Österreich

Infoseiten im Internet – Freizeit und Reisen

Infoseiten im Internet: Teil 1 – Freizeit und Reisen

 

Ich habe nach meinem subjektiven Empfinden Infoseiten im Internet gesammelt und in Gruppen zusammengestellt. Diese Infoseiten können Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen vielleicht eine Hilfe oder eine kleine Unterstützung im Alltag sein. Oder sie dienen einfach nur als Unterhaltung. Diese Seiten sind nicht nur auf Österreich bezogen sondern umfassen den deutschsprachigen Raum. Und wer diese Seiten nicht braucht: Einfach auf „Entfernen“ klicken.

 

Teil 1 befasst sich mit Freizeit und Reisen. Viel Spass beim schmöckern!

 

  • Barrierefreies Österreich, barrierefreier Urlaub – Wie wichtig Barrierefreiheit in unserem Leben ist, merkt man leider erst, wenn man in seinem Alltag – zu Hause, beim Einkaufen, im Restaurant oder im Hotel – durch natürliche und künstliche Barrieren behindert wird. Sei es durch eigene körperliche Beeinträchtigungen oder durch Hindernisse, die durch falsches Einrichten, Planen und Bauen entstanden sind. Um diese selbst errichteten Barrieren weitestgehend abzubauen, hat sich der Verein Barrierefreies Österreich gegründet.

 

Link zur Homepage von barrierefreier Urlaub in Österreich: http://www.barrierefreierurlaub.at/

 

 

  • Infoportal für Reisende mit Servicebedarf – An dieser Stelle erfahren Sie viel rund um das Thema Reisemöglichkeiten für Menschen mit besonderem Servicebedarf. Dazu zählen nicht nur Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, sondern durchaus auch Menschen mit einer zeitweiligen Mobilitätseinschränkung, chronischen Erkrankung oder ganz individuellen persönlichen Möglichkeiten und Grenzen, die nicht mit den „Idealmaßen unseres Lebens“ übereinstimmen.

 

Link zur Homepage von barrierefreier-tourismus: http://www.barrierefreier-tourismus.info/

 

 

  • Freizeit und Urlaub in Österreich – 4101 Freizeit- und Urlaubsangebote, 176 Hotels, Pensionen und Ferienzimmer, 2084 Restaurants und Gasthöfe

 

Link zur Hompage von Freizeit und Urlaub in Österreich: http://www.cusoon.at/

 

 

  • Blindenfreizeiten Pater Lutz – Die Privatinitiative „Blindenfreizeiten Pater Lutz“ wurde von dem inzwischen leider verstorbenen Kamillianerpater Wilfried Lutz vor 45 Jahren ins Leben gerufen. Pater Lutz war gebürtiger Tiroler und ein begeisterter Bergsteiger, so begann er mit einer Bergfreizeit in Oberösterreich, wo er Krankenhausseelsorger war. Hier konnten Blinde, Sehbehinderte und Sehende gemeinsam die Schönheiten der Natur erwandern. Sein Motto war „Freude an den Menschen und Freude an der Natur“. Inzwischen sind es mehrere Freizeiten im Jahr, die bei den verschiedensten Aktivitäten wie Bergsteigen, Langlaufen, Tandemfahren, Wandern, Schwimmen und Kultur blinde und sehende Menschen zusammenführen.

 

Link zur Homepage der Blindenfreizeiten: http://www.blindenfreizeiten.de/

 

 

  • Österreichische Bundesforste – Naturerleben für Alle: Praxisleitfaden für ein barrierefreies Naturerleben . Barrierefreiheit ist für 10 Prozent der Bevölkerung unentbehrlich und für rund 40 Prozent notwendig. Ein barrierefreier Zugang zur Natur ist jedoch oft nicht gegeben, ebenso wie die Teilnahme an Naturerlebnisangeboten für Menschen mit Behinderungen meist nur erschwert – wenn überhaupt – möglich ist.

 

Link zur Homepage von Natur erleben für alle: http://www.wasser-wege.at/2014/03/25/naturerleben-f%C3%BCr-alle/

 

 

  • Linz Stadtwanderwege – Die Stadtwanderwege führen durch romantische Parkanlagen und reizvolle Gegenden im Linzer Grüngürtel. Detaillierte Beschreibungen bekannter und weniger bekannter Wanderrouten in unserer Stadt. Die Palette reicht von traditionellen Ausflugszielen wie Pöstlingberg und Pferdeeisenbahn bis zur interessanten “Türmewanderung“. Die Touren laden alle ein – Linz von einem anderen Blickwinkel aus – kennenzulernen. Persönliche Anmerkung: Ich kenne diese Wanderwege Dank unseren Alfons Aufreiter und seinem tollen Begleitpersonen, der mit seiner Montagswanderung ein tolles Programm für die Blinden und Sehbehinderten in Linz durchführt.

 

Link zur PDFdatei Linz Stadtwanderwege: http://www.linz.at/images/Stadtwanderwege-net.pdf

 

 

  • Blindensport – Zuallererst versteht man – auch auf internationaler Ebene – Blindensport (blind sport) als kurzen und einprägsamen Begriff für „Sport für stark sehbehinderte und blinde Menschen“. Dies ist somit keine Diskriminierung sehbehinderter, aber nicht blinder Menschen, sondern nur eine sprachliche Erleichterung, die zugegeben – für nicht Eingeweihte – immer dieser Erläuterung bedarf.
    Blindensport ist aus mehreren Gründen keine willkürliche Assoziation sportlich Interessierter, die zufälligerweise blind oder stark sehbehindert sind:

 

Link zur Homepage von Blindensport: http://www.blindensport.at/

 

 

  1. Blind kochen und mehr – Das Internetkochbuch (mit CD) von Nathalie Hackl.

 

Link zur Homepage von Blind kochen: http://www.blindkochen.at/

 

 

  • Theater4all – Das Projekt Theater4all hat es sich zur Aufgabe gemacht, Theater für blinde Menschen und für Menschen mit einer Sehbehinderung möglich zu machen. Erfahrene Kommentatorinnen und Kommentatoren übernehmen die Bildbeschreibung der gesamten Vorstellung. Die Theaterbesucherinnen und Theaterbesucher können vor der Vorstellung Informationen zum Stück, sowie während der Vorstellung die Audiodeskription des Stückes über Kopfhörer erleben.

