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Theatergruppe Essellissimo der SLI OÖ

Theatergruppe Essellissimo der SLI OÖ

 

Der Verein SLI Oberösterreich (Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich), dessen Hauptziel es ist, sowohl soziale als auch bauliche Barrieren in unserer Gesellschaft abzubauen, damit Menschen mit Beeinträchtigung selbstbewusst und selbstbestimmt leben können, hat im Jahre 2003 den ersten Theaterworkshop abgehalten. 2005 wurde schließlich die Theatergruppe „Essellissimo“ gegründet, die seitdem in regelmäßigen Abständen unter professioneller Leitung probiert. Das Ensemble vereint Menschen mit und ohne Behinderung. Menschen, die gerne Theater spielen, streben die Findung eines persönlichen, mutigen Spielstiles und die Bildung eines Ensembles, an.

Unsere Gruppe lässt durch die Einschränkungen ihrer Mitglieder nicht „behindern“, sondern benutzt diese als kreative Quelle. Denn: Einschränkung kommt von Schranke und die ist letztlich immer dafür da den Weg frei zu machen – zu neuen Ideen und unnachahmlichen Charakteren. Zu unseren bisherigen Projekten zählen Improvisationsworkshops, Lesungen und Theaterstücke. Als Regisseurin fungiert seit 2008 die Schauspielerin Monika Haslinger (Absolventin der Anton Bruckner Privat Universität).Wir proben ein- bis zweimal in der Woche, vor der Premiere selbstverständlich auch öfters.

Link zu Essellissimo: http://www.sli-ooe.at/?q=essellissimo_wersindwir

Youtubekanal von Essellissimo: https://www.youtube.com/results?search_query=essellissimo+theater

Facebookseite von Essellissimo: https://www.facebook.com/profile.php?id=100012304656698

Raul Krauthausen – Aktivist für Inklusion

Als Inklusions-Aktivist und Gründer der SOZIALHELDEN, studierter Kommunikationswirt und Design Thinker arbeitet Raul Krauthausen seit über 15 Jahren in der Internet- und Medienwelt.
Seit 2011 ist er Ashoka Fellow und engagiert sich bei den SOZIALHELDEN.
Neben dem klassischen Projektmanagement und strategischen Aufgaben, die er inne hat, vertritt er die SOZIALHELDEN-Projekte und deren Vision nach Außen.
2013 wurde Raul Krauthausen mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet und im Januar 2014 veröffentlichte er seine Biographie „Dachdecker wollte ich eh nicht werden – Das Leben aus der Rollstuhlperspektive“.
Seit 2015 moderiert er mit „KRAUTHAUSEN – face to face“ seine eigene Talksendung zu den Themen Kultur und Inklusion auf Sport1.

Link zum Blog von Raul Krauthausen

 

Das Pflegegeld

Pflegegeld

Anspruchsberechtigte – Voraussetzungen – Antrag – Ruhen

Quelle WKO – Stand: 01.01.2017

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern und für sie die Möglichkeit zu schaffen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruchsberechtigt nach dem Bundespflegegesetz sind unter anderem

  • Bezieher einer Vollrente aus der Unfallversicherung,
  • Bezieher einer Pension (ausgenommen die Knappschaftspension) nach dem ASVG, GSVG, BSVG etc.,
  • Bezieher eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses nach dem Pensionsgesetz, dem Landeslehrerdienstrechtsgesetz etc., auch wenn die Pension ruht oder weggefallen ist.

Anspruchsvoraussetzungen

Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird oder würde.

Höhe des Pflegegeldes

Pflegegeldstufe

Pflegebedarf

Pflegegeld

Stufe 1           mehr als 65 Stunden/Monat         € 157,30

Stufe 2           mehr als 95 Stunden/Monat         € 290,00

Stufe 3           mehr als 120 Stunden/Monat       € 451,80

Stufe 4           mehr als 160 Stunden/Monat       € 677,60

Stufe 5           mehr als 180 Stunden/Monat und außergewöhnlichen Pflegeaufwand      € 920,30

Stufe 6           mehr als 180 Stunden/Monat und dauernde Beaufsichtigung          € 1.285,20

Stufe 7           mehr als 180 Stunden/Monat und Bewegungsunfähigkeit     € 1.688,90

Mindesteinstufung

Für folgende Personen ist (ohne Prüfung des Pflegebedarfs) eine Mindesteinstufung vorgesehen:

