Bildung und Wissen

Informationen im Internet – Rund um das iPhone, iPad, iOS etc.

Informationen im Internet Teil 4 – Rund um das iPhone, iPad, iOS etc.

 

Voice Over Portal – Herzlich willkommen auf dem Informationsportal zu voiceOver! – Ihrer größten deutschsprachigen Informationsseite zum Screenreader von Apple. Auf dieser Webseite erhalten Sie diverse Hilfestellungen zum Screenreader VoiceOver. Diese Hilfstechnologie ermöglicht es blinden und sehbehinderten Personen das iPhone, iPad, die Apple Watch und die ganze Produktpalette der Macs zu bedienen. Die Sprachausgabe befindet sich bereits beim Verkauf auf jedem Gerät und kann sofort nach dem Auspacken und Anschalten des Gerätes aktiviert werden.

 

Link zur Homepage vom Voice Over Portal: http://www.vo-portal.de/

 

 

Apfelschule – Die Apfelschule ist ein Netzwerk blinder und sehbehinderter Menschen. Und das ist die Idee: Erfahrene Anwenderinnen und Anwender helfen den NeueinsteigerInnen und zeigen ihnen, wie sie ihr Apple-Gerät trotz fehlendem oder eingeschränktem Sehvermögen bedienen und nutzen können und welch wertvolle Dienste ihnen ihr iPhone, iPad, iPod oder Mac im Alltagsleben leisten kann.

 

Link zur Homepage der Apfelschule: http://www.apfelschule.ch/

 

Link zum Applestore für die Apfelschule: https://itunes.apple.com/de/app/apfelschule.ch/id946474052?mt=8

 

 

Apfel-Fleger – Jürgen Flegers Computerwissen für Blinde. Die Welt zu hören anstatt sie zu sehen; das ist für Blinde ein alter Hut, meinen Sie? Bis zu dem Moment, in dem der Computer (und mit ihm, heut zu Tage ganz selbstverständlich, das Internet) ins Spiel kommt.

 

Link zur Homepage vom Apfel-Fleger: http://apfel-fleger.de/

 

 

KuUBuS – Kommunikation und Unterhaltung für Blinde und Sehbehinderte. Im KuUBuS Center befinden sich unterschiedliche Gruppen.

 

  • Das Appcenter – Eine Datenbank für barrierefreie Apps. In der Datenbank findest Du barrierefreie Apps für diverse Plattformen, die für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind.
  • Bahnhofsbeschreibungen und Navigation für Blinde und Sehbehinderte. Ziel dieser Seite ist es, für Blinde nützliche Bahnhofsbeschreibungen zu liefern. Bitte helft mit, wer kennt einen Bahnhof und möchte diesen für andere Blinde beschreiben?
  • KuUBuS Connect – Verbinde dich mit anderen. Ein Web-Verzeichnis für Blinde und Sehbehinderte. KuUBuS Connect verbindet Dich mit anderen. Beispielsweise mit den WhatsApp-Gruppen des KuUBuS Netzwerksund vielen mehr.
  • KuUBuS Peodcast

 

Link zur Homepage von KuUBuS: http://kuubus.de/

 

Link zum Applestore für die App KuUBuS: https://itunes.apple.com/de/app/kuubus/id928409516?mt=8

 

Link zum Googleplaystore für die App KuUBuS: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.Tobit.android.Slitte6723316290

 

 

iOS Bedienungshilfen –- Vielfältige Funktionen für vielfältige Anwendungen. Neben der intuitiven Bedienung bieten iPhone, iPad und iPod touch unterstützende Funktionen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, iOS optimal zu nutzen. Diese innovativen, integrierten Technologien machen iOS Geräte zu leistungsstarken und erschwinglichen Hilfswerkzeugen.

 

Link zur Homepage von Apple Bedienungshilfen: http://www.apple.com/de/accessibility/ios/

 

 

MacBlind – Sie sind blind oder sehbehindert? Sie sind auf der Suche nach komfortablen Lösungen? Sie wollen sich nicht mehr dauernd mit Problemen quälen, sondern Hilfsmittel, die helfen und Sie den Alltag genießen lassen? Sie wollen einen Computer, der mit Ihnen spricht? Sie wollen sich Informationen beschaffen, Zeitungen lesen, Wege finden können? Sie wollen auch unterwegs nicht auf Ihre eigene Musik oder Ihre Selbstständigkeit verzichten? Ich zeige Ihnen Möglichkeiten aus der Welt von Apple, die komfortable und auch für Blinde umfassend nutzbare Lösungen bereit hält. Ich zeige Ihnen gut strukturiert und verständlich erklärt Ihren Zugang zu technischen Hilfsmitteln, die Sie in Ihrem Alltag wirklich unterstützen.

