Verkehr

ÖBB – Voranmeldung beim Mobilitätsservice

Um reibungslos mit der Bahn reisen zu können, sind schon im Vorfeld einige Informationen wichtig.

  • Wie ist der Abfahrts-, Umsteige- und Ankunftsbahnhof ausgestattet?
  • Welche Züge sind für mobilitätseingeschränkte Personen am besten geeignet?
  • Wie sieht die Hilfeleistung an den Bahnhöfen aus?

Für all diese und viele weitere Fragen stehen Ihnen eigene AnsprechpartnerInnen im ÖBB Kundenservice zur Verfügung.

ÖBB – Voranmeldung beim Mobilitätsservice

Beratung von ÖZIV in Linz

Beratung von ÖZIV in Linz

Jeden 1. Dienstag im Monat findet im Volkshaus Keferfeld-Oed  ein Stammtisch mit Beratung von OÖZIV statt.

Bei Vorliegen von chronischen Krankheiten (zB Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs, …) oder den unterschiedlichsten Arten von Behinderungen gibt es Möglichkeiten von Unterstützungen oder Erleichterungen.

ÖZIV informiert/berät Dich gerne unter anderem bei Fragen/Anträgen zu:

 

Arbeitnehmerveranlagungen (früher Lohnsteuerausgleich)

Ausgleichszulage

Ausweise

Befreiungen von Gebühren oder Leistungen

Behinderteneinstellungsgesetz

Behindertenpass

Einstufung des Grades der Behinderung

Erhöhte Kinderbeihilfe

Euro-Key (Euroschlüssel)

Fahrpreisermäßigungen

Fahrtkostenzuschuss

Freibeträge im Steuerrecht

GIS-Gebührenbefreiung

Gratisvignette für Autobahnbenützug

Gratiswindeln für Kinder

Heizkostenzuschuss

Invalidätspension

Mautermäßigungen

Mitversicherung in der Krankenversicherung

Mobilitätszuschuss

Motorbezogene Versicherungssteuer

Parkausweis (§29b StVO Ausweis)

Pensionsangelegenheiten

Pflegegeld

PKW-Benützung und rechtliche Erleichterungen

Rezeptgebührenbefreiung

Sachwalterschaft und Alternative

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines Kinder mit Behinderung

Unterstützung der Sozialversicherung (Kranken-, Pensionsversicherung)

Unterstützung für pflegende Angehörige

Unterstützungsfonds

Verschiedenste Förderungen und Zuschüsse

Waisenpension

Zuschüsse zu Ankauf/Umbau eines PKWs

Zuschüsse zu Umbau/Adaptierung von Wohnung/Haus

und vieles andere mehr

Wie komme ich zum Volkshaus Keferfeld-Oed:Mit der Buslinie 12 bis zur Haltestelle Megauerstraße. Das Volkshaus liegt direkt bei der Bushaltestelle.

Link zur Homepage von Behindertenservice.at: https://www.behindertenservice.at/

ÖBB – Adressen des Kundenservice der ÖBB

Adressen des Kundenservice der ÖBB

Kundenservice – Mobilitätsservice Zentrale

Anmeldung von Begleitservice und Umsteigehilfen auf den Bahnhöfen der ÖBB.

Telefon: +43 (0)5-1717-5

täglich von 00:00 – 24:00 Uhr

E-Mail: barrierefrei@pv.oebb.at

Web: www.oebb.at/barrierefrei

<http://www.oebb.at/barrierefrei>

Bitte die Anmeldefristen beachten.

ÖBB- Kundenservice – Feedback

Fahrplanauskünfte, Anfragen, Rückmeldungen und Beschwerden

Telefon: +43 (0)5-1717

täglich von 00:00 – 24:00 Uhr

E-Mail: kundenservice@pv.oebb.at

<mailto:kundenservice@pv.oebb.at> oder

kundenfeedback@pv.oebb.at

<mailto:kundenfeedback@pv.oebb.at>

Web: www.oebb.at/de/leistungen-und-services/kontaktformular

<http://www.oebb.at/de/leistungen-und-services/kontaktformular>

Postanschrift – ÖBB- Kundenservice

Postfach 222

A-1020 Wien

Telefonvermittlung der ÖBB

Vermittlung +43 (0)1 93000

auf Facebook unter

https://www.facebook.com/unsereOEBB

Radio- und Audioaufnahmen mit Blinden und Sehbehinderten aus Oberösterreich

Blind leben in Linz!

