pool“ in Vorarlberg

Vorarlberg – Alle Leistungen für Menschen mit Behinderung im Überblick

Mit dem neuen, barrierefreien Webportal „Info-Pool für Menschen mit Behinderung – www.behinderung-vorarlberg.at“ lässt das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Institut für Sozialdienste (ifs) eine Vision zur Realität werden. Nun gibt es einen Ort, an welchem mit wenigen Klicks alle Informationen rund um die Thematik „Menschen mit Behinderung in Vorarlberg“ gefunden werden können.

Link zum Info-Pool für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg

Blindenerholungszentrum „Haus Ingrüne“ des BSV V

Das Ferienhaus „Haus Ingrüne“ befindet sich in Schwarzach in Vorarlberg unweit der liechtensteiner, schweizer und deutschen Grenze auf 600 m Meereshöhe in einer äußerst ruhigen Lage.

Schöne, schattige Waldwege, die eigens vom österreichischen Bundesheer für Blinde und Sehbehinderte angelegt wurden, säumen die Anlage und laden zu Spaziergängen ein.

Das Ferienhaus „Haus Ingrüne“ bietet Unterkunft für 17 Personen. Die Zimmer sind mit WC und Dusche oder Bad, Radio, Telefon und Kühlschrank ausgestattet. Ebenfalls hat jedes Zimmer einen eigenen Fernsehanschluss.

Den Gästen stehen eine spezielle Blindenschießanlage, Sauna, Fitnessraum, Gruppenräume sowie ein Kaffeezimmer zur Verfügung.

Im Mehrzwecksaal befindet sich eine blindengerechte Kegelbahn. In den Sommermonaten ist auch das hauseigene Freischwimmbad geöffnet.

Link zur Infoseite „Haus im grüne“: http://www.bsvv.at/dokumente/ingruene_haus.html

Link zum Film auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=EAxidykTwv0&feature=youtu.be

Quelle: Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg

ÖBB – Adressen des Kundenservice der ÖBB

Adressen des Kundenservice der ÖBB

Kundenservice – Mobilitätsservice Zentrale

Anmeldung von Begleitservice und Umsteigehilfen auf den Bahnhöfen der ÖBB.

Telefon: +43 (0)5-1717-5

täglich von 00:00 – 24:00 Uhr

E-Mail: barrierefrei@pv.oebb.at

Web: www.oebb.at/barrierefrei

<http://www.oebb.at/barrierefrei>

Bitte die Anmeldefristen beachten.

ÖBB- Kundenservice – Feedback

Fahrplanauskünfte, Anfragen, Rückmeldungen und Beschwerden

Telefon: +43 (0)5-1717

täglich von 00:00 – 24:00 Uhr

E-Mail: kundenservice@pv.oebb.at

<mailto:kundenservice@pv.oebb.at> oder

kundenfeedback@pv.oebb.at

<mailto:kundenfeedback@pv.oebb.at>

Web: www.oebb.at/de/leistungen-und-services/kontaktformular

<http://www.oebb.at/de/leistungen-und-services/kontaktformular>

Postanschrift – ÖBB- Kundenservice

Postfach 222

A-1020 Wien

Telefonvermittlung der ÖBB

Vermittlung +43 (0)1 93000

auf Facebook unter

https://www.facebook.com/unsereOEBB

Plattform Barrierefreie Ordinationen

Herzlich willkommen auf der Plattform, auf welcher Sie jene Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Umgebung finden können, denen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht fremd sind.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und mit Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenverbänden ist es Ärztinnen und Ärzten österreichweit möglich, Angaben zur Ordination wie z. B. zu baulichen Gegebenheiten, Zugang und Serviceangebot in diesem Register einzutragen.

Link zur Plattform barrierefreie Ordinationen

Serviceseite der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung

Graz als Stadt der Menschenrechte hat hohes Interesse daran, dass Bürgerinnen
und Bürger mit Behinderung ein qualitätvolles Leben führen können. Die
Absenkung von Gehsteigen, Akustikampeln oder behindertengerechte WC-Anlagen sind
nur einige der Projekte, die die Stadt barrierefrei machen sollen. Mit der
Beauftragtenstelle für Menschen mit Behinderung wurde eine Serviceinstitution
für Fragen jeglicher Art geschaffen. Auch im Bereich der Beschäftigung kann
sich die Murmetropole sehen lassen: Rund 500 GrazerInnen mit Behinderung haben
ihren Arbeitsplatz in der Stadt – eine Zahl, mit der Graz österreichweit im
Spitzenfeld liegt.

Link zur Serviceseite der Stadt Graz

 

Unterwegs mit dem österreichischen Behindertenpass.

Unterwegs mit dem österreichischen Behindertenpass.

Da es in der Urlaubszeit immer wieder auftaucht – Was bringt der österreichische Behindertenpass bei Reisen im Ausland.

Ich habe mich einmal im Internet schlau gemacht und eigentlich nichts gefunden. Es gibt keine gesammelten Infos oder Listen bezüglich österreichischen Behindertenpass im Ausland. Es gibt aber auch im umgekehrten Fall keine Infos. Was gibt es für Österreichtouristen.