 

Link zur Homepage von MacBlind: http://www.macblind.de/

 

 

TuKSuB – Technik und Kommunikation für Sehbehinderte und Blinde

 

Hier findest du Anleitungen, Soft- und Hardware-Empfehlungen und vieles mehr. Erfahrungsberichte darüber, wie diverse Programme oder Geräte für Sehbehinderte und Blinde zu bedienen sind, wie sich welche Geräte einrichten lassen und wie du das jeweilige Gerät bestmöglich ausnutzt.

 

Link zur Homepage von TuKSuB: http://www.tuksub.de/

 

 

Mein iPhone – Gesten für VoiceOver – Eva Papst, selbst eine iPhone Nutzerin mit Sehbehinderung, hat einen wichtigen Block mit allen Fragen zu VoiceOver. Sehr informativ und lesenswert!

 

Link zum BLOG von Eva Papst: http://aus-meiner-feder.at/iphone/gesten.php

 

 

Bakis Welt – Apps für das iPhone in Kategorien sortiert. Ihr findet hier keine detaillierte Beschreibung, wie die Apps bedient werden – dies sollte ein jeder User selbst ertüfteln. Sollte eine App nur bedingt bedienbar sein, so dass es sich im Rahmen hält, habe ich dies vermerkt. Oder anders: Derjenige hat es mir mitgeteilt, der mir diese App empfohlen hat. Eventuelle Preisangaben sind ohne Gewähr. Änderungen der Bedienbarkeit können nach jedem Update vorkommen. Dann am besten an die Entwickler eine Nachricht schicken und darauf aufmerksam machen.

 

Link zur Homepage von Bakis Welt: http://backis-welt.de/apps.php

 

 

Sozialnetz.com – Auf dieser Seite gibt es jede Menge Tipps und Infos rund um das iPhone und iPad. Alles im PDF und Word 7 Format. Voice Over Gesten, Siri Befehlsübersicht, Siri Diktierfunktion, Rotorfunktionen, Applisten, etc.

 

Link zur Homepage von Sozialnetz.com: http://hojas.co.at/blog/ein-blog-fuer-menschen-mit-handicap/

 

Infoseiten im Internet – Allgemeine Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Infoseiten im Internet: Teil 2 – Allgemeine Informationen für  Menschen mit Beeinträchtigungen

 

Beim Teil 2 meiner Internetseiten geht es um Informationen für alle. Die Reihenfolge der Links  ist willkürlich und lässt auf keinerlei Prioritäten meinerseits schließen.

 

 

  • Die Behördenseite für Österreich – Hier finden sie Informationen zu Amtswegen.

 

Link zur Homepage der Behördenseite: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public

 

Die Behördenseite (Amtsfinder) als App im App Store für Apple: https://itunes.apple.com/at/app/amtsfinder/id587322837?mt=8

 

Die Behördenseite (Amtsfinder) als App im Google Store für Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.gv.help.amtsfinder&hl=de

 

 

  • Sozialministerium Service (vormals Bundessozialamt)– Der Schwerpunkt liegt in der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung. Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten. Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen als auch an Unternehmen. Das Sozialministeriumservice stellt auch einen Grad der Behinderung fest und stellt Behindertenpässe sowie Parkausweise

 

Link zur Homepage vom Sozialministerium Service: http://www.sozialministeriumservice.at/

 

 

  • ÖAR Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Die Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs mit derzeit 76 Mitgliedsvereinen, welche mehr als 400.000 behinderte Menschen repräsentieren. Beim ÖAR kann man auch den EuroKey (wenn die Voraussetzungen zutreffen) beziehen.

 

Link zur Homepage der ÖAR: http://www.oear.or.at/

 

 

  • Verein Chronisch krank – Der Verein Chronisch krank setzt sich aus Betroffenen und Menschen die Betroffenen helfen wollen zusammen. Der Obmann, Mag. Jürgen Ephraim Holzinger. Er wurde selbst mehrmals Nieren transplantiert, war lange Zeit Dialysepatient und er führte zahlreiche Prozesse, um seine sozialrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Aufgrund unseres Engagements gelingt es uns immer wieder durch mediale Unterstützung Missstände aufzuzeigen.

 

Link zur Homepage des Vereins Chronisch krank: http://chronischkrank.at/

 

 

  • Sozial-netz.com – Ein BLOG für Menschen mit Handicap. Hauptsächlich für Blinde und Sehbehinderte Menschen in Linz, Oberösterreich, Österreich.

 

Link zur Homepage von Sozial-netz: http://hojas.co.at/blog/

 

  • Blind leben – Tipps, Hinweise und Anleitungen für Blinde und Sehbehinderte, Gedanken und Meinungen zur Welt der Blinden und der Sehenden, und vieles mehr. Das gibt es hier im Blind Leben Blog.