Eine Radiosendung mit Reinhold, Gerhard, Martin, Julia und Lotte. Aufgenommen im Wissensturm in Linz.

http://www.hojas.co.at/Film/Blind_leben.mp3

Mobil und Barrierefrei in Linz – freiraum-europa

Eine Radiosendung mit Bernhard, Heidi, Gerhard und Manuela. Aufgenommen im Wissensturm in Linz.

http://www.hojas.co.at/Film/fro-freiraum_europa_mobil_&_barrierefrei.mp3

Bernhard Stöger liest Geschichten aus dem Mittelalter.

Aufgenommen im Blinden. Und Sehbehindertenverband Oberösterreich in Linz.

http://www.hojas.co.at/Film/Mittelalter.mp3

 

Behindertenparkplatz und Parkausweis nach § 29b StVO

Behindertenparkplatz und Parkausweis nach § 29b StVO

 

Er ist heiß begehrt und doch nicht für jeden – der Behindertenparkplatz. Mittlerweile gibt es eine übersichtliche Anzahl dieser speziell gekennzeichneten Stellflächen in jeder Stadt (aber nicht in Linz, da wird gestrichen wo es nur geht). Praktisch sind sie schon: Sie sind direkt am Eingang öffentlicher Gebäude oder auch bei Lebensmittelläden zu finden. Den Verlockungen des Behindertenparkplatzes sind schon viele Autofahrer erlegen. Wer hat nicht schon einmal einen Autofahrer ohne Behinderung gesehen, der „nur mal eben schnell“ dort geparkt hat, um sich einen womöglich langen Weg zum Laden zu sparen? Für Menschen mit Behinderungen ist das ein Ärgernis. Sie müssen auf normale Parkplätze ausweichen, und können unter Umständen nur erschwert das Auto verlassen, da solche Stellflächen nicht genug Platz für Rollstühle oder andere Gehhilfen vorsehen.

 

Schließlich haben diese Behindertenparkplätze einen Sinn. Sie sind breiter als gewöhnliche Parkplätze und der Weg zum Ziel ist barrierefrei. Behindertenparkplätze wurden als Nachteilsausgleich im Personenverkehr geschaffen. Menschen mit schweren Behinderungen sind häufig im Alltag benachteiligt. Niederflurbusse, Niederflurstraßenbahnen und akustische Fußgängerampeln sind weitere Beispiele, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

 

Parken nur mit blauem EU-Parkausweis

 

Als Träger eines Behindertenausweises liegt es nahe, sich einfach auf den Behindertenparkplatz zu stellen. Doch weit gefehlt: Nicht der Behindertenausweis berechtigt zum Parken, sondern ein blauer EU-Parkausweis. Dieser Ausweis ist seit Jänner 2014 beim Sozialministeriumservice erhältlich und muss stets gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe angebracht werden, wenn das Auto auf einem speziell gekennzeichneten Behindertenparkplatz abgestellt wird. Mit einem Rollstuhl-Aufkleber besteht daher ebenso wenig Anspruch auf solch eine Stellfläche.

 

Wie vielleicht schon vermutet, hat nicht jeder Mensch mit einer Behinderung Anspruch auf den blauen Ausweis. Voraussetzung für die Erlangung eines derartigen Parkausweises ist seit 1. Jänner 2014 ein vom Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) ausgestellter Behindertenpass mit der Zusatzeintragung:

 

„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.

 

Deshalb sind Behindertenparkplätze ab 1. Jänner 2014 nicht mehr ausschließlich für dauernd stark gehbehinderte Personen reserviert, sondern auch z.B. für Sehbehinderte oder blinde Personen und psychisch Kranke. „Psychisch krank“ kann sein, dass jemand in voll besetzten Zügen oder Bussen „Panikattacken“ bekommt.