 

Link zur Homepage von Theater4all: http://www.theater4all.at/

 

 

  • Bilder für die Blinden – Wir verstehen uns als Service: Blinde schicken uns ihre Bilder, die ihnen unsere Autoren dann beschreiben.Auch Blinde leben in einer Welt voller Bilder. Wir möchten den Kreis der Menschen erweitern, an die sie sich wenden können, wenn sie wissen wollen, was auf diesen Bildern zu sehen ist. Wenn Sie blind sind, laden wir Sie ein, uns Fotos zu schicken, die wir für Sie beschreiben sollen.

 

Link zur Homepage Bilder für die Blinden: https://bildbeschreibungen.wordpress.com/

 

 

  • 2500 Spiele – Gruppenstunden, Ferienlager, Party-Spiele. Du suchst Spiele für Deine Gruppenstunde in der Jungschar, Jungenschaft, Teeniekreis oder für das Ferienlager? Du veranstaltest eine Spielstrasse, ein Stationenspiel, ein Geländelauf? Du brauchst noch einen Quiz, Kriminalgeschichten oder Krimi-Rätsel, Gruselgeschichten, Spiele und Ideen für Deine Freizeit oder eine Party mit Deinen Freunden? Vielleicht findest Du hier die ein oder andere Idee.

 

Link zur Homepage von 2500 Spielen: http://www.praxis-jugendarbeit.de/spiele-sammlung.html

 

Infoseiten im Internet – Allgemeine Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Infoseiten im Internet: Teil 2 – Allgemeine Informationen für  Menschen mit Beeinträchtigungen

 

Beim Teil 2 meiner Internetseiten geht es um Informationen für alle. Die Reihenfolge der Links  ist willkürlich und lässt auf keinerlei Prioritäten meinerseits schließen.

 

 

  • Die Behördenseite für Österreich – Hier finden sie Informationen zu Amtswegen.

 

Link zur Homepage der Behördenseite: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public

 

Die Behördenseite (Amtsfinder) als App im App Store für Apple: https://itunes.apple.com/at/app/amtsfinder/id587322837?mt=8

 

Die Behördenseite (Amtsfinder) als App im Google Store für Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.gv.help.amtsfinder&hl=de

 

 

  • Sozialministerium Service (vormals Bundessozialamt)– Der Schwerpunkt liegt in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung. Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten. Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen als auch an Unternehmen. Das Sozialministeriumservice stellt auch einen Grad der Behinderung fest und stellt Behindertenpässe sowie Parkausweise

 

Link zur Homepage vom Sozialministerium Service: http://www.sozialministeriumservice.at/

 

 

  • ÖAR Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Die Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs mit derzeit 76 Mitgliedsvereinen, welche mehr als 400.000 behinderte Menschen repräsentieren. Beim ÖAR kann man auch den EuroKey (wenn die Voraussetzungen zutreffen) beziehen.

 

Link zur Homepage der ÖAR: http://www.oear.or.at/

 

 

  • Verein Chronisch krank – Der Verein Chronisch krank setzt sich aus Betroffenen und Menschen die Betroffenen helfen wollen zusammen. Der Obmann, Mag. Jürgen Ephraim Holzinger. Er wurde selbst mehrmals Nieren transplantiert, war lange Zeit Dialysepatient und er führte zahlreiche Prozesse, um seine sozialrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Aufgrund unseres Engagements gelingt es uns immer wieder durch mediale Unterstützung Missstände aufzuzeigen.

 

Link zur Homepage des Vereins Chronisch krank: http://chronischkrank.at/

 

 

  • Sozial-netz.com – Ein BLOG für Menschen mit Handicap. Hauptsächlich für Blinde und Sehbehinderte Menschen in Linz, Oberösterreich, Österreich.

 

Link zur Homepage von Sozial-netz: http://hojas.co.at/blog/

 

  • Blind leben – Tipps, Hinweise und Anleitungen für Blinde und Sehbehinderte, Gedanken und Meinungen zur Welt der Blinden und der Sehenden, und vieles mehr. Das gibt es hier im Blind Leben Blog.

 

Link zur Homepage von Blind leben: http://blindleben.blogspot.co.at/

 

 

  • Verein Blickkontakt – Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen. Blickkontakt steht für die Förderung und Verwirklichung der Integration, Chancengleichheit und Gleichberechtigung sehbehinderter und blinder Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens, wie etwa Wohnen, Schule, Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit, Mobilität, Freizeit, Rechtsschutz, Kultur, Bildung etc.

 

Link zur Homepage vom Verein Blickkontakt: http://www.blickkontakt.or.at/

 

 

 

Link zur Homepage von KMS: http://www.kms.or.at/

 

  • freiraum-europa – Die Experten und Expertinnen für barrierefreiheit. Für viele Menschen mit Behinderung sind Verkehrsflächen, Verkehrsmittel, Geräte, der Weg durch bzw. in ein Gebäude oder Webseiten eine echte Behinderung, eine Gefahr und ein Hürdenlauf mit unzähligen Barrieren. freiraum-europa möchte Freiraum schaffen, anregen zum Nachdenken über menschengerechte Gestaltung und das Know-How einbringen, um Räume in Freiräume zu verwandeln, zum Vorteil für alle.