 

Link zur Homepage von Blind leben: http://blindleben.blogspot.co.at/

 

 

  • Verein Blickkontakt – Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen. Blickkontakt steht für die Förderung und Verwirklichung der Integration, Chancengleichheit und Gleichberechtigung sehbehinderter und blinder Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens, wie etwa Wohnen, Schule, Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit, Mobilität, Freizeit, Rechtsschutz, Kultur, Bildung etc.

 

Link zur Homepage vom Verein Blickkontakt: http://www.blickkontakt.or.at/

 

 

 

Link zur Homepage von KMS: http://www.kms.or.at/

 

  • freiraum-europa – Die Experten und Expertinnen für barrierefreiheit. Für viele Menschen mit Behinderung sind Verkehrsflächen, Verkehrsmittel, Geräte, der Weg durch bzw. in ein Gebäude oder Webseiten eine echte Behinderung, eine Gefahr und ein Hürdenlauf mit unzähligen Barrieren. freiraum-europa möchte Freiraum schaffen, anregen zum Nachdenken über menschengerechte Gestaltung und das Know-How einbringen, um Räume in Freiräume zu verwandeln, zum Vorteil für alle.

 

Link zur Homepage von freiraum-europa: http://www.freiraum-europa.org/

 

 

·         Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs – Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs setzt sich seit über 80 Jahren aktiv für blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich ein. Als älteste und mit 4.300 Mitgliedern auch größte Sehbehinderten-Selbsthilfeorganisation vertreten wir die Interessen von rund 318.000 stark sehbeeinträchtigten Menschen in ganz Österreich.

 

Link zur Homepage der Hilfsgemeinschaft: http://www.hilfsgemeinschaft.at/

 

 

  • Blindenwohlfahrt – Die Österreichische Blindenwohlfahrt betreibt das einzige Wohn- und Pflegeheim für blinde und sehbehinderte Menschen in Wien, das Johann-Wilhelm-Klein-Haus (in Folge J.-W.-Klein-Haus) in Baumgarten im 14. Wiener Gemeindebezirk.

 

Link zur Homepage der Blindenwohlfahrt: http://www.blind.at/

 

 

  • BBlinden- und Sehbehindertenverband Tirol – Der Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol (BSVT) wurde 1946 als eine der ersten Selbsthilfegruppen in Tirol gegründet. Seither ist es gelungen, unsere Einrichtung heute zu „DER“ Anlaufstelle für Menschen mit schwereren Sehbehinderungen in Tirol zu entwickeln, die alle relevanten Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen abdeckt und koordiniert. Persönliche Anmerkung: Nach einen Vergleich der Internetauftritte der unter den Dachverband BSVÖ vertretenen Blindenverbände der österreichischen Bundesländer, hat der BSVT den informativsten, umfangreichsten und aktuellsten Webauftritt. Außerdem hat er ein tolles Hilfsmittelangebot:

 

Link zur Homepage des BSV T: http://www.tbsv.org/

 

 

  • Blindenapostolat – Blind sein. Das Blindenapostolat als Einrichtung der Katholischen Kirche Österreichs für Blinde, Sehbehinderte und deren Begleiter will helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Es bietet dazu verschiedene Hilfen an, über die wir Sie auf unseren Webseiten ausführlicher informieren wollen.

 

Link zur Homepage des Blindenapostolats: http://www.blindenapostolat.at/

 

 

  • Ratgeber Wege finden -Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen – Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen in manchen Bereichen Unterstützung, damit das Recht auf Chancengleichheit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwirklicht werden kann.

 

Link zur Homepage von Wege finden: http://www.gleichgestellt.at/Ratgeber/ratgeber14.php?kapitelid=16%20&%20infoid=2%20&%20themenid=91

 

 

  • Behindertenvertretung in Österreich – Nützliche Informationen, zusammengestellt von Bernhard Hampl.

 

Link zur Homepage von Behindertenvertretung in Österreich: http://www.bham.at/BehVertr/index.htm

 

 

  • Anderes sehen e. V. – Fortschrittliche Förderung blinder Kinder – Anderes Sehen steht für radikales Umdenken. No Limits! Blinde und sehende Kinder müssen sich entsprechend ihren Möglichkeiten und Begabungen entwickeln können. Wir akzeptieren keine unnötigen Barrieren oder Behinderungen. Wir stellen kluge Lösungen zur Verfügung und fordern diese auch von anderen ein. Wir zeigen, dass es geht – machen Sie mit! Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden als gut und richtig ist. Es geht um das Leben und die Menschenrechte der Kinder.

