In Österreich ist der Begriff „Museum“ rechtlich nicht geschützt und an keinerlei Auflagen gebunden. Es ist eine Selbstverpflichtung jeder Institution und jeder Mitarbeiterin/jedes Mitarbeiters, sich an die „Ethischen Richtlinien von ICOM – International Council of Museums“ zu binden und diese in der täglichen Museumsarbeit bewusst und mit Sorgfalt anzuwenden.
Der Museumsbund Österreich hat gemeinsam mit allen mit Museumsangelegenheiten befassten regionalen Einrichtungen in den Bundesländern die Museumsregistrierung entwickelt, um Museen, die der ICOM-Definition entsprechen und sich an diese gebunden sehen, von anderen kulturellen, museumsähnlichen Institutionen und Einrichtungen zu unterscheiden.
Link zum Museenführer: http://www.museen-in-oesterreich.at/