  • Rollstuhlfahrer mit bestimmten Diagnosen und abhängig von weiteren Einschränkungen (Stufe 3 – 5)
  • hochgradig sehbehinderte Personen (Stufe 3)
  • blinde Personen (Stufe 4)
  • taubblinde Personen (Stufe 5)

Antrag

Das Pflegegeld ist beim zuständigen Versicherungsträger zu beantragen. Es gebührt ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten. Dies gilt auch für die Erhöhung des Pflegegeldes. Zur Antragstellung sind der Anspruchswerber, der gesetzliche Vertreter oder sein Sachwalter und seit 1.1.1999 auch ein Familienangehöriger oder sonstige Haushaltsangehörige berechtigt.

Ruhen des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ruht u.a. während des stationären Aufenthaltes in einer Krankenanstalt auf überwiegende Kosten eines Sozialversicherungsträgers, einer Krankenfürsorgeanstalt oder des Bundes. Das Ruhen beginnt ab dem Tag, der auf die Aufnahme folgt.

Tipp!

In bestimmten Fällen kann auf Antrag das Pflegegeld während des stationären Aufenthaltes weitergeleistet werden.

Sachleistungen anstelle von Pflegegeld

Wird der durch das Pflegegeld angestrebte Zweck nicht erreicht, so ist das gesamte Pflegegeld oder Teile des Pflegegeldes in Form von Sachleistungen zu gewähren.

Beiziehung einer Vertrauensperson

Auf Wunsch des Pflegebedürftigen ist bei der Untersuchung die Anwesenheit und die Anhörung einer Vertrauensperson zu ermöglichen.

Einkommensteuer- und Gebührenfreiheit

Das Pflegegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die zur Durchführung des Bundespflegegesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von den Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.

Vorsicht!
Gegen Ablehnungsbescheide der Sozialversicherungsträger (anderer Entscheidungsträger) betreffend Zuerkennung oder Erhöhung von Pflegegeld kann eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Die Klagefrist beträgt 3 Monate.

KATWARN – Die Katastrophenwarn App

 

 

Ab heute ist die KATWARN-App erhältlich.

KATWARN

KATWARN Österreich / Austria ist eine Service-App zur Übermittlung von Gefahren- und Katastrophenwarnungen innerhalb Österreichs. Die App gewährleistet ortsbasierte Benachrichtigungen über Gefahrenmeldungen, wie Großbrände oder Unwetter, und bietet dabei die Möglichkeit, sich immer für den aktuellen Standort und zusätzlich für sieben weitere, frei wählbare Orte informieren zu lassen. Diese Auswahl kann jeder Zeit aufgehoben, angepasst und bei Bedarf ausgeschaltet werden. Durch Verwendung der energieeffizienten Ortung über Basisstationen und WLAN-Zugangspunkte (und nicht über GPS), wird der Akku nur geringfügig belastet.

Neben den Warninformationen durch das Bundesministerium für Inneres können auch landespolizeiliche und landesbehördliche Ebenen KATWARN Österreich / Austria für Ihre Warninformationen nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.katwarn.at.

Die Benachrichtigungen werden dabei von den jeweiligen behördlichen Leitstellen ausgelöst.

 

Die App ist kostenlos. Die Pushbenachrichtigung sollte logischerweise aktiviert sein.

 

Link zum Applestore für KATWARN: https://itunes.apple.com/at/app/katwarn-%C3%B6sterreich-austria/id1244068413?l=en&mt=8

 

Link zu Google Play für KATWARN: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.combirisk.katwarn&hl=de

 

Projekt Banken für Alle – Bank4all


Bank4all

Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen die vielen verschiedenen Geräte sowie die unterschiedlichen Funktionen und Abläufe bei der Nutzung von Geldausgabeautomaten ein großes Problem dar.

 

Ziel des Projekts Bank4all ist es, sehbehinderten und blinden Menschen die barrierefreie Bedienung von Geldausgabeautomaten in ganz Österreich zu ermöglichen.

Über die Standortabfrage können Bankomaten in ganz Österreich gesucht werden, die mit Sprachausgabe bzw. einer vergrößerten, gut kontrastierenden Bildschirmanzeige ausgestattet sind.

Die wichtigsten Kriterien im Überblick:

• Mindestens ein Geldausgabeautomat pro Filiale muss barrierefrei ausgestattet, zugänglich und auffindbar sein.