 

Link zur Homepage von freiraum-europa: http://www.freiraum-europa.org/

 

 

·         Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs – Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs setzt sich seit über 80 Jahren aktiv für blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich ein. Als älteste und mit 4.300 Mitgliedern auch größte Sehbehinderten-Selbsthilfeorganisation vertreten wir die Interessen von rund 318.000 stark sehbeeinträchtigten Menschen in ganz Österreich.

 

Link zur Homepage der Hilfsgemeinschaft: http://www.hilfsgemeinschaft.at/

 

 

  • Blindenwohlfahrt – Die Österreichische Blindenwohlfahrt betreibt das einzige Wohn- und Pflegeheim für blinde und sehbehinderte Menschen in Wien, das Johann-Wilhelm-Klein-Haus (in Folge J.-W.-Klein-Haus) in Baumgarten im 14. Wiener Gemeindebezirk.

 

Link zur Homepage der Blindenwohlfahrt: http://www.blind.at/

 

 

  • BBlinden- und Sehbehindertenverband Tirol – Der Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol (BSVT) wurde 1946 als eine der ersten Selbsthilfegruppen in Tirol gegründet. Seither ist es gelungen, unsere Einrichtung heute zu „DER“ Anlaufstelle für Menschen mit schwereren Sehbehinderungen in Tirol zu entwickeln, die alle relevanten Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen abdeckt und koordiniert. Persönliche Anmerkung: Nach einen Vergleich der Internetauftritte der unter den Dachverband BSVÖ vertretenen Blindenverbände der österreichischen Bundesländer, hat der BSVT den informativsten, umfangreichsten und aktuellsten Webauftritt. Außerdem hat er ein tolles Hilfsmittelangebot:

 

Link zur Homepage des BSV T: http://www.tbsv.org/

 

 

  • Blindenapostolat – Blind sein. Das Blindenapostolat als Einrichtung der Katholischen Kirche Österreichs für Blinde, Sehbehinderte und deren Begleiter will helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Es bietet dazu verschiedene Hilfen an, über die wir Sie auf unseren Webseiten ausführlicher informieren wollen.

 

Link zur Homepage des Blindenapostolats: http://www.blindenapostolat.at/

 

 

  • Ratgeber Wege finden -Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen – Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen in manchen Bereichen Unterstützung, damit das Recht auf Chancengleichheit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwirklicht werden kann.

 

Link zur Homepage von Wege finden: http://www.gleichgestellt.at/Ratgeber/ratgeber14.php?kapitelid=16%20&%20infoid=2%20&%20themenid=91

 

 

  • Behindertenvertretung in Österreich – Nützliche Informationen, zusammengestellt von Bernhard Hampl.

 

Link zur Homepage von Behindertenvertretung in Österreich: http://www.bham.at/BehVertr/index.htm

 

 

  • Anderes sehen e. V. – Fortschrittliche Förderung blinder Kinder – Anderes Sehen steht für radikales Umdenken. No Limits! Blinde und sehende Kinder müssen sich entsprechend ihren Möglichkeiten und Begabungen entwickeln können. Wir akzeptieren keine unnötigen Barrieren oder Behinderungen. Wir stellen kluge Lösungen zur Verfügung und fordern diese auch von anderen ein. Wir zeigen, dass es geht – machen Sie mit! Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden als gut und richtig ist. Es geht um das Leben und die Menschenrechte der Kinder.

 

Link zur Homepage von anderes sehen e. V.: http://www.anderes-sehen.de/

 

 

  • Selbsthilfe-durchblick.de – Man muss nur die vielfältigen Hilfen nutzen, um das Leben sinnvoll und so selbständig wie möglich zu gestalten. Willkommen in der Selbsthilfe für Menschen mit Sehbehinderung.

 

Link zur Homepage von selbsthilfe-durchblick.de: http://www.selbsthilfe-durchblick.de

 

 

  • net – Für Blinde und Sehbehinderte gibt es eine Vielzahl von Informationen im Netz – massenhaft und verstreut. Doch was davon ist wirklich nützlich? Wir von blindlinks.net haben aus diesem Grund das Netz für Sie unter die Lupe genommen und uns durch den Dschungel der Web-Sites und Informationen gekämpft. Blindlinks.net setzt für Sie auf Klasse und Qualität anstatt auf reine Masse. Daher bietet blindlinks.net Ihnen nur die wirklich hilfreichsten Links. Diese Links geben wir Ihnen als Hilfe an die Hand, damit Sie sich erfolgreicher durchs Web bewegen können. Die Links sind untergliedert in Kategorien und Unterkategorien

 

Link zur Homepage von blindlinks.net: http://www.blindlinks.net/

 

 

  • Clemis Seh Blick – Tipps – vornehmlich für Menschen mit visueller BeeinträchtigungMit den Artikeln auf dieser Webseite will ich meine eigenen Erfahrungen und Einschätzungen im Umgang mit der Technik als Hilfsmittel weitergeben. Als Hilfsmittel, um das Handicap des Sehgeschädigten auszugleichen. Auch wenn vor meinen Aussagen nicht immer ein “ich glaube”, “ich meine”, “ich bin der Ansicht” oder etwas Ähnliches steht, es ist immer meine eigene, ganz subjektive Sicht der Dinge. Und trotz aller Begeisterung für Technik soll auch Feuilletonistisches nicht zu kurz kommen.

 

Link zur Homepage von Clemis Seh Blick: https://clru.wordpress.com/about/

 

 

·         BIZEPS – Schlichtungsdatenbank – Auf der Webseite von BIZEPS gibt es eine sog. Schlichtungsdatenbank. Dort kann man nachlesen, was bei den verschiedenen Schlichtungsverfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz herausgekommen ist, teilweise auch bei den anschließenden Gerichtsverfahren.

 

Link zur Homepage von BIZEPS: https://www.bizeps.or.at/schlichtungen/

 

 

  • Kobinet – Aktuelle Nachrichten und Informationen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

 

Link zur Homepage von Kobinet: http://www.kobinet-nachrichten.org/

 

 

  • VALID – Das Inklusionsmagazin – VALID Magazin ist das erste Lifestylemagazin mit Augenzwinkern für Menschen mit oder ohne Behinderung. Lebendig, authentisch, offen und mit Augenzwinkern bringt VALID Magazin Unterhaltung und Hintergrundberichte für alle, die valid leben wollen.