 

Link zur Homepage von anderes sehen e. V.: http://www.anderes-sehen.de/

 

 

  • Selbsthilfe-durchblick.de – Man muss nur die vielfältigen Hilfen nutzen, um das Leben sinnvoll und so selbständig wie möglich zu gestalten. Willkommen in der Selbsthilfe für Menschen mit Sehbehinderung.

 

Link zur Homepage von selbsthilfe-durchblick.de: http://www.selbsthilfe-durchblick.de

 

 

  • net – Für Blinde und Sehbehinderte gibt es eine Vielzahl von Informationen im Netz – massenhaft und verstreut. Doch was davon ist wirklich nützlich? Wir von blindlinks.net haben aus diesem Grund das Netz für Sie unter die Lupe genommen und uns durch den Dschungel der Web-Sites und Informationen gekämpft. Blindlinks.net setzt für Sie auf Klasse und Qualität anstatt auf reine Masse. Daher bietet blindlinks.net Ihnen nur die wirklich hilfreichsten Links. Diese Links geben wir Ihnen als Hilfe an die Hand, damit Sie sich erfolgreicher durchs Web bewegen können. Die Links sind untergliedert in Kategorien und Unterkategorien

 

Link zur Homepage von blindlinks.net: http://www.blindlinks.net/

 

 

  • Clemis Seh Blick – Tipps – vornehmlich für Menschen mit visueller BeeinträchtigungMit den Artikeln auf dieser Webseite will ich meine eigenen Erfahrungen und Einschätzungen im Umgang mit der Technik als Hilfsmittel weitergeben. Als Hilfsmittel, um das Handicap des Sehgeschädigten auszugleichen. Auch wenn vor meinen Aussagen nicht immer ein “ich glaube”, “ich meine”, “ich bin der Ansicht” oder etwas Ähnliches steht, es ist immer meine eigene, ganz subjektive Sicht der Dinge. Und trotz aller Begeisterung für Technik soll auch Feuilletonistisches nicht zu kurz kommen.

 

Link zur Homepage von Clemis Seh Blick: https://clru.wordpress.com/about/

 

 

·         BIZEPS – Schlichtungsdatenbank – Auf der Webseite von BIZEPS gibt es eine sog. Schlichtungsdatenbank. Dort kann man nachlesen, was bei den verschiedenen Schlichtungsverfahren nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz herausgekommen ist, teilweise auch bei den anschließenden Gerichtsverfahren.

 

Link zur Homepage von BIZEPS: https://www.bizeps.or.at/schlichtungen/

 

 

  • Kobinet – Aktuelle Nachrichten und Informationen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

 

Link zur Homepage von Kobinet: http://www.kobinet-nachrichten.org/

 

 

  • VALID – Das Inklusionsmagazin – VALID Magazin ist das erste Lifestylemagazin mit Augenzwinkern für Menschen mit oder ohne Behinderung. Lebendig, authentisch, offen und mit Augenzwinkern bringt VALID Magazin Unterhaltung und Hintergrundberichte für alle, die valid leben wollen.

 

Link zur Homepage von Valid: http://www.validmagazin.com/

 

 

  • rechtleicht.at – Nachrichten und Zeitungsmeldungen sind oft schwer zu verstehen. Was tut sich in Österreich und in der Welt? Was sagen die
    Politiker und Politikerinnen und was meinen sie damit? Besonders wenn du selbst die Politik verstehen und mitwirken möchtest, kannst du dich hier informieren. Du findest auf dieser Homepage auch Meinungen und Vorschläge, um dein Lebensumfeld und die Welt ein wenig positiv zu verändern

 

Link zur Homepage von NEWS.rechtleicht.at: http://news.rechtleicht.at/ueber-uns/

 

 

  • Schattenblick – Eine elektronische Zeitung. Der Schattenblick, seit 1994 der Name einer elektronischen Zeitung, die als kostenloses Nebenprodukt eines umfassenden Verlags-Serviceprojektes entstanden ist, wird heute über das Internet angeboten. Täglich werden zwischen 250 und 300 Nachrichten, Kommentare, Interviews, Reportagen, Berichte, Dokumentationen und Veranstaltungsübersichten neu in den Schattenblick eingelesen. Insgesamt hält das große Lesespektrum des Schattenblick so 000 bis 190.000 Beiträge aus den folgenden Themenbereichen vor: Bildung und Kultur, Buch, Bürger & Gesellschaft, Computer, Die Brille (Literatur), Dienste, Europool, Geisteswissenschaften, Gesellschaften, Kinderblick, Kunst, Martial Arts, Medien, Medizin, Musik, Nachrichten, Naturwissenschaften, Pannwitzblick (Medium und Presse für die Interessen sogenannter behinderter Personen), Parlament, Politik, Recht, Redaktion, Religion, Schach und Spiele, Sozialwissenschaften, Sport, Talk, Tiere/Tierschutz, Umwelt, Unterhaltung und Weltanschauungen.