• Vorläufig müssen zumindest die Transaktionen „Bargeldbehebung“ und „Kontostandabfrage“ barrierefrei durchführbar sein.

• Diese Transaktionen müssen sowohl per Sprachausgabe (für blinde Menschen) als auch in einem vergrößerten Kontrastmodus (für sehbehinderte Menschen) verfügbar sein.

• Der Sprachausgabe-Modus wird mit Einstecken der selbst mitgebrachten Kopfhörer aktiviert. Er muss dieselben Optionen bieten wie der Normalmodus (z. B. Stückelung der Banknoten) und muss ausschließlich über den Ziffernblock und die vier daneben liegenden Funktionstasten steuerbar sein.

• Der vergrößerte Kontrastmodus muss nach Einstecken der Bankkarte optional

Persönliche Anmerkung: Der Hauptbahnhof Linz ist diesbezüglich schon sehr gut ausgestattet. Nicht nur ein Automat der Raika ist barrierefrei sondern auch einige Automaten der Sparda Bank. Die Suche auf der Homepage funktioniert am PC sehr gut. Eine App würde das Ganze noch abrunden!

Link zur Homepage Bank4all: http://www.bank4all.at/startseite

MenuSpeak – Audiovisuelle Darstellung einer Speisekarte

MenuSpeak ist ein innovatives Programm zur audiovisuellen Darstellung einer Speisekarte in über 54 Sprachen.

Viele alltägliche Situationen sind für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft eine Herausforderung, weil Informationen überwiegend visuell angeboten werden. Das Lesen einer Speisekarte stellt für sehbehinderte Menschen eine Barriere dar. Um diese zu überwinden, haben wir die innovative Technologie „MenuSpeak“ entwickelt.

Auch für Menschen mit anderen Sprachkenntnissen ist es nun möglich audiovisuell eine fremdsprachige Speisekarte in ihrer eigenen Sprache zu lesen/zu hören und auch endlich zu verstehen.

Die App erkennt automatisch den Standort (Café, Restaurant etc.) des Users mittels installiertem iBeacon und versorgt somit sofort den User mit der aktuellen audiovisuellen Speisekarte.

Eigenschaften:
– Übersetzung & Anzeige in über 54 Sprachen
– Automatische audio-visuelle Anzeige der Speisekarte in der Sprache des Mobile Nutzers. Die am Gerät aktivierte Sprache dient als eindeutiges Erkennungsmerkmal.
– Wird die Benutzersprache am Telefon umgestellt so ändert sich sofort auch die audio-visuelle Anzeige der Speisekarte.

Link zum Appstore von MenuSpeak: https://itunes.apple.com/at/app/menuspeak/id1181455426?mt=8

Link zu Google Play für : von MenuSpeak https://play.google.com/store/apps/details?id=com.mopius.menuspeak&hl=de

 

Fachbegriffe erklärt – Was versteht man unter Blindheit?

 

Fachbegriffe erklärt – Was versteht man unter Blindheit?

Und welche Fachbegriffe gibt es dafür?

Unter Blindheit versteht man die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem visuellen Wahrnehmungsvermögen eines oder beider Augen.

Sie kann angeboren (Geburtsblindheit) oder erworben sein.

Die Aussichten auf eine Verbesserung oder gar Heilung sind abhängig von Krankheitsbeginn und Ursachen sehr gering bis meist unmöglich. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Erkrankungen, für die es keinen wirksamen therapeutischen Ansatz gibt, und die deshalb als unheilbar gelten. Wenn eine Blindheit beide Augen betrifft, ist sie eine schwere Behinderung.

Nicht zur Blindheit zählt die Farbenblindheit rot/grün (Achromatopsie) oder die Nachtblindheit (Hemeralopie).

Von gesetzlicher Blindheit spricht man:

Wenn trotz Korrektur die zentrale Sehschärfe weniger als 1/50 beträgt, das bedeutet ein genormtes Sehzeichen, das ein ”normal” Sehender auf 50 m Entfernung noch erkennt, ein „Blinder“ erst auf einen Meter wahrnehmen kann.

Zur Veranschaulichung:

Eine Sehschärfe (Visus) von 1/50 = 0,02 welche Blindheit bedeutet, bedeutet, dass die gerade lesbaren Sehzeichen das 50-fache von 5 haben. Dies sind 4,17 Sehwinkelgrad, was ca. einer Schriftgröße von 2,2 cm bei 30 cm Leseentfernung entspricht.