 

Link zur Homepage von Valid: http://www.validmagazin.com/

 

 

  • rechtleicht.at – Nachrichten und Zeitungsmeldungen sind oft schwer zu verstehen. Was tut sich in Österreich und in der Welt? Was sagen die
    Politiker und Politikerinnen und was meinen sie damit? Besonders wenn du selbst die Politik verstehen und mitwirken möchtest, kannst du dich hier informieren. Du findest auf dieser Homepage auch Meinungen und Vorschläge, um dein Lebensumfeld und die Welt ein wenig positiv zu verändern

 

Link zur Homepage von NEWS.rechtleicht.at: http://news.rechtleicht.at/ueber-uns/

 

 

  • Schattenblick – Eine elektronische Zeitung. Der Schattenblick, seit 1994 der Name einer elektronischen Zeitung, die als kostenloses Nebenprodukt eines umfassenden Verlags-Serviceprojektes entstanden ist, wird heute über das Internet angeboten. Täglich werden zwischen 250 und 300 Nachrichten, Kommentare, Interviews, Reportagen, Berichte, Dokumentationen und Veranstaltungsübersichten neu in den Schattenblick eingelesen. Insgesamt hält das große Lesespektrum des Schattenblick so 000 bis 190.000 Beiträge aus den folgenden Themenbereichen vor: Bildung und Kultur, Buch, Bürger & Gesellschaft, Computer, Die Brille (Literatur), Dienste, Europool, Geisteswissenschaften, Gesellschaften, Kinderblick, Kunst, Martial Arts, Medien, Medizin, Musik, Nachrichten, Naturwissenschaften, Pannwitzblick (Medium und Presse für die Interessen sogenannter behinderter Personen), Parlament, Politik, Recht, Redaktion, Religion, Schach und Spiele, Sozialwissenschaften, Sport, Talk, Tiere/Tierschutz, Umwelt, Unterhaltung und Weltanschauungen.

 

Link zur Homepage von Schattenblick: www.schattenblick.de

 

 

  • Blindenbrief – Post an blinde Menschen. Schreib doch mal wieder…“ so warb vor vielen Jahren die Deutsche Post für mehr Briefverkehr. Wir ermöglichen Ihnen mit unserem neuartigen Serviceangebot, blinden Personen einen Brief oder eine Karte in Blindenschrift zu schicken. Dieses Angebot gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen bzw. Behörden. Die einzige Bedingung ist, daß der Empfänger selbst blind oder dem gleichgestellt ist. Wir übernehmen die Konvertierung in Blindenschrift, die Verpackung und den Versand an den Empfänger – und das Beste: für Privatpersonen völlig kostenfrei.

 

Link zur Homepage von Blindenbrief: http://www.blindenbrief.de/index.html

 

 

·         Visio-N – Erfolgsgeschichten – Erfahrungsberichte aus der beruflichen Reha sehbehinderter Menschen. Diese Menschen (und viele andere) haben es geschafft. Trotz Sehbehinderung haben sie sich neue Perspektiven erarbeitet, sind nun zurück im Job und beweisen: Blindheit und Seheinschränkungen bedeuten noch lange nicht das berufliche Aus.

 

Link zur Homepage von Visio-N: http://www.visio-n.info/erfolgsgeschichten/

 

 

  • Zehn blinde Künstler und ihre erstaunlichen Werke – Blinde Musiker kennt man. Stevie Wonder, Ray Charles und Andrea Bocelli – um nur einige zu nennen. Aber blinde Bildhauer und Maler? Menschen, die ihre Werke nicht sehen können? Geht das überhaupt? Zehn bildende Künstler, die komplett blind oder stark sehbehindert sind!

 

 

Link zur Homepage der blinden Künstler:  http://hojas.co.at/blog/zehn-blinde-kuenstler-und-ihre-erstaunlichen-werke/

 

Infoseiten im Internet – Verkehr

Infoseiten im Internet Teil 3 – Verkehr

Diesmal habe ich eine Sammlung von Internetseiten und App´s für den Verkehr in Österreich zusammengestellt. Diese Sammlung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar.

 

Verkehrsauskunft Österreich – Die Verkehrsauskunft Österreich (VAO) ist ein verkehrsmittelübergreifendes Verkehrsinfoportal für ganz Österreich. Das gesamte Verkehrsgeschehen wird abgedeckt. Routinginformationen und sonstige Informationen für Verkehrsmittel und deren Verknüpfungsmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt: Pkw-Routing, Routing für den öffentlichen Verkehr, Fahrrad-Routing sowie entsprechende Kombinationen wie Bike & Ride, Park & Ride usw.

 

Link zur Homepage von Verkehrsauskunft Österreich: http://beta.verkehrsauskunft.at/bin/query.exe/dn?

 

Fahrplanauskunft der ÖBB – Hier finden Sie alle Fahrpläne Österreichs und können durch Eingabe des Anfangs- und Zielortes genau jene Information erhalten, die Sie brauchen. Der Link führt direkt zur ÖBB. Sie können Ihren Ausgangspunkt und Ihr Ziel online eingeben und erhalten eine präzise Information, wann welches Verkehrsmittel auf der gewünschten Strecke fährt.