 

Was darf man mit dem Ausweis nach § 29b StVO (Straßenverkehrsordnung)?

 

Parkausweis für Menschen mit Behinderung – Informationsblatt als PDF

https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=FO&quelle=HELP&leistung=LA-HP-GL-ParkausweisfuerMenschenmitBehinderungInformationsblatt

 

Halten und Parken verboten – Link zu einer guten Beschreibung: http://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/verkehrszeichen/verbote/halteverbot/

 

Aber immer Wichtig! Bei Inanspruchnahme der erwähnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen und beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen.

 

 

Zusätzliche Informationen

 

Der Parkausweis kann unter gewissen Bedingungen auch in anderen EU-Staaten verwendet werden. Um den örtlichen Behörden zu erläutern, dass die Parkvergünstigungen für Menschen mit Behinderung EU-weit gelten, stellt das Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) einen mehrsprachigen Folder zur Verfügung, der neben dem Parkausweis hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden kann.

 

Broschüre „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“ als PDF

https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=LO&quelle=HELP&leistung=LA-HP-GL-Parkausweis_Behinderung_EU_Broschuere

 

Mehrsprachiger Folder zur Verwendung des Parkausweises in anderen EU-Staaten als PDF

https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=LO&quelle=HELP&leistung=LA-HP-GL-Folder_Parken_Behinderung_EU

 

Hinweis: Habe ich zum Beispiel beim Sozialministeriumservice in Linz bekommen!

 

Gut zu wissen:

Für den EU-Parkausweis muss man weder ein Auto noch einen eigenen Führerschein besitzen. Eltern, Kinder, Betreuer oder auch Freunde, die den Halter fahren, dürfen den Ausweis an ihrem Auto anbringen und so den Behindertenparkplatz nutzen. Der Parkausweis ist nämlich nicht fahrzeuggebunden. Wichtig ist, dass der Zweck der Autofahrt dem Transport der Person mit Behinderung dienen muss. Ein einfaches „Ausleihen“ um selbst von den Vorteilen zu profitieren, gilt daher als falsche Verwendung und kann unter Umständen sogar als Missbrauch von Ausweispapieren gewertet werden.

 

Beispiel aus Deutschland

Parkt man in Deutschland ohne EU-Parkausweis auf dem Behindertenparkplatz, drohen Strafen. Da das Auto unberechtigt abgestellt wurde, werden gemäß der Straßenverkehrsordnung 35 Euro Bußgeld fällig. Steht das Auto länger als drei Minuten, sprich, es ist offiziell geparkt, kann es kostenpflichtig abgeschleppt werden. Aufmerksame Bürger können einfach beim Ordnungsamt anrufen oder das Bürgertelefon der Polizei nutzen, um widerrechtlich geparkte Autos zu melden.

 

 

ETWAS PERSÖNLICHES

 

Also, jede Person mit der Eintragung der „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ erhält automatisch, also auch ohne dauernde starke Gehbehinderung,  einen § 29b-Ausweis. Chronisch Kranke, Blinde, Transplantierte, Menschen mit Panikattacken usw. jubeln, dass sie in Zukunft auf den ohnehin spärlich gesäten breiten Behindertenparkplätzen stehen bleiben dürfen.

 

Auch aus der Sicht von auf einen Rollstuhl angewiesenen Menschen oder Personen mit Gehbehelfen ist es absolut begrüßenswert, dass ab 2014 jede Person mit einer Beeinträchtigung zeitlich unbegrenzt und kostenlos parken kann und dass in Zukunft die Parkausweise nur mehr von den neun Bundessozialämtern ausgestellt werden und somit die Willkür der Ausstellung eingedämmt wird. Aber es ist absolut nicht begrüßenswert, dass man keine Gehbehinderung mehr haben muss, um einen breiten Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen.

 

Damit die für Rollstuhlfahrer bzw. stark Gehbehinderte errichteten breiteren Parkplätze auch in Zukunft von der eigentlichen Zielgruppe verwendet werden können, muss an das Verständnis der künftigen § 29b-Ausweis-Besitzer ohne Gehbehinderung appelliert werden: Besitzer eines § 29b-Ausweises, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen oder schwer gehbehindert sind, können unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt in der normalen Kurzparkzone halten und parken. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehbehelfen aber sind auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen!