Dann habe ich einen Rundruf auf Facebook gestartet und habe festgestellt, in anderen Ländern ist es genau so. Es gibt auch keine gesammelten Infos. Nicht einmal die EBU (Europäische Blindenunion) hilft da weiter.

Ich glaube, dass das Hauptproblem darin besteht, dass es zur Zeit noch keinen europäischen Behindertenpass gibt, sondern nur nationale. Da ich aber bezweifle, dass auf einem italienischen Behindertenausweis „Blind“ für blind steht, sondern vielleicht eher „ci“ für cieco, wird ein Italiener auch nicht wissen, welche Rechte jemand hat, da unterschiedliche Kennzeichnungen zu unterschiedlichen Rechten führen. Jedoch möchte die EU dies ändern und arbeitet bereits an einem „europäischen Behindertenausweis.

Link zur Seite der EU: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1139&langId=de

Am alten Behindertenpass ist „Blind“ oder „stark sehbehindert“ auch in Englisch und Französisch angegeben. Beim neuen Behindertenpass im Scheckkartenformat steht die Bezeichnung für Behindertenpass in Englisch und Französisch am Pass. Und die Art der Behinderung wird als Piktogramm dargestellt.

Und in Schweden gibt es so etwas gar nicht!

Es gibt aber schon einige Punkte die man beachten sollte:

Der Behindertenpass ist ein nationales Dokument und somit nur für Österreich gültig. Ich habe mit diesem Ausweis keine Rechtsansprüche im Ausland. Ich habe nicht einmal in Österreich einen Anspruch, dass ich mit diesem Behindertenpass überall Ermäßigungen bekomme.

Das habe ich in Wien und Graz schon erlebt, dass ich in privaten Museen keine Ermäßigungen bekommen habe. Ihr könnt es einmal am Linzer Pöstlingberg probieren und in der Märchengrottenbahn nachfragen. Ich habe den vollem Preis bezahlt.

Die Begünstigungen in den Öffis gelten auch nur für das Inland. Außer, ich habe eine Sparschiene oder eine andere gerade aktive Aktion gebucht. Dann ist die Begleitperson natürlich gratis dabei.

Wenn ich also von Rom nach Wien fahre, dann kaufe ich kein Ticket Rom bis Wien sondern von Rom bis zum ersten Halt in Österreich und von dort nach Wien. Sonst kann ich den vollen Preis bezahlen. In Italien gibt es keine Begünstigungen für die Öffis. Das haben sehr viele auf Facebook bestätigt.

Aber in Italien kommt man gratis in alle Museen, auch mit Begleitung (sehr sehr oft erprobt). In Italien reichte mir die englische Beschreibung auf dem Ausweis. Bei Blindheit wird Stock oder Blindenbinde meist international erkannt.

In Frankreich, England und Amerika gibt es sehr oft aber uneinheitliche Ermäßigungen für Öffis und Museen. Immer an die Schalter gehen und fragen.

Ich bin in Berlin mit den Öffis zum halben Preis gefahren. Die Begleitung war frei und bin in jedes Museum zum halben Preis gekommen. Ich habe mich vorher natürlich beim DBSV informiert und die waren sehr hilfsbereit.

Wenn man eine größere Reise plant und man kommt alleine nicht zurecht dann sollte man sich an seinen eigenen Blindenverband wenden. Die haben schließlich die Verbindungen zu anderen Verbänden im In- und Ausland.

Ich habe einige Punkte zusammen gestellt und auf meinem Blog gehostet.

Link Info zu Behindertenpass: http://hojas.co.at/blog/info-zu-behindertenpass/

Link zu Mobil mit dem Behindertenpass: http://hojas.co.at/blog/mobil-mit-dem-behindertenpass/

Link zu Ermäßigungen mit dem Behintertenausweis – Stand 2016, Quelle: ARGE Niere: http://hojas.co.at/blog/ermaessigungen-mit-behindertenausweis-stand-jaenner-2016/

Es ist auch eine erprobte Möglichkeit, sich bestimmte Phrasen zusammenzuschreiben und in die jeweilige Landessprache übersetzen zu lassen.

 

EU-Behindertenausweis

Um Menschen mit Behinderungen das Reisen zwischen den EU-Ländern zu erleichtern, entwickelt die EU ein System der gegenseitigen Anerkennung auf der Grundlage eines EU-Behindertenausweises.

Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Dies macht es für Menschen mit Behinderungen schwierig, in andere EU-Länder zu reisen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ihr nationaler Behindertenausweis nicht anerkannt wird.

Der EU-Behindertenausweis wird gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Vergünstigungen verschaffen, hauptsächlich in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr. Der Ausweis wird von den am System auf freiwilliger Basis teilnehmenden Ländern gegenseitig anerkannt werden.

Im Februar 2016 wurde ein Pilotprojekt eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Ausweis in einer ersten Gruppe von acht EU-Ländern eingeführt, nämlich….

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