 

Link zur Fahrplanauskunft der ÖBB: http://fahrplan.oebb.at/bin/query.exe/dn

 

Link zum ÖBB Ticketshop: https://tickets.oebb.at/de/ticket

 

Verkehrsverbund in Internet

 

Verkehrsverbund Salzburg Link zur Homepage: https://salzburg-verkehr.at/fahrplaene/

 

Verkehrsverbund Oberösterreich . Link zur Homepage: http://www.ooevv.at/

 

Verkehrsverbund Steiermark – Link zur Homepage: http://www.verbundlinie.at/fahrplan/101015/linienliste.php?vu=39,40,97

 

Verkehrsverbund Vorarlberg – Link zur Homepage: http://fahrplan.vmobil.at/bin/query.exe/dn?L=vs_vvv

 

Verkehrsverbund Tirol – Link zur Homepage: http://www.vvt.at/page.cfm?vpath=timetables/journeyplanner

 

Verkehrsverbund OST Region – Link zur Homepage: http://routenplaner.vor.at/bin/query.exe/dn?L=vs_vor

 

Verkehrsverbund Kärnten – Link zur Homepage: http://www.kaerntner-linien.at/verkehrsverbuende

 

Fahrplanauskunft in Internet

 

Link zur Fahrplanauskunft der Linz Linien: http://www.linzag.at/efa/

 

Link zur Fahrplanauskunft der Innsbrucker Verkehrsbetriebe: http://www.ivb.at/

 

Link zur Fahrplanauskunft der Graz Holding – BusBahnBim: http://www.holding-graz.at/linien/fahrplaene/busbahnbim-auskunft.html

 

Link zur Fahrplanauskunft Obus Verkehr Salzburg: https://www.salzburg-ag.at/verkehr/obus/obus/

 

Link zur Fahrplanauskunft der Wiener Linien: http://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/channelView.do/pageTypeId/66526/channelId/-46649

 

Apps für IOS und Android

 

Link zum Applestore für ÖBB SCOTTY: https://itunes.apple.com/at/app/obb-scotty/id315497345?mt=8

 

Link zum Applestore für ÖBB Ticket https://itunes.apple.com/at/app/obb/id1041401604?mt=8

 

Link zun Applestore für ÖBB Scotty für das iPad: https://itunes.apple.com/at/app/obb-scotty-fur-ipad/id583348403?mt=8

 

Green Points – Sie sind am Zug: Sammeln Sie Green Points und helfen Sie der Umwelt!
Mit jeder Bahnfahrt mit der ÖBB sparen Sie nicht nur CO2, sondern können auch Green Points sammeln und damit Naturprojekte in ganz Österreich unterstützen. 1 gefahrener Bahnkilometer entspricht dabei 1 Green Point.

 

Link zun Applestore für Green Points: https://itunes.apple.com/at/app/green-points/id917602829?mt=8

 

CleVVVer – Die cleVVVer mobil Fahrplan-App ist der ideale Begleiter für den öffentlichen Verkehr in Vorarlberg und darüber hinaus. Die mobile Auskunft des VVV für alle Busse, Bahnen, Straßenbahnen etc. in ganz Österreich und Liechtenstein zeigt dem Nutzer überall die aktuellen Abfahrten, besten Verbindungen, Alternativrouten und Störungen an. Außerdem ist es möglich, sich eine Verbindung ab jeder beliebigen Adresse oder ab dem aktuellen Standort zu allen im Smartphone gespeicherten Kontaktadressen anzeigen zu lassen.
Neu beim Nachfolger von vmobil.at ist, dass die App jetzt auch multi-modale Auskünfte bietet: Routen können fürs Fahrrad und Auto sowie für die Kombinationen Bike & Ride, Park & Ride, Kiss & Ride und Autoreisezug ausgegeben werden.

 

Link zum Applestore für CleVVVer: https://itunes.apple.com/at/app/clevvver-mobil/id533107345?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für CleVVVer: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.vvv&hl=de

 

Qando – Das mobile Infoservice. Gibt es für Wien, Graz, Linz, Salzburg,

 

Link zum Applestore für Qando Wiener Linien: https://itunes.apple.com/at/app/qando-wien/id315777736?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für Qando Wiener Linien: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.fluidtime.qando&hl=de

 

 

Nextstop – Der Abfahrtsmonitor und Routenplaner Nextstop steht derzeit für Wien, Linz, Innsbruck, Vorarlberg, Salzburg, Graz, Klagenfurt sowie mehrere Städte in Deutschland, der Schweiz und einige internationale Metropolen zur Verfügung. Nutzer können Routen samt Fußweg oder die Haltestellen in ihrer Umgebung anzeigen lassen.

 

Link zum Applestore für Nextstop Graz: https://itunes.apple.com/at/app/nextstop-graz-sag-mir-quando!/id829888672?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für Nextstop Graz: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.nextstop.graz&hl=de

 

BusBahnBim ist die originale mobile Fahrplanauskunft der steirischen Verbund Linie.

 

Link zum Applestore für BusBahnBim: https://itunes.apple.com/at/app/busbahnbim/id489482120?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für BusBahnBim: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.mdv.STVGCompanion

 

 

Unterwegs – Die ASFINAG APP „UNTERWEGS“ bietet Ihnen aktuelle Informationen über Verkehrslage und Wetterverhältnisse auf dem Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßennetz.

 

Link zum Applestore für Unterwegs der ASFINAG: https://itunes.apple.com/at/app/unterwegs/id453459323?mt=8

 

 

Link zum Store von Google Play für Unterwegs der ASFINAG: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.asfinag.unterwegs&hl=de

 

ÖBB SCOTTY auf Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.oebb&hl=de

 

ÖBB Ticket auf Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.oebb.ts&hl=de

 

Link zur Appsammlung der Linz AG: https://www.linzag.at/portal/portal/linzag/privatkunden/mobilitaetverkehr/fahrplanauskunft/mobiledienste/handyapps

Info zu Behindertenpass

Info zu Behindertenpass

Der Behindertenausweis ist ein Lichtbildausweis, der als offizieller Nachweis einer Behinderung in Österreich gilt. Er kann somit bei diversen Ämtern und Behörden dafür benutzt werden und ermöglicht überdies die Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen bei Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Versicherungen.