 

Link zur Homepage von Schattenblick: www.schattenblick.de

 

 

  • Blindenbrief – Post an blinde Menschen. Schreib doch mal wieder…“ so warb vor vielen Jahren die Deutsche Post für mehr Briefverkehr. Wir ermöglichen Ihnen mit unserem neuartigen Serviceangebot, blinden Personen einen Brief oder eine Karte in Blindenschrift zu schicken. Dieses Angebot gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen bzw. Behörden. Die einzige Bedingung ist, daß der Empfänger selbst blind oder dem gleichgestellt ist. Wir übernehmen die Konvertierung in Blindenschrift, die Verpackung und den Versand an den Empfänger – und das Beste: für Privatpersonen völlig kostenfrei.

 

Link zur Homepage von Blindenbrief: http://www.blindenbrief.de/index.html

 

 

·         Visio-N – Erfolgsgeschichten – Erfahrungsberichte aus der beruflichen Reha sehbehinderter Menschen. Diese Menschen (und viele andere) haben es geschafft. Trotz Sehbehinderung haben sie sich neue Perspektiven erarbeitet, sind nun zurück im Job und beweisen: Blindheit und Seheinschränkungen bedeuten noch lange nicht das berufliche Aus.

 

Link zur Homepage von Visio-N: http://www.visio-n.info/erfolgsgeschichten/

 

 

  • Zehn blinde Künstler und ihre erstaunlichen Werke – Blinde Musiker kennt man. Stevie Wonder, Ray Charles und Andrea Bocelli – um nur einige zu nennen. Aber blinde Bildhauer und Maler? Menschen, die ihre Werke nicht sehen können? Geht das überhaupt? Zehn bildende Künstler, die komplett blind oder stark sehbehindert sind!

 

 

Link zur Homepage der blinden Künstler:  http://hojas.co.at/blog/zehn-blinde-kuenstler-und-ihre-erstaunlichen-werke/

 

Info zu Behindertenpass

Info zu Behindertenpass

Der Behindertenausweis ist ein Lichtbildausweis, der als offizieller Nachweis einer Behinderung in Österreich gilt. Er kann somit bei diversen Ämtern und Behörden dafür benutzt werden und ermöglicht überdies die Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen bei Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Versicherungen.

 

Der Grad der Behinderung wird dabei in einer Prozentzahl dargestellt. Die Einschätzung des Grades der Behinderung erfolgt auf Grundlage der Funktionseinschränkungen im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich sowie in der Sinneswahrnehmung. Der Behindertenausweis bzw. Behindertenpass wird erst ab einem Grad von 50 % ausgestellt.

 

TIPP: Der Behindertenpass ist nicht mit dem „Feststellbescheid“ zu verwechseln, welcher den erhöhten Kündigungsschutz bringt!

TIPP: Der Behindertenpass bringt keine finanziellen Leistungen mit sich! Für finanzielle Beihilfen aufgrund von Pflegebedürftigkeit informieren Sie sich bitte unter der Rubrik „Pflegegeld“

Mobil mit dem Behindertenpass

Mobil mit dem Behindertenpass

Diese Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass beim Reisen in Österreich!

Egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Auto unterwegs sind – mit einem Behindertenpass und dem Eintrag „stark sehbehindert“ oder „blind“ können Sie einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die Sie in Ihrer Mobilität maßgeblich unterstützen werden. Der BSVÖ hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie zu einem Behindertenpass kommen und welche Vorteile Sie damit nutzen können.

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der zum Nachweis einer Behinderung dient. Anspruch darauf haben alle Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % mit Wohnsitz in Österreich.Ausgestellt wird der Behindertenpass vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt). Welche Unterlagen Sie dafür brauchen und wie diese einzureichen sind, erfahren Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice oder telefonisch bei Ihrer  Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Welche Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel?

Zug- und Busfahrten:

Bei der Westbahn kann gegen Vorlage des Behindertenausweises eine Begleitperson/ein Blindenführhund oder Assistenzhund kostenlos mit Ihnen mitfahren.

Bei den ÖBB haben Sie Anspruch auf eine Fahrpreis- und Reservierungsermäßigung sowie eine kostenlose Fahrkarte für Ihre Begleitperson und/oder Ihren Blindenführhund oder Assistenzhund. Je nach Bundesland profitieren Sie davon auch bei der Nutzung regionaler öffentlicher Verkehrsmittel.

Autofahrten:

Bei bestimmten Beeinträchtigungen, darunter hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit, erhalten Sie einen Eintrag im Behindertenpass, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist.

Mit diesem Eintrag erhalten Sie z.B. eine kostenlose Autobahnvignette. Außerdem wird es damit in Zukunft möglich sein, mit einem Auto, in dem Sie mitfahren, auf Behindertenparkplätzen zu parken, indem Sie einen Parkausweis nach StVO § 29 b beantragen.

Außerdem haben  Sie mit dem Behindertenpass …

Anspruch auf einen pauschalisierten Steuerfreibetrag haben,

eventuell Anspruch auf Befreiung von Studiengebühren,

die Möglichkeit,den „Euro-Key“ zu bestellen, der die Nutzung von öffentlichen barrierefreien WCs, Schrägaufzügen etc. ermöglicht, Link zum bestellen des Euro-Keys!

bei der Gewerblichen Sozialversicherung eine Befreiung vom Selbstbehalt erhalten,

Bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen kann man nach Vorlage des Behindertenpasses eine Preisermäßigung bekommen.

Bei vielen öffentlichen und privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren hat sich als nicht durchführbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.

Aber es ist oft sehr hilfreich wenn man beim Erwerb des/der Tickets sagt „Blind mit Begleitung“. Dann sieht man ja was passiert Und immer den Behindertenpass parat halten!

Da die unvollständigen und oft nicht mehr aktuellen Angaben auf meiner Homepage Anlass für Beschwerden waren, habe ich sie gelöscht.

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

Ermäßigungen mit Behindertenausweis – Stand Jänner 2016

 

  1. ÖBB Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. Jänner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzelfahrkarten – damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbeschädigt.

Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden.

Personen mit einem Pflegegeldbezug, denen kein Behindertenpass ausgestellt werden kann, erhalten vom Bundessozialamt eine Bescheinigung, dass sie zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung berechtigt sind.

Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können wie bisher folgende Vorteile nutzen:

Rabatt von 50 % auf ÖBB-Standard-Einzelfahrkarten für Reisende, Sitzplatzreservierung gratis, Rollstuhlplatz gratis

Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im ÖBB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“ als Nachweis.

Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen kann. Als Nachweis dafür gilt der Eintrag im Behindertenpass „stark sehbehindert“ oder „Blind“ oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund.

  1. Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)

Menschen mit Behinderung und Blinde bekommen Ihre VVV Jahreskarte zum Sparpreis. Voraussetzung ist der Nachweis der Behinderung von 70% bzw. 1/25 der normalen Sehschärfe. Zu jeder Jahreskarte kann der/die im selben Haushalt lebende PartnerIn dieselbe oder eine günstigere Jahreskarte zum Sparpreis erwerben. Ist der/die PartnerIn ebenfalls körperlich beeinträchtigt oder blind (70% bzw. 1/25), zahlt auch er/sie für die maximo Jahreskarte nur 192 Euro. Erhältlich in allen Servicestellen mit Foto, Ausweis und den entsprechenden Nachweisen. Bei Partnerkarte zusätzlich eine Meldebestätigung beider Partner (darf nicht älter als 6 Monate alt sein).

  1. Verkehrsverbund Tirol (VVT)

Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte fahren ermäßigt und eine Begleitperson fährt gratis mit Voraussetzung: Österreichischer Behindertenpass (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 70 % oder Eintrag am Behindertenpass: “Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen”), Schwerkriegsbeschädigtenausweis (beide erhältlich beim Bundessozialamt) oder die ÖBB VorteilsCard “Spezial” bzw. “Blind”.

Für Innsbruck (Kernzone) erhalten Personen mit Handicap, Zivilblinde und Schwerkriegsbeschädigte zusätzlich ermäßigte 5-Fahrten-Tickets. Weitere Infos gibt es auf www.ivb.at und im IVB-Kundencenter (Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck).
Einzel- und Tages-Tickets sind erhältlich bei allen Ticketautomaten, Bahnhöfen, BusfahrerInnen sowie bei den VVT und IVB-Vorverkaufsstellen im Großraum Innsbruck. Hinweis: Auf den Linien 4, D, E, S, T und A nur Einzel-Tickets.
Auf allen Stadtverkehrslinien der IVB gibt es ausschließlich Einzel-Tickets für Innsbruck (Kernzone).

  1. Salzburger Verkehrsverbund (SVV)

– Inhaber einer gültigen ÖBB-ÖSTERREICHCARD Spezial.
– Eine Begleitperson und/oder ein Service-, Signal-oder Blindenführhund wird/werden unentgeltlich befördert, sofern die behinderte Person im Rollstuhl fährt bzw. deren Behindertenpass den Vermerk “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” aufweist. Bürger anderer Staaten sind, wenn sie einen dem Behindertenpass gleichzuhaltenden Ausweis vorlegen aus dem Vor- und Zunamen, Wohnort, Geburtsdatum sowie eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % ersichtlich ist, ebenfalls Minimum-Tarif berechtigt.
– Enthält der Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz den Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ vorweisen, erhält der Inhaber des Behindertenpasses den Minimum-Tarif. Ein Minimum GdB (Grad der Behinderung) ist hier nicht vorausgesetzt.

  1. Verbund Linie Steiermark

Mit der entsprechenden VORTEILScard gibt es Ermäßigung
Blinde*, behinderte Menschen* und Schwerkriegsbeschädigte* erhalten alle 1-bis-5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 Prozent günstiger.

Blinde, Menschen mit Behinderung: Als Berechtigungsnachweis wird der orangefärbige Behindertenpass benötigt. Der Grad der Behinderung muss mindestens 70% betragen oder es muss der Eintrag “Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.” vorhanden sein.
Schwerkriegsbeschädigte: Als Berechtigungsnachweis dient der orangefärbige Schwerkriegsbeschädigtenausweis.

Gratis-Mitnahmemöglichkeit
Blinde, behinderte Menschen und Schwerkriegsbeschädigte dürfen mit jeder Verbundfahrkarte und dem entsprechenden Berechtigungsausweis eine Begleitperson und einen Assistenzhund gratis mitnehmen.

  1. Der Verkehrsverbund Oberösterreich (OÖVV)

Behinderte, Schwerkriegsbeschädigte und Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein österreichischer Behindertenausweis oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ anerkannt.

In Umlauf befindliche VORTEILScard Produkte der ÖBB gelten jeweils bis zu deren Gültigkeitsende und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Begleitperson und/oder ein Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden unentgeltlich befördert, wenn die behinderte Person im Rollstuhl fährt, bzw. dessen Behindertenpass den Vermerk „Der/Die Inhaber/in des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist. Der zu Begleitende benötigt in diesem Fall keinerlei zusätzliche Bescheinigung, wie zum Beispiel ÖBB VORTEILScard Spezial für Behinderte. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Blinde mit Begleitperson und /oder Assistenzhund
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund eines Blinden Menschen wird/werden unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte
Im Regionalverkehr wird/werden eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund von Schwerkriegsbeschädigten unentgeltlich befördert. Die unentgeltliche Beförderung für Begleitpersonen und/oder Assistenzhund ist unabhängig von der Kartenart, die der zu begleitende Behinderte erworben hat.

Schwerkriegsbeschädigte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%, die einen Schwerkriegsbeschädigtenausweis der Serie C mit der Eintragung “Unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Omnibussen“ vorweisen können, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf Straßenbahnen und auf Autobuslinien, die im Ortslinienverkehr betrieben werden. Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund wird/werden ebenfalls unentgeltlich befördert.

  1. Kärnter Linien

Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.

Bei Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den “Begleitpersonen-Vermerk” eingetragen haben, sowie bei Personen im Rollstuhl, wird eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund untentgeltlich mitbefördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt  werden ermäßigte Fahrkarten im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis gilt:
Ein österreichischer Behindertenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Ermäßigung für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Ermäßigungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.
Zivilblinde:

Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Assistenzhund werden unentgeltlich befördert.

Für Fahrten ausschließlich innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt werden Ermäßigungen nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten.

Als Berechtigungsausweis wird von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen der österreichische Behindertenausweis mit dem Zusatz “BLIND”, gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit einem Vermerk, dass die betreffende Person die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen kann, anerkannt.

Gültigkeit: Die hier dargestellte Blinden-Ermäßigung auf Verbundfahrkarten gilt im gesamten Verbundliniennetz als Entsprechung zu allen Blinden-Ermäßigung anderer Tarife und ersetzen diese, insoweit nicht eine andere Ausnahme von der Ausschließlichkeit des Verbundtarifes vorliegt.

Eine solche Ausnahme liegt bis auf Weiteres insbesondere für die Freifahrt für “Vollblinde” der Stadtwerke Klagenfurt AG (STW) vor. Auf anderen Verbundlinien als jenen der STW werden jedoch weder diese Freifahrt für den Kauf ermäßigter Fahrkarten anerkannt. Vollblinde erhalten bei den STW eine personenbezogene Kundenkarte aus der hervorgeht, dass bei Benützung der Öffentlichen Verkehrsmittel der STW diese Person und gegebenenfalls auch einschließlich einer Begleitperson in dieser Funktion kostenlos befördert werden.

  1. Verkehrsverbund Niederösterreich und Burgenland (VVNB):

Eine 40%-Ermäßigung für folgende Fahrgäste: Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlastenausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde; Bezieher eines Pflegegeldes oder einer vergleichbaren Leistung aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften,

Bezieher einer Versehrtenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; Versorgungsberechtigte nach dem Heeresversorgungsgesetz ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70%; begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ab einem Grad der Behinderung von 70%.

  1. Wiener Linien

Seit 1. Jänner 2014 können Begleitpersonen von behinderten Menschen die Öffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR).