Fachbezeichnungen:

Visus „Sehschärfe“ von 0,02 = 2 % Sehfähigkeit

Visus „Sehschärfe“ von 0,01 = 1 % Sehfähigkeit

Visus FW = Fingerwacheln = Farbkleckse die sich vor dem Gesicht bewegen werden wahrgenommen

Visus HBW = Handbewegungen die sich vor dem Gesicht bewegen werden wahrgenommen

Visus FZ = Finger können wenn sie vor das Gesicht gehalten werden gerade noch gezählt werden

Visus LE = Lichtempfindung
GF = Gesichtsfeld

 

Bei relativ guter zentraler Sehschärfe das Gesichtsfeld auf ein Minimum eingeschränkt ist.

 

Nicht mit sehenden Methoden (Schreiben, Lesen, Orientieren in fremden Räumen) effektiv gearbeitet werden kann.

 

90% der Blinden verfügen zumindest über ein Hell/Dunkelsehen.

 

Viele Blinde haben ein mehr oder minder ausgeprägtes Sehvermögen (Low Vision), Farbflecken, Farbbewegungen, Schwarz/Weiß, Lichterkennung welche jedoch nicht dazu führt Gegenstände in ihrer Vollständigkeit wahrzunehmen.

 

Amaurose = Vollblindheit „Schwarzblind“
Ist die vollständig fehlende Lichtscheinwahrnehmung eines oder beider Augen bei Verlust jeglicher optischer Reizverarbeitung.

 

90 % der blinden Menschen sind gesetzlich blind,

 

nur 10 % von ihnen sind Vollblind.

 

Falabellas, die kleinsten Ponys der Welt als Blindenführpferd

Aufgrund ihrer Intelligenz und Umgänglichkeit werden in den letzten Jahren Falabellas für blinde Menschen als Ersatz für Blindenführhunde ausgebildet. Es gibt bereits Tiere, die im täglichen Einsatz blinden Menschen helfen, ihre Mobilität zu erhöhen. In den USA haben Pferde mit entsprechender Ausbildung gesetzlich denselben Status wie Blindenführhunde.

In den vergangenen Jahrhunderten haben zahlreiche Einsätze an Kriegsschauplätzen und bei der Polizei gezeigt, dass Pferde auch in sehr stressbelasteten Situationen ruhig bleiben können. Das sind Gründe, die aus Sicht der Guide Horse Foundation, einer Organisation, die Blindenführpferde ausbildet, Pferde zu geeigneten Tieren machen; ebenso die lange Lebenserwartung von über 30 Jahren, das große Sichtfeld des Pferdes und eine evtl. günstigere Ausbildung.[5] Blindenpferde werden vor allem von Blinden mit Hundehaarallergie geführt, es gibt aber auch Blinde aus dem arabischen Kulturkreis, die Hunde ablehnen und daher Blindenführpferde bevorzugen.

Zuchtgeschichte

Ihren Namen erhielten die argentinischen Ponys nach der ersten Züchterfamilie aus der Nähe von Buenos Aires. Falabellas führen beinahe ausschließlich Shetland-Blut; die geringe Größe und das elegantere Erscheinungsbild wurden durch systematische Selektion erreicht. In geringem Maße wurde auch Englisches Vollblut zur Veredelung eingekreuzt. Falabella-Ponys sind zu klein, um zur Arbeit verwendet werden zu können. Die größeren Exemplare sind jedoch durchaus in der Lage, im Zwei- oder Vierspänner leichte Kutschen mit bis zu zwei Erwachsenen zu ziehen. Zentral wird die Rasse allerdings für Schauen verwendet, wodurch sich auch die extreme Selektion auf Größe erklärt, die teilweise zu Lasten der Robustheit und Gesundheit der Pferde geht. So wird die überwiegende Mehrheit der Falabella-Fohlen per Kaiserschnitt auf die Welt gebracht. Durch das geringe Körpergewicht können die Ponys auch nicht bedenkenlos im Freien gehalten werden, da sie leicht frieren.

Aufgrund seiner geringen Größe – das kleinste war 1978 gerade 30,4 cm groß – kann es nicht geritten werden und wird üblicherweise nicht beschlagen.

Das übliche Stockmaß ist 86 cm.

https://www.youtube.com/watch?v=OfwXK37v_2E

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