 

Der Grad der Behinderung wird dabei in einer Prozentzahl dargestellt. Die Einschätzung des Grades der Behinderung erfolgt auf Grundlage der Funktionseinschränkungen im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich sowie in der Sinneswahrnehmung. Der Behindertenausweis bzw. Behindertenpass wird erst ab einem Grad von 50 % ausgestellt.

 

TIPP: Der Behindertenpass ist nicht mit dem „Feststellbescheid“ zu verwechseln, welcher den erhöhten Kündigungsschutz bringt!

TIPP: Der Behindertenpass bringt keine finanziellen Leistungen mit sich! Für finanzielle Beihilfen aufgrund von Pflegebedürftigkeit informieren Sie sich bitte unter der Rubrik „Pflegegeld“

Mobil mit dem Behindertenpass

Mobil mit dem Behindertenpass

Diese Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass beim Reisen in Österreich!

Egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Auto unterwegs sind – mit einem Behindertenpass und dem Eintrag „stark sehbehindert“ oder „blind“ können Sie einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die Sie in Ihrer Mobilität maßgeblich unterstützen werden. Der BSVÖ hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie zu einem Behindertenpass kommen und welche Vorteile Sie damit nutzen können.

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der zum Nachweis einer Behinderung dient. Anspruch darauf haben alle Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % mit Wohnsitz in Österreich.Ausgestellt wird der Behindertenpass vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt). Welche Unterlagen Sie dafür brauchen und wie diese einzureichen sind, erfahren Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice oder telefonisch bei Ihrer  Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Welche Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel?

Zug- und Busfahrten:

Bei der Westbahn kann gegen Vorlage des Behindertenausweises eine Begleitperson/ein Blindenführhund oder Assistenzhund kostenlos mit Ihnen mitfahren.

Bei den ÖBB haben Sie Anspruch auf eine Fahrpreis- und Reservierungsermäßigung sowie eine kostenlose Fahrkarte für Ihre Begleitperson und/oder Ihren Blindenführhund oder Assistenzhund. Je nach Bundesland profitieren Sie davon auch bei der Nutzung regionaler öffentlicher Verkehrsmittel.

Autofahrten:

Bei bestimmten Beeinträchtigungen, darunter hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit, erhalten Sie einen Eintrag im Behindertenpass, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist.

Mit diesem Eintrag erhalten Sie z.B. eine kostenlose Autobahnvignette. Außerdem wird es damit in Zukunft möglich sein, mit einem Auto, in dem Sie mitfahren, auf Behindertenparkplätzen zu parken, indem Sie einen Parkausweis nach StVO § 29 b beantragen.

Außerdem haben  Sie mit dem Behindertenpass …

Anspruch auf einen pauschalisierten Steuerfreibetrag haben,

eventuell Anspruch auf Befreiung von Studiengebühren,

die Möglichkeit,den „Euro-Key“ zu bestellen, der die Nutzung von öffentlichen barrierefreien WCs, Schrägaufzügen etc. ermöglicht, Link zum bestellen des Euro-Keys!

bei der Gewerblichen Sozialversicherung eine Befreiung vom Selbstbehalt erhalten,

Bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen kann man nach Vorlage des Behindertenpasses eine Preisermäßigung bekommen.

Bei vielen öffentlichen und privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren hat sich als nicht durchführbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.

Aber es ist oft sehr hilfreich wenn man beim Erwerb des/der Tickets sagt „Blind mit Begleitung“. Dann sieht man ja was passiert Und immer den Behindertenpass parat halten!

Da die unvollständigen und oft nicht mehr aktuellen Angaben auf meiner Homepage Anlass für Beschwerden waren, habe ich sie gelöscht.

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

 

  1. ÖBB Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. Jänner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzelfahrkarten – damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbeschädigt.

Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.

Personen mit einem Pflegegeldbezug, denen kein Behindertenpass ausgestellt werden kann, erhalten vom Bundessozialamt eine Bescheinigung, dass sie zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung berechtigt sind.

Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können wie bisher folgende Vorteile nutzen:

Rabatt von 50 % auf ÖBB-Standard-Einzelfahrkarten für Reisende, Sitzplatzreservierung gratis, Rollstuhlplatz gratis

Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im ÖBB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“ als Nachweis.

Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen kann. Als Nachweis dafür gilt der Eintrag im Behindertenpass „stark sehbehindert“ oder „Blind“ oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund.

  1. Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)

Menschen mit Behinderung und Blinde bekommen Ihre VVV Jahreskarte zum Sparpreis. Voraussetzung ist der Nachweis der Behinderung von 70% bzw. 1/25 der normalen Sehschärfe. Zu jeder Jahreskarte kann der/die im selben Haushalt lebende PartnerIn dieselbe oder eine günstigere Jahreskarte zum Sparpreis erwerben. Ist der/die PartnerIn ebenfalls körperlich beeinträchtigt oder blind (70% bzw. 1/25), zahlt auch er/sie für die maximo Jahreskarte nur 192 Euro. Erhältlich in allen Servicestellen mit Foto, Ausweis und den entsprechenden Nachweisen. Bei Partnerkarte zusätzlich eine Meldebestätigung beider Partner (darf nicht älter als 6 Monate alt sein).

  1. Verkehrsverbund Tirol (VVT)

Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte fahren ermäßigt und eine Begleitperson fährt gratis mit Voraussetzung: Österreichischer Behindertenpass (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 70 % oder Eintrag am Behindertenpass: “Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen”), Schwerkriegsbeschädigtenausweis (beide erhältlich beim Bundessozialamt) oder die ÖBB VorteilsCard “Spezial” bzw. “Blind”.