Gültig ist diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwerkriegsbeschädigten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur Öffi-Benützung benötigen. Im – gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz ausgestellten österreichischen – Behindertenpass muss der Hinweis “Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson” explizit festgehalten sein. Darüber hinaus gibt es bei den Wiener Linien sonst keine Ermäßigungen mit dem Behindertenausweis!

  1. Parkausweis gemäß § 29 b StVO

Ab 1.1.2014 ist das Bundesssozialamt auch für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29 b StVO zuständig.

Voraussetzung

Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“

Die bis 31.12.2013 eingetragene Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ gilt weiterhin.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular „Parkausweis“

1 aktuelles Passfoto

Die Ausstellung des Parkausweises ist  gebührenfrei.

Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, müssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt „Behindertenpass“).

Ausweise der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)

Parkausweise, die vor dem 1.1.2001 ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) ist.

Parkausweise, die nach dem 1.1.2001 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig.

Die Ausstellung eines Duplikates und die Abänderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis 31.12.2013 von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht möglich. Auch in diesen Fällen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung“ (oder „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).

  1. Sonstige Ermäßigungen für Behinderte

Bei vielen privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren ist sehr schwierig. Vollständigkeit darf daher nicht erwartet werden und wurde auch nicht angestrebt. Die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes hat dazu eine Broschüre herausgegeben, die allerdings dem Stand von 2010 entspricht. Hier wird eine teilweise Aktualisierung versucht. In jedem Fall empfiehlt sich eine Nachfrage bei dem jeweiligen Anbieter oder ein Nachsehen auf der (jeweils angegebenen) Homepage. Bei Musen, Theatern, Konzerten, Zoos, Besichtigungen von Kulturdenkmälern immer mit dem Behindertenpass fragen, ob es Ermäßigungen gibt!

 

Quelle: ARGE Niere

 

Link zum Originaltext: http://argeniere.at/blog/2016/01/27/ermaessigungen-mit-behindertenausweis/

 

 

 

 

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Theatergruppe Essellissimo der SLI OÖ

Theatergruppe Essellissimo der SLI OÖ

 

Der Verein SLI Oberösterreich (Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich), dessen Hauptziel es ist, sowohl soziale als auch bauliche Barrieren in unserer Gesellschaft abzubauen, damit Menschen mit Beeinträchtigung selbstbewusst und selbstbestimmt leben können, hat im Jahre 2003 den ersten Theaterworkshop abgehalten. 2005 wurde schließlich die Theatergruppe „Essellissimo“ gegründet, die seitdem in regelmäßigen Abständen unter professioneller Leitung probiert. Das Ensemble vereint Menschen mit und ohne Behinderung. Menschen, die gerne Theater spielen, streben die Findung eines persönlichen, mutigen Spielstiles und die Bildung eines Ensembles, an.

Unsere Gruppe lässt durch die Einschränkungen ihrer Mitglieder nicht „behindern“, sondern benutzt diese als kreative Quelle. Denn: Einschränkung kommt von Schranke und die ist letztlich immer dafür da den Weg frei zu machen – zu neuen Ideen und unnachahmlichen Charakteren. Zu unseren bisherigen Projekten zählen Improvisationsworkshops, Lesungen und Theaterstücke. Als Regisseurin fungiert seit 2008 die Schauspielerin Monika Haslinger (Absolventin der Anton Bruckner Privat Universität).Wir proben ein- bis zweimal in der Woche, vor der Premiere selbstverständlich auch öfters.

Link zu Essellissimo: http://www.sli-ooe.at/?q=essellissimo_wersindwir

Youtubekanal von Essellissimo: https://www.youtube.com/results?search_query=essellissimo+theater

Facebookseite von Essellissimo: https://www.facebook.com/profile.php?id=100012304656698

Raul Krauthausen – Aktivist für Inklusion

Als Inklusions-Aktivist und Gründer der SOZIALHELDEN, studierter Kommunikationswirt und Design Thinker arbeitet Raul Krauthausen seit über 15 Jahren in der Internet- und Medienwelt.
Seit 2011 ist er Ashoka Fellow und engagiert sich bei den SOZIALHELDEN.
Neben dem klassischen Projektmanagement und strategischen Aufgaben, die er inne hat, vertritt er die SOZIALHELDEN-Projekte und deren Vision nach Außen.
2013 wurde Raul Krauthausen mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet und im Januar 2014 veröffentlichte er seine Biographie „Dachdecker wollte ich eh nicht werden – Das Leben aus der Rollstuhlperspektive“.
Seit 2015 moderiert er mit „KRAUTHAUSEN – face to face“ seine eigene Talksendung zu den Themen Kultur und Inklusion auf Sport1.

Link zum Blog von Raul Krauthausen