 

Ich habe schon einige durchtrainierte Blinde gehört, die überglücklich sind wenn sie auf überbreiten Behindertenparkplätzen vorgefahren werden und dann aussteigen können.

 

Liebe Blinde, Sehbehinderte und andere nicht Gehbehinderte! Ihr könnt überall Parken und Halten, also überlässt diese breiten Behindertenparkplätze auch denen, die sie auch brauchen. Habt ihr Euch auch schon einmal überlegt, was es für einen Betreuer bedeutet, wenn er einen Auftraggeber in einen Rollstuhl heben muss? Und wenn dann der Rollstuhl auch noch erhöht auf einen Gehsteig steht? Ihr braucht den breiten Behindertenparkplatz beim Hofer oder Billa nicht! Andere haben ihn aber viel nötiger. Denkt immer daran!

 

Weitere Infos auf der Behördenseite von help.gv.at: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/126/Seite.1260200.html

 

Unterwegs mit dem österreichischen Behindertenpass.

Unterwegs mit dem österreichischen Behindertenpass.

Da es in der Urlaubszeit immer wieder auftaucht – Was bringt der österreichische Behindertenpass bei Reisen im Ausland.

Ich habe mich einmal im Internet schlau gemacht und eigentlich nichts gefunden. Es gibt keine gesammelten Infos oder Listen bezüglich österreichischen Behindertenpass im Ausland. Es gibt aber auch im umgekehrten Fall keine Infos. Was gibt es für Österreichtouristen.

Dann habe ich einen Rundruf auf Facebook gestartet und habe festgestellt, in anderen Ländern ist es genau so. Es gibt auch keine gesammelten Infos. Nicht einmal die EBU (Europäische Blindenunion) hilft da weiter.

Ich glaube, dass das Hauptproblem darin besteht, dass es zur Zeit noch keinen europäischen Behindertenpass gibt, sondern nur nationale. Da ich aber bezweifle, dass auf einem italienischen Behindertenausweis „Blind“ für blind steht, sondern vielleicht eher „ci“ für cieco, wird ein Italiener auch nicht wissen, welche Rechte jemand hat, da unterschiedliche Kennzeichnungen zu unterschiedlichen Rechten führen. Jedoch möchte die EU dies ändern und arbeitet bereits an einem „europäischen Behindertenausweis.

Link zur Seite der EU: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1139&langId=de

Am alten Behindertenpass ist „Blind“ oder „stark sehbehindert“ auch in Englisch und Französisch angegeben. Beim neuen Behindertenpass im Scheckkartenformat steht die Bezeichnung für Behindertenpass in Englisch und Französisch am Pass. Und die Art der Behinderung wird als Piktogramm dargestellt.

Und in Schweden gibt es so etwas gar nicht!

Es gibt aber schon einige Punkte die man beachten sollte:

Der Behindertenpass ist ein nationales Dokument und somit nur für Österreich gültig. Ich habe mit diesem Ausweis keine Rechtsansprüche im Ausland. Ich habe nicht einmal in Österreich einen Anspruch, dass ich mit diesem Behindertenpass überall Ermäßigungen bekomme.

Das habe ich in Wien und Graz schon erlebt, dass ich in privaten Museen keine Ermäßigungen bekommen habe. Ihr könnt es einmal am Linzer Pöstlingberg probieren und in der Märchengrottenbahn nachfragen. Ich habe den vollem Preis bezahlt.

Die Begünstigungen in den Öffis gelten auch nur für das Inland. Außer, ich habe eine Sparschiene oder eine andere gerade aktive Aktion gebucht. Dann ist die Begleitperson natürlich gratis dabei.

Wenn ich also von Rom nach Wien fahre, dann kaufe ich kein Ticket Rom bis Wien sondern von Rom bis zum ersten Halt in Österreich und von dort nach Wien. Sonst kann ich den vollen Preis bezahlen. In Italien gibt es keine Begünstigungen für die Öffis. Das haben sehr viele auf Facebook bestätigt.

Aber in Italien kommt man gratis in alle Museen, auch mit Begleitung (sehr sehr oft erprobt). In Italien reichte mir die englische Beschreibung auf dem Ausweis. Bei Blindheit wird Stock oder Blindenbinde meist international erkannt.

In Frankreich, England und Amerika gibt es sehr oft aber uneinheitliche Ermäßigungen für Öffis und Museen. Immer an die Schalter gehen und fragen.

Ich bin in Berlin mit den Öffis zum halben Preis gefahren. Die Begleitung war frei und bin in jedes Museum zum halben Preis gekommen. Ich habe mich vorher natürlich beim DBSV informiert und die waren sehr hilfsbereit.

Wenn man eine größere Reise plant und man kommt alleine nicht zurecht dann sollte man sich an seinen eigenen Blindenverband wenden. Die haben schließlich die Verbindungen zu anderen Verbänden im In- und Ausland.

Ich habe einige Punkte zusammen gestellt und auf meinem Blog gehostet.

Link Info zu Behindertenpass: http://hojas.co.at/blog/info-zu-behindertenpass/

Link zu Mobil mit dem Behindertenpass: http://hojas.co.at/blog/mobil-mit-dem-behindertenpass/

Link zu Ermäßigungen mit dem Behintertenausweis – Stand 2016, Quelle: ARGE Niere: http://hojas.co.at/blog/ermaessigungen-mit-behindertenausweis-stand-jaenner-2016/

Es ist auch eine erprobte Möglichkeit, sich bestimmte Phrasen zusammenzuschreiben und in die jeweilige Landessprache übersetzen zu lassen.

 

Infoseiten im Internet – Verkehr

Infoseiten im Internet Teil 3 – Verkehr

Diesmal habe ich eine Sammlung von Internetseiten und App´s für den Verkehr in Österreich zusammengestellt. Diese Sammlung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar.

 

Verkehrsauskunft Österreich – Die Verkehrsauskunft Österreich (VAO) ist ein verkehrsmittelübergreifendes Verkehrsinfoportal für ganz Österreich. Das gesamte Verkehrsgeschehen wird abgedeckt. Routinginformationen und sonstige Informationen für Verkehrsmittel und deren Verknüpfungsmöglichkeiten werden zur Verfügung gestellt: Pkw-Routing, Routing für den öffentlichen Verkehr, Fahrrad-Routing sowie entsprechende Kombinationen wie Bike & Ride, Park & Ride usw.

 

Link zur Homepage von Verkehrsauskunft Österreich: http://beta.verkehrsauskunft.at/bin/query.exe/dn?

 

Fahrplanauskunft der ÖBB – Hier finden Sie alle Fahrpläne Österreichs und können durch Eingabe des Anfangs- und Zielortes genau jene Information erhalten, die Sie brauchen. Der Link führt direkt zur ÖBB. Sie können Ihren Ausgangspunkt und Ihr Ziel online eingeben und erhalten eine präzise Information, wann welches Verkehrsmittel auf der gewünschten Strecke fährt.

 

Link zur Fahrplanauskunft der ÖBB: http://fahrplan.oebb.at/bin/query.exe/dn

 

Link zum ÖBB Ticketshop: https://tickets.oebb.at/de/ticket

 

Verkehrsverbund in Internet

 

Verkehrsverbund Salzburg Link zur Homepage: https://salzburg-verkehr.at/fahrplaene/

 

Verkehrsverbund Oberösterreich . Link zur Homepage: http://www.ooevv.at/

 

Verkehrsverbund Steiermark – Link zur Homepage: http://www.verbundlinie.at/fahrplan/101015/linienliste.php?vu=39,40,97

 

Verkehrsverbund Vorarlberg – Link zur Homepage: http://fahrplan.vmobil.at/bin/query.exe/dn?L=vs_vvv

 

Verkehrsverbund Tirol – Link zur Homepage: http://www.vvt.at/page.cfm?vpath=timetables/journeyplanner

 

Verkehrsverbund OST Region – Link zur Homepage: http://routenplaner.vor.at/bin/query.exe/dn?L=vs_vor

 

Verkehrsverbund Kärnten – Link zur Homepage: http://www.kaerntner-linien.at/verkehrsverbuende

 

Fahrplanauskunft in Internet

 

Link zur Fahrplanauskunft der Linz Linien: http://www.linzag.at/efa/

 

Link zur Fahrplanauskunft der Innsbrucker Verkehrsbetriebe: http://www.ivb.at/

 

Link zur Fahrplanauskunft der Graz Holding – BusBahnBim: http://www.holding-graz.at/linien/fahrplaene/busbahnbim-auskunft.html

 

Link zur Fahrplanauskunft Obus Verkehr Salzburg: https://www.salzburg-ag.at/verkehr/obus/obus/

 

Link zur Fahrplanauskunft der Wiener Linien: http://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/channelView.do/pageTypeId/66526/channelId/-46649

 

Apps für IOS und Android

 

Link zum Applestore für ÖBB SCOTTY: https://itunes.apple.com/at/app/obb-scotty/id315497345?mt=8

 

Link zum Applestore für ÖBB Ticket https://itunes.apple.com/at/app/obb/id1041401604?mt=8

 

Link zun Applestore für ÖBB Scotty für das iPad: https://itunes.apple.com/at/app/obb-scotty-fur-ipad/id583348403?mt=8

 

Green Points – Sie sind am Zug: Sammeln Sie Green Points und helfen Sie der Umwelt!
Mit jeder Bahnfahrt mit der ÖBB sparen Sie nicht nur CO2, sondern können auch Green Points sammeln und damit Naturprojekte in ganz Österreich unterstützen. 1 gefahrener Bahnkilometer entspricht dabei 1 Green Point.

 

Link zun Applestore für Green Points: https://itunes.apple.com/at/app/green-points/id917602829?mt=8

 

CleVVVer – Die cleVVVer mobil Fahrplan-App ist der ideale Begleiter für den öffentlichen Verkehr in Vorarlberg und darüber hinaus. Die mobile Auskunft des VVV für alle Busse, Bahnen, Straßenbahnen etc. in ganz Österreich und Liechtenstein zeigt dem Nutzer überall die aktuellen Abfahrten, besten Verbindungen, Alternativrouten und Störungen an. Außerdem ist es möglich, sich eine Verbindung ab jeder beliebigen Adresse oder ab dem aktuellen Standort zu allen im Smartphone gespeicherten Kontaktadressen anzeigen zu lassen.
Neu beim Nachfolger von vmobil.at ist, dass die App jetzt auch multi-modale Auskünfte bietet: Routen können fürs Fahrrad und Auto sowie für die Kombinationen Bike & Ride, Park & Ride, Kiss & Ride und Autoreisezug ausgegeben werden.

 

Link zum Applestore für CleVVVer: https://itunes.apple.com/at/app/clevvver-mobil/id533107345?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für CleVVVer: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.vvv&hl=de

 

Qando – Das mobile Infoservice. Gibt es für Wien, Graz, Linz, Salzburg,

 

Link zum Applestore für Qando Wiener Linien: https://itunes.apple.com/at/app/qando-wien/id315777736?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für Qando Wiener Linien: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.fluidtime.qando&hl=de

 

 

Nextstop – Der Abfahrtsmonitor und Routenplaner Nextstop steht derzeit für Wien, Linz, Innsbruck, Vorarlberg, Salzburg, Graz, Klagenfurt sowie mehrere Städte in Deutschland, der Schweiz und einige internationale Metropolen zur Verfügung. Nutzer können Routen samt Fußweg oder die Haltestellen in ihrer Umgebung anzeigen lassen.

 

Link zum Applestore für Nextstop Graz: https://itunes.apple.com/at/app/nextstop-graz-sag-mir-quando!/id829888672?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für Nextstop Graz: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.nextstop.graz&hl=de

 

BusBahnBim ist die originale mobile Fahrplanauskunft der steirischen Verbund Linie.

 

Link zum Applestore für BusBahnBim: https://itunes.apple.com/at/app/busbahnbim/id489482120?mt=8

 

Link zum Store von Google Play für BusBahnBim: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.mdv.STVGCompanion

 

 

Unterwegs – Die ASFINAG APP „UNTERWEGS“ bietet Ihnen aktuelle Informationen über Verkehrslage und Wetterverhältnisse auf dem Österreichischen Autobahnen und Schnellstraßennetz.

 

Link zum Applestore für Unterwegs der ASFINAG: https://itunes.apple.com/at/app/unterwegs/id453459323?mt=8

 

 

Link zum Store von Google Play für Unterwegs der ASFINAG: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.asfinag.unterwegs&hl=de

 

ÖBB SCOTTY auf Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.oebb&hl=de

 

ÖBB Ticket auf Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.oebb.ts&hl=de

 

Link zur Appsammlung der Linz AG: https://www.linzag.at/portal/portal/linzag/privatkunden/mobilitaetverkehr/fahrplanauskunft/mobiledienste/handyapps

Mobil mit dem Behindertenpass

Mobil mit dem Behindertenpass

Diese Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass beim Reisen in Österreich!

Egal, ob Sie mit Bus, Bahn oder Auto unterwegs sind – mit einem Behindertenpass und dem Eintrag „stark sehbehindert“ oder „blind“ können Sie einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die Sie in Ihrer Mobilität maßgeblich unterstützen werden. Der BSVÖ hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie zu einem Behindertenpass kommen und welche Vorteile Sie damit nutzen können.

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der zum Nachweis einer Behinderung dient. Anspruch darauf haben alle Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % mit Wohnsitz in Österreich.Ausgestellt wird der Behindertenpass vom Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt). Welche Unterlagen Sie dafür brauchen und wie diese einzureichen sind, erfahren Sie auf der Homepage des Sozialministeriumservice oder telefonisch bei Ihrer  Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Welche Vorteile bringt Ihnen der Behindertenpass bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel?

Zug- und Busfahrten:

Bei der Westbahn kann gegen Vorlage des Behindertenausweises eine Begleitperson/ein Blindenführhund oder Assistenzhund kostenlos mit Ihnen mitfahren.

Bei den ÖBB haben Sie Anspruch auf eine Fahrpreis- und Reservierungsermäßigung sowie eine kostenlose Fahrkarte für Ihre Begleitperson und/oder Ihren Blindenführhund oder Assistenzhund. Je nach Bundesland profitieren Sie davon auch bei der Nutzung regionaler öffentlicher Verkehrsmittel.

Autofahrten:

Bei bestimmten Beeinträchtigungen, darunter hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit, erhalten Sie einen Eintrag im Behindertenpass, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist.

Mit diesem Eintrag erhalten Sie z.B. eine kostenlose Autobahnvignette. Außerdem wird es damit in Zukunft möglich sein, mit einem Auto, in dem Sie mitfahren, auf Behindertenparkplätzen zu parken, indem Sie einen Parkausweis nach StVO § 29 b beantragen.

Außerdem haben  Sie mit dem Behindertenpass …

Anspruch auf einen pauschalisierten Steuerfreibetrag haben,

eventuell Anspruch auf Befreiung von Studiengebühren,

die Möglichkeit,den „Euro-Key“ zu bestellen, der die Nutzung von öffentlichen barrierefreien WCs, Schrägaufzügen etc. ermöglicht, Link zum bestellen des Euro-Keys!

bei der Gewerblichen Sozialversicherung eine Befreiung vom Selbstbehalt erhalten,

Bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen kann man nach Vorlage des Behindertenpasses eine Preisermäßigung bekommen.

Bei vielen öffentlichen und privaten Stellen gibt es für Behinderte Ermäßigungen. Darüber eine Übersicht zu bewahren hat sich als nicht durchführbar herausgestellt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, beim jeweiligen Anbieter nachzufragen oder auf seiner Homepage nachzusehen.

Aber es ist oft sehr hilfreich wenn man beim Erwerb des/der Tickets sagt „Blind mit Begleitung“. Dann sieht man ja was passiert Und immer den Behindertenpass parat halten!

Da die unvollständigen und oft nicht mehr aktuellen Angaben auf meiner Homepage Anlass für Beschwerden waren, habe ich sie gelöscht.