Für Innsbruck (Kernzone) erhalten Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte zusätzlich ermäßigte 5-Fahrten-Tickets. Weitere Infos gibt es auf www.ivb.at und im IVB-Kundencenter (Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck).
Einzel- und Tages-Tickets sind erhältlich bei allen Ticketautomaten, Bahnhöfen, BusfahrerInnen sowie bei den VVT und IVB-Vorverkaufsstellen im Großraum Innsbruck. Hinweis: Auf den Linien 4, D, E, S, T und A nur Einzel-Tickets.
Auf allen Stadtverkehrslinien der IVB gibt es ausschließlich Einzel-Tickets für Innsbruck (Kernzone).

  1. Salzburger Verkehrsverbund (SVV)

– Inhaber einer gültigen ÖBB-ÖSTERREICHCARD Spezial.
– Eine Begleitperson und/oder ein Service-, Signal-oder Blindenführhund wird/werden unentgeltlich befördert, sofern die behinderte Person im Rollstuhl fährt bzw. deren Behindertenpass den Vermerk “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” aufweist. Bürger anderer Staaten sind, wenn sie einen dem Behindertenpass gleichzuhaltenden Ausweis vorlegen aus dem Vor- und Zunamen, Wohnort, Geburtsdatum sowie eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % ersichtlich ist, ebenfalls Minimum-Tarif berechtigt.
– Enthält der Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz den Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ vorweisen, erhält der Inhaber des Behindertenpasses den Minimum-Tarif. Ein Minimum GdB (Grad der Behinderung) ist hier nicht vorausgesetzt.

  1. Verbund Linie Steiermark

Mit der entsprechenden VORTEILScard gibt es Ermäßigung
Blinde*, behinderte Menschen* und Schwerkriegsbeschädigte* erhalten alle 1-bis-5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent günstiger.

Blinde, Menschen mit Behinderung: Als Berechtigungsnachweis wird der orangefärbige Behindertenpass benötigt. Der Grad der Behinderung muss mindestens 70% betragen oder es muss der Eintrag “Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.” vorhanden sein.
Schwerkriegsbeschädigte: Als Berechtigungsnachweis dient der orangefärbige Schwerkriegsbeschädigtenausweis.

Gratis-Mitnahmemöglichkeit
Blinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbeschädigte dürfen mit jeder Verbundfahrkarte und dem entsprechenden Berechtigungsausweis eine Begleitperson und einen Assistenzhund gratis mitnehmen.

  1. Der Verkehrsverbund Oberösterreich (OÖVV)

Behinderte, Schwerkriegsbeschädigte und Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein österreichischer Behindertenausweis oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ anerkannt.

In Umlauf befindliche VORTEILScard Produkte der ÖBB gelten jeweils bis zu deren Gültigkeitsende und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Begleitperson und/oder ein Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert, wenn die behinderte Person im Rollstuhl fährt, bzw. dessen Behindertenpass den Vermerk „Der/Die Inhaber/in des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist. Der zu Begleitende benötigt in diesem Fall keinerlei zusätzliche Bescheinigung, wie zum Beispiel ÖBB VORTEILScard Spezial für Behinderte. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Blinde mit Begleitperson und /oder Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund eines Blinden Menschen wird/werden unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte
Im Regionalverkehr wird/werden eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund von Schwerkriegsbeschädigten unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C mit der Eintragung “Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf Straßenbahnen und auf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden ebenfalls unentgeltlich befördert.

  1. Kärnter Linien

Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.

Bei Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den “Begleitpersonen-Vermerk” eingetragen haben, sowie bei Personen im Rollstuhl, wird eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund untentgeltlich mitbefördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt  werden ermäßigte Fahrkarten im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis gilt:
Ein österreichischer Behindertenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Ermäßigung für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Ermäßigungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.
Zivilblinde:

Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich befördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden Ermäßigungen nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis wird von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen der österreichische Behindertenausweis mit dem Zusatz “BLIND”, gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann, anerkannt.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Blinden-Ermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Blinden-Ermäßigung anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.

Eine solche Ausnahme liegt bis auf Weiteres insbesondere für die Freifahrt für “Vollblinde” der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt für den Kauf ermäßigter Fahrkarten anerkannt. Vollblinde erhalten bei den STW eine personenbezogene Kundenkarte aus der hervorgeht, dass bei Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel der STW diese Person und gegebenenfalls auch einschließlich einer Begleitperson in dieser Funktion kostenlos befördert werden.

  1. Verkehrsverbund Niederösterreich und Burgenland (VVNB):

Eine 40%-Ermäßigung für folgende Fahrgäste: Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde; Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften,

Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70%.

  1. Wiener Linien

Seit 1. Jänner 2014 können Begleitpersonen von behinderten Menschen die Öffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR).

Gültig ist diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwerkriegsbeschädigten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur Öffi-Benützung benötigen. Im – gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten österreichischen – Behindertenpass muss der Hinweis “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” explizit festgehalten sein. Darüber hinaus gibt es bei den Wiener Linien sonst keine Ermäßigungen mit dem Behindertenausweis!

  1. Parkausweis gemäß § 29 b StVO

Ab 1.1.2014 ist das Bundesssozialamt auch für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29 b StVO zuständig.

Voraussetzung

Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“

Die bis 31.12.2013 eingetragene Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gilt weiterhin.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular „Parkausweis“

1 aktuelles Passfoto

Die Ausstellung des Parkausweises ist  gebührenfrei.

Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, müssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt „Behindertenpass“).

Ausweise der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)

Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) ist.

Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig.

Die Ausstellung eines Duplikates und die Abänderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013 von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht möglich. Auch in diesen Fällen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).

  1. Sonstige Ermäßigungen für Behinderte

Bei vielen privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren ist sehr schwierig. Vollständigkeit darf daher nicht erwartet werden und wurde auch nicht angestrebt. Die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes hat dazu eine Broschüre herausgegeben, die allerdings dem Stand von 2010 entspricht. Hier wird eine teilweise Aktualisierung versucht. In jedem Fall empfiehlt sich eine Nachfrage bei dem jeweiligen Anbieter oder ein Nachsehen auf der (jeweils angegebenen) Homepage. Bei Musen, Theatern, Konzerten, Zoos, Besichtigungen von Kulturdenkmälern immer mit dem Behindertenpass fragen, ob es Ermäßigungen gibt!

 

Quelle: ARGE Niere

 

Link zum Originaltext: http://argeniere.at/blog/2016/01/27/ermaessigungen-mit-behindertenausweis/

 

 

 

 

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Das Pflegegeld

Pflegegeld

Anspruchsberechtigte – Voraussetzungen – Antrag – Ruhen

Quelle WKO – Stand: 01.01.2017

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern und für sie die Möglichkeit zu schaffen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruchsberechtigt nach dem Bundespflegegesetz sind unter anderem

  • Bezieher einer Vollrente aus der Unfallversicherung,
  • Bezieher einer Pension (ausgenommen die Knappschaftspension) nach dem ASVG, GSVG, BSVG etc.,
  • Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses nach dem Pensionsgesetz, dem Landeslehrerdienstrechtsgesetz etc., auch wenn die Pension ruht oder weggefallen ist.

Anspruchsvoraussetzungen

Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird oder würde.

Höhe des Pflegegeldes

Pflegegeldstufe

Pflegebedarf

Pflegegeld

Stufe 1           mehr als 65 Stunden/Monat         € 157,30

Stufe 2           mehr als 95 Stunden/Monat         € 290,00

Stufe 3           mehr als 120 Stunden/Monat       € 451,80

Stufe 4           mehr als 160 Stunden/Monat       € 677,60

Stufe 5           mehr als 180 Stunden/Monat und außergewöhnlichen Pflegeaufwand      € 920,30

Stufe 6           mehr als 180 Stunden/Monat und dauernde Beaufsichtigung          € 1.285,20

Stufe 7           mehr als 180 Stunden/Monat und Bewegungsunfähigkeit     € 1.688,90

Mindesteinstufung

Für folgende Personen ist (ohne Prüfung des Pflegebedarfs) eine Mindesteinstufung vorgesehen:

  • Rollstuhlfahrer mit bestimmten Diagnosen und abhängig von weiteren Einschränkungen (Stufe 3 – 5)
  • hochgradig sehbehinderte Personen (Stufe 3)
  • blinde Personen (Stufe 4)
  • taubblinde Personen (Stufe 5)

Antrag

Das Pflegegeld ist beim zuständigen Versicherungsträger zu beantragen. Es gebührt ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten. Dies gilt auch für die Erhöhung des Pflegegeldes. Zur Antragstellung sind der Anspruchswerber, der gesetzliche Vertreter oder sein Sachwalter und seit 1.1.1999 auch ein Familienangehöriger oder sonstige Haushaltsangehörige berechtigt.

Ruhen des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ruht u.a. während des stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt auf überwiegende Kosten eines Sozialversicherungsträgers, einer Krankenfürsorgeanstalt oder des Bundes. Das Ruhen beginnt ab dem Tag, der auf die Aufnahme folgt.

Tipp!

In bestimmten Fällen kann auf Antrag das Pflegegeld während des stationären Aufenthaltes weitergeleistet werden.

Sachleistungen anstelle von Pflegegeld

Wird der durch das Pflegegeld angestrebte Zweck nicht erreicht, so ist das gesamte Pflegegeld oder Teile des Pflegegeldes in Form von Sachleistungen zu gewähren.

Beiziehung einer Vertrauensperson

Auf Wunsch des Pflegebedürftigen ist bei der Untersuchung die Anwesenheit und die Anhörung einer Vertrauensperson zu ermöglichen.

Einkommensteuer- und Gebührenfreiheit

Das Pflegegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die zur Durchführung des Bundespflegegesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von den Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.

Vorsicht!
Gegen Ablehnungsbescheide der Sozialversicherungsträger (anderer Entscheidungsträger) betreffend Zuerkennung oder Erhöhung von Pflegegeld kann eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Die Klagefrist beträgt 3 Monate.

Projekt Banken für Alle – Bank4all


Bank4all

Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen die vielen verschiedenen Geräte sowie die unterschiedlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung von Geldausgabeautomaten ein großes Problem dar.

 

Ziel des Projekts Bank4all ist es, sehbehinderten und blinden Menschen die barrierefreie Bedienung von Geldausgabeautomaten in ganz Österreich zu ermöglichen.

Über die Standortabfrage können Bankomaten in ganz Österreich gesucht werden, die mit Sprachausgabe bzw. einer vergrößerten, gut kontrastierenden Bildschirmanzeige ausgestattet sind.

Die wichtigsten Kriterien im Überblick:

• Mindestens ein Geldausgabeautomat pro Filiale muss barrierefrei ausgestattet, zugänglich und auffindbar sein.

• Vorläufig müssen zumindest die Transaktionen „Bargeldbehebung“ und „Kontostandabfrage“ barrierefrei durchführbar sein.

• Diese Transaktionen müssen sowohl per Sprachausgabe (für blinde Menschen) als auch in einem vergrößerten Kontrastmodus (für sehbehinderte Menschen) verfügbar sein.

• Der Sprachausgabe-Modus wird mit Einstecken der selbst mitgebrachten Kopfhörer aktiviert. Er muss dieselben Optionen bieten wie der Normalmodus (z. B. Stückelung der Banknoten) und muss ausschließlich über den Ziffernblock und die vier daneben liegenden Funktionstasten steuerbar sein.

• Der vergrößerte Kontrastmodus muss nach Einstecken der Bankkarte optional

Persönliche Anmerkung: Der Hauptbahnhof Linz ist diesbezüglich schon sehr gut ausgestattet. Nicht nur ein Automat der Raika ist barrierefrei sondern auch einige Automaten der Sparda Bank. Die Suche auf der Homepage funktioniert am PC sehr gut. Eine App würde das Ganze noch abrunden!

Link zur Homepage Bank4all: http://www.bank4all.